1858 / 30 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Nichtamtliches.

Preußen. Charlottenburg, 4. Februar. Waäb— rend Ihre Majestät die Königin Lllerhöchstsich gestern Vor— mittag nach Berlin begaben, Ihrer Königlichen Hoheit der Prin⸗ zessin Karl einen Besuch abstatteten und Höchstdieselbe zum Ge— burtstag beglückwünschten, begaben Se. Majest ät der König Sich zu Fuß über Moabit nach Schloß Bellevue. Hier trafen Allerhöchstdieselben später mit Ihrer Majestät der Königin zusam— men. Ihre Majestäten machten darauf gemeinschaftlich noch eine Spazierfahrt und kehrten nach Charlottenburg zurück. Abends erschienen zum Thee bei Allerhöchstdenenselben Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Karl.

Berlin, 4. Februar. Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen empfing heute im Beisein der Gouver— neurs von Berlin die Meldungen des Generals der Infanterie don Werder, des General-Majors von Buddenbrock und anderer Offfziere, so wie demnächst die Vorträge des Kriegs-Mi⸗ nisters und des Flügel-Adjutanten, Obersten Freiherrn von Manteuffel.

Der Präsident Graf Eulenburg eröffnete die gestrige (6te) Sitzung des Abgeordnetenhauses mit der Ver⸗ lesung nachstehender Allerhöchster Antwort Sr. Majestät des Königs auf die Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen von Preußen überreichte Adresse des Hauses. Die Antwort, bei deren Verlesung die Abgeordneten sich sämmtlich erhoben, lautet:

„Dem Hause der Abgeordneten gebe Ich für die in der Adresse vom 17. d. Mis. ausgesprochenen treuen Gesinnungen und guten Wünsche bierdurch Meinen Dank zu erkennen. Der Fürbitte Meines Volkes versichert, getröste Ich Mich mit der Hoffnung, daß durch Gottes Gnade Meine gestörte Gesundheit bald wieder bergestellt wird.

Charlottenburg, den 2. Februar 1858.

8 (gez) Friedrich Wilhelm. n

das Haus der Abgeordneten.“

Ferner wurde die Angelegenheit wegen Vertheilung von Tribünen-Billets am 8. Februar für die Abgeordneten erörtert und erledigt. Das Haus genehmigte sodann nach den Vorschlägen der Kommission den Gesetz⸗Entwurf, betreffend die im Konkurse und erbschaftlichen Liquidations-Prozesse zu erhebenden Gerichts— kosten, und beschäftigte sich schließlich mit der Berathung von Petitionen.

Hannover, 4. Februar. Nachdem in der gestrigen Sitzung der Ersten Kammer mehrere Regierungsschreiben angezeigt waren, wurden die drei Kandidaten fuͤr das Amt des rf t ge⸗ wählt und fiel die Wahl auf den Landrath von Trampe, den Landrath von Cramm und den Grafen von Bernstorf.

In der Zweiten Kammer wurden für das Amt des Präsiden— ten als die drei vorzuschlagenden Kandidaten die Abgeordneten Heise, v. d. Knesebeck und Blumenhagen gewahlt. Braunschweig, 3. Februar. Eine gestern publizirte Höchste Verordnung verlängert die Vertagung des gegenwärtigen Land— tages bis zum 2. März d. J., „da die Arbeiten der von der Lan— desversammlang gewählten Kommissionen nach der von denselben gemachten Anzeige bis zum 16ten d. M. nicht vollstaͤndig beendigt werden können.“

Württemberg. Stuttgart, 2. Februar. Unter gleich— förmig fortschreitendem Zurücktreten aller Krankheits-Erscheinungen macht die Erholung Sr. Majestät des Königs tägliche er— freuliche Fortschritte. Es steht zu hoffen, daß bei Einhaltung fort— gesetzter, schon durch die Jahreszeit gebotener Vorsicht die Gesund— heit Sr. Majestät in kurzer Zeit wieder hergestellt sein werde.

