scheidung in contumaeciam verfahren werden wird.
Gleichzeitig wird das e der Angeklag⸗ ten in Höhe der dieselben möglicherweise treffen⸗ den Strafe von 1000 Thlr. und der Unter⸗ d, hierdurch mit Arrest belegt und enselben alle und jede Disposition über dasselbe bei Vermeidung der im 5 272 des Straf⸗ Gesetzbuchs bestunmten Strafe untersagt.
Ostrowo, den 23. November 1857.
Köonigliches Kreisgericht, Abtheilung für Straf⸗Sachen.
(2255) Nothwendiger Verkauf.
Das im Schubiner Kreise belegene, jetzt zur Thaddäus von Zablockischen Konkursmasse ge— hoͤrige Rittergut Malice, bestehend aus 1331 Morgen 57 Ruthen Areal, abgeschätzt auf 36,720 Thlr. T Sgr. 2 Pf. zufolge der nebst , . und Bedingungen einzusehenden
axe, so * 17. Mai 1858, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle meistbietend ver⸗ kauft werden.
Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hh⸗ pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei uns anzumelden.
' Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläu⸗ iger:
1) die Wittwe Kutzner, Marianna geborne
Brzezinska,
2) die verehelichte Anna von Derengowska, ,. von Tucholka,
3) die Kaufmann Minchen und Julius Hor⸗ witz'schen Erben: Malwine, David, Cäcilie und Auguste, Geschwister Horwitz,
werden hierzu öffentlich vorgeladen.
Schubin, den 26. September 1857.
Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.
(1231 Konkurs⸗Eröffnung.
Königl. Stadt- und Kreisgericht zu Magdeburg. Erste Abtheilung, den 11. Januar 1858.
Ueber das Vermögen des Agenten Carl Hirsch bier ist der kaufmännische Konkurs im abge⸗ kürzten Verfahren erbffnet und der Tag der Zahlungs ⸗Einstellung auf den
6. Januar d. J.
festgesetzt worden.
um einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Thilo Faber hier bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden auf⸗ gefordert, in dem auf den 25. . J., Vormittags
r*,
in unserem Gerichtslokal, Domplatz Nr. 9, vor dem Kommissar Stadt- und Kreisgerichts-⸗Rath Lehmann anberaumten Termin die Erklärungen über ihre Vorschläge zur Bestellung des defini⸗ tiven Verwalters abzugeben.
Allen, welche don dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besit oder Gewahrsam haben, oder welche ihm Etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu jahlen, vielmehr don dem Besitze der Gegenstände bis zum 30. Januar d. J. ein schließlich dem Gerichte oder dem Verwalter der Masse An⸗ zeige zu machen und Alles mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte ebendahin zur Konkursmasse ab⸗=
uliefern. Pfandinhaber und andere mit densel—⸗ en gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuld⸗ ners haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.
Die Unterlassung der hier erforderten An⸗ Mai 18
bom angedeuteten Nachtheile
nach sich.
2883 Aufforderung der Konkurs⸗
Gläubiger. — In dem Konkurse über das Vermögen des Kauf⸗ manns Johann Friedrich strause, Firma Joh. Fr. Krause, zu Stettin werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläu⸗
zeigen ieht die im 5 147 der Konkurs⸗Ordnung ö 5
82
biger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüuche, em mögen bereits rechtshän g 3 oder nicht, mit dem dafür verlangten rre bis zum 20. Januar 1858 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnaͤchst zur 6 der sämmtlichen in⸗ nerhalb der gedachten Frist angemeldeten ö. derungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des desinitiven Verwaltungs⸗Personals auf den 4. . Vormittags Uhr, in unserem Gerichtslokale, Termins⸗Zimmer Nr. 5, vor dem Kommissar, Herrn Gerichts⸗ Assessor Giese, zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Ver⸗ en,. über den Akkord verfahren werden. Zugleich ist noch eine zweite Frist zur An— meldung
bis zum 29. März 1858 einschließlich estgesetzt, und zur Pruͤfung aller innerhalb der⸗ elben nach Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen Termin .
auf den 8. April 1858, Vormittags
10 Uhr,
in unserem Geschäftslokale, Terminszimmer Nr. 5, dor dem genannten sKommissar anberaumt. Zum Erscheinen in diesem Termine werden die Gläu⸗ biger aufgefordert, welche ihre Forderungen in⸗ nerhalb einer der Fristen anmelden werden.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ zufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be⸗ rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.
Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft ö werden die Rechts⸗Anwalte Müller, Pfotenhauer, Hoffmann und de e m,. Hart⸗ mann zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Stettin, den 22. Dezember 1857.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung für Civil-Prozeßsachen.
—
53 Konkurs⸗Cröffnung. Königliches Kreisgericht zu Thorn. Erste Abtheilung, den 4. Januar 1858, Mittags 12 Uhr.
Ueber das Gesellschafts Vermögen der Hand⸗ lung Borchardt C Comp., so wie über das Privatvermögen der Inhaber derselben Kaufleute Louis Borchardt und Otto Schulz hierselbst ist der kaufmännische Konkurs erdöffnet und der Tag der Zahlungs⸗Linstellung auf den
1. Dezember pr. festgesetzt. .
Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Gall hierselbst bestellt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem
auf den 25. Januar er., Vor⸗
mittags 10 Uhr, in dem kleinen Verhandlungszimmer des Ge⸗ richtsgebäudes vor dem gerichtlichen Kommissar Herrn FKreisgerichts⸗Rath Henke anberaunten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Be⸗ stellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen im Besitze oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besitz der Gegenstände
bis zum 2. Februar er. ein⸗ sch ließ lich
dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu . . und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkurs— masse abzuliefern. fandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitze besindlichen Pfandstücken uns Anzeige zu machen.
(125 n dem Konkurse über das Vermögen des Gastwirths und Kaufmanns Eduard Sassanowski
werden alle Diejenigen, welche an die Masse An . sprüche als stonkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Anspruͤche, dieselben mogen bereits rechts hängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht, bis zum
. 15. Februar e. einschließlich, bei uns schriftlich oder zu Pro⸗ tokoll anzumelden und demnächst zur Prüfun der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Fri angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwa tungsper⸗ sonals auf den 15. März e., Vormittags 11 uhr, bor dem Kommissar, Herrn Gerichts- Assessor Lilienhain im Verhandlungszimmer des Ge— richtsgebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Ver⸗ handlung über den Atkord verfahren werden.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Sr Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirk seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiefigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den ÄUkten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten. Denjenigen, welchen es hier an Belanntschaft n, werden die Rechtsanwalte troll, Henning und Oloff zu Sachwaltern vor— geschlagen.
Thorn, den 11. Januar 1858.
Königl. Kreisgericht. Erste Abtheilung.
120591 Ediktalladung.
Die verehelichte Kaufmann Gründschig, Auguste geborne Weber, hierselbst hat gegen ihren an—⸗ geblich nach Amerika ausgewanderten Ehemann, den Kaufmann Paul Grundschig, früher hier— selbst, auf Trennung der Ehe geklagt. Der ꝛc. , e wird daher zu dem zur Beantwor⸗ tung der Klage auf
den 31. März 1858, Vormittags 10 Uhr,
vor Herrn Assessor Gaupp in unserem Parteien⸗ immer Nr. anberaumten Termine unter der
arnung vorgeladen, daß im Fall seines Aus⸗ bleibens die der Klage zum Grunde gelegten Thatsachen für zugestanden erachtet und, was den Gesetzen nach hieraus folgt, gegen ihn erkannt werden wird.
, n, den 29. August 1857.
Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.
126 Bekanntmachung.
Von den Königlichen Ministerien far die Finan⸗ zen und die landwirthschaftlichen Angelegenheiten ist nachgelassen, daß den inen von ausge⸗ loosten und gekündigten Nenten⸗Briefen bis auf Weiteres gestattet sein soll, die zu realifirenden Renten⸗Briefe — unter Beifügung einer gehöoͤri⸗ en Quittung — mit der Post an die Renten—
näeasse einjusenden und die Uebersendung der Valuta *. gleichen Wege, natürlich auf Gefahr und Kosten des cue!“ zu bean⸗
tragen.
Fibem wir dieses, mit Bezug auf unsere Be⸗ kanntmachung vom 14. November v. J. wegen der ausgeloosten und am 1. April er. zurückzu⸗ zahlenden Renten⸗Briefe, zur Kenntniß der Be— theiligten bringen, bemerken wir zugleich, daß die besonders beizufügende Quittung in nach— stehender Art zu fassen ist:
Quittung.
