1858 / 48 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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lautenden Anzeigen, wovon die eine als , . nigung gestempelt zurückgegeben wird, abgeliefert werden. Später eintreffende Kunstwerke werden nur insofern berück— sichtigt, als zur geeigneten Aufstellung derselben noch Platz vorhanden ist. Eine Umstellung schon placirter Gegenstände zu Gunsten der später eintreffenden darf nicht gefordert werden. 6) Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Geschäftsführung muß jedes Werk an einer sichtbaren Stelle mit⸗-dem Namen des Künstlers, wenn auch nur durch Anheften einer Karte 576 und bei Gegenständen, wo eine Verwechselung möglich ist, als Prospekten, Landschaften, Bildnissen ꝛc., der Inhalt der Darstellung auf der Rückseite des Bildes kurz angegeben werden. . Anonyme Arbeiten, Copien (mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupferstich, aus der Ferne kommende Malereien und Zeichnungen unter Glas, mufikalische Instrumente, so wie mechanische und Industrie-Arbeiten aller Art werden nicht zur Ausstellung zugelassen. . Vor gänzlicher Beendigung der Ausstellung kann Riemand einen ausgestellten Gegenstand i n e n, ö Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademischen Senats und der Akademie in einer Plenar-Versammlung zu wählende Kommission ist für die Beobachtung der Vorschrif— ten 2, 5, 6, 7 und 8, für die Aufstellung der Funstwerke und die Ausschließung nicht geeigneter Arbeiten verantwort— lich. Erhobene Zweifel und Einsprachen entscheidet der akade— mische Senat. . Transportkosten übernimmt die Akademie nur für Arbeiten ihrer Mitglieder. Kunstwerke von ungewöhnlich schwerem Gewicht aus der Ferne dürfen auch von diesen nur nach vorgängiger Anfrage und Genehmigung der Akademie zur Ausstellung übersandt werden. Alle anderen Einsender haben die Kosten des Her- und Rücktransports selbst zu tragen. Die Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerke und die 4 derselben an andere Kunst⸗Ausstellungen, nebst den desfälligen Besorgungen und Korrespondenzen können nicht von der Akademie übernommen werden, so wie auch die Einrahmung von Bildern, Kupferstichen 3c. von den Einsendern besorgt werden muß.

12) Wegen Beschädigung der Gegenstände während des Her⸗ und Rücktransports kann die Akademie nicht in Anspruch genommen werden. Unangemeldete Sendungen werden un— eröffnet zurückgewiesen.

Berlin, den 16. Januar 1858. Königliche Akademie der Künste.

Professor Herbig, Dr. E. H. Toelken, Vice⸗Direktor. Geheimer Regierungsrath zꝛc. Secretair der Akademie.

Preisbewerbungen bei der Königlichen Akademie der Kün ste.

1. Große akademische Preisbewerbung Königlicher Stiftung in der Geschichtsmalerei.

In Gemäßheit des Statuts der von des hochseligen Königs Majestaäͤt gestifteten Preis bewerbungen in der Malerei, Skulptur und Baukunst ist die diesjährige akademische Konkurrenz für die Ge— schichtsmalerei bestimmt. Alle befähigten jungen stünstler in dem Alter von weniger als 30 Jahren, insbesondere die Schüler der unterzeichneten Akademie zu Berlin, so wie der Königlichen Kunst-Akademieen zu Düsseldorf und stönigsberg werden eingeladen, sich bei dieser Preis— bewerbung zu betheiligen. Um zu den Prüfungsarbeiten zugelassen zu werden, müssen die sich meldenden jungen Künstler entweber die akademische Medaille im Aktsaal gewonnen und die bei der hiesigen Alademie vorgeschriebenen Studien gemacht haben, ober ein Zeug⸗ niß der Fähigkeit von den Direktoren der stunst-Akademiecn zu Düsseldorf oder 6 oder von einem ordentlichen Mitgliede de en neten Akademie, in dessen Atelier sie gearbeitet haben,

. Die Meldungen zu dieser Preisbewerbung muͤssen bei dem Direktorat der hiesigen Akademie bis zum Sonnabend, den 17en April, Mittags 12 Uhr, persoönlich erfolgt sein. Die Prüfungs⸗ Arbeiten beginnen am 19. April, früh 8 Uhr. Die Hauptaufgabe wird am 26. April ertheilt und müssen die fertig en Konkurrenz— Arbeiten am 29. Juli d. J. abgeliefert werden. Bie Zuerkennung des Preises, bestehend in einer Pension von jährlich 500 Thalern für drei auf einander folgende Jahre zu einer Studienreise nach

eier des Allerhöchsten Geburtsfestes Sr. Majestät des Königs.

