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lich zur Benutzung ihrer Anlagen gelangen zu la . wün 2 6 dem . en Verfahren, wonach die 2 aschinen⸗ Unlagen nach erfolgter Ausführung von dem betreffenden Bergamte abge⸗ nommen, die Verhandlungen über den Befund der Bezirks⸗Regierung mit getheilt und von dieser, wenn fich bei der technisch⸗ polizeilichen Revision nichts zu erinnern gefunden, die Genehmigungen zur Inbetriebsetzung er⸗ n wurden, eine Aenderung herbeizuführen.
Zu dem Ende ist es, da weder in der Allerhoͤchsten Kabinets⸗Ordre vom J. Januar 1831, noch in den späteren Verordnungen vor eschrieben ist, daß diese Erlaubniß von den Regierungen ertheilt werden soll, und Vieselben sich bisher schen lediglich auf das Gutachten der Bergamter ge⸗ ic, haben, unbedenklich, den letztern von * an die Ausfertigung der Erlaubniß zur Inbetriebsetzung der Dampfmaschinen⸗Anlagen auf Berg und Hüttenwerken zu überlassen, und beauftrage ich die Königliche Reglerung (das Königliche Ober⸗Bergamt), hiernach das Weitere zu ver— ügen. . 97 Berlin, den 26. August 1851.
Der Minister fuͤr Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.
An die Königl. Regierungen k Aachen, Cöln, Düsseldorf, Coblenz, Trier, Münster, Arnsberg, Merseburg. Magde⸗ burg, Liegnitz, Breslau, Oppeln, Potsdam, Frankfurt, so wie an die Königl. Ober⸗ Bergämter zu Breslau, Halle, Dortmund, Bonn und an das Königl. Bergamt
zu Rudersdorf.
Instiz⸗Ministerium.
Erkenntniß vom 18. April 1857 — daß, wenn bei dem Bau von Eisenbahnen Communicationswege nach den Grund stücken der Adjazenten angelegt werden, die Regierung über die Breite und Stei⸗ gungs-Verhältnisse derselben zu bestimmen hat, und der Rechtsweg hierüber unzulässig ist, daß dagegen Entschädigungs⸗-⸗An sprüche, welche von den Adjazenten wegen der Anlage und Beschaffen⸗ heit des Weges erhoben werden, der richterlichen Entscheidung unterliegen.
Auf den von der Königlichen Regierung zu Breslau erhobenen Kom⸗
petenz⸗Konflikt in der bei dem Königlichen Stadtgericht daselbst anhängigen i . 2c., erkennt der Königliche Gerichtshof zur Enischeidung der
ompeteng⸗ Konflikte für Recht: daß in dieser Sache, in Bezug . den beim zwelten Klagepuntte alternativ, gestellten Antrag auf Verurtheilung ber Verklagten zur Zahlung von 216 Thalern 26 27 8 Pf. Entschaäͤdi⸗ gung für Störung im . nebst Zinsen, der Rechtsweg für zulässig und der erhobene ompetenz- Konflikt daher in soweit für un⸗
begründet, in Bezug auf die abrigen Klageanträge hingegen der Rechtsweg für unzulässig und der erhobene Kompetenz⸗ Konflikt für begründet zu er⸗
achten. Von Rechts wegen. Gründe.
