1858 / 88 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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r bisherige Superintendent von Rechenberg in Cüstrin ist * ö der Diszese Halberfiadt; undd Der bisherige Superintendent Pippart in Teltow zum Superintendenten der Diözese Zehdenick ernannt; so wie 6 Dem Oberlehrer am Gomngsium in Merseburg, Dr. C. W. Osterwald, der Professor⸗ Titel verliehen; und Am Gymngsium in Treptow a. R. die ö des wissen⸗ schaftlichen Hülfslehrers Otto Kalmus, bisher am Gymnasium in Halberstadt, als Ordentlicher Lehrer genehmigt worden.

Akademie der Künste.

Sroße Kunst⸗Aus stellung im Königlichen Akademie-Gebäude zu Berlin für Werke lebender Künstler des In- und Auslandes. 18538. 4

1) Die srunst⸗Ausstellung wird am 1. September d. J. eroͤffnet . Prefessor Serbig, Vice · Direltor.

und am 1. November geschlossen; während dieser Zeit wird dieselbe den Besuchen des Publikums an Wochentagen von 10 bis 5 Uhr, Sonntags von 11 bis 5 Uhr geöffnet sein.

2) Nur die von den Künstlern selbst oder auf deren Veranlassung angemeldeten Werke werden zur Ausstellung zugelassen, was auch dann gilt, wenn dieselben nicht mebr im Besitze der Künstler sind, indem weder bie Echtheit der Arbeiten, noch 3 mn derselben für diese Aus stellung zweifelhaft ein dart. 6

Die schriftlichen Anmeldungen der auszustellenden Kunstwerke müssen vor dem 1. August d. J. bei dem Inspektorat der Akademie eingegangen sein, um in das zu drückende Ver— eichniß aufgenommen zu werden und außer Namen und ohnort des Künstlers die Anzahl und il n der einzusendenden Arbeiten nebst Angabe der dargestellten Gegenstände, so wie die Bemerkung enthalten, ob das n werk kaustich ist ober nicht. Wiederholte Anmeldungen eines und desselben Werkes sind unzulässig; auch können mehrere Kunstwerke nur dann unter einer Nummer begriffen werden, wenn dieselben in einem gemeinschaftlichen Rahmen befind—

lich sind.

Die Anmeldungen sind Zusagen der Einsendung der an— gemeldeten Kunstwerke, allein die Aufnahme derselben in das gedruckte Verzeichniß berechtigt nicht zu dem Anspruch, daß die Gegenstände auch wirklich ausgestellt werden. ;

Um die rechtzeitige Aufstellung der Kunstwerke möglich zu machen, müͤssen dieselben bis zum Sonnabend, den 14. August d. F., bei dem Inspektorat der Akademie mit zwei gleich— lautenden Anzeigen, wovon die eine als Empfangs ⸗Beschei⸗ nigung gestempelt zurückgegeben wird, abgeliefert werden. Später eintreffende Kunstwerke werden nur insofern berück— sichtigt, als zur geeigneten Aufstellung derselben noch Platz vorhanden ist. Eine Umstellung schon placirter Gegenstände zu Gunsten der spaͤter eintreffenden darf nicht gefordert werden.

6] Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Geschäftsführung muß jedes Werk an einer Stelle mit dem Namen des Künstlers, wenn auch nur durch Anheften einer Karte bezeichnet und bei Gegenständen, wo eine Verwechselung möglich ist, als Prospekten, Landschaften, Bildnissen 2c, der Inhalt der Darstellung auf der Rückseite des Bildes kurz angegeben werden.

