182
Ministerium des Innern.
Cirkular⸗Erlaß vom 13. Januar 1858 — betreffend einige Abänderungen in den unterm 15. Januar 1852 veröffentlichten Rachrichten für diejenigen Freiwilligen, welche in die Schul⸗Abtheilung zu Potsdam ein gestellt zu werden wünschen.
Belanntmachung vom 15. Januar 1852 (Staats ⸗ Anzeiger Nr. 34. S. 175).
Die in neuester Zeit der Zabl nach unzureichenden Anmel⸗ dungen für die Schul-Abtheilung haben den Herrn Friegs⸗Meinister veranlaßt, in den unterm 15. Januar 1852 veröffentlichten Nach⸗ richten für diejenigen Freiwilligen, welche in die genannte Abthei⸗ lung einzutreten wünschen, einige Abänderungen eintreten zu lassen.
Indem ich der Königlichen Regierung Exemplare dieser ab⸗ geänderten Nachrichten beifolgend (a) Üübersende, veranlasse ich die⸗ selbe, solche an die Landrathsämter Ibres Verwaltungs⸗Bezirks zu vertheilen und diese zu beauftragen, für möglichste Verbreitung der—⸗
selben Sorge zu tragen. . Zu dem Ende wolle die stönigliche Regierung den Königlichen Landrathsämtern die Aufnahme der qu. Nachrichten in die Kreis⸗ Blätter empfehlen, Ihrerseits dieselben aber durch das Amtsblatt zur , . srenntniß bringen. . ᷣ . a die Kompletirung der Schul⸗Abtheilung für die Armee ein Gegenstand von hoher Bedeutung ist, so mache ich es der Fönig⸗ lichen Regierung zur Pflicht, dem Gegenstande Ihre besondere Aufmerksamkeit zu Theil werden zu 28
Die im Jabre 1854 angeordnete Gestellung der zum Eintritte in die Schul⸗Abtheilung sich meldenden Freiwilligen vor die Ersatz⸗ Behörden, behufs Feststellung ihrer körperlichen Brauchbarkeit zum Militairdienste, hat der Herr Kriegs⸗Minister gleichzeitig aufge⸗ hoben, da hieraus einerseits den Freiwilligen manche Unbequem— lichkeiten erwachsen, die leicht Ursache werden können, sie von dem Eintritte in die Schul⸗Abtheilung abzubalten, andererseits sich ein wesentlicher Nutzen dieser Maßregel nicht herausgestellt hat.
Die Bestimmungen der beiliegenden Nachrichten treten sofort in Kraft und das Publikandum vom 15. Januar 1852 ist demnach als aufgehoben zu betrachten.
Berlin, den 13. Januar 1858.
Der Minister des Innern. von Westphalen.
An sämmtliche Königliche Regierungen und an das Königliche Polizei⸗ Praͤsidium hierselbst.
Abschrift erhält das stönigliche Polizei-Präsidium zur Nach⸗ richt und weiteren Veranlassung unter Uebersendung von 4 Exem⸗ plaren der Nachrichten.
Berlin, den 13. Januar 1858.
Der Minister des Innern. von Westphalen.
2.
Nachrichten für diejenigen Freiwilligen, welche in die Schul⸗Abtheilung zu Potsdam eingestellt zu werden wünschen. Vom 19. Rovember 185.
1) Die Schul ⸗Abtheilung bat die Bestimmung, Unteroffiziere für die Infanterie des stehenden Heeres auszubilden. Der Aufenthalt in derselben dauert in der Regel drei Jahre.
2) Auf die Beförderung zum Unteroffizier giebt aber der Aufenthalt in der Schul-Abtheilung an und für sich noch keinen Anspruch, dieselbe hängt vielmehr von der Führung, den erlangten Dienst⸗-Kenntnissen und dem Eifer jedes Einzelnen ab.
