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aale geleitet, an dessen Eingange die Durchlauchtigste . gan i das Hobe nen vermählte Paar erwartet. r
Im Marmorsaale sind die Offiziere der Garnison von Potsdam vom Eingange linls und die Behörden anschließend, die Hofstaaten aber vom Eingange rechts aufgestellt, während die präsentirten Damen aus der Stadt sich im Bronce-Zimmer ver— fammelt haben. ö r —
Da Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Friedrich Wilbelm voraussichtlich schon gegen 2 Uhr in Potsdam eintreffen werden, so haben sich die Obersten Hof⸗, Ober⸗ Hof⸗ und Hof⸗Chargen, der Minister des Königlichen Hauses, die dortigen Militair⸗ und Civil-Bebörden, so wie die Damen aus der Stadt, schon bald nach ? Uhr im Königlichen Schlosse ein— zufinden.
So bald Ibre Königlichen Hoheiten die Prinzen und Prin— zessinnen des Roͤniglichen Hauses das Hohe neuvermählte Paar nach den für Höchstdieselben in Bereitschaft gesetzten Appartements geleitet haben, entfernen sich die im Marmor-Saal und der Bronce— Kammer versammelten Personen, und es bleiben nur diejenigen zurück, an welche besondere Einladungen ergangen sind.
Um 4 Uhr Diner en famille und Marschallstafel.
Sonntags, den 7. Februar, verbleiben die Höchsten Herrschaften zu Potsdam und wohnen um 10 Uhr dem Gottes— dienste in der Garnisonkirche daselbst bei.
Um 4 Uhr Diner en samille und Marschallstafel.
Montags, den 8. Februar, begeben sich Ihre Königlichen Hoheiten zu Wagen über Ichlendbo / und Schöneberg längs des Kanals nach Schloß Bellevue, von wo aus der feierliche Einzug in Berlin erfolgt. Ihre Königlichen Hoheiten verlassen das ge— dachte Schloß, umgeben von Höchstihrem Gefolge und einer mili— tairischen Ehren⸗Eskorte, um 1 Uhr.
Dies geschiebt in folgender Ordnung:
1) vorauf reitet ein Zug des Garde-Dragoner-Regiments; die— sem folgen: 2) ein sechsspänniger Wagen mit dem Hofmarschall von Heinz a und dem Kammerherrn Grafen von Perponcher; 3) ein sechsspänniger Wagen mit den Königl. Kammerherren: Schloß-Hauptmann von Roeder und Graf von Fürstenstein;
ein sechsspänniger Wagen mit dem Oberst-Truchsessen Seiner
Majestät des Königs, Wirklichen Geheimen Rath Grafen
von Redern, dem General der Kavallerie Freiherrn Roth
von Schrecken stein und dem General⸗Major von Moltke; eine Compagnie der Gardes du Corps mit den Trompetern an der Spitze;
der große königliche Staatswagen, mit acht Pferden bespannt,
in welchem die Hohen Neuvermählten den Fonds einnehmen,
die Ober-Hofmeisterin Gräfin v. Perponcher aber rück— wärts sitzt. Auf der rechten Seite des achtspännigen Königlichen
Wagens, welcher sich, wie der ganze Zug, im Schritt be—
wegt, reitet der Ober⸗Stallmeister von Willisen; auf der
linken Seite dieses Wagens der Commandeur der denselben begleitenden Escadron der Gardes du Corps. Beide reiten unmittelbar neben dem Wagen. Auf den Tritten des Wagens stehen Königliche Pagen; zwei Königliche Stallmeister reiten demselben vorauf. 7) eine Compagnie der Gardes du Corps; 8) ein sechsfpänniger Wagen mit den Damen Ihrer Königlichen
Hoheit der Prinzessin Friedrich Wilhelm;
9) ein sechsspänniger Wagen mit den Adjutanten Sr. Königlichen
Hoheit des Prinzen Friedrich Wilhelm;
10) ein Zug des Ga*de⸗Bragoner Kegiments.
Am kleinen Stern im Thiergarten setzen sich 40 Postillone, unter Anführung des Reise-Postmeisters, Ober-Post-Direktors Balde, und 6 Ober-Postfecretaire an die Spitze des Zuges. Diesen folgen mit Allerhöchster Genehmigung von hier ab zünäͤchst die bis dahin in der Bellevue-Allee aufgestellten berittenen Corps der Bürgerschaft von Berlin.
