1858 / 100 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Preußen. Oertgn, Zoe apart. Jeute Sonntag it Uhr nahm Se. Königliche Hobeit der Prinz von Preußen den Vortrag des Polizei⸗Praͤsident en won Zedlitz entgegen.

Gegen 1 Uhr siatteten Ihre Majestaͤt die Königin von Portugal Ihren stöͤniglichen Hoheifen dem Prinzen und der Prinzessin von zreußem Ullerhöchst Ihren Besuch ab. 1

Pegen 1 Ubr empfing Seine Königliche Hoheit den Minister— Praͤsidenten von er ne und gegen 2 Uhr den bairischen Gesandten Grafen Montgel as, so wie später den holländischen Gesandken Baron von Schimmelpennink in besonderer Audienz im Besein des Minister⸗Präsidenten.

von Portugal Majestät für den ende erwaͤhlten tell · vertreter b te. e dene, Hoheit dem e er Preußen, erbat von Höchstdemselben die Erlaubniß zu personlicher

ollziehung des Ihm een, begab Sich, nachdem en solche zu Theil ge fran, nn n. .

. ut, um Höchstdieselbe zum Alter zu 6 ö. .

demselben der für die Dauer der

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ordnete Ehrendienst, bestehend aus dem General⸗Lieutenant von ö und dem Oberst⸗Lieutenant im zweiten Garde⸗Regiment zu Fuß, von Werder, an. ; Während des nunmehr folgenden Trauungsaktes nahm Seine Durchlaucht der Erbprinz den Platz zur Rechten der Föniglichen Braut ein; der dem Hohen Brautpaar zugeordnete Ebrendienst

29. April. Am n n, hat am hiesigen Königlichen stellte sich rückwärts Höchstdesselben auf, und die von Seiner Masestät

Hoflager in Gegenwart der Hohen Mitglieder des önsglichen Hauses 6 dem lan durch Procuration Ihrer Durchlaucht der Prinzessin Stephanie von Hohenzollern⸗ Sigmaringen, Durch⸗ lauchligsten Tochter Sr. Hoheit des Fürsten Karl Anton zu zohen⸗ zollern⸗Sigmaringen und Ihrer Großherzoglichen Hoh der Fürstin Josephine von Hohenzollern⸗Sigmaringen, geborenen Prinzessin von Baden, mit Sr. Majestät dem König Dem Pedro V. von Por⸗ tugal und Algarbien stattgefunden.

Da Se. Majestät der König wie Ihre Majestat die Königin abgehalten . . dieser Feier persoͤnlich Theil zu nebmen, so halte Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen auch hierbei die Stellvertretüng Sr. Majestät des Königs übernommen. ir

Schon um J Uhr hatten sich in der für den Ttauungs,; t bestimmten St. Hedwigs-Kirche die Generalität, die Königlichen

Staats-Minsster und Wirklichen Geheimen Raͤthe, die Räthe erster

Klasse und die Chef-⸗Praͤsidenten der Landes⸗Kwllegien, so wie deren gr, 2 nn das diplomatische Corps, so wie die hier anwesenden Fremden versammelt und die ihnen reserdirten Plätze ingenommen. 2

ing e, darauf erschienen die hohen Mitglieder des Königlichen Haufes mit Gefolge und gleichzeitig mit Höchftdenselben Ihre stöniglichen Hohelten der Großherzog und die Großherzogin von Baden, Se, Großherzogliche Hobeit der Prinz Wilhelm von Baden,

und Ihre Durchlauchten der Erbprinz Leopold, so wie der Prinz

karl bon Hohenzollern⸗Sigmaringen.

