1858 / 19 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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wennn die elstacke durchschnittlich enthalten; muß sich bemühen, Linien und Winkel in möͤglichst richtigem Verhältnisse 2) *. my Norgen r als einen viertel nach Maßgabe der vorhandenen Karten zu . dem stataster- Controleur ein, welcher sie mit seinem Gutachten dem Ka die Dreiedspunkte zugleich Pol lte sei Neorgen * än tgr (nem Terri mare so wie 1 a an, w ., ee m * . 3 * 263 9 U. i, . . sich gegen den vue en din bag Lo k ne ge wn nn, * e wire e lecken und börfer ds; der Maßstab von we ist nur ausnahmg⸗́ n z 2 rn, so kann mit der Winkelmessung begonnen winkellgen Dreiccgen di ü . . Uucbersichten (8. 46) in der Regel in einem um die i, n. . 8 z 82 25. Bei der Winkelmessung werden entweder: alle Richtungen der i e. dee J . de,, ere ee, le: u ö dine ni neren Maßstabe als die *** lurkarte; endli Verweigert eine derselben die 9 * so muß dies nebst der Ursache 4 Signale gegen die Nullrichtung des fesistehenden Kreises . 2 aufiunchmen sind, rigen bescheinigt werden. Wintelmeß- Instrumentes durch allmälige söerumfübrung des beweg. führt werden können, so ** en. 9 re. K 3

; „Handrissen, so weit thunlich, wie fuͤr die bemerkt, und diese Gemerkung von den n e eee, . . 8. 19. Sebald der Grenzbegang beendigt ist fertigt der Geometer lichen Kreises bezogen, oder die einzelnen Winkel 2 den wr jwedmaͤßig in n,, zu bringen ;

igen wel Veranderung unterliegen (8. 13 Signalen S 10. Far die Zeichnung der Karten und Handrisse gelten folgende von kenjenigen Grenzstrecken, welche einer nderung gen 3 . ig gemessen. Bei dem fe Verfahren muͤssen auf jedem Drelecks- Die Anzahl der Po gon -Seiten ist möglichst zu beschränken und

der oben oder links liegen, die oder streitig sind (5. 14), genaue Zeichnungen im angemessenen Maa punkte alle den Horizont bildende Winkel gemessen werden, allgemeine Regeln; 1 Norden muß jederzeit oben oder li 9 gen ad m 81 4 3 ö 2 23 in en, auch wenn der . e mmientreffen unverhaältnißmäßig langer und kurzer Linien zu

Nordrichtung ist durch einen Pfeil zu bezeichnen; 2) an den Gemeinde., aus den F urlarten; die . ; * en ̃

lattarenzen müssen die Namen, beziebungsweise auch die Num- mit einem grünen Farbenstreifen, die neue dagegen in rothen nien mit Wie oft der Geometer seine Winkelmessung wiederholen will, bleibt Zu . r

= u n, ** Fluren und Bitter mit Ungabe, wie cinem gelben Farbenstreifen dargestent. Diese Jeichnungen nebst dem ibm überlassen; nur muß 9 bei der Zusammenstellung der drei Winkel warsi enn nik 33 5 e . r ee , , ,.

weit der Anschluß sich erstreckt, beigeschrieben werden; 3) die Schrift, mög Grenz ⸗HKandbuche und den sonstigen Verhandlungen werden dem Kataster⸗ im Dreiecke ergeben, daß ihre Summe vom Sollbetrage zu zwei Rechten: werden, daß ihre Lage durch einf eder versteint (95. 5) oder so bestimmt

lichst in borizontaler Richtung, muß durch ihre Große und Form den Fontroleur (8. 4) eingereicht, welcher erforderlichen Falles die Grenzstrei= I) bei den Dreiecken dritter Ordnung höchstens um ein und eine halbe leicht und genau wieder hergestellt ache geometrische Operationen jederzeit rt und Stelle zu untersuchen und mit Zuziehung der Lolal⸗ Centesimal Minute, 2) bei den Dreigcken vierter Ordnung höch st ens um mit starken Pfählen und 1 * . h Vorläufig werden sie