. erfolgt am 15. Oktober dieses Jahres bei der akademischen lusländern können nur Ehren⸗Preise zu Theil werden.

II. Bewerbung um den Preis der Michael⸗Beer'schen Stiftung.

Die diesjährige Konkurrenz um den Preis der Michael⸗ Beer'schen Stiftung für Maler und Bildhauer judischer Religion ist ebenfalls für Geschichtsmalerei bestimmt, doch bleibt die Wahl des darzustellenden Gegenstandes dem eigenen Ermessen der Fon⸗— kurrenten überlassen. Die Bilder müssen jedoch ganze Figuren enthalten, akademische Studien aus denselben ersichtlich und in Oel ausgeführt sein, in der Höhe nicht unter 3 Fuß, in der Breite nicht unter 27 bis 25 Fuß betragen. Der Termin für die Ab⸗ lieferung der Bilder an die Akademie ist ebenfalls auf den 29sten Juli d. J. festgesez, und muß jedes derselben mit folgenden Attesten versehen sein:

1) daß der namentlich zu bezeichnende Konkurrent sich zur jüdi⸗ schen Religion bekennt, ein Alter von 22 Jahren erreicht hat und Zögling einer Deutschen Kunst-⸗Akademie ist;

2) daß die eingesandte Arbeit von dem Konkurrenten selbst er⸗ funden und ohne fremde Beihülfe für diese Konkurrenz von ihm , . worden ist; in welcher Hinsicht jedoch eine nachträgliche Prüfung nöthig befunden werden kann.

Vorläufige Meldungen zu dieser Konkurrenz sind nicht erforderlich.

Die Zuerkennung des Preises, bestehend in einem einjährigen Stipendium von 500 Thalern zu einer Studienreise nach Rom, erfolgt in der öffentlichen Sitzung der Akademie am 15. Ok— tober d. J. zur Feier des Allerhöchsten Geburtsfestes Sr. Majestäͤt des Königs.

Berlin, den 16. Januar 1858.

Königliche Akademie der Fünste.

Professor Herbig, Dr. E. H. Toelken, Vice⸗Direktor. Geheimer Regierungsrath und Profe ssor ꝛc. Secretair der Akademie.

Finanz ⸗Ministerium. Haupt⸗Verwaltung der Staats schulden.

Bekanntmachung vom 7. Januar 1858 betref— fend die Ersatzleistung für die präkludirten Kassen— Anweisungen von 1835 und Darlehns— Kassensch eine.

Gesetz vom 15. April 1857 (Staats⸗Anzeiger No. 100. S. 789). Bek anntmachung vom 29. April 1857 (Staats⸗Anzeiger No. 103. S. 817). Bekanntmachung v. 9. September 1857 (Staats⸗Anzeiger No. 216. S. 1783).

Mit Bezug auf unsere Bekanntmachungen vom 29. April und 9. September v. J. und in Folge des Gesetzes vom 15. April v. J. werden alle diejenigen, welche Kassen-⸗Anweisungen vom Jahre 1835 oder Darlehns-Kassenscheine vom Jahre 1848 nach Ablauf des auf den 1. Juli 1855 festgesetzten Präklusiv⸗Termins bei uns oder der Kontrolle der Staatspapiere oder den Provinzial⸗ Kreis- oder LokalKassen zum Umtausch eingereicht haben, hiermit wiederholt aufgefordert, den Ersatz für diese Papiere, soweit der⸗ selbe noch nicht erhoben ist, bei der Kontrolle der Staatspapiere,

Oranienstraße Nr. 92, oder beziehungsweise bei den n,, . n

Hauptkassen, unter Rückgabe des ihnen ertheilten Empfangssche oder abschlägigen Bescheides, in Empfang zu nehmen.

Zugleich ergeht an diejenigen, welche noch Kassen⸗Anweisungen vom Jahre 1835 oder Darlehns⸗Kassenscheine vom Jahre 18418 besitzen, die wiederholte Aufforderung, dieselben bei der stontrolle der Staatspapiere oder den Regierungs⸗Hauptkassen oder den von Seiten der Königlichen Regierungen damit beauftragten Spezial— kassen behufs der Ersatzleistung einzureichen.

Berlin, den 7. Januar 1858.

Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden. Natan. Gamet. Nobiling. Guenther.