Der Kläger besitzt in der Feldmark des Dorfes G. ein, seiner An⸗ abe nach 24 Morgen großes Ackerstück, welches mit dem Dorfe und dem bern befindlichen Wobnhause des Klägers durch einen Weg in Verbin⸗ dung steht. Dieser Communicationsweg wird durch die von Schweidnitz ——— ährende Zweigbahn der Breslau-Freiburg-⸗Schweidnitzer Eifenbahn durchschnitten. Um den Weg über den Eisenbahndamm herüber uführen, sind an dem Durchschnittspunkte auf beiden Seiten des Eisen⸗ * ammes Anschüttungen — angeblich von 37 Ruthen 5 ß Länge auß der einen und N Rüthen 5 Fuß Länge auf der anderen eite, und mit einer Teig g bon 6 bis 75 Zoll auf die laufende Ruthe , . warben. Der Kläger findet in der Beschaffenheit dieser Wege Ue erfüh⸗ rung eine in nr der ihm gebührenden Benutzung seines Ackerstückes und hat des halb unter ben 30. Juni v. J beim Königl. tadtgericht zu Breslau wider die Breslau⸗Freiburg⸗Schweidnitzer Eisenbahn⸗Gesellschaft eine Klage angeftellt, die in zwei Punkte zerfällt. Der er ste ging betrifft die nach der Angabe des Klägers zu geringe — nur 12 Fuß betragende — Breite des Ueberfahrweges, welche einander begegnenden Fuhrwerken das Ausweichen unmöglich mache. Der Antrag des r . ist bei diesem Punkte dahin gerichtet, die Eisenbahn- Geselischaft zur Verbreiterung des durch Anschüttung angelegten Weges bis auf 16 Fuß zu verurtheilen. Der iw eite glagepuünkt bezieht sich auf die Steigungs⸗Verhäãltnisse der in Rede stehenden Ueberfahrt. Während früher, wie Kläger behauptet, mit jeder Wirthschaftsfuhre eine Ladung von 12 Centnern nach seinem Aderstücke habe transportirt werden können, sei es in Folge der Ueberführung des Weges über den hochlie⸗ genden Eisenbahn-Damm jeßt nur möglich, mit jeber Fuhre gr Ceniner zu transportiren. Die Anzahl der zur Bewirthschaftung des Ackerstückes erforderlichen Fuhren, so wie der Umfang der bamit verbundenen Arbei⸗ ten sei in dem n gegebenen erhalt uf gestiegen. Die dadurch verur⸗ . Erhohung der Bewirthschaftungskosten berechnet der Kläger auf 10 . n . 2 3 2 . darauf an, die Eisenbahngesell⸗ sichaf erurtheile weder den früheren Zustand des tom⸗ ,,, . . *
Die verklagte 8 hat dem er st en Klageantrage die Praͤjudizial Einrede der Unzulasstgkeit des Rechtsweges entgegengeseßt und sich nur auf den zweiten Klageanirag materiell eingelassen, wobei sie theils bie thatsächlichen Anführungen des Klägers, theils die ihr angesonnene Verpflichtung bestreitet, ihm den Schaden zu ersetzen, welcher ihm durch eine gegen den früheren Zustand für ihn unbequemer gewordene Wege⸗ anlage verursacht werde. . ach erfolgter Beantwortung der Klage ist von der Königlichen Re⸗ gierung zu Breslau n Plenar⸗Beschlusses vom 16. September v. J. der Kompetenz-Konflikt auf Grund des 14 des . zes vom z November 838 und unter Hinweisung auf das Prgjudikat vom 23. uni 1853 erhoben und das Rechtgberfahren hierauf sistirt worden. Die zarteien . Erklärungen über den Kompetenzstonflilt nicht abgegeben. Von den beiden betheiligten Gerichten dem Stadtgericht und dem Ap⸗ pellationsgericht zu Breslau — wird derselbe für begründet erachtet. Der RKompetenz⸗Konflikt muß beim ersten Klagepunkte als begründet anerkannt werden. Denn die Verpflichtung der verklagten Eisenbahn⸗Ge⸗ sellschaft zur Einrichtung derjenigen Wege⸗Ueberführung, welche den Gegen⸗ stand der Klage bildet, ist — in Ermangelung eines speziellen privatrecht⸗ lichen Titels — nach 8§. 