ö w // 7ÜMÜÄÜÄÜÄÜÄÜUÜ r — — — 2 e. 1 dre, /// / . . . K / 1 — x z .
256
—
3z-Regierungen wegen gegenseitiger Anerkennung der Leichen 3 . ö der Königlichen — 22 mitgetheilten Verein⸗ batungen zu rerfehen. auch die vorstehenden Bestimmungen, insoweit fie für das Publikum von allgemeinem Interesse sind, durch Ihr Amtsblatt zur öffentlichen stenntniß zu bringen.
Berlin, den 19. Dezember 1857.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- 2c. Angelegenheiten. von Raum er.
Der Minister des Innern. von Westphalen.
An . saͤmmtliche Königliche Regierungen und an das ol c dil .
a. Schema. Offene Ordre wegen Beförderung der Leiche d don über
na z wei ö ; Die Leiche des (der) am ten in (Sterbeort) an (Krankheit) orbenen, soll von über nach
ver 7 der Beisetzung daselbst befoͤrdert werden. ; Nachdem hierzu unter Beobachtung der desfalls erforderlichen sani⸗ tätspolizeilichen Vorfichtsmaßregeln die Genehmigung ertheilt worden ist, werden fämmtliche resp. Civil⸗ und Militairbehdrden des In ⸗ (und Aus-) landes, deren Bezirke durch diesen Leichentransport berührt werden, hier⸗ durch beauftragt und beziehungsweise ersucht, denselben gegen , . dieser auf vier Wochen gültigen offenen Ordre ungehindert passiren zu
lassen. den ten 185 (L. S.) Königliche Regierung. Unterschrift.) Ausgefertigt den ten 185
(L. S) Königlicher Landrath des Kreises. Unterschrift.)
Bescheid vom 30. November 1857 — betreffend das Verfahren bei Ipnkommunalisirung von Domainen⸗Grundstücken.
Der Fööniglichen Regierung eröffnen wir auf den Bericht vom 14. August d. J., daß diejenige Behörde, welcher die Disposition über ein Domainen⸗Grundstück zusteht, auch die Erklärung wegen Einverleibung eines solchen Grundstücks in einen Kommunal⸗Ver⸗ band abzugeben hat. Wenngleich alle zu öffentlichen Zwecken be⸗ stimmten, dem Staate gehörenden Gebäude im Sinne des §. 11 Titel 14. Theil II. Allg. Landrechts für Domainen-Güter zu er— achten sind, so kann doch daraus nicht gefolgert werden, daß die Wahrnehmung der damit verbundenen Dominial-Rechte und Pflich— ten von der stöniglichen Regierung ressortire.
Denn nach dem §. 3 Nr. 1 der Instruction zur Geschaäͤfts⸗ führung der Regierungen vom 23. Oktober 1817 (Gesetz⸗Samml. S. 250) gehörten zur zweiten Abtheilung der Königlichen Regie⸗ rung, an deren Stelle in dieser Beziehung nach litt. d. II. 3 der Allerhöchsten Ordre vom 31. Dezember 1825 (Gesetz⸗Samml. von 1826 S. 7) die Abtheilung fuͤr die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten getreten ist:
„sämmtliche Angelegenheiten, welche sich auf das Staats, Einkom⸗
men und Steuerwesen beziehen, oder die Verwaltung der
Domainen, Forsten und Regalien betreffen, insofern für ein⸗
zelne Zweige nicht besondere Verwaltungs-Behörden aus⸗
drücklich angestellt sind.“ .
Von dem Administrations⸗Rechte der Königlichen he ,. sind also diejenigen Domainen⸗Grundstuͤcke ausgeschlossen, fur welche besondere Verwaltungs- Behörden angestellt sind. Dies ist aber bei denjenigen Grundstücken offenbar der Fall, welche einer Staats⸗ Behörde zur ausschließlichen Benutzung fur die Zwecke ihrer Ad—⸗ ministration ausdrücklich überwiesen sind, oder in deren faktischem Besiß und Benutzung sie sich befunden hat. Da nun das Schloß 9 N. nach dem Berichte der Ftöniglichen Regierung von jeher
itz der Gerichts-Bebörden gewesen ist, und zur Zelt zum Theil von dem Fereisgerichte zu N. und zum Theil a Salz⸗ Niederlage von der Verwaltung ber indirekten Steuern benutzt wird, so wird
von dem stöniglichen Appellations⸗Gerichte zu N. im Einvernehmen mit dem Herrn Provinzial-Steuer⸗Direkter zu N. abzugeben sein. Beide Behörden sind demgemäß mit Anweisung versehen.
