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o icht amtliches.
Preußen. Berlin, 11. Mai, Ibre Majestäten der König und die Königin begaben sich gestern Nachmittag 2 Uhr mittelst der Eisenbahn nach Potsdam und nahmen im Stadtschlosse Wohnung. Nach dem Diner machten Allerhöchstdieselben eine
längere Spazierfahrt.
— Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen nahm heute Nachmittag 3 Uhr den Vortrag des Ministerpräsidenten entgegen.
Sachsen. Gotha, 9. Mai. Die Abgeordneten des hiesi⸗ gen Landtags sind durch Ministerial-Ausschreiben auf Mittwoch, den 12. d. M., einberufen worden, um zunächst das Gemeinde— gesetz und das Organisationsgesetz, welche beide von der Kom⸗— mission bereits durchgegangen find, und eben so das Wassergesetz zu berathen. Die Finanz⸗Kommisfion wird bereits morgen hier zu— sammentreten, um den Zeit-Etat der Domainenkasse auf die Periode vom 1. Juli 1858 dis Ende Juni 1861 in Vorberathung zu nehmen. Dieser Etat zeigt eine Gesammteinnahme von 556,200 Thlr. Die Bilance ergiebt einen Einnahme- Ueberschuß von 168,300 Thlr, von welchem die Civilliste des Herzogs mit 100,099 Thlr. und der vertragsmäßige Antheil der Staatskasse mit 34,079 Thlr. bestritten wird, die noch überschüssige Summe von 34,221 Thlr. kommt vertragsmäßig zur Hälfte der Herzoglichen General— kasse, zