r n v Art. 6. Der Betrag der Lootsentagen wird zur Hälfte beim Ein Die Europaäische Kommission bebält fich eine spezielle und direkte Be ehr wibh ar d e ef, T gn . dem Inh er l. mn fie .
, , , , n n gleich den durch die Leichterschiffe bezahlten Summen, gemäß des vorstehen⸗
timmungen dieser Verordnungen vor, 2 me . ö 1 9 43, 1! 45, aß, 3 Hä. 55 den Artikels, in Ausführung des Art. 4 des Cootsen' Reglements, in die
und 56 in Besug der Ernennung und der Absetzung des Lootsen⸗Capitains, Kasse des Hafen⸗Capltanats von Sulina. des nee oer . 3. , n. a n ü. Die von dem Hafen -Capitg in auszustellende Quittung muß den Namen Galatz, den 8. Oktober und die Ratlonalitat des 53 ̃ 2 9. 2 ee e Kommission. Namen des Capitains oder sführers und die in Worten ausgedrückte e , ,. ; . ganze Summe, welche gezahlt worden ist, enthalten. gez. Omer Fedzi.
Sie wird aus einem Register mit Duplikatbogen ausgeschnitten wer—= Anlage Rr. 1 den, welches im Büreau des Hafen⸗Capitains deponirt blelbt.
Art. 7. Frei von der Lootsentaxe sind die Kriegs, Kauffahrtei⸗, Segel⸗ und Dampfschiffe, deren Tragfähigkeit unter 60 Tonnen ist. Diese dürfen die Sulinaer Barre ohne Lootsen passiren.
Art. 1. Die Kauffahrtei⸗ und Segelschiffe von mehr als 60 Tonnen 6. ; dem Rechte Geb ae er ? ; Diejenigen unter ihnen, welche freiwillig von dem Rechte Gebrauch Tragfähigkeit, welche die Barre der Donau bei Sulina passiren, zahlen die d Urtitel s be intritt i i . emacht haben, einen Lootsen zu nehmen, haben die durch Ärtike für den Eintritt in den Fluß und für den Austritt aus bemfelben als . . en .
Lootsentaxe die nachstehend festgestellten Summen, namlich: 2 . deren Tragfähigkeit 60 Tonnen . t, aber die von Galach, den 9. Oktober 1851.
hundert zwanzig nicht überschreitet, je ed rn, z r. , . ö iejeni ĩ ; nicht über zwei hunder Diejenigen über hundert zwanzig, aber nich z 3 gar bie Curapatsche Donau. aounssson.
Tonnen : 2 / Diejenigen über zwei hundert, aber nicht über zwei hundert funf Omer Feyzt.
en, d Dukaten , g, aber nicht über drei hundert V 31 Anla ge Rr. IV.
9 Tonnen übersteigenden Tragfähig⸗ z Dienstkleidung der L8ootsen.
Art. 2. Die Kriegsschiffe und die Dampfschiffe, welche periodische Neisen machen und die Sulinaer Barre passiren und deren Ladungsfähig keit sechzig Tonnen übersteigt, zahlen fur den Ein- und Austritt aus dein Flusse die geringste Taxe von zwei hollaͤndischen Dukaten.
Art. 3. Die Dampfschiffe anderer Gattung, als die im vorstehenden Artikel besagten, werden den Segelschiffen gleich geachtet, und haben als Ueberrock von blauem Tuche mlt hochstehendem Kragen, Knöpfe von solche die im ersten Artikel dieses Tarifs bestimmte Lootsen⸗Taxe nach 3 Metall, mit der Ziffer P.; goldene Tressen von der' Grelle eines
Abzug des Gewichtes ihrer Maschinen und Kessel zu zahlen. Zolles um den Kragen.
