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von M9 bis as) gaͤnßt 1 C6ciaf u lien e n T gerd, esedrese
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gehalten werd , eh Meistet und der Jungen auf zwölf und. der Schäfer (Schaafmesster) bei einer Schäferel von .
tausend S
n, . Das Lohn der K und einen' halben Thaler
is Ai Hurt sahrlich z Thi 1 J 9 1
steigt, daß auf Thaler erhöht, wird. upt wird in Ausehung der Befund beibehalten cher gehalten wird, Außerdein kommt Stargaryd und Anklam auch noch das Schäfereipersonals in Abzug;
Dleselben werden überall mit ihrem Lohn und Deputat nach dem Befunde zum Ansaß gebracht, isungskoͤsten des Gesindes. prinzipienmäßig ermittelten vier Pferde ein Knecht und auf zwei Pfe undert Morgen Aussagt zwei Magde und undert Morgen eine Magd, und endlich zur W ein Knecht, welcher zugleich bei den kann, zum Ansaß gebracht. J tolpschen Departement werden berechnet:
16 Thlr.
reien in der Atr das Lohn um zehn Tha
7 . . [. ö 4 .
1 . 11 ö . . .
el gr her send Schagfe mehr das Lohn u den Schäfeteien unter Eintaͤusend H und der gKnechtè stets oder Schäfer, wenn ein sol ahtlichem Lohn angeseßt.
welcher Cyhnseß je Eintau
ahl des Schgfirs ö. ,. mit dreißig Thalein j bei den Departemer Natural ⸗Deputat di n der Kuhhirten.
— r .
its Stolp,
5) Lohn und Spe — high dem Zugviehstande werden auf rde ein Junge, auf vier⸗ auf jede folgenden bier⸗ artung der Ochsen
bei der Pflugarbeit mit verwandt wer⸗
f Speisefosten den Knecht 30 Thlr. die Magd den Jungen . ö Treptowschen Departement
werden berechnet:
für Speisekosten den Großknecht 1 31 Thlr. den Kleinknecht 31 die Magd Im Anklamschen Departement werden berechnet.
h Speisekosten
24 Thlr. 2 Thlr. 10 Sgr. die Magd 1 15 den Jungen 12 Sstargardschen Depa
werden berechnet: sen Phritz und Greifenhagen. Speiselosten . Thlr. 260 S
J sub A. berechneten Einnahmen in rtement Residuum den Netto- Ertrag, welcher, mit fünf Prozent kapitalisirt, den ö Kapitalwerth der Guüts⸗Einnahme darstellt.
a. in den Krei
für
den Knecht die Magd den Jungen in den Kreisen Saaßig, Naug
den Knecht die Magd
den Jungen Die erforderlichen Arbeiten r
24 Thlr.
ard und Borken. Speisekosten 20 Sgr.
18 Thlr. . Thlr.
6) Tagelohn. verden nach folgenden Saßen berechnet: 3
1. Mannsarbeiten. Ein Mann mäht Winterkern inkl. Rübsen täglich 3 Morgen, Sommerkorn 4 ,,, J Klee und Lupinen
Ein Mann säet Winterkorn
— — — 2 — 2 —
2 — 2 —— 2
— 2
— ———
Erbsen und Lupinen Klee und Rübsen Ein Mann reicht täglich beim Einfahren zu ö stakt tag ich
2
8 — — b ——— — — —
Cine Frau breitet täglich Mistte. 43 Morgen,
—— — — —— 2 9 2 — — 2
K *. e eg. —ͤ
S9 Centner,
r,, , .
50 Stiege. III. Jung en.
eines Pfluges auf jährlich zweih
undert Tage —
.
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end e, n. ö ey le j hn ur i ian . eiten n urch unentgeltl : zug; . ö
t werden können, wird das Ta na
an jedem Orte drei Jahre hindurch üblich gewesenen Sahen be 6 n rarbesten . 9 sk⸗ —
net, wobei darauf zu rücsichtigen ist, o geiste, N . .
durch freinde Atbelter venrlchtet werden muässen Wer i gi . eittz⸗
mehr unentgeltliche Arbeitstage geleistet, als nach her A betechtung erforderlich find, se werden bie aberfchle aden n, ö. den am Orte geltenden Tagelohnsäßen mit Nabatt von 1 Drlttel bei den baären Gefällen für Einnahme gestellt. Stargard und Anklginn. .
