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2 er⸗Pfarrer im Temnlin beruffwen bis herigen , . * 3 zum Superintenbenten der Diöcese
Templin zu ernennen; und
Den seitherigen Beigeordneten Hentrich zu Aschersleben im n ng, neten⸗Versamm
Amtsdauer zu bestätigen. .
Berlin, den 12. April.
Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin von Preußen und
* c eller, Hoheiten der Prinz und die Prinzessin
Friedrich Wilhelm von Preußen, sind von Weimar wieder hier eingetroffen.
Verordnung zur Ausführung des Artikels 23 des Gesetzes über die Gemeinde-Verfassung in der Rheinprovinz vom 15. Mai 1856.
Vom 4H. März 1858
Gesez vom 15. Mai 1856 (Staats⸗Anzeiger Nr. 166 S. 4110)
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, stönig .
von Preußen zꝛc. ꝛc. r . verordnen, zur Ausführung des Artikels 23 des Gesetzes vom
15. Mai 1856, betreffend die Gemeinde-Verfassung in der Rhein⸗ provinz, was folgt: 3
Die Kultur eines Gemeindegrundstücks nach Artikel 23 des 3 * vom 15. Mai 1856, betreffend die Gemeinde⸗ Verfaffung der Rheinprovinz, kann von jedem einzelnen Gemein demitgliede, so wie von der Gemeinde⸗Behörde — sei es auf deren eigenen Antrieb oder nach Anweisung der vorgesetzten Aufsichts-Behörde —
beantragt werden. §. 2
Erfolgt Widerspruch, so entscheidet die Regierung uber die
Zulässigkeit und die Ausführung 3 Kultur.
§. 3. Der Beschluß der Regierung ist zu stützen auf:
a) den von einem Sachverständigen zu liefernden Nachweis der Rentabilität und den von eben solchem aufzustellenden Plan und Kostenanschlag.
b) den vom Bürgermeister aufzustellenden Plan zur Aufbringung der Kosten,
c) den Nachweis, daß diese Dokumente (a. b.) in der Gemeinde während eines Zeitraums von vierzehn Tagen offen gelegen haben und daß die Gemeindemitglieder davon auf ortsäblsche Weise und mit dem Eröffnen in stenntniß ett worden sind, wie es ihnen während jener Frist freistehe, die Dokumente einzusehen und ihre Einwendungen gegen deren Inhalt beim 1. schriftlich oder mündlich zum Protokoll anzu—
ringen,
ch das Gutachten des Gemeinderathes über die Kultur, wie über die etwa erhobenen Einwendungen,
e) den Haushaltsetat der Gemeinde und die abgeschlossene Rech—
nung des verflossenen Jahres,
f) das auf Vorlegung der Dokumente sub a. — e. von den Kreisständen abgegebene egen.
Gegen den Beschluß der San findet der Rekurs an die Minislerien des Innern und für die landwirthschaftlichen Angele⸗ genheiten statt. .
Für die Frist und den Weg, in welchen derselbe einzulegen ist, gilt der §. 117 der ö vom 23. Juli 1845.
§. 5.
Der §. z2 der für die Gemein de⸗ und Instituts Waldungen der Kegierungs⸗Begirke Coblenz und Trier geltenden Verwaltungs⸗ Instruction vom 31. August 1839 bleibt durch gegenwärtige Ver⸗ nn i , .
rundlich unter Unserer Höchsteigenhaͤndigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen e c m n ar
Gegeben Berlin, den). Marz 1858.
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Koͤnigs:
CL. 8.) Prinz von Preußen.
Magdeburg, der von der dortigen Stabtverord⸗ ung getroffenen Wiederwahl gemäß, als Beigeord⸗ neten der Stadt ÄAschersleben fuͤr eine fernerweite sechssaährige
ven West phalen. von Manteuffel 1.
am 10. M. wurde die
nister far gandes, Gewern d öffentliche mare sterme, dn g D,, ü. * .