14 des Eisenbabngesetzes vom 3. Nobember 1838 von der Cognition und Festsetzung der Regierung abhängig, welche dem⸗ nach auch darüber zu bestimmen hat, wie breit die r, , m. werden soll. Wenn daher der Kläger glaubt, daß die von der Eisenbahn⸗ Gesellschaft angelegte Ueberfahrt nicht brelt genug sei, um ihn — dem Zwecke des 14 a. a. O. gemäß — vor Nachtheilen bei Benußung seines Ackerstückes zu schern, so bleibt es ihm überlassen, bei der Kegierung eine seiner Be⸗ schwerde abhelfende Anordnung zu begntragen. Der in,. hie rüber ist aber nach dem oben gedachten Präjudikate und nach mehreren späͤter über diese Finde ergangenen Entscheidungen des unterzeichneten Gerichts⸗ hofes unzulaͤssig. i Was den zweiten Klage⸗Antrag betrifft, so ist derselbe auf eine Alternative gerichtet. Der Kläger verlangt, die Eisenbahngesellschaft olle verurtheilt iwerden, entweder den Communicationsweg so, wie der⸗ i. früher war, wieder herzustellen, oder ihm eine Entschadigun von 2i6 Thalern 26 Sgr. 8 Pf. zu zahlen. Die erste dieser beiden lter⸗ nativen ist aus den beim ersten Klagepunkte angegebenen Gründen zur richterlichen Cognition nicht geeignet, indem die Regierung, wie sich von selbst versteht, nicht blos die Breite, sondern auch die Sieigungsverhaͤlt⸗ nisse einer von ihr angeordneten Ueberfahrt festzufeten bat, und die Be⸗ seitigung desjenigen, was auf ihre Anordnung ausgeführt ist, nicht zum Gegenstande richterlicher Beurtheilung und Entscheidung gemacht werden kann. Dagegen steht der prozessualischen Verfolgung des vem Kläger als weite Alternative geltend gemachten Entschädi ungs-Anspruchs ein geseß⸗ iches Hinderniß in einer Weise entgegen. Der erhobene Kompetenz⸗ Konflikt hat daher in Bezug auf die zweite Alternative des beim zweiten Klagepunkte gestellten Antrages für unbegründet, im Uebrigen aber für begründet erklärt werden 8 Berlin, den 18. April 1857.
Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz⸗stonflilte.
Finanz⸗Minisc erium.
Bei der heute fortgeseßten Ziehung der 2ten Klasse 1171er
stönigl. Klassen-Lotterie fiel der Hauptgewinn, von 10.000 Thir.
auf Rr. 88M. 3 Gewinne zu 6h00 Thlr. fielen auf Rr. 59.269.
68.014 und 79,691. 1 Gewinn von 200 Tolr. fiel auf Nr. 38. 793
und 2 Gewinne zu 100 Thlr. fielen auf Nr. 55322 und 88 342. Berlin, den 10. Februar 1858.
stönigliche General-Lotterie⸗Direction.
Nichtamtliches,
Preußen. Berlin, 10. Februar. Gestern Vormittags 11uhr patten 48 Jungfrauen Berlins die Ehre, im Königlichen Schlosse Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der
Worten und durch ein bezügliches Festgedicht aussprechen zu dürfen.
Nachdem die Frau Prinzessin das Gedicht entgegengenommen und der Sprecherin ihren Dank zu erkennen gegeben, wandte sich Fräulein Naunhn an den Prinzen, rr em fildn ebenfalls einen Glückwunsch darbringend. Der Prinz reichte den Damen, nachdem sie ihre Ansprache geendet, dankend die Hand. Hierauf öffnete sich der K,reis der Damen und es wurde im . des Saales das Festgeschenk der Stadt sichtbar. zer Ober⸗Bürgermeister Krausnick führte den Prinzen und die Prinzessin zu demselben und erklärte, nachdem er mit einigen Worten an den Gruß, den er gestern Namens der Stadt dem hohen Paare dargebracht, erinnerte, bie Bedeutung desselben und die Absichten des Kanstlers. Nach— dem er geendet, sprach der Prinz etwa folgende Worte:
„Es freut mich, meine Herren, daß ich heut Gelegenheit habe, Ihnen in meinem und der Prinzessin Namen den Dank auszusprechen, den wir gegen die Stadt Berlin für die Freude empfinden, die sie uns bei unserem Einzuge bereitet hat. Es war
als Ent . den Kapital Betra ier jährlichen stosten⸗Erhoöhnng mit 216 gang ) 4h nebst n , . n. an g. w,,
uns gestern nicht möglich, diesem Dank Uus druck zu geben; wir
Prinzessin Friedrich Wilhelm den Bewilltommnungsgruß in
