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iejenigen, welche die erste juristische Prufung bei einem Landgericht in 3 . * T ov inz * emen mößssen außerdem noch Vor⸗ lesungen über ches Civilrecht und Rheinisches Civil. und Straf⸗
Prozeß verfahren gehort haben.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts und 8* ‚— Medizinal⸗ Angelegenheiten.
Dem Fürstlich Hohen ollern ⸗ Hechingenschen Kammermusikus Georg n in fin en gern ist das Prädikat Musil⸗Dire lor beigelegt worden.
Bekanntmachung. Am Montage, den Sten d., als am Tage der Einzugsfeier Ihrer Ftöniglichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin Friedrich Wilhelm von Preußen, bleiben die Königlichen Musceen
eschlossen. i z ghz, den 5. Februar 1868.
Der General-Direktor der Königlichen Museen. von Olfers.
Am Tage des Einzuges Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Wilhelm und Höchstdessen Gemahlin Königlicher Hoheit haben den Zutritt zum Universitäts-Gebäude nur:
1) die Studirenden auf Dergin ihrer Erkennungskarten,
2) die Eleven des Friedrich⸗Wilhelms-Instituts und der medi— zinisch⸗chirurgischen Akademie, die Eleven der Bau⸗-Akademie und die Berg-Eleven, gegen Vorzeigung der von den be— treffenden Directionen ihnen ertheilten Legitimationskarten,
3) die Pharmazeuten und die der Zahnheilkunde Beflissenen gegen Vorzeigung ihres Anmeldungsbogens,
) alle Diejenigen, welche sich im , der ihnen übersandten nur für den 8. d. M. gültigen Eintrittskarten in das Uni— versitäts⸗Gebäude befinden. .
Die Unterzeichneten bringen dies hierdurch mit dem Zusaße zur öffentlichen Kenntniß, daß die dem UniversitaͤtsVorstande zur Disposition stehenden Räume im Universitäts⸗ Gebäude aus schließlich für die Universitäts⸗Lehrer und Beamte bestimmt sind.
Berlin, den 1. Februar 1858.
Der Rektor und der Richter hiesiger Königlichen Friedrich— Wilhelms ⸗Universitäͤt. Rudorff. Lehnert.
Ministerium des Innern.
Erlaß vom 30. November 1857 — betreffend die Kompetenz der Behörde des Wohnorts zur Ent— scheidung darüber, ob und in welchem Umfange Jemand zur Unterstützung seiner an einem andern Orte zurückgelassenen Familie verpflichtet sei.
Geseß vom 21. Mai 1855 (Staats⸗Anzeiger Nr. 128 S. 989).
Beigehend empfängt die Königliche Regierung die von der hiesigen Armen⸗Direction eingereichte Beschwerde vom 9g. v. M. wider den Magistrat daselbst wegen verweigerter Abfassung des Resoluts über die Verpflichtung des dortigen Zimmergesellen X. zur Fürsorge für seine in Berlin zurückgelasseñnen Kinder. Ich muß der Ansicht der Armen⸗-Direction 3 daß dem dortigen Magistrat die Abfassung des Resoluts obliege, beitreten. Die im 2ten Älinea des Art. 6 des Gesetzes vom 21. Mai 1855 enthaltenen Worte: daß die Behörde des Kreises oder Ortes, in welchem der in Anspruch Genommene wehnt, oder, wenn er im Inlande keinen Wohnsitz hat, die Behörde des Aufenthaltsortes darüber zu entscheiden habe, ob der Genannte zur Unterstuͤtzung der stinder c. im Verwaltungswege anzuhalten 9 — 66 4
kennen nur auf, den Wohnsitz im rechtlichen Sinne, nicht
aber auf den Unterstützungs⸗Wohnsiß bezogen werden, wie sich dies schon daraus ergiebt, daß bie Begriffe, Wohnsiß“ und Aufenthalt!
gegenübergestellt worden find.
Es leidet nun aber keinen Zweifel, daß der N. seinen Wohnsitz
in Berlin aufgegeben hat, und da er seinen Aufenthalt in N. ge⸗
nommen hat, so liegt dem dortigen Magistrat nach den Worten
X
des Gesetzes eben so, wie aus Grunden der Zweckmäßigkeit ob, der Entscheidumg darüber, ob und in welchem Umfange Hö. nach seinen Erwerbs verhältnissen zur Unterstützung seiner hier zurüͤckgelassenen Familse anzuhalten sel, sich zu unterziehen.
