1858 / 37 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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352 erpachtung der Königlichen Amts⸗ Mühlen zu Fürstenwalde.

Höherer Bestimmung zufolge sollen die bei der Stadt Fürstenwalde im Lebuser landräͤthlichen Kreise des Frankfurter Regierungs⸗Bezirks an der Spree belegenen Königlichen Amts-Mühlen vom 1. Juli d. J. ab auf 18 hintereinander⸗ folgende Jahre im Wege des offentlichen Aus⸗ gebots verpachtet werden.

Wir haben zu diesem Zwecke einen anderwei-⸗ ten Licitations⸗-Termin au den 11. März d. J. Vormittags 11Uuhr, im biesigen Königlichen Regierungs⸗-Gebäude, Wilhelms⸗Platz Nr. 19, vor dem Herrn Regie⸗ rungs⸗Rath von Hake anberaumt. Wer als Bieter zugelassen zu werden wünscht, hat dem gedachten Kommissarius den Nachweis über seine Qualification zur Uebernahme der Pachtung und zum Betriebe des Müller⸗Gewerbes, so wie über seine Solidität, und endlich über den Besitz eines disponiblen Vermögens von 20000 Thlrn. zu führen.

Das Nähere über diese Verpachtung ergeben die speziellen Verpachtungs⸗Bedingungen, welche nebst den Regeln der Licitation in unserer Do⸗ mainen⸗Registratur während der Dienststunden eingesehen werden können und von welchen wir auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien Abschriften ertheilen werden.

Frankfurt a. O., den 2. Februar 1858.

Königliche Regierung, Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten. Rüdiger.

12753 Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht zu Bromberg.

Das dem Fleischermeister August Ebert zu— gehörige, und sub Nr. 491 in der Wilhelmstraße ierselbst belegene Grundstück, abgeschätzt auf 488 Thlr. 28 Sgr. 3 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Re⸗ gistratur einzusehenden Taxe, soll

am 17. Juli 1858, Vormittags K—— an ordentlicher Gerichtsstelle subbastirt werden.

Die dem Aufenthalte nach unbekannten In— teressenten, Johann Borowicki und dessen Ehe⸗ frau, geb. Zyragewska, für welche Rubr. II Nr. 1 ein lebenslängliches Wohnungsrecht ein— getragen steht, werden hierzu öffentlich vor— geladen.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy— pothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen. haben ihren Anspruch bei dem Subhastationsgericht anzumelden.

Bromberg, den 23. November 1857.

Königl. Kreisgericht, J. Abtheilung.

12484 Subhastations⸗Patent. Nothwendiger Verkauf. Königl. Kreisgericht zu Templin, J. Abtheilung, den 26. Oktober 1857.

Das zu Alt⸗Temmen belegene, Vol II. Nr. 4. Fol. 37 des Hypothekenbuches von Alt⸗Temmen ö und dem Mühlenmeister Rudolph Polensky gehörige Wind⸗ und Wassermühlen⸗ grundstück, gerichtlich abgeschätzt auf 16, 73 Thlr. 20. Sgr. zufolge der nebst Hypothekenschein und Kaufbedingungen in unserm Bureau lll. einzusehenden Tage, soll am

19. Juni 1858, Vorm. 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle vor dem Deputir⸗ ten, Gerichts⸗Assessor Fitzau, subhastirt werden.

Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Real⸗ forderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich mit ihrem Anspruch beidem Subhastationsgericht zu melden.

349

In dem Konkurse über das Vermögen des Fabri= lanten Theodor Buhlers in der Neustadt werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch auf— gefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen be— reits rechtshängig sein oder nicht, mit dem da— für verlangten Vorrecht bis zum

290

27. Februar er. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der l ht Frist garn, . derungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs-Personals

auf den 10. März er., Vormittags

9 Uhr, vor dem Kommissar, Stadt⸗ und Kreisgerichts⸗ Rath Krüger, im Gerichtslokale Domplaß Nr. 9, zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ zufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirk seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be— rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗ Anwalte Justizrath Berge und Rechts-Anwalte Weber, Jungwirth und Alschefski zu Sachwaltern vorgeschlagen. ö

Magdeburg, den 30 Januar 1858.

Königliches Stadt⸗ und Kreisgericht. Erste Abtheilung.