Großbritannien und Irland. London, 2. Februar. Der „Globe schreibt: „Unsere Entdeckungs-Beamten sollen aus— sindig gemacht haben, wo die Verschwörer einen Theil ihres Planes zur Reife brachten. Der verdächtige Punkt ist in der Nähe von Leicester-Square und die Gefährten derjenigen, die sich jetzt in Haft befinden, stehen unter der strengsten Üeberwachung von Mit— gliedern unserer Polizei, denen sie bekannt sind, so wie von einigen französischen Polizisten, die nach dem Attentate herüberkamen und noch in London verweilen.“

Es ist eine Subsciption eröffnet worden, um dem General Habelock ein Denkmal zu setzen. Dasselbe wird, wie man glaubt und wuͤnscht, auf Trafalgar-Square, dem Monumente Sir Charles Napier's gegenüber zu stehen kommen.

Bei dem vorgestrigen Stapellauf des „Leviathan“ that die Fluth das Meiste. Als das Schiff unter dem Jubelruf einer zahllosen Menschenmenge, die den Fluß und beide Üfer bebeckte, zum Schwimmen gebracht war, zogen es vier Dampfer nach dem für dasselbe bestimmten Ankerplatze, wo seine innere Ausstattung vollendet werden soll. Die ganze Operation war mit großer Um⸗ sicht geleitet worden; es ist auch nicht der geringste Unfall vor— gekommen, obgleich der Fluß weit und breit mit Kähnen bedeckt war.

Frankreich. Paris, 2. Februar. Im Senat nahm heute

der Staats⸗Minister Fould auf der Bank der Regierungs⸗Com⸗ missaire Platz und ergriff in folgender Weise das Wort:

„Meine Herren Senatoren! er Kaiser hat mir Befehl ertbeilt, Ihnen folgende Botschaft zu überbringen:

„Meine Herren Senatoren! Der Senats-Beschluß vom 17. Juli 1856 läßt eine Ungewißheit, die ich fortan zu heben nützlich erachte. In der That überträgt derselbe die Regentschaft der Kaiserin oder, bei deren Nichtvorhandensein, den französischen Prinzen nur alsdann, wenn der Faiser durch öffentlichen oder geheimen Alt nicht anderweitig darüber verfügt hat. Ich glaube, dem offentlichen Wunsche zu entsprechen, wenn ich zugleich meinen Gefühlen hohen Vertrauens zu der Kaiserin Folge leiste, wenn ich sie zur Regentin ernenne. Von denselben Gefühlen bewogen, ernenne ich für den Fall ihres Nichtvorhandenseins zu Nachfolgern derselben in der Regentschaft die

franzoͤsischen Prinzen nach der Ordnung der Thronfolge. Auch habe ich den

Schwankungen, welche in Bezug auf den Regentschaftsrath die durch Artikel 18 des ende Gicht vom 17. Juli gelassenen Alternativen herbeiführen konnten, zuvorkommen wollen. Zu dem Zwecke babe ich einen Geheimen Rath eingeseßt, welcher, mit Hinzuziehung der beiden dem Throne nach der Ordnung der Thronfolge zunächst stebenden franzöͤsischen Prinzen, schon durch die bloße Thatsache, daß der Kaiser minderjährig zur Regie⸗ rung gelangt, Regentschaftsrath wird, wofern ich in jenem ÄUugenblicke nicht durch öffentlichen Akt einen anderen ernannt habe. Dieser Geheime Rath, welcher aus Männern meines Vertrauens zusammengeseßt ist, soll über die großen Staats-Angelegenheiten um Rath gefragt werden und sich durch das Vertrautmachen mit den Pflichten und Erfordernissen der Regierung auf die wichtige Rolle, welche die Zukunft ihm vorbehalten kann, vorbereiten. Indeß bitte ich Gott, daß er Euch in seinen gnaͤdigen Schutz nehmen wolle.

„„Im Schlosse der Tuilerieen, am 1. Februar 1858. Napoleon.“

„Die Botschaft ist begleitet von einem Patentbriefe, welcher also lautet:

„Napoleon, von Gottes Gnaden und durch den Willen der Nation

Kaiser der Franzosen.

„„Allen, welchen Gegenwärtiges zu Gesichte kommt, Unseren Gruß.

