1858 / 10 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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chneide inrich Schlag zu Breslau und dem Schmiebe⸗ = . lert zu 9 * im streise Ostpriegnitz, die Rettunge. Medaille am Bande zu verleihen;

Den streisgerichts⸗Direktor Schultz in Pleschen zum Appel⸗ lationsgerichts Rathe in Ratibor zu ernennen; und

Dem pensionirten Haupt- Steueramts-Rendanten Rasch in Oels den Charakter als Rechnungs-⸗Rath zu verleihen.

Gesetz vom 14. September 1857 betreffend den Gewerbebetrieb im Umherziehen in den Hohen zollernschen Landen.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. verordnen mit Zustimmung beider Haͤuser des Landtags Unserer Monarchie, was folgt: §. 1.

An die Stelle der bisherigen Vorschriften über den Gewerbe⸗ betrieb im Umherziehen in den Hohengollernschen Landen treten, mit Einschluß der Strafbestimmungen, die in den übrigen Theilen der Monarchie zur Anwendung 1 m Vorschriften.

S.

Die Steuer für die Erlaubniß zum Gewerbebetriebe im Um⸗ g beträgt jährlich mindestens einen Gulden und böchstens echs Gulden für die Person. Außerdem finden noch die Sätze von zwei, drei und vier Gulden Anwendung.

2a) Sammler und Aufkäufer von Garn, Heede, Flachs, Werg,

Lumpen, Glasscherben, Asche, Leimleder, Tuchleisten, altem

Eisen, Blei, Zinn, Kupfer, Messing, Federn, Borsten, Haa⸗

ren, Knochen, Klauen, Hörnern und von anderen Abgängen von geringem Werthe in der Haus⸗ und Landwirthschaft,

a mit Ausschluß alter (gebrauchter) Kleidungsstücke und

etten, so wie von Metallbruch, desgleichen Topfbinder,

sesselflicker, Scheerenschleifer, Zinn⸗ und Loͤffelgießer, Sieb⸗ macher, Leinsagtsieber, Personen, die sich uümherziehend mit

Schärfen von Bohrern, Sagen und sonstigen Instrumenten,

mit Ausbessern von Holzuhren, Spinnradern und Hausgerãaͤ⸗

then beschäftigen, haben, wenn ihr Gewerbe einen örtlichen

Nutzen hat, * ihren Gewerbeschein eine Steuer von einem

oder zwei Gulden, wenn ein solcher örtlicher Nutzen nicht

anzunehmen ist, von drei oder vier Gulden zu entrichten.

b) Die Gewerbescheine zum Handel im Umherzlehen sind je nach dem Umfange des Gewerbes und dem Werthe der mit— geführten Waaren zum Satze von zwei, drei oder vier Gul⸗ den zu ertheilen.

e) Die Gewerbescheine zu anderen Arten des Gewerbebetriebes im Umherziehen, insbesondere zum Musikmachen, zu Dienst⸗ leistungen und Schaustellungen im Umherziehen sind, der Regel nach, zum Satze von sechs Gulden für jede Person auszufertigen.

Für Gesellschaften von Mufsikern, welche unter einem Vorsteher, der für die übrigen haftet, das Gewerbe in einer wenigstens aus vier . geschickten Personen be⸗ stehenden Gesellschaft treiben, kann eine Steuerermäßigung in der Art bewilligt werden, daß nur für den Vorsteher sechs Hulden, für jede andere Person aber vier, drei oder zwei Gulden jährlich entrichtet werden. Ein Gleiches gilt von Schauspielern.

ch Die Ertheilung von Gewerbescheinen zu niedrigeren, als den vorbezeichneten Sätzen, so wie die Freilassung eines der auf— geführten Gewerbe von dieser Steuer bedarf der Genehmi— gung des Sinn mn ,

§. 2 Der Hausirhandel mit Flei d n gestattet. Hausirhandel mit Fleisch oder Fleischwaaren ist nicht §. 4

Die Bestimmungen über die Bestrafung Derjenigen, welche den Vorschriften in euren des Gewerbebetriebs im n, zuwiderhandeln, kommen mit folgenden Maßgaben zur Anwendung. a) Bei der Abmessung derjenigen Geldffrafen, welche nach bein , e de euerpflichtigen nach §. Be

Steuersatz zum Grunde zu ee. gen nach §. Q entsprechende b) Bei der Festsetzung der übrigen Geldstrafen ist der Betrag

von einem Gulden dem von zwei Thalern gleich zu achten. c) Können festgesetzte Geldstrafen wegen Unvermögens nicht voll⸗ fireck werber, fo, mlt zerhälltnbmäh hen enn en, (8§. 17 des Ettasie ernie an deren Stelle.