Am Brandenburger Thore, außerhalb der Stadt, empfangen der Gouverneur der hiesigen Residenz, General⸗Feldmarschall Frei⸗ herr b. Wrangel, der Kommandant General à la suite Seiner Majestaͤt des stoͤnigs, General-Major v. Alvensleben und der Polizei- Präsident Freiherr v. Zedlitz das Hohe neuvermaͤhlte Paar und schließen sich der Erstere Von dort ab rechts, die beiden Letz⸗ teren links an die bereits am Wagen reitenden vorgenannten Per— sonen dergestalt an, daß die freie Aussicht aus den Fenstern des Wagens so wenig wie möglich beschränkt wird.
Sobald Ihre Königlichen Hoheiten in das Thor hineinfahren, werden dreimal 24 stanonenschüsse abgefeuert.
Am Brandenburger Thor innerhalb der Stadt wird das Hohe neuvermaͤhlte Paar von dem Ober-Bürgermeister, Geheimen Sber⸗ Regierungsrath st rausnick und den staͤdtischen Behörden von Berlin empfangen. .
Vom Brandenburger Thore aus bewegt sich der vorbeschriebene Zug unter den Linden, innerhalb der Promenade, nach dem sKönig⸗ lichen Schlosse und durch Portal Nr. 5 bis nach der Wendeltreppe.
Die Postillone, die berittenen Corps der Buͤrgerschaft bon Berlin, so wie die militairische Ehren-Eskorte reiten durch den Schloßhof, auf welchem der Wendeltreppe gegenüber eine Com— pagnie des Zten Garde-Regiments zu Fuß mit der Fahne als Ehrenwache steht, hindurch und marschiren durch Portal Nr. 1 ab.
Am Fuße der Wendeltreppe empfangen Ihre Königlichen Ho— beiten die Prinzen des stöniglichen Hauses, unter Vortritt der Obersten Hof, Ober⸗Hof⸗ und Hof⸗Chargen, das Hohe neuvermaͤhlte Paar und geleiten Höchstdasselbe hinauf.
An der Thür des Schweizer-Saales, in welchem eine Gala— wache paradirt, wird Ihre Fönigliche Hoheit die Prinzessin Fried , 2 1 ̃ 1 rich Wilhelm von Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzessinnen des Königlichen Hauses empfangen und sodann durch die Parade— Vorkammern des Corps de logis Sr. Majestät des Hochseligen Königs Friedrich J., an deren Eingange die Garde- Unteroffizier Compagnie aufgestellt ist, und durch das Königs, Zimmer und die rothe (Hrap d'or) Kammer, in welchen sich schon um 1 Ubr die bier anwesenden Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler, die Hofstaaten, die General- und Flügel-Adjutanten, die Generale der Infanterie und Kavallerie, die General-Lieutenants, Minister und Wirklichen Geheimen Räthe, die Präsidenten des Herren- und Abgeordnetenhauses, so wie die Chefs des Civil- und Militair-sta— binets zu versammeln haben, nach der Brandenburgischen Kammer geleitet.
Um 4 Uhr Gala-Diner im Weißen Saale. .
Die Versammlung ist für die Höchsten Herrschaften in der Rothen Sammetkammer, für die Hofstaaten und Gefolge in der alten Kapelle, für die anwesenden Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler, die Generale der Infanterie und Kavallerie, die General-Lieutenants, Minister und Wirklichen Geheimen Räthe, die Präsidenten des Herren- und Abgeordnetenhauses, die Chefs des Civil- und Militair-Kabinets und alle anderen Personen, welche Einladungen zu diesem Diner erhalten haben, in der Bilder— gallerie. ;
Die Obersten Hof⸗, Ober-Hof⸗ und Hof-Cbhargen treten den Höchsten Herrschaften vor, wenn Höchstdieseiben Sich zum Gala- Diner nach dem Weißen Saale erheben.
Souper en retraite.
Dienstags, den 9. Februar, um 1 Ubr Déjeuner dina— toiré bei den Hohen Neuvermaäͤblten.
Um 7 Uhr Abends Cour bei Höchstdenselben im Rittersaale, den angrenzenden Gemächern und der Bildergallerie des stöniglichen Schlosses. .
Um 8 Uhr Polonaisen-Ball im Weißen Saale. Mittwochs, den 10. Februar, Diner bei Sr. Koönig—⸗ lichen Hoheit dem Prinzen von Preußen.