Art. 4. Die zum Remorquiren der Schiffe über die Barre von ö. x Sulina ermaͤchtigten Enn ü sind nur gehalten, bei ihrem erstmaligen p ,,, mit goldener Tresse, und einer die Ziffer Einlauf in den Fluß und bei ihrem leßten Auslauf aus demselben einen P. S. trag . immatrikulirten Lootsen an Bord zu nehmen, und in allen Fällen ihres ersten Passirens der Barre, und haben nur ein n. Mal die durch die Art. J und 3 des gegenwärtigen Tarifs bestimmte Lootsentage zu ent⸗ ö , nh so lange von der Taxe befreit, als sie als Re—⸗ Ueberrock von blauem Tuche, mimt hochstehendem 6e ar rez.
. Remorqueure, welche einen immatrikulirten Lootsen an Bord zu a . . , . 8 . nehmen wünschen, müssen jedes Mal die für den Ein⸗ und un gong 8 ö von blauem Tuche mit eiter nur' ln so breiten goldenen Tresse k k . . als die des Lootsen-Capitains, und goldener Kokarde mit der Ziffer P. ziehen, einen immatrikulirten Lootsen zum Passiren der Barre aufzu—
nehmen.
Art. 5. Die Leichterschiffe sind nicht gehalten, einen Lootsen' zum Ein⸗ und Auspassiren des Flusses zu nehmen; sie sind von der Lootsen⸗ . . tage befreit und haben nur bei jedesmaligem Passiren der Barre mit Ziffer PE; Mütze vom blauem Tu
voller oder theilweiser Ladung die Summe von 30 Galatzer Piastern zu derselben Breite als die der Unter⸗ zahlen. . rollen⸗ Nummer des Lootsen.
Tarif der Lootsentaxe für die Barre von Sulina.
Art. 14. der Verordnung.
Dienst kleidung des Lootsen⸗-Capitains.
Dienstkleid ung der Unter ⸗Lootsen⸗Capitaine.
Dienstkleidung der gootsen.
Ueberrock von blauem Tuche, Knöpfe von gelbem Metall mit der che mit einer gelbseidenen Tresse von Lootsen-Capitaine und mit der Stamm⸗
Anlage Rr. V.
Hafen von Sulina. Signal-Tafel für die Lootsen von Sulina. Lootsendienst. (Artikel 23 des Lootsen⸗Reglements.)
Angabe der Zeichen. 1) Rothe und weiße Flagge Lootsenflagge. 2 Rothe und weiße dreiectige Flagge auf dem geuchtthurme. Ein sich der Barre näberndes Schiff. : 3) Blaue Flagge auf dem Leuchtthurme. Die Lootsenbarke kann die Barre nicht passiren, um an Bord eines
Schiffes zu gelangen. Y Rothe Flagge auf dem Schiffe aufgehißt. Schiff auf der Rhede oder auf der Barre sitzend, welches Galfe verlangt. 5) Rothe N impelflagge (fiamma) auf dem Leuchtthurm.
Kriegsschiff, welches sich der Barre nähert. 6) Ballon auf dem Feuchtthurm gehißt nach Süden. Dampfschiff in Sicht, von stonstantinopel kommend. 9 5 2 x „Norden. ö 2 „Odessa kommend. . 3 Westen. J . 22 kommend. 9) Zwei Feuer am Leuchtthurm während der Racht. . auf . Rhede oder auf der Barre aufgefahren und Halfe ver— angend.
a Der auf dem Leuchtthurme die Nachtwache habende Lootse ist verpflichtet, den Hafen- Capltain sogleich in Kenntniß zu seßen, sobalb er ein Schiff auf der Rhede oder auf der Varre mit ber an den, Fogmast gehlßten Flagge erblickt. 3
Erklärung der Zeichen.
Anlage Nr. VI.
Hafen von Sulina. Formulgr des Eintauchungs-Scheins. Lootsendienst. (Artikel 25 der Verordnung.)
Eintauchungs⸗Schein, ausgeliefert in Verfolg der Artikel 25 des Lootsen⸗Neglements vom 9. Olłtober 1857.
Auf Verlangen des Lootsen der Barre zu Sulina erklärt der Unterzeichnete, daß sein Schiff Tonnen
und vor der Ueberschreitung in Ballast und beladen
Tonnen einen gegen⸗
wärtigen Tiefgang von Benenlanischen Fut . Geschehen auf der Rhede bon Sulina * 3 ö. i. 18 — Der Capitain
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Nichtamtliches.
