1858 / 31 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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236 Berliner Börse vom 4. Februar 1858.

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Ausland n, s, e , , .

Preusfischen Staats - Anzeigers: Wilhelms Strage Mo. GI. (naht der Ceipnigernr.)

Anzeiger.

Das Adennement beträgt: es Sgr.

ür das dierteljehr in allen Theilen der Monarchi⸗ ohne = preis · rhshung. m

Staats-

Münster-Han mer.. Nie derschles. Märk. do. Prioritito- do. Conv.Prioritaùie- do. a0. III. Serie do. do. IV. Seri Jie dersehl. Lweitzb. do. (Stamm-) Prior. 5 berschl. Li. A. u. C. do. Lit. B. 3

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Aneher-Dlaseldorł 1 * briefe. do. TErioritats-

. do. II. Emission do. III. Einissi om Aachen- M aatrichter do. Frioritãa is- do. II. Emission Bergis eh Mär sis ehe in Sehlesische. ...... . do. Erioritais-

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London . 8. Hain,, 309 Fr.

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[ Vomðtaat garantirt· Lit. B. 2 8 8 0 2 * . Westpreuss. . ... .. .

Wien im 20 FI. F. 150 EI. Augsvurg--. . 166 FI. Leipꝛig in Cour. im 4 Ihl. uss 100 Thlr Frkf.a. N. ai dd. MV. 100 Fl. Petersburg 1059 8. R

Rentenbriefe.

ur- und Neurairk. pommersche ꝰosenoche breussische ... ..... khein- und Westph. Michsis che Schlesische. ......

Pr.Bk.Anth. Scheine

Friedrichs dꝰ or... ... Gold- Kronen Andere Goldmünzen 42

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Fonda - Conrnue.

Freiwillige Anleihe Staatsanleihe von 1850

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dito Staats sehuldseheine Pramien-Anl. v. 1855 2 106 Th. Kur- u. Neum. Schuldversehr.“ Oder-Deiehbau- Obligationen .. Berliner Stadt-Obligationen..

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do. Prior. Lit. A. do. Frior. Lit. B.. do. Prior. Lit. D. do. Prior. Lit. I 3 do. Prior. Lit. F. rruz Wilh. (Si- V.] do. Pr. I. u. II. Serie do. IIl. Serie kheinis che.... do. (8Stamm-) Prior. do. Frioritäta-Oblig do. vom St iat gar. aulrori-Cres. Kreis Gladbacher do. iori do. II. Serie do. II. Serie Sꝛargard- Posen... do. Prioritits- do. II. Emisaiou Thüringer... . do. rior. Oblig. do. III. Serie 1 do. IV. Serie Wilh. Cos - Odbg do. (Stamm-) Prior. do. do. do.

do. (Dortm. Sl(oꝙcCcrђͥ do. do. II. Ser. Berl. Anh. Lit. A. u. B. do. Prisrita ts- do. do. Berlin- Hamburger. do. Prioritats- do. do. II. Em. an d,, . do. Prior. 0 6 do. do. Lit. C. do. do. Lit. D. verlin- Stettiner .... do. Prior. - Oblig. do. do. II. Ser. Bresl. Schw. Freib. Brieg Neisse Cõlu- Crefelder ... do. Prioritaùts- Cõln- Mindener .... do. Prior. - Oblig. do. do. II. Em. do. do do. III. Einissiomr- do. IV. Emission

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Stamm- Actien. Amsterdam - Rotterdam Eiel- Altona ..... Loebau- Littau

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Mainz Ludv igshafen .. Neusta di- W eis z cuburg Neeklenburger

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Inland. Fonds. Kass. Vereins- Bk. - Act. Königaherg. Privatbank Nagde * urger d. Posener do. Berl. Hand. - Gesellseh. Disc. Commandit-Anth. Preuss Hand. - Gesells ch. Sehles. Bank- Verein. Fabrik v. Eisenbahnbed.

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Braunschweig. Bank ..

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h Coburger Creditbank. Darmstädter Bank ...

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Ausländ. Fonds.

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Gothaer Privatb. Meininger Creditb. ... Norddcutsche Bank . ..