»Da Wir fortan die Ungewißheiten, welche aus dem Senats - Be—⸗ schlusse vom 17. Juli 1856 hervorgeben, beseitigen und Unserer geliebten Gemahlin, der Kaiserin Eugenie, Beweise Unseres boben Vertragens, das Wir auf dieselbe setzen, ertheilen wollen, so haben Wir beschlossen, ihr zu übertragen und übertragen ihr durch Gegeuwärtiges den Titel Regentin, damit sie besagten Titel tragen und die Befugnisse desselben von dem Tage an, wo der Kaiser minderjährig zum Throne gelangt, ausüben möge, dies alles jedoch den Bestimmungen des Senats -Beschluffes gemäß. Wir be⸗ auftragen Unseren Staatsminister, von gegenwärtigem Briefe Unserem Siegelbewahrer Mitteilung zu machen, damit derselbe in das Geseß— Bulletin aufgenommen werde, so wie auch den Präsidenten des Senates, des gesetzgebenden Körpers und des Staatsrathes.

„„Gegeben in Unserem Schlosse der Tuilerieen, am 1. Februar 1858.

ö Napoleou.

EaIm Auftrage des Kaisers, der Staats-Minister Achille Fould.““

Nach Mittheilung dieser Botschaft setzte der Staats-Minister ben Senat von dem Dekrete über den Geheimen Nath in Kenntniß. Dasselbe lautet:

„Napoleon IIl u. s. w., haben beschlossen und beschließen, wie folgt: „Art. 1. Es wird ein Geheimer Rath eingeseßt, welcher unter des Kaifers Vorsitze zusammentreten wird. ;

Art. 2. Der Geheime Rath wird, unter Hinzuziehung der beiden nach der Thronfolge-Ordnung nächsten franzoösischen Prinzen, Regentschafts— Rath in dem Falle, daß der Kaiser nicht durch öffentlichen Act einen an— dern ernannt haben sollte.

Art. 3. Mitglieder des Geheimen Rathes sind: Se. Eminenz der Kardinal Morlot, Se. Excellenz der Marschall Herzog von Malakow, Se. Excellenz Herr Achill Fould, Se. Excellenz Herr Troplong, Se. Excellenz der Graf Morny, Se. Excellenz Herr Baroche, Se. Excellenz der Graf von Persigny. ö.

Art. 4. Unser Staats-Minister ist mit Ausfübrung des gegenwär— tigen Dekretes beauftragt. . Gegeben im Schlosse der Tuilerieen, am 1. Februar 1858. Napoleon.

Im Auftrage des gaisers, der Staats-Minister Achille Fould.“

Unter wiederholten Lebehochrufen auf den Faiser wurde diese Mittheilung vom Senate vernommen. Hierauf nahm der Praäsident das Wort und sprach: „Der Senat giebt Akt von der Vorlage der ihm mitgetheilten Aktenstücke und ordnet gemäß Art. 7 des Senats-Beschlusses über die Regentschaft an, daß die Botschaft, so wie die derselben beigegebenen Aktenstücke, nämlich der Patent brief und das Dekret über Ernennung des Geheimen Rathes, in den Archiven niedergelegt werden sollen.“ Auf diese Worte folgte von Neuem der Ruf: „Es lebe der Faiser!“

Der „Moniteur“ zeigt ferner an, daß Herr Baroche, Praäͤsi⸗ dent des Staatsrathes, einen Gesetz⸗Entwurf über Maßregeln der allgemeinen Sicherheit vorgelegt, so wie Herr Staatsminister Fould die „aiserliche Botschaft über die Regentschaft“, so wie den Patent— brief und das Dekret wegen Ernennung des Geheimen Rathes

vorgelesen habe, und daß diese Mittheilung wiederholt mit dem

Rufe: „Es lebe der Kaiser!“ begrüßt worden sei. Der Gesetz Entwurf über die Maßregeln zur allgemeinen Sicherheit lautet:

Art. 1. Bestraft wird mit Gefängniß von einem bis zu fünf Jahren und einer Geldbuße von 500 bis 10,900 Fr. chen, welcher öffentlich in irgend einer Weise zu den in Art. 86 und 87 des Strafgesetzbuches be— straften Verbrechen aufgefordert hat, wofern diese Aufforderung nicht von Erfolg begleitet war.