richtigung. In Nr. 83 des Staats⸗Anzeigers Seite 677, ge * * * * . Ernennung zum stoniglichen Baumeister
der Name statt Freuding, wie irrthümlich gedruckt, zu lesen „Treuding“
Das 12te und 13te Stuck der Gesetz Sammlung, welche heute
ausgegeben werden, enthalten unter
Nr. 4855. den Allerhöͤchsten Erlaß vom 9. April 1858, betreffend die Beauftragung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von Preußen mit der ferneren Stellvertretung Sr. Majestät des stoͤnigs in den Regierungsgeschäften; unter
4856. den Erlaß Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von Preußen vom 10. April 1858, die fernere Stell ver⸗ tretung Sr. Majestät des Königs in den Regierungs⸗ geschäften betreffend; unter
4857. die Verordnung zur Ausführung des Artikels 23 des Gesetzes uber die Gemeinde-Verfassung in der Rhein— provinz vom 15. Mai 1856. Vom 1. März 1858; unter
4858. den Allerhöchsten Erlaß vom 8. März 1858, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Kau und die Unterhaltung der Chaussee von Zabrze über Concordia⸗ Grube nach Grzybowitz und von der Eoncordia- Grube nach Kusnitzka im Beuthener Kreise; unter die Bekanntmachung der Allerhöchslen Bestätigung des Statuts einer unker der Benennung „Wilhelmine Victoria“ gebildeten, in Essen domizilirten Bergbau— Actien-Gesellschakt. Vom 3. April 1858; und unter die Bekanntmachung der Allerboöͤchsten Gestatigung des Statuts einer unter der Benennung „Stargarder Gas— beleuchtungs⸗Actien⸗Gesellschaft“ gebildeten Actien— Gesellschaft. Vom 6. April 1858.
Berlin, den 13. April 1858. Debits⸗Comtoir der Gesetz Sammlung.
Finanz⸗Ministerinm.
Die Erneuerung der Loose zur bevorstehenden 4. stlasse 11 7ter Königlicher Klassen-Lotterie, welche bis zum 19. April C., bei Verlust des Anrechts dazu geschehen muß, wird hiermit in Er⸗ innerung gebracht.
Berlin, den 13. April 1858.
Königliche General-Lotterie-Direction.
Angekommen: Der General⸗Major und Commandeur der 5. Kavallerie⸗Brigade, von Scholten, von Frankfurt 4. O.
Berlin, 12. April. Se. Majestät der König haben Aller—
gnöädigst geruht: Dem stonsulats-Secretair Blücher zu Galatz
die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Sachsen . ihm verliehenen Rüter⸗Kreuzes des Albrechts-Ordeng zu ertheilen. ;
Nichtamtliches.
Preußen. Charlottenburg, 12. April. re Ma⸗ je st aten der tönig und die Königin i n. 3 Vor⸗ mittag nebst Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen von Preußen und der Prinzessin Alexandrine in der Schloßkapelle zu Charlotten— i vom Ober⸗Hofprediger Dr. Strauß gehaltenen Gottes⸗
Ber iin, 12. April! Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen fuhr gestern Vormittag 46 kee n , , zum Gottesdienst und nahm nach demfelben den Vortrag des Miunister⸗ , . tg n.
e. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen empfin
heute reg, 4 in Vortrag des pe e sn ü j Staats ministerium trat — . um . gestern Mittags 12 Uhr zu — In der (26sten) Sitzung des Abgeordnetenhauses Berathung des Etats des Mini⸗
steriunls des Innern fortgesezt, Gegen die in Etat ausge⸗ setzte Erhöhung der Pos. 1 des Tit. VI. für die Polijei⸗Berwal⸗ tung in den gtößeren Städten, namentlich eines Polizei-Dirigenten in Tissit, erhoben mehrere Abgeordneten Wider spruch; die Maßregel wurde vom Minister des Innern
vertheidigt, worauf das Haus der Position die Genehmigung
ertheilte. Der Antrag der Kommission; „die Erwartung auszusprechen, daß die Königliche Staats -Regierung das Gehalt für den Polizei⸗Dirigenten in Halberstadt nur für die Dauer der Verwaltung des jetzigen Ober -Büurgermeisters bean— spruche“, wurde angenommen; der Antrag des Abgeordneten Wentzel: „die Erwartung auszusprechen, daß die FKöni liche Staatsregierung darauf Bedacht nehmen werde, baldmöglichst, und jedenfalls im naͤchsten Jahre æine andere und mit einem gering eren Kosten-AUuf— wande verbundene Organisation der Polize!