7 Anonyme Arbeiten, Copien (mit Ausnahme d : ng lrbeiten, zer Zeichnungen . den Kupferfstich, aus der Ferne . . , Zeichnungen unter Glas, musikalische Instrumente, so

wie mechgnische und Industrie? Arber ö nicht zur Ausstellung . lrbeiten aller Art werden

8d) Vor gänzlicher Beendigung der A in , 5ste einen ausgestellte hegensfanm 3. e n, kann Niemand

9) Eine für diese Ausstellung aus Mitglieder ĩ 8 Ig aus Mitglieder Senft und, der Atadenit an n wn, e fame üb, ,,,, ö , . xjur die Aufstellung d und die Ausschließung nicht geeigneter ,

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nebst den desfälligen Besorgungen

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. en die stosten des Her⸗ und Rücktt ragen. ö.

Gewicht aus der Ferne dürfen auch von diesen nur nach

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irre Anfrage und Genehmigung der Akademie zur

sstellung übersandt werden. Alle anderen Einsender 53 orts selbst zu

Die Vermittelung des Verkaufs der Ktunstwerke und die Weiterbeförderung derselben an andere unst⸗Ausstellungen, und storrespondenzen können nicht von der Akademie übernommen werden, so wie auch die Einrahmung von Bildern, Kupferstichen Z. von den Einsendern besorgt werden muß.

Wegen Beschädigung der Gegenstaͤnde vag des Her⸗ und Rücktransports kann die Akademie nicht in Anspruch genommen werden. Unangemeldete Sendungen werden un⸗ eröffnet zurückgewiesen.

Berlin, den 16. Januar 1868.

Königliche Akademie der Kuͤnste.

Dr. E. H. Toelken, Geheimer Regierungsrath ze. Secretair der Akademie.

Finanz⸗Ministerinm.

Die Ziehung der 4. Klasse 117. Königlicher stlassen-Lotterie wird den 73. April d. J, Morgens 7 Uhr, im Ziehungssaal des Lotterie⸗Hauses ihren Anfang nehmen.

Berlin, den 16. April 1858.

Königliche General-Lotterie⸗Direction.

Saupt⸗Verwaltung der Staats schulden.

Bekanntmachung vom 7. Januar 1858 betref— fend die Ersatzleistung für die präkludirten Kassen⸗

Anweisungen von 1835 und Darlehng⸗ Kassen scheine.

HeseZzvom 15. April 1857 (Staats- Anzeiger No. 100. S. 789). Bekanntmachung vom 29. April 1857 (Staats-Anzeiger No. 165. S. 817). Bekanntmachung v. 9. September 1857 (EEtaats⸗Anzeiger No. 2165. S. 1785).

Mit Bezug auf unsere Bekanntmachungen vom 29. April und g. September v. J. und in Folge des Gesetzes vom 15. April b. Jr werden alle diejenigen, welche stassen-Anweisungen vom Jahre 1835 oder Darlehns - Kassenscheine bom Jabre 1848 nach Ablauf des auf den 1. Juli 1855 festgesetzten Praͤklusipv⸗Termins bei uns oder der Kontrolle der Staatspapiere oder den Provinzial⸗, Kreis- oder Lokal-tassen zum Umtausch eingereicht haben, hiermit wiederholt aufgefordert, den Ersatz für diese Papiere, soweit der⸗ selbe noch nicht erhoben ist, bei der Kontrolle der Staatspapiere, Oranienstraße Nr. 9e, oder beziehungsweise bei den Regierungs⸗ Hauptkassen, unter Rückgabe des ihnen ertheilten Empfangsscheins oder abschlägigen Bescheides, in Empfang zu nehmen.

Zugleich ergeht an diejenigen, welche noch Kassen-⸗Anweisungen vom Jahre 1835 oder Darlchns-Kassenscheine vom Jahre 1818 besitzen, die wiederholte Aufforderung, dieselben bei der Kontrolle der Staatspapiere oder den Regierungs⸗Hauptkassen oder den von Seiten der Königlichen Regierungen dansit beauftragten Spezial⸗ kassen behufs der Ersatz leistung einzureichen.

Berlin, den 7. Januar 1858.

Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden. Ratan. Gamet. Nobiling. Guenther.