Preußen. Charlottenburg, 23. April. Se. Maje tat der König machten auch gestern Vormittag, in Begleitung des Flü gel⸗Adjutanten vom Dienst, eine Fuß ⸗ Promenade, besichtigten bei dieser Gelegenheit den Zoologischen Garten und begaben ich von da nach Schloß Bellebue, von wo Allerhöchstdieselben mit Ihrer Majestät der Königin noch eine Spazierfahrt machten.
Berlin, 23. April. Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen nahm heute um 2 Uhr Nachmittags den Vortrag des Minister⸗Präsidenten entgegen. .
— Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen nahm im Laufe des heutigen Vormittags die Vorträge des Polizei⸗Präͤ⸗ sidenten Freiherrn von Zedlitz, des General⸗Feldmarschalls Grafen zu Dohna und des Ministers des Königlichen Hauses, von Massow, entgegen, und empfing hierauf den diesseitigen Gesandten in Bruͤssel, Freiherrn von Brockhausen.
Oldenburg, 21. April. Auf der heutigen Tagesordnung des Landtags stand die Berathung und Beschlußfassung uber den von den Abgeordneten Hullmanm und Genossen eingebrachten Antrag, welcher bezweckt, in Betreff des von dem Landtage ab— gelehnten Personen- und Einkommensteuergesetzes vermittelst einzu⸗ leitender Konferenzen noch nachträglich zu einer Einigung mit der Staatsregierung zu gelangen. Die hierbei in Betracht kommende Bestimmung der Geschäftsordnung (§. 113) ist folgende: „Zur Ausgleichung von Meinungsverschiedenheiten zwischen der Stääts— Regierung und dem Landtage find für bestimmte Fragen auf An— trag des einen oder anderen Theils Konferenzen zu bilden.“ Nach langerer Debatte wurde zur namentlichen Abstimmung geschritten
und obiger Antrag mit allen gegen 7 Stimmen angenommen.
(Wes. Ztg.)
Hannover, 22. April. Das Ministerium hat in der heu— tigen Sitzung der zweiten Kammer bei der Berathung des Staats— dienergeseßtzes eine Niederlage erlitten. Ein großer Theil der Rechten stimmte mit der Opposition, welche mit einer Majoritãt von 52 Stimmen den Sieg davontrug.
Osngbrück, 20. Äpril. Gestern Morgen wurde das Domkapitel, nach Ableistung des Huldigungseides, durch den Bischof von Münster, den Vollzieher der Bulle, förmlich konstrituirt, und heute Morgen fand die feierliche Consecration des hiesigen Bischofs statt. Zur Erinnerung an die Feier dieses Tages ist eine Denkmünze geprägt worden, welche auf der einen Seite das Brustbild des Königs und des Papstes mit der Umschrift trägt: „Wiedererrichtung des Bisthums Osnabrück den 7Jten
Februar 1857“ und auf der anderen Seite unter den bischõflichen
Insignien das Osnabrücker Stadtwappen mit der Umschrift: „Erinnerung an den Tag der Consecration des Bischof Paulus den 20. April 1858.“ (Hann. 3tg.)
Mecklenburg. Schwerin, 22. April. In der Uuter— suchungssacke wegen Hochverraths-Versuchs ist das von hiesiger großherzoglicher Justiz-Kanzlei in zweiter Instanz gesprochene Straf⸗ erkenntniß den nur noch betheiligten drei Inkulpaten jetzt publizirt worden. Durch dasselbe wird das erste Erkenntniß dahin abge— ändert, daß dem Advokaten Hane, seit dem 36. März 1853 im Kriminal⸗Gefängniß zu Bützow, von den drei Jahren Zuchthaus ein Jahr erlassen ist. Der Professor a. D. Wilbrandt in Rostock, welcher in erster Instauz zu 2 Monat Gefäungniß wegen Nichtanzeige eines hoch verrätherischen Komplotts verurtheilt war,
und der Schiffszimmergesell Börger in Rostock, dem die Unter—
suchungshaft als Strafe angerechnet werden sollte, sind von der Instanz absolvirt, und sollen die Kosten des Defensionai-Verfahrens ihnen ersetzt werden. (Mecklenb. Itg.)