Abends 7 Uhr Gala⸗-Oper.
ö Donnerstags, den 11. Februar, Hiner en samille bei Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen Karl von Preußen.
Abends Assemblée bei Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen von Preußen.
Auf Seiner Königlichen Majestät Allergnädigsten Spezial-Befehl.
Berlin, den 2. Februar 1858.
Der Ober-Ceremonienmeister, Wirkliche Geheime Rath:
2
Freiherr von Stillfried.
Allerhöchster Erlaß vom 4. Januar 1858 — be—
treffend die Verleihung der Städte⸗-Ordnung für
die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 an die Ge— meinde Neustadt, Regierung s-Bezirks Cöln.
Städte⸗Ordnung vom 15. Mai 1856 (Staats⸗Anzeiger Nr. 136. S. 1110.
. Auf den Bericht vom 25. Dezember 1857, dessen Anlagen zu— rückfolgen, will Ich der auf dem Provinzial-Landtage im Stande der Städte vertretenen Gemeinde Neustadt, im Regierungs-Bezirk Cöln, deren Antrage gemäß, nach bewirkter Ausscheidung aus dem Bürgermeistereiverbande, in welchem dieselbe mit Landgemeinden steht, die Städte-Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 hiermit verleihen. ꝛ
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung bekannt zu machen. Berlin, den 4. Januar 1858.
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestaͤt des Königs. Prinz von Preußen.
von Westphalen. An den Minister des Innern.
Allerhöchster Erlaß vom 16. Januar 1858, — be⸗—
treffend die Verleihung der Städte-Ordnung für
die Rheinpropinz vom 15. Mai tis5s an die Ge—
meinden Rheinberg und Gerresheim im Regierungs— bezirk Düsseldorf.
Städte-Ordnung vom 15. Mai 1856 (Staats-Anzeiger Nr. 136. S. 1110.
Auf den Bericht vom 14. Januar d. J., dessen Anlagen zu— rückfolgen, will Ich den auf dem Provinzial-Landtage im Stande der Städte vertretenen Gemeinden Rheinberg und Gerresheim, im Regierungsbezirk Düsseldorf, deren Anträgen gemäß, nach bewirkter Ausscheidung aus den Bürgermeisterei⸗Verbänden, in welchen die— selben zur Zeit mit Landgemeinden sich befinden, die Städte⸗Ord⸗ nung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 hierdurch verliehen.
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.
Berlin, den 16. Januar 1858.
Im Allerhöchsten Auftrage Seiner Majestät des Königs: Prinz von Preußen.
von Westphalen.
An den Minister des Innern.
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
Bekanntmachung der Ministerial-Erklärung, be⸗—
treffend die mit der Fürstlich Waldeckischen Re⸗—
gierung getroffene Uebereinkunft wegen gegen—
seitiger gebührenfreier Erledigung der gericht—
lichen Requisitionen in Untersuchungssachen. Vom 6. Januar 1858.
Die Königlich Preußische und die Fürstlich Waldeckische Re—
e, sind mit einander dahin übereingekommen und erklären iemit: daß in Untersuchungssachen die von den Gerichten des einen Staates an die Gerichte des andern Staates ergehenden Re⸗ quisitionen gegenseitig kosten⸗ und gebührenfrei erledigt und dabei nur die entstandenen baaren Auslagen berechnet und von dem requirirenden Gerichte erstattet werden sollen.
Gegenwärtige Erklärung soll, nachdem sie in glauchlautenden Exemplaren von dem Königlich preußischen Ministerium und der Fürstlich Waldeckischen Regierung vollzogen und ausgewechselt worden, durch öffentliche Bekanntmachung in den beiderseitigen Landen Kraft und Wirksamkeit erhalten.
Berlin, den 6. Januar 1858.
Der Königlich preußische Minister-Präfident, Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
von Manteuffel.
Vorstehende Ministerial-Erklärung wird, nachdem sie gegen eine übereinstimmende Erklärung der Fürstlich Waldeckschen Regierung vom 24. Dezember v. J. ausgewechselt worden, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 6. Januar 1858.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
von Manteuffel.
Ministerinm für Sandel, Gewerbe und 6 fentliche Arbeiten.
