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Oeffentlicher Anzeiger.
kan ntm ach ung. ͤ . are gh ist . ga ger ich . — hiesigen Dieben seit m gl e n ü ö Anfang 1856 die Märkte
ten, namentlich he verschiedensten Orten der gesammten
er und Riederlausitz besucht und da⸗ ff eine sehr große Menge von Diebstẽhlen berübt hat. Namentlich sind folgende Orte: Spremberg, Cottbus, Hoherswerda, Wittichenau, Drebkau, Wiednitz, Königswartha, Sommerfeld, orste, Guben, Muskau, Reichwalde Görlitz 1 u. s. w., der Schauplatz dieser Diebereien ewesen. . ö der von der Thätigkeit der Bande Kenntniß hat, so wie Jeder, dem auf den be⸗ treffenden Märkten oder sonst Waaren, vornäm⸗ lich Bettzeug, Baumwollenzeug, Seidenstoffe, Leinen und wollne Waaren entwendet worden find, wird hiermit aufgefordert, sich ungesäumt entweder hier oder bei der naͤchsten Gerichts⸗ oder Polizeibehörde zu melden und die gestohle⸗ nen Gegenstaͤnde möglichst genau, wo moglich unter Beibringung von Proben, so wie alle auf die Veruͤbung' des Diebstahls bezüglichen Ver⸗ dachtsmomenke anzuzeigen.
Kosten entstehen nicht und wird bemerkt, daß eine große Menge der gestohlenen Sachen bereits wieder herbeigeschafft ist und zur Ansicht für die Bestohlenen im Lokale des hiefigen Königlichen Kreisgerichts aufbewahrt wird.
Spremberg, den 27. März 1858.
Königliche Staats-Anwaltschaft.
1307) Oeffentliche Vorladung.
Der Landwehrmann Joseph Wosny, am 12. April 1822 zu Dorf Landsberg geboren und zuletzt in Ober⸗Paulsdorf en erf, so wie der Landwehr⸗ mann Anton Wloczhk, am 22. Januar 1822 zu Krzizancowitz geboren und zuletzt in Sternalitz wohnhaft, sind unterm 20. Januar d. J. von der Königlichen Staats⸗Anwaltschaft angeklagt:
ohne Erlaubniß ausgewandert zu 3 deshalb durch den Beschluß der Strafabtheilun hierselbst vom 28. d. Mi. auf Grund des §. 11 des Straf⸗Gesetzbuches und des Gesetzes vom 10. März 1856 in Anklagestand versetzt und Termin zur mündlichen Verhandlung und Enischeidung
auf den 10. Maid. J., Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale auf dem Rathhause hierselbst anberaumt worden.
Da der gegenwärtige Aufenthaltsort beider Angeklagten im Inlande nicht bekannt ist, so werben dieselben zu diesem Termine hiermit öffentlich mit der Aufforderung vorgeladen, zur festgesezten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden koͤnnen, widrigenfalls mit der Untersuchung und Entscheidung in eontu— maciam gegen sie verfahren werden wird.
Rosenberg O.⸗S., den 28. Januar 1858.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
[2438] Nothwen diger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Marienburg, den 4. November 1857.
Das der verehelichten Friederike Radtke, ge⸗ borne Groddeck, zugehörige Grundstück, Schönau Nr. 14, abgeschätzt auf 6951 Thlr. 20 Sgr., zu⸗ folge der nebst Hhpothekenschein und Bedingungen im IIl. Büreau einzusehenden Taxe, soll am 9g. Juni 1858, Vormittags 12 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypo⸗ thekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre
Ansprüche bei dem Subhastations-Gerichte an⸗ zumelden.