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wurden daran verhindert durch das, was uns so tief bewegte, durch die außerordentliche Theilnahme, die sich ungusgesetzt und in so lebhafter Weise kund gab. Unsere ganze Reise 3 uns rührende Beweise der Anhänglichkeit gegeben, aber die Feier in Berlin war der würdige Schlußstein und wird fur mich und meine Frau un⸗ vergeßlich sein. Und dies schöne Geschenk, für das wir Ihnen zu⸗ gleich unfern herzlichsten Dank aussprechen, soll mir ein Pfand sein, daß die Gesinnungen zwischen uns dauernd fortbestehen werden.“ Auch die Frau Prinzessin sprach in einigen freundlichen Worten dem Ober⸗Bürgermeister ihren herzlichen Dank aus. Nachdem sich hierauf der Prinz noch einzelne der Damen, insbesondere die Ehren—⸗ mütter und die Mitglieder der staͤdtischen Deputation, hatte vor— stellen lassen, wurde die Versammlung huldvoll entlassen. ᷣ Ihre Fööniglichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Friedrich Wilhelm empfingen gestern Mittag nach 12 Uhr im Pfeilersaale des Königlichen T off? die beiden Häuser des Land⸗ tages und nahmen deren Beglückwüͤnschung entgegen. Zuerst hielt der Präͤsident des Herrenhauses, Prinz zu Hohenlohe⸗Ingel⸗ fingen, eine, Anrede, und dann der Präsident des Hauses der Abgeordneten, Graf zu Eulenburg, nach der „Neuen Preußi⸗ schen Zeitung“, die folgende: Das Haus der Abgeordneten hat um den Vorzug gebeten, vor Ew. Königlichen Hoheiten treten zu dürfen, um in tlefstem Mitgefühl Zeugniß abzulegen von dem frohen Jubel, der Aller Herzen im gesammten Vaterlande bewegt, bei der Vermählung Ew. Königlichen Hoheit mit der Prinzeß Rohal von England. Wie der Stamm der Hohenzollern Preußens Aar zu Ruhm und Gluck des Vaterlandes geführt hat, so glänzt auch eine Reihe der edelsten Frauen beim preußischen Königshause als Vorbild weiblicher Tugend in guter und in böser Zeit. Noch unser letztes Wort der bangen Sorge um das Wohl unseres Allergnädigsten Königs verstummte in der Bewun— derung der treuesten Hingebung Ihrer Maßestät der Königin in dieser schweren Zeit. Dies giebt uns feste Zuversicht, daß Ew. Königliche Hoheit eine neue Perle in den Kranz der edelsten Frauen gefügt haben, die das preußische Königshaus geschmückt, eine volle Erbin all der . ihrer erhabenen Mutter. Gott der Herr möge den Bund Ew. Königlichen Hoheiten reichlich segnen und alles Leid und schwere Prüfung fern halten; das ist der Stein der Heffnung, dem wir mit unsern Segenswünschen zuversichtlich entgegenblicken.“ Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Wilhelm antwortete unter Anderem auf diese Ansprache der beiden Präsidenten, daß es ihm unmöglich gewesen sei, Deputationen beider Haͤuser des Land⸗ tages zu empfangen; es sei ihm vielmehr Bedürfniß, saͤmmtlichen Mitgliedern der Landesvertretung auszusprechen, wie wohlthuend
ibm der allerorts an der Seite seiner Gemahlin zu Theil gewordene
Empfang gewesen.
Sachsen. Dresden, 9. Februar. Gestern verschied hier⸗ selbst nach laͤngerm Leiden der Staatsminister 4. D. Eduard Gottlob Ro stiz und Jäncken dorf, bis vor Kurzem Vertreter des Hochstifts Meißen in der Ersten ftammer der Stände⸗Versammlung. (Dr. In)
Württemberg. Stuttgart, 8. Februar. Heute sind dem staͤndischen Ausschusse zwei Gesetzentwürfe, betreffend die Rechtsverhältnisse des vormals reichsunmittelbaren ritterschaftlichen Adels, und des nicht zu der vormals reichsunmittelbaren Ritter— schaft gehörigen ritkerschaftlichen Adels des Königreiches von dem Minister des Innern übergeben worden, um die Begutachtung der— selben durch die betreffende Kommission behufs der Berathung in der Ständeversammlung, zunächst Kammer der Abgeordneten, herbei⸗ zuführen. (W. St.)
