1858 / 104 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

870

nat für Strafsachen, erfte Abtheilung, in seiner Sltzung dom 26. Juni Mo z. 2 e n, Implorant zugiebt, und nach gesetzlichen Vorschriften nicht zweifelhaft ist, in Steuer⸗Contraventionssachen nach Erlaß eines Straf⸗Resoluts der Verwaltung das gerichtliche Mandatsberfahren nicht mehr zulässig, und Implorant nur der rn, es stehe, nn ein Contraventionsfgll im Sinne des Art. des Ein⸗ . eßes zum Strafgeseßbuch vorliegt, und die Verwaltun kein Resolut erlassen hat, die ruction bom 24. November 185. dem Antrage auf ein Mandat nicht entgegen;

in Erwägung jedoch:

daß eine auf solche Unterscheidung gestützte Theorie, da es bon dem

. ber Etat ann gi ch n ht des an ghiche Oberg tbhnal, e

Gutbefinden der Verwaltung abhängt, ob fie ein Resolut erlassen

will oder nicht, die Kompetenzbestimmung in die Willkür der einen Partei legen würde, was nicht Absicht des Gesetzgebers gewesen sein kann, daß fich aber auch beide Fälle in der That nur dadurch unterscheiden, daß in dem einen die Verwaltung, in dem andern

der Angeklagte eine gerichtliche Untersuchung verlangt, eine solche mit dem Urtheil schließt, und der Antrag auf dieselbe nicht mehr

durch ein bloßes Mandat seine Erledigung finden kann;

in Erwägung: daß, abgesehen von diesen Bedenken gegen die vom Imploranten vertheidigte Ansicht, der 8. 181 der Verordnung vom 3. Januar 1849 ausdrücklich bestimmte: „Es sölle in Steuer-Contraventions⸗ sachen nach Abschnitt II. und III. der Verordnung verfahren wer⸗ ö den“, mithin das Verfahren des Abschnitts V., insbesondere das

Mandatsverfahren des §. 171, unbedingt und für alle Fälle in

dergleichen Contraventionssachen ausgeschlossen war und trotz der ganz allgemeinen Fassung des §. 161 ausgeschlossen blieb; in Erwägung: ; daß, wenn es die Abficht des Gesetzgebers gewesen ware, auch in dieser Beziehung mit Erlaß des Gesetzes vom 3. Mai 1852 eine Aenderung eintreten zu lasfen, eine so folgenreiche Be⸗ stimmung ausdrücklich erklärt sein würde; daß aber, weit entfernt davon, der §. 181 nicht nur nicht unter den aufgehobenen Vorschriften , sondern auch im Artikel 142 des Geseßes vom 3. Mai 1857 die Zu läffigkeit der Appellation und Nichtigkeitsbeschwerde in Steuer-Eontrabentions— sachen, ohne Rückficht auf die Höhe der Summe anerkannt und be— stätigt worden, mit dieser Bestimmung aber die Befugniß des Richters zur Ausschließung dieser Rechtsmittel durch ein erlaäͤssenes Mandat unvereinbar sein würde; 1 in Erwägung: daß die in auen. gg ohne Rücksicht auf die Summe zugelassene Appellation und Nichtigkeitsbeschwerde nothwendig auch formell ein Urtbeil erster Instanz bedingt, welches den für den Appellations« und Nichtigkeitsrichter gegebenen ,,. entspricht, daß aber ein bloßer Zablungsbefehl keine thatfäͤchliche Feststellun enthält, welche der Appellationsrichter nach Art. 101 des . vom 3. Mai 1852 seiner Prüfung unterziehen könnte; in Erwägung: J , daß der Mangel einer solchen thatsächlichen Feststellung zwar von dem Imploranten eingeräumt wird, daß er sich aber auf den Art. 136 derüfen zu können glaubt, nach welchem das Kontumazial⸗Erkennt⸗ .mniß keiner weitern thatsachlichen Begründung bedürfe; in Erwägung jedoch: daß er sich auf dieses Kontumazial-Urtheil Überhaupt nicht berufen kann, weil mit der Unzuläsfigkeit des Mandats auch das zu dessen Aufrechthaltung erlassene Urtheit zerfällt und aus der Unstatthaf⸗ tigkeit einer Appellation gegen solche Urtheile in gewöhnlichen Faͤllen der Verlust des in Steuer-ontraventionssachen ausdrücklich zugesicherten Rechtsmittels der Appellation nicht mehr gefolgert werden kann; in schließlicher Erwägung: daß dasjenige, was nach der Ansicht des Inmploranten in dem Er— messen und der Macht des Appellationsrichters gelegen hätte und derselbe namentlich zu vollständiger Erhebung des Belastungs⸗ und Entschuldigungsbeweises etwa hätte verfügen können, an und für sich einen Grund zu einer Nichtigkeitsbeschwerde darbietet, der Artikel 1092 des Gesetzes vom 3. Mah 18353 aber nicht dadurch ver⸗ letzt sein kann, daß der Appellationsrichter von der ihm in' dem— selben bewilligten Befugniß, die Sache in die erste Instanz zurück⸗ zuweisen, Gebrauch gemacht hat; zu n in die Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urtheil des Kriminal— Senats des Königlichen Kammergerichts vom 5. März 1857 unn. zuweisen, mit Niederschlagung * Kosten. e,

Finanz ⸗Ministerium.

Bei der heute fortges Zi d , gesetzten Ziehung der 4t . ghssen . Letter herr j * . 1 Esssß ö , ö 36. 37.888. 52.729 und S9, 06t; 3 Gewinne zu rr gin ae it, is, cs gs , ru n ih. zidd* 756 nen, ü bg. Thlr. auf. Nr. 4560. 20tzi.

11,559. z ; 53 ⸗— ,,

unh g zhh Job, z68. 77,851. Si, 3

Si, 101. 87, 302. 88, 005. 9,305 und 94, 057.

58, 018. 63,241. 63,277. 63.533. 64,463. 66. 434. 66, 484. 66,567. 6,654. 70, 06. 72, 984. 72,847. 73,526. 73, 680. 73,681. 74, 292. 4,470. 76,915. 77,221. 78 004. 82, 088. 83, g64. 90, 734. 92, 132. 92,604 und 94,501.

Berlin, den 5. Mai 1858. Königliche General-Lotterie⸗Direction.

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung vom 7. Januar 1858 betref⸗

fend die Ersatzleistung für die präkludirten Kassen⸗

Anweisungen vom Jahre 1835 und für die Darlehns⸗Kassenscheine.

Geseß vom 15. April 1857 (Staats-Anzeiger No. 100. S. I89). Bekanntmachung vom 29. April 1857 (Staats-Anzeiger No. 103. . 817. Bekanntmachung v. 9. September 1857 (Staats⸗Anzeiger No. 216. S. 1783).

Mit Bezug auf unsere Bekanntmachungen vom 29. April und 9g. September v. J: und in Folge des Gefetzes vom 15. April E. J. werden alle diejenigen, welche Kassen-⸗Anweisungen vom Jahre 1835 oder Darlehns Kassenscheine bom Jahre 1848 nach Ablauf des auf den 1. Juli 1855 festgesetz ten 3 v⸗Termins bei uns oder der Kontrolle der Staatspapiere oder den Provinzial⸗ Kreis- oder Lokal ⸗frassen zum Umtausch eingereicht haben, hiermit wiederholt aufgefordert, den Ersatz für diese Papiere, soweit der⸗ selbe noch nicht erhoben ist, bei der Kontrolle der Staatspapiere, Oranienstraße Nr. 92, oder beziehungsweise bei den Regierungs— Hauptkassen, unter Rückgabe des ihnen ertheilten Empfangsscheins oder abschlägigen Bescheides, in Empfang zu nehmen.

Zugleich ergeht an diejenigen, welche noch Kassen⸗Anweisungen bom Jahre 1835 oder Darlehns-Kassenscheine vom Jahre 1818 besitzen, die wiederholte Aufforderung, dieselben bei der Kontrolle der Staatspapiere oder den Regierungs⸗Hauptkassen oder den von Seiten der Föniglichen Regierungen damit beauftragten Spezial⸗ kassen behufs der Ersatzleistung einzureichen Berlin, den 7. Januar 1858.

Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden. Natan. Gamet. Nobiling. Guenther.

Ministerinm für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Bescheid vom 30. April 1858 betreffend die Be— fugnisse der Aus einandersetzungs Behörden bei Regulirung von Gemeinde-Grenzen.

Städte⸗Ordnung vom 30. Mai 1855 (Staats⸗-Anzeiger Nr. 143 S. 971.) Gesetz vom 14. April 1856 (EStaats⸗Anzeiger Nr. 122 S. 975.)

Der Königlichen General-ommission wird auf den Bericht bom 26. Februar d. J. erwidert, . Ansicht, daß durch 3 BHestimmungen im S. I der Landgemeinde-Ordnung für die sechs öftlichen Provinzen vom 14. April 1856 in dem bisherigen Ver— fahren und den Befugnissen der Auseinandersetzungs⸗Behaͤrden bei Regulirung von Gemeinde- Grenzen nichts geändert worden, nur gebilligt werden kann, indem die Üebernahmeé der desfallsigen aus⸗

drücklichen Vorschrift in 5.2 letztes Alinea der Städte-Ordnung—

vom 30. Mai 1853 in das oben bezeichnete Gesetz nur deshalb unterblieben ist, weil letzteres nicht eine vollständige (codifizirte)

32 Grwinge zu 599 Thlr. auf Nr. 6304. 86121. M, 736. 13,57. 18.371. 20547. 23 954. 23, 273. 26,4865. 26, 954. 26 9565. 30, 899. 32.504. 34,178. 35, 500. 36, 189. 48, 344. 47 858. 44.346. ö, 274. 57.168. 57.717. 64907. 68, 2153. 69, 566. 71, 99. 77.795.

79 Gewinne zu 209 Thlr. auf Nr. 1418. 2141. 2920. 791. 9185. 9583. 14044. 14,433. 5. 935. i6, 133. 15, 136 18555. 18.5634. 19,288. 20 G77. 20. 3538. 21,538. 21,351. 22,2773. 22 945. 2ö,1096. 23.979. 24,012. 26377. 36. 859. hd5. 3 Ji3. 3d a9;. 30,26. 30,619. 31, 5ih5. 35.18. 35.771. 36,589. 38, 624. II, 18. 11404. 43.550. 45,41. 47635. 55, i65. S3 gh. J5, 175. S6 91.

871

Gemeinde⸗Verfassung giebt, sondern lediglich als Novelle die be⸗ stehenden Gemeinde⸗Verfassungen ergänzt.

Berlin, den 30. April 1858. Der Minister des Innern. Ministerium für die landwirth—⸗

schaftlichen Angelegenheiten.

von We alen. nin von Manteuffel.

An die Königliche General-Kommission zu N.

Abgereist: Der General-Major und Inspecteur der techni⸗ schen Institute der Artillerie, von kunowski, nach Deutz.

Berlin, 5. Mai. Seine Majestät der stönig haben Aller⸗

gnädigst geruht: dem bisherigen Gesandten in Stuttgart, gr ren er nnen Rath Grafen von Seckendorff, die Er— laubniß zur Anlegung des von des Königs von Württemberg Majestät ihm verliehenen Groß⸗Kreuzes des Friedrichs-Ordens zu ertheilen.

Uu ebersicht der bei dem Beginne des Jahres 1858 zu unterhaltenden gebauten Strecken auf Staats⸗Chausseen.

k a n sn,

. waren zu ind zu .