Alle vorstehenden Bestimmungen gelten auch fuͤr den Haufsir—

.6. Das eee, artig Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1858 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkfte fällt die Erhebung der Sporteln, Stempel und Taxen, welche bisher suür die Erlaubniß zum Ge— werbebetriebe im Umberziehen zu entrichten waren, fort. Gleich⸗ zeitig treten alle, diesem chte zuwiderlaufende Bestimmungen außer Wirksamkeit. ;

.

h Die Minister für Oœadet Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten,

des Innern und der Finanzen sind mit der Ausführung des Ge— seßbzes beauftragt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhäͤndigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 14. September 1857.

(L. S.) Friedrich Wilhelm. von Manteuffel. von der Heydt. Simons.

von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingb. von Massow. Graf von Waldersee. von Manteuffel li.

Finanz ⸗Ministerirm. Hanpt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung vom 7. Januar 1858 betref⸗— fend die Ersatzleistung für die prätludirten stassen⸗ An weisungen von 1835 und Darlehns— Kassensch eine.

Heset vom 16. April 185 (S8taats Anzeiger Ro. 100. S. 39. Bekanntmachung vom 29 April 1857 (Staats⸗-Anzeiger No. 1063. S. 817) Bekanntmachung v. 9. September 18657 (Staats⸗Anzeiger No. 216. S. 17863.

Mit Bezug auf unsere Bekanntmachungen vom 29. April und 9g. September v. J. und in Folge des Gesetzes vom 15. April v. JI werden alle diejenigen, welche Kassen-Anweisungen vom

ahre 1835 oder Darlehns snassenscheine vom Jahre 1848, nach

blauf des auf den 1. Juli 1855 festgesetzten Praklusiv- Termins bei uns oder der Kontrolle der Staatspapiere oder den Provinzial= Kreis- oder Lokal-stassen zum Umtausch eingereicht haben, hiermit wiederholt aufgefordert, den Ersatz für diese Papiere, soweit der— selbe noch nicht erhoben ist, bei der Kontrolle der Staatspapiere, Oranienstraße Nr. He, oder beziehungsweise bei den Regierungs— Hauptkassen, unter Rückgabe des ihnen ertheilten Empfangsscheins oder abschlägigen Bescheides, in Empfang zu nehmen.

Zugleich ergeht an diejenigen, welche noch Kassen⸗Anweisungen vom Jahre 1835 oder Darlehns-Kassenscheine vom Jahre 1848 besitzen, die wiederholte Aufforderung, dieselben bei der Kontrolle der Staatspapiere oder den Regierungs⸗Hauptkassen oder den von Seiten der stöniglichen Regierungen damit beauftragten Spezial⸗ kassen behufs der Ersatzleistung einzureichen.

Berlin, den 7. Januar 1858.

Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗-Schulden. Ratan. Gamet. Nobiling. Guenther.

Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Erster Präsident des Appellations-Gerichts zu Glogau, Graf von Rittberg, von Glogau.

Se. Excellenz der stanzler im stönigreich Preußen, Dr. von Zander, von Fönigsberg i. Pr.

Der Erbmarschall im Füurstenthum Minden, Freiherr von der Recke⸗Stockhausen, von Obernfelde.

Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant, General⸗ Adjutant Sr. Majestät des stoͤnigs und Commandeur der ten Dibision, von Willisen, nach Wien.

Der Ober⸗Praͤsident der Provinz Pommern, Freiherr Senfft von Pilsach, nach Stettin.