Charakter der Objelte andeuten und die verschiedenen Haupt-⸗Abtheilungen tigkeiten an , n n, , , , , , §. 36. Die . werden mit arabischen Ziffern durch die

der Karte bemerklich machen; 4) auf den Flurkarten, Flur · Uebersichten Behörden deren gütliche Ausgleichung zu versuchen hat. l n di 20. Wegen jeder Grenzveränderung ist zuporderst das Gutachten Abweichung zeigt, darf dieselbe nicht und Stuckwermessunge Handrissen werden die Parzellengrenzen, se wie die 26 8 egen jeder Grenz ung ist z e ch ichung zeig f dies cht auf die einzelnen Winkel vertheilt gin Gemeinde fortlaufend numeritt und diest Nummern an die im

lüfse, Bäche ꝛc. mit schwarzer Tusche aus—⸗ ndraths einzufiehen, und demnächst in Gemäßheit des F. 15 Nr. 12 werden, sondern es muß eine oͤrtliche Untersuchung der Winkelmessun ; ͤ 3 3 2 fene wird mit 2 und zwar die der Geschäfts ban en, in Bezug auf die Kataster Verwaltung vom . stattfinden. r fung rf ten Pfähle (59 35), welche die Gemeinde zu liefern hat,

; Unt Senn bes Grundsteuer. . Jani 185, unter LÜärieg:ng der sämmilichen Verhandlungen durch 8. 26. Die be dd,, , . werden sogleich auf dem Felde in das Hat ein Fe vszn Sun bereits in einer angrenzenden Gemeinde ei e eine

Wohnbäuser 2c. mit leb hafterer Farbe, als di ; . : 9 Täeichneten, zum Wetriebe der Landwirth. die Kataster Inspection die Genehmigung der Regierung no zusuchen. . dazu bestimmte Register mit Tinte eingeschrieben, zum Freise zusammen⸗ 8 vom 21. Januar 1839 bezeichneten, um e b 8 . m * bench, Darin miissen auch ber Ta ö. ber 1 J n . 7 . 9 24 wird leßterer der Anfangsbuchstabe der betreffenden

