1857 / 302 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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,, Wan sefter ann fan Sewerbe und genllig = Petspgm ] welche den Gemeinden und nesp. den in ur gast , rt nech gn, sedo en,, ,,. 2 . 1 ten. 2 . w 44 . witz, fallen und daher von hiesen n, n mn, . urg. bir. ber Regierung ausgestellte rschroute oder ! u die, 51 ange r Berlin, den 7. Nopemhen m

, Fe don der oberen? Militairbehbrde ertheilte Orßre aut⸗ ; ; , . Dr, nr, d Runner

belsen; . . ö ; * Bas 6aste Stück der Geseß- Sammlung, welches heute aul Die Minister e n. n. ö. n,,

3) von merten und Thieren, deren mit age wird, enthält unter . e , . et ph anen. iche Beamte auf Dienstreisen innerhalb i Ar. lo. den Llllerböchsten Erlaß vom 9. Juni 1857, betteffmd für Handel, Gewerbe und 1 . ; gun

1 . k 1 , n, 29 . mer hen r. Arbeiten 4. . . des rien die Königliche Regierung zu N.

26 ar. r, Ww dan Ste BI n w n ider dt. Simon s on W estph * . 6 ö

z en der sätze dieses , ,, er e n z f ve bon dar Hen dt . ö

Berlin, den 21. Dezember 1857. .

Pfe z ? it 8⸗C i ' . f ö. 6 59 5) roa gguhm en und Thieren, mittelst deren Transporte für unmit⸗ r Lem fei eee, , mn lung. Civkul ar⸗Erlaß vom 8. Oktober 1857 daß Reise⸗ Erlaß vom 11. November 1857 betreffend dae

telbare Rechnung des Staats geschehen, auf Horzeigung von Frei. ö asse far längere Zeit als auf die Dauer eines Ausübung der polizeianwaltlichen ie, , gien ae, mn nn e mln le ägeteh e tr g, nun ö , 1 e g. werden sollen. Seitens der Juhaber der polizeiobrigkeitlichen

s brbe, imgieichen b . . obri lceen deere nne lerne; Das seste St:gt der Geseß Sammlung, welches heute au Gewall durch Stellvertreter.

als solche durch den Fuhrbefehl ausweisen; gegeben wird, enthält unter ‚. vom 20. Juni 1853. (Staats⸗Anzeiger Nr. 177 6) ( , Kreis. und Gemeinde HBülfsfuhrkn., von Armen ⸗- Rr. 4812. nen, , 33 . n n dc, . gifs Ter sh nm 8 1 z und Arrestantenfuhren; . treffend die Erhebung des Brückengeldes für die ge. M von Kirchen, und Leichenfußren innerhalb der Pgrgchie; nutzung der Oderbrücke bei Steinau im Regierun q Reisen ins Ausland ; ͤ . h. Es sind in neuerer Zeit öfter Pässe zu Reisen ins Auslan ö k i n fe r g e rf relief olsh. , , 46 n e n , hei ö. ö 1. Mijn isteriums des Auf den gefälligen Bericht vom 5. v. M. r nr ung und der Ʒin hn fan fh 6 6 har en,. 4815. den Allerhöchsten Erlaß vom 26. Ottober 186, ze Innern vorgelegt werden, welche, ohne daß es Ler Zweck und die der polizeianwaälklichen Functionen durch die Inhaber der polizei⸗ Jarr f che Vorfchriftren. . treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte si Nugbehning der Reise erheischten, auf mehrere Jahre ausgefertigt obrigkeitlichen Gewalt betreffend, eröffne ich Ew. ꝛc. hierburch, daß 1) Die vorstehenden Abgabensätze und Befreiungen kommen auch dann den Bau und die Unterhaltung einer Chausset in waren. Ba eine solche n ,. die Bestimmung der das in dieser Beziehung zu beobachtende Prinzip durch die Be⸗ in Anwendung, wenn bei einer Hemmung des Verkehrs über die Bismark bis zur Ssterburger Kreisgrenze in der fi, Cirkular-Verfügung vom 30. Juni 1853 verstößt, welcher zufolge stimmungen zu 1. der Cirkular⸗Verfügung vom 17. Schtember e. Brücke das Ueberseßen über bie Oder bei Steinau durch eine Fan! tung auf Meßdorf zum Anschluß an! die bon dort uch . als auf die Dauer eines Jahres, in festgesetzt worden ist, wonach es mn g ist, daß bie Inhaber der n n,, , . e r Hire g, Osterburg erbaute Shaussee; unter . esondere Gründe nicht ausgegeben werden poltzeiobrigkeitlichen Gewalt die polizcignwaltlichen Fümncklonen für 2 , , ri. die Verordnung, die Einführung der Geseße über n ich z den Bereich ihres Polizeibezirts auch durch Stellverkreter ausüben . chin en * . ö. (i. Abgabe . e allgemeines Landesgewicht, vom 17. Mai 1855 un tt Aus B tes lassen konnen. ö. ; . , eine u nah fin JJ über das Münzwesen und Muünzgewicht vom 4 in 3 ng hin⸗ In diesem Prinzip hat durch die Bestimmungen zu 5. der 3) (. der für ben Betrag der Abgabe maßgebenden Bespannung eines 5. Mai 1857 in den Jadegebieten betreffend. Jon . flicht zu , st

