1858 / 81 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

H*inisterinm der gei lichen, Unterrichts und

im

Werke lebender Fünstler des In- und Auslandes.

1)

2) Nur die von den Fünstlern selbst oder auf deren Veranlassung

Kunstwerke nur dann unter einer Nummer begriffen werden,

.d. J., bei dem Inspektorat der Akademie mit zwei gleich⸗

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und Zeichnungen unter Glas, musikalische Instrumente, so

8)

NM Eine für diese Ausstellung aus Mitgliedern des akademischen

Dem orbentlichen Lehrer am, Gymnasium zu Wittenberg, gotkin*h Stier, ist das Prädikat Lin ich worden.

Später eintreffende

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Medizinal⸗ ngelegenheiten.

rer“ beigelegt

Akademie der Künste.

Große st un st⸗Au s stellung . Königlichen Akademie-Gebäude zu Berlin für

Die Kunst-Ausstellung wird am 1. September d. J, eröffnet und am 1. November e nn während dieser Zeit wird dieselbe den Besuchen des Publikums an Wochentagen von 10 bis 5 Uhr, Sonntags von 11 bis 5. Uhr geöffnet sein.

angemeldeten Werke werden zur Ausstellung zugelassen, was auch dann gilt, wenn dieselben nicht mehr im Besitze der Künstler sind, indem weder die Echtheit der Arbeiten, noch die Bestimmung derselben für diese Ausstellung zweifelhaft sein darf.

Die schriftlichen Anmeldungen der aus zustellenden Kunstwerke müssen vor dem 1. August d. J. bei dem Inspektorat der Akademie eingegangen sein, um in das zu druckende Ver— seichniß aufgenommen zu werden und außer Namen und

ahnort des stünstlers die Anzahl und Kunstgattung der

einzusendenden Arbeiten nebst Angabe der dargestellten Gegenstaͤnde, so wie die Bemerkung enthalten, ob das Kunst⸗ werk käuflich ist oder nicht. Wiederholte Anmeldungen eines und desselben Werkes sind unzulässig; auch können mehrere wenn dieselben in einem gemeinschaftlichen Rahmen befind⸗ lich sind.

Die Anmeldungen sind Zusagen der Einsendung der an⸗ gemeldeten Kunstwerke, allein die Aufnahme derselben in das

gedruckte Verzeichniß berechtigt nicht zu dem Anspruch, daß H

die Gegenstände auch wirklich ausgestellt werden. Um die rechtzeitige Aufstellung der Kunstwerke möglich zu machen, müssen dieselben bis zum Sonnabend, den 14. August

lautenden Anzeigen, wovon die eine als Empfangs-⸗Beschei⸗ nigung gestempelt , wird, abgeliefert werden. RKunstwerke werden nur insofern berück— sichtigt, als zur geeigneten Aufstellung derselben noch Platz vorhanden ist. Eine Umstellung schon placirter Gegenstände zu Gunsten der später eintreffenden darf nicht gefordert werden. Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Geschäftsführung muß jedes Werk an einer sichtbaren Stelle mit dem Namen des Künstlers, wenn auch nur durch Anheften einer Karte bezeichnet und bei Gegenständen, wo eine Verwechselung möglich ist, als Prospekten, Landschaften, Bildnissen ꝛc., der Inhalt der Darstellung auf der Rückseite des Bildes kurz angegeben werden. Anonyme Arbeiten, Copien (mit Ausnahme der Zeichnungen für den Kupfersticht;, aus der Ferne kommende Malereien

wie mechanische und Industrie⸗Arbeiten aller Art werden nicht zur Ausstellung zugelassen.

Vor gänzlicher Beendigung der Ausstellung kann Niemand einen ausgestellten Gegenfland zurückerhalten. .

Senats und der Akademie in einer Plenar-Versammlung zu wäaͤhlende Kommission ist für die Beobachtung der Vorschrif⸗ ten . 5, 6, 7 und 8, für die Aufstellung der Kunstwerke und die Ausschließung nicht geeigneter Arbeiten verantwort- lich. Erhobene Zweifel und Einsprachen entscheidet der akade—⸗ mische Senat,. , ; Trans portkosten übernimmt die Akademie nur für Arbeiten . Mitglieder. Kunstwerke von ungewöhnlich schwerem ewicht aus der Ferne, dürfen auch von diesen nur nach korgängiger Anfrage und Genehmigung der Akademie zur r a werden. Ulle anderen Einsender en de Her⸗ d ücktr ;

. Her⸗ und Rücktransports selbst zu ie Vermittelung des Verkaufs der Kunstwerk i Weiterbeförderung derselben an andere a nen .

können ag von der Akademie übernommen werden, so wie auch die Einrahmung don Bildern, Kupferstichen . von den Einsendern besorgt werden muß. nn mn 12) Wegen Beschädigung der Gegenstände während des Her⸗ und Rücktransports kann die Akademie nicht in Ansptuch genommen werden. Unangemeldete Sendungen werden un— eröffnet zurückgewiesen. . Berlin, den 16. Januar 18568. tönigliche Akademie der Künste.

Professor Herbig, Dr. E. H. Toelken, wi, Direktor. Geheimer Regierungsrath ꝛc. Secretair der Akademie.

Finanz⸗Ministerium. Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung vom 7. Januar 1858 betref— fend die Ersatzleistung für die präkludirten Kassen⸗ Anweisungen von 1835 und Darlehns⸗— stassen scheine.

Gesetz vom 15. April 1857 (Staats Anzeiger No. 100. S. 789). Bekanntmachung vom 29. April 1857 (Staats⸗Anzeiger No. 4093. S. 81). Bekanntmachung v. 9. September 1857 (Staats⸗Anzeiger No. 216. S. 1783)

Mit Bezug auf unsere Bekanntmachungen vom 29. April und 9g. September v. J. und in Folge des Gesetzes vom 15. April v. J. werden alle diejenigen, welche Kassen-Anweisungen vom Jahre 1835 oder Darlehns⸗Kassenscheine vom Ri! 1848 nach Äblauf des auf den 1. Juli 1855 festgesetzten Präklusiv-Termins bei uns oder der Kontrolle der Staatspapiere oder den Provinzial⸗ Kreis- oder Lokal ⸗tassen zum Umtausch eingereicht haben, hiermit wiederholt aufgefordert, den Ersaßz für diese Papiere, soweit der⸗ selbe noch nicht erhoben ist, bei der Kontrolle der Staatspapiere, Oranienstraße Nr. 92, oder beziehungsweise bei den Regierungs⸗ auptkassen, unter Rückgabe des ihnen ertheilten Empfangsscheins oder abschlägigen Bescheldes, in Empfang zu nehmen.

Zugleich ergeht an diejenigen, welche noch , vom Jaͤhre 1855 oder Darlehns⸗Kassenscheine vom Jahre 1818 besitzen, die wiederholte Aufforderung, dieselben bei der Kontrolle der Staatspapiere oder den d, , ,,. oder den von Seiten der Königlichen Regierungen damit beauftragten Spezial⸗ kassen behufs der Ersatzleistung einzureichen.

Berlin, den 7. Januar 1858.

Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗-Schulden. Natan. Gamet. Nobiling. Guenther.

dꝛ i cht am tlich es. Charlottenburg, 54

Preußen. . April. Ihre Majestäten der König und die Königin empfingen gestern Mittag den Besuch Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin Friebrich Wilhelm. Hierauf begaben Sich Se. Majestät der König zu Fuß nach Schloß Grunewald, wohin auch später Ihre Masestät die Königin Sich zu Wagen J und fuhren beide Majestäten gemeinschaftlich hierher urück.

s Berlin, 7. April. Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen nahm heute um 2 Uhr Nachmittags den Vortrag des Minister⸗Präsidenten entgegen.

im Laufe des heutigen Vormittags die Vorträge des Wirk⸗ lichen Geheimenraths Illaire, so wie des General-Feldmarschalls und Oberst Kaͤmmerers Grafen zu Dohna entgegen.

