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gegen 45 Stimmen angenommen worden. Die Session ward unter dem Rufe: „Es lebe der staiser!“ geschlossen. Der heutige „Constitutionnel“ bringt einen Artikel A. Renee's, welcher sich gegen die Absicht der Türken ausspricht, Montenegro zu cerniren, oder in jenes Land einzufallen, um es zur Anerken— nung der Suzerainetät der Pforte zu zwingen. Eine solche Ober— pen siCh it der Pforte sei nie anerkannt worden. Die türkischen Kommissare seien aber beauftragt, auf dieselbe zu dringen, bevor fie sich auf Unterhandlungen einließen. Wo ein Ansinnen gestellt werde, dessen Erfüllung so unmoglich sei, müsse man erwarten, daß die anderen Maͤchte die Haltung der Türkei mit ungünstigem Auge ansehen werden. Wie Rußland gesinnt sei, wisse man, und es lasse sich annehmen, daß die österreichische Regierung, die im Jahre 1852 Montenegro geschuͤtzt habe, nicht jene öͤsterreichischen Blätter inspirtre, welche die Türkei vertheidigten. Frankreich werde für die gerechte Sache Montenegro's eintreten. Spanien. Madrid, 3. Mai. Der Hof wird Aranjue— erst Ende Mai oder Anfangs Juni verlassen. Die Kommission, welche eingesetzt wurde, um Anträge zur Ausgleichung der Staats—
Einkünfte und Ausgaben zu stellen, üst der Ansicht, daß man die
Staats-Bergwerke versteigern solle. Versuchsweife will man mit
Veräußerung der Bergwerke von Falses und Linares beginnen. —
Im Arsenal von La Carraca ist man thätig mit Ausrüstung der
ö eue beschäftigt, welche die olonisten und eine katholische lission nach den Inseln Fernando-Po bringen soll.
Aus Madrid, 7. Mai, wird telegraphisch die Suspendirung der Cortes, die durch ein Königliches Dekret am Gten erfolgte, gemeldet. Der Minister des Innern, Ventura-Diaz, nahm seine Entlassung. Dem Justiz-Minister wurde interimistisch die Ver— waltung des Ministeriums des Innern übertragen.
Türkei. Nachrichten aus der Herzegowina zufolge, die in Triest am 8 Mai eintrafen, erfolgte die — bereits gemeldete — Besetzung von Bagnani mit ungefähr 2000 Mann türkischer Truppen. Die Bewohner des Ortes flüchteten theils nach Budine di Niksich, theils nach Grahovo. Seitens der Montenegriner sollen Anstalken ge— troffen worden sein, die Grenzen in jener Richtung zu besetzen.
Asien. Der General« Gouverneur Sstindiens, Viscount Canning, hat eine Proclamation an das Volt von Audh ge⸗ richtet, in welcher es heißt: „Das Heer Sr. Excellenz des Ober— Befehlshabers ist im Besitze bon Luckno, und die Stadt ist der Gnade der britischen Regierung dahingegeben, deren Autorität sie seit neun Monaten in rebellischer 3 Tretz geboten und Wider— stand geleistet hat. Dieser Widerstand, von einer meuterischen Soldateska begonnen, hat Unterstüͤtzung gefunden von Seiten der Bewohner der Stadt und der Provinz Audh im Allgemeinen. Viele, die ihren Wohlstand der britischen Regierung verdankten, so wie Andere, die glaubten, von derselben verletzt zu sein, schlossen sich dieser schlechten Sache an und traten in die Reihen der Feinde des Staates. Sie machten sich eines großen Verbrechens schuldig und riefen gerechte Vergeltung auf sich herab. Die Hauptstadt ihres Landes ist jetzt wiederum in den Händen der britischen Truppen. Von dem heutigen Tage an ist sie durch eine Streitmacht occupirt der nichts Widerstand leisten kann, und die Botmäßigkeit der KRie— gierung wird sich auf jedem Flecke der Provinz gestend machen. Es ist somit die Zeit gekommen, wo der sehr ehrenwerthe General— Gouverneur Indiens es für recht haͤlt, kund zu thun, in welcher Weise die brilische Regierung mit den Talukdars, Häuptlingen und Grundbesibern von Aush, éso wie mit deren Änhängern 'zu ver— fahren gedenkt. „Das Augenmerk des General-Gouverneurs wird zunächst auf die Belohnung derer gerichtet sein, die ihrer Unterthanenpflicht treu geblieben sind in einer Zeit, wo die Autorität der Regierung zum Theil außer Kraft ge— setzt worden war, und die das durch den Beistand, welchen fie den britischen Beamten leisteten, bewiesen haben. Deshalb er— klärt der General-Gouverneur, daß ... shier folgen die Namen von 5 eingebornen Magnaten) hinfort die einzigen erblichen Eigen⸗ thuͤmer der Ländereien sein sollen, welche sie inne hatten, als Audh der britischen Herrschaft anheimfiel. Sie sollen nur mäßige Steuern zahlen und außerdem für ihre Loyalität in der dem General-Gou— 1 wn passend scheinenden Weiseb elohnt werden. Anderen loyalen Xꝛwohnern der Provinz werden gleichfalls Belohnungen und Aus— zeichnungen in Aussicht gestellt. Der General-Gouverneur ver—
bei Wiederherstellung
Milde haben.“
Die Regierungs- Depesche an Lord Canning ist vom 19. April 1858 datirt und äußert sich über die Oude-Proclamation des General-Gouverneurs wie folgt: „Dieser amtliche Ausdruck des Negie⸗
rung, unterzeichnet.