mien Bchäude; Wasser blau; und oͤffentliche Wege und Plaäße Ist die Ausgleichung einer streitigen Grenze zu Stande gekommen, so ö . = die 1 don . findet nicht statt; fertigt der Kgtaster Kontroleur auf der e, genauen Zeichnung ame des Beobachters, die Bezeichnung des benutzten Winkelmeß⸗Instru—⸗ §. 37. Ist das Polygon Netz (6. 35) im Feld 5) die Signaturen für die Kultur⸗Arten und die topographische Ausjeich⸗ (8 19) die Berichtigung der Grenie aus und läßt dieselbe ven den Be⸗ . mentes und, in der Kolonne Bemerkungen, die E emente zur Wiederher⸗ dessen Seiten zweimal gemessen Ber der 3 e . abgesteckt, so werden nung der Gemeindekarte, so wie der Gemeinde und Flur Uebersichten ibeiligien anerkennen, entgegengeseßten Falles fügt er den Verhandlungen . een n Dreicdespuntte, welche nicht mit w, n oder natür· Länge der Tel ermittelt, bei der zweiten d 37 63 4 werden nach Vorschrift gezeichnet. Ackerland bleibt weiß. sein Gutachten über den zwedmäßigsten Grenzzug bei. 5 ichen sestpunlten zusammenfallen (S. 2 bemerkt werden. Grenzen der Gemeinde der Fluren n Unt da er 9 Die Entscheidung der Regierung wird durch den sataster · tontroleur, 8. 27. Die Berechnung der Dreiecssseiten wird in der natürlichen daran stoßenden Grunbstũcke besti . theilungen, so wie der B. Besondere Bestimmungen. nachdem er bebufs Berichtigung des Katasters der angrenzenden Gemein- . Reihenfolge der Dreiecke in einem besonderen Register ausgeführt. Sie 50 zu S' Ruthen Pfähle ges ; immt und in jeder Linie mindestens von 1) Begrenzung der Kataster- Gemeinden. ö den das Erforderliche veranlaßt hat, dem Geometer zugessellt, um danach ¶. beginnt mit der Ableitung einer Seite vierter de , n. don denen der Wird die Gemeinde . e, Bäche od i : §. 11. Bildet die zu vermessende Kataster Gemeinde zugleich eine zu verfahren, auch Inhalt, Datum und Nummer der zerfügung in dem ; naͤchst , ,. Ordnung und vergleicht und eee rg sich an diesen. Grenzen gebildet, so müssen in der 2. renzende 65 e w für sich bestehende Hausbaltungs Gemeinde, so wird die bei der Kataster= ern ,, an der bezüglichen Stelle zu vermerken. ; S. 28. Die Gerechnung der Koordinaten der Breiedg⸗-Punkte, welche und Festpunkte bon den zunächst gele 68 , men . i er * 3 Aufnahme festgestellte Gemeindegrenze beibebalten unter Berücksichtigung amit die Vermessung nicht aufgehalten werde, wenn die Entscheidung . auf 2 Meridian und Perpendikel von Köln zu beziehen sind, beginnt den, daß hiernach die neue oer br fe, nnn. . 1 wer⸗ der inzwischen eingetretenen und durch die Fortschreibung in das Kataster der Regierung über Grenzstreitigkeiten oder Vorschläge zu Abänderungen . Auf einem Punkte hoherer . wird auf dem kürzesten Wege über der angrenzenden Gemeinde eingezeichnet werden k 1 arerumntrnen Veränderungen, so wie der sonstigen Berichtigungen, weiche nicht vor it rein Anfange erfolgen ann, so bat der Kataster⸗ Controleur . Punkte vierten Nanges zu dem nächsten Punkte hoherer Ordnung, oder Das zn aus den Er 2 beider La 4 in Folge des Grenzbeganges für w —— 2 ; den 4 i n. wie einstweilen die fragliche Grenze aufge⸗ ö ——— e, ,, ,, vierter Ordnung geführt, und auf dem— Koordinaten Berechnung (6 35 zu Grunde 2 ,. * 533 . je bisherige Kataster⸗ Gemeinde mehrere für sich bestebende nommen werden soll. . ö 1. t 415 elegt; 8 * für 1 nach Maßgabe der Cirkular⸗Ver Die Ne 2. muß sich jedoch angelegen sein lassen, daß dor Been · §. 29. Welcher Corrections Methode der Geometer 14 auch bei 3 zs ihrer Lange von einander ab, so ist eine Nachmessung er⸗ sügung der Ministerien des Innern und der . * 3 Mai 1847 digung der Vermessung die = vollständig regulirt ist. i, e , =/ . =, wn . gg. . e . 8. 38. Die Resultate der Messungen werden in zwei verschiedenen * = ĩ angulation. ͤ . en einan wa (ioene? Gemeinde - Kataster angelegt werden müssen, so sind die leßteren, so ) und gegen die der höheren Ordnung: 1) bei 6. DVrrie Cen in, 8e. eie meer, e. dem einen, im Formate des Koordinaten Heftes