Gegen 2 Uhr traf Se. Königliche Hoheit der Prinz von

Höchstderselbe wurde im Hauptportal von Sri.

reußen ein. n j lichen Gnaden bem Fürst⸗Bischof von Breslüru, der die Voll⸗

ziehung der Trauung übernommen hatte, und von der Heifllich keit

der Sk. Hedwigskirche empfangen und von hier unter Anschluß der

Obersten Hof, Ober⸗Hof⸗ und Hof⸗Chargen, so wie des Ministers

des Föniglichen Hauses bis an die Stufen des Hochaltars und zu dem ge n für Höchstdenselben in Bereitschaft gehaltenen Platze geleitet. . Gleich darauf erschien auch die durchlauchtigste Braut in Be— gleitung Ihrer Großherzoglichen Hoheit der Fuͤrstin und Sr. Hoheit des Fürsten von Hohenzollern⸗Sigmaringen. Höch ei en wur⸗ den ebenfalls von Sr. Fürstlichen Gnaden dem Furstbischof von Breslau am Eingang in die Kirche empfangen demnaͤchft von Sr. stöniglichen Hoheit dem Großherzog von Baden in letztere ein—⸗

geführt und von hier aus von dem von Sr. Majestät dem König pfangen hatte, trat Se.

Hahenzollern⸗Sigmaringen, da der ihm gewordene Auftrag beendigt war, zurück, und es naͤherten sich die schon oben genannten portu⸗ giesischen Herren, um der Hohen NReuvermaͤhlten als ihrer nun⸗ mehrigen Souverainin ihre Huldigung darzubringen. . ge⸗ schah Seitens der anwesenden portugiesischen Damen, welch

der Burchlauchtigsten Prinzesßin Braut zugeordneten Ehrendienst, dem Ober⸗Ceremonienmeister, Witklichen Geheimen Kath Freiherrn von Stillfried, so wie den Königlichen fammerherrn und Schloßhauptleuten, Grafen von Schaffgotsch und von Boos⸗Waldeck zu den links vom Altar in Bereitschaft gehaltenen Ptäͤtzen geführt. Die Schleppe der . tigsten Braut wurde hierbej von vier Damen, naͤmlich ber Füͤrstlich e te, when Hofdame raulein von Arlet und drei Höchstderselben für die Dauer der Festlichkeiten zum Ehrendienst beigegebenen Königlich preußischen Hofamen: den Gräͤftnnen Ade⸗ laide und Virginie von Hacke, so wie der Gräfin zu Lyngr ge— tragen, während techts neben der 5g Ihrer Durchlaucht die als Höch sthersfel zen Sberbofmeihterin fungtren be. verwittwere Frau Staatg-Minister von Bülow ging. . zer Fürstbischof von Breslau, welcher nunmehr vor den Altar getreten war, wendete sich zunaͤchst an Se. Königliche Hoheit den Prinzen von Preußen und bat Höchstdenselben, bevor er s dem ihm aufgetragenen Trauungsakt unterziehen könne, die öffentliche Verlesung der Procurations⸗-Vollmacht Sr. Majestüt des Königs von Portugal anbefehlen zu wollen. Bleichzeitig nahte sich der stöniglich portugiesische außerordent⸗ liche Gesaubte und bevogmächtigte Minister am seöniglichen Hofe Baron von Santa Quiteria und überreichte Sr. Königlichen Hoheit dem Prin⸗ zen bon Preußen die zu diesem Bebufe gusgefertigten portugie⸗ sische Urku 8 so wie eine beglaubigte Uebersetzung derselben in lateinlschet Sprache. Heide Bokuminte übergab 60 Königliche Hoheit dem rüͤckaͤrts Höchstdesselben fe bend e g uff. lichen Hanses, welchei Kötzteit den Wirklichen Geheimen Ober⸗= Finanz- Rath von Obstfelder mit der Verlefung der lateinmischen! Uebertragung beauftragte. Nachdem diese Verlesung erfolgt, naͤherte Sich Seine Durchlaucht der Erbprinz Leopold zu Hohen ollern⸗

r des Konig

dem stönig von Portugal hierher gesandten Herren nämlich der stö= niglich portugiesische Feldmarschall Herzog von Terceira, der Grand von Portugal und Ober fallmeister Marquis von Fiealho, der Grand von Portugal und Kammerherr Marquis von Souza Holstein, der Chevalier Borges de Castro und der Commandeur Viale be⸗ gaben sich an die Seite des Stellvertreters ihres Souvernins, während der am Königlichen Hofe accreditirte, außerordentliche Gefandte, Baron von Santa Sniteria, sich dem diesseitigen Ehren⸗ dienst Seiner Durchlaucht angeschlossen hatte. .