⸗Verwaltung für die im ländlichen Territorium des ehemaligen Freistaates Danzig be⸗ legenen Ortschaften berzustellen⸗; dagegen a bgeleh nt. Es begann alsdann die Discussion über die Anträge des Abgeordneten Wentzel hinsichtlich der Verwendung bes berliner Polizei⸗Personals bei der Herausgabe, des „Verordnungs- und berliner Intelltgen blattes“ und hinsichtlich der Herabsetzung der Zahl der Ezxekutiv⸗ Beamten. Die namentliche Abstimmung uͤber diese Anträge wurde beschlossen, die Abstimmung indessen selbst wurde zur naͤchsten Sitzung vertagt. Sachsen. Gotha, 9. April. Der gem einfchaftkiche Landtag beider Herzogthümer beschäftigte sich in der gestrigen Sitzung mit Feststellung der gemeinschaftllchen Etatspositionen pro 1858 - 64. Heute kam der vom Abgeordneten Oberländer gestellte Antrag wegen Anbabnung einer Milifair-Convention mit dem sönig⸗ reich Preußen zur Verhandlung. Die Miilitair⸗ Kommission hatte beantragt, uber diesen Antrag jur Tagesordnung überzugehen, und sie motivirte diesen Antrag damit, daß durch eine solche Militair⸗ Convention eine Ersparniß nicht erzielt, den diesseitjgen Militairpflichti⸗ gen nicht unbedeutender Nachtheil zugefügt, überdies aber eine theilweise Mediatisirung des Staates Koburg-Gotha bewirkt werde. Der An— tragsteller bekämpfte diese Motibirung und hob dabei hervor, daß fur Preußen die Abschließnng von MilitäirEonventionen politisch wichtig sei und deshalb wohl dieser Staat zu einem Geldopfer ge⸗ neigt sein werde. Von Seiten des Staatsministeriums wurde aber die Unmöglichkeit einer Ersparniß für den Fall einer solchen Con— vention nachgewiesen und in Beziehung auf die angeblich politische Wichtigkeit bemerkt, daß renz erkenne, nur in dem Hand in Hand gehen mit der anderen Großmacht bestebe das Gedeihen Deutschlands; die Abschließung von Militair-Conventionen aber stehe solchem Zusammengehen trennend entgegen. Nach laͤngerer Diskussion wurde der Uebergang zur Tagesorbnung mit 12 gegen
8. Stimmen beschlossen. — Heute gegen 1 Uhr Nachmittags traf
Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Wilhelm von Preußen mit Gemahlin, von Weimar kommend, hier ein; der Herzog erwartete das hohe Paar am Bahnhofe und führte dasselbe
in das hiesige mit Blumen geschmückte Residenzschloß ein. Die
Abreise der hohen Gäste ist, wie ich höre, auf künftigen Sonntag festgesetzz.· (Fr. Gl.) — .
— 10. April. In der heutigen Sitzung des gemeinschaft⸗ lichen Landtags legten die koburger Abgeordneten gegen die Kompetenz des gemeinschaftlichen Landtags feierliche Verwahrung ein und verließen den Saal. (Goth. 3.)
Hessen. Darmstadt, 9. April. Heute Nachmittag ist Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Bad en nebst feiner 1. Gemahlin zu einem Besuch am hiesigen Hofe eingetroffen. Baden. Karlsruhe, 19. April. Ihe Königlichen Ho⸗ heiten der Großherzog und die Groß herzo gin find heute Abend hier wieder eingetroffen. Car sr. tz
Württemberg. Stuttgart, 9.
erschienen gestern Abend bei der Vorstellung der Stummen von
wrtici mit Ihren Masestten dem könig und der stonigin in der Königtlthen Loge Heute Vormittag sind Ihre König lichen Hoheiten, nachdem sie sich von Ihren Majcstäten dem König ünd der Königin und dem Königlichen Hofe verabschtedet hatten, wieder nach Karls—⸗ ruhe zurückgekehrt.
Das Königliche Dekret, kraft dessen die votletzte Stände⸗Ver⸗ sammlung am 4. Mai d. J. ihre Verhandlungen wieder aufzu— nehmen hat, ist heute im „Staats⸗Anzeiger“ erschienen.
iz. Bern, 8. April. er Bunbesrath hat seinen
Gesandten in Paris, Herrn Dr. Rern, beauftragt, noch einmal eine Audienz bei dem französischen aiser zu verlangen und ihm mitzutheilen, wie sehr sich die öffentliche Meinung in der Schweiz egen die Errichtung der beiden neuen Konsular⸗Agenturen aus—⸗ reche, und mit diesen 3 6 die eindringlichsten Vor⸗
stellungen zu verbinden, Se. Majestaͤt möge auf dieselben ver— zichten. Eist nachdem die Antwort von Paris eingetroffen ist,
wird der Bundesrath über das Cxequatur einen Beschluß
ale, 8 . und Irland. Lon dr n, 10. Apri.
In der gestrigen Sitzung des Central Kriminalgerichtshofes hatte
gegen die Anstellung
ptil. Ihre König⸗ lichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Baden
schuldiger acaes brechens des mit
Majestaͤt auf de Mordes.“
entscheiden haben, o der gegen den Ang bemerkte, ohne d falls eine
Frankreich be enen
rhebung der Anklage der Prozeß am Montag um 10 * Mee n Er sprach die Hoffnung aus, daß die Tages presse Prozesses der Diskusston über denselben enthalten werde. Am Nachmittag kehrten die Geschwornen in den Gerichts⸗ hof zuruck und erkannten auf vier Anklagepunkte. Die beiden ersten Anklage⸗Bills lauten darauf, daß Bernard Urheber (prin-= ipal) der Ermordung des Nicolao Batti und Eugene Rigueur, die beiden letzteren darauf, daß er vor Verübung dieser . thaten Mitschuldiger (accessory) bei den Verbrechen war.