7 ö en. on ; . 12 Erungen leer zurückkehren den

Cirkular⸗Verfügung vom 17. enn e fs, (Staats- Anzeiger Nr. M

rwerks werden sewohl die zur Zeit der Gerührung der Hebe⸗ 2 Kevember 1557; unter. . er elle ang n n h. als . . igen Thiere 6 geb, die Hetannimach un betreffend das Fortbestehen dr 57. . Gewalt, 9 el r n , e gn, ö ö. e e ert tal. auc n ee ,. nehmung der polizeianwaltlichen Functionen Zweifel obwalten, die stätigung des Nachtrags vom 77. ipril 1857 zu za Der i e em, nöthigen Verhandlungen ,, ,,,, . durch

Im Auftrage: qualiflzirte Stellvertreter ebenfalls angeknüspft werden können. nn Veranlassungen treffen.

ohne augenscheinlich eine andere B dem Berlinischen Feuer⸗Versicherungs⸗Anstalt und die Be⸗

immung zu haben, b . . enn, sind. d

eber hat eine Qutttung äber die don ihm gezahlte Abgabe zu Verfassungs⸗-Artikeln der Berlinischen Feuer⸗Persih⸗ rdern und solche den Steuer⸗ und Polizei⸗Beamten auf Verlangen ö bom 11. e 29. . Sulzer. e ch wollen Et 214. Sie

uzei 24 * ,, , . 5) Fu 6 welche sich auf der Brücke begegnen, müssen sich na erlin, den 11. November 1857.

r ö ö d ö wi hn, l ; 816 7 , der beiden Haͤust i, ,. e eng. . ir, , Der Minister des Innern ) Auf der Brücke darf mit Fuhrwerken oder Thieren nicht angehalten . er t olizei⸗Präsidium hierselbst. n n , ,, . und über . lbe nur im Schritte gefahren oder geritten werden. des Landtages der Monarchie. om 18. Dezemhet r , von We stphalen.

An

Berlin, den 26. Oktober 1857. . Senn g. z. 6 n, e. Berlin, den 22. Dezember 1857. . den Königlichen Regi Pxaͤsident Allerhö Auftrage Sr. Majestaͤt des K = J . en Föniglichen Regierungs⸗Praäͤsidenten zu Im Allerhöchsten Auftrage Sr n war ö dnigs Debit s Com toir der Geset-Sammlung Bescheid vom 15. Oktober 1857 daß für jede RN. unb d n, Zur ,. en Nach⸗ (L. S.) Prinz von Preußen. 4 einzelne cautionspflichtige Zeitung eine beson— , . der, ,,. 26 . . . aution zu i. äng s. brannten, er, densenngen zu olen—⸗ von der Heydt. von Bodelschwingh. dere Caution zu bestellen sei Bromberg, Sttalsund, Münster, Minden, Arnsberg, Düsseldorf, Coͤln, Coblenz, Trier und Aachen.

horzuzeigen. ber 1827 und 21. Dezember 1842. Vom 2. su⸗ An

Ministerium des Innern.