Sachsen. Dresden, 22. April. Ihre Majestäten der
stönig und die Königin haben heute Mittag eine Deputation der Ständeversammlung, an deren Spitze sich die Präsidenten beider Kammern befanden, so wie eine Deputation des Stadtrathes und der Stadtverordneten der Residenz, letztere unter Vortritt des Ober⸗Bürgermeisteks Pfotenhauer, zu empfangen und deren Glück— wünsche zur Verlobung Sr. Königlichen Hohelt des Prinzen Georg mit Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Maria Änna von Portugal entgegenzunehmen geruht. (Dr. J.)
Hessen. Mainz, 21. April. Gestern Abend traf Ihre Majessät die Königin der Niederla nde, aus Haag kommend, mit einem kölner Dampfboot hier ein, setzte heute Morgen die Reise nach Stuttgart fort, von wo Ihre Majestät bekanntlich einen Besuch in Paris machen wird.
Großbritannien und Irland. London, 21. April. In, ihrem von gestern Abends Dalirten Cith⸗Artifel schreibt die „Times“: „Der Schatzkanzler überließ sich gestern Abends bei seiner Finanz-Vorlage keinem besonders kühnen Fluge, und die Folge davon ist, daß das Budget im Allgemeinen günstig auf— genommen worden ist. Da das zu deckende Defizit seinen Grund hauptsächlich in der Verbindlichkeit hatte, Anleihen rückzuzahlen, so
würde die Aufnahme einer neuen Anleihe, wenn man sich dazu
entschlossen hatte, statt die alten Anleihen zu verlaͤngern, falls eine
solche Verlangerung überhaupt gesetzlich statt aft wäre, nur unnütze Verwicklungen hervorgerufen . 2 ᷣ ; Simon Bernard ist gegen Hinterlegung einer Caution in Freiheit gesetzt worden.
Sir James Brooke, auch Radschah Brooke genannt, und Admiral sKeppel befinden sich seit gestern in Manchester.
Wie die imn Malta erscheinenden Blatter melden, läßt die englische Admiralitat daselbst die besten der Insel angehörigen Matrosen für den Dienst in Indien anwerben. Die besagten Zeitungen protestiren gegen diese Maßregel, da dieselbe die Hülfs⸗ mittel der Insel, schwäche und die Handelskrisis verschlimmere,
In der gestrigen Oberhaus⸗ Sitzung fragte Lord Monteagle, ob die Negierung die Absicht habe, die im Hause der Gemeinen einzubrin⸗ genden Nesolutionen in Bezug auf die Reform der indischen Verwaltung dem Oberhause vorzulegen. Der Earl von Ellenborough antwortete verneinend und erklärte, die Negierung habe durchaus nicht die Absicht, irgendwelche den angeregten Gegenstand betreffende Resolutionen vor das Oberhaus zu bringen. Er hoffe, daß die Nesolutionen binnen Kurzem von dem Hause der Gemeinen aus an das Haus der Lords gelangen würhen, und dann werde Ihren Herrlichkeiten Gelegenheit geboten sein, dieselben zu diskutiren.
In der Unterhaus-Sitzung bat Cor um Erlaubniß zur Ein⸗ bringung einer Bill, welche die Dauer der Parlamente, die jetzt kraft eines unter Georg 1. erlassenen Statuts sieben Jahre beträgt, auf drei Jahre beschränkt wissen will. Der Antrag wird mit 294 gegen 57 Stimmen verworfen. Liddell lenkte die Aufmerksamkeit des Hauses auf die Saum⸗ seligkeit, mit welcher die Eisenbahn⸗Bauten in Indien betrieben werden. Er beantragte die Niedersetzung eines Sonder⸗Ausschusses, welcher diesen Hegenstand prüfen soll. Crawford unterstützte den Antrag, welcher schließlich angenommen wird.