Berlin, 12. Januar. Se. Majestät der König haben Aller— gnãbigst ö Dem Major z. D. Putt kammer, beauftragt mit der Wahrnehmung der Vorstandsgeschäfte der Gewehr-Revi⸗ sions Kommission zu Suhl, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Fürsten zu Schwarzburg⸗Sondershausen Durchlaucht ihm ver— liehenen Fürstlich schwarzburgischen Ehren-streuzes zweiter Filasse

handel der Juden.

zu ertheilen.

teln über die Zeit und den Ort ihrer G

Der heutige

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Sekanntmachung.

ür die bevorstehende dies jähri eeres⸗Ersaß⸗Aushebung wirb den⸗ je z welche in dem 29 Januar 2 bis zum 1. De⸗ ze 1838 geboren find und hierselbst ihren Wohnsitz haben, oder als ebulfen, Gesellen. Lehrburschen 2c. sich hier ie in ea, , e⸗ bracht, baß, so weit dieselben mit Taufscheinen sonstigen Beweismlt⸗ rt noch nicht versehen sind, ste sich gur Abwendung sonst una usbleiblicher Nachtheile, dergleichen Bescheini⸗

gungen bald

en mogen. Die für diesen —— den Kirchenbüchern 2c. zu ertheilenden Be⸗ arm , werden stempel⸗ und kostenfrei ausgefertigt. r Zeitpunkt zur Anmeldu nahme⸗Liste wird binnen Kurzem bekannt gemacht werden.

Berlin, den 2. Januar 1858. Königliche Militair-Kommission.

Nichtamtliches.

Preußen. Charlottenburg, 12. Januar. Se. Ma⸗ jestät der König machten gestern Vormittag in Begleitung des , ,, . vom Dienst fast während einer Stunde einen

paziergang durch Lützew, den neuen Kanal entlang und durch Charlottenburg nach dem dortigen Schlosse zurück und fuhren hier— auf mit Ihrer Majestät der Königin noch spazieren.

Berlin, 12. Januar. Se. stönigliche Hoheit der Prinz von Preußen empfing im Laufe des heutigen Vormittages um 9 Uhr den Prinzen von Hohenlohe, Präsidenten des Herrenhauses, und nahm dann die Vorträge des Obersten von Manteuffel, des Polizei⸗ Praͤsidenten von Zedlitz, des Ministers des Königlichen Hauses vo8n Massow und die militairischen Meldungen enigegen.

Sachsen. Dresden, 11. Januar. Ein Extrablatt des „Dresdner Journals“ besagt: „Aus Florenz ist die telegraphische Meldung hier eingegangen, daß Ihre RKaiserliche Hoheit die Erb— großherjogin Anna von Toscana gestern Morgen 4 Uhr von einer Prinzessin glücklich entbunden worden ist. Mutter und Kind befinden sich wohl.“

Weimar, 11. Januar. Ihre Königliche Hoheit die Prin— essin von Preußen und Se. Königliche Hoheit der Prinz

riedrich Wilhelm von Preußen sind gestern Abend zum Besuch bei Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Frau Großherzogin— Großfürstin hier eingetroffen.

Nachdem der am 4. d. eröffnete außerordentliche Landtag den Hauptgegensiand seiner Berathungen, die wegen der Handelskrisis zu treffenden außerordentlichen Maßregeln, in vertraulichen Ver— handlungen erledigt hatte, fand am n Morgen noch eine kurze . Sitzung statt, worin 1) ein Punkt der Medizinal⸗ Ordnung (§. 24 wegen der Zeugenschaftspflicht der Medizinalperso⸗ nen), worüber zwischen Staatsregierung und Ständen noch Mei⸗ nungsverschiedenheit bestand, im Sinne der ersteren erledigt ward, indem der Landtag die Beibehaltung der ursprünglichen Fasfung des Regierungsentwurfs beschloß; 2) in der Domainen⸗Angelegen⸗ heit dahin Beschluß gefaßt ward, daß die zwischen der Staats— Regierung und dem dazu bevollmächtigten Ausschusse gepflogenen Verhandlungen, nämlich: die Erkärungsschrift und der diefelbe be— gründende und erlduternde Bericht des Ausschusses, so wie das Verabschiedungs-Dekret der Regierung, der Oeffentlichkeit übergeben werden sollen.