Verorbnung, die Einführung der Gesetze über ein allgemeines Landesgewicht vom 17. Mai 1856 effen . n der h Angekommen: Der bisherige außerordentliche Gesandte und über das Münzwesen und Muünzgewicht vom 2 K die und bevollmächtigte Minister am Großherzoglich hessischen und 4. u. 5. Mai 1857 in den Jadegebieten betreffend. Bestatigung des Rachtrags , 27 April 185! . i ,, , ether Graf don Perponcher⸗ edlnißky, von Darmstadt. . , , e. zu den Verfassungs-Artikeln der . ha ch 8 ,,, u , der 1zten Infanterie⸗ seuer-Versicherungsanstalt vom 11. Dezember Brigade, Kirch feldt, von Srandenburg. J 39 . 29. . 3 und 21. Dezem ber 1862. herr a , , g, d niiher Schauspiele, ftammer⸗ Vom 27. November 1857. . 1 . Abgereist: Der e rn n H. i * n ,,,, ö. ; . . j 28 ie⸗Brigade, von Kleist, na er Provinz Wir f f Wilhelm, von Gottes Gnaden, stönig von ö 36. . 16 86 rfanterie Brigade n Preußen ꝛe. 2c. , d zw ren, al . 1 verordnen in Gemäßheit des Gesehes vom 14. Mai 1855. (Gesetz. ʒ Cree ber Genen ⸗· Der Minister bes Innern. Sammlung für 1855 S. 306), auf den Antrag Unseres Staataͤ—⸗ ff J. aufgestellten Ia. ö. ische Uebersicht der immatriculirtten Stu⸗ Ministeriums, was folgt; J ff A Im Auftyage: Summaxische Uebersicht der imn . e. Das Geseg voin 7 Mai 1856, die Einfuͤhrung eines all⸗ ; Del bi . Sulzer. ; direnden auf der Friedrich- Wilhelms Univerität einen gandesgewichts betreffend (Gesetz⸗ Sammlung für 18566 Feñ fell 4 n An zu Berlin von Michaelis 1857 vis Ostern 1858. S. 545 —– 548), so wie das Gesetz bei das Münzwesen vom F lichen Fele die frönigliche Kegirrutzg zu . . 4. Mai d. Is (Geset⸗Sammlüng für 1857 S 305 = 31) und inn Ji Von Ostern bis Michwselis 1857 find gewesen das Gesetz uber das Münzgewicht vom 5. Mai d. J. (Gesetz⸗ 1 , Davon sind abgegangen ĩ 5 ̃ ng ihn . 325 326), werden hiermit in Unserm genehm nn,, . K J , , , n . dege lete einge . 1 . 6 J ! tall . 8B scheid vom 7. Nov 3 h . ö; l agu mn ; ; 6 1 h ,,,, n un Hescheid vom 7. November 1857 betreffend die Die tzahl der immattitulirten Studirenden Urkundlich unter Unserer Höchsteig en händigen ö. und e di,. Dru dkost en für die Formulare zu Tran sport— ,, . n,,

beigerr u dne wan gien Gn fie gel Zettel n. Die tbeologische Fakultät zählt ; v. M., die Drudkkosten für die

ü geil, Gegeben Berlin, den 7 November 1857. t Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestat des stonigs: 9 ng. tjuwohnen im- Auf den Bericht ,, , , , . ,. ältig, zu Verufen, ihren Berathungen beizumo 14 Af den Bericht vom Haten ö . , a e ,, . sensigen , . P i,, , , wird der ze. in Ueber⸗ Die jutistische Fakultät zähi; 6 . U., 8). Henn gon Hrn fen, von den Fassenbestaͤnden der Anstalt jederzeit Einsicht un ö. 2 ö n ,, ausge hr en A , . ö. . a neh 6. e n, wen. . n, Oi mern Fatalat mn... . , , , e r, von Rau mer. Dies wird nach Borschrift der 8; 3 und i git din ö,, , n sbttiden ind omi tungen e⸗ , * 6 Gen,, . alberse e. von Manteuffel II. Bemerken belannt gemacht, daß der Nachtrag vom 27. Ap .

Gesetz vom 14. Mai 1855 (Staats⸗Anzeiger Nr. 119. S , do. 147. S k do. 119. S. J do. 466.

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