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n Krankheits oder sonstigen Verhinderungsfällen wird der tech. an Direktor von einem n ,,. näher zu bestimmenden Beamten der Gesellschaft vertreten, dessen Name gleichfalls bekannt zu
achen ist. 1 Bilanz, Dividende ch Reserve⸗Fonds.
Von dem technischen Direktor wird alljährlich mit Ende Mai ein vollstndiges Inventar über den Besitz, die Vorräthe und Außenstände der In fa aufgestellt, in ein dasu bestimmtes Register eingetragen und mit vollständigen Belegen dem Verwaltungsrathe zur Vrüfung und Feststellung vorgelegt. Bei Aufnahme des Inventars werden die Roh⸗ stofft und Material Vorraͤthe nach dem laufenden Werthe, Halbfabrikate und , . nach den sich ergebenden Fabricationspreisen berechnet.
ie Höhe der Abschreibung von Mobilien und Immobilien hat der Verwaltungsrath für jedes Jahr zu bestimmen; doch muß dieselbe min⸗ destens zwel Prozent des Werthes betragen. Die dom Verwaltungs rathe aufgestellte Bilanz wird sodann denjenigen drei Actionairen, welche in der vorher e ordentlichen General⸗Versammlung zur Prüfung der⸗ selben r il worden sind, zur Revision, mindestens vier Wochen vor der nächsten ordentlichen General · Versammlung vorgelegt, auch der Koͤniglichen Regierung eingereicht und durch die im 8. eilf bezeichneten Blätter ver-
dffentlicht.
§. 38. ; — Der nach Abzug der Passiva bleibende Ueberschuß der Activa bildet den Reingewinn der Gesellschaft. 3 3 R
Der Verwaltungsrath hat zu ermitteln; ö wiebiel von dem geln woin als Dividende unter die Actionaire der⸗
tbeilt (56. 17, Nr. 2) und wieviel zur Bildung eines Reservefonds zu⸗ rückgelegt werden soll. . *. 6 sollen mindestens zehn Prozent alljährlich zur Bildung eines Reservefonds vorab und so lange zurückgelegt werden, bis derselbe die Höhe von mindestens zehn Prozent des aus egebenen Actien· betrages erreicht hat. Sobald das Letztere eingetreten ist, hören die Ein⸗ ahlungen zum Reservefonds auf; sie treten jedoch sofort wieder ein, wenn Kern, durch Ausgaben vermindert . ist.
Ueber die nur zur Deckung augenblicli er Ausgaben oder unge⸗
wöohnlicher Verluste ln fg: Verwendung des ee nge; hat der Ver⸗ waltungsrath zu verfügen. 8a J
Dividenden sind in Suhl, Berlin z Erfurt und Leipzig zahlbar; doch können durch den Verwaltungsrath auch andere Zahlungsorte festgesetzt werden.
Alle Zahlungsstellen sind in den Gesellschaftsblaͤttern edesmal be⸗
kannt zu machen. Die Zahlung erfolgt gegen Einlieferung der Dividen⸗
denscheine jahrlich vom ersten Sti ber ab.
42. 1. Nach Ablauf bon fuͤnf Jahren, von dem Fälligkeitstage an erechnẽt, verjaͤhren Dividenden, die nicht erhoben werden, zu Gunsten der Gesellschaft.
Schlichtung K
Alle Streitigkeiten zwischen den Actionairen und der Gesellschaft sollen mit Ausschließung des Rechtsweges durch zwei von den Parteien zu wahlende Schiedsrichter geschlichtet werden. Können sich die Parteien äber die Wahl der Schiedsrichter nicht einigen, so ernennt jede Partei den ihrigen. — .