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tisa. Poln. Schata-Obl.

do. do. Ceri. L. A do. do. L. B. 200 FI. Poln. Pfandbr. in S. -R. do. Part. 500 FI... Deasaaner-Primien-Anl. Hamb. St.- Prim. Anl.

Lübecker Staats-Anl.

Nur hess. Pr. Obl. 40 Th X. Bad. do. 35 FI...

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Aüsl. Prioritäts- Actien.

Rordb. (Friedr. Wilh.) 5 Belg. i J. de .

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Preuss. Hisenb. ¶Quittuussboen. Breal. Schw. Erb. llII.E. nm, J 75

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Oester. krana. Staatsbahn 3 56

einisehe II. Em. 901

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Thüringer Bauk Weimar. Bank. .. Oesterreich. Metall.. do. National- Anleiht do. Prm.-Anleihe .. kuss. Stiegl. S. Anl. do. do. 6. Anl. do. v. Rothschild Est.

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do. Enel Anleihe. 1 Cöln- Mindener 148 a

Saas - Tnieihe von 1850, 1852., 1854, 1855, 1856, 1857 16003 a lul gem. ; Oberschles. Lit. A. u. 6. 142 2 144 gem. Wilhelms-Bahn (Cosel-Oderberg) 57 a 565 gem. Oesterreich. Franz. Staatsbahn 201 a 2013 2 201 gem.

147 gem. Nordbahn (Fr. Wilh.) 55 ber. 1067 2 p bez. u. Br.

Credit S3. 2 555 bez. u. Er. Norddeutsche Bank SI etw. S2 ber.

Berlin. 4. Februar. Die Course stellten sich bei geringem Ge- schäft eher matter als gestern. Preussische und auländisce Fonds un- verändert.

Berklmer & etre iĩdehbörg e vom 4. Februar. Weizen 50 55 Thlr. j Kozgen loco 38 385 Thlr., 85 88pfd. 38 4 Thlr. ber, Fe- bruar 373 - 38 Thlr. ber., 38 Br., 373 G., Februar - März und März- April 37 Thlr. ber., Br. u. G., Frühjahr 375 4 Thlr. bez., 37 Br., dJ G., Mai- uni 38-3 Thlr. bez. u. G., 383 Br. Hafer 28 32 Thlr., Frühjahr 2838 Thlr. bez.

Käböl loce 12 Thir. Br., Mm G., Februar 123-3 Thlr ber, 125.

Br, M G., Februar - März 12142 Lhlr. bez., Br., za G-, April- Mai

Breslau - Schweidnitz-Freiburger III. Emiss. 112 a 1123 gem.

Aachen-Mastrichter 537 a 64 gem. lecklenburger 525 a B ber.

do. Prior. 273 Br. Disconto-Commandit - Antheile Darmst. Bank 9935 a 105 a 99 bez. u. G. Dessauer

Spiritus loco ohne Fass 175 - Thlr., ber., Februar u. Eebruar- März 175 . Thlr. bez., Br., . G., März - April 18 - Thlr. ber., Br. u. G., April -Mai 87 5 Thlr. ber,, 3 Br., j G. Mai- Juni 19 Thlr. bez. u. G., 4 Br., Juni - Juli 195 - Thlr. ber., Br., I G.

Weizen still. Roggen loco und Termine gefragt und höher be- zahlt. Rüböl matt und billiger verkauft. Spirstus in günstiger Stim-

, einsetzend und etwas höher bezahlt, schliesst wieder matter; ge-

kündigt 50, 00 Quart.

gtet tim, 4. Februar, 1 Uhr 40 Minuten Nachm. (xrel. Dep. des

Staats Anreigers.) Weizen 56 59 G., Frühjahr 60 be. Koser n 335 ber., Frühjahr 37 bez., Mai-Juni 37 bez. Kübsl 12 ber., April- Mal 1235 bez. Sxirizus 213 ber., Frah, ahr 193 ber.

121 * Lhlr bez., Br., un G. .

Redaction und Rendantur: Schwieger.

(Rudolph Decker.

*

Berlin, Druck und Berlag der Königlichen Geheimen Ober · Hofbuchdrude rei.

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M 31.