3) Die Zöglinge der Schul⸗ Abtheilung stehen unter den militairischen
Gesetzen, wie jeder andere Soldat des Heeres, und werden nach 2 . bei der Schul⸗Abtheilung auf die Kriegs ⸗Artikel
4) Bei dem einstigen Uebertritt der Zöglinge in das stehende Heer steht ihnen die W eines bestimmten Truppentheils nicht frei, in⸗ dem ihre Vertheilung lediglich von dem Vedürfniß in der Armee 496 r, en. 12 a im r. stehenden Wünsche
nge en nur in ganz besonde berũ a werden. ö 2
5) Der in die Schul⸗Abtheilung Einzustellende muß = 17 Jahre en.
alt sein, darf aber das 20ste Jahr nicht vollendet ha
6) Er muß mindestens 5 Fuß 2 Zoll . ß, vollkommen . und, frei
n und kr irdienst
von körperlichen Gebr enu 3 g genug zum
.
Y) Er 24 ö. bis dahin tadellos ehr haben.
s) Er m erlich und ziemlich richtig schreiben, ohne Anstoß lesen
und die vier Species rechnen können.
9) Er muß sich bei seiner Ankunft in Potsdam dazu verpflichten, für ** — des Aufenthalts in der Schul Abtheilung zwei Jabre
ste enden Heere zu dienen. Außerdem hat derselbe die geseßz⸗
liche dreijährige Dienstzeit abzuleisten, worauf jedoch die Diensizeit in der Schul Abtheilung angerechnet wird.
10) Er muß mit can und Wasche so versehen sein, wie jeder in die Armee eintretende Soldat. leichen mit 2 Thalern, um sich nach seiner Ankunft in der Schul Abtheilung das nötbige Putz material anzuschaffen.
11) Wer die Aufnahme in die Schul- Abtheilung wünscht, meldet si persönlich bei dem Landwehr⸗Bataillons⸗Kommando seiner Heimat oder, wer in der Nähe von Potsdam lebt, personlich beim stom—= mando der Schul Abtheilung und unterwirft sich einer vorschrifts⸗ mäßigen . zu welcher er folgende Papiere beizubringen hat: 2) Taufschein,
b) Führungsattest seiner Ortsobrigkeit,
e) Führungsattest seines Lehr⸗ oder Brodberrn,
d) Justimmung seines Vaters oder Vormundes zum Eintritt in die chul⸗Abtheilung, beglaubigt durch die Ortsbehoörde. Dieselbe
ann durch die mündliche protokollarische Erklärung dieser Personen beim Landwehr⸗Bataillons - Kommando erseßt werden.
12) Ist die Prüfung erfolgt, so hat der Freiwillige einer möglichst bal⸗ digen Entscheidung über seine Annahme oder Nichtannahme ent— gegenzuseben.
Die einberufenen Freiwilligen werden alljährlich nur einmal und 6 so abgeschickt, daß sie Anfangs Oltober in Potsdam eintreffen. eclamationen oder Vorstellungen wegen etwaiger Nichteinberufung bleiben unberüclichtigt. Die zur Einstellung in die Schul⸗Abtbeilung für qualifizirt erschei⸗ nenden Freiwilligen werden durch die Landwehr⸗-Bataillong - stomman⸗ dos der Schul nen * Isten jeden Monats angemeldet und zwar mittelst des durch die kriegsministerielle Verfügung vom 29. Mai 1844 vorgeschriebenen, für jeden Einzelnen anzufertigenden Nationals, dem das ärztliche Attest beizufügen ist. Sind keine Freiwilligen an⸗ zumelden, so hat eine Vakat⸗Anzeige nicht zu erfolgen.
Berlin, den 19. November 1857.
Das Kriegs⸗Ministerium.
Finanz ⸗Ministerium.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden
Die nachstehende Bekanntmachung:
Bekanntmachung vom 11. Juni 1857 — betref⸗
fend die stündigung der noch kursirenden verisi—
zirten Danziger Stadt-⸗-Obligationen und Schuld⸗ Anerkenntnisse.