Die Königliche Regierung hat hiernach den Magistrat mit Anweisung zu versehen und davon, daß solches geschehen, den hie⸗ sigen Magistrat zu benachrichtigen, oder die etwa noch entgegen⸗
stehenden Bedenken anzuzeigen.
Berlin, den 30. November 1857.
Der Minister des Innern. Im Auftrage: Sulzer.
An die Königliche Regierung zu XN.
Cirkular⸗Erlaß vom 12. Dezember 1857 — betref— fend die Verwendung des Erlöses für verkaufte alte Akten.
Cirkular⸗Verfügung vom 41. September 1852 (Staats-Anzeiger . Nr. 251, S. 1498).
Des Königs Majestät haben die uns mittelst Allerböchster Ordre vom 24. November 1838 (Annalen S. 816) ertheilte Ermäch⸗ tigung, den mit der Aussonderung unbrauchbarer Akten beschäfligt Te n. Subaltern⸗Beamten aus dem Erlöse solcher Atten
emunerationen big auf Höhe von Fünf und Zwanzig Prozent des Erloͤses zu bewilligen, durch einen Allerbochssen Erlaß an das Königliche Staats⸗Ministerium vom 26. Ottober d. J. auf die
Provinzial-Behörden auszudehnen geruht.
Indem wir die stönigliche Regierung biervon benachrichtigen
und Ihr demgemäß die selbstständige Bewilligung derartiger Re⸗ munerationen von jetzt ab überlassen, machen wir Sie zugleich auf
den Inhalt unserer, in Folge der Allerböchsten Ordre vom 24 No— vember 1838 erlassenen Eirkular-Verfügung vom 16 Dezember ejd. a., so wie der darin allegirten Eirkular⸗Verfügung vom 3. No⸗ vember 1853 (Annalen 18341 S. 633) zur sorgfältigen Beachtung von Neuem aufmerksam, mit dem di gen daß der nach Abzug der zu bewilligenden Remunerationen für das Aus sonderungs⸗ Geschäft verbleibende Rest des Erloͤses aus dem Verkauf ausge⸗ sonderter unbrauchbarer Akten, den bestehenden Grundsatzen und der Cirkular⸗Verfügung vom t. September 1852 gemäß, für die allgemeinen Staats⸗Fonds extraordinair zu vereinnahmen ist.
Berlin, den 12. Dezember 1857.
Der Minister des Innern. Der Finanz⸗Minister. von Westphalen. von Bodelschwingh.
An saͤmmtliche Königliche Regierungen und Provinzial⸗Steuer⸗Direktoren ꝛc.
Erlaß vom 25. Dezember 1857 — betreffend die Genehmigung von Kommunal- Einkommensteuer— . Regulativen.
Erlaß vom 21. Juli 1857 (Staats⸗-Anzeiger Nr. 303 S. 2166). Nach dem Antrage in den Bericht vom 4. d. M. wollen wir
die stönigliche Regierung im Anschluß an den Erlaß vom 21. Juli ⸗
d. J ermächtigen, Kommunal⸗Einkommensteuer-Regulative ohne weitere Anfrage auch dann zu genehmigen, wenn die Bestimmung im §. 2 des diesfälligen Regulaͤtivs für die Stadt Düren, wonach Steuerpflichtige der untersten Klassensteuer-⸗Stufe von der Gemeinde— Einkommensteuer frei bleiben sollen, nach Lage der Verhältnisse nicht zur Anwendung zu bringen ist, im Uebrigen aber die frag⸗ lichen Regulative nach den bel Düren adoptirten Grundsäãtzen * gestellt sind.
Berlin, den 25. Dezember 1857.
Der Minister des Innern. von Westphalen.
. An die Königliche Regierung zu N. in der Rhein⸗Provinz.
Der Finanz⸗Minister. von Bodelschwingh.
Admiralität.
e Alilerhöchste Kabinets-Ordte vom 19. Dezember 1857 — betreffend die Bekleidungen der einjäh— rigen freiwilligen Aerzte und der Marine— Auditeurs.
Auf den Vorschlag der Admiralitaͤt vom 11. d. Mts. will Ich bestimmen, daß 1 die einjährigen freiwilligen Aerzte bei Meiner Marine den Frack und alle anderen Bekleidungen der Marine⸗Assistenz⸗Aerzte, jedoch ohne Epaulettes resp. Schulterstücke, anstatt dessen einen Ankerknopf nebst goldener Schnur auf dem Kragen, und ferner Hut und Säbel mit goldenen Cordons resp. Portepée, und 2) die Marine⸗-Auditeurs die für die Marine⸗Beam⸗ ten befohlenen Bekleidungen und Waffen tragen, und zwar den Frack ze. mit einer Reihe silberner Knöpfe, Kragen und Aufschlaͤge von blauem Tuch, in den Epaulettes, mit silbernen Candillen, ein blautuchenes Feld mit einem unklaren silbernen Anker und an der Mütze zwei durch blaues Tuch getrennte Silberstreifen.
