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; e desbalb in ihren Beitragen zu ben allgemeinen — — 2 — zu erleichtern. Berlin, den 31. Oktober 1857.
Der Minister des Innern. Der Finanz⸗Minister. von Westphalen. von Bodelschwingb.
An
den Königlichen Ober⸗Präsldenten der Rhein-Provinz.
Bescheid vom 9. November 1857 — betreffend die
stosten des Transports der vom Aufgreifungs—
Orte nach dem Sitze der Orts-Obrigleit zu schaffen den Individuen.
Dem z. wird auf die Vorstellung vom 28. September d. J. eröffnet, wie der Föniglichen Regierung zu N. darin beigetreten werden muß, daß in Betreff der vom Aufgreifungs⸗Orte bis nach dem Sitze der Orts⸗Obrigkeit zu schaffenden Individuen die Fest— setzung des §. 37 Tit. 7. Theil II. Allg. Landr. noch jetzt zur Anwendung zu 9 ist und der 5. 1 der General-Transport⸗ Instruction vom 23. Juli 1817. bierunter nichts geandert hat. Linerseits beziehen sich die Bestimmungen dieser Instruction und die später erlassenen erläuternden Vorschriften nur auf die von den Polizei-Behörden einzuleitenden Transporte, während es sich hier nur um die von den ländlichen Kommunal-Behörden anzuordnende Hinschaffung der vorläufig festgenommenen Personen vom Aufgreifungs⸗-Orte nach dem Sitze der Polizei-Obrigkeit han—= delt, damit letztere entweder den polizeilichen Transport einleite oder über die Person des Festgenommenen anderweite Bestimmung treffe; andererseits ergiebt sich die Unanwendbarleit sämmtlicher Bestimmungen der General-Transport-Instruction auf die hier in Rede stebenden Transporte von selbst, wenn man er— wagt, daß die ländlichen Polizeibezirke, einschließlich der zu ihnen gehoͤrigen einzelnen Ortschaften, nicht von großer Ausdehnung sind, und es sich daher nur um Transporte von geringer Entfer— nung handelt, durch welche, der Riegel nach, nicht einmal die Transportstraßen, geschweige denn die Transport⸗Stationen berübrt werden, so daß hier die in den §. 1. u. 6. J. c. nachgelassenen Abweichungen von den allgemeinen Vorschriften recht eigentlich Platz greifen. Hiernach kann der Beschwerde des ꝛc. keinerlei Folge gegeben werden. ꝛ Berlin, den 9. November 1857. . Der Minister des Innern. Im Auftrage: Sulzer.
An das Königliche Landraths⸗Amt zu X.
Königliches statistisches Büreau.
Preise der vier Haupt⸗Getraide⸗Arten und der Kartoffeln in den für die Preußische Monarchie bedeutendsten Marktstädten im Jahre 1857 nach einem 12monatlichen Durchschnitte in preußischen Silbergroschen und Scheffeln angegeben.
Namen der Städte. Weinen. Roggen. Gerste.
I Insterburg 3. 5) Braunsberg 6) Rastenburg
2) Bromberg
3) Krotoschin.
4) Fraustadt. . .. ..... 5) Gnesen.
6) Rawitsch. . .. ...... 7) Lissa
8) Kempen . ......
1 startof⸗
Namen der Staͤdte. Wei en. Roggen. gerste. Hafer. feln.
1) Berlin ..... . 2) Brandenburg. R ...... ... 4) Frantfurt a. d. D.. 5) Landsberg a. d. W.]
—
2) Stralsund 3) Kolberg 4) Anklam
1) Breslau 2) Grünberg 3) Glogau
4) Liegnitz
5) Goöͤrliß
8) Hirschberg . ..... 7). Schweidnitz
8) Frankenstein ..... . . . . 11) Oppeln
12) Leobschüß .. ...... 13) Ratibor
1) Magdeburg
2) Stendal
3) Halberstadt. . . . ..
4) Nordhausen
5) Mübhlhausen
6) Erfurt
7) Halle
8) Torgau
1) Münster 4 5 155 353 2) Minden i. 643 57 37 3) Paderborn n 37 4) Dortmund
2) Elberfeld m. Barmen 8) Biseerf. 4) Crefeld 111 Cleve Aachen Malmedy ...... .. Trier Saarbrück enn, . Coblenz
chnitts⸗ Preise der 13 preuß. Städte 8 posenschen Städte 5 brandenb. Städte 5 pommersch. Städte 3 schlesischen Städte 8 sãchsischen Städte A westphäl. Städte 14 rheinisch. Städte überhaupt des preuß. Staats
Rriegs⸗Ministerium.
Verfügung vom 11. Januar 1858 — betreffend
die Erstattung ber Anzeigen über die in dem Per—
sonalstande der Militair⸗Geistlichen und Küster ꝛc. eingetretenen Veränderungen.
Erlaß vom 24. März 1851 Staats Anzeiger Nr. 6 S. 419).