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Angekommen: Se. Egeellens der Erb- Landmarschall j erzogthum Schle sten dan e nl Graf von Sandreßzky⸗ 8a dra fch nz, von dangenbielai.

erlin, 15. April, Se. Majestät der König häahen Aller⸗

a geruht: Dan Baumeister und Abtheilungs-Ingenieur der

erlin⸗Anhaltischen Eisenbahn, John in Eöthen, die Erlaubniß

zur Anlegung der ihm verliehenen, dem 5353 Anhaltischen

Gesammt“ Haus⸗Orden Albrechts des Bären affiliirten, goldenen Medaille zu ertheilen.

Nicht an tliches. Berlin, 15. April. Se. Königliche Hoheit

Preußen. Preußen arbeitete Nachmittags mit dem

der Prinz von Minister⸗Präsibenten.

Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen nahm heute Vormittag den Vortrag des Kriegs⸗Ministers, Grafen von Waldersee und des Obersten gie bern von Manteuffel entgegen.

Sitzung, an welcher 64 Mitglieder Theil nahmen, dem Gesetz⸗Ent⸗ wurf, betreffend die Gebühren und stosten des Verfahrens bei

Theilungen und bei gerichtlichen Verkäufen von Immobilien im

34 . des Appellations⸗Gerichtshofes zu Cöln, in der ellg n gn cher er aus den Beschlüffen des Abgeordnetenhaufes herbor⸗ egangen ist, die unveränderte , , . und beschäftigte sich i mit der Berathung des ersten Berichts der Budger⸗Kom— missibn. .

Die gestrige (29ste) Sitzung des Abgeordnetenhauses wurde mit dem Beginne der Diskussion über die Vorlage der Re⸗ gierung, betreffend die Uebereinkunft wegen Besteuerung des Rüben zuckers und wegen Verzollung des ausländischen Zuckers und Syrups, eröffnet. Die Finanz⸗Kommission beantragte Ver⸗ sagung der Genehmigung. Die Abgeordneten Diergardt, Reichensperger (Mayen) und der Minister⸗Praͤsident Freiherr von Manteuffel empfahlen die Genehmigung, während die Abgeordneten Hellfeld und Wagener (Neustettin) dagegen sprachen. Sitzung vertagt.

Massau. Wiesbaden, 13. April. Nach vierzehntäͤgiger Vertagung haben heute die Sitzungen der Kammern wieder begonnen. (M. 3.)

Baden. starlsruhe, 12. April. Die Vorbereitungen ur nächsten Naturforscher⸗Versammlung, die hier statt⸗ nden wird, schreiten gehörig vorwärts. Der Großherzog hat das

erforderliche Lokal zur Verfügung gestellt und auch sonst jede Unterstůßung age chert; ebenso wird die Stadt Alles aufbieten, um die zahlresch erwarteten Gaͤste festlich zu empfangen und zu bewitthen. (Fr. J.)

Niederlande. Haag, 13. April. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer haben die neuen Minister eine Erklä— rung hinsichtlich ihrer Prinzipien abgegeben, in welcher, nebst Mehrerem, Folgendes gesagt wurde:

Wenn ein Ministerwechsel selten ohne Einfluß auf die Angelegenheiten des Staates bleibt, so hat er eine um so großere Bedeutung, wenn die Prinzipien, auf welche die Negierung sich gründet, dadurch modifizirt wer⸗ den. Es kann Niemandem entgangen sein, daß es noch immer Einige giebt, und darunter höchst ehrenwerthe Männer und Vaterlandsfreunde, welche die im deb 1818 eingetretenen Veränderungen in unserer Verfaffung als verderblich für Konig und Vaterland betrachten, und welche deshatb, wenn fie auch nicht auf eine Rückkehr fruͤherer Zeiten hoffen konnen, dennoch die bei der Verfassungs⸗Revifion angenommenen Prinzipien und Vorschriften in moͤglichst eingeschränktem Sinne ausgelegt haben möchten. Dadurch wird mancher Schritt auf, dem Wege verständigen Fortschritts gehemmt. Zu einer besseren Würdigung und mehr allgemeinen Annahme der konsti⸗ tutionellen Begriffe der Gegenwart zusammenzuwirken, und ferner das⸗ senige, was im allgemeinen Interesse am dringendsten gefordert wird,

aldigst zu Stande zu bringen, das ist der wech zu welchem die jetzigen . zusammengetreten sind, und der Grund, auf welchem dle neue Regierung beruht. Damit deswegen kein Zweifel erübrigen solle, so haben die zuerst ernannten, neu aufgetretenen Minister vor ihrer Anstellung in einem Schreiben an den König ihre poli⸗ tische Denkungsart Seiner Majestät mitgetheilt. Sie sagten darin Sale, „Nach unseren politischen Ansichten muß eine durchaus ehr⸗ iche Ausführung der Constitution und ein offenherzi— ges Verständniß zwischen der Krone und den General— Staaten bei der Reglerung im Vordergrunde stehen und darf bei keiner

seinen Sitz ir Buteshire ein. Mr

I den Kronjurssten 9 Das Herrenhaus ertheilte in seiner gestrigen (17ten)

ĩ der Debatte wurde auf die heutige . Die Fortsetzung der f heutig die Arbeit erleichtern. Der Sch a ß ka nz ler glaubte, es müsse jedem der ehren?

des Hauses eingebracht, ohne deshalb gebilligt zu sein.

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gShanblun lichen In einer lirch gen nosse . f. des gefragt werden. Eine in Sinne han glauben wir, die gem

verlangt wird. 6

und werden, wenn Ew,

Schreiben zu Seinen Minist

Großbritannien und Irland. London, 13. April. Der Prinz von Wales ist vorgestern wohlbehalten in Cork angelangt. Heute oder morgen wird er in Dublin erwartet, wo er einem Balle beim Vice⸗önig und der Vermählung von dessen

Tochter beiwohnen soll.

Lord Cow ley ist gestern von Paris angekommen und wird

wahrscheinlich 8 bis 10 Tage hier verweilen.

In der gestrigen Sitzung des Ober hauses (der ersten nach Ostern) kam nichts von allgemeinerem Interesse ur Verhandlung. Im u nterhause nahm ein neues Mitglied., Mr. Stuart Wortley, r Auf eine den „Cagliari“ betreffende An⸗ frage von Mr. Hzeadlam sagte der Schatzkanzler, daß am Sonnabend Morgen einige sehr wichtige Aktenstücke angekommen seien. Da dieselben j ö Ur Prüfung vorgelegt werden mußten, werde sich die Mittheilung bes dutachtens noch eine kurze Zeit verzögern. Der Schatz kan zl er erhob sich nochmals zur Anzeige, baß er für die Finanzborlage ben 19. April festgesetzt und so bald nachher als thunlich die zweite Lesung der Indiabill vornehmen möchte. Tord Fohn Russell hatte in Bezug auf die von vielen Seiten und nicht ohne Grund getadelte neue Indigbill cinen, Vorschlag zu machen. Es sei höͤchst wünschenz—˖ werth, daß die indische Angelegenheit, die für Englands Heil und gie f bon unberechenbarer Wichtigkeit ist, nicht als eine . und Kabinetsfrage behandelt werde, und doch sei die Gefahr vor⸗ anden, daß eine Debatte über die zweite Lesung in einen Parteienkampf ausarten könnte. Das Haus möge aber bedenken, daß es mit diesen Er⸗ oͤrterungen einen Boden betrete, der von der glimmenden Asche eines kaum geh ten Brandes bedeckt ist. Viele in der Bill enthaltene Prinzipien edürften einer gesonderten Berathung und Abstimmung und diese könnte denselben bei dem gewohnlichen Verfahren nicht zu Theil werden. Er dringe also darauf, daß, ehe man mit der Bill weiter vorgehe, eine Reihe von Beschlußfassungen dem Haufe vorgelegt werde. Erhalten diese Reso⸗ lutionen die Sanct on des Hauses, so könne dann auf Grund dieser prin⸗ zipiellen Hauptzüge eine Bill zu Stande kommen. * derselben Weise habe Lord Castlerea gh his erste große Reform der Compagnie Rege⸗ rung die en,. der indischen Handelsmonspole im Jeden 1812 durchgeführt. Wenn diese Methode anfangs Zeit koste, werde sie am Ende doch

werthen Gentlemen einleuchten, daß die vom edlen Lord vorgeschlagene Methode weit bequemer, als die offizielle sein würde. Ihrer Majestät