Unter Bezugnahme auf die Allerhöchste Kabinets Ordre vom 24. April 1824 über die Grundsätze, nach welchen das Schulden⸗ wesen des vormaligen Freistaats und der Kommune Danzig aus der Periode vom 13. Juli 1807 bis zum 1. Marz 1814 regu⸗ lirt werden soll (Gesetz⸗ Sammlung Seite 82) und die Aller— höchste Kabinets Ordre vom 13. April 1825 wegen Verloosung der Danziger Obligationen aus den nicht zur Verwendung gelom— menen Beständen des jährlichen n , n,. (Gesetz Sammlung Seite 55) werden behufs endlicher Tilgung des Restes dieser Schuldengattung die darüber ausgestellten und verifizirten Danziger Stadt Obligationen und Schuld⸗Anerkenntnisse zur baaren Auszah⸗ lung des Kapitalbetrages zu dem, nach der Beslimmung sub Nr. 2 der oben gedachten Allerböͤchsten Ordre vom 24. April 1824, für das Jahr 1857 sich ergebenden Course von 777 Prozent, zum 2. November d. J. hiermit gekündigt, und die Juhaber dieser Obligationen und Schuld⸗Anerkenntnisse aufgefordert, solche vom 2. November d. J. ab in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr entweder bei der Staatsschulden⸗-Tilgungskasse hierselbst, Oranienstraße Nr. 91, oder bei der Regierungs-Hauptkasse zu Danzig zur Prüfung einzureichen, und nach besundener Michtig⸗ keit die oben bezeichnete Rückzahlungs⸗Valuta gegen Quittung — wosu Formulare bei den genannten stassen unentgeltlich verab⸗ folgt werden — daselbst baar in Empfang zu nehmen. Auf schriftliche Gesuche um Auszahlung der stapitalien können sich die gedachten Kassen nicht einlassen, und werden dergleichen Ge⸗ suche vielmehr unberücksichtigt ünd poörzopflichtig den Bittstellern zurückgesandt werden. Für diesenigen Schuld⸗Dotumente, welche — dem vorstehend fesigesetzten Terniine rtwa nicht zur Einlösung praͤsentirt werden sollten, wird die zum Course von 77 Prozent
5
———— ö e
183
berechnete bgare Valuta bis zum Eintritt der Verjährung bei der Staats ⸗Schulden⸗Tilgungskasse zinslos asservnt werden.
Berlin, den 11. Juni 1857.
Haupt Verwaltung der Staatsschulden. Natan. Gamet. Nobiling. Guenther. wird hiermit erneuert.
Berlin, den 23. Januar 1858.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Natan. Gamet. Nobiling. Guenther.
Angekommen: Der Geheime Kabinets⸗Rath Illaire von London.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 2. Januar. In der gestrigen (5ten) Sitzung des Abgeordnetenhauses theilte der E Praͤsident mit, daß die stommisston des Hauses, welche mit der Ueberreichung der Adresse an Se. stönigliche Hoheit den Prinzen von Preußen beauf⸗ tragt gewesen, von Höchstdemselben * huldvoll empfangen sei, und daß Se. Königliche Hoheit den Präsidenten beauftragt habe, dem Hause seine Anerkennung und seinen Dank für die Einmüthig⸗ leit, welche bei dem Beschluß der Adresse geherrscht, auszudrücken. Der Herr Minister⸗Präsident überreichte ein mit der per⸗ sischen Regierung abgeschlossenes Handels⸗ und Freundschaftsbund⸗ niß; der — Handels⸗Minister den Gesetzentwurf, betreffend die 0, des Abdeckereiwesens. Beide Vorlagen wurden der stommission für Handel und Gewerbe überwiesen. Nach Erledi⸗ gung einiger Wahlprüfungen begann die Berathung der vom Ab⸗ k von Marschallx len Frage, ob sein Mandat
urch seine 21 von einem Landraths-Amt in ein anderes
mit erhöhtem Gehalt als erloschen zu betrachten sei. Die Ge⸗ schäfts⸗Ordnungs⸗sommission beantragte, das Mandat als nicht erloschen zu betrachten. Es erhob sich über diesen Gegenstand eine laͤngere Debatte, nach deren Schluß das Haus den Antrag der stommission verwarf und das Mandat des Abgeordneten von Mar—
schall für erloschen erklärte.