Berlin, den 19. Dezember 1857.
Im Allerhöchsten Auftrage Seiner Majestät des Königs: (gez) Prinz von Preußen.
(gegengez) von Manteuffel.
An die Admiralität.
Die vorstehende Allerhoͤchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Berlin, den 1. Februar 1858.
Die Admiralität.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Erbprinz Carl zu Salm⸗Horstmar, von Coesfeld.
Se. Excellenz der General-Lieutenant und kommandirende Ge— neral des 2. Armee⸗Corps, von Wussow, und —
Se. Excellenz der General-Lieufenant und Commandeur der 3. Division, von Herrmann, von Stettin.
Der General⸗Major und 1. Kommandant von Coblenz und
.
Ehrenbrejtenstein, von Roehl, von Coblenz. 4 34 Der General⸗Major und Kommandant von Danzig, Schach von Wittenau, von Danzig. . e . Der General⸗Major und Commandeur der 9. Infanterie— Brigade, Herwarth von Bitten feld, von Frankfurt a. d. O
— —
Berlin, 6. Februar. Se. Majestät der König haben Aller— gnädigst geruht: Dem Schriftsteller Dr. Ru dolph Gottschall
zu Breslau die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen
Verdienst-streuzes des Herzoglich Sachsen⸗-Ernestinischen Haus— Ordens zu ertheilen. .
Per sonal Veränderungen in der Armee.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche re.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Den 25. Januar. .
Prinz Friedrich Wilhelm von Preußen Königliche Hoheit, Oberst und Commandeur der 1. Garde⸗-Infanterie⸗Brigade, unter Führung A la suite des 1. Garde⸗Regts. zu Fuß, zum General⸗Major befördert.
Den 30. Januar. 6 ö Mars es, Unteroff. vom 1. Drag. Regt., zum Port. Fähnr. be— ert. . Bei Land wehr: J Den 30. Janu ax. Stettin, Vice-⸗Feldw. bom 37 Bat. 21. Negts., zum Sec. Lt. 1.
Aufg. befördert. M ilitair⸗Beamte. Durch Verfügung des Kriegs-Rinisteriums. . . Den 9g. Januar. Krafft, Proviant⸗Amts Controdleur in Bromberg, unter Beilegung
des Charakters als in ,,. in den Ruhestand versetzt.
Den 20. Ja nu ar. Kremser, Lazareth⸗Inspektor in Münster, zum Ober⸗ Lazareth⸗In⸗
spektor ernannt. ᷣ Den 22. Januar. . Bruscky, ie ieren und Probiantmeister in Stralsund, mit e
enfion in den Ruhestand versetzt. Zobel, Garnison⸗Verwaltungs⸗In⸗ an in Spandau, zum Garnison Verwaltungs. Ober. Inspeltor .
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ö Den 23. Januar.
Daen ell, gazareth⸗Inspektor in Spandau, zum Ober⸗Lazareth⸗In⸗
spektor ernannt.
Den 28. Januar.
Mod rach, 4 Inspeltor, von Berlin nach Breslau versetzt.
leiß ig, Wachtmeister dom 2. (eib Hus. Regt., zum interim. Kasernen⸗ nspektor in Berlin ernannt.
Ni cht am tliches.
Preußen. Berlin, 6. Februar. Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin von Preußen begaben sich heut Mittag 12 Uhr nach Potsdam und werben dork den heutigen und morgenden Tag zubringen.
— Nachdem dem Herrenhause in seiner gestrigen (5ten) Sitzung die Anzeige von der Berufung des Freiherrn von Bun⸗ sen zum lebenslaͤnglichen Mitgliede des Hauses gemacht war, wurde das Allerhöchste Schreiben Sr. Majestät des Königs bom 2ten d. M. in Antwort auf die Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen von Preußen überreichte Adresse verlesen. Es lautet:
Die Gesinnungen der Theilnahme und Ergebenheit, welche das Herren⸗ haus in der nr f vom 15ten v. M. aus Veranlassung der schweren Prüfung ausgesprochen, die Mir durch Gottes Fügung auferlegt worden ist, haben Meinem Herzen wohlgethan. Ich danke dem Herrenhause fr diese Gesinnungen und hege die zuversichtliche Hoffnung, daß Gottes Huld, die Meinem Hause und dem Vaterlande in den Zeiten der Trübsal stets zur Seite geftanden, auch ferner über uns walten werbe.