Großbritannien und Irland. London, 8. Februar. Die Begluͤckwünschungs-Adressen des Ober- und Unterhauses waren am Sonnabend, wie bereits gemeldet, der von ihrem Hofstaate umgebenen Monarchin überreicht worden. Zuerst die der Lords durch den Lordkanzler, dem sich unter Anderen der Erz— bischof von Canterbury, die Marquis von Winchester, Exeter und Westminster, die Earls Derby, Stanhope und Candor, Viscount de Redeliffe, die Bischöfe von Bath, Oxford, Carlisle, Chichester u. s. w. angeschlossen hatten. Die Königin, zu deren Linken der Prinz⸗Gemahl mit dem Prinzen von Wales, zu deren Rechten die Dämen des Hofes standen, war von allen hier anwesenden Ministern begleitet, und dankte in wenig Worten für die vom Parlamente ihr bewiesene Theilnahme. — Die Königliche Pacht Wickoria und Albert“, welche den Prinzen und die Prinzessin Friedrich Wilhelm von Preußen nach Belgien brachte, ist mit der Admiralitäts⸗Vacht Osborne“ vorgestern wieder in Portsmouth eingelaufen. Der Begleitungsdampfer „Vivid“ war schon am Freitag wieder in Wooiwich.
Bie heutige, Morning Post“ veroffentlicht eine Uebersetzung der von dem Grafen Walewski in Bezug auf das pariser Attentat an den Earl von Clarendon gerichteten Depesche. Dieses Schrift⸗ stuͤck bemerkt, nachdem es darzuthun gesucht hat, daß das Attentat in England vorbereitet worden sei, daß dasselbe in Bezug auf das Pianori's stattgefunden habe, und daß bei einer anderen noch nicht lange verflossenen Gelegenheit Ledru⸗Rollin, Mazazini und Campanella von London aus Meuchelmörder nach Frank⸗
reich esnrr hätten. Der staiser, fügt die Depesche hinzu, hege ben festen Glauben, daß das englische Volk, das begangene Verbrechen verdamme. Er hege eine aufrichtige Hochachtung für das Asylrecht, glaube jedoch, daß die englische Gastfreiheit mißbraucht werde. Der französischen Regierung werde man wohl die Befugniß nicht absprechen, diese Verhältnisse in ernstliche Erwägung zu ziehen. Dir englische Regierung könne der französischen helfen, um die Gefahr ähnlicher Unternehmungen zu vermeiden, wenn sie Bürgschaften gewähre, die kein benachbarter und verbündeter Staat verweigern dürfe, Im Vertrauen auf die hohe Einsicht des britischen Kabinets, heißt es dann in der Depesche weiter, enthalte die französische Regierung sich, irgend eine Maß⸗ regel anzurathen, die ihr etwa geeignet scheinen könnte, ihren Wünschen zu entsprechen. Sie stüutze sich in Bezug auf die zu diesem Zwecke zu ergreifenden, ihr . erscheinenden Maßregeln auf sich selbst und hege die Ueberzeugung, daß sie nicht vergeblich an die Lohalitaͤt und an das Gewissen des englischen Volkes appel⸗ liren werde. .
Frankreich. Paris, 8. Februar. Das Ereigniß des Tages ist das vom J. datirte Kaiserliche Dekret, dessen Artikel 1 (wie gestern bereits gemeldet) lautet: Der Divisions⸗General de l'Espinasse, Adjutant des Kaisers, ist zum Minister des Innern und der allgemeinen Sicherheit an die Stelle des Herrn Billault, dessen Entlassung angenommen wurbe, ernannt worden.“ — Der „Moniteur“ meldet ferner, daß Prinz Jerome gestern dem unter dem Vorsitze des Kaisers abgehaltenen Kabinetsrathe beiwohnte.