Berlin, 25. Februar. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnadigst geruht: dem Vorstand der Gesandtschafts⸗stanglei in London, Beheimen expedirenden Sekretair Alberts, die Erlaubniß zur

Sachsen-Ernestinischen Haus⸗-Orden zu ertheilen.

6 des ihm verliehenen Verdienst- Kreuzes vom Herzogliche

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Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 25. Februar. Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preuß en hat in der Nacht zu gestern im Ganzen gut ge⸗ schlafen. Das oͤrtliche Leiden schreitet in der Besserung fort. Das allgemeine Befinden ist ungetrübt. Höchstderselbe arbeitete gestern mit dem Minister⸗Präsidenten und mit dem Wirklichen Geheimen Rath Illaire und empfing im Laufe des Vormittags den Besuch Ihrer königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin Friedrich Wil belm.

Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen nahm im Laufe des heutigen Vormittags den Vortrag des Krieg s⸗ Mini sters und des Obersten von Manteuffel und um 2 Uhr

den des Minister-Präsidenten entgegen.

Niederlande. Haag, 23. Februar. Der Handelsvertrag zwischen Belgien und den Niederlanden, welcher in geheimer Sitzung von der Zweiten Kammer der Generalstaaten diskutirt wurde, ist in der . Sitzung mit 62 Stimmen gegen eine verworfen

worden.

Belgien. Brüssel, 23. Februar. Im Beginn der Kammersitzung theilte der Praͤsident, Herr Verhaeghen, die Nach— richt von dem Tode des Herrn Delfosse dem Hause mit. Alsdann schritt das Haus zur Berathung des Gesetzentwurfes auf Vor⸗ nahme der Verfolgungen vom Amts wegen in Betreff von Be— leidigungen (offenses) gegen auswärtige Souveraine. Nur ein Abgeordneter, Herr E. Vandenpeereboom, erklärte, er werde heute wie 1852 gegen das Projekt stimmen, daß er heute wie damals für verwerflich halte. Die allgemeine Diskussion des Projekts ward bereits heute beendigt und die Berathung der Artikel auf übermorgen angesetzt. Vorgestern sind 15 Personen von hier aus nach London befördert worden, um in der Angelegenheit Bernard's Zeugniß abzulegen. (Köln. Ztg.)

Großbritannien und Irland. London, 23. Februar. In der gestrigen Oberhaus⸗Sitzung kündigte der Earl von Gran— ville die Entlassung des Ministeriums wie folgt an: Mylords! Ich habe Ihnen eine Nachricht mitzutheilen, auf welche die meisten von Ew. Herrlichkeiten vorbereitet sein müssen. In Folge von Vorgängen, die sich am Freitag Abends an einem anderen Orte zugetragen, haben es die Minister Ihrer Majestät für ihre Pflicht erachtet, der Königin ihre Ent⸗ lassung einzureichen. Ihre Majestät hat diese Entlassung angenommen und Lord Derby zu sich beschieden. Dieser hat die Bildung eines Kabinets übernommen und wünscht, daß das Haus sich bis zum Freitag vertage. Ich habe noch zu bemerken, daß wir nur noch so lange im Amte bleiben werden, bis an. Nachfolger ernannt sind. Lord Malmesbury: Ich kenne die mir gegenubersitzenden edlen Lords viel zu gut, als daß mir das Verhalten zweifelhaft sein könnte, welches ihnen ihre Vaterlandsliebe eingeben wird. Ich sehe keinen Grund, weshalb ich die Freude darüber verbergen sollte, daß meine politischen Freunde in den Rath Ihrer Majestaͤt berufen worden find.

Doch will ich hier bemerken, daß den Debatten in diesem Hause alle

Bitterkeit und aller Groll fremd geblieben ist, und ich will hinzufügen, daß Lord Derby mit Ausführung des ihm von Ihrer Majestät ertheil—

ten Auftrages beschäͤftigt ist und den Wunsch hegt, daß das Haus sich

bis Freitag vertage. Der Vertagungs Antrag wurde angenommen. Lord Campbell: Ich muß mich gegen eine in den Blättern veröffentlichte, angeblich von mir gethane Aeußerung verwahren. W soll namlich ge⸗ 6 haben, ein Fremder könne r fra in England Verbrechen begehen, ür welche ein Engländer bestraft werden würde. Ich hoffe, daß die Bill vor das Haus der Lords gebracht werden wird, und daß ich dann Gelegenheit haben werde, mich eingehender auszusprechen. Nach statt⸗ ehabter dritter Lesung der das Jahrgeld der Lady Habelock betreffenden ill wurde die Sitzung aufgehoben.