Insofern diese Arbesten nicht durch unentgeltliche Diensttage der
Tagelöhner rc. verrichtet werden können, werden auf je dreihünd fehlende Manns⸗, Frauen oder Pflu tage das Gesindelohn nn fi
Spifckosten für einen Knecht, elne Möhzd oder resp. einen 9 sen geleistet.
berechnet. Werben dagegen mehr unen il. Arbeitstage
als nach der Arbeitsberechnutz erforderlich sind, so wird nach dem selben Verhaͤltniß weniger Gestnde vergnschlagt.
⸗ IV. Der Drescherlohn
wird, mag der DOruͤsch durch Menschen ober Dresct n rr erfol!
gen, immer nach dem ortsüblichen Lohne für das Dreschen mit der
Hand berechnet, und auch beim Rübsen so, wie bei allen übrigen
Getreide⸗Arten. . ;
Zum Ersatz des todten und lebenden Inventariums, so wie an Lohn
für Schmiede. und Schirr-Atbeiten incl, Zuthaten, werden für seden
hirn r mn zu haltenden Ochsen zehn Scheffel Roggen in Abzug zracht.
ge 8) k In Beziehung auf die Ackergräben bleibt es den
Tax⸗-Kommissailen überlassen, nach ihrem pflichtmäßigen Gutachten festzustellen, ob überhaupt zur Conservation derselben ein Abzig in Nechnung zu stellen ist, und haben sie im bejahenden Falle ie in Ansaß zu bringen.
Bezügtich auf die Wiesengräben findet in Rücksicht der nicht berieselten Wlesen ein gleiches Verhältniß wie bei den Acker— gräben . ö ö .
Infofern große Abzugskanäle, Verwallungen oder Schleusen zu unterhalten sind, muß hach dem Arbitrio der Tax⸗stommissarien, welchem jedoch ein technisches Gutachten zum Grunde zu legen ist, für Unterhaltung derselben ein angemessener Betrag in Ausgabe ge⸗ stellt werden.
Bei den Berieselungswiesen wird die Bestimmung des Kosten⸗ Betrages auch dem Arbitrio der Tax Kommissarien überlassen. Zum Heuankguf. Insofern derselbe nach den §§. 17 und 25 zülässig ist, werden pro Tentner des angekauften Ouantt zehn Silber⸗ groschen abgezogen.
. Feuerung. Wo nach dem Gutachten der Tax⸗stommissarien weder Holz noch Torf in ausreichender Menge vorhänden ist, muß das Fehlende des Bedarfs, wie er im §. 34 ad 2b. näher normirt ist, ig funf und dieses nach den örtlichen Verhältnissen berechnet werden. i,. Diese unter B. zu berechnenden Lasten und Kosten werden von den Vbꝛ lg gꝛbracht und ergiebt sodann das.
Von diesem Kapitalwerthe werden noch nachstehende Abzüge gemacht:
1) Die Defekte an den Gebäuden werden durch Sachverständige ermit⸗
telt und deren Herstellung in wirthschaftlichen Zustand berechnet, wobei zu berücksichtigen ist, daß das Schock Dachstroh, das Bund zu zwanzig Pfund, mit zwei Thaler, und fehlendes Bauholß; nur da veranschlagt wird, wo solches nach dem Arbitrio der Tax Kommissa⸗ rien auf dem Gute sich nicht vorfindet. Zur Conservation der Gebäude inkl. des für dieselben zu entrichtenden
euerkassengeldes werden drei Prozent des Taxwerthes, wo aber bei Holztaxen der Bauholzbedarf schon vollständig in Abzug gekommen ist, nur zwei Prozent vom Kapitalwerthe abgerechnet. Für die Beaufsichtigung der Wirthschaftsführung (Hofmeister) kommt ein Prozent vom Kapitalwerthe in Abzug. Fehlendes Wirthschafts-Inventarium.
Dasselbe wird nach folgenden Sätzen defeltirt:
für ein Pferd ... ...... , 50 Thlr. — Sgr. einen Ochsen ..... .... ...... K , eine Kuh. . .. JJ 16 — „ein Haupt Jungdieh oder Märztuh 6 . — ein Schwein - „ein feines Schaaf... ...... ... 1 20 ein grobes oder Märzschaaf. ..... 1 K
Für das todte Inventarium auf jeden prinzipienmäßig zu flug nach dem Arbitrio der Kommissarien bis zu zehn Thaler. Rachbem diese Abzüge gemacht sind, treten dem Kapitale bin sag ö. 1) Für das Wohnbaus, insofern dasselbe außer den nöth . Wirthschaftslokalien noöch anderweite Räumlichkeiten darbietel von 3, Mo Thlrn. bis 1G od. Thir. Kapitalwerth 09 Thir. 2 10.900 * 4. 20 069 ) ; ö. * 1060 p „20009 30919 . 1209 n 31 „C00 * n 109000 j n, 1569 4. 409060 „ „5H ödh6 , und darüber 2010 3. igen 2) 3h Jagd, Fischerei, Brau⸗ und Brennereien di i fn aße, welche in den §8§. 37, 38 und 39 unter gew Modalitäten bestimmt worden sind, und ergiebt sich sodann der in des Gutes. Dritter Übschnitt. Betreffend Subhastationstagzen.
ö. 39 43. ö Bezüglich auf den 5§. 8 . bemerkt, daß bei Eubhastationtz agen
ende bneicrngen den zn verhshenden zrppruuhien fi,
gung baarer Pächte erfolgt nach ihrtm Befunde Linz Sach oicl, so wie an. bei den Erbperpachtungen in gleicher Art
uerlichen Nenten er lgt se, e err estgestellten baaren Durchschn
He rr. i 18 ng er wer ü nn, . ᷣ han drei Kals daten, far dis Vice PFrässkium tzorgen ght Riächdem eine Kömmjisson für Enfwerfunßz mier gore a war, verlas der Ptaͤsidenk achtzehn Schr Staatsministeriums, mit welchen die seikens ber La den Ständen zu machenden Vor 1.
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schlagung von Grundstuͤcken, die außer den Grenzen des oder von Servitutrechten wird berücksichtigt, wenn noch nicht dem Gute qu.
diese Vorlagen; die ther Kamm ertasse mit Special Etatz; Na dn rtbilligüng bon an. 10 Thlr. für den Ban der Sqldbahn; Ab zudernng ö iber die Gerichtgverfassung und bie gompeteuz bes riminal Sengts des Herzoglichen Obergerichts unb der Schwurgerichte
Die Veran Gutes liegen, selbige auch
chriehen sind. so wi ranschlagung
im Hypothekenbuche zuge⸗
des Krugverlages in fremden Gütern.
von Fabrik⸗-Anstalten, als Eisenhämmer, Kalk- Theerschwelercien, Ziegeleien, Winde, Dampf- und O hne daß die Fahrung des vorgeschriebenen zwölfjährigen Einkommens geführt werden darf, nach dem statt—
. Kanimer⸗Sitzung bestieg der Minister⸗Präͤsibent, Herr og.
brennereien, mühlen c, ohn Nachweises des n ndenden Befunde; auch fällt ie Ermäßigung der aus d fort, falls be Koutrole ein Die im S. farrländereien ꝛc. vorgeschriebene Erhöhung zu kommt nicht in Anwendung, nach ihrem Betrage a
tellung des Werthes der Waldung genüzt die von einem durch Aufnahme einer Taxe ermittelte Werthsbestimmung; lichen Unfange oder der Zu⸗ stiaxe kein besonderes Resultat zu ax? Kommissarien nach ihrem Er⸗ ätal⸗Ansatz normiren.
vermerkt wer⸗
em Befunde sich ergebenden Abdüngung der theoretischen Bungberechnung und eringeres Resultat sich ergeben sollte. . IJ. bei dem Kanon und ähnlichen Abgaben von Kirchen die dem Gute zugeschlagen worden sind, drei und ein halb Prozent in Kapital, und wird die betreffende Abgabe nur wöhnliche jährliche Abgabe in Abzug
1 Aufstellung
wo der Wald jedoch von keinem erheb stand der Art ist, daß eine For en verspricht, können die D für den Grund und Boden einen Kap Unter einem solchen Tax. Instrumente muß ausdrücklich den, daß auf Grund dieser Taxe eine Pfandbriefs-Bewilligung nicht er⸗ folgen kann. rr m,, . . . Bei Au Subhastations⸗ Taxe ist zugleich das erforderliche
fnahme der um diese in eine Anleihe ⸗ Taxe umarbeiten zu
Material zu sammeln,
18. Dezember. Se. Majestät der König haben eruht: Dem Dr. med. Karl Walz aus Berlin, ge— t. Petersburg, die Erlaubniß zur Anlegung des ußland Majestät ihm verliehenen St. Sta⸗ Klasse, so wie des von des Großherzogs von Baden Königliche Hoheit ihm berlichenen Ritter-Kreuzes des Zähringer Löwen-Ordens zu ertheilen.
Berlin, Allergnädigst genwärtig in E von des Kaisers von R nislaus⸗-Ordens dritter
R icht amtliches.
Charlottenburg, 17. Dezember.
gestern Vormittag im König⸗ Bischof von Culm, Freiherrn eten Ihre Königlichen Hoheiten Georg von Preußen Ihren d. d er Königin ein en Besuch ieder eine Spazierfahrt machten. Nachmittag ließen Se. Maßest ät der König Sich durch den Geheimen Ober⸗Baurath Stüler Baupläne vorlegen. ö Seine Königliche
Prinz von Preußen nahm im Laufe des heutigen Vormittags die Vorträge des Ober⸗Jägermeisters Grafen von der Asseburg, des Polizei⸗Praͤsidenten Freiherrn von Feldmarschalls und. Oberst⸗Rämmerers Grafen don Dohna, des Ober⸗Cerem onienmeisters Freiherrn von Stillfried und des Hber⸗ Hof- und Hgusinarschalls Gräfen Keller entgegen,. — Mittags trat daun das Minister Confeil in Höchstdesfen J.
17. Dezemher.
Preußen. Majestät die Königin empfingen lichen Schlosse zu Charlottenburg von der Marwitz; hierauf st Hie Prinzen Friedrich und àten pem Könige un anf Allerhöchstdieselben w.
Berlin, 18. Dezember. Hoheit der
edlitz, des General⸗
Pälais zuscmmtn.
g ; 6. nn, fand bei len von Hohenzollern-Sigmaringen, Pf. Veraulasfung der Verlobung Ihrer Hoheit der Pringessin Stephanie, mlt Sr. Majestät dem Könige van Portugal, Dom Pedro V., große Cour stait,. (Onss. Ztg
Oldenburg, 15. Dezember. An der Nuͤrnberger Kon⸗ z zur Berathung eines allgemeinen deutschen Handels ches hat Oldenburg durch einen besonderen Abgeordneten e Bei dem demnächstigen Zusammentreten fe in Hamburg, behufs Feststellung, eines gemein⸗ amen dent schen Secrechts dem die diesseitige Regierung als See⸗ se zuwendet, wird dieselbd durch den in Hamburg, Herrn
.
. D sse ldo ; r. de. 24 1 haltenden St. Hoheit dem erden. — Die 3 Handel. bat den Cesebentwarf Über Äckerkan Versche unden bär.
nicht Theil genommen. der FKtonfereng in
staat ein vor
S. Intere oldenburgise Rol
8 Gengrgt
raunschweig eordneten⸗Ver
chmidt, ver. sika , 5 von Frankresch den Biskonto für ale 16. Dezember. In der heutigen Sitzung Pxozcut herabgescht hat. mlung wurde dad kung Proz it derabgeseßt hat.
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eiben de
els die landesfürstliche Bestäti n n en ,
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ii er. achten 86reclktn Ces gieitet nd. C60
Etats be erwaht gztaff
don ea]
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7 *
Belgien. Brhsfel, 15. Dejemder. Bel Beginn der
er, die Tribüne und verlas eine stönigliche Botschaft, wellhe
der Kammer die gesegneten Umstände, in denen Ihre Kaiserlich Königliche Hoheit die Herzogin von Brabant fich befinkhet, zur senniniß bringt. Die Kammer und die dicht besetzten Tribünen begrüßten diese Mittheilung mit den wiederholten Rufen: Es lebe der König! Es lebe der Herzog von Brabant!“ und erstere setzte eine aus sieben Milglieder * . ; Veglückwünschungs⸗-ÄUdresse an den König zu redigiren. Dem Se⸗ nate würde von Herrn Rogier dieselbe *
ehende Ktommission nieder, um eme
1 Se theilung gemacht, welche von Seiten des ersteren einen ähnlichen Beschluß zur Folge hatte. Die Kammer, welche eben so wie der Senat, in corpore dem feier⸗
lichen Le Deum in der Kathedrale beigewohnt hatte, setzte heute die gestern begonnene Prüfung der Vollmachten ihter Mitglieder fort.
Großbritannien und Irland. London, 16. Dezember. Der Präfident und die Direktoren der ostindischen Compagnie ver—
samnieln sich heute in au ßeerordentlicher Sitzung, um den stimm⸗ berechtigten Actiongiren der Gesellschaft eine Resolutien zur Ge⸗ nehmigung vorzulegen, welgse dem e r, Sir Arch dale
Wilson ein Jahrgeld von 1h00 Pfd und der Laß Neill, Wittwe des verstorbesten Brigäbe⸗Fenerats Neill, so wie der Mrs. Nichol⸗=
son, Mutter des verstorbenei Brigade Generals Nicholson. ein
Jahrgeld von 500 Pfd. bewilligt.
Frankreich. Baris, 165. Dezember. Frankreich und Oester⸗= reich gaben am 3. September einen Postvertrag abgeschlessen, der heute durch den „Moniteur“ veröffentlicht wurt e. Absendern ven Briefen aus Frankreich und Algerien nach Oesterreich und Belgrad oder ümgektehrt steht es frei, zu frankiren oder das Porte don den Empfaͤngetn zahlen zu lassen. Franlirke Briefe bis zu 10 Grammts losten 60 Centimes, ,,, Cent., in Frankreich und Algerien, und dem entfprechend in Oesterreich und Belgrad 14 und f8 Kr. E. M. Chargirte Briefe, die 50 Cint. oder 12 er. Zuschlag kesten, 6üssen iets bis zum Bestimmungsorte vorausbezahlt. werden. Zeitungs⸗Pakete, die nicht über 15 Grammes schwer sind, zelten
für einfache Pakete, solche, welche mehr wiegen, zahlen bis zu
10 Grammes Gewicht das doppelte Porte. Das Porto für ein= fache Pakete von Zeitungen, Flugschriffen. Roten, Katalegen, Pzo⸗ , ( w. deträzt 10 Lenk. in Frankreich und Algerien und 3 Kr. in Osterreich und Belgrad. — Da die Dixans ad hoc jetz ihre Wünsche ausgesprochen, so werden in Kurzem die für die Dondu⸗Fürstenthümer ernannten europäischen Kommissare in Paris
zufammentreten, um den Bericht zu entwerfen, don welchem in ihren
Justrurtionen die Rede sst. Im Februar wird sodann die Kon-
ferenz ihre Berathungen zur desmitiben 26sung die ser Frage
beginnen. — Zu den Keblingsplanen des Kaisers Zehbrt bekanntlich die Urbarmachnng und Bepflanzung des wũst liegenden Bodens. Zu dem Zwecke wurden in den Haiden det Gascogne groß? Flachen angekauft, um. dicselben nach ünd nach in Musterwirthschaften umzuschaffen. Jetzt ist die Regierung mit Anordnungen zur Ausfuhrung des Gesckes vom
19. Juni 1857 beschäͤftigk, wodurch für Gefundlegung und Be⸗ pflanzung üster Stecke, so wie fär Unterstätzaaz zer Gememn= den bei Liniegung neuer Wege zu solchem Zwecke 6 Millienen be⸗
willigt wurden. Man hat berechnet, daß der fünfte Theil von
Frankreichs Flächeninhalt noch der Urdarmachung, der Bepflan⸗ zung, e n n oder Vewaldung harrt. Nach den gas cognischen
Haideflächen sollen cee il. die der Bretagne in Angriff gendmmen
btheilung des Staatsrathes für Adckerbnu und
worfen; doch kommt diese Frage in der allgemeinen Sitzing Des
Staatsrathes, in welcher der Kaiser den Vorstz führt, noch einmal
zur Sprache. w .
— 17. Dezember. Der heutige „Monitent“ enthält ein De⸗ fret, demzufolge frempe Spiritucsen bis Rif Weiteres inen Zoll ben 25 Fr. für den Hektoliter reinen Alkohol bezahlen werden- Die Gefangenen don Belle⸗Jösle sind am 5. d. M. in Kor⸗
t Horden, daß die Bhnk 8er . ne auf felhs
at offiziell bekannt gema
Hä helnark? Köpenhggen, 1. Desember Oi ru. die mit dan fa , when Regierung unterm A8.