rungswillens thut dem Volke zu wissen, daß sechs Personen, die als stand—⸗ haft loyale Leute namhaft gemacht werden, künftig die einzigen erblichen Besitzer der Lande sind, die sie inne hatten, als Hude unter britische Herr⸗ schaft gelangte, vorbehaltlich einer ihnen aufzulegenden mäßigen Besteue— rung; daß andere, zu deren Gunsten äbnliche Ansprüche begründet werden sollten, verhältnißmäßigen Lohn und Ehre empfangen werden; und daß mit diesen Ausnahmen das Landeigenthumsrecht der Provinz für die britische Regierung konfiszirt wird. Wir können nicht umhin, Ihnen unsere Befürchtung auszudrücken, daß dieses Dekret, wel⸗ ches die Enterbung eines Volkes ausspricht, der Wiederherstellung des Friedens beinahe unübersteigliche Hindernisse in den Weg legen wird. Es dünlt uns, daß der volksthümliche Charakter des Krieges in Oude in hobem Maße der Strenge zuzuschreiben ist, mit welcher die summarische Abmachung in einem großen Theil der Protinz von Ihren Beamten durchgeführt wurde, die leine Rücksicht auf das nehmen, was die Hauptgrundbefitzer als ihr gutes Recht anzusehen gewobnt waren. Die Grundbesitzer in Indien hängen an dem Boden ihrer Vorfahren unb balten auf ihre vermeintlichen Kechte eben so sebr, wie die Gutsherren irgend eines Landes, das wir kennen. Was auch Ihre schließlichen und unenthüllten Abfichten . mögen, die Proclamation wird wie ein Akt aussehen, der die Masse des Volkes dessen beraubt, was ihm indididuell am theuersten ist, während die Verdrängung ihres angebornen Fürsten durch unsere Herrschaft natürlicher Weise alles Nationalgefühl', das sie besitzen mögen, wider uns aufgestachelt bat,. Wir müssen zugeben, daß unter diesen Umständen die Feindseligkeiten in Dude mehr den Charakter eines rechtmäßigen Krieges, als einer Empörung haben, und daß das Volt eher mit Rachsicht beban— delt als zum Gegenstand einer Züchtigung gemacht werden sollte, deren Strenge in der Geschichte unterjochter Rationen fast beispiellos dasteht. Andere Eroberer haben, wenn es ihnen gelungen war allen Widerstand zu brechen, einige Personen als strafwärdige ÄAusnabmen hingestellt und der großen Mehrheit des Volkes eine politische und edle Milde angedeihen lassen. Sie haben dagegen die Mehrheit gestraft und die Gunst zur Aug— nahme gemacht. Wir wünschen, daß sie die Strenge des Confiscations« Dekretes in der Praxis mildern mögen. Wir wollen, daß die britische Herrschaft in Indien sich auf den willigen Gehorsam eines zufriedenen Volkes stütze; Zufriedenheit kann bei allgemeiner Confiscation nicht be⸗ stehen. In einem Lande, wo das ganze Volk durch das Gefühl erlittenen Unrechts feindlich gestimmt wird, kann sich die Regierung durch keine noch so große Militairmacht behaupten; und wäre eine solche Behauptung moͤg⸗ lich, so würde dies kein wünschenswerthes Ziel sein.“
London, Montag, 109. Mai, Morgens. Die Ueberlandpost ist mit Nachrichten aus Calcutta vom 9. April hier eingetroffen. In politischer Hinsicht wird nichts von Bedeutung gemeldet.