1407 Bekanntmachung. Konkurs⸗Eröffnung.

Königl. Stadtgericht zu Breslau, Abtheilung l. den 10. Februar 1858, Vormittags 10 Uhr. Ueber den Nachlaß des am 15. Dezember

1857 hier verstorbenen Konditors Louis Friedrich

ist der gemeine Konkurs eröffnet worden.

l. Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Fischer hier bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf

den 24. Februar 1858, Mittags 12 Uhr,

vor dem Kommissarius, Stadtgerichts⸗ Rath Schmiedel, im Berathungszimmer im J. Stock des Stadtgerichts-Gebäudes anberaumten Ter⸗ mine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Be⸗ stellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

II. Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, Nichts an dessen Erben zu verabfolgen oder zu zahlen, viel— mehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 10. März 1858 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen, und alles, mit

Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin

zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und

andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger

des Gemeinschuldners haben von den in ihrem

Besitz befindlichen Pfandstüͤcken nur Anzeige zu machen.

IIl. Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre An⸗ sprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte

bts zum 24. März 1858 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächsi zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist ange⸗ meldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs⸗Personals

auf den 19. . 166 Vormittags Uhr,

vor dem Kommissarius, Stadtgerichts⸗ Rath Schmiedel, im Berathungszimmer im 1. Stock des Stadtgerichts⸗Gebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Accord verfahren werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ zufügen. en Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be⸗ berechtigten Bevollmächtigten bestellen und den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an

utlicher Anzeiger.

Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte Justiz⸗Räthe Fränkel und Dr. Windmüller zu Bachwaltern vorgeschlagen.

262 Konkurs -Ersffnung.

önigl. Kreisgericht 8 Guben,. Erste Abtheilung,

den 26. Januar 1858, Nachmittags 5 Uhr.

Ueber das Vermögen des unter der Flrma Jurtz & Maschwitz betriebenen Fabrik⸗Societaͤts⸗ geschäfts, so wie über das Privatvermögen des Tuchfabrikanten Wilhelm Jurtz und des Tuch⸗ fabrikanten Carl August Naschwitz zu Raäͤschen ist der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs⸗Einstellung auf den

16. Januar 1858 festgesetzt worden. .

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der staufmann C. F. Koenig zu Guben bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 16. Februar 1858, Bormittags

: 11Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. IV., vor dem Kommissar Kreisrichter Nehse anberaum⸗ ten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Ver⸗ walters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, viel⸗ mehr von dem Besitz der Gegenstände

bis zum 1. März 1858 einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Konkurs« masse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitz befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle Oiejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

bis zum 1. März 1858 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämintlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For— derungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs-Personals

am 13. März 1858, Vormittags

10Auhr,

in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. IV., bor dem genannten Kommissar zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeigneten⸗ falls mit der Verhandlung über den Akkord ver fahren werden.

; Zugleich ist noch eine zweite Frist zur Anmel⸗ ung

bis zum 1. Mai 1858 einschließlich festgesetzt, und er Prüfung aller innerhalb derselben nach Ablauf der ersten Frift angemel— deten Forderungen Termin

auf den 15. Mai 1858, Vormittags

10Uhr, in unserem Herichtslokal, Terminszimmer Nr. IV., vor dem genannten Kommissar anberaumt.

Zum Erscheinen in diesem Termin werden die Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen anmelden werden.

Wer sceine Anmeldung schriftlich einreicht, hat

eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei—⸗

zufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be⸗ rechtigten auswärtigen Vevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Nechts⸗ Anwalte Merkel, Plettig und Pohle zu Sach⸗ waltern vorgeschlagen.

406

In dem Konkurse über das Vermögen der Handlung Lindner u. Comp. und deren In⸗ habers, Kaufmanns L. B. Elssig hier ist zur

Anmeldung der Forderungen der Konkurs⸗ Gläubiger noch eine zweite Fun bis zum 6ten März d. J. einschließlich festgesetzt worden. Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.

Der Termin zur Brafung aller in der Zeit vom 31. Dezember v. J. bis zum 3 der zweiten Frist angemeldeten Pr erungen ist auf

den 15. M 16 3 ormittags 1 r, vor dem Kommissar, Hrn. Kreisgerichts-Rath Balcke im Terminszimmer Nr. 6 anberaumt, und werden zum Erscheinen in demselben sämmtliche Glaͤubiger aufgefordert, welche ihre Forderun⸗ * innerhalb einer der Fristen angemeldet

aben. 3

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat 26 Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ zufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seine Wohnung hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bel uns be⸗ rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts— Anwälte Wilke, Fritsch, Goedecke, b. Bieren, Seeligmüller, Schede, Fiebiger zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Halle a. d. Saale, am 8. en. 1858.

Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.

1402 Bekanntmachung.

In dem Konkurse über das Vermdöͤgen des Kaufmanns Johann Friedrich Krause, Firma Joh. Fr. Krause zu Stettin, ist der Kaufmann Wilhelm Doebel zu Stettin zum definitiven Verwalter der Raff bestellt worden.

Stettin, den 5. Februar 1858.

Königliches Kreisgericht, Abtheilung für Civil⸗Prozeßsachen.

1403 Bekanntmachung.

Es wird hierdurch nachträglich bekannt ge⸗ macht, daß der in unserer Bekanntmachung vom 31. Dezember v. J. als einfacher Nestant aufgerufene Interessent Nr. 37,450 mit seinem Beitrage nicht für einen, sondern für zwei Termine im Rückstande ist.

Berlin, den 6. Februar 1858. General⸗-Direction der Koͤniglichen allgemeinen Wittwen⸗Verpflegungs⸗AUnstalt.

; (gez. Freiherr von Monteton.

1399 Bekanntmachung. Ban der Weichsel⸗- und Nogatbrücken.

Es wird die Lieferung von

10,500 Centnern Roheisen hiermit zur öffentlichen Submission gestellt.

Die Offerten find versiegelt und mit der Auf—

schrift: „Suübmission auf die Lieferung von Roheisen unter den Bedingungen vom 9. Februar 1858 * bis zum 22. d. Mts., 11 Uhr Vormittags, franeo an uns einzusenden, in welchem Termine dieselben in Gegenwart der etwa anwesenden Submittenten eröffnet werden sollen.

Die Bedingungen liegen auf den Börsen zu Danzig, Berlin und Stettin und in unserm Bureau zur Einsicht aus.

Dirschau, den 9. Februar 1858.

Königliche Komnission für den Bau der Weichsel- und Nogatbrücken.

1991

Magdeburger Bergwerks— Actien⸗Gesellschaft.

In Gemäßheit des §. 7 der Gesellschafts— Statuten fordern wir die Aetionaire der Gesell⸗ schaft hierdurch auf, die

letzte atenzahlung von 15 pCt. oder 75 Thlr. pr.

Actie bis zum 15. Februar d. J. an die Herren Zuckschwerdt u. Beuchel hier un— ter Beifügung der Interims⸗-Quittungen einsen— den zu lassen, wogegen den Inhabern die be⸗ i n n , , , n , .

Magdeburg, den 8. Januar 1858.

Der Verwaltungsrath. Kricheldorff.

291

Rhein⸗-Nahe⸗Eisenbahn. Nach §. 8 des Statutes wird hiermit die vierte Einzahlung von fünfzehn Prozent auf das Actien⸗Kkapital unserer Gesellschaft für die Tage

vom 15. bis 19. März d. J.

3 ausgeschrieben. Die statutenmäßigen Zinsen für die bereits eingezahlten 35 Pro⸗

zent vom 15. Januar d. IJ

an kommen dabei mit 14 Silbergroschen, oder

. 49 Kreuzer für jede Actie in Aufrechnung, so daß die baare Zahlung sich für

jede Actie auf 29 Thaler 16 Silbergroschen, oder 51 Gulden 41 Kreuzer beschränkt. Die Actionaire wollen diese Zahlung unter Vorlegung der ausgegebenen Interims— Actien-Scheine entweder hier bei der Kasse der Königlichen Direction, oder bei folgenden zur

Quittungs⸗Ausstellung autorisirten Bankhäusern,

Gebrüder Bethmann, Johann Goll & Söhne und Grunelius & Comp.

in Frankfurt a. M., Gebrüder Schickler in Berlin,

v. d. Heydt⸗Kersten in Elberfeld und A. Schaafhausen'schen Bankverein in Cöln, innerhalb der vorbezeichneten Tage bei Vermeidung der statutenmäßigen Nachtheile leisten. Einzahlungen zum vollen Nominal-Betrage der Actien, gegen statutenmäßige Verzinsung, sind auch ferner gestattet, zu welchem Zwecke bei den genannten Zahlstellen die ausgegebenen Interims⸗ Actien⸗Scheine mit einem doppelten Nummer⸗Verzeichnisse zur Abstempelung durch uns einzureichen sein würden. Zur Gleichstellung des Zinstermines sind dabei die Zinsen bom 1. Dezember v. J.

an mit zu entrichten. Kreuznach, den 8. Februar 1858.

Der Verwaltungs-Ausschuß der Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft.