Art. 2. Bestraft wird mit Gefängniß von einem Monate bis zu zwei Jahren und mit einer Geldbuße von 500 bis 2000 Fr. Jeder“ welcher in der Absicht, den öffentlichen Frieden zu stören oder zu Haß

233

und Verachtung 3 die Regierung des Faaisers aufzureizen, Um⸗ triebe gemacht oder Einverständnisse im Innern oder im Auslande unter— halten hat.

Art. 3. Jeder, der, ohne geseßlich dazu bevollmächtigt zu sein, an.

fertigt, verkauft oder vertheilt: 17 Mordmaschinen, welche durch Explosion

oder auf andere Weise wirken; 2) Knallpulver, gleichviel, von welcher

Zusammenseßung, wird mit Gefängniß von einem halben bis zu i zahren und einer Geldbuße von 50 bis 3000 Fr. bestraft. Die Strafe ist anwendbar auf Jeden, der als Hehler oder unbevollmächtigter

Traͤ der ob enauer bezeichneten G stände betr wird. Diese . rägzr der ben genauer beßelchneten Hegenstände betroffen wir he sind heute Vormittag 114 Uhr wohlbehalten in Vliessingen ange—

Strafen werden unbeschadet derjenigen verhängt, denen die Schuldigen

als Urheber oder Mitschuldige aller anderen Verbrechen oder Vergehen

etwa verfallen sollten.

Art. 4. Den durch Anwendung obiger Artikel verurtheilten Personen können gänzlich oder theilweise die in Art. 42 des Strafgeseßbuches ent— haltenen Rechte auf eine Zeitdauer entzogen werden, welche der Länge der verhängten Gefängnißstrafe gleichkommt.

Art. 5. Jeder, der wegen eines der in gegenwärtigem Gesetze vor— gesehenen Vergehen bestraft ist, kann durch Maßregeln im Interesse der allgemeinen Sicherheit in einem der Departements des Kaiserthums oder in Algerien internirt oder aus dem französischen Gebiete ausgestoßen werden.

Art. 6. Dieselben Maßregeln im Interesse der allgemeinen Sicherheit lönnen auf die Personen angewandt werden, welche wegen Verbrechen und Vergehen verurtheilt wurden, die vorgeseben sind: 1) in den Art. 86 bis 101, 153, 154, §. 1, 209 bis 211, 213 bis 221 des Strafgesetz⸗ buches; 2) in den Art. 3, 5, 6, 7, 8 und 9 des Geseßes vom 24. Mai 1834 über Kriegswaffen und Munitionen; 3) in dem Gesetze vom 7. Juni 1848 über Zusammenrottungen; 4) in den Art. 1 und 2 des Gesetzes vom 27. Juli 1849.

Art. 7. Internirt in allen Departements des Kaiserthums oder vom französischen Gebiete ausgestoßen kann Jeder werden, welcher durch eine ge im Interesse der allgemeinen Sicherheit in Folge der Ereignisse vom Mai oder Juni 1848, * 1849 oder Dezember 1851 verurtheilt oder internirt, vertrieben oder deportirt worden, und welcher durch schwere Thatsachen aufs Neue als der öffentlichen Sicherheit gefährlich be— zeichnet wird.

Art. 8. Jede in Algerien internirte oder vom franzoͤsischen Gebiete verbannte Person, welche nach Frankzeich ohne Erlaubniß zurückkehrt, kann in eine Straf-Kolonie, entweder in Algerien, oder in einer anderen fran⸗ zösischen Previnz, gebracht werden.