Im Regierungsbezirke unterhallen unterhalten , . Meilen Meilen Meilen. he , 80, 0 82, 2 2,2 , 61,9 h4, 9 3. / 47, 170 4) Marlenwerder ..... .. .. . . 62,7 62, n, n , m n, , fen 48,3 48 Sinn nnn, e , me, rr 41,5 42, 4 0, 9 1 , 6. J, 1.1 ee ,, n m, dm,. 72, 72,5 , , , , m ü, e. 19, 3 19,3 th Grealau. .. . , . p. 89, 89, 7 a , , r 120,1 129,1 J , s. 55,4 55,6 0, 1 inne . , n . . 4,6 4,6 1 125,2 125,2 tej nssnrt.. , , , , e, 5736 57,6 16) Magdeburg wd 878 877 0, 2 1a Mansekbung .. mi,, , , n.. 192,2 193, 0, 9 1 , 55,6 55,5 n , n, ,,. 54, 54,0 0, s 2 64,7 64,7 J 158,3 158,6 0, 2 2 .' 21 7261 J 103,0 1692, 0,9 K 35, 35, . 5, , 66 63, 3 63. 26 , . r , . 29,7 29, 3 n. Summa id,3 J 1d,2z2 d,

Nichtam tliche s.

Preußen. Charlottenburg, 5. Mai. Se. Maje stät der König machten, ungeachtet der unfreundlichen Witterung, auch gestern und vorgestern die üblichen Fuß-Promenaden und Spazierfahrten. Gestern Abend empfingen Ihre Königlichen Majestäten den Besuch Ihrer Königlichen Hoheit der Groß— herzogin-Mutter von Mecklenburg-Schwerin, Höchstwelche Nach— mittags von Schwerin kommend in Berlin eingetroffen war und im Königlichen Schlosse Wohnung genommen hatte.

Düsseldorf, 4. Mai. Gestern Morgen um 11 Uhr begaben sich Ihre Majestät die Königin von Portugal in die König— liche Regierungs⸗Präͤsidialwohnung. Dort hatte der Herr Bürger— meister mit den Herren Stadtverordneten die Ehre, das von Selten der Stadt Düsseldorf für Ihre Majestät bestimmte Erinnerungs- Album zu überreichen. Hierauf geruhten Ihre Majestät Cour ab— zuhalten. Es waren zu derselben die Herren Offiziere, die Re— gierungs- und Justiz-Kollegien, die Geistlichkeit, Ghmnasium, Real— schule, Akademie, Handels- und Gewerbegericht und alle übrigen städtischen Corporationen, so wie viele Notabilitäten der Stadt ge— laden. Heute Morgen nach 10 Uhr erfolgte die Abreise Ihrer Majestät der Königin mittelst eines von Sr. Majestãt dem Könige der Belgier entgegengesandten Extrazugs.

Baden. Karlsruhe, 3. Mai. Se. Königliche Hoheit der Großherzog ist heute Nachmittag wieder hier eingetroffen.

Großbritannien und Irland. London, 3. Mai. Die Fönigliche Familie geht am 7ten oder 18ten bieses nach Osborne, beabsichtigt jedoch, baselbst kaum länger, als bis zum 25sten oder 26zsten zu verweilen. Die Königin wird dort ihren Geburtstag feiern, während die offizielle Feltr in der Hauptstadt und im ganzen Lande auf den 15ten anberaumt ist. Der Her— zog von Malakoff hat die Einladung des Army and Navy Club zu einem Festmahl auf diesen Bonnerstag angenommen. General-Major Sir William Fenwick Williams of Kars wird prä⸗ sidiren.

Frankreich. Paris, 3. Mai. Der Minister des Innern hat in einem Rundschreiben, das heute im „Moniteur“ steht, den Präsidenten der Vereine zu gegenseitiger Hülfe angezeigt, daß er für die Mitglieder derselben den Preis für Aufenthalt und Pflege im kaiserlichen Asyl zu Vincennes auf 50 Centimes für den Tag herabgesetzt habe. Diese trefflich eingerichtete Anstalt ist ausschließ⸗ lich für Rekonvaleszenten bestimmt.

Die een re genre guüeln mhritanten sind bei der Regierung um die Erlaubniß eingekommen, unter Bonification 30 Millionen Kilogrammes einheimischer Zucker auszuführen. Diese Nachricht machte in den Seehäfen bedeutendes Aufsehen.