Die heutige „Times“ theilt mit, daß Palmerstonianer, Russelliten und Peeliten vereint die Regierung wegen ihres Be⸗ nehmens gegen Canning bei Gelegenheit der Mißbilligung seiner Oude-Proclamation anzugreifen beabsichtigen.
— —
Heir zig, 8. Mai. Leipzig-Dresdener 28 g. Lo gin. Litt. 6 do. Litt. B. 82 Br. Mag deb. Lei . J 242 Br;; de. II. Emiss. — Berlin- Anhaller - , — Cöln-Mindener —. Thüringische 118 G. Friedrieh - Wilkelmes- Nordbahn — Altona - Kieler — Anhalt - Dessauer Landesbank- Ketien 8? Br. Hraunsechweiger Bank- Actien 106575 G. Weimarische k. 986 G. Oesterreiehische proz. Metalliques 795 E. 1 1854er National- Anlelhe SI Br. Preussische
HL Gonatuntiön opel, 28. i ; ; ; vin, r „28. April. Gestern war keine Börse. Smyrma. 1. Mai. Wechselcours: London 3 M. 119 Piaster;
kündet ferner dem Volke von i
ꝛ n Audh, daß mit den vorerwähnten
6 der Grund und Boden von der britischen Regierung s6irt ist, die von diesem Rechte in der ihr passend scheinenden
Paris 188 - 190; Triest 455 - 4578 Para.
Weise ( . w machen wird. Den Talukdars, Haͤuptlingen und Audb ergeben . sich sofort dem Ober- Kommissgre von gehorchen , Waffen abliefern und seinen Befehlen en, verspricht der. General -Gouverneur, daß ihr
. ilch ergo senem englischem Blute befleckt sind. Was kũnftige La . ferner zu gewäͤhrende Nachsicht und ihre zu— Gnade der beiti trifft so müssen sie das der Gerechtigkeit und ihnen, welch rit chen Regierung anheimsiellen Denjenigen unter
welche nicht zögern, dem Ober⸗Kommiffar ihre knn tar
Ereslam, 19. Mai, 1 Uhr 18 Minuten Nachmitita s. (Lel. D des Staats- Anreigers,) Oesterreichische Banknoten 964 1 , . Stamm- Aetien gh. Er.; do. dritter Emission 93 G. Obersehlesische Ketien Lit. . 140 Br.; do. Lit. B. 12823 Br.) do. Lit. C. 140 Br' g herzehlesisehe Prioritäts - Obligationen Lit. P. S887 Br.; do. Lit. E. U Br, Kosels̃-Gderberger Stämm - Actien Sz Br., LKosei Oder? berger hrioritats - Obligationen — NHeisse-Brieger Stamm- Actien 68 Br. 9 9. 60 6. bei . Tralles 6 Thlr. 6G. J r 59 - * — ; — ere eee , zos d e? 71 Sgr. Roggen 39 — 43 8gr. Die Börse war giinstig gextimmni Aud die Course weist hoher bei geringem Geschäft.
der Ruhe und Ordnung zu leihen, wird Nachsicht in reichem Maße zu Theil werden, und der General— Gouverneur wird bereit sein, ihre so erworbenen Ansprüche auf Wiederherstellung ihrer früheren Rechte in liberalem Sinne in Erwägung zu zieben. Da Betheiligung an der Ermordung engli⸗ scher Männer und Frauen alle Schuldigen von der Begnadigung ausschließt, so werden diejenigen, welche das Leben von Englän⸗ dern schützten, einen besonderen Anspruch auf Berückfichtigung und
Das Attenstück ist aus Allahabad, 14. März, datirt und von G. F. Edmonstone, Secretair der indischen Regie⸗
Königliche Schauspiele.
6. (9g5ste Vorftellung): Morgano. Phantastisches Ballet in 3 Alten und 1 Vorspiel, vom Königlichen Valletmeister P. Taglioni. Mufsik von Hertel. Anfang 7 Uhr. Cetztes Auftreten des Frͤul. Marie Taglioni vor
Dienstag, 11. Mai. Im Opernhause.
ihrem Urlaube. Mittel-Preise.
Im Schauspielhause. (117te Abonnements Vorstellung.) Iffland. Zeitbilder in 5 Akten, von Ch. Birch-Pfeiffer.
Kleine Preise. Mittwoch, 12. Mai.
Die Zauberflöte. Sarastro, als Gastrolle. Mittelpreise.