Frankreich. Paris, 21. April. In den Büreaus des gesetzzgebenden Körpers wurde gestern der Gesetzentwurf wegen der leberschwemmungen geprüft. Die Hauptbestimmungen dieses Gesetz⸗ Entwurfes lauten: „Artikel 1. Die Departements, Gemeinden und Grundbesitzer haben zu den Arbeiten zun Schätze der Städte gegen Ueberschwemmungen nach Maßgabe ihres resp. Interesses beizutragen. Art. 3. Jedem Dekrete wird eine Untersuchung vor— angehen, wobei die Betheiligten ihre Einwendungen gegen die Kosten— Repartition machen können. Art. 6. Ohne vorgängige Genehmigung darf auf der Seine, Vonne, Aube, Marne und Oife, auf der Voire, der Allier, Cher und Maine, der Rhone, Ain, Saone, Isere und Durance, der Garonne, Gers und Baise kein Damm angelegt werden; nachtheilig erkannte bestehende Dämme fönnen (gegen Ent⸗— schädigung) abgebrochen werden. Art S) Die vom Gesetze vom 11. Juli 1855 verfügbar gebliebenen Fonds sollen, bis zum Be— laufe von zwanzig Millionen, zum Schutze der Staͤdte gegen Ueber— schwemmungen verwandt werden. Art 9. Zur Ausführung gegen— wärtig beantragter Arbeiten wird pro 1858 ein Kredit von acht Millionen eröffnet. Die nicht zur Verwendung gelangten Fonds können durch kaiserliches Dekret auf das nächste Jahr übertragen werden.“ In der öffentlichen Sitzung, welche sich gestern nur um lokale Fragen drehte, wurde ein Gesetz-Entwurf vorgelegt, der eine Abänderung in Art. 8 des Defteis vom 27. April 1848 in Betreff der Sclaven-Besitzer bezweckt.
Der „Moniteur“ meldet, daß Baron Bourqueney, der vor zehn Tagen von Wien eingetroffen sei, um seine Familie zu be— suchen, gestern von Paris habe auf seinen Posten zurückkehren sollen, als er plötzlich durch die gefährliche Erkcankung seiner Schwiegermutter in die Provinz gerufen wurde, so daß die Ab— reise des Gesandten nach Wien gezwungenermaßen verschoben werden mußte.
Von den Individuen, welche in Folge des Attentates vom 14. Januar verhaftet wurden, werden fünfzehn unter der Anschul— digung der Betheiligung bei geheimen Gesellschaften, des Besitzes von Waffen und Munition vor dem Zuchtpolizeigericht zu Paris erscheinen. Die Verhandlungen sollen morgen beginnen und zwei oder drei Tage dauern. — Der Chalons'sche Putsch wird im nächsten Monate vor die Assisen des Saone- und Loire-Departe⸗ ments gelangen.
— 22. April. Der „Moniteur“ meldet, daß der Kaiser die Anfertigung von arten des alten Galliens verfügt habe. — Außerdem berichtet dasselbe Blatt, daß ausnahmsweise für die Eampagne des Jahres 1857 — 58 der Minimal-Gehalt des Runkel— rübensaftes von 1400 auf 1300 Gramme herabgesetzt worden ist.
Spanien. Madrid, 17. April. Oberst Verdugo befindet sich noch immer in demselben lebensgefährlichen Zustande, wie bis⸗ her, doch haben die Aerzte wieder einige Hoffnung, ihn zu retten. Die Königin hat sich wiederholt nach seinem Befinden ertundigen lassen. Die Gemahlin des Verwundeten, Frau Gertrudis Gomez de Avelianda, hat an die Königin einen offenen Brief gerichtet, worin sie auf sofortige Bestarfung des Mörders dringt und worin
sie unter Anderem sch reibt: „»Mein Gatie, Abgeordneter der Na—
tion und Ew. Migjestat getreuer Unt. rihan, ist sterbend mir ge— bracht worden, selne edle Brust von dem Dolche eines infamen