— ——— * 2 ; ** ee, r * — — k ; 2 —
b meine und * e, n , ,,. nnd, 9 und
bundenen Einkommens⸗Verbesserung gegenüͤberzustellen. Berlin, den 11. Dezember 1857.
Der Finanz ⸗Minister.
An den Königlichen Gebeimen Ober⸗Finanzrath und Provbinzial⸗Steuer⸗Direktor N. zu N.
Verfügung vom 3. Januar 1858 — betreffend die Frage: „ob mit Einkommensverbesserung versetzte Steuerbeamte, welche auf Umzugskosten keinen Anspruch haben, personliche Reisekosten liquidiren dürfen.“
Ew. ꝛc. erwiedere ich auf den Bericht vom 26. v. M. u. J. betreffend die den Steuerbeamten für Umzugs kosten bei Versetzun⸗ gen zu gewährende Vergütung, wie nach §. 8 Alinea 2 des Re⸗ lements vom 11. April 1856 die persönlichen Reisekosten des
eamten (8. 8) den Umzugskosten (8§. 3) zugerechnet werden müssen, ) der mit der Versetzung
verbundenen Einkommens verbesserung die reglementsmäßigen Um— , ere , . übersteigt. So weit daher die Hälfte der inkommensverbesserung die Umzugskosten und die persönlichen Reisekosten ö e, ne deckt, dürfen dem Beamten auch
wenn ermittelt werden soll, ob die Haͤl
persönliche Reisekosten nicht gewährt werden.
Die von Ew. ꝛc. in Bezug genommene Verfügung vom 16. Juni v. J. bezieht sich auf Beamte, welche die Umzugskosten
nach dem Reglement vom 25. März 1855 zu liquidiren haben. Berlin, den 3. Januar 1858.
Der Finanz⸗Minister.
An den Königlichen Provinzial⸗Steuer⸗Direktor N. zu R.
Cirkular⸗Verfügung vom 27. September 18357 — betreffend die Veranlagung der Flassensteuer.
Unter Bezugnahme auf die Verfügung vom 28. September v. J. wegen der Veranlagung der ili fr ner für das laufende Jahr bemerke ich, daß nach den diesseitigen Wahrnehmungen noch in vielen Fällen die Bevölkerungs⸗Verhältnisse in den Fiassensteuer— Listen nicht richtig angegeben und die zur Erreichung einer rich—⸗ tigen Veranlagung erforderliche vollstaͤndige Nachweisung der Be— steuerungs⸗Merkmale der Pflichtigen, namentlich der Grundbesitzer, mangelhaft aufgestellt worden. Wiederholt empfehle ich desbalb der Königlichen Regierung, bei der Veranlagung der Klassen— steuer für das nächste Jahr auf die Beseitigung dieser Mängel, so weit sie im dortigen Kegierungs⸗Bezirke noch frattfinden, so wie überhaupt auf eine den bestehenden Vorschriften in allen Beziehun— gen entsprechende Veranlagung sorgfältigst hinzuwirken.
Da bei der Veranlagung für das laufende Jabr von mehre— ren Regierungen noch nicht nach Maßgabe der Cirtular⸗Verfügung vom 23. Dezember v. J. verfahren worden ist, so mache ich zu⸗ gleich darauf aufmerksam, daß in den von den Landraths- Aemtern einzureichenden Kreis⸗Nachweisungen die Städte und die ländlichen Ortschaften von einander getrennt aufzuführen und am Schlusse die Zahlen in gleicher Weise besonders zufammenzurechnen sind, auch in der außer der Hauptnachweisung des Soll-Einkommens auszustellenden Uebersicht, in welcher jedenfalls eine Trennung in Betreff der Städte und der ländlichen Ortschaften bewirkt werden soll, jede einzelne, in den Tabellen des statistischen Büreaus als Stadt bezeichnete Gemeinde mit ihren Steuer⸗Verhältnissen beson⸗ ders ersichtlich zu machen ist.
Berlin, den 27. September 1857.
Der General-Direttor der Steuern.