Nachdem so alle Geschäfte des außerordentlichen Landtags er—

ledigt waren, fand am Nachmittag um 2 Uhr unter den gleichen

Formen wie die Eröffnung der feierliche Schluß desselben ftatt.

(Weim. Ztg.) .

w , . 11. Januar. Se. Hoheit der Herzog Ernst von Sachsen⸗Koburg⸗Gotha ist gestern hier eingetroffen und hat heute Vormittag in Begleitung der kurz zuvor ebenfalls eingetroffenen eng r o gin die Reise über Paris nach London fortgesetzt. (Fr. P. 3.)

ö ö er temberg. Stuttgart, 10. Januar. Das so eben, Morgens 9 Uhr, erstattete Bulletin über das Befinden unseres Königs lautet:

Bei Sr. Majestät dem König verlief der gestrige Tag und die Nacht so, daß Ursache vorhanden ist, mit dem Zustand, soweit es sich namentlich um das Fieber und die Brustzufälle handelt, zufrieden zu sein. Weniger frei bon eren n, zeigten ih in neuester Zeit die Functionen des Unter⸗ leibs, auch haben die sträfte noch keine Forischritte gemacht.

Großbritannien und Irland. London, 10. Januar. „Observer“ meldet: „Die Königin, der Prinz⸗Gemahl und die Königliche Familie werden am nächsten Freikage von Schloß Windsor nach Buckingham Palace übersiedeln, wo Ihre Majestät den erlauchten Kreis der zu der Vermaͤhlungsfeier eingeladenen Gäste, darunter mehrere Mitglieder des preußi— schen Königshauses, Se. Majestät den König den Belgier nebst seinen beiden Soͤhnen und Ihre Hoheiten den Herzog und die Herzogin von Sachsen⸗ Coburg, empfangen wird. Die Königin wird am Mittwoch, 20. d. Mis, einen Gala-Ball in Buckingham Palace geben. Wie dasselbe Btatt schreibt, schreiten die Vorbe— reitungen, welche im St. James-Palaste für die bevorstehende

behufs Eintragung in die Polizei⸗Auf=

Vermaͤhlungsfeier getroffen werden, rasch vorwärts. Eine große Anzahl Arbeiter isf en tz Uhr Morgens bis 11 Uhr Nachts be⸗ schäͤftigt, und voraussichtlich wird man mit allen Ein gen vor Ankunft des Hofes in London fertig sein.

Dänemark. stopenhagen, 16. Januar. „Dagbladet“ schreibt: Wie wir erfahren, wird sowohl im Meinisterium für die emeinsamen inneren Angelegenheiten als im Finanz⸗Ministerium

lles gethan, um die Tarif⸗-Angelegenheit so zu fördern, daß der Entwurf dem am 14. d. M. zufammentretenden Reichsrathe zeitig vorgelegt werden kann.

In, dem vom Reichstage angenommenen und bereits vom . sanctionirten, kurzlich publizirten Gesetze über das literari— sche Eigenthumsrecht finden sich u. A. folgende, auch für das Aus— land interessante Befiimmungen: Derjenige, welcher eine Schrift aus einer fremden Sprache übersetzt, wird so betrachtet, als wenn er Verfasser derselben wäre. Von dem Verbote gegen den Nach⸗ druck ist u. A. ausgenommen: Die Aufnahme einzelner Artikel und Mittheilungen anderer Zeitungen in eine Zeitung, d. h. unter Angabe der Quelle. (Es scheint dies sich jedoch nur auf inlaͤndi⸗ sche Zeitungen zu beziehen.)

11. Januar. Der stönig wird den Reichsrath in Person eröffnen. Unter den demselben vorzulegenden Gesetzen wird sich auch das wegen der Reform des . befinden.

Asien. Der Londoner „Obferver“ vom 10. Januar schreibt:

„Redaction des Observer“, Sonnabend Abends, iz Uhr.