Verzögert eine Partei, nachdem ihr in diesem Falle don dem Gegner die Wahl des Schiedsrichters notariell angezeigt worden ist, die Wahl des ihrigen länger als vier Wochen, so ist der fleißigere Theil zur Ernennung beider Schiedsrichter berechtigt. Können sich die beiden Schiedsrichter nicht einigen, so ernennt der Direktor des Kreisgerichts in Suhl, oder in dessen Abwesenheit oder Behinderung das aälteste der anwesenden Mitglie⸗ der des Königlichen Kreisgerichts - Kollegiums, einen Obmann, dem die Entscheidung zusteht. Gegen den Ausspruch des Schiedsrichters oder des Obmanns ist kein Rechtsmittel gestattet, ausgenommen die Fälle der Nichtigkeit nach §. 172. und folgende Titel 2. Theil J. der Allgemeinen Gerichts⸗Ordnung.
Abänderug der Statuten und Auflssung der
; Gesellschaft.
S§. 44.
Ueber Erhöhung des Grundkapitals (5. 1J. ad T.), über Abän⸗- derungen oder Ergaͤnzungen des Statuts (8§. 17. ad S.), ferner über eine Verlangerung der Dauer der Gesellschaft (8. 3.) kann in einer 8 Versammlung nur mit einer Mehrheit von drei Vier⸗ . darin anwesenden, respective vertretenen Stimmen beschlossen
Der allgemeine Inhalt muß jedoch bei der Einberufung angedeutet
ö lle der ieren Beschlüsse bedürfen der landesherrlichen Ge⸗ §. 46.
Von dem Verwaltun 36 .
⸗. gsrathe oder von Actionairen, die ein Viertheil d gerufenen K . kann . nur in einer besonders dazu änd zur Abgabe von n. ung, in welcher jeder Actionair stimmberechtigt ale n, m, . diel Stimmen, als er Aelien beßitzt, befugt ist, be⸗
— . in der Versammlung drei Viertheile der aus⸗ vwtreten lind und drei Wlerchelle davon für die Auf⸗
ege
s ung stimmen. Ist in der ausgeschri
, , , e Auflösung durch drei Viertheile der aun en Versammlung
den oder vertret im⸗ men gusgesprochen werben. In diese? welche ertretenen Stim gleichfalls je eine Actie zur z 3 3 ersammlung berechtigt
Auf Beides muß jedoch in der Einladung zu dieser Versam mlun ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. 6
Der Beschluß über die Auflösung der Gesellschaft bedarf der landes- berrlichen Genehmigung. Die General⸗Versammlung ernennt die giqui- datoren und bestimint den Modus der Liquidatjon. Außerbem tritt eine e n. der Gesellschaft in den nach dem Geseße dom neunten Novem- er Gesetzes bewirkt.
Verhältniß zur i , , .
Die 6 . Regierung zu Erfurt, so wie jede Königliche Negierung. in deren Bezirk die in gt ihre Geschäfte betreibt, sind befugt, einen Kommissar fer , nn, des Auffichtsrechts für beständig eder für einzelne Fälle zu bestellen. er Kommissar ist befugt, die Direction und den Verwaltungsrath gültig zusammenzuberufen und ihren Berathungen beizuwohnen, auch die ur n en n, der General⸗Versammlung von dem Verwaltungsrathe binnen einer von ihm en fe, Frist zu ver⸗ langen, eventuell aber dieselbe selbst zu berufen und jederzeit von den Büchern, Rechnungen, Registern und sonstigen Verhandlungen und i stücken der Gesellschaft, so wie von dem Zustande ihrer Kassen und Etablisse⸗ ments Kenntniß zu nehmen. *
Die Gesellschaft hat, mit nad auf die von ihr betriebenen Berg⸗ bau⸗, Hütten- und anderen gewerblichen Unternehmungen, fuͤr die kirch⸗ lichen und Schul-⸗Bedurfnisse der von ihr beschäftigten Arbeiter zu sorgen, auch zu den Kosten der Polizei⸗ und Gemeinde⸗Verwaltung in ange⸗ meffenem Verhaͤliniß beizusteuern, und kann, sofern dieselbe sich dieser Verpflichtung entziehen sollte, angehalten werden, fuͤr die gedachten Zwecke diejenigen Beitraͤge zu leisten, welche von der Staats⸗ 1 nach schließ licher Bestimmung der betreffenden Ressort⸗Minister und des Ministers für Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten für nothwendig
erachtet werden.