An saͤmmtliche Königliche Regierungen.
Verfügung vom 23. Ottober 1857 — betreffend die Tarifirung von hölzernen, mit Leinwand beklebten Sattel bäumen.
useßzen verbleibenden Rest die Hälfte der mit e 2
unstatthaft, die Einhaltung der im Declarationsschein festgesetzien . vielmehr Bedingung des zollfreien Wiedereingangs J
126
Transportkosten M. ausgesprochenen Anficht einberstanden, baß hölzerne Sattel⸗ lfte ab ; rim? * 12 bellebt sin ; dem Sate von 15 Sgr. fur den Centner nach Position II. 12 Unmerkung
wenn sie mit
zu e. und h. zu unterwerfen sind. Berlin, den 23. Oktober 1857.
Der General⸗Direktor der Steuern.
An den stöniglichen Geheimen Ober⸗Finanzrath und General⸗Inspektor N. zu N.
Verfügung vom 28. Oktober 1857 — betreffend
die Vollziehung des Bürgschaftsvermerks in Begleitscheinen II.
mit Ew. ꝛc. da
allein zu unterschreiben ist.
mit Anweisung zu verseben. Berlin, den 28. Oktober 1857. Der General⸗Direktor der Steuern.
An den Königlichen Geheimen Finanzrath N. zu N.
Cirkular⸗Verfügung vom 14. November 1857 —
betreffend den Nachweis des Bezuges von Wein
sendungen, welche mit dem Anspruche auf Zoll—
rabatt aus französischen Häfen unmittelbar nach
bannoverschen oder oldenburgischen Häfen abge⸗ gangen sind.
Ew. ꝛ6. mache ich bemerklich, daß bei Weinsendungen, welche aus französischen Haͤfen, mit dem Anspruche auf einen Zollrabatt von 20 pCt., eingeführt werden, sofern sie aus jenen Daͤfen un⸗ mittelbar nach hannoverschen oder oldenburgischen Hafen abgegan⸗ gen sind, der Nachweis des unmittelbaren Bezuges in derselben Weise zu führen ist, wie dies für den Eingang soicher Sendungen in die diesseitigen Ostseebüfen im §. 6 des Regulativs vom 21. August 1847 unter Nr. 1 sich vorgeschrieben findet. Hiernach ist das Erforderliche anzuordnen. Berlin, den 14. November 1857.
Der General-Direktor der Steuern.
An
die Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren in Königsberg, Danzig, Posen, Stettin, Breslau, Cöln und die stöniglichen Re⸗ gierungen in Potsdam und Frankfurt.
Verfügung vom 3. Dezember 1857 — betreffend die Erledigung von Deelarationsscheinen bei Ueberschreitung der darin festgesetzten Trans⸗ port f ri st.
Der Herr Provinzial⸗Steuer⸗Direktor zu Stettin bat das nebst Anlagen beifolgende von dem Haupt⸗Steueramt für auslän= dische Gegenstände an das Haupt- Zollamt zu Tribsees gerichtete Requisitionsschreiben vom 9 Oltober 8. J. zur Entscheidung wegen Ueberschreitung der in dem Declarationẽschein des Neben Zollamts J. zu Dammgarten Nr. 499 festgesetzten Transportfrist vorgelegt. Wenn es scheint, daß dem Haupt-Steueramte die Mnalogie der Bestimmungen des F. 59 des Begleirschein⸗Regulativs und des A1 der Zollordnung bei jener Nequisition vorgeschwebt babe, o wird bemerkt, daß die analoge Anwendung dieser Bestimmungen
Bei eberschreitung dieser Frist ist deshalb unter öbstandnahme
von Straffestseßzung entweder der Eingangszoll von den im
Ich erkläre mich mit der von Ew. 2c. im Berichte vom ⁊ũ. b.