In der Unterhaus-Sitzung legte gord Palm erston gewisse,

auf pariser Depeschen bezügliche Aktenstücke auf den Tisch des Hauses nieder, zeigte dann in ahnlicher Weise, wie im Oberhause Lord Granville, den Rücktritt des Ministeriums an und beantragte die Vertagung bis

zum Freitag. Nach Annahme des Vertagungs-Antrags wurde die Sitzung

aufgehoben. . Simon Bernard wurde heute zum zweiten Male vor den

Polizeirichter in Bow⸗Street gestellt. Die Abendblätter theilen weiter nichts mit, als daß die Zeugenvernehmung etwas früher als 3 Uhr begonnen hat.

Der Prozeß gegen die Ditektoren der British Bank wird der Regierung, in deren Namen er geführt wird, wie man sagt, weit über 20, 000 Pfd. kosten. Sir F. Thesiger allein soll als Anwalt 1000 Guineen und nebenbei täglich 160 Pfd. bekommen. Nicht viel weniger dürfte der zweite, von der Krone gestellte An— walt beziehen, und die Gegenpartei bezahlt ihren Hauptvertheidiger, Sir Fitzroy Kelly und dessen Kollegen in einem nicht viel gerin⸗ gerem Maßstabe.

Die Depesche, die Lord Palmerston gestern Abend im

Unterhause vorgelegt hat, ist Sonntags, am 21. Februar, in Lon—

don angekommen und lautet: Earl Cowley an den Earl . Clarendon. aris, 20. Februar 1858. „Mylord, da ich auf telegraphischem Wege 6 habe, daß

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ewisse Resolutionen, die Ihrer Majestät Regierung deshalb tabeln, weil

e die vom 20. Januar datirte Depesche des Grafen Walewski an den Grafen Perfigny unerwiedert ließ, von einer Mehrheit im Hause der Ge⸗ meinen bejaht worden sind, so halte ich es für meine Schuldigkeit Ihrer Lordschaft gegenüber zu bezeugen, daß ich, obschon ohne Auftrag, der fran⸗ zöͤsischen Reglerung eine amt iche Mittheilung in Antwort auf jene Depesche zu machen, doch durch . Lordschaft Privatweisungen in Clint esezt war, der franzoͤfischen egierung die Gesinnungen, Ansichten und Absichten von Ihrer Majestät Regierung weit vollstaͤndiger, und wie ich zu denken nicht umhin kann, überzeugender auseinander zu setzen, als ich vermocht hatte, wenn meine Sprache in ein mehr amtliches Gewand gekleidet ge⸗ wesen wäre.

„Als Graf Walewsti seine Depesche abfaßte, hatte die Gereiztheit gegen die vermeintliche Apathie Englands in einer Angelegenheit bon solcher Bedeutung für Frankreich, wie es das Leben des saisers ist, einen außerst hohen Grad erreicht. Mit Recht oder Unrecht, herrschte die Vor⸗ stellung vor, daß fene Verschwörung gegen Seine Majestät in England organisirt worden sei, und, daß die brikischen Gesetze den Verschwörern Sicherheit n . Keinerlei Gegenbehauptungen von Seiten der Re⸗ gierung Ihrer Majestät würden in jLenem Augenblick von Wirkung ge⸗ wesen sein; und eine r g. amtliche Notiznahme von der Depesche des Grafen Walewski seitens Ihrer Lordschaft hätte wahrscheinlich die beiden Regierungen in eine Kontroberse berwickelt, welche mehr geeignet gewesen wäre, die herrschende Aufregung zu steigern als sie zu beschwichtigen. Wenn dieselbe beschwichtigt werden sollke, so war es bon Wichtigkeit, dem Ver⸗ lauf der Zeit den gewohnten Einfluß üben zu lassen, und die amtliche Antwort auf Graf Walewski's Depesche vorzubehalten, bis man wußte, ob das Parlament der bon hier Majestät Regierung an dasselbe zu rich⸗ tenden Aufforderung Folge leisten wollte.