Charlottenburg, den 2. Februar 1858. —t
ö Friedrich Wilhelm. Ferner wurden mitgetheilt der Staatshaushalts⸗Etat pro 1858 und der Gesetzentwurf, betreffend die Regulirung des Abdeckerei⸗ wesens. Alsdann wurde die Berathung über den Ausschußbericht wegen der Suspension der Wuchergesetze eröffnet und die General— Dis kussion darüber Ju Ende geführt. :
Koblenz, 4. Februar. Heute in der Frühe um 5 Uhr hat Ihre Koͤnigliche Hoheit die Prinzessin von Preußen nebst Höchstihrem Gefolge die Reise von hier nach Berlin angetreten und r niz ; ern,. von hier zunächst nach Bingen begeben.
oöln. Ztg. . j * GCöln, 5. Februar. Heute Morgens kurz vor 9 Uhr ver— ließen Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin 66 Wilhelm von Preußen unsere Stadt. Die Ucber— ahrt über den Rhein mußte mitlels Dampfboots bewerkstelligt werden, und es harrte zu diesem Zwecke das reich beflaggte nieder⸗
ländische Boot, Willem II.“ an der diesseitigen ebenfalls stattlich be⸗
flaggten Landebrücke, woselbst die hohen Herrschaften um 9 Uhr eintrafen und sofort - sich an Bord verfügten. Auf dem Dampf⸗ boote befand sich auch der Ober-Bürgermeister von Cöln, um ben erlauchten Gästen unserer Stadt bis zum anderen Ufer das Geleite zu geben und sich ehrfurchts voll zu verabschieden. Als das Boot unter fortwährendem Krachen der Geschütze und Böller und dem Geläute der Glocken zu Deutz die Ueberfahrt bewirkt und an der festlich beflaggten und mit Drangerieen verzierten deutzer Lande⸗ brücke angelegt hatte, wurden die hohen Herrschaften daselbst von dem Landrathe des Landkreises Cöln empfangen und begrüßt. Gleiches geschah von Seiten einer Deputation der Stadtverordne— ten und von den Mitgliedern des Fest⸗Lomité's. Hierauf nahten Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Prinzessin 11 in Weiß geklei⸗ dete junge Mäabchen, deren Wortfuͤhrerin' bei Ueberreichung eines Blumenstraußes einige Worte an die Frau Prinzesfin richtete.
Am Cöln-Mindener Bahnhofe, der mit dem reichsten Flaggen⸗ und Guirlanden⸗Schmuck ausgestattet war, wurden die etlauchten Reisenden von dem Präsidenten und den Direktoren der Cöln⸗ Mindener Eisenbahn⸗Kesellschaft empfangen und begrüßt. Dasselbe geschah sodann von dem Bürgermeister und den Stadtverordneten von Deutz und von der gesammten dortigen Pfarrgeistlichkeit. Der für Ihre Königlichen Hoheiten bereit gehaltene Extrazug der Cöln⸗ Mindener Bahn war überaus praͤchtig verziert. Die erlauchten Reisenden nahmen ihre Platze in dem Königlichen Salonwagen ein, und dann setzte sich der Zug in Bewegung. (Cöln. Ztg.)
Du sseldorf, 5. Febrüar. Zur Begrüßung Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen ünd der Prinze stin Friedrich Wilhelm von Preuß en hatten sich heute Morgen um 9 Uhr die beschiedenen Körperschaften auf dem Perron des hiesigen Bahnhofes versammelt. Um die festgesetzte Zeit erschallte der Donner der Kanonen, und heranflog die mit den Fahnen beider Reiche verzierte Lokomotive. Tausendfaches Hurrah verband sich mit den Klaͤngen des Volks— liedes, als Prinz Friedrich Wilhelm erschien und seine durchlauch⸗ tigste Gemahlin am Arme vorüberführte. Empfangen von Sr. Hoheit dem Fürsten von . dem Regierungs⸗Präsidenten bon Massenbach und dem uͤrgermeister unserer Stadt, begaben . die hohen Neuvermaͤhlten in den festlich geschmückten Warte⸗ gal, wo Höchstdieselben von Ihren Hoheiten der Frau Fürstin von Hohenzollern, der durchlauchtigsten Prinzessin Stephanie und Ihrer Durchlaucht der Prinzessin Solms empfangen wurden. Unter einem