Declarationsscheine verzeichneten Gegenständen zu erbeben, oder, wenn die Umstände dazn angethan sind, meine Genehmigung zur
Mit Bezug auf den Bericht vom 18. d. M. erkläre ich mich
In einberstanden, daß der in den Begleitscheinen II. enthaltene Bürgschaftsvermerk nur in den Fällen wirkiich erfolgter Bürgschaftsbestellung seitens des Bürgen zu vollzieben, und daß don dem Begleitschein⸗Extrahenten nur die Acceptations⸗Erklärung
Ich überlasse Ihnen, biernach die Hauptämter Ihres Bezirks
127
en nachtraͤglich ertheilt. in, den 3. Dezember 1857. ; Der General⸗Direktor der Steuern.
An das Haupt⸗Steueramt für auslaäͤndische Gegenstaͤnde hier.
ollfreien Abferti zu beantragen. Diese Genehmigung wird im . 2 , m,
Berlin, 21. Januar. Se. Maßjestaͤt der König haben
adi eruht: dem Pfarrer Francke zu Jassy die Erlaub⸗ 2 in, ,. von des aisers von bar h Majestãt
ihm verliehenen Ritter Kreuzes des Franz-Joseph-Ordens zu ertheilen.
Nichtam tliche s.
reußen. Charlottenburg, 21. Januar. Ihre K‚önig⸗ lich har rn. empfingen gestern Abend ierselbst den Abschiedsbesuch Sr. Königlichen Hoheit des * Friedrich Wilbelm vor Höchstdessen heut erfolgender Abreise nach London.
Mecklenburg. Schwerin, 20. Januar. Ihre stoöͤnigliche Hoheit die Großherzogin Mutter und Se. Hoheit der Herzog von Altenburg sind gestern Abend hier , . Wie die „Mecklenb. Ztg.“ 23 findet die Taufe de fan st
eborenen Herzogs heute statt und erhält derselbe die Namen H Albrecht Heinrich. .
Belgien. Brüssel, 19. Januar. Die Kammer hat heute ihre Sitzungen wieder aufgenommen. Im Namen des Fönigs legte der Justizminister, Herr Tesch, einen Gesetzentwurf über die Fremden⸗ Polszei auf den Tisch des Hauses nieder. Das betteffende Gesetz wird in den nächsten agg zur Berathung gelangen. — Die National-Bank hat ihren Biskonto von morgen ab auf 4 Prozent
erabgesetzt. . — und Irland. London, 19. Jan. Se. Königliche Hoheit Prinz Albrecht von Preußen und der 4. Wilhelm von Baden trafen gestern Nachmittags zwischen 4 und Uhr in Buckingham-Palace ein. Ein paar Stunden spaͤter langten der stönig der Belgier, der Herzog von Brabant und der Graf von Flandern an. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin von Preußen stattete gestern einen Besuch in Claremont ab, während Prinz Adalbert und der Fürst von Hohenzollern⸗Sigmaringen sich nach Milwall begaben und den „Leviathan“ in Augenschein nab— men. Am Abend war große Tafel bei Hofe.
Frankreich. Paris, 19. Januar. Auch beute zeigt der „Moniteur“ das Einlaufen von AÄdressen aus allen Theilen des Landes an. Vollständig abgedruckt befinden sich im amtlichen Blatte nur die Adresse des Cassationshofes, die des Instituts von Frankreich und die der beiden Generalräthe der Brücken und Wege und der Minen. Die Adresse des Instituts lautet:
„Sire! Durchdrungen von Dank gegen die göttliche Gnade, welche das Leben Ew. Majestät, so wie das der Kaiserin beschirmt hat, und erfüllt von gerechtem Unwillen gegen die Urheber des schauder— haften Mordanfalles, der ein so theures Leben in Gefahr brachte, ersucht das Institut Ew. Majestät, die Kundgebung der Gefühle, wovon dasselbe bei dieser beklagenswerthen und feierlichen Veran⸗ lassung erfüllt ist, so wie die Wünsche, die es ausspricht, damit Gott Sie für Frankreich noch lange erhalte, entgegenzunehmen. ;
An der Spitze seines amtlichen Theiles meldet der, Moniteur“, daß der Kaiser ein Beglückwünschungs-Schreiben vom Könige der Beigier wegen des Attentats vom 14. Januar erhalten habe.
Die „Gazette des Tribunaux“ enthalt einen Artikel über Ver⸗ haftung und erstes Verhör der vier Italiener, woraus erhellt, daß dieselben zuerst Alles aufboten, um für Engländer zu gelten; sie reden das Englische fertig, wie fie denn auch alle vier mit eng⸗ lischen Pässen versehen waren. ö . .
21 e en . konzentrirt sich die Anklage auf die vier verhafteten Itallener, als die alleinigen Urheber des Atten. tates; auch gilt es für unzweifelhaft, daß sie in Paris wegen ihres Verbrechens Niemanden ins Vertrauen gezogen hatten. Das Gerücht, als sei eine der Bomben aus dem Fenster eines Hauses geworfen worden, ist grundlos, da alle drei auf der Straße ge⸗ worfen wurden und so eingerichtet sind, daß sie nur in der Nähe wirken. Die Italiener standen daher in der ersten und zweiten Reihe der Zuschauer und warfen, während sie die Arme erhoben und riefen: „Es lebe der Kaiser!“ die Wurfgeschosse, entfernten sich alsdann rasch und verschwanden.
Dänemark. Kopenhagen, 19. Januar. In dem vom Friegsminister dem Reichsrathe vorgelegten Geseßzentwurf, betref⸗
end die r Kopenhagens gegen die Seeseite und die Pro⸗ . von n . . auf verschiedenen Punkten der Monarchie, wird die Nothwendigkeit der Befestigung Kopenhagens gegen die Seeseite, der Befestigung Friedericia's, die Befestigung der Duüppler Stellung, der Verstärkung der Position an der
Dannevirle bei Schleswig und der Anlage von stüsten⸗Batterieen
aus einandergesetzt. ĩ Heute legt der Finanzminister einen Gesetz⸗ Entwurf über die
schwebende Staatsschüld, einen andern in Betreff der Einberufung
und des Umtausches von aus der ausländischen Staatsschuld her⸗
stammenden Staats⸗Qbligationen und den Entwurf zu einem neuen Münzgesetze für die Monarchie vor.
merika. New⸗Pork, 6. Januar. Nach dem New⸗ Vorker Journal of Commerce“ ist die Re ierung der Vereinigten Staaten nicht gesonnen, den Commodore kenn wegen seines Verfahrens gegen Walker besonders strenge zu tadeln, noch weni—⸗ ger ihn durch mr, seines Offiziers ⸗Patents zu bestrafen, aber das Geschrei, das aller Orten gegen ihn erhoben wird, dürfte den Praäͤsidenten doch zwingen, (worauf auch die „Union“ von Washington hindeutet) dem Commodore einen Verweis dafür zu geben, daß er seine Instruktionen überschritten und durch Landung auf fremdem Gebiet ein gefährliches Präcedenz gegeben habe. Andererseits soll der Präsident, nach Angabe des „Journal of Commerce“ mehr denn je en,. sein, dem Freibeuterwesen ein Ende zu machen. Ob ihm das selbst bei dem besten Willen gelingen wird, ist sehr die Frage. Vorläufig geht ein förmlicher Sturm in der Walker⸗ Paulding⸗Frage durch die ganze Union von einem Ende bis zum andern. Im Süden werden überall Indignations-Meetlngs ge⸗ halten, in denen man den Präsidenten und den Commodore Paul⸗ ding anathematisirt. Selbst in der Legislatur von Virginien ist, nach telegraphischen Berichten, der ordentliche Geschäftsgang völlig ins Stocken gerathen, und man beschaͤftigt sich nur mit Resolutionen über die Verhaftung Walkers. Aus dem ganzen Süden strömen dem General Walker Hülfs⸗Anerbietungen zu. In New⸗Orleans und Mobile wird auf das Eifrigste * die Freibeuter rekrutirt und Oberst Anderson ist am 26. Dezember mit 800 Mann von Texas I ,. um sich nach Nicaragua zu begeben.