Regierung, die während der Feiertage sich mit gran des Gegenstanbes

beschäftigi, sei für die Vortheile des angerathenen anges durchaus nicht blind allein da das Haus die Einbringung einer Bill' von Stiten Loth Palmerston's guthieß sich also gewissermaßen e jede unnsthig schei⸗ nende Säumniß aussurach, glaubte dle gegenwärtige Regierung dem Bei⸗ spiel ihrer Vorgänger folgen zu müssen. Beide Bills befänden sich nun in derselben Lage; beide seien zum ersten Mal gelefen, b. h. mit Erlaubniß ) h Er gestehe nun ern, daß er der Meinung des edlen Lords (Ruffell) vollkommen beipflichte. urch ein einziges Votum über die vielfachen jnbischen Fragen zu ent— scheiden, wäre ein kurzes, aber nichts weniger als grünbliches und ersprieß⸗ liches Perfahren. Wenn das Haus sich derfelben Ansicht zuneige, scheue er nicht dabor zurück, Resolutionen vorzuschlagen. Er müsse jedoch sagen, es wäre ihm lieber, wenn der edle Lord, von dem die Idee aus⸗ gege, die Resolutionen einbraͤchte (Lachen); dieseiben könnten unmöglich in besseren Händen sein; aber wenn der edle Lord dies ablehnt, werde er vor der Verantwortlichkeit nicht zuruͤckschrecken. Er wolle keine Zeit ver⸗ geuden und den frühesten verfugbaren Tag für die Refolutlon anberau— men; er hofft, daß die Erörterung durch die Erfahrung und Kenntnisse vieler Mitglieder befruchtet werden und fich von Parteileidenschaft frei halten werde. Lord J. Ru ssell hält es für eine Ueberhebung von Sei⸗ ten eines Privat-Mitglledes, der Regierung in solchen Dingen die Initiatibe entreißen zu wollen. Es schicke sich, daß die Sache in den Händen der Regierung bleibe. (Lachen. Sir C. Wabd ist außer sich vor Erstaunen, daß die Regierung eine ö hochwichtige Angelegenheit in Pripathände fallen lassen und gewissermaßen abdanken wollte. Er kann den Resolutionsweg 3 billigen. Im Jahre 1813 lagen 14 verschiedene Fragen vor; dies mal handle es sich nur um eine einzige Frage: die Abschaffung der Compagnieregierung. Mr. Roß Manges (Präsident der ostindischen Compagnie) ist gegen beide Bills, wird sich aber dem Willen des Hauses fügen: Lord Palmer ston wunscht ebenfalls nicht, daß Indien zum Spielball der Parteien werde, kann jedoch den Resolutionsweg durch nichts gerechtfertigt finden, da das Prinzip beider Bills die Abschaffung der Compagnie = sanctionirt sei, die Details aber vor die Comité Berathung des ganzen Hauses gehören. Auf dem Resolutionswege werde man nicht zum Ziel gelangen, sondern sehr viel kostbare Zeit verschwenden. Der Schatzkanzler vertheidigte sich gegen den Abdankungs-Vorwurf. Er konnte dem edlen Mitglied für die Eity anständigerweise nichts Anderes, als die Initiative anbieten, sei jedoch, wie gesagt, bereit, in 14 Tagen die Resolutionen einzubringen. Nach 'äinigen andern Anfragen schließt er mit der Betheuerung, daß er seine India-BVill nicht aufgebe, sondern dieselbe in einer durch die Kritik des