3. Februar. (Wolff's Tel. Bur.) Heute finden Revue und Cour in den Tuilerieen statt, denen Ihre Königliche Hoheiten die

Spanien. Madrid, 29. Januar. Die „Gaceta“ ver⸗

2 *

in der Ab geordneten-kammer begonnen. Man diskutirte zuerst ein Amendement behufs Aufnahme des folgenden Paragraphen: „Der Kongreß hegt den innigsten Wunsch, die Ungewißheit enden zu sehen, welche betreffs der zu Kraft bestehenden Constitution herrscht, damit die Agitation aufhöre, welche ein Reform⸗Projekt seit meb—

1845; daß sie mit ihr regieren und die den Cortes vorzulegenden Gesetz- Entwürfe ihrem Geiste anpassen werde. Die Kommission erklärte förmlich, daß Hr. Bravo Murillo, in Anbetracht der ver—

Das Amendement wurde zurückgenommen. Ein anderes Amende—

ment gleichen Sinnes wurde mit 183 gegen 7 Stimmen ver- König möge in Berücksichtigung der in der Thronrede angedeuteten

worfen.

1. Februar. In der Disfussion der Antwort⸗Adresse auf die Thronrede, versprach Hr. Bravo Murillo die Konservativen zu unterstützen. Die Maßnahmen bezüglich der Desamortisirung der Kirchengüter, des Wahlgesetzes und jenes betreffs der Staais— diener bezeichnet er als fehlerhaft.

Nußland und Polen. St. Peters burg, 28. Januar.

Außer den bereits erwähnten Gouvernements schließt sich auch das

von Wladimir der vorgeschlagenen Bauern-Emanzipation an. Der

Privatgütern in Folge der Freigebung zu Theil werden, sondern ihnen ohne Ablösungs-Aequivalent Haus, Hof und Garten zu über— lassen. (H. B. H.)

Dänemark. stopenhagen, 3. Februar. Ein von Schloß Christians borg, den 3. Februar datirtes, und vom Königlichen Leib— arzte, hr. Lund, unterzeichnetes Bulletin lautet: „Se. Majestät der König wurde vorgestern Abend plötzlich von einer Brusterkältung angegriffen, woran Allerhöchstderselbe schon früher mehrmals ge— litten hatte. Der häufige Husten und das Fieber störten die Nacht— ruhe. Im Laufe des gestrigen Tages trat eine wohlthuende Krisis ein, wonach sowohl das Fieber als der Husten in bedeutendem Grade abnahmen. Heute ist Se. Majestät nach einer ruhigen Nacht viel besser.“ .

Asien. Laut Berichten aus Bombay vom 9. Januar be— lief sich das Heer, über welches Sir Colin Campbell in Cawn— pur zu verfugen hatte, auf ungefähr 6000 Mann kampffähiger Truppen.

elbe

bank - Aetien Litt. A. u. B. 100 Br.; do. Litt. C. Bank-Actien 110 Br. Weimar. Bank-Actien 053 Br. Oesterreichische

Telegraphische Depeschen.

Cöln, 3. Februar. Die Post aus England ist ausgeblieben. Gründe unbekannt.

Antwerpen, Mittwoch, 3. Februar, Nachmittags 3 Uhr. (Wolff's Tel. Bur.) Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Frau Prinzessin Friedrich Wilhelm von Preußen

kommen. Höchstdieselben werden um 4 Uhr Nachmittag hier er— wartet. Fönig Leopold befindet sich bereits zu deren Em⸗

pfange hier.

Nachmittags. (Wolff's Tel. Bur.) Ihre Königlichen Ho— heiten der Prinz und die Frau Prinzessin Friedrich Wilhelm von Preußen sind so eben 4 Uhr Nachmittags im besten Wohlsein gelandet. Höchstdieselben wurden vom Könige empfangen und sofort nach Brüssel geleitet.

Brüssel, Mittwoch, 3. Februar, Abends. (Wolff's Tel. Bur.) Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Frau Prinzessin Friedrich Wilhelm von Preußen sind so eben 6 Uhr Abends in Begleitung des Königs, des Herzogs von Brabant und des Grafen von Flandern von Antwerpen hier ein— getroffen. Höchstdieselben wurden seitens der Civil- und Militair— Behörden, so wie der Truppen feierlichst empfangen und von der Bevölkerung freudigst begrüßt. Abends werden die hohen Gäste dem ihnen zu Ehren veranstalteten Hofballe beiwohnen.