9 . . fern jede für sich eine geschlossene Figur bildet. zuvörderst abzugrenzen. §. 21. Der Geometer entwirft nunmehr ein die Gemeinde be - 4 rg en g, saltate Le Hern , m,, , Dagegen sind umgekehrt mehrere Kataster Gemeinden, die zu einer Haus⸗ dedkendes Netz von Dreiecken, noöͤtbigenfalls von verschiedenen Ordnun⸗ * 6 ) bei de reiecken der vierten Ordnung bis auf z, derselben in tabellarischer Form eingetragen; 2 mn in . 86

haliungs⸗ Gemeinde gehören, auf den Umfang der leßzteren zu einer Kataster⸗ gen unter Benußung der vorhandenen trigonometrischen Arbeiten. Eine S. di). Die Crgebnisse dieser Arbeit d eines gefaltenen viertel Groß- Adler Bogens (G S8) dokumentirt die G Gemeinde zusammenzuziehen. z 8 eiten werden vermittelst der Koordi- meindeflur⸗ und Unter-Abthei * rt die Ge⸗ zus zuz a. efl keinen (Ci). Jedes Vlatt des leß⸗

neue Winkelbeobachlung und Berechnung istt aber überall erforderlich, 8 . z . naten (5. 28) im Maßstabe von rern oder , (S. 9) für die Gemeinde. teren trägt die Ueberschrift der darzustellenden Grenze. Außerd 12. Unter allen Umständen wird die Gemeinde Grenze don dem weise hergestellt werden. . ze. ußerdem ist

wenn auch die früheren Dreiecks. Punkte wieder aufgefunden, beziehung . . 1 r

& 2. it Zuziehung der betheiligten Gemeinden und unter Zurhand Die verschiedenen Dreiecks Ordnungen richten sich nach der Größe der . = fi ges e, üer f eienr hies nn . ere ö 39 Table rerseheften in maler ie Lehonb ant nac uzie 2 x ) :

larten Und Verhandlungen begangen. Ueber Dreieds- Seiten, welche eine Reihe Lreieck im Mittel entkält; durch. in Entfernungen von 800 Ruthen für den Maßstab J. und von 100 gefahr 2. X mit czeichnung der anliegenden Poicgonseiten auf.

. ; ; ; . . : a e. F ö r. . attnummern das s oft as angegelhen sin d auf . sch

z pluna auflunchmen, in weicher alle dabei sich schnittlich ist die Seitenlänge der Dreiedde erster Ordnung tec Nuthen Ruthen für den Maßstab i, konstruirt. Die Oréiecksseiten und die die Messung aus . 9

de e, in 6 auf den Zustand der Grenz und darüber, zweiter Ordnung 3000 bis 6000 Ruthen, dritter Ordnung Parallelen find auf diesen, ne auf allen 36 Katasterkarten in rother F. . k Seitenmessung gilt die Regel, welcher alle nge , er (GS. TTund Linienmessungen, die auf ihrem Wege Ein zelbestimmungen zu machen

de, namentli = . * noͤtbigenfalls durch Handzeichnung in * . . 3000 . In * 3 . r . Fest punkte, . 31 erf fe re, bez enen. 1 a k I 9 * arlem Echreib Papier in Ätienformate zu erlu⸗ Kirchthürme 1c. zu den Spißen solcher Dreiecke gewählt. . und die ernungen der Parallelen von dem Meridian und Per⸗ haben, unterw ; ie Zei f 83 ö ,, * Die trigonometrischen Elemente für die din und Punlte böoberer pendikel an dem Rande des Kartenbogens einzuschreiben. Sofern der zu * den sie —— 3 e 1 2 nz. Sgenn Theile einer Gemeinde innerhalb 2 wen . 6 welche der 6 = 88 K 5 ** , , ber , e r,. n n lichst übereinstimmen müsfen. Der Feldarbeiter muß zu dem Euden eg.