Berlin, den 30. November 1857.
Der Justiz⸗Minister. Simons.
Der Minister des Innern. Der ,, von Westphalen. von Bodelschwingh.
An die stönigliche Regierung zu N.
Cirkular-Erlaß vom 29. Dezember 1857 — betref⸗ fend das Verfahren bei Anstellung von evange— lischen Strafanstalts-Geistlichen.
Von einer der Königlichen Regierungen find in einem speziellen Falle Zweifel daruͤber ausgesprochen worden, ob nach den Vor⸗ schriften, welche durch den Tirkular-Erlaß vom 2. Oktober 1853 über das Verfahren bei Aanste gung von evangelischen Strafanstalts⸗ Geistlichen ertheilt worden, die Einholung meiner besonderen 5 stimmung bei Besetzung von dergleichen Stellen noch ferner ersor⸗ derlich sei. :
Ich nehme hieraus Veranlassung, zur tenntniß der 6 lichen Regierung zu bringen, daß es keineswegs in der Absicht gelegen hat, durch jene Vorschriften in der Hestimmung der frühe⸗ ren Cirkular⸗Verfügung vom 23. Januar 1841, wonach die An⸗ stellung der Erlaß fin; „Geistlichen stets von der diesseitigen Zustimmung abhängig bleiben sollte, etwas zu ändern.
du den gewichtigen Grunden, welche die letztere Bestimmung veranlaßt haben, ist in neuerer Zeit auch noch die Rücksicht hinzu— getreten, daß in den letzten Jahren für einzelne größere Straf⸗ anstalten in Folge der eingetretenen Ueberfüllungen die Annahme von Kandidaten zur Aushuͤlfe für die Hausgeistlichen genehmigt worden ist, welche nicht selten zur Berücksichtigung bei eintretenden Vakanzen in der Zahl der Strafanstalts⸗Geistlichen ganz vorzugs⸗ weise geeignet erscheinen dürften, während von denselben über die Grenzen der Provinz hinaus, in welcher sie beschäftigt sind, ge⸗ meiniglich nichts bekannt ist.
ö veranlasse deshalb die Königliche Regierung in allen Fällen, wo die Stelle eines evangelischen Strafanstalts⸗Geistlichen neu zu besetzen ist, von der eingetretenen Vakanz mir Anzeige zu machen, und sobald Sie eine bestimmte Persoöͤnlichkeit zum Nach⸗ folger des Abgegangenen ins Auge gefaßt hat, zur Ertheilung meiner Bestimmung Sich hierüber motivirt zu äußern.
Berlin, den 29. Dezember 1857.
Der Minister des Innern. von Westphalen.
An sämmtliche Königliche Regierungen, (mit Aus— schluß der Regierungen zu Danzig, Cöslin, Stralsund, Magdeburg, Erfurt, Arnsberg) und an das hiesige Königliche Polizei⸗Präsidium.
Cirkular⸗-Erlaß vom 11. Januar 1858 — betref-
fend die Visirung der nach Polen und Rußland
aus gestellten Reise⸗Pässe seitens der Kaiserlich
russischen Gesandtschaft oder eines russischen Konsulats.
Cirkular⸗Erlasse vom 19. Januar und 11. Februar 1856. (Staats⸗ Anzeiger Nr. 59, S. 442. Cirkular ⸗ Erlaß vom 19. n . (Staats⸗Anzeiger Nr. 267, Zl66).