33 6
s ist bei uns auf die Amortisation d
C. Richard unter dem Datum , . . n. den 19. November 18565, auf Bauendahl und Comp. in Berlin gezogenen, bon diesem accep⸗ tirten und mit den Giros von C. Richard auf Hirsch Freund, von Hirsch Freund auf A. Pa—⸗ riser, von A. Pariser auf L. Ostersetzer und Comp. in Brodh und möglicher Weise auch mit
dem Giro von L. Ostersetzer u. Comp. auf Meher Lew in Goörliß versehenen Prima-⸗Wech⸗ sels über 374 Thlr. 6 Sgr., zahlbar 3 Monate nach dato an eigne Ordre des Trassanten, welcher angeblich bei der Versendung mit der Post von Brody nach Görlitz verloren ge⸗ gangen, angetragen worden. Es wird daher der unbekannte Fihard dieses Wechsels hier⸗ durch aufgefordert, uns denselben binnen drei Monaten, ; . aber in dem auf
den 15. . d. z Vormittags
Uhr,
vor dem Herrn Stadtgerichts-⸗Rath Grieben im hiesigen Stadtgerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 58, Zimmer Rr. 11, anstehenden Termine vorzulegen, widrigenfalls derselbe für kraftlos erklärt werden wird.
Berlin, den 23. Januar 1868.
Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen.
Deputation für Kredit- ꝛc. und Nachlaßsachen.
1944 . Bei dem unterzeichneten Gericht ist das öffent⸗ liche Aufgebot des von Louise Boͤttcher hier⸗ selbst am 24. August 1857 auf Emil Böttcher in Berlin, Ackerstraße Nr. 42 gezogenen an eigene Ordre zahlbaren und von dem Bezogenen Emil Böttcher angenommenen angeblich verloren egangenen Wechsels über 200 Thaler Preuß. Tourant, zahlbar am 24. November 185), welcher durch Giro der Ausstellerin auf A. Cohn,
von diesem auf F. Hellrigel und von diesem auf
M. Heimann gediehen ist, beantragt worden.
Der unbekannte Inhaber dieses Wechsels wird daher aufgefordert, denselben dem unterzeich⸗ neten Gericht und zwar spätestens in dem hierzu auf
den 4. September 1858, Vormittags
11Uhr,
vor dem Königlichen Stadtgerichts-Rath Herrn Grieben im Stadtgerichts-Gebäude, Jüdenstraße 58, Zimmer Nr. 11, anberaumten Termin vorzu⸗ legen, widrigenfalls der Wechsel für kraftlos erklärt werden wird.
Berlin, den 24. März 1858. Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen, Deputation für Kredit ꝛc. und Nachlaßsachen.
[945
In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Jacob Kantorowicz zu Posen ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkurs⸗ gläubiger noch eine zweite Frist
bis zum 24. April 1858 ein schließlich
festgesetzt worden.
Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, diefelben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.
Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 20. Februar er. a. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist
auf den 1. Mai 1858, Vormittags
11Uhr, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Mützell, im Terminszimmer Nr. 13 anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termin die äammtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre orderungen innerhalb einer der Fristen ange— meldet haben.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat . Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ zufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be⸗ , . auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts-Anwalte Instizräthe Tschuschke, Doen⸗ niges, Zembsch und Engelhardt zu Sachwaltern vorgeschlagen. =
*. den 24. März 1858.
n, re. Kreisgericht, Abthellung für Civilsachen.
8721 Konkurs⸗Eröffnun
Königliches Kreisgericht zu Posen. f Abtheilung.
Posen, den 29. März 1858, Nachmittags r
5 Uhr.
Ueber das Vermögen ö. Pußhändlerin Hen⸗ riette Zuromska, geb. Schultz, 1 Posen 3 kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungs-Einstellung auf den 28. März 1858 festgeseßt worden.
um einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Heinrich Rosenthal hier bestellt. Die Gläubiger der Gemeinschuldnerin werden un n g in dem
auf den 16. April d. J., Vormittags
12 Uhr, vor dem Kommissar Herrn Kreisrichter Mützell im Instructionszimmer anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehal⸗ tung dieses Verwalters oder die Bestellung eines andern einstweiligen Verwalters abzugeben.
Allen, welche von der Gemeinschuldnerin etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiz oder Gewahrsam haben, oder welche ihr etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an dieselbe zu verabfolgen oder zu zahlen, viel⸗ mehr von dem Besitz der Gegenstände bis zum 15. April d. J. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfand⸗
inhaber und andere mit denselben gleichberechtigte
Gläubiger der Gemeinschuldnerin haben von den in ihrem Besit befindlichen Pfandstücken nur An
. zu machen.
Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkuürs⸗Gläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Lörlent bis n 15. Mai d. J. einschließlich bei uns chriftlich oder zu Protokoll anzumelden und dem⸗ nächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten 6 angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des . tiven Verwaltungspersonals
auf den 29. Mai d. J., Vormittags
10 Uhr, bor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Müßell, im Instructionszimmer zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ zufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte, wohnhaften oder zur Praxis bei uns be⸗ rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Tschuschke, Doenniges und Engel⸗ hardt zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Posen,; den 29. März 1858.
Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
815 In dem Konkurse über das Vermögen der Handelsfrau verwittw. Johanna Made in Sprot⸗ tau ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist bis zum 15. April d. J.
einschließlich festgesetzt worden.
Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu
dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu
n, anzumelden.
er Termin zur Prüfnng aller in der Zeit
vom 13. März d. J. bis zum Ablauf i
zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf den 5. Mai d. J., Vormittags
11Uhr,
in unserem Gerichtslokal vor dem Kommissar,
Herrn Gerichts-Assessor Schütze, anberaumt, und
werden zum Erscheinen in diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen ange⸗ meldet haben.
Wer ee Anmeldung schriftlich einreicht, hat ö. Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ ufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be⸗ rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗Anwalte Herzfeld und Polenz zu Sachwal⸗ tern vorgeschlagen. ö Sprottau, den 16. März 1858. Königl. Kreisgericht. Erste Abtheilung.
1944 Bekanntmachung.
Die Zimmer⸗-Arbeiten und Materialien zu der diesjährigen baulichen Instandseßzung der betref⸗ fenden Brücken und Schälungen über und an ber Spree sollen im Wege der Submission resp. angefertigt und geliefert werden.
Die Bedingungen und der Anschlagsextract liegen zu diesem Behufe in unserer Registratur zur Einsficht aus und es wird der Einreichung der Submissionen bis zum 21. k. M. entgegen⸗ gesehen. e
Berlin, den 30. März 1858.
Königl. Ministerial⸗Bau⸗Kommission.
1871
Fuͤr die hiesige Fabrik sollen 400 Centner und für die Königliche Pulverfabrik zu Neisse 255 Centner Stangenschwefel, welche beide Posten getrennt an die genannten Orte zu liefern sind, angekauft werden.
Lieferungslustige werden daher hiermit auf⸗ gefordert, sowohl Proben des zu liefernden
chwefels (ungefähr 4 Loth) bis zum 20. April er. und nicht später, als auch ihre Preis⸗ forderung pro Centner kostenfrei in die Magazine der beiden Fabriken vor dem, a uf den 27. April er,, Vormittags 10 Uhr, festgesetzten Ter⸗ mine, versiegelt, mit dem Vermerk auf der Adresse: ;
„Submission auf die Lieferung von Stangen⸗ schwefel ! portofrei einzusenden.
Die gestellten Lieferungsbedingungen liegen täglich von 10 bis 12 Uhr Vormittags bei den Rendanten beider Fabriken zur Einsicht bereit, und können Auswärtigen auf. Verlangen schrift⸗ lich mitgetheilt werden.
Spandau, den 24. März 1858.
Die Direction.
650 Ediktal⸗Citation.
In der Reallasten⸗Ablösungssache der Tuetzer—⸗ schen Güter sind die von den Grundbesitzern in ben einzelnen Dörfern der Herrschaft Tuetz an die Gutsherrschaft zu entrichtenden Reallasten, durch ein Kapital von 34,845 Thlrn. in Renten⸗ briefen, abgelöst worden.
Der Eigenthümer der Herrschaft Tuetz, Kammer⸗
herr Graf von Leszezye Suminski, will die Ver⸗
wendung des Abfindungs⸗-Kapitals in die Sub⸗ stanz des berechtigten Guts nachweisen.
In dem Hypotheken⸗Buche der Herrschaft Tuetz sind sub Rubrica Ill. No. 47, 48, 49, 51, 54 bis 59 und No. 60 für den Vorbesitzer Baron Carl von Gersdorff und dessen Gemahlin Er— nestine Marie, geborne von Bismark, verschiedene Forderungen eingetragen. .