Der kriegsministerielle Erlaß vom 24. März 1852, nach
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welchem die Königlichen General- Kommando's und Divisions—⸗ Kommando's, so wie die Königlichen stommandanturen von allen Veränderungen, die in dem Personalstande der Militair⸗-Geistlichen und Küster und der bei der Militair⸗Seelsorge betheiligten Civil— Geistlichen und unteren Civil-irchenbeamten eintreten, nicht nur den Intendanturen, sondern auch dem Allgemeinen striegs-Departe— ment ungesäumt Mittheilung zu machen haben, wird hierdurch in Erinnerung gebracht. Berlin, den 11. Januar 1868.
Kriegs-⸗Ministerium, Allgemeines striegs-Departement. von Hann. von Clausewitz.
Bekanntmachung vom 15. Januar 1858 — betref— fend die Landwehr-Bezirks-Veränderung des st reises Mühlheim.
Der bisher zum Bezirk des 1sten Bataillons (Cöln) 28sten Landwehr-Regiments gehörige Kreis Mühlheim ist am (sten dieses Monats von dem genannten Bataillon abgezweigt und zu dem Bezirk des 3Zten Bataillons (Siegburg) 28sten Landwehr-Regiments zugeschlagen worden, was hierdurch zur tenntniß gebracht wird.
Berlin, den 15. Januar 1858.
Kriegs-Ministerium, Allgemeines Kriegs-Departement. von Hann. von Clausewitz.
Preußische Bank.
Bekanntmachung.
Nach F. 61 der Bank-Ordnung vom 5. Oktober 1846 (Ge— setz Sammlung pag. 435) wird die Versammlung der Meistbethei— ligten durch diejenigen Bankantheils-Eigner gebildet, welche am Tage der Berufung der Versammlung nach den Stammbüchern der Preußischen Bank die größte Anzahl von Bank-Antheilen besitzen. Auch die Wählbarkeit der Mitglieder des Central⸗Ausschusses der Bank, so wie der Provinzial⸗Ausschüsse und der Beigeordneten der Previnzial⸗Bank⸗Comtoire, ist von der Eintragung in die Stamm⸗ bucher der Bank abhängig (§8§. 66, 105, 109 dafelbst).
Auf diese Bestimmungen werden hierdurch diejenigen aufmerk— sam gemacht, welche Bank⸗Antheile erworben, die Eintragung in die Stammbücher der Bank aber noch nicht bewirkt haben.
Berlin, den 22. Januar 1858.
Königlich Preußisches Haupt-Bank⸗Direktorium.
Tages⸗ Ordnung.
5te Sitzung des Hauses der Abgeordneten, am Mittwoch, den 27. Januar 1858, Mittags 12 Uhr,
1) Prüfung von Ersatzwahlen. 2) 83 der Kommission für die Geschäfts-Ordnung, betreffend die Frage: ob das Mandat des Abgeordneten von Marschall durch seine Versetzung aus einem Landrath-Amte in der Probinz Preußen in ein Landrath-Amt in der Prodinz Sachsen als erloschen zu betrachten sei? 3) Erster Bericht der Petitions-sommission über verschiedene Petitionen.
Berlin, 25. Januar. Se. Majestät der König haben Aller— gnadigst geruht: dem Landschaftsmaler Kuhnen aus Aachen, ge⸗ enwaͤrtig in Brüssel, die Erlaubniß zur Anlegung des von des oͤnigs der Belgier Majestaͤt ihm verliehenen Ritter⸗Kreuzes des Leopolds⸗Ordens zu ertheilen.
Nichtamtliches.
Preußen. Charlottenburg, 25. Januar. hre Majestäten der König und die 7 . Vormittag nebst Ihrer Föniglichen Hoheit der Prinzessin Alexan⸗ drine dem vom Bber⸗onsistorialrath Dr. Wichern in der Schloß⸗
kapelle zu Charlottenbur gehaltenen Gottesdienste bei; hierauf begaben sich Se. Majestät der König in Begleitung des Flügel—
Adjutanten vom Dienst zu Fuß nach Schloß Bellevue und mach— ten von dort mit Ihrer Masestät der Königin noch eine längere , , . Berlin, 25. Januar. Nach amtlich hier eingegangener Nach⸗ richt ist die Trauung Sr. seoniglichen Hoheit des Prinzen Friedrich Wilhelm von Preußen mit Ihrer sFtöniglichen Hoheit der Prinzeß Rohal heute um 2 Uhr 25 Minuten zu London vollzogen worden.
Der Schnell ⸗Eisenbahnzug aus Frankfurt a. M. hat am 23. Januar er., 5 Uhr Nachmittags, in Guntershausen den An— schluß an den Zug nach Berlin nicht erreicht.
Dü sseldorf, 23. Januar. Der Eisenbahn-Post-Trans— port von Verviers, englische Zug, hat in Deutz den Anschluß an 1 von Deutz nach Berlin 5 Uhr Nachmittags nicht erreicht.