365 Bekanntmachung. RN u tz h oel e rl auf. Nachstehend genannte in den Forsten, Fürstenthums Krotoszyn, im laufenden Jahre ange—

fallene Nutzhölzer, und zwar: im Revier Hellefeld

desgl. Blankensee 281 Eichen desgl. Smoszewo 93 Eichen desgl. La koczhn 130 Eichen desgl. Glisnicc 100 Eichen

36 Eichen enthaltend 2034 Cub.⸗Fuß

ö . 459 . .

und I5 Kiefern 7275 ö

desgl. Chruszezyn 139 Eichen und 202 Kiefern

6732 R. ö 18,513 ö.

in Simm Töß Sanne enthasiend S 57 Cub. Fuß,

sollen im Wege der Submission verkauft werden.

Die Gebote sind schriftlich und versiegelt mit der Aufschrift „Submissions-Gebot für Nutzholz“ dem Fürftlichen Forst-Amte Krotoszun bis zum 22. Februar e, Mittags 12 Uhr, sei es für die gesammten, sei es nur fur die in einem oder mehreren Revieren resp. in einem Forst-Amts—

Bezirke angefallenen Holzquantitäten unter Deposi

einzureichen.

tion einer Caution von 20 pCt. des Taxwerthes

Taxe, Aufmaßregister und Submissions-Bedingungen werden in unseren Büreaus während der

Dienststunden zur Einsicht vorgelegt werden.

Der Zuschlag erfolgt am 22 sten l. M., Nachmittags. Friedrich Wilhelmshayn, den 6. Februar 1838. Die Fürstlich Thurn und Taxisschen Forst-Aemter Adelzau und Krotoszyn.

398 Zur General-Versammlung der Vaterländischen Hagel⸗Versicherungs⸗ Gesellschaft auf Sonnabend, den 27. Februar 1858, Nachmittags 3 Uhr, in ihrem Geschäfts⸗Lokale, ladet die verehrlichen Actionaire ein Die Direction. Elberfeld, den 9. Februar 1858.

1401 Cölnische Hagel⸗ Versicherungs-Befellschast

zu Cöln.

Am 9. März d. J., Vormittags 11 Uhr, wird die

gewöhnliche General⸗Versammlung der Actionaire der Cölnischen Hagel-Versiche— rungs⸗Gesellschaft im Casino⸗Gebäude, Augustiner— platz hierselbst, stattfinden.

Gemäß Art. 33 der Statuten werden die stimmberechtigten Actionaire mit dem Vemerken hierzu eingeladen, daß Eintrittskarten bei unserer Direction, Unter⸗Sachsenhausen Nr. 24, so wie

am Tage der Versammlung beim Eingange in

das Versammlungs⸗-Lokal ausgegeben werden. Coln, den 8. Februar 1858. Der Verwaltungsrath.

491 Essen-Arenberger Bergbau—⸗ Gesellschaft.

Die Herren Actionaire unserer Gesellschaft werden in Verfolg unseres Eirkularschreibens

vom 31. Dezember v. J. und unter Hinweisung auf nachstehend verzeichnete Tagesordnung zu

einer Gene al-Versammlung auf Montag, den

22. März d. J., Vormittags 10 Uhr, im Hotel Berghaus hierselbst ergebenst eingeladen. Essen, den 3. Februar 1858. Der Verwaltungsrath. Tagesordnung: Allgemeiner Bericht. Technischer Geschäfts-Bericht. Anstellung eines technischen Beamten. Nechnungs⸗-Vorlage. Wahl der Rechnungs-Revisoren. Zins Zahlungen.

Essen-Arenberger Bergbau⸗ Gesellschast zu Essen.

Der Verwaltungsrath, in seiner Sitzung vom 4 Februar e., beschließt, nach Einsicht des ihm durch den Herrn C. E. Knöllner in Neu— Ruppin zugegangenen Protestes und der von demselben in verschiedenen Zeitungen erlassenen Aufforderung, und auf Grund des Beschlusses der General-Versammlung vom 29. Axril 1856, aufgenommen vor dem Königlichen Notar, Herrn Johann Franz Heinrich Lützeler zu Dusseldorf, von den ihm darin zuerkannten Rechten eines Gruben⸗Vorstandes der sich, laut eben diesem Akte, als „Gewerkschaft“ konstituirten Gefell— schaft vollen Gebrauch zu machen (Geseßß vom 12. Mai 1851, §. 18, 1 17), verwahrt sich gegen jeden durch Vorenthaltung der ausgeschrie⸗ benen Einzahlung für die Gewertschaft entstehen— den Schaden, macht die Veranlasser solcher Zahlungs⸗Weigerung für alle daraus entsprin— genden nachtheiligen Folgen verantwortlich und verordnet den Druck gegenwärtiger Verhandlung in den betreffenden Zeitungen.

Essen, den li. Februar 1858.

Der Verwaltungsrath.