Das 3te Stück der Gesetz-Sammlung, welches heute ausge— geben wird, enthält unter Nr. 4825. das Gesetz, betreffend den Gewerbebetrieb im Umher— ziehen in den hohenzollernschen Landen. Vom 14. Sep— tember 1857; unter 1826. den Allerhöchsten Erlaß vom 14. Dezember 1857; be— treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte fur die vom Kreise Inowraclaw, im Regierungsbezirk Bromberg, beabsichtigte Fortsetzung der Inowraclaw—
1
den Allerhöchsten Erlaß vom 28. Dezember 1857, be⸗ treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von Zülz, im Kreise Neustadt des Regierungsbezirks Oppeln, bis zur Falkenberger sreisgrenze in der Richtung auf Friedland; unter
die Bestätigungs-Urkunde, betreffend einen Nachtrag zu dem Statute der Mülheim-Essener Eisenbahn⸗ Gesellschaft. Vom 28. Dezember 1857; unter
den Allerhöchsten Erlaß vom 28. Dezember 1857, betreffend die Prolongation des Tarifs der Gebühren für die Benutzung des Erftkanals zwischen der Stadt Neuß und dem Rheine vom 8. Februar 1853 bis zum 1. Januar 1863; unter
den Allerhöchsten Erlaß vom 4. Januar 1858, be— treffend die Verleihung der Städte-Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 an die Gemeinde Neustadt, Regierungs-Bezirks Coln; unter
.die Bekanntmachung der Ministerial-Erklärung, be— treffend die mit der Fürstlich waldeckischen Regierung getroffene Uebereinkunft wegen gegenseitiger gebühren⸗ freier Erledigung der gerichtlichen Requisitionen in Untersuchungssachen. Vom 6. Januar 1858; und unter
. den Allerhöchsten Erlaß vom 16. Januar 1858, be— treffend die Verleihung der Städte-Ordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 18565, an die Gemeinden Rheinberg und Gerresheim im Regierungs- Bezirk Dü sseldorf.
Berlin, den 5. Februar 1858. Debits-Comtoir der Gesetz-Sammlung.
Trzaskier Chaussee bis zum Dorfe Plawinek; unter
Preußische Bank.
Monats⸗Uebersicht der preußischen Bank, gemäß §. 99 der Bank-Ordnung vom 5. Oktober 1846. A et in a Geprägtes Geld und Barren 37,452,000 Thlr. Kassen⸗Anweisungen 1, 174,000 , 2 . , 54, 251, 000 „ Lombard⸗Bestände 13,840, 000 Thlr. Staatspapiere, verschiedene Forderungen und Activa 5.608, 000 , Passei va. — Banknoten im Umlauf 63, 493,000 Hahn fen, Tapitaenn 19,512,000 Guthaben der Staats-Kassen, Institute und Privatpersonen, mit Einschluß des Giro— Verkehrs Berlin, den 31. Januar 1858.
Königlich Preußisches Haupt-Bank-Direktorium. von Lamprecht. Witt. Meyen. Schmidt. Dechend. Woywod.
4, 735,000
Angekommen: Der Fürst von Pleß, von Pleß.
Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober-Prä⸗ sident der Provinz Schlefien, Freiherr von Schleinitz, von Breslau. .
Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, Kammerherr und. Regierungs-Präsident in den hohenzollernschen Landen, von Sydow, von Sigmaringen.
Se. Excellenz der General der Infanterie und kommandirende General des 1 sten Armee-Corps, von Werder, von Königsberg i. Pr.
Der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Großherzoglich badenschen Hofe, Kammerherr von Savigny, bon Karlsruhe.
Der General-Major, General à la suite Sr. Majestät des Königs und Commandeur der 13ten Kavallerie-Brigade, von Rudolphi, von Münster.
Der General-Major und Kommandant von Königsberg i. Pr. Freiherr von Buddenbrock, von Königsberg i. Pr.
— — 2 ——
Berichtigung. —
In der diesseitigen Bekanntmachung vom 2. v. Mts. ist in Folge eines Schreibfehlers bestimmt, daß diejenigen Militairpflichtigen, welche in der Zeit vom 1. Januar 1834 bis 1. Dezember 1838 geboren sind, sich mit Taufscheinen ꝛc. versehen sollen, während dies auf alle bis zum 1. De⸗ zember 1838 geborenen männlichen Individuen Bezug hat.
Hiernach ist die obige Bekanntmachung zu berichtigen.
Berlin, den 1. Februar 1858. Königliche Militair-⸗Kommission.