Prinz Georg von Sachsen ist gestern, nachdem er sich bei Hofe verabschiedet hatte, von Windser nach Southampton gefahren, um sich daselbst nach Lissabon einzuschiffen. — Der Prinz von Wales tritt heute eine Reise nach Irland an.
Die heute veröffentlichten Marine-Voranschlaͤge Sir John Pakington's sind im Ganzen um 319 006 Pfd. geringer, als die von Sir Charles Wood, dem Marine-Minister unter der vorigen Regierung, entworfenen waren. Sie betragen im Ganzen 8 821, 600 Pfd. gegen 9, 140,009 Pfd. unter Sir C. Wood, übersteigen also immer noch um 613,009 Pfd. das Marine⸗Budget vom Jahre 1857.
Frankreich. Paris, 9. Aptil. In der Begründung des dem gesetzgebenden Körper vorgelegten Gesetzentwurfes wegen Bewilligung von Pensionen und Unterstützungen an die Verwun⸗ deten oder die Familien der Opfer des AÄttenkats vom 14. Januar heißt es: „Die Explosion erreichte 160 Personen; 9 erlagen; 5 hinterlassen Wittwen und Kinder, 4 waren unverheirathet ünd ge— hörten sehr bedrängten Familien an. Außerdem wurden 18 so verwundet, daß sie gebrechlich bleiben werden. Um diesen Un⸗ glücklichen die einzig mögliche Erleichterung zu reichen, beantragt das Gesetz eine Pension von 1009 Fr. für die Witwen; 600 Fr. für Väter und Mütter; und endlich eine Pension von 600 Fr. für die gebrechlich Gebliebenen. Eine einzige diefer letzteren Pensionen wurde wegen der außerordentlich schweren Verwundung auf 1009 Fr. festgesetzt. Eine Summe von 30 000 Fr. ein⸗ für allemal ist zur uur terst en n, der bedürftigen minder schwer Ver⸗ wundeten verlangt.“ Im Gesetzentwurfe sind die Namen der zu Pensionirenden aufgeführt. Die Pensionen sollen vom 14. Januar an beginnen, in das Buch der Civil⸗Pensionen eingetragen und den National⸗Belohnungen gleich erachtet werden.
— 10. April. Der „Moniteur“ bringt die Ernennung des Präsidenten vom Staatsrathe mit Minister-Rang, Hrn. Baroche, und des Generals, Grafen von Schramm zu Großkreuzen, des Rathes am Caffationshofe Hrn. Vietor Foucher zum Groß ⸗Offizier und des Senators Baron Boulah von der Meurthe zum Com⸗ mandeur des Ordens der Ehrenlegion.
— 11. April. Der heutige „Moniteur“ enthält folgende Notiz: Mehrere Journale haben Dividenden von Eisenbahn⸗ und industriellen Gesellschaften niedriger angegeben, als fie in Wirklich keit sitnd. Die Blätter sind gewarnt, und man wird aͤhnliche Müt— theilungen falscher Nachrichten getichtlich verfolgen. Die Presse hat die Pflicht, das Publikum aufzuklären dber nicht zu belügen.
ö a . Die englischen Blatter veröffentlichen eine auf dem India House in London eingetroffene Depesche des Herrn Ander⸗ son, Seeretairs der Regierung von Bombay. Das Schriftffüet ist aus Bombah, 18. Maͤrz, dalirt. Wir eninehmen demselben Fol⸗ gendes: Am 45. März hatte der Feind noch einige Theile der Stadt Luckno ibesetzt; allein man erwartete von Stunde zu Stunde die Nachricht von der Besetzung der ganzen Stadt durch die Eng⸗ länder. — Du ab (der zwischen Ganges und Dschumna gelegene Landstrich!.! Ein Rebellen-Corps bedrohte Etawah, ging jedoch wieder über den Ganges zutück. — Rewah. Man meldet, daß die Aufständischen Cherman (?) genommen haben und daß der Radschah, so wie der Kommissar Cavin Gefangene sind. — Central-Indien. Sir Hugh Rose hat Bandapur am 19ten März besetzt. Der Radschah ist nach Tschunderi geflüchtet. — Radschputen-Land. Keine Neuigkeiten. — Südliches Mabh— ratten-Land. Der Rebell Dessahis befindet sich noch immer in der Wildniß von Cangra. Die Regierung der Praͤsidentschaft Madras hat große Verstärkungen dorthin geschickt, und die Graͤnze von Bombay wird sorgfältig bewacht. — Aus Allahabad vom 17. März ist folgende Depesche eingetroffen: Aus Futtyghur, 15. März wird gemeldet, daß Nena Sahib noch immer zu Jehan—⸗
pur verweilte und daß die Rebellen (Häuptlinge sich bei ihm be—
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