Neuß. Gera, 20. Januar. Durch die neueste Nummer des Amts. und Verordnungsblattes ist ein Statut über das vom Fürsten im Oktober vorigen Jahres gestiftete Ehren kreuz ver⸗ offentlicht worden. Dieser Orden soll in erster Klasse von Gold, in zweiter Flasse von Silber verliehen werden und auf beiden Ordenstlassen wird auf dem Avers inmitten eines Eichenkranzes die Aufschrift für treue Dienste“ sich befinden. (Fr. P. 3)
Frankfurt, 23. Januar. In der Bu ndestags-⸗-Sitzung dom 21. Januar J. J. wurden die Standes-Ausweise mehrerer Bundes-Kontingente und Arbeits Rapporte der Genie- und Ar— tillerie⸗Direction der Bundesfestung Landau übergeben. — Auf Vortrag des Ausschusses für Militair-Angelegenheiten beschloß die Versammlung, zu Deckung der Ausgaben auf den Unterhalt und die Verwaltung der Bundesfestungen Ulm und Rastatt im Jahre 1858, eine Matritular-Umlage von 40 0090 Fl. auf Abschlag an der später noch festzusetzenden Dotation beider Festungen für das lau— fende Jahr zu erheben. — Dieselbe genehmigte ferner den von der Militair-Kommission und von dem Festungs⸗Gouvernement zu Mainz, zum Behufe der Verlegung der Pulver- und Munitions— vorräthe aus dem Innern der Festung Mainz nach Außen ge⸗ troffenen Anordnungen, so wie die Deckung der hierdurch sich er⸗ gebenden Kosten, im Voranschlage von 13,060 bis 14, 0090 Fl. aus dem Reservefond der Festung Mainz, und forderte weitere Vor— schläge darüber ein, wie dem Bedürfnisse zweck- und vorschrifts⸗ maͤßiger Lagerung von Pulver und Munition dortselbst auf die für die Friedensbelegung geeignetste Weise abzuhelfen sei. (Fr. J.) Baden. starlsruhe, 22. Januar. Heute ist in einem Extrablatte der „arlsr. Ztg.“ folgende Allerhöchste Proclamation erschienen:
Wir Friedrich, von Gottes Gnaden Großherzog von Baden Herzog von Zähringen, thun hiermit kund: ; —
Dem allmächtigen Willen Gottes hat es gefallen, Unsern innigst⸗
geliebten älteren Herrn Bruder, den Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Großherzog Ludwig, Markgrafen bon Baden, Herzog bon Zähringen Königliche Hoheit und Liebden, heute 67 Uhr in ein besferes Leben abzu⸗ 6 hierdurch seinen schweren, jahrelangen Leiden ein gnädiges Ziel z n. Mit Unserer hochverehrtesten Frau Mutter Königlicher Hoheit und Gnaden sind Wir und Unsere ganze Familie von diesem schmerzensvollen Ereignisse auf das Tiefste erschüttert. Wir bringen dasselbe andurch zur Kenntniß Unseres Landes und find gewiß, daß die Trauer um den im Leben so schwer geprüften, nun zur ewigen Ruhe gelangten Fursten eine allgemeine sein wird. ⸗
Gegeben zu Karlsruhe, am 22. Januar 1858.
; Friedrich.
Freiherr v. Meysenbug. Auf Seiner Königlichen Hoheit höchsten Befehl: . . Schunggart.
Es ist eine zwölf Wochen dauernde Landestrauer an— geordnet. Die Zweite Kammer hat heute auf Antrag ihres Prä⸗ sidenten beschlossen, durch eine Deputation dem Großherzog und der Großherzogin Mutter ihr Beileid auszudrücken, hat diese De⸗ putation gewählt und dann bis auf Weiteres ihre Thätigkeit ausgesetzt.
Württemberg. Stuttgart, 22. Januar. Wohl unter Mitwirkung der unguͤnstigen Witterung hat sich bei Sr. Majestat dem König in den letzten zwei Tagen einige Vermehrung des Reizzustandes der Brustorgane so wie des Hustens eingestellt, übrigens ohne Erneuerung des Fiebers und ohne daß der be— friedigende Zustand der Krafte hierunter gelitten hätte. (St. ⸗A. f. W.) Belgien. Brüssel, 22. Januar. Der französische Ge⸗ sandte Adolph Barrot hat gestern im Ministerium der auswär⸗ wärtigen Angelegenheiten eine Klage gegen zwei in Brüssel er⸗ scheinende Blätter: „le Drapeau“ und „le Crocodile“ eingereicht. Diese Klage ist den Bestimmungen des Gesetzes vom 20. Dezem—⸗ ber 18352 gemäß. (Düsseldorf. Itg')
Großbritannien und Irland. London, 21. Januar. In Ostindischen-Compagnie-Gebäude fand gestern eine von den Direktoren einberufene außerordentliche General⸗Versammlung statt. Der Praͤsident legte zuerst eine mit dem Premier gepflogene Kor⸗ respondenz vor, aus zwei Briefen bestehend. Im ersten, der vom 31. Dezember datirt ist, theilen die Direktoren Sr. Lordschaft mit,