Im Schauspielhause. (118te Abonnements-Vorstellung) Zum
Oper in 2 Abtheilungen, von E. Schikaneder. Musik von Mozart. (Herr Krementz, vom Stadttheater zu Mainz:
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Frau Formes.
ersten Male! Die Schuldbewußten. Lustspiel in 3 Aufzügen, von R. Benedix. In Scene gesetzt vom Regisseur Düringer.
Besetung: Nenndorf, Professor, Hr. Berndal. Friederike, seine Schwester, Wittwe, Frau von Lapallade. Bertha, seine Nichte, Eschenburg, Hauptmann a. D., Hr. Baumeister. Carl Hochberg, Kaufmann, Hr. Karlowa. Emilie Bach, Frl. Döl— linger. Krizzing, Schneidermeister, Hr. A. Bethge. Marcus, Lies- chen, in Nenndorf's Diensten, Hr. Gern, Frl. A. Taglioni. Ein Kellner, Hr. Hildebrandt.
. Vorher: Die drei Halsbände. Eine Gruppe Vieux Saxe,
Wittwe, Frau Hoppe.
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1290 Steckbrief.
Der in dem beigefügten Signalement näher bezeichnete Schiffssteuermann Julius Adolph Hßilscher, aus Thorn gebürtig, ist durch rechts⸗ kräftiges Erkenntniß vom 2. September 1857 wegen Unterschlagung zu zwei Monaten Ge— fängniß verurtbeilt worden. J
Derselbe hat sich vor Vollstreckung der Strafe aus seiner letzten Wohnung zu Samoczyn, im Regierungsbezirk Bromberg, entfernt und ist sein gegenwärtiger Aufenthalt bisher nicht zu er— mitteln gewesen.
Wir ersuchen daher alle Civil und Militair⸗ behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst, auf den ꝛc. Hilscher zu vigiliren, denselben im Betretungsfalle verhaften und an die nächste Gerichtsbehorde, welche bierdurch vorbehaltlich besonderer Requisition um vorläufige Voll⸗ streckung der obgedachten Gefängnißstrafe ersucht wird, abliefern, auch Mittheilung davon sofort hierher gelangen zu lassen.
Wir versichern die sofortige Erstattung der badurch verursachten Auslagen und den verehr— lichen , des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit.
Sig nalement des 2c. Hil scher. Größe: 5 Fuß 7 Zoll 3 Strich, Statur: kräftig, Haare: braun, Stirn: niedrig, Augen: blaugrau, Augen⸗ braunen: blond, Nase; spitz, Kinn: rund, Mund: gewöhnlich, Zähne: gut, Bart: rasirt, Gesichts— farbe: gesund, Gesichtsbildung: oval, Sprache: deutsch und polnisch. Besondere Kenn⸗ zeichen: Auf dem linken Unterarm ein Herz, in dessen Mitte die Buchstaben A. II. 14. Reg. J. Comp., roth tätobirt. Be kleid ung: Brauner Tuchrock, graublaugerippte Hosen, gelb und weiß⸗ bunte Wefste, schwarzseidenes Halstuch, blaue baumwollene Strümpfe, Lederstiefel und schwarze Tuchmütze. .
Berlin, den 29. April 1858.
Königl. Kreisgericht. J. (Kriminal- Abtheilung.
1295
Den unterm 12. März e. hinter den Tage⸗ Arbeiter Carl Gottfried Poetsch, auch Horsmann, Hoßmann, Hoffmann und Huschmann genannt, gebürtig aus Klein— Kmehlen, zuletzt wobnhaft in Werchow bei Calau, erlassenen Steckbrief bringen wir hierdurch in Erinnerung.
Calau, den 4. Mai 1858.
Königliche Kreisgerichts-Kommisfion.
1246 Bekanntmachung.
In dem Konkurse über das Vermoͤgen des Galanteriewaarenhändlers Julius Schmidt zu Potsdam ist zur Verhandlung und Beschluß— fafssung über einen Akkord Termin auf den 14. Mai 1858, Vormittags 9 Uhr, in unserem Gerichtslokal vor dem unter— , . Kommissar anberaumt worden. Die
etheiligten werden hiervon mit dem Be— merken in Kenntniß gesetzt, daß alle fest— gestellten oder vorläufig zugelassenen Forderun— gen der Konkursgläubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder anderes Absonderungsrecht in Unspruch genommen wird, zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen.
Pots dam, den J. Mai 1858.
Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des gonkurses. Scharnweber.
1300)
Der über das Vermögen des Faufmanns Friedrich Zimmermann zu Peitz unterm 23. No— vember 1857 eingeleitete Konkurs ift durch Akkord beendigt.
Cottbus, den 1. Mai 1858.