Im Laufe des Ablbsungs-Verfahrens hat der
Baron von Gersdorff sich bei der Auseinander—
setzungs⸗Behörde mit dem Antrage gemeldet: die Verwendung der dem jetzigen Besitzer von Tuetz, Grafen von Suminski, aus der Ablösung zufallenden Kapitalien von seiner Zustimmung abhängig zu machen.
Der Graf von Suminski hat dem Baron von Gersdorff das beanspruchte Prüfungs⸗ und Ge⸗ nehmigungsrecht bestritten und habe ich daher im Auftrage der Königlichen Regierung, land⸗ wirthschaftlichen Abtheilung des Innern zu Marienwerder, zur Beantwortung der Klage und Instruction wegen des von dem Baron von Gers⸗
667
dorff beanspruchten Pruͤfungs und Genehmigungs⸗ rechts zur Aushändigung der zer fe ng. den Berechtigten einen Termin auf den 29. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr, in Schloß Tuetz angesetzt, ] welchem ich den seinem Aufenthalte nach unbekannten Baron Carl don Gersdorff und seine Gemahlin Ernestine Marie, geb. von Bismark, hierdurch unter der Verwarnung einlade, daß bei ihrem Ausbleiben angenommen werden muß, als begeben sie sich des beanspruchten Prüfungs⸗ und Genehmigungs⸗ rechts über die Verwendung und Aushändigung des Ablösungs⸗-Kapitals an den Berechtigten und überlassen vielmehr die tn ang des Verwendungspunktes nach §. 110 des Ablö⸗ sungs⸗Geseßrzes vom 2. März 1850 der zuständi⸗ gen Auseinandersetzungs⸗Behörde. Dt. Crone, den 3. März 1858. Der Oekonomie⸗Kkommissions⸗Rath. Sommerfeld.
(946 Hlagdeburger Actien⸗Gesell—⸗ schaft für Mineralöl- und
Paraffin⸗Fabrication. Die Actionaire obengenannter Gesellschaft
werden hierdurch mit Bezug auf die 589. 10 und
14 der Statuten eingeladen, sich
Freitag, den 23. April e., Nachmittags 3 Uhr, im Börsenhause hier⸗ selbst zur ordentlichen General⸗Versammlung einzufinden.
In derselben kommen zum Vortrag, resp. Beschluß:
1) Bericht über den Fortgang des Unternehmens,
2) Bericht der Kommission über die Jahres⸗ rechnung (Statut §. 27),
3) Wahl dreier Kommissarien zur Prüfung der bevorstehenden Jahresrechnung,
4) Anträge einzelner Actionaire auf:
a) Reduction der Zahl der Verwaltungs⸗ raths⸗Mitglieder (Abänderung des §. 19 des Statuts),
b) gerichtliche Einziehung der rückständigen Actien⸗Einzablungen,
e) Emission von Prioritäts - Actien oder Prioritäts- Obligationen bis zum Be⸗ trage von 100,000 Thlr.
Stimmkarten hierzu sind vom 20. April e. ab in unserem Geschäftslokal, gr. Klosterstraße 106, in Empfang zu nehmen.
Magdeburg, den 6. April 1858.
; Der Verwaltungsrath.
Vergbaꝛ Aclien· Gesellͤ aft
Medio-⸗Rhein.
Die Herren Actionaire unserer Gesellschaft werden auf Grund des §. 12 unserer Statuten hiermit zur ordentlichen General-Versammlung am 31. Mai e,, Vormittags 11 Uhr, in unser Zechenhaus auf Medio-Rhein ergebenst eingeladen. ĩ
In derselben wird nach Erledigung der sta⸗ tutenmäßigen Geschäfte der ordentlichen General⸗
Versammlung, nämlich nach dem Vorstands⸗
berichte, der Rechnungslage und Decharge, der Erganzung des Vorstandes und der Wahl der Rechnungs-Revisoren, über die Stundung der Zinszahlung (Statut §. 5) verhandelt werden. Duisburg, den . April 1858. Der Vorstand.
lr Preußische Ngtional⸗Ver—⸗ sicherungs⸗-Gesellschaft.