Die Valuta für nachstehend bezeichnete aus⸗
gelooste Renten⸗Briefe, als: 1) Lit. Nr. über Thlr. zusammen mit Thlr. Buchstäblich) bon der Königlichen Renten-⸗Bank«-Fasse zu Muͤnster baar erhalten zu haben, wird be⸗
scheinigt. (Ort und Datum) ö (Unterschrift) Münster, den 8. Januar 1858. ö Königliche Direction der Renten⸗Bank fur die Provinz Westfalen und die Rheinprovinz. v. Hartmann.
— 2 —
37n S zahlung
Aachen. Diff ldorfer und Ruhrort -Crefeld⸗Kreis Glad— bacher Eisenbahn.
Die am 2. Januar 1858 fälligen Zinsen der Aachen⸗Düsseldorfer und Ruhrort -⸗-Crefeld⸗ Lreis Gladbacher Eisenbahn Stamm“ Actien und Prioritäts⸗-⸗Obligationen können mit Ausschluß der Sonn- und
eiertage vom 2. bis 317. Jannar k.
„Vormittags von 9 bis 12 Ubr,
bei dem Banquierhause H. F. Fetschow u. Sohn zu Berlin, dio serñꝰ Nr. 87, bei der Königlichen Regierungs-Haupt⸗Kasse zu Düsseldorf und dem Banquierhause Baum ⸗Büddinghaus u. Comp. ebendaselbst, oder fortlaufend vom 2. Januar k. J. ab in den Vormittags⸗ Stunden von 9 bis 1 Uhr bei unserer Haupt⸗Kasse hier selbst U ; erhoben werden. Vom Fälligkeitstermine ab werden auch unsere sämmtlichen Stations⸗ ag soweit ihre zeitigen Bestände reichen, die Zins-Coupons einlösen oder in Zahlungs— statt annehmen.
Die fälligen Zins⸗Coupons müssen den Zahl— stellen mit numerisch geordneten, in den Geldbeträgen summirten und von dem Eigenthümer unterschriebenen Verzeich⸗ nissen übergeben werden. .
Aachen, den 14. Dezember 1857.
Königliche Direction der Aachen⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbabn.
Magdeburg Wittenbergesche Eisenbahn.
Betriebs -Resultate pro Monat De⸗ zember 1857 (vorbehaltlich 6 estsetzung).
a2) 10,08 Personen mit 77148 Thlr. 27 Sgr. 8 Pf. (gegen 10,550 Personen mit 7135 Thlr. 8 Sgr. 11 Pf. im Monat Dezember 1856). b) 145, 782,7 Ctr. 4 und Eilgüter ꝛc. mit 16,159 Thlr. 18 Sgr. 3 Pf. gegen 188,154, a Ctr. mit 21,201 Thlr. 17 Sgr. 4 Pf. im Monat Dezember 1856). e) Außerordentliche Einnah⸗ men an Brückgeld ꝛc. 836 Thlr. 9 Sgr. 5 Pf. (gegen 1120 24 25 Sgr. 11 Pf. im Monat Dezember 18565. Total⸗Einnahme 9 De⸗
zember 1857: 24,744 Thlr. 25 Sgr. 4 Pf. (gegen
29,518 Thlr. 7 Sgr. 2 Pf. im Monat De⸗
zember 1856).
129 . Thüringische Dachschiefer— n ie l ch
In Gemäßheit des §. 14 a der Statuten sind die Herren Ossent und Thümler, Direktoren der Kredit⸗Anstalt für Industrie und Handel zu Dessau, an die Stelle der aus dem Verwaltungs⸗ rathe unserer Gesellschaft geschiedenen Herren Walter und Stange ernannt worden.
Der dee, ,. Freiherr von Beunst, z. Z. Vorsißender.
12g giplerbecker Actien⸗Verein für Bergbau.
In Gemäßheit des 5. 11. der Gesellschafts⸗ Statuten fordern wir die Herren Actionaire unser Gesellschaft hierdurch auf:
15 pCt. oder 30 Thlr. Pr. Court. pr. Actie
bis zum 15. Februar d. J. nach ihrer Wahl franco an unsere Kasse hierselbst, oder . bei den Herren Pietzcker und Behrendt in Berlin einzuzahlen. ö ortmund, den 13. Januar 1858. Der Verwaltungs⸗RNath.