—
Formular A.
ne der Hennabergia, mutter err h f für Bergbau und Huüttenbetrieb er Zwei Hundert Thaler Courant.
Der Inhaber dieser Actie ist auf Höhe von Zwei Hundert Thalern Courant àn dem gesammten Eigenthum und den Erträgen der oben ge⸗ nannten Gesellschaft mit allen flatutenmäßigen Rechten und Pflichten eines Actionairs betheiligt.
Suhl, den ten 18.. .
Der Verwaltungsrath der Hennebergia, Actien⸗ Gesellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb. (Faesimile der Unterschtiften der Mitglieder des Verwaltungsrathes )
Eingetragen fol. ..... des Actienbuches.
Unterschriften zweier Mitglieder des Verwaltungs rathes.)
Formular Bb.
Dividendenschein zur Actie No... *. Gegen Rückgabe dieses Scheines zablt die Kasse der Hennebergia, Actien⸗Gesellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb, die 6 das Betriebs⸗ jahr 18. auf obige Actie fallende Dividende nach Ma gabe der deshalb zu erlassenden Bekanntmachung.
Suhl, den ten 18.. Der n, , . der Hennebergia, Actien - Gesellschaft für Bergbau
und Hüttenbetrieb. Der Vorsitzende (Faecsimile der ÜUnterschrift.) Dividenden, deren Betrag binnen fünf Jahren vom Fälligkeits Termine
ab nicht erhoben werden, find verjährt.
orm ular EC. , Hennebergia, netien · Veli han für Bergbau und Huͤttenbetrieb. a
o n. Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen Rück abe desselben neue Dion e ,, vom Jahre 18. ab laufend zur e. M Suhl, den . ten 18.
(Stempel.)
165 *
Der Verwaltungsrath der Hennebergia, Actien⸗Gesellschaft für Bergbau
und Hüͤttenbe trieb.
Eingetragen in das Actienbuch. (Unterschrift.)
Formular D. Quittungs bogen über die von
Der Vorsitzende. (Faesimile der nterschrift.
7 de Ter - NV Tm. Fr. Tont. der Actien⸗Gesellschaft fur Bergbau und Hüttenbetrieb Hennebergia ö zu Suhl ᷣ geleisteten Theilzahlungen. .
Der oben genannte Zeichner der Actie, resp. der rechtmäßige Erwer⸗ ber dieses Quittungsbogengs, . die durch das Gesellschafts⸗Statut näher bestimmten Rechte und Verbindlichkeiten. Nach er olgter Einzahlung des ganzen Nominalbetrages der Actie wird dem in diesem Quittungs⸗ bogen benannten Actionair, resp. seinem rn, , gegen . deffelben der darin verzeichnete Kapitalsbetrag in Äctien ausgehän igt.
[
bestimmten Fällen ein, und wird nach den Bestimmungen dieses
? gar Die Hrichtigleit der Unterschrift etwaiger Cesssonen dieses Quittungsbogens ist 26 n . J prüfen zwar e ee: nicht n , . z . ö ten
1) Auf obige Actie find am 18.. Thlr. ..... Pr. Ert. eingezahlt: Für den Verwaltungsrath. Der Vorsitzende. Unterschrift.) sind ferner Thlr. Pr. Cour. eingezahlt. (Für den ꝛ4. wie ad 1)
G bis 10 in simili wis ad 2) (in nn Anrecht auf umstehend bezeichnete Actie Nr. ..... ...... .... . Naluta erhalten.
den. (2 bis 10 in simili.)
Ministerium für Sandel, Gewerbe und öffentliche R Arbeiten.
Bekanntmachung vom 27. April 1858 — betreffend die Beschaffenheit der mit der Post nach dem Königreich Polen eingehenden Geldsendungen.