de li Enklaven, so werden solche in Beziehung auf die Grund hat, sind in den betreffenden Berechnungehe en (8. und 28) vorzu⸗ . ) en Geometer ausgeführt werden muß, so ist Maße vermittelst eines Maßstab⸗-Li eim, ,. meinde liegen , sy solch . außerdem noch eine Neß⸗ und Uebersichtskarte im Maßstabe von 1: 50000 ö 40. 9 , , n , nn ,, 6

betre

. 6 . 837 87. —w— 2 faßt der ei Geometer überwiesene Vermessungts ⸗Distrikt weniger . erforderlich durchschnitten, oder erstrecken dergleichen zungenfdrmig in da mfaßt der einem Geometer überwiesene Vermessungs. Di enige . 4 ; ende Heft eingetr die ; . 2 rengenden Gemeinde, so hat' sich der Geometer ju bemü⸗ als cine Quadratmeile, so müssen ihm die Dreieepuntte dritter Ordnung . S. 31. Der Kataster Controleur prüft alle auf die Triangulation auf die n 22 ,, hen, die betheiligten Gemeinden dabin zu vermögen, sich über eine natür« gegeben werden. Sind zuvörderst Ergänzungen des Hauptneßtzes erforder⸗ . Bezug habende Arbeiten des Geometers, insbesondere die Koordinaten der genstaͤnde vorschrifismäßig gezeichnet, Feziehungsweise angedeutet; insbeson— lichere und zwedmäßigere Grenze z einigen und zu dem Ende eine die lch, so werden solche von dem Katasier-Inspelter angeordnet. . me, Fr,. , durch Rechnung besenders ausgewählter Pelygonzüge dere Grenzsteine mit kleinen Vierecken, Grenzhägel und Grenjpfähle mit . (5. 28); bemerkt, wie und zu welcher Zeit er dies gethan, und daß er die kleinen Kreisen; Hecken und 36 durch einen schmalen blassen Tuschstrei⸗ r

nen Interessen berü gende Ausgleichung in Verschlag zu Das Dreiecsnetz vierter Ordnung muß mit dem Netze der höheren ( ft, er

—— 2 i . Ordnungen zwedma J verbunden werden. . Arbeiten als richtig anerkenne, in wenigen Worten auf den Originalien fen, so wie Mauern und Gräben beziehungsweise durch cinen rothen und §. 14. Findet sich beim Grenzbegange eine streitige Grenze oder Bei der Auswahl der Dreieds punlte ist darauf zu achten, daß in der . des Geometers. 3 * . blauen schmalen Farbenstreifen an derjenigen Seite der Eigenthumsgrenze wird eine Aenderung der bisherigen Grenzlinie vereinbart (8. 13), E ia Regel auf * 600 Morgen ein Dreiedspunkt fällt, und die Dreiecke mog- z A4 Flur ⸗Eintheilung, wohin die Hecke, der Zaun, die Mauer oder der Graben gehört ; ; 35 rirt der Geometer wäbrend des = die betreffende Strecke sogleich lichst iet 6. angelegt werden. §. 32. Sofern die bisherige Flur-Eintheilung der gegenwärtigen §. 41. Demnächst werden die Polygon Winkel gemessen und in ein mit Tinte in dem Grenz- Handbuche (5. 12) und zwar die streitige Grenze, §. 2 eder nicht mit einem Grenzsteine oder sonstigem 1 Parzellirung nicht mehr entsprechend oder wesentlich vorschriftswidrig ist, nach dem im §. 26 vorgeschriebenen Muster eingerichtetes Winkelregister wie dieselbe beiderseitig in Anspruch genemmen wird. Was dabei durch zusammenfallende Dreiedkspunkt muß entweder durch einen Stein bezeichnet entwirft der Geometer unter Benutzung der vorhandenen Karten, nöthigen- eingetragen. ie Winkel müssen wenigstens zweimal bei verschiedener ? age von in der Nähe befindlichen Grenzsteinen oder falls mit . des Ortsvorstandes und der lokalkundigen Deputirten Stellung des Kreises und veränderter Lage des Fernrohrs, so wie auch

Zeichnung nicht darzustellen ist, so wie die Erklärungen der Betheiligten (. 5) oder seine L ; . 8 der

** die 1 Nichtannahme der begangenen Grenze, bemerit Festpuntten so bestimmit werden, daß er durch einfache geomenrische Cpe= (S. 6) den Plan zu einer neuen Flur Eintheilung, welcher dem Ka. ihre Ergänzung zu vier Rechten gemessen und in“ letzterer Beziehung zu—

der Geometer auf der, der Zeichnung gegenüberstehenden, dazu freizu⸗ rationen jederzeit leicht und genau wieder hergestellt werden kann. Die . tor zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen ist. Zu sammengestellt und korrigirt werden.

lassenden Seite in protokollarischer Form. Errichtung der Signale auf denjenigen Punlten, welche auf die erforder⸗ diesem Behufe ist ein Entwurf zur Gemeinde Uebersicht (8. 71) anzu— 8. 7 Auf jedein Dreieckspunkt ist der Neigungswinkel zu messen, ö en, in welcher die bestehende Flur, Eintheilung, so wie alle Weges, welcher eine Dreiecksseite und die anliegende Polhgonfeite oder Verbin“

15. Grenzmale, Wege, Mauern, Gräben, Hecken, Wälle, Flüsse, liche Entfernung nicht sichtbar sind, dleibt dem Geometer überlassen; jedoch ; . tac 4 ferner die Ramen der anliegenden Geiwanne, Feldlagen und ist die Hemeinde verpflichtet, das erforderliche Material . beschaffen und üsse; Bäche“, Gewanne- und sonstige Grenzen eingezeichnet werden, die dungslinie (58. 5) einschließt. Dadurch ergiebt sich eine Kontrole für die

Grundeigenthümer, so wie die auf die Gemeindegrenze sioßenden Grenzen an die betreffenden Siellen zu liefern, so wie für die Erhaltung der Sig der Grundstücke und deren Kulturart werden in der Handzeichnung deut⸗ nale zu haften,.

rer Beschaffenheit und Lage nach geeignet erscheinen, als Flurgrenzen Summe der Polygonwin'el' von einem Dieieckspunkte bis zum andern;

e —ͤ ö ;. zu 2 6 d u d weicht letztere von ihrem Sollbetrage um 86 als eben so viele Cente⸗ lich figurirt und eingeschrieben. Bei Landesgrenzen sind die Nummern §. 23. Die Dreiedgpunkte vierter Ordnung sind mit arabischen J enzen der in der Gemeinde vorhandenen Untergemeinden, simal-⸗Minuten ab, als der betreffende Zug Winkelpunkte hat, so ist eine

. Bauerschaften ünd Distritte, sofern sie geschlossene Komplexe bilden, sind 6Grtliche Untersuchung der Winkelmessung erforderlich, wenn nicht oͤrtliche

der Grenzsteine oder Pfähle nach Maßgale des betreffenden Grenztraltats Ziffern, welche auf die Signalstangen angeschrieben werden, fortlaufend von welchem dem Geometer, wenn moglich, ein Auszug zugestellt wird, i, ganze Gemeinde . den ganzen Vermessungsdistrilt . 1 * wählen, wenn dieselben weder Gewanne noch Grund. Verhaͤltnisse eine großere Ubweichung rechtfertigen, weiche abet dir tte zu n, . und in allen Fatasterkarten gleichmäßig ö an,. 8 yon rr 8 4 j. 6 2 an rn. in * . m m Hamm m em un, pelte Fehlergrenze nicht übersteigen darf. f . ĩ e elts oder der Lage bezeichnet. Hat ein . e = . ; . . Feblende Grenzsteine müssen erseßt, die Bunkte aber vorläufig durch den Eigennamen ge. beieichne . gezogen und mil —— angelent, lbie neuen Flurgren zen da⸗ §. 43. Die Koordinaten Berechnung der Polygonpunkte wird, wie

mit starken Pfäblen bei dem Grenzbegange bezeichnet werden. Bildet ein Punlt schon in einer angrenzenden Gemeinde eine Nummer erhalten, so . . die d a,, W, mee, ; ) ĩ . egen mit stärkeren Lini r ; ie der Dreieckspunkte (59. 28), in Zuͤgen von einem Dreiecks«, beziehungs⸗ oder ö. die Grenge, so st in der Handzeichnung anzugeben, ob wird lißzterer der AÄnfangsbuchsighe der betreffenden Gemeinde beigefügt. . geg 5 33 *r nien und lebhafteren Farben dargestellt weise bereits berechneten Polhgonpunkte zum andern geführt 1a .