Zufolge einer mir von dem Königlichen Ministerium der aus— wärtigen ,, . mitgetheilten Note der hiesigen Kaiserlich russischen Gesandtschaft kommt es seit einiger 3 häufig vor, daß preußische Unterthanen, welche in einer zu großen Entfernung von der Grenze wohnen, um die Vergünstigung zu haben, diese auf Grund einfacher Legitimations-Karten. Kberschreiten zu durfen, mit Pässen zur Reise nach den Kaiserlich af m Staaten ver⸗ sehen sind, denen das Visa der Kaiserlich russischen Gesandtschaft fehlt. Dieserhalb von den Grenzbehörden angehalten, sind sie ge⸗
wungen, 65 Gehufs ihres Eintritts in die staiserlichen Staaten esondere Erlaubniß i verschaffen, und erleiden dadurch einen oft
im vorliegenden . die Erklaͤrung über die beabfichtigte Ver⸗ einigung des Schlosses N. mit dem Gemeindebezitke der Stadt N.
fur sie nachtheiligen Aufenthalt in ihrer Reise.
257
dien ich die Königliche Regierung hiervon in Kenntniß setze, veranlasse ich Sie, zur Beseitigung dieser Uebelstaͤnde, unter Hin⸗ weisung auf die Cirkular⸗Verfügungen vom 19. Januar, 11. Fe⸗ bruar und 19. August 1856, die mit Ertheilung von Ausgangs⸗ pässen beauftragten Behörden mit der nöthigen Anweisung zu ver⸗ sehen, damit die nach Polen oder Rußland reisenden Heat ge Unterthanen auf das Erforderniß der vorgängigen Visirung ihrer Paͤsse seitens der hiesigen Faiserlich russischen Gesandtschaft oder eines russischen onsuls aufmerksam gemacht werden. Berlin, den 11. Januar 1858.
Der Minister des Innern. von Westphalen.
An die Königlichen Regierungen in Gum⸗ binnen, Königsberg, Marienwerder, Bromberg, Posen, Breslau und Oppeln.
Berlin, 7. Februar. Se. Majestät der 9 haben Aller⸗
gn adigs geruht: Der rug anny von dem Kneseb eck, gebornen von Bojanowska, zu Berlin, die Erlaubniß zur Anlegung des
von Ihrer Majestät der Königin von Baiern ihr verliehenen Theresten⸗Ordens zu ertheilen.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, TJ. Februar. Dem Herrenhause wurden in seiner gestrigen (sechsten) Sitzung zwei Schreiben des Ministers des Innern vom 20. Juli v. J. und 6. Januar d. J., wonach der Ober⸗Präfident der Rheinprovinz, von Fleist⸗Retzow, und der
reiherr von Monteton auf Lebenszeit ins Herrenhaus berufen nd, übergeben. Hierauf folgte die Spezial-Diskussion über den Ausschußbericht, betreffend die Suspension der Wuchergesetze, und wurden die 5§. 1 und 2 jener Verordnung mit großer Majorität angenommen, ebenso die Resolution des ns uff und der dazu estellte Verbesserungs⸗Antrag. Mit der Annahme des Gesetz⸗ Hirn ef; . die Schließung der Geschäfte der Renten⸗ banken, war die Tagesordnung erschoͤpft.
Magdeburg, 5. Februar. Heute Abend 115 Uhr ist unter
dem Geläute der Glocken und dem Donner der Kanonen der
feierliche Einzu hrer stöniglichen Hoheiten des Prinzen und der kein ffn Friedrich Wilhelm in unsere auf's Festlichste geschmückte und erleuchtete und auf's Freudigste bewegte Stadt erfolgt. Als Ihre Königlichen Hoheiten aus dem Eisen— bahngebäude, wo dieselben von den Vorständen der Civil- und Militairbehörden ehrfurchtsvoll begrüßt worden waren, in die Stadt einfubren, um ihren Weg durch die ir enn und Gouvernements— straße nach dem Fönigl. Palais zu nehmen, ertönte ihnen der tausend— stimmige, nicht enden wollende Jubelruf des trotz der späten Abendstunde in dichten Massen versammelten Volkes als