Sachsen. Altenburg, 26. Januar. Gestern Vormittag fand die Eröffnung des Landtags in der Aula des Josephinums in Gegenwart der drei Minister, Geheimerath von Larisch, Minister Pierer und Geh. Staatsrath Sonnenkalb statt. Geheimerath von Larisch verkündete der Landschaft, daß er von Sr. Hoheit dem Herzog beauftragt sei, den Landtag in Höchstdessen Namen zu eröffnen, worauf die Verlesung der Propositionsschrift erfolgte. Dieselbe gedachte mit innigem Danke gegen Gott, daß der Zustand des Landes im Ganzen ein erfreulicher sei und daß fast alle Volksklassen sich fortschreitenden Wohlstandes u erfreuen gehabt hätten; die in einzelnen Fabrikzweigen in neuester Zeit eingetretenen Stockungen würden hoffentlich nur vorübergehender Natur sein. Nur die Lage des Beamten— standes wurde als eine bei den allenthalben gestiegenen Preisen mehr und mehr gedruckte hervorgehoben und die Erhöhung des nicht mehr entsprechenden Jahreseinkommens derselben als eine Nothwendigkeit bezeichnet. Die Propositionsschrift kündigte deshalb (die einmal erfolgte Feststellung des Etats für die laufende Finanz— periode gestattet eine dauernde Erhöhung zur Zeit nicht) wenigstens das Postulat einer außerordentlichen Wird illi an, welche in Form einer Theuerungszulage allen Staatsdienern vom Eivil und Militair e Theil werden . Mehrere andere Postulate betreffen nicht un⸗ eträchtliche Summen für öffentliche Bauten, für welche die Mittel sich theils in den Finanzuͤberschuͤssen der beiden letztverflossenen . schon vorfinden, theils durch eine außerordentliche Grund— euer-Auflage beschafft werden sollen. An Gesetzes-Vorlagen wurde ein Gesetzentwurf, die Einführung des allgemeinen Zoll— gewichts als Landesgewicht betreffend, einer dergleichen wegen der gesetzlich auszusprechenden Nichtvindikabilität der auf den Inhaber lautenden Werthpapiere, sowie wegen der Modalitäten bei Außer— und Wiederincourssetzung derselben, ein revidirter Entwurf des Gesetzes über die Grundstücks- und Guͤterzerschlagungen, und eines Gesetzes, durch welches die Ablösung aller noch bestehenden
wangs⸗ und Bannrechte ge fsh und damit der Kreis der üblöͤsungs⸗Gesetzgebung zum Abschluß gebracht werden soll, in
Aussicht gestellt. Als wichtigster Segenstand endlich wurde eine Vorlage, die Anlegung der neuen Grundsteuer betreffend, . durch welche namentlich der Betrag der terminlichen Abgaben näher bestimmt werden soll. — Dem Vernehmen nach En * * für diesmal nur 2 — 3 Wochen versammelt ein. (8. 3.
Württemberg. Stuttgart, 27. Januar. Der, Staats⸗ n . eie, e m veröffentlicht folgende zwei Gũlletins om 25. d. M.:
Die allmälige Ermäßigung des Hustens, welche seit einigen Tagen eingetreten ist, macht sich borzugsweise bei Tag bemerkbar, während die Nachtruhe noch e m. durch Hustenanfälle unterbrochen wird. In⸗ dessen haben Se. Majestät der König doch heute Nacht im Ganzen gegen f s Stunden geschlafen. Der Stand der Kraͤfte un
ndens ist fortwährend befriedigend.
Ihre Majestät die Königin wurde vorgestern von einem satarrbfieber befallen, weiches Höchstdieselben zwar ot g das Bett zu büten, übrigens bis z. ohne weitere Complication ist. Bie heutige Racht verlief sehr erträglich und war nicht ohne Schlaf.