83 lstz)
Eschweiler Gesellschaft für Bergbau und nl
Unter Bezugnahme an den Artitel 6 der unterm 1. November 1855 genebmigten rebidir— ten Statuten unserer Gesellschaft werden die— jenigen Cigenthümer älterer Actien, deren Um— wechselung gegen neue KÄetien noch nicht statt— gefunden hat, aufgefordert, diesen Umtausch bei uns vorzunehmen.
Zu dieser Umwechselung hat der Administra— tionsrath statutengemäß einen Prätlusivtermin bis zum 15. April 1858 festgesetz, von wo ab alle nicht eingelieferten früberen Actien— Dokumente von 200 Thalern ungültig werden und alle Ansprüche aus denselben an die Gesell— schaft erloͤschen.
Blankenberg⸗Stolberg, den 15. April 1857.
Der General⸗Direktor Adolph Charlier.
121 Edictalladung. Von dem unterzeichneten Gerichtsamte ist 1) zu dem überschuldeten Nachlasse des Gedinge⸗ häuslers und Fabrikanten Johann Gott eb Donath zu Seisthennersdorf und 2) zu dem Vermoͤgen des vormaligen Garten— besitzers und Kramers Gottfried Berndt ebendaselbst der Konkurs⸗Prozeß zu eröffnen gewesen.
Es werden daher alle bekannten und un— bekannten Gläubiger Dongths und Berndts, so wie überhaupt Alle, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an die Konkurs— Massen zu haben glauben, hiermit vorgeladen, in dem auf
den siebenten Juli 1858 anberaumten Liquidations⸗ Termine persönlich, resp. wo dies erforderlich durch Vormünder oder Sachwalter, die, mit genügender Vollmacht ie . auch insbesondere zum Vergleichs— Abschlusse ermächtigt 3 6 an bier s Amtsstelle sich einzufinden, ihre Forderungen und Ansprüche unter der Verwarnung, daß sie außer— dem damit von den Massen für ausgeschlossen und der Rechtswohlthat der ider e re mn in den vorigen Stand fur verlustig werden erachtet werden, gehörig anzumelden und zu bescheinigen, mit den bestellten Konkursvertretern und nach Befinden der Priorität halber unter sich rechtlich zu a innerhalb 6 Wochen zu beschließen, hierauf sich
den zwanzigsten August 1858 der Publication eines hinsichtlich der Außen— gebliebenen Mittags 12 Uhr für eroͤffnet zu er— achtenden Präklusivbescheides,
den fünfzehnten September 1858, Vormittags 10 Uhr, der Abhaltung eines Ver— hörs wegen gütlicher Beilegung der Konkurse,
den dreißigsten September 1858 der Inrotulation der Akten, und endlich
den sechszehnten Oktober 1858 der Publication eines beim Anßenbleiben der Parteien Mittags 12 Uhr für publizirt zu er— achtenden Lorcationsbescheides zu gewärtigen.
Auswärtige haben zur Empfangnahme künf⸗— tiger Ladungen bei 5 Thlrn. Strafe Bevoll.« mächtigte hier oder in der Nähe hiesigen Ortes zu bestellen.
Als Kurator beider Massen ist Herr Advokat Stremel in Zittau angesetzt.
Großschönau, am 9. Januar 1858.
Königliches Gerichts-Amt. Lachmann.
128 Ediktal⸗Ladung.
3 dem Vermögen des Kaufmanns Carl Otto Hecker hierselbst ist auf erfolgte Insolvenz⸗ Anzeige der Konkursprozeß zu eroͤffnen gewesen.
* werden daher alle bekannten und unbe⸗ kannten Gläubiger genannten Heckers, ingleichen alle Diejenigen, welche aus irgend einem sonsti⸗
en Rechtsgrunde Ansprüche an denselben zu . vermeinen, andurch geladen, in dem auf den 22. Juni 1858 anberaumten Liquidations⸗Termine persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an hiesiger Gerichtsamtsstelle zu erscheinen, ihre Ansprüche, bei Strafe der Ausschließung von der Masse und beziehendlich bei Verlust der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, anzumelden und zu bescheinigen,
mit dem verordneten Konkursvertreter, ingleichen, da og wegen e u e ib. Se e rg unter ö. . r h zu verfahren, innerhal 6 Wochen zu beschließen und
den 9. August 1858 der Bekanntmachung eines Ausschließungs⸗ bescheides, welcher rücksichtlich der Ausbleibenden Mittags 12 Uhr für publicirt zu erachten, ge⸗ wärtig zu sein, sodann aber
den 20. August 1858, Vormittags 10 Uhr, anderweit legal an hiesiger Gerichtsamtsstelle zu erscheinen und wo möglich einen Vergleich, wobei diejenigen, welche nicht erscheinen oder sich nicht bestimmt erklären, für einwilligend in die Beschlüsse der Mehrzahl der Gläubiger werden erachtet werden, abzuschließen, dafern aber ein Vergleich nicht zu Stande kommt,
den 28. August 1858 der Inrotulation der Akten, so wie
den 9. November 1858
der Bekanntmachung eines Locationserkenntnisses, welches rücksichtlich der Ausbleibenden Mittags 12 Uhr für publicirt erachtet werden wird, fich zu versehen.