Königliches Kreisgericht, J. Abtheilung.
1294 Konkurs-Eröffnung. Königl. Kreisgericht Zeitz, den 7. Mai 1858, Vormittags 117 Uhr.
Ueber das Vermögen des Braumeisters Vetter zu Zeiß ift ber kaufmännische Konkurs eröffnet und der ä der Zahlungseinstellung auf den 13. April b. J. festgesetzt worden.
39 tsanwalt Justiz- Rath Plesch zu Zeitz be— tellt.
Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem
auf den 22. Mai d. J., Vormittags
10 Uhr, vor dem Kommissar Gerichts-Afssefsor Rebe an Gerichtsstelle, im Zimmer Rr. 8, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Be— stellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besitz oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulben, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, viel— mehr von dem Befitze der Gegenstände bis 21. Juni 1858 einschließlich deim Gerichte oder dem Verwalter Anzeige zu machen, und Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern.
Pfandinhaber und andere mit denselben gleich— berechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besitze befindlichen Pfandftücken nur Anzeige zu machen. Die Bierbrauerei des Gemeinschuldners wird unter der Leitung des Bierbrauerei-Besitzers Schumann hier und der Oberaufficht des einstweiligen Verwalters, Justiz— Raths Plesch, vorläufig fortgesetzt.
Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrechte
bis zum 9. Juni 1858 einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten For— derungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals
auf den 18. Juni 1858, Vormittags
1406 hr, vor dem Kommissarius zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ibrer Anlagen bei— zufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Gerichtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be— rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.
Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Schumann und Lorenz und der Justiz-⸗Rath Senff zu Sachwal
tern vorgeschlagen.
. einstweiligen Verwalter der Masse ist ber Re
— 847777 n r.
Im Opernbause. (96fte Vorstellung. von Dr. Bertram. In Scene gesetzt vom Regisseur Hiltl. Besetzung: Landräthin Caroline von Walden, eine junge
General Herrmann von Fredern, Wittwer,
Hr. Baumeister. Carl von Fredern, Kammerherr, sein Sohn, Hr. Liedtcke. Kleine Preise.
1293 Hekanntmachung.
Der Konkurs über das Vermögen des Kauf— manns Max Perls zu Tarnowitz ist durch außer— gerichtlichen Akkord beendet.
Beuthen O. S., den 4. Mai 1858.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
1503
Aufforderung der Lonkursgläubiger
nach Fest setzung einer zweiten Anmel dungs ⸗Frist.
In dem gonkurse über das Vermögen des Kaufmanns F. Brachvogel zu Tilsit ist zur An— meldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist .
bis zum 31. Maise. einschließ lich festgeseßbzt worden.
Bie Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, diefelben, fie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. z
Der Termin zur Prüfung aller in der Zett vom 3. April e. bis zum Ablauf der zweiten Frift angemeldeten Forderungen, welche bisher noch nicht geprüft worden sind, ist
auf den 10. Juni e., Vormittags k.
in unserem Gerichts-Lokale, Termins-Zimmer Rr. 11, vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Pitsch, anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger auf- gefordert, welche ihre Forderungen innerhalh einer der Fristen angemeldet haben. In dem Termine soll auch über die bereits früher ange— meldete Forderung der Wittwe Charlotte Brach— vogel von hier weiter verhandelt werden.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei⸗ zufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wobnfitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiefigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be⸗ rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts⸗ anwalte Justizräthe Behr, Kaempffert, Rechts— anwalte Oberkampff und Spiegelthal zu Sach waltern vorgeschlagen.
Tilfit, den 2. Mai 1858.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
12991 Bekanntmachung. In dem Konkurse über das Vermögen des
Kaufmanns F. B. G. Brachvogel von hier ist der Mäkler J. F. Jantzon hierselbst zum definitiven Verwalter der Masse bestellt worden.
Tilfit, den 2. Mai 1858.
Königl. Kreisgericht. J. Abtheilung.
1297
In der Kaufmann Jacobischen Konkurssache ist zur Beschlußfafssung über den vom Cridar proponirten Akkord ein Termin auf
den 20. Mai c,, Nachmittags 4 Uhr, in unserm Geschäftszimmer Nr. 9 vor dem un—
terzeichneten Kommissar anberaumt, wovon die
Gläubiger mit dem Bemerken in Kenntniß ge— setzt werden, daß an die durch Beschluß des Gerichts zum Mitstimmen zugelassenen Gläubiger besondere Benachrichtigung abgesandt ist. Marienwerder, den 4. Mai 1858. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Der Kommissarius des Konkurses
Wendisch.