derselbe gemeinschaftlich ist od inde er gehört. Im eder Punkt behäli seine Nummer durch alle bei der Vermessun ; lur muß in dem ihrer Parzellirung entsprechenden . 86 . e ö schaftlich oder zu welcher Gemeinde e h J J P h Hie Gra Maaßstabe 6. J) 4 *. ganzeu oder balben Bogen Groß-Abler Papier verglichen und berichtigt. Das für die erechnung der Koordinaten der-

ersteren Falle werden die beiden Wege oder Flußränder scharf ausgezoßen entstehenden Register, Handrisse und Garten bei. 9 t und dazwischen die Grenze mit punttirter Linie angedeutet; im letzteren höherer r ni welche mit Punkten der vierten Ordnung zusammen⸗ 2 dargellellt, und nur ausnahmsweise darf eine Flur auf mehren pie Berechnung mit Logarith gef ird; Falle wird der 2 oder Fluß in scharfen Linien ausgezogen, wenn er fallen, erhalten in der Reihe der Punkte vierter Ordnung ihre Nummern, . ogen geheichnet werden. naten⸗ Tafeln * u be * mj , eführt wird; werden aber Koordi- u der zu begrenzenden Gemeinde her. dagegen wird die äußere Grenze welcher indeß noch der Eigenname des betreffenden Punktes zuzufügen ist. R Die Fluren werden von Norden über Osten, nach Süden r zu bennpt, so ist das Formular entihrechend einzurichten. es Weges ober Flusses nur punktirt, wenn die angrenzende Gemeinde Außerdem wird jeder trigonometrische Punst, nach Verschiedenhein seiner und Westen in ihrer natürlichen Reihenfolge unter Berücfichtigung der S s Tei der Verßleichung des Polhgon, Nees mit dem Orrieck; Neße muß das erstere mit dem letzteren so genau übereinstimmen, daß die

darauf Unspru t. Orbnung und je nachdem die Winlel auf demselben wirklich beobachtet Untergemeinden, Bauerschaften und Distrikte (6 32) mit römischen Ziffern Anspruch 9 bezeichnet. Die bisherige Nummer der Flur wird, sofern Aenderungen gus dem Koordinaten-Unterschiede des Polvgonzuges zwischen zwei zunächst

Hanbt 3. tummt sind, Voi ĩ

. e ere R 2 ö e, me, me,, mn, 2 , Aingetreten, mit rother Tusche in dem Entihurfe zu der Gemeinde Uebersccht liegenden, Anschuß, Dreiecksbunkten abgeleitete Shpothenuse don der Drei— mehreren Gliattern dargustellen nöthig, so muß der Ent punkt . 5. zz. Ucber den Entwurf des Dreleds. Rees fertigt der Geometer 3 , ,,,, , e win mene Sahelgnng n wer. care, g gens ne d, wenn.

nung des vorhergebenden Blattes mit dem Anfangepunkie der Zeichnung unter Zugrundlegung der Hemeinde- Karte eine Stigge an, welche den *. elben Farbe eingeschrie 8 ; F. 45. Die bei der zweiten Seitenmessung (9. 37) bestimmten GOrenz=

des nächsifolgenden Blattes gleichmäßig bezeichnet werden. Der Geometer J sammenhang des ganzen Nees abersichtlich darstellt, und reicht diese §. 35. Die . . 6 ae n wehen e , n , , , rn 4 9 2 e g n,

s . . = . so wie der Flurüberfichten (5. aufge⸗

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Dreied spunkte vorgeschriebene Muster V. ist auch hier anzuwenden, sofern

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