Bewillkommnungsgruß und Glückwunsch der alten treuen Stadt Magdeburg entgegen. Unter den Decorationsarbeiten zeichnete sich zunächst die auf dem Eisenbahnplatze von Seiten der Stadt im Style des Pariser Triumphbogens erbaute Ehrenpforte aus, die bei einer Consumtion von 60,000 Kubikfuß Gas in der Stunde aus 25,000 Flammen in 4 hohen, schlanken, korinthischen Säulen ihre blendenden Licht— massen in die Nacht sandte. Zur Seite der Ehrenpforte erglaͤnzten drei aus allerlei Waffen geschmackvoll zusammengestellte Pyramiden, während im Hintergrunde, in der Nähe des Ober⸗Praͤsidialgebäudes, das 11 Fuß hohe Wappen der Stadt Magdeburg in Gaslich prangte. Die Ausschmückungen der angrenzenden Straßen, na⸗ mentlich der Fürstenwall- und der Gouvernementsstraße, so wie des Domplatzes, waren hinter diesen Veranstaltungen nicht zurückgeblieben. Den Glanzpunkt auf dem Domplatze bildete die Erleuchtung des herrlichen Domes mit bengalischem Feuer, in dem Augenblicke, wo * oͤniglichen Hoheiten daselbst eintrafen. Andererseits hatten ch zu beiden Seiten des Weges, vom Eisenbahngebäude nach dem Königlichen Palais, Spalier bildend, nahe an 2000 hiefige Bürger mit bunten Laternen und Mufik- Chören zum festlichen Empfange aufgestellt. Der Vorbeimarsch dieses Laternenzuges, der durch seinen bunten Farbenschimmer und seine große Mannigfaltigkeit einen ungemein freundlichen und intereffanten Anblick gewährte, vor dem Königlichen Palais, wo ght Königlichen Hoheiten Wohnung genommen hatten, schloß die Festlichkeiten für den heutigen Tag. Sogleich nach Ihrem Ein⸗ treffen im Palais geruhten Ihre stöniglichen Hoheiten sich auf dem Balkon zu zeigen und dann vom Fenster aus den Laternen⸗ ug, der nun mit seinen zahlreichen Mufikchören vorüberzog, in
ugenschein zu nehmen und gegen Ihre Umgebung Höchstihre Zufriedenheit in den schmeichelhaftesten Ausdrucken auszusprechen.
— 6. Februar. Heute Morgen 87 Uhr hatte zuerst der Wehrig sche und Lehrer-Gesangverein die Ehre, dem Durchlauch⸗ tigsten Paare einen Choral fingen zu dürfen. Sodann wurde der Isten und 2ten hiesigen Liedertafel und dem Rebling'schen Lieder— kranz dieselbe Ehre zu Theil. Als die Lieder gesungen waren, oͤffneten ) die Flügelthüren und der Prinz, am Arme der Prin⸗ zessin, erschien bei den Sängern. Die Mustik⸗-Direktoren Mühling und Rebling wurden vorn fen. Der Prinz erkundigte sich nach allen Details des Vereins und sagte u. A.: „Ich habe wohl nur selten, ohne schmeicheln zu wollen, so herrlichen Gesang gehört, obgleich ich auch gestern erst zu Aachen und Cöln freudig mit Ge⸗ sang überrascht bin.“ er , geruhten Ihre Königlichen Hoheiten Sich die 50 Jungfrauen vorstellen zu lassen, welche sich zu Ihrer Begrüßung in den Räumen des Palais versammelt hatten.
Nachdem der Herr Ober⸗Bürgermeister Hafselbach an Ihre Königlichen Hoheiten eine Anrede 16 hatte, nahmen Ihre Koͤniglichen Hoheiten, geleitet von den höͤchsten Spitzen der Melitair— und Civil⸗Behörden und Höchstihrem Gefolge, den Dom in Augen⸗ schein, wo Sie beim Eintritt von dem Königlichen General⸗ Superintendenten und ersten Domprediger Dr. Möller mit einigen Worten, so wie von allen Anwesenden mit ehrfurchtsvollem Gruß empfangen wurden. Herr Direktor Professor Wiggert hatte die Ehre, dem Durchlauchtigsten Paare die Merkwürdigkeiten des ehr— n,. Doms zu zeigen und zu erlaͤutern.