Asien. ie „Bombay⸗Gazette“ vom 24. Dezember sagt, die wenigen seit Abgang der letzten Botschaft verflossenen Tage hätten nichts Neues, obgleich manches Nähere über frühere ö. gebracht. Alle nachträglichen Berichte aus der Cawnpur⸗ Gegend bestärken die erste 2 wonach Sir Colin Camp-⸗ bell's Ankunft vor Lucknow keinen Moment zu früh erfolgte, indem ohne seine rettende Dazwischenkunft ein furchtbares Unglück zu beklagen ?, n, wäre. So wie die Dinge jetzt stehen, sei ohne⸗ hin ein gut Theil prestige verloren gegangen, von dem schweren Verlust an Mannschaft und Material gar nicht zu reden. Roch aber wisse man über den Vorfall nicht genug, um ein bestimmtes Urtheil fällen zu können. Das Blatt habe sich glücklich gewendet, und es stehe fest, daß Brigadier Hope Grant dem von En Colin Campbell aufs Haupt geschlagenen Gwalior⸗Fontingent den Gnadenstoß gegeben habe. Nach der Eri hing der Ktossids (in⸗ dische Boten) scheine es, daß Sir Colin (am 6. Dezember) mit großem Erfolg die Kriegslist eines verstellten Rückzuges gebraucht, die frohlockenden Meuterer dadurch aus ihrem Lager gezogen, rasch abgeschnitten und dann zugleich in der Front und im Rücken an⸗ gegriffen habe.
Die starke Heersäule aus Delhi unter Brigadier Seaton, die in Allyghur angekommen ist, wird wahrscheinlich diesen Ort vor der Hand als . und Standquartier besetzt halten, um in den umliegenden Bezirken die Ordnung wieder herzustellen; eine Aufgabe, für welche die Besatzung von Agra zu schwach ist. In Delhi war am 9. Dezember der linke Flügel des 1sten Bataillons Belooch unter Lieutenant Beville angekommen und in der berühm⸗ ten Jumna Musjid (Moschee) einquartiert worden. Seines Blei⸗ bens wird aber nicht lange sein, sondern das Bataillon wird ver⸗ muthlich zu der in Rohilcund beorderten Heersäule stoßen, da diese nicht stark genug scheint, um die Rohilcunder Rebellen wirk⸗ sam zu züchtigen. Der Prozeß des Königs sollte in weni⸗ gen * seinen Anfang nehmen. Aus einem Brief von Mr. Montgomery über das Verhör und die Verurthei—⸗ lung von 10 Sith⸗ Sepoys vom 23. Bengalen⸗Native⸗Infan⸗ terie ersieht man, daß die von Greathed am 19. Oktober bei Agra. geschlagene Streitmacht ungefähr 13090 Mann stark war und nicht, wie man geglaubt, zum Gwalior Kontingent gehört, , . theils aus dem 23. Nat. Infanterie von Mhow nebst 400 Ghazees und 200 Sowars bestand. Da diese Menterer hörten, daß die Garnison von Agra klein und im Fort eingeschlossen sei, bekamen sie Lust, die Stadt Agra zu besetzen und zu plündern; auf dieser Station angelangt, sahen sie sich plötzlich von der Delhi⸗Truppe angegriffen, von deren Existenz sie keine Ahnung gehabt und wurden natürlich tüchtig geschlagen. Die Ueberraschung scheint übrigens eine gegenseitige gewesen zu sein. — Wie man aus Cawnpur vom 29. ovember schreibt, ist das Gre⸗ nadier⸗Regiment des Gwalior⸗Corps, als es den scheinbar weichen⸗ den Feind bis innerhalb seiner Feldgeschütze verfolgte, buchstäblich vernichtet worden; es ließ 800 Todte und Verwundete auf dem Platz. Der Oberfeldherr der Rebellen soll ein Schwager Nana Sahib's gewesen sein. Ein anderer Bericht erwähnt, daß Nana Sahib's Bruder, Balla Sahib genannt, verwundet wurde und ins