Schweiz. Aus Bern, 26. Januar, wird telegraphirt, die genfer Re 357 habe dem Bundesrathe geantwortet, die in Be⸗ treff der Flüchtlinge angestellte Untersuchung habe kein Resultat, das sich auf das Attentat vom 14. Januar beziehe, ergeben; die genfer Regierung habe aber hinzugefügt, sie werde r das Be⸗ nehmen der Flüchtlinge ein scharfes Auge haben.
des übrigen Be⸗
Niederlande. Haag, 26. Januar. Der englische Ge⸗ sandte, Sir Abereromby, gab gestern zur Feier der Hochzeit des Prinzen Friedrich Wilhelm mit der Prinzessin Victoria einen länzenden Ball, welchen auch die stönigin, sowie die Prinzen err und Heinrich mit ihrem Besuche beehrten. (Köln. 3.)
Belgien. Brüssel, 26. Januar. Die heutige Kammer⸗ Sitzung war der Berathung des Budgets der Staatsschuld ge⸗ widmet. Dasselbe belaͤuft sich in seinem Total-Betrage auf 37,8360, 550 Fr. 84 Cts. und wurde von den 71 anwesenden Mit— gliedern mit Einstimmigkeit genehmigt. (Ktöln. Ztg.)
Großbritannien und Irland. London, 2s. Januar. Dem Berichte der „Englischen rorrespondenz“ über die Vermäh—⸗ lungsfeier entnehmen wir Folgendes: Kurz nach 12 Uhr fuhr der erste zweispännige Wagen des Hofes aus dem mittleren Gitter— thor des Buckingham Palace, dem bald ein zweiter und dritter folgte. In ihnen fuhren die Prinzessin von Preußen, der Herzog von Sachsen⸗Coburg, die Prinzen Friedrich Karl, Albrecht und Adalbert von Preußen, der Prinz von Hohenzollern⸗Sigma— ringen, der Herzog von Brabant und der Graf von Flandern. Diesen zweispännigen Wagen folgte nach einer kurzen Pause der Königliche Bräutigam, in einem von vier Rappen gezogenen Staats— wagen, in preußischer Generals-Uniferm, drei Orden auf der Brust, in Begleitung seines Gefolges. Dem herzlich grüßenden Volke freundlich dankend, fuhr er in das Gartenthor von St. James Palace ein. Wenige Minuten später kam die Königin mit der Prinzeß Rohal in einer Staatskarosse, der Prinz Gemahl, der Prinz von Preußen, der König der Belgier, die jüngeren Prinzen und Prinzessinnen des Hauses mit dessen ersten Würdenträgern. Die hohen Herrschaften stiegen in dem mit Kränzen und Guirlan— den geschmackvoll verzierten Pavillon der Gartenseite ab und be— gaben sich in die ihnen angewiesenen Gemächer.
Was vom Publikum im Innern des Palastes ein Plätzchen angewiesen erhalten hatte, war lange vor 11 Uhr erschienen.
In der Kapelle hatten zuvor bereits die Damen, welche Zu— tritt hatten, die Minister und Gesandten ihre Plätze eingenommen; jede Nische hatte ihre Bewohner, nur die Estrade für den Hof war noch leer. Da erschien gegen z nach 12 zuerst die Prinzessin von Preußen. Mit ihr kamen die preußischen Prinzen mit ihrem Ge— folge, sämmtlich in Gala-Uniform. Alles erhob sich, als die Prin⸗ zessin eintrat, dem Altar zuschritt und sich nach ihrem, links von letzterem befindlichen Sitze begab. Und kaum hatte Jeder seinen Sitz wieder eingenommen, tönten die Pauken am Eingange. Es kamen die Herolde und Wappenkönige, Lord Palmerston mit dem Reichsschwerte, die Königin, umgeben von ihren 5 jüngeren Kin⸗ dern, die 3 anderen im zahlreichen Gefolge. Von dein Momente, als Ihre Majestät die Kapelle betrat, blieb die ganze Versammlung stehend. Wieder eine kurze Pause, dann erschien Prinz Friedrich Wilhelm mit seinem erlauchten Vater und Gefolge. Am Altare angelangt, verbeugte er sich tief vor der stönigin, dann, einige Schritte zur Seite tretend, vor seiner Mutter. Dann kniete er in der Mitte der Kapelle nieder und verharrte einige Minuten in stillem Gebete. So wie er geendigt, trat er zum Altare und er— wartete zu dessen Rechten jedn. 3 Braut.