Die Actionaire der Pr. National⸗Versicherungs. Gesellschaft werden hierdurch in Gemaͤßheit des
§. 29 des Statuts zur ordentlichen General⸗ ersammlung auf Mittwoch, den 21. April er., Vor⸗ . mittags 9 Uhr, im fg öl en e eingeladen. Die Stimmkarten werden gegen Legitimation im Büreau unseres Instituts, große Oderstraße Nr. 7, am 19. und 70. April er. verabfolgt und nur ausnahmsweise an fremde, n naire noch am Morgen vor der General⸗Ver⸗ sammlung im Börsenhause ausgefertigt werden. Der gedruckte Rechnungs⸗Abschluß pro 1857 ist vom 7. April er. ab auf unserm Büreau entgegenzunehmen. Stettin, den 19. März 1858. Der Verwaltungsrath. Fretzdorff. Theel. Ferd. Brumm. b. Dewitz. Bartels.
2. . . Cölnische Baumwollspinnerei und Weberei.
J der am 31. März d. J. stattgefundenen fünften ordentlichen General⸗Versammlung unserer Gesellschaft ist beschlossen worden, eine Anleihe im Betrage von 34,000 Thlr. unter folgenden Modalitäten zu kreiren.
1) Die Anleihe soll in 1750 Stück Obligationen, zu 200 Thlr. jede, auf Namen lautend und mit fünfsährigen, am 1. Januar eines jeden Jahres verfallenden Zinscoupons versehen, ausgegeben und mit 6 pCt. jährlich ver⸗ zinset werden.
2) Die Obligationen sind bis zum 4. Ja nugr
1862 unkündbar. — Von da ab steht der Cölnischen Baumwoll⸗Spinnerei und Weberei das Recht zu, dieselben jederzeit, nach einer sechs Monate vorher geschehenen Kündigung, zurückzuzahlen. Die Colnische Baumwoll⸗ Spinnerei und Weberei ist verpflichtet, vom 1. Januar 1862 ab, sofern sie von ihrem Kündigungsrechte keinen Gebrauch macht, mindestens jährlich 5 pCt. vom Nominal⸗ betrage der Anleihe mit 17,4500 Thlrn. zur successiven Amortisation derselben und zwar zuerst am 1. Januar 1863 zu verwen⸗ den. Die zu amortifirenden Stücke werden durch das Loos bestimmt. Die Uebernahme der Obligationen al pari soll den Inhabern der Acetien pro rata ihres Actien⸗Besitzes, und zwar auf je drei Actien eine Obligation, innerhalb einer präklusivi⸗ schen Frist von 14 Tagen vorbehalten, auch denselben eine, ihren ratirlichen Antheil übersteigende Zeichnung gestattet werden. — Sollten die Gesamimtzeichnungen die zu emit⸗ tirende Summe übersteigen, so werden die den ratirlichen Antheil übersteigenden Zeich⸗ nungen einer gleichmäßigen Reduction unter⸗ worfen. — Die Zahlung hat bis zum 1. Juli d. J., zuzüglich Zinsen à2 6 pCt. vom 1. Januar ab, bei den Bankhäusern Sal. Oppenheim jun. u. Comp., J. H. Stein und dem A. Schaaffhausen⸗ schen Bankverein hierselbst gegen Interims⸗ Quittungen zu gescheben. welche späͤter gegen die Obligations Dokumente umgetauscht werden.
Auf Grund der vorstehenden Emissions⸗Bedin⸗ gungen fordern wir die Actiongire unserer Ge⸗ sellschaft auf, uns bis zum 20. April d. J. unter spezieller Aufgabe der Nummern der in ihrem Besßitze befindlichen Actien mitzutheilen, ob und mit welcher Summe sie an der zu emit— tirenden Anleihe sich betheiligen wollen.
Cöln, den 3. April 1858.
Der Verwaltungsrath.
über das Erscheinen der stenographischen Berichte des Herren
Bekanntm ach un
9 hauses und des Hauses der Abgeordneten.
Bis heute den 7. April 1858 sind ausgegeben: zit Bogen der 1 —15. Sitzung des Herrenhauses, 5 Bogen Anlagen, bestehend aus Aktenstücken des Herrenhauses, 493 Bogen der 1 — 23. Sitzung des Hauses der Abgeordneten,
21“ Bogen Anlagen, bestehend aus Aktenstücken des Hauses der Abgeordneten,
3 Bogen Petitionen des Hauses der Abgeordneten,.
zusammen 110 Bogen.