Auswärtige Interessenten haben zu Annahme fernerer Ladungen bei 5 Thlr. Strafe Bevoll⸗ mächtigte im hiesigen Orte zu bestellen.
Scheibenberg, den 11. Januar 1858.
Königlich sächsisches Gerichtsamt daselbft. Wilisch, Ger. ⸗Amtmann.
2795 .
Mit Bezug auf das in den hiesigen Intelligenz⸗ Blättern vollständig enthaltene Proklam wird hiermit gemeinkündig gemacht, daß der im Jahre 1181 hierselbst geborene Sohn des weil. Amts⸗ Zimmermeisters Röhl, . Heinrich Renatus, aufgefordert ist, sich binnen 6 Mo⸗ naten von heute an unter dem Nachtheile, daß er werde für verschollen und todt erklärt werden, Nachricht von seinem Leben und Aufent— halt zu geben, so wie event. seine etwaigen Erben oder Erbnehmer, ihr näheres oder gleich nahes Erbrecht an das von der Wittwé Eich⸗ horst, geb. Röhl, auf ihre Geschwister vererbte Vermoögen unter den gesetzlichen Nachtheilen anzumelden.
Güstrow, den 1. Dezember 1857. Großherzogl. Gericht der Burg⸗ und Domfreiheit.
2498 Auf Befehl Seiner Kaiserlichen Majestät des Selbstherrschers aller Reußen .
Wenn die in Moskau domizilirende preußische Unterthanin Bertha Jäger, geb. Kayser, bei der Reformirten Sitzung des Moskovischen Evange⸗ lisch⸗Lutherischen Konsistorii wider den ihr im Jahre 1818 in Danzig angetrauten Ehemann, den preußischen Unterthan Färbermeister Hermann Wilhelm Jäger, angebracht, wie dieser ihr Ehe⸗ mann, von dem sie sich im Jahre 1851 auf
seinen Wunsch und unter seinem ausdrücklichen
Versprechen, daß, so bald seine Lage sich ver⸗ bessern werde, er sie bei sich wiederum aufnehmen wolle, zeitweilig getrennt, worauf fie nach Ruß⸗ land um des Broderwerbes willen gezogen, wäh⸗ rend er in . geblieben, sie nicht nur nicht bis jetzt weder zur Rückkehr zu sich aufgefordert, noch auch ihr auf ihre häufigen Briefe 1 irgend welche Antwort erben sondern auch laut Pri⸗ vat⸗Nachrichten gänzlich verschollen sei, und wenn demzufolge Petentin um gerichtliche 1 ihrer seitherigen Ehe auf Grund der p. p. und 5 des §. 123 des Evang rusch . Vntherilber Kirchengesetzes nachgesucht, als wird von Einem Moskovischen Evangelisch⸗Lutherischen Fonsisto⸗ rio desmittels der preußische Unterthan Färber⸗ meister Hermann Wilhelm Jäger aufgefordert, im Laufe eines Jahres vom Tage der 3Zten Einrückung dieser Edictal⸗-Citation ent⸗ weder in Person oder durch gehörig bestellten Bevollmächtigten vor diesem Me rrshen Evan⸗ gelisch⸗Lutherischen Konsistorio zu erscheinen, widrigenfalls nach Vorschrift des Evangelisch⸗ Lutherischen Kirchengesetzes diese seine Ehe quoad vineulum gelöst und ihr, der Klägerin, die Rechte einer böswillig verlassenen Ehefrau zugesprochen werden sollen. Moskau, den 26. Oktober 1857. No. 1811. Ad mandatum: E. D. A. Luther, Sens. Cons. Nose.