Niederlande. Haag, 4. April. Das neue Ministerium ist gestern vollzählig geworden, indem der Fönig das Portefeuille des protestantischen Kultus dem Herrn Professor Bosscha, Mit—

lied der Zweiten Kammer für Amsterdam, übertragen hat. Außer otterdam und Utrecht muß also auch in der Hauptstadt eine neue

hang stehenden Tagesgerüchten gehört, daß Herr Thorbecke zum Vice-Präsidenten des Staatsrathes ernannt, und dem Baron van

nebst den desfälligen Besorgungen und Korrespondenzen

Zuhlen (Minister des Auswärtigen im Jahre 1853 und seitdem

Seine Königliche Hoheit der Prinz von Preuß en nahm—

Wahl stattfinden. Zu den mit dem Ministerwechsel in Zusammen⸗

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Oppoßsitions⸗Mitglied in der Zweiten Kammer) eine außerordentliche 3a nach gn an zum Abschließen eines Handels; Traktats und zur Regulirung der Territorial⸗Verhaͤltnisse im Timor schen Archipel übertragen werden solle. (Köln. Zig.)

Großbritannien und Irland. SGondon, 5. April. Ihre Majestaͤt die Königin erschien irn, einem langjährigen ie . gemäß, mit dem Prinz-Gemghl und den Kindern in Windsor auf der großen Terrasse, wo sich eine Masse Spazier⸗ gänger eingefunden hatten und zwei Musikbanden spielten. Bei dieser Gelegenheit zeigte sich der Prinz von Wales zum erstenmal öffentlich in der Windsor- Uniform, die Königin und die jungen Prinzessinnen waren alle ghich in . Seidenkleidern und weißen Hüten, erschienen, wahrend der Prinz⸗Gemahl Civilkleidung trug. Bie Promenade dauerte eine halbe Stunde. Graf Per⸗ signy begab fich heute, auf eine Einladung des Hofes, nach Wind⸗ for, wo er mit seiner Gemahlin bis übermorgen zu Gaste bleibt. Der es v. Malakoff wird Ende dieser oder Anfangs kom⸗ mender Woche hier eintreffen.

Lord Derby begiebt sich heute nach Windsor, um bis über⸗

„morgen als Gast des Hofes daselbst zu verweilen. Lord Malmes⸗ burh geht ebenfalls nach Windsor, um dem französischen Gesandten zur Seite zu stehen, wenn dieser von Ihrer Majestät förmlich Ab⸗ schied nimmt. ; , s

Nach Canada ist Befehl ergangen, daselbst ein neues Regi⸗ ment von 1000 Mann anzuwerben. (Es wird die Nummer 100 und den Titel „Prince of Wales Regiment“ führen.) Gleichzeitig sind die canadischen Rekrutirungsämter angewiesen worden, alles zu vermeiden, was zu neuen Differenzen mit den Vereinigten Staaten führen konnte, und aus diesen nur Jene anzuwerben, die in solcher Absicht nach Canada kommen.

6 April. Auf dem Oster-Bankett, welches der Lord⸗Mayor gestern in Mansionhouse gab, hielt der Earl von Derby eine Rede, in welcher er erklärte, daß das Ministerium aus dem Schick⸗ sal der indischen Bill keine Kabinetsfrage machen werde. Er bemerkte ferner, es werde wünschenswerth sein, wenn der Partei⸗ geist der Diskussion fremd bleibe. Die Budget-Vorlage Dis— raeli's wird am Freitag erwartet.

Frankreich. Paris, 5. April. Der Gesetzentwurf, wo—⸗

nach sich das Land mit 60 Millionen bei den 180 Millionen be⸗ theiligen soll, welche Paris noch für seine Verschönerungen zu ver⸗ ausgaben sich genäthigt sieht, erweckt unter den Deputirten mehrerer Departements lebhaftes Mißbehagen. AUnter den mancherlei Berichten, welche den Mitgliedern des esetzz benden Körpers in jüngster 3 zugegangen sind, befindet ch auch der über die Warrants. ieses Gesetz soll in zwei Theile zerfallen, wovon der erste sich auf die in Magazinen liegenden Waaren bezieht, während der zweite die öffentlichen Waaren-Ver⸗ käufe im Großen betrifft. Die Handelswelt harrt mit Ungeduld der Einführung dieser englischen Einrichtung entgegen.