Die Kommissionen des gesetzgebenden Körpers haben zur Voll— endung ihrer Arbeiten noch fünf Berichte zu erstatten: 1) über die Warrants, 2) über die Adels-Titel, 3) uͤber die Verschönerungen von Paris, 4) über die Entholzung, 5) über die 100 Millionen, welche die Grund-⸗-Kreditkasse den gemeinnützigen Drainagen vor⸗ schießen soll.

4. Mai. Die Großherzogin Stephanie verläßt heute Paris, um sich nach Ostende zu begeben und dort mit der Königin von Portugal zusammenzutreffen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 28. April. So lange die mit Sorgfalt gepflegten Beziehungen des oiesseitigen Schutzes hinsichtlich der christlichen Unterthanen des Sultans be— standen, sah sich die Regierung genöthigt, den vom rechten Donau—⸗ Ufer nach dem russischen Gebiet übersiedelnden Bulgaren eine be— sondere Verwaltung unter der Bezeichnung „Verwaltung der An⸗ siedler von jenseit der Donau“ zu verleihen. Nach dem jüngsten Kriege, namentlich seit der neuen Grenzregulirung, hat man auf Erweiterung dieser Verwaltung nicht nur verzichtet, sondern dieselbe mit bedeutenden Einschränkungen in eine Verwaltung bulgarischer Kolonien in Bessarabien umgewandelt. Dieser Behörde liegt die Lokal-Verwaltung der innerhalb der jetzigen Grenzen Rußlands zurückgebliebenen Kolonien für Ansiedler ob, die von jenseits der Donau übergesiedelt find, und sie steht unter Leitung des Pflege⸗ schafts-Comité's fremder Ansiedler im Süden Rußlands. Der wirkliche Staatsrath Anitschkow ist zum Gesandten am persi— schen Hofe ernannt.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 29. April. Aus den in der vorgestrigen „Posttidning“ enthaltenen vollständigen Liste der (— in unserm vorgestrigen Blatte erwähnten Ernen— nungen und Verabschiedungen in den höchsten Civil- und Militair⸗ Beamtenkreisen ersieht man, daß Freiherr Wetterstedt zum Nach— folger des bisherigen Meinister-Residenten in Washington, Herrn Sibbern, ernannt ist, während dieser als auß erordentlicher Gesandter nach Konstantinopel geht. Wie kürzlich mit Belgien, so ist jetzt auch mit Toskana ein Handels- und Schifffahrts vertrag zu Stande gekommen; derselbe wurde von dem in Neapel residirenden schwe⸗ disch-norwegischen Geschäftsträger am toskanischen Hofe, Grafen. Wachtmeister, abgeschlossen.

Amerika. New-Vork, 147. April. Zum Ober⸗Befehls⸗ haber des gegen die Mormonen entsandten Trüppen⸗-Corps ist an. Stelle des Generals Johnston General-Major Persifer F. Smith ernannt worden. General Johnston wird eine Brigade befehligen. Auch General Harneh hat den Befehl erhalten, sich nach Utah zu begeben. Mit der Abschickung von Verstärkungen und Proviant

beeilt man sich so sehr wie möglich. Einer Ueberschwemmung wie der jetzigen des Mississippi weiß man sich seit dem Jahre 1844 nicht zu erinnern. Es sind hier nähere Nachrichten über die

von den Indianern in Britisch-Honduras begangenen Gräͤuelthaten eingelaufen. Als die Indianer die Stadt Beccalaw einnahmen, tödteten sie 104 Personen und nahmen 40 gefangen. Für die Gefangenen, wurden 4900 Dollars Lösegeld geboten, jedoch ver⸗ geblich. Sie wurden sämmtlich niedergemacht, nachdem die Weiber vorher von den indianischen Soldaten geschändet worden waren.

22. April. Nachrichten per Dampfer „Americain“ zufolge hatte das Comité der auswärtigen Angelegenheiten die Abschaffung des Clayton-Bulwer⸗Traktats empfohlen. Santa Anna hatte ver⸗ gebens spanische Unterstützung erbeten. Die Dampfer „Arago“ und „Saxonia“ waren in New-Pork eingetroffen.