Der Senat hält heute öffentliche Sitzung, um den Entwurf zum Senatsbeschlüsse wegen des von den Kandidaten zum gesetz— gebenden Körper zu fordernden Eides zu berathen. (S. unten.)
Man hat heute wie gewöhnlich die zweinndvierzig Beschlüsse an den Straßen⸗Ecken angeschlagen, durch welche im September und Oktober zweiundvierzig Personen vom Assisenhofe des Seine⸗ Departements zu infamirenden Strafen verurtheilt wurden. Unter denselben befinden sich: Mazzini, Ledru Rollin, Massarenti und Campanello, welche zur Deportation verurtheilt sind.
— 9. Februar. Der heutige „Moniteur“ theilt mit, daß der Senat die Gesetzvorlage, betreffend die Eidesleistung der Wahl— Kandidaten, angenommen habe. ;
Italien. Genua, 6. Februar. Der Prozeß wegen der Ereignisse vom 29. Juni wurde eröffnet. Auf den Bänken der Vertheidiger haben 21 Advokaten Platz genommen; auf jenen der
Angeklagten sitzen 41 Individuen, an der Spitze derselben Savi,
der Gerant der „Italia del popolo“; 22 sind flüchti an Spitze Mazzini. 3 n nd. acta. *
Schweden und Norwegen. Stockholm, 4. Februar. Gestern erfolgte die Entscheidung über den jüngsten Vorschlag in Betreff des Gesetzes über den „Abfall zu Irrlehren“, d. h. über die sogenannte Religionsfreibeits-⸗Frage, in drei Ständen. Adel und Ritterschaft verwarfen den Vorschlag des Gesetz⸗Aus⸗ schusses mit einer Majorität von 2 Stimmen; der Bauernstand dagegen trat demselben mit einer Majoritaͤt von 4 Stimmen bei. Der Priesterstand verwarf den Ausschuß⸗Antrag ohne Abstimmung und nahm an dessen Stelle einen vom Domprobst Bring einge— brachten, in einigen Punkten veränderten Antrag an. Im ürger⸗ stande kommt die Sache zwar erst am nächsten Sonnabend zur Berathung, sie ist aber schen durch die obengedachte Verwerfung von Seiten zweier Stände für die laufende Reichstags ⸗-Session hinfãllig geworden. Der Antrag des Staats⸗Ausschusses über die Befestigung Stockholms wurde gestern vom Bürger- und vom , . ,, , dagegen vom Priesterstande ange⸗ nommen. zel und Ritterschaft haben diesen Gegenstand bis j noch nicht berathen. . ö 1m n
Dänemark, Kopenhagen, g. Februar. Das heute ausgegebene Bülletin über das Befinden des stönigs lautet also: Nachdem der König den gestrigen ganzen Tag ruhig und im Wohl— befinden zugebracht hatte, fand fich um 10 Uhr Abends wieder ein Husten—⸗ Anfall ein, ,. eben so heftig und anhaltend, wie an den beiden vorhergehenden Abenden. Se. Majestät erhielt erst um 63 Uhr heute Morgen anderthalb Stunden unruhigen Schlafes. Jetzt um 8 Uhr scheint der Husten im Abnehmen. . den 9. Februar. Unterz. Lund.
London, Dienstag, 9. Februar, Nachts. (Wolffs Tel. Bur.) In der so eben stattgehabten Sitzung des Unterhauses be— kämpften viele Konservative, so wie Lord John Rufsell die Fluͤchtlings-Bill im Prinzip, während Disraeli und die Peeliten bloß deren Details angriffen. Bei der Abstimmung unterlagen die Gegner der Bill mit 99 gegen 299 Stimmen.
London, 10. Februar, Vormittags. (Wolff's Tel. Bur.) Aus Kalkutta eingegangene offizielle Rachrichten vom 9. Januar
melden, daß der Oberbefehlshaber Sir Colin Campbell die
Stadt Furruckabad, im Rordwesten von Lucknow besetzt habe. Die