„Folgendes aus Malta, 9. Januar, 25 Uhr Nachmittags, datirtes und durch Lord Lyons übersandtes Telegramm traf heute um 9 Uhr Abends auf dem auswärtigen Amte ein:

„Sir Colin Campbell an den General-Gouverneur.

„Cawnpur, 10. Dezember 1857.

„Es ist so eben eine Depesche des Generals Hope Grant vom 9g. Lancier⸗Regiment Ihrer Majestät eingetroffen. Sie meldet, daß er die Flüchtlinge (das stontingent von Gwalior namlich) einholte, als sie anfingen, den Ganges zu überschreiten. Er griff sie sofort sehr lebhaft mit seiner stavallerie und Artillerie an und nahm ihnen nach einem halbstündigen beftigen Feuer 15 Geschütze, darunter einen 18-Pfünder, acht 9⸗Pfünder, drei 12⸗-pfündige Haubitzen, zwei 4⸗pfündige Haubitzen und einen indischen ⸗Pfünder? fo wie alle ihre Vorräͤthe, Karren, Wagen, eine bedeutende Quantität Munition, Ochsen ꝛc. ab. General Grant schätzt den Verlust des

eindes auf ungefähr 1090 Mann. Er verlor nicht einen einzigen

kann bei diesen Operationen, ward aber selbst leicht verwundet. Ich wüusche Ew. Herrlichkeit Glück zu der glücklichen Beendigung dieses Feldzuges.

„Dieses Telegramm, in einem Privatbriefe aus Kalkutta aus authentischer Quelle enthalten, kam zu Malta von Alexandria aus gestern Abends in dem Paketboot „Valetta“ an.

Malta, den 9. Januar, 25 Uhr Nachmittags.

Lyons, Admiral.“

Der „Observer“ bemerkt zu Vorstehendem: „Man wird aus obigem Telegramm ersehen, daß die Nachricht von der Niederlage des Kontingents von Gwalior in Bezug auf alle Einzelheiten, welche das am Donnerstag veröffentlichte Telegramm hinsichtlich der Niederlage des Kontingents von Gwalior mittheilt, ihre Be— staͤtigung erhält. Dabei dürfen wir jedoch nicht vergessen, daß es ein fliehender Feind war, welcher diese Niederlage erlikt, und daß dieselbe keine vollständige war. Letzteres ließ sich auch nicht erwarten, da die Insurgenten ein mit allen Hülfs— mitteln einer Streitmacht im Felde ausgerüstetes förmliches Heer bildeten, während die Verfolger nur aus einer Cavallerie Ab⸗ theilung nebst Artillerie bestanden. Die Erbeutung von 15 der 40 Geschütze, von welchen man wußte, daß sie das Contingent von Gwalior besaß, nimmt jener Streitmacht mehr als ein Drittel ihrer effectiven Stärke, während der als ungeheuer groß geschilderte Verlust an Bagage, Munition und Zugvieh sie noch mehr lähmen wird. Die geringe Anzahl der Gebliebenen beweis't nichts weiter, als daß die Hauptstärke des feindlichen Heeres den Fluß wahr— scheinlich schon überschritten hatte und in Sicherheit war und daß die Getödteten vermuthlich Nachzügler waren. Es scheint keinem Zweifel zu unterliegen, daß es dem Conting ent von Gwalior, nach— dem es den General Windham geschlagen hatte, an Mutb fehlte, die Ankunft Sir Colin Campbell's abzuwarten, und daß es in vollem Rückzuge nach dem Herzen von Audh begriffen war, als es von General Grant und seinen tapfern Lanciers ereilt wurde.

Wien, Montag, 11. Januar, Abends. (Wolff's Tel. Bur.) Nach so eben hier eingetroffener Depesche aus Konstantinopel vom heutigen Tage, ist Aali Pascha zum Großvezier, Fuad Pascha zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten und Me—⸗ hemed Kiprisli Pascha zum Vorsitzenden des Tansimats er— nannt worden.

Paris, Montag, 11. Januar. (Wolff's Tel. Bur) Die Rachel ist heute nach israelitischem Ritus beerdigt worden.