Berlin, Sonnabend, den 6. Februar

Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerubt:

Dem Bischof von Osnabrück, Dr. Melchers, den Rothen Adler⸗-Orden zweiter slasse zu verleihen;

Den Hof⸗Marschall Sr. stöniglichen Hoheit des Prinzen von Preußen, General-⸗Major a. D. Kammerherrn Grafen von Pückler, und den Geheimen Kabinets-Rath Illaire zu Wirk⸗ lichen Geheimen Räthen mit dem Prädikate „Excellenz“ zu er⸗ nennen; so wie

Den seitherigen Beigeordneten, Stadtrath Sprengel, der

von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Brandenburg getroffenen Wiederwahl gemäß, als Beigeordneten der Stadt Brandenburg für eine fernerweite sechsjaͤhrige Amtsdauer zu bestaͤtigen.

Berlin, 4. Februar. Ihre Königliche Hoheiten der Erbgroßherzog und die k von Mecklenburg ⸗Strelitz find aus Strelltz, und Ihre stoͤnigliche Hoheit die Prinzessin Friedrich Wilhelm von Hessen von Paris hier eingetroffen und im stoͤniglichen Schloß abgestiegen.

Privilegium vom 21. Dezember 1857 wegen Emission auf den Inhaberlautender Obligationen zweiter Serie über eine Anleihe der Stadt Elber—⸗ fels von Einhundert und fünfzigtausend Thalern.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen re. Nachdem der Ober-Bürgermeister und die Stadtverordneten⸗ Versammlung von Elberfeld darauf angetragen haben, der Stadt Eberfeld zur Bestreitung der osten mehrerer gemeinnützigen Bau⸗ ten, die Aufnahme eines Dahrlehns von 150,009 Thalern, ge⸗ schrieben: Einhundertfünfzigtausend Thalern, gegen Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit Zins-Coupons versehener Obliga— tionen zweiter Serie zu gestatten und bei diesem Antrage, im Interesse der Stadtgemeinde sowohl als der Gläubiger, sich nichts zu erinnern gefunden hat, so ertheilen wir in . des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung zur Emission der gedachten Obligationen unter nachstehenden Bedingungen:

1) Es werden 750 Stück Obligationen zu 200 Thlr. eine jede ausgegeben.

2) Die Obligationen werden mit vier und ein halb Prozent jährlich verzinset und die Zinsen in halbjährlichen Terminen gezahlt. Zur Tilgung der Schuld werden jährlich ein und ein halb Prozent von dem Kapitalbetrage der emittirten Obligationen nebst den Zinsen der eingelösten Obligationen verwendet; der Stadt bleibt jedoch vorbehalten, den Til gungsfonds mit Genehmigung Unserer Regierung zu Düssel— dorf zu verstärken und dadurch die Abtragung der Schuld zu beschleunigen. Den Inhabern der Obligationen steht kein

Kündigungsrecht gegen die Stadt zu.

3) Zur Leitung der Geschaͤfte, welche die Ausstellung, Verzinsung und Tilgung der zu emittirenden Obligationen betreffen, wird von der Stadtverordneten⸗Versammlung eine Schulden⸗Til⸗ ,, gewählt, welche für die Befolgung der

estimmungen des gegenwärtigen Privilegiums verantwortlich und für die treue Befolgung der Vorschriften von Unserer Regierung in Dusseldorf in Eid und Pflicht zu nehmen ist. Dieselbe soll aus drei Mitgliedern bestehen, vom denen eins aus der Stadtverordneten⸗Versammlung und die beiden an⸗— dern aus der Buͤrgerschaft zu erwählen sind. Die Obligationen werden unter fortlaufenden Nummern von 1 bis 750 und mit der ausdrücklichen Bezeichnung als „zweite Emission“ nach dem beiligenden Schema (a) ausgefertigt, von dem Ober⸗Buͤrgermeister und den Mitgliedern der Schulden⸗

—— ——————

1858.

Tilgungs-tommission unterzeichnet und von dem Rendanten

der Gemeindekasse und dem mit der Controle beauftragten

Stadtsecretair kontrasignirt. Denselben ist ein Abdruck

dieses Privilegiums beizufügen.