Nachdem die Höchsten Herrschaften den Dom verlassen batten, bestiegen dieselben sofort eine Hof-Equipage und fuhren nach dem
Ober⸗Praͤsidialgebaͤude, wo sich die Commandeure der in der Pro⸗
vinz Sachsen dislocirten Truppentheile, die Mitglieder der hiesigen Königlichen und städtischen Behörden, der hiesigen Geistlichkeit, die Deputirten vieler Städte der Provinz und der Ritterschaft zur Cour vereinigt hatten. Bei der Vorstellung der staäͤdtischen Be⸗ hörden geruhte Se. Königliche Hoheit der Prinz Sich Höchstgnaͤdig über den ihm hier bereiteten Empfang zu äußern. In die ö Höchstdesselben: „Sagen Sie es Ihren Mitbürgern Allen, daß uns der Empfang in Magdeburg hoch erfreut und sehr uͤberrascht hat,“ stimmte die Frau Prinzessin mit den Worten ein: „Sehr, sehr schön, herrlich, wundervoll!“
. Inzwischen hatten sich um 9 Uhr die hiesigen Gewerke, in einer Starke von über 5000 Mann, an den bestimmten Appel— plätzen versammelt, waren auf die Esplanade vor dem Ulrichstbore gezogen und hatten sich endlich von der Braunen Hirschstraße bis gegen den alten Markt hin aufgestellt.
Sobald die Höchsten Herrschaften bei Ihrer Fahrt; durch die Stadt in die vom Breiten Wege nach dem Markt führende Straße eingebogen waren, setzte fich der imposante Zug mit seinen zabl— reichen Fahnen und Emblemen unter Vortritt vieler Musikchöͤre den Breiten Weg entlang nach dem Domplatze in Bewegung.
Als die höchsten Herrschaften nach der Cour im Ober- Praͤ— sidial⸗Gebaͤude zum Königlichen Palais zurückgekebrt waren, wurde Höchstdenselben von dem Herrn Stadtrath Wötticher der Rapport über den Gewerks-A«ufzug unterthaͤnigst überreicht und mit huld— reichen Worten entgegengenommen. Sodann geruhten Höchst— dieselben den Vorbeimarsch dieses Aufzugs vom Balkon aus in Augenschein zu nehmen. Nachdem die Spitze des Zugs das Bahn— hofsgebäude erreicht hatte, wurde Chaine gebildet und fuhren Ihre Königlichen Hoheiten sodann von dem Palais ab durch dieselbe hin— durch nach dem Bahnhof.
Um 1 Uhr erfolgte unter dem Donner der Kanonen die Abfahrt Ihrer Königlichen Hoheiten mit einem Extrazuge nach Potsdam.
Potsdam, 6. Februar. Die festlichen Vorbereitungen zum feierlichen Empfange Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin Friedrich Wilhelm von Preußen waren heute um 2 Uhr saämmtlich vollendet. In dem Empfangs⸗ Salon des Bahnhofsgebäudes hatten sich um diese Zeit die sämmt— lichen hier anwesenden Prinzen des Königlichen Hauses versammelt, während sich die städtischen Corporationen, der Magistrat, die Stadt⸗ verordneten und der Polizei⸗Direktor Engelken in den beiden Zimmern aufgestellt hatten, welche unmittelbar hinter dem Empfangssalön liegen.
Nachdem die Mitglieder des Königlichen Hauses bei Ankunft des Zuges mit dem Königlichen Salon⸗Wagen aus dem Empfangs— Zimmer auf den Perron herausgetreten waren und das neuver— mählte Fürstenpaar auf das Herzlichste empfangen hatten, begaben sich Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Friedrich Wilhelm zunächst in das Empfangs-Zimmer selbst, wo Hoͤchstdieselben einige Augenblicke verweilten. Hier waren außer den Höchsten Herrschaften versammelt: der General der Kavallerie und General-Adjutant Sr. Majestät des Königs, Commandeur des Garde⸗-Corps, Graf von der Gröben, der Ober⸗-Stallmeister und General⸗Adjutant Sr. Majestaͤt des stönigs, General⸗Lieutenant von Willisen, der stommandant von Potsdam, General à la suite Sr. Majestät des Königs und Commandeur der 1. Garde— Division, General ⸗Major von Bonin, so wie die beiden zur Aufwartung bei Ihrer Ftöniglichen Hoheit der Frau e en Allerhoöͤchst beorderten stammerherren, Schloßhauptmann von Roe⸗