Der Gesetzentwurf über die Zündhütchen hat von dem Prü— fungs⸗-⸗A Ausschusse bedeutende Veränderungen erfahren, und man glaubt allgemein, daß das Ende von Allem eine gänzliche Mono— polisirung dieses Fabrikates sein werde, indem durch die beantragte hohe Steuer das französische Fabrikat von 13 Fr. das Tausend auf 13 bis 14 Fr. kommen würde, während es im Auslande seinen bisherigen Preis behält. Dazu kommt, daß die Fabrikanten fich zur Anfertigung von 106 Millionen Stück verpflichten, die Steuer vierteljährlich vorher zahlen und allen Plackereien der Zollbehörden unterworfen sein sollen. Bei solchen Zuständen kann keine Privat— Industrie bestehen; das Gesetz wird also fallen oder die ganze Zündhütchen-Fabrication der Regierung anheimgegeben werden. Letzteres ist auch wohl die Absicht des Generals Espinasse.

Der Präfekt des Departements Lot-et⸗-Garonne hat an die Unter⸗Präfekten, Maires und stommissare seines Departements ein Rundschreiben gerichtet, worin er ihnen anempfiehlt, die Kaffee- und Weinhäuser ed gt gh beschränken, da dieselben „für die öffent⸗ liche Sittlichkeit und Ruhe ernste Gefahren enthalten und zugleich die Ruhe und das Glück der Familien gefährden.“

Die altberühmte, aus dem zwölften Jahrhundert herrührende Cistercienser-Abtei zu Senanques, bei Gorder, im Departement Vaueluse, ist durch den Pater Berouin wieder ausgebaut und neuerdings mit Mönchen des Cistercienser-Ordens versehen worden. Die Ruinen der Abtei wurden dem Pater geschenkt, das Geld zum Neubau brachte er durch milde Beiträge zusammen. 6. April. Das heutige „Journal des Debats“ enthält einen Auszug aus dem Memorandum des Grafen Cavour vom 309. März. Graf Walewski soll mit dem Baron vüon Kisseleff betreffs der Insel Perim eine Unterredung gehabt haben.

Portugal. Lissabon, 27. Maͤrz. Das Ministerium Loulé hat in dem Gefühle, daß seine Lage beiden Haäusern der Cortes gegenüber von Tag zu Tag unsicherer werde, die Cortes aufgelöst und auf den 7. Juni neue einberufen.

Italien. Turin, 2. April. Der Ausschuß der Deputir— ten⸗Kammer, welcher mit Prüfung des von dem Justizminister in der Sitzung vom 17. Februar vorgelegten Gesetzentwurfes, be—

blickliche Zweckm

treffend die Verschwörungen m das Lehen frember Regie⸗ od

rungs⸗Oberhäupter, so wie die iftcation der Geschwornen⸗ Gerichte, n war, hat e gf ie l e r, erftattet. Derselbe spricht fich für die Verwerfung deg Gesetzentwurfes aus. Unterzeichnet ist das Aktenstück von Valerio. Zum Schlusse des Gutachtens wird die Kammer aufgefordert, sich in ihren Urtheile nicht durch die i vor einem Ministerwechsel oder durch augen⸗

ßigkeits-Rücksichten beirren zu lassen. Das Schick⸗ sal des Landes sei nicht an den Bestand eines bestimmten Ministe⸗ riums gebunden.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 1. April. Der Kawkas“ berichtet in seiner Nr. 27 von der linken Flanke