5) Den Obligationen werden für die nächsten 5 Jahre 10

Zins⸗-Coupons, jeder zu 4 Thaler 15 Silbergroschen, in den darin bestimmten halbjährigen Terminen zahlbar, nach dem anliegenden Schema beigegeben. Mit dem Ablauf dieser und und jeder folgenden fünfjaͤhrigen Periode werden, nach vor⸗ heriger öffentlicher Bekanntmachung, neue Zins⸗Coupons durch die Gemeindekasse an die Vorzeiger der Obligationen ausgereicht und, daß dies geschehen, wird auf den Obliga⸗ tionen vermerkt. Die Coupons werden von dem Rendanten der Gemeindekasse und dem mit der Controle beauftragten Stadtsecretair unterschrieben. Vom Verfalltage ab wird gegen Auslieferung des Zins⸗ Coupons der Betrag desselben an den Vorzeiger durch die Gemeindekasse bezahlt. Auch werden die fälligen Zins⸗-Coupons bei allen Zahlungen an die Gemeindekasse, namentlich bei atrichtung der Kommunalsteuern, in Zahlung angenommen. Die Zins⸗-Coupons werden ungültig und werthlos, wenn sie nicht binnen 5 Jahren nach der Verfallzeit zur gebung pra⸗ sentirt werden; die dafür ausgesetzten bend sollen nach Be⸗ stimmung der stadnschen Behörden zu milden Stiftungen ver⸗ wendet werden.

8) Die Nummern der nach der Bestimmung unter 2 zu tilgen⸗ den Obligationen werden jährlich durch das Loos bestimmt und wenigstens drei Monate vor dem Zahlungstage oͤffentlich bekannt gemacht. ;

9) Die Verloosung geschieht unter dem Vorsitze des Ober⸗ Bürgermeisters durch die Schilden ⸗Tilgungs⸗ommission in einem 14 Tage vorher zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem dem Publikum der Zutritt gestattet ist. Ueber die Verloosung wird ein von dem Ober⸗Buͤrgermeister und den Mitgliedern der Kommission zu unterzeichnendes Protokoll aufgenommen. ;

Die Auszahlung der ausgeloosten Obligationen erfolgt an dem dazu bestimmten Tage nach dem Nominalwerthe durch die Gemeindekasse an den Vorzeiger der Obligationen gegen Auslieferung derselben. Mit diesem Tage hört die Verzin⸗ sung der ausgeloosten Obligationen auf. Mit letzteren sind zugleich die ausgereichten, nach deren Zahlungs⸗ Termine fälligen Zins-Coupons einzuliefern; geschieht dies nicht, so wird der Betrag der fehlenden Zins-Coupons von dem Ka⸗— pitale gekürzt und zur Einlösung dieser Coupons verwendet. Die Kapitalbeträge derjenigen ausgeloosten Obligationen, die nicht binnen 3 Monaten nach dem Zahlungstermine zur Ein⸗ lösung vorgezeigt werden, sollen der Verwaltung der städti⸗ schen Sparkasse als zinsfreies Depositum überwiesen werden. Die solchergestalt deponirten Kapitalbeträge dürfen nur auf eine von der Schulden-Tilgungs-Kommission kontrasignirte Anweisung des Ober-Bürgermeisters zu bestimmungsmäßiger Verwendung an den Rendanten der Gemeindekasse verabfolgt werden. Die deponirten Kapitalbeträge find den Inhabern jener Obligationen . in 8 Tagen nach Vorzeigung der Obligation bei der Gemeindekasse durch diese auszuzahlen. Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung vor⸗ gezeigten Obligationen sind in der nach der Bestimmung unter 8. jährlich zu erlassenden Bekanntmachung wieder in Erinnerung zu bringen. Werden die Obligationen, dieser wiederholten Bekanntmachungen ungeachtet, nicht binnen dreißig Jahren nach dem Zahlungs⸗Termine zur Einlösung vorgezeigt, auch nicht, der Bestimmüng unter 15. gemäß, als verloren oder vernichtet, zum Behufe der Ertheilung neuer Obliga⸗ tionen binnen dieser Frist angemeldet, so sollen nach deren