Der Fürstbischof wandte sich zunächst in einer umständlichen Ansprache, in welcher er die Wichtigkeit und Bedeutsgmkeit der gegenwaͤrtigen Feier hervorhob, an die Hohe Prinzessin Braut und begann demnächst den Trauungsakt selbst, indem er an Seine Durchlaucht den Erbprinzen Leopold von Hohenzollern⸗Sigmarin⸗

en die Frage richteie, ob Er im Namen Seiner Allergetreuesten Hine ir die Prinzessin Stephanie von Hohenzollern 63 als Gemahlin annehmen wolle, worauf Se. Durchlaucht mit: will! antwortete. In ähnlicher Weise wendete sich sodann der Fi lich mit der Frage an die Durchlauchtigste Prinzessin

raut, ob Sie den König Dom Pedro V. von Portugal und Algarbien, vertreten durch den Erbprinzen Leopold von Hohen⸗— zollern⸗Sigmaringen, zu Ihrem Gemahl annehmen wolle, worauf Höchstdieselbe, nachdem Sie durch eine Verbeugung vor Sr. Konig⸗ lichen Hoheit dem Prinzen von, Preußen und Ihren Durchlauch— tigsten Eltern die Einwilligung hierzu erbeten, gleichfalls mit: Ich will! antwortete.

Nachdem hierauf der Fürstbischof die Trauringe gesegnet unb die gebräuchlichen stirchengebete verrichtet hatte, , er Seiner Durchlaucht dem Erbprinzen Leopold den Trauring für die tönig= liche Braut, Höchstletzterer dagegen den Trauring, für Seine Majestaͤt den Koͤnig von Portugal. Wahrend das Hohe Braut— paar die Ringe wechselte, begann das Glockengeläut der St. Hedwigs⸗ stirche, so wie die Abfeuerung von drei Mal zwölf Kanonenschüssen aus den zu diesem Zweck in der Nähe aufgestellten Geschüͤtzen. Nach dem Wechseln der Ringe endlich legte das Hohe Brautpaar die beiden rechten Hände in einander; . bedeckte diesel⸗ ben mit der Stola, nahm sodann den Hohen Neuvermaͤhlten das Ehe⸗ gelöbniß ab und schloß nach dem üblichen Gebet die Feierlichkeit

damit, daß er das Te deum laudamus anstimmen ließ.

Rachdem hierauf das Hohe Paar noch knieend den Segen em⸗ urchlaucht der Erbprinz Leopold von

e zur Bildung des nunmehr in Function tretenden Hofstaats Ihrer Majestaͤt bereits vorher bestimmt worden waren, nämlich der Ober⸗

hofmeisterin Ihrer Majestät, Herzogin von Terceira, und Aller⸗

höchstderselben Hofdame, der Frau von So uza⸗Coutinho.

Nach Entgegennahme dieser ehrfurchtsvollen Begrüßungen wandte Ihre Majestät die Königin von Portugal Sich zu Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen von Preußen, und ward von Höchstdemselben unter Begleitung des Fuͤrstbischofs aus der Kirche geführt, woselbst die Durchlauchtigsten Herischasten den für die Rück⸗

. fahrt nach dem Königlichen Schlosse bereit stehenden Wagen bestiegen

Gleich darauf begaben Sich auch Ihre Königlichen Hoheiten. die Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses, so wie die anwesenden Hohen Gäste nach dem Königlichen Schlosse, woselbst um vier Uhr ein Gala⸗Diner im Weißen Saale, bei welchem außer

Infanterie und Kavallerie, die General-Lieutengnts, die Minister und Wirklichen Geheimen Raͤthe, so wie die Gesandten der be⸗ treffenden Höfe und deren Gemahlinnen zugezogen wurden, die Vermählungsfestlichkeit beschloß. .

1 orgen Abend wird eine Cour bei Ihrer Majestät der Königin von Portugal, und im Anschluß an diefelbe ein Hof⸗— Konzert im Weißen Saale des Königlichen Schlosses stattfinden.

Sachsen. Gotha, A. April. Die vom hiesigen Sonter⸗ landtage gewählte Kommission hat bereits dem vom Staats⸗Mi⸗

Sigmaringen, Höchstwelchen die Volimacht als den von bes Königs

nisterium voygelegten Entwurf zu einem Gesetze über die Orga⸗

Justizämter. Was die gei wird das Ober⸗Konsistorium aufgehoben, dessen Geschäfte gehen an

den Hofstaaten der Fürstbischof von Breslau, die Generale der

8639 näisation der Verwaltun gsbehörd en burchberathen. Der atholssche Belglen wie Sas latholische Fr Entwurf regelt die Organisation und den Geschäftsfreis der Ge⸗ hörden im Bereiche der inneren Verwaltung, der geistlichen und

bie Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika seien etwa diese Staaten, sei der größte Theil der

civilifirten Welt entchristlicht? Oder bestehe das wesentliche Charakter⸗

Schulperwaslung und det Finanzverwaltung, und setzt für die erflere wertüal des. Ehristenthuniz in Untuldsamseit? Lÿenn er ch

als Behörden ein: die Gemeindevorstände, die Landrathsämter, die General⸗Kommissionen und die Spezial-⸗stommissionen für Ablösungen und Separationen, und das Staats⸗Ministerium. Die jetzige andes regierungs⸗Verwaltungs⸗Abtheilung wird aufgehoben; der

Landrathsämter soll es drei geben, eins in Gotha, ein anderes in Ohrdruff, ein drittes in Waltershausen. Die Rechtspflege wird von der inneren Verwaltung auch in der unteren Instanz getrennt, mit Ausnahme zweier, von anderen Staatsgebieten eingeschlossener stliche und Schulverwaltung betrifft, so

das Staats⸗Ministerium über und die unteren geistlichen Verwal⸗ tungsstellen bestehen aus 8 Kirchen⸗ und Schulaͤmtern. Bezüglich der Finanz-Verwaltung wird die jetzige Landesregierungs- Finanz- Abtheilung aufgehoben, und deren Geschäfte werden dem Staats— Ministerium zugewiesen. (F. P. Ztg.

Nassau. Wiesbaden, 28. Aßpril. In der heutigen Sitzung der vereinigten Kammern wurden die Exigenz⸗Etats

der oberen Gerichtsstellen festgestellt. Da dieselben die den Staats-

beamten im vorigen Jahre bewilligten Besoldungszuschsisse ver⸗ langten, so mußte erst ein Prinzip festgesetzt werden, ob man diese

Zuschüsse auch für dieses Jahr bewilligen wolle. Dies bezweckte

ein Sonderantrag, welcher angenommen wurde. Die Sache bleibt in dem bisherigen Provisorium. Sodann trug der Abg. Dr. Braun den Regierungskommissarien den Wunsch nach einer Ver⸗ besserung der Untersuchungsgefängnisse vor. Der Abg. Dr. Groß⸗ mann stellte schließlich den Antrag auf Aufhebung der Unter— suchungsgerichte und Bestellung von besondern Instruktionsrichtern für die einzelnen Strafsachen.

Schweiz. Bern, 29. April. Der Bundesrath hat heute

durch Stich-Entscheid die Zulassung französischer Consular⸗ Agenturen beschlossen. Der Antrag Stämpfli's auf sofortige Einberufung der Bundes-Versammlung wurde verworfen.

Großbritannien und Irland. London, 28. April. Die

Königin hat heute Nachmittag ein stark besuchtes Lever abgebalten. zrinz Nicolaus von Nassau empfing gestern Besuche vom Prinz Gemahl und dem Prinzen von Wales. Letzterer siedelt

heute oder morgen nach White⸗Eodge im Park von Richmond über

und wird daselbst eigenen Haushalt führen. ; Aus der Abstimmungsliste sieht man, daß alle im Oberhaus anwesenden Minister, Lord Derby, Lord Ellenborough, Lord Mal— mesburyh, Lord Carnarpvon und der Marquis Salisburh, mit dem Lord-Kanzler gegen die Judenbill gestimmt haben; eben so stimm— ten Lord Shaftesbury, Lord Cardigan, Lord Lucau, Lord Har— dinge und Lord Redesdale. Unter den Stimmen für die Bill war die Lord Macaulay's. . In der gestrigen Sitzung des Oberhauses wurden mehrere Peti— tionen gegen und eine, für die Eidbill überreicht. Das Haus geht darauf in Comité über die Eidbill. Der Earl of Wit low stellt gegen die erste Kllausel das Amendement, daß die im Eid auf das Supremat bezügliche Stelle gestrichen werden soll, läßt sich jedoch von Lord Lyndhuxst zur Nachgiebigkeit bewegen, und die ersten dier Klauseln gehen obne Anstand durch. Die fünfte Klausel, welche jüudischen Mitgliedern gestattet, bei der Eidesleistung die 1 „beim wahren Glauben eines Christen⸗ wegzu⸗ lassen, wird vom Lord Kanzler (ord Chelmsford, früher Sir Fred. Thesiger) in einer längeren und sehr energischen Rede bekämpft. Niemand dürfe sich wundern, daß er für seine alten und tiefen Ueberzengungen wieder in die Schranken trete. Es handle sich nicht um die Ausschließung dieses oder jenes Individuums, sondern um die Aufrechthaltung eines Prinzips, das für die Wohifahrt und den Fortbestand der christlichen Kirche Englands nothwendig sei. Wer die Juden, auf Grund ihrer Bürger⸗ rechte, für geeignete Gesetzgeber halte, mißverstehe die Bedeutung des Aus⸗ drucks „bürgerliche Rechte“. Darunter begreife er den gesetzlichen Genuß von Eigenthum, persönlicher Sicherheit und Freiheit, nicht aber die Zu⸗ lassung zu polilischen Aemtern. Die Formel „beim wahren Glauben eines Chriften“, gleichviel, welches ihr Ursprung, beweise, daß nach dem Geist und Buchstaben des Eides das Parlament ein bewußt christliches In— stitut ist, welches nur Ehristen als Mitglieder anerkennen kann.

Die City oder eine andere Munizipalität könne einen Juden

zum Mayor, zu einem das Gesetz ausführenden Beamten wäh⸗— len, aber die Erwählung eines Juden zum Gesetzgeber sei ein un— konstitutioneller Akt. Ucberdies läugne er, daß sich in solchen Wahlen ein wirklicher Wunsch des englischen Volkes ausspreche. Lord Lyndhurst entgegnet, es sei die Pflicht und der Beruf des Hauses, die Parlaments⸗ akte der Vorzeit nach ihrem Sinn und ihrer Absicht zu beurtheilen und dem Geist, so wie den Bedürfnissen der Gegenwart anzupassen. Niemand aber wolle heute noch behaupten, daß die gegen die Juden eitirten Parla⸗

mentsgesetze ursprünglich die Ausschließung der Juden zum Zweck gehabt

hätten. Die Redensart, daß die Juden Emancipagtion das Parlament entchristlichen würde, sei silbst von einem strenggläubigen Christen, dem

Erzbischof Whateley, widerlegt worden. Wäre die Phrase ernst zu neh—

men, so könnte man wsit deinselben Recht behaupten, daß Engignd ganz und gar mit seinen Munizipalitäten und Gexichtshöfen entchristlicht fei.