Einer Mittheilung der Faiserlich russischen Ober-Postbehoͤrde ale muͤssen nach den neuerlich für das Königreich Polen er⸗ assenen , , nr, von jetzt ab auch alle mit den Posten nach Polen eingehenden Gelosen dungen, gleich wie die ge⸗ wohnlichen Packetsendungen, von besonderen Declarationen in zweifacher gleichlautender Ausfertigung begleitet sein. In diesen Declarationen, welche nicht allein allen Geld packet en, sondern auch allen Geldbrie fen nach Polen a, . sind, muß der Betrag und die Gattung des zu versendenden Geldes ganz speziell angegeben werden. Bei baarem Gelde sind sonach die Münzsorten, und bei Papiergeld die Arten und Namen der betreffenden Papiere in den Declarationen genau zu vermerken. Abgesehen von diesen Declarationen muß nach wie vor auf den Abres? der Geldbriefe, o wie auf den Begleitbriefen zu Geldpacketen die Inhalts⸗ resp.
erthsangabe in gewöhnlicher Art gemacht werden.
Das Publikum wird hiervon mit dem Bemerken in Fenntniß gesetzz, daß die Post-Anstalten Anweisung erhalten haben, von jetzt ab nur solche Gelbsendung en nach Polen anzunehmen, welchen von dem Absender die oben vorgeschriebenen Declarationen beigegeben worden sind.
In 27 auf die Declarationen, mit welchen die gewöhn⸗ lichen Pa ,,, nach dem stönigreiche Polen versehen sein muͤssen, wird wiederholt in Erinnerung gebracht, daß in diesen Declarationen, außer der speziellen Bezeichnung und der Stückzahl der in dem , Packete ic. enthaltenen Gegenstände, un⸗ bedingt auch der Werth derselben angegeben werden muß.
Berlin, den 27. April 1858.
General ⸗Post⸗ Amt. Schmuͤckert.
Das 17te Stück der Gesetz-Sammlung, welches heute ausgege⸗ ben wird, enthält unter Nr. 4867. das Statut der Genossenschaft zur Melioration der Labischin⸗Bromberger Netzewiesen in den Kreisen Schubin, Bromberg und Inowraclaw, Regierungs⸗ bezirk Bromberg. Vom 6. April 18658; unter „A868. die Bekanntmachung der Allerhoöͤchsten Bestätigung des Statuts einer unter der Benennung „Pring Leopold, Actien⸗-Gesellschaft fuͤr Hüttenbetrieb, Puddings und n , gebildeten, in Hurl domilizirten Actien⸗ Gesellschaft. Vom 18. April 1858; und unter A869. die Bekanntmachung der Allerhöchsten Bestätigung des r Statuts einer unter der Benennung „Prausker gern werks⸗Actien⸗Verein“ gebildeten, in Görlitz domizilirten Actien⸗Gesellschaft. Vom 18. April 1858. Berlin, den 1. Mai 1868.
Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.
WMinisteriun der geistlichen, uaterrichts, und edizinal⸗ ,, ,,,
Die Anstellung des ordentlichen Lehrers Bause am Gym⸗ nastum zu Paderborn als Oberlehrer an dem Ghymnasium zu Warendorf ist genehmigt;
Dem ordentlichen Lehrer an der Realschule zu Stralsund, Dr. Hermann Krahmer, das Prädikat „Oberlehrer“ beige⸗ legt; ferner
Die Seminarlehrer Dorn aus Ober⸗Glogau, Weiß aus Peiskretscham, tielcewsky aus Posen, der ubm Dr. , am Gymnasium in Wittenberg, die Kandidaten des höheren Schul⸗ amts Wendland und Grüätzmacher aus Berlin, die Lehrer Berger aus Lützen, Juncker aus Bensberg und Matthias . 46 Je il ., der Königlichen Central⸗Turn⸗
nstalt mit dem Be ungszeugniß zur Ertheil i Unterrichts entlassen . . n n,
Finanz⸗Ministerium.
Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4ten sftlasse 117ter stöniglicher Klassen⸗ Lotterie D Gewinne zu h Thlr. auf Nr. 26,5605. 49,268 und 52,457. ꝛ
20 Gewinne zu 1000 Thlr. auf No. 12,908. 20, 140. 27,818. 28, 188. 33,934. 39, 123. 39,742. 41,261. 47,227. 47,284. 49,413. 50,745. 51,1 16. 52,453. 55,919. 65,406. 66, 555. 83,401. 86,375 und 86,876.
38 Gewinne zu 500 Thlr. auf Nr. 923. 10,653. 11,412.
13,171. 44,177. 15, 065. 19, 924. 20, S86. 21, 825. 25,645. 29,8733.
30, 274. 32,708. 35, 179. 37,421. 41, 650. 51,405. 52, 993. 53, 818. 55,813. 57, So2. 58,557. 58, 650. 58, 976. 60,412. 62, 133. 66.676. 67,348. 67,684. 75,477. 77,514. 80, 346. 85, 802. 86,371. 89, 040. 89, 776. 90,821 und 94. 848.
51 Gewinne zu 200 Thlr. auf Rr. 289. 2239. 4305. 6452. 9182. 17,345. 19,026. 19.925. 20,084. 21, 188. 21,301. 23,122. 25, 239. 28, 054. 29, 3990. 30,891. 31,996. 33,379. 36,362. 40.119. 41,8901. 42,709. 42,876. 43, i62. 45.953. 45, 636. 46,183. N,002. 49, 239. 50,61. 52, 454. 52, 757. 53. 379. 54,391. 55,B 712. 55,915. 58,893. 59,095. 60,515. 61,01. 61,280. 67,2 13. 73,5780. , 76, 157. 79953. 81,360. 86,797. 90,6679. 91,417 und
Od.
Berlin, den 30. April 1858.
Königliche General-Lotterie-Direction.
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Die schlesische Stadt Frankenstein und das angrenzende Dorf Zadel sind am 24sten d. Me. durch eine furchtbare Feuers brunst , n und fast völlig vernichtet worden. Nur ein kleiner Theil beider Orte ist von den Flammen verschont geblieben und die mehr als 5000 Menschen umfassende Einwohnerschaft ist nicht nur obdachslos, sondern auch zum größten Theile ihrer gesammten Habe beraubt, denn 450 Wohnhäuser und überhaupt 800 Gebäude find mit dem gesammten Mobiliar⸗Inhalte niedergebrannt. Es fehlt daher für den Augenblick an Obdach und- an Lebensmitteln für Tausende.
So lauten übereinstimmende Nachrichten, die beredt genug sind, zu den Herzen der Bewohner Berlins zu sprechen, wie sehr . y , in der jüngsten Zeit in Anspruch genommen worden ist.
Im Hinblick auf das große Ungluͤck in Frankenstein und des Dorfes Zadel sind die Unterzeichneten zu einem Hülfs⸗Comité« zu⸗ sammengeireten, und sie werden milde Gaben fur die Obdachs⸗ und Nahrungslosen entgegennehmen. Die Polizei⸗Haupt⸗Kasse ist zur , n, und Weiterbeförderung gesammelter Liebesgaben an⸗ gewiesen. r
Möge dieser Aufruf für die schwer heimgesuchten Ortschaften bei unsern Mitbürgern eine helfende Stätte finden.
Berlin, den 27. April 1858.
Das Hülfs⸗Comitè.
Freiherr von Manteuffel, Minister⸗Präfident. Dr. Ga⸗ lewski, praktischer Arzt, Friedrichsstr. Aß. von Hann, General—⸗ Major und Direktor des Allgemeinen Kriegs⸗Departements. von Hülsen, General⸗Intendant der K. Schauspiele. raus nick, Sber⸗Bürgermeister. Graf von Pfeil auf Pleischwitz, K. Kammer⸗ herr und Abgeordneter für den Wahlkreis Frankenstein und Nimptsch. Graf zu Schaffgotsch, K. Kammerherr und Schloßhauptmann. Graf zu Stolberg⸗Wernigerode, Vice⸗Ober⸗Jägermeister. Uh den, Chef⸗Präfident des Geheimen Ober⸗Tribunals und Staats⸗ Minister. von Westphalen, Minister des Innern. Freiherr von Zedlitz, Polizei⸗Präͤsident.