der Ka utafus-Linie, daß Kasi⸗Mahoma, der Sohn Schamils,

am 18. Januar mit 2 Feldgeschützen und 17 Fähnlein Tawlinzen die Schlucht Scharo⸗Argun besetzte, was das Signal u e e auf das Avantgarde-Lager des General⸗Majors tir gab. Alß indessen der General⸗Lieutenant , n, . am 3. Februar eine Offensiv-Bewegung gegen den Sammelplatz der feindlichen Schaaren, den Aul Tschalgi⸗Irsau unternahm, räumte der Feind das linke Ufer des Scharo-Argun und wurde durch schweres Geschütz auch vom rechten Ufer desselben verjagt; der Oberst Staritzki besetz te und zerstörte den Aul Tschalgi⸗Irsau und zog sich dann unange⸗ fochten zurück. Diese Operation hatte dem Kommandirenden der Truppen des linken Flügels die Ueberzeugung verschafft, daß die Hauptmacht Schamil's in den am rechten Ufer des Scharo⸗Argun liegenden Auls Ismail⸗Jurt, Duten und Ulus⸗Kerty sich zusammen⸗ gezogen hatte. Um das Detachement des General⸗Majors Kämpfert vollkommen sicher zu stellen und die Arbeiten für die Errichtung des neuen Forts bei Datschu⸗Bersoa zu decken, mußte der Feind aus diesen Auls herausgedrängt werden. Zu dem Ende ließ der General ⸗-Lieutenant Jewdolimoff am 5. Februar zwei Kolonnen unter den General⸗Majoren Rudanowski und Fämpfert vorrücken; der Feind räumte Ismail-Jurt und Duten sogleich, setzte sich aber in Ulus⸗Kerth fest. Das 1. Ba⸗ taillon des Regiments Nawaginsk schlug ihn auch hier heraus und verfolgte ihn bis zum nahen Walde; zu gleicher Zeit besetzte die Kolonne des General-Majors Rudanowski den Gebirgsrücken Schimberdy, nachdem er den Feind nach lebhaftem Scharmützel von demselben verdrängt hatte. Der Aul Ulus⸗Kerty, als vor⸗ geschobener Punkt, erhielt eine Besatzung von 2 Bätaillons In⸗ fanterie und 2 Berggeschützen. .

Von der Lesgischen Cordon-Linie. Die Chusche⸗ ten, welche in der Schlucht des Andi-Koissu, unweit des tuschetischen Ortes Diklo wohnen, hatten schon im Novem⸗ ber v. J. den Wunsch geäußert, zu unterhandeln und schickten am 23. 6 an den Ehef des Tusch⸗Distrikts, den Lieutenant Natieff, sieben Abgeordnete, welche sich schriftlich verpflichteten, der russischen Regierung botmaͤßig zu sein, das Tusch-Gebiet gegen jeden feindlichen Einfall zu vertheidigen, und zu dem Ende eine Ssotnia Miliz aufzustellen, und lieferten zum Unterpfand ihrer Treue 8 Geißeln. Wiewohl die Gemeinde der Chuscheten im Ganzen nur aus 173 Höfen besteht, so hat ihre Unterwerfung doch die wichtige Bedeutung für uns, daß sie Tuschetien von der Seite des Dagestan her vollkommen sicher stellt.

Amerika. New⸗Vork, 25. März. Eine Bill, welcher zufolge Kansas mit der Constitution von Lecompton als Staat in die Union aufgenommen werden soll, ist im Senate durchgegan— gen, jedoch in der Weise amendirt, daß nichts in der Akte so aus—

gelegt werden soll, als könne irgendwie das in der Constitution

von Kansas ausgesprochene Recht des Volkes, die Regierungsform jederzeit nach Belieben abzuändern, angetastet werden. Naturlich behält der Kongreß sich das Recht vor, darüber zu wachen, daß die Verfassung des Staates Kansas nicht in Widerstreit mit der Verfassung der Vereinigten Staaten stehe. Praktisch stellt sich schon jetzt in Kansas ein bedeutendes Uebergewicht der Freistaats⸗ Partei heraus. Der Senat von Louisiana hat die Bill, welche die Einfuhr freier Neger aus Afrika bezweckte, die sich zu fünfzehn⸗ jährigem Dienste verpflichten sollten, auf unbestimmte Zeit vertagt. Es kommt dies so ziemlich einer Verwerfung gleich. Das nach Utah entsandte Expeditions-Corps hat Verstärkungen verlangt, und dieselben sind auch wirklich entsandt worden. Eine Depesche aus New⸗Orleans vom 23. März meldet: „Ein von der Insel Ruatan (bei Honduras) kommender Schooner berichtet, daß 1560 Bewohner von den Indianern ermordet worden waren.

London, Mittwoch, 7. April, Vormittags. (Wolff s Tel. Bur.) Hodge ist freigelassen worden, nachdem Frankreich auf dessen Auslieferung verzichtet hat. Die heutige „Times“ be— kämpft das Projekt in Betreff des Suez-Kanals, indem sie dasselbe als eine Intrigue Frankreichs gegen das Uebergewicht Englands in Aegypten bezeichnet. Bezüglich der Insel Perim hofft die „Times“, daß Lord Malmes bury jedwede europäische Ein— mischung in diese Angelegenheit ablehnen werde.