Brüssel, Donnerstag, 4. Februar, Morgens 8 Uhr 15 Mi⸗ nuten. (Wolff's Tel. Bur.) Gestern fand zu Ehren der hohen Gäste im Königlichen Palaste ein Bankett statt. Um 9 Uhr Abends war großer Ball, zu welchem das diplomatische Corps, das Ge—

folge der hohen Neuvermählten, die hohen Würdenträger und 1200 Personen Einladungen erhalten hatten. Der Ball währte bis . gegen 1 Uhr. Ihre Königliche Hoheit die Frau Prinzessin Prinzen Albrecht, Friedrich Karl und Adalbert beiwohnen.

; —; gemeiner Bewunderung. oͤffentlict heute mehrere Ernennungen von Provinz⸗Gouverneuren.“ 3 g

Die Diskussion des Amendements des Adreß-Entwurfs hatte . . nach Preußen nach dem Bahnhofe.

Friedrich Wilhelm von Preußen war der Gegenstand all— So eben begiebt sich das hohe fürstliche Paar zur Weiterreise

London, Donnerstag, 4. Februar, Morgens. (Wolff's Tel.

Bur.) Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Lord Clarendon, theilt mit, daß Seitens der französischen Konsuln

reren Jahren unterhält.“ Die Erklärung des Hrn. Isturiz war, in Zukunft Pässe nur an Franzosen ertheilt werden würden.

daß die Regierung nichts Anderes wolle, als die Constitution von

Engländer und naturalisirte Engländer werden ohne Schwierig— keiten englische Pässe erhalten. Gestern hatte der bisherige russische Gesandte, Graf Chrep⸗

ö * . . ĩ j 2 ieds⸗ änderten Umstände, die konstitutionelle Reform nicht mehr vertrete.“ towitsch, seine Abschieds-Audienz.

stopenhagen, Mittwoch, 3. Februar, Abends. (Wolff's Tel. Bur.) Der Reichsrath hat den Antrag der Sechs: „Der

Verfassungsverhältnisse die Verhandlungen gegenwärtiger Session auf die zur Aufrechthaltung des Staatshaushalts und zur Fort— führung der laufenden Administrationssachen nothwendigen be— schränken“ nach zweitägigen Debatten mit 41 gegen 6 Stimmen verworfen. Der Conseils-Präsident hatte erklärt, daß der Reichs— rath durch die Annahme dieses Antrags einen Selbstmord begehen

; . . wi d Däne een, , , , Kaiser geht in Rußland mit? dem besten Veispiel in dieser Frage würde, und daß Danemarks Stellung keine isolirte sei.

vor. Se. Majestät hat beschlossen, in allen Appanage-Gütern den Bauern nicht bloß die Vortheile zu gewähren, welche ihnen auf

Der König ist noch unwohl.

Lei zog. 3 Februar. Leinrig - Dresdener 290 Br. Löbau-TZit- taner Litt. A. 58 (G. z do. Litt. B. SS Br. Hiagdel-nr Leipziger J. Lmie- 3101 254 Br.; do. II. EKEmiszion —. Berlin- An alter . Berlin-

Stettiner Cöln- Mindener Thüringische 125 G. Friedrieh-

Wilhelms - Nordbahn Altana-Kieler Anhalt-Dessauer Landes- hBraunschv eiger

zbroz. Metalliques 79! G. i85der Loose . 1851er National-Auleihe S2? G. Preussisehe Framien-Anleihe —.

Hreaslatra, 4. Februar, 1 Uhr Minuten Nachmittags. (Fe Dep. d. Staats- Anzeigers. Gesterreichlsche Banknoten 7 Br. Fre- burger Stamm -- Actien 1177 6.; do. dritter Emission 1135 Br. Gee sehlesigehe Aetien Lit. A. 1427 Br.; do. Lit. B. 1313 Br.; do. Lin. G 425 Br. Obersehlesisehe Frioritäm - Obligationen Lit. D. ES. G.; do. Li. E. 777 Br. Kosel- Oderberger Stamm - Actien 577 Br. Kosel- krioritits - Obligationen —. Neisse-Brieger Staumm-Aetien 9 Br.