»Aber man sollte nicht übersehen, daß Ihre Lordschaft, während Sie diesen klugen Weg einschlugen, keine Gelegenheit versaͤumt haben, die fran— zösische Regierung in vertraulicher Ker über die wahre Tragweite der aufgeworfenen Frage aufzuklären. Ihre Lordschaft haben vom Beginn dieses unglücksellgen Handels an eine klare und gerade Sprache gefuͤhrt. Ich habe jetzt Ihrer Lordschaft Briefe or mir, worin Sie einerfeils in einer Sprache, die des Namens irg Lordschaft würdig ist, das Asylrecht , ,. das Großßbritannien stets den Fremdlingen aller Stände und Nationen gewährt hat, und in ebenso ausdrücklichen wie entschlossenen Worten erklären, daß eine Verletzung jenes großen Prinzips unserer Ver⸗ fassung eine Unmöglichkeit ist, und worin Sie anderseits nachweisen, wie ganz machtlos irgend ein Parlamentsgesetz sein würde, um Männer von derzweifeltem Charakter von verzweifelten Unternehmungen abzuhalten. Als Ihrer Lordschaft getreues, obgleich sehr schwaches Organ, ha ich Ihre Gesinnungen und Grundsätze getreulich vertreten, und koͤnnte ich den Kaiser oder den Grafen Walewski zu Zeugen rufen, so würde weder der eine noch der andere, des bin ich geh meine Worte Lügen strafen.

„Ich weiß nicht, wozu das Votum von gestern Nacht führen mag; aber jedenfalls beeile ich mich meine Ueberzeugung auszusprechen, daß man es der von Ihrer Lordschaft in einem sehr kritischen 6 beobachteten klugen und vernünftigen Haltung zu danken hat, daß, ohne den Schatten einer Aufopferung eines einzigen Prinzips uns vorwerfen zu mässen, unsere Beziehungen zur hiest en teien ns nicht einen Stoß erhalten haben, welcher der zwischen beiden Rationen noch glücklich bestehenden Freund⸗ schaft den Untergang haͤtte bringen können. Ich habe die Ehre ꝛc.

(Gezeichnet Cowley.“

24. i . Das neu gebildete Kabinet besteht aus Lord Derby, Premier, Malmes bury, Auswärtiges, Disr a eli, Schatzamt, Walpole, Inneres, Peel, Krieg, Ellenborough, Indien, Henley, Handel, Thesiger, Lord⸗Kanzler, Hardwicke, Geheim⸗-Siegelbewahrer, Colchester, General⸗Postmeister, John Manners, öffentliche Arbeiten, Bulwer-Lytton, Kanzler des Herzogthums Lancaster. Pakington wird das Portefeuille der Kolonieen oder der Marine erhalten. Fur letzteres wird auch der Herzog von Northumberland genannt.

Lord Eglinton ist zum Lord⸗Lieutenant von Irland ernannt.

Frankreich. Paris, 23. Februar. In der gestrigen Senaks⸗Sitzung legten die neuernannken Senatoken Vice-NUdmital Lepredour und Staatsrath Barbarouxz den Eid ab. Hierauf wurde dem Senate der Gesetzentwurf über die Maßregeln zur allgemeinen Sicherheit vorgelegt und beschlossen, denselben einem Ausschusse zur Prüfung zu übergeben. Zu Mitgliedern desselben wurden gewählt die Herren: Vicomte von Suleau, Graf von Casabianca, Graf Boulay, Baron Ernst Leroy von Boisau-Marlsés und der Marquis von Lavalette.

Nach dem so eben erschienenen „Annuaire de la Marine et des Colonies“ zählt die französische Flotte in diesem Augenblicke: 2 Admirale (Parseval-⸗Duchenes und Hamelin), 2 Vice ⸗Ädmirale, 20 Contre⸗Admirale, 110 Linienschiffs- Capitäne, 230 Fregatten⸗ Capitäne, Hz Schiffs-Lieutenants, 508 Fähnriche, 128 Seejunker srster stlasse und 181 zweiter sKlasse. 85 Sce⸗Artilierie- Hauptleute, 165 See⸗Infanterie⸗Hauptleute, 147 See⸗Infanterie⸗Lieutenants, 1 General-Inspektor, 11 Schiffbau⸗Direktoren, 90 Ingenieure und Unter-Ingenieure, 37 General-Kommissare n. s. w? Vom Jahre 162tz an bis heute standen 94 Minister dem Marine— Departement vor.

In einer offizissen Korrespondenz wird berichtet: Vom 20sten Februar an haben Jules Favre und Rogent. St. Laurens mit Orsini und Pierri, welché sie zu vertheidigen haben, konferiten können. Orsini, sagt man, hält mehr als je an seinem Systeme des Laͤug⸗