In Ganada habe ein Inde mehrere Jahre lang in der Gesetzgebung mit gewirkt und sich eine seltene Popularität errungen, im Parlament von lustralien sitze ebenfalls ein Jude. Das protestantische Holland und das

zSwungen sehe, auf das Beispiel Amerika's und so vieler

nentaler Staaten hinzuweisen, so könne dies Niemand mehr als er s

bedauern, und England sollte der Welt mit seinem Beispiel borangehen. Der fern bon Marlborough bekämpft die fünfte Klausel, indem er ihre staatsgefährlichen Folgen in ein grelles Licht zu stellen sucht. Wenn man die Juden für wählbar erkläre, so entstehe die Möglichkeit eines jüdischen Geheimraths⸗Mitgliedes und eines jüdischen Pre er⸗Ministers, der die Ernennung anglikanischer Bischöfe zu unterzeichnen hätte. Eord Stratford de Redeliffe (der zum ersten Mal im Oberhause das Wort nimmt) erklärt sich für die Emancipation der Juden und bersichert, daß man es kaum glauben könne, wie sehr ihn der Üümstand, daß Groß⸗ britannien im Punkt der religiösen Gleichberechtigung binter der Zeit zurück

ist, bei seiner Missiön im Orient hinderlich gewesen sei. Seit f Jahren

war er bemüht, bei der hohen Pforte für Fortschritt und Civiltsation zu sprechen, und nichts hätte ihm dabei von größerem Rutzen sein können, als wenn er im Stande gewesen wäre, auf die Aufhebung aller gehässigen Unterschiede in England zu deuten. Im Uebrigen muß er sich den be— treffenden Argumenten Lord Lyndhurst's anschließen. Lorb Du ngann on macht gegen die Judenzulassung geltend, daß man die Sitzungen nicht schicklicher Weise mit Gebet beginnen könnte, wenn ein paar Juden an— wesend wären. Oer Bischof von Cashel sagt, er schenke den Juden

so viel Nächstenliebe wie irgend Jemand, aber einem Menschen, dessen

Vorfahren den Heiland gekreuzigt, und der selbfst täglich Gottes Sohn lästere, als Gesetzgeber anzuerkennen, dagen empböre fich sein Gewissen. Die Abstimmung ergiebt: für die Klausel 80, gegen die Klausel 119.

Im Unterhause erklärt Mr. Walpole auf Befragen, daß die

Regierung damit umgehe, eine amendirte Bill gegen Wahlumtriebe einzu—

bringen. Die bei den letzten Wahlen gemachten Erfahrungen würden der⸗ selben zu Grunde gelegt werden. Auch hält er es für thunlich, die Wirk⸗ samkeit der beabsichtigten Bill auf Munizipalwahlen auszudehnen. Auf eine e, ,. von General Codrington erklärt General Peel, daß alle in neuerer Zeit nach Indien gesandten Truppen mit der gezoge— nen Enfield⸗Büchse bewaffnet worden selen. Vor 1857 habe man der in—

dischen Armee die alte glattgebohrte Muskete geliefert, allein voriges Jahr

seien 35,000 und bis zum 19. dieses Monats 82,600 Enfield⸗Büchsen da⸗ hin expedirt worden. Mr. Wise fragt den Unterstaats-Secretair des Auswärtigen, ob er den von Konsul General Ward in Leipzig im Mai 1857 an die britische Regierung erstatteten Bericht über die deutsch⸗dänischen Dif⸗ ferenzen, eben so wie die Antwort und die etwaigen Bemerkungen des dänischen Ministeriums darüber in Abschrift vorlegen wolle? r. S. Fißgerald erwidert, der Bericht des Konsuls in Leipzig sei zur ver— traullchen Kenntnißnahme der britischen Regierung aufgesetzt worden und tonne daher nicht der ganzen Welt mitgetheilt werden, wie dies durch seine parlamentarische Vorlage geschehen würde. Es seien zwar Akten⸗ stücke, die sich auf jene Depesche beziehen, in deutschen Zeitungen erschienen, doch nicht in extenso, woraus man wohl sehe, daß glite Gründe zur Zu⸗ rückhaltung vorhanden waren. Von Seiten der känischen Regierung, welcher die Depesche Mr. Ward's ebenfalls vertraulich zugestellt worden, sei keine Rückäußerung erfolgt. Lord John Russel wünscht seinen ehrenwerthen Freund ur Middlesey zu fragen, ob er nicht so gütig sein wollte, seine Voranzeige für kommenden Dienstag auf einen anderen Zeit⸗ punkt zu verschieben, damit die Motion des ehrenwerthen Mitgliedes für

Bridgewater (Mr. Kinglake) an die Reihe kommen könne. Diese den

Cagliari? und Englands Verhältniß zu Sardinien betreffende Motion sei von hoher Bedeutung; sie gehe die Ehre und den Ruf Englands an und sollte daher nicht länger hinausgeschoben werden. Mr. Byhg ist bereit zu willfahren, wenn zwei andere Mitglieder, die auf Dienstag vor⸗ gemerkt sind, ein Gleiches tbun wollen. Aus einer kurzen Conversation geht hervor, daß die Ernennung des Stadezoll-Sonderausschuß noch nicht erfolgt ist und beinahe vergessen worden wäre. Mr. Locke⸗King bean⸗ tragt eine Bill, um das Stimmrecht bei Parlamentswahlen auf die Zehn— pfund⸗Miether in allen Grafschaften von England und Wales auszudehnen, die ländlichen Wähler somit den städtischen gleichzustellen. Der Schatz⸗ kanzler wendet ein, daß die Bill die Stellung der Grafschaften nur ano⸗ maler machen würde. Gegenwärtig hätten sie bei einer halben Million Wähler nur te0 Vertreter ins Parlament zu schicken; die Städte mit nur 400,000 Wählern schickten 330 ins Unterhaus. Warum diese Ungleichheit erhöhen? Eine partielle Neform könne nur die Eiferfüchteleien nähren und die Agitation in die Länge ziehen. Die Reformfrage müsse als Ganzes . werden. Er stellt daher das Amendement auf die Vorfrage. ord J. Russell findet keinen so scharfen Unterschied zwischen Stadt und Land. Viele ländliche Wähler wohnten in den Städten, und er glaubt, der Einfluß der Grafschaftsmitglieder könnte nur gewinnen, wenn sie eine größere Anzahl Wähler zu vertreten hätten. Auch er ziehe eine umfassende Reformbill vor, aber von einer Regierung, deren Majorität so schwankend, und deren Premier ein so lauer Reformer wie Lord Derby, bermöge er fich weder in Zeiten der Ruhe, noch in . der Aufregung eine groß angelegte Reform zu versprechen. Das Haus werde daher am besten thun, dem Gebot der Klugheit zu folgen und die King'sche Maßregel anzunehmen. Mr. Labouchere erklärt ebenfalls, daß er den nebelhaften Verheißungen des Schetzkanzlers kein Vertrauen schenke und deshalb lieber die vorliegende Motion unterstützen wolle. Rachdem noch ein Dutzend Mitglieder theils für, theils wider gesprochen haben, macht keiner von den anwesenden Ministern einen Versuch, das Amendement Mr. Disraeli's zu unterstützen. Die Vorfrage wird viel— mehr ohne Abstim mung derneint und die Einbringung der Bill genehmigt. Frankreich. Paris, 28. Aptil. Heute fand im Ministe— rium der auswärtigen Angelegenheiten unter dem Vorsitze des Grafen Walrtwski die Auswechselung der auf die türkisch-russische

Grenzregulirung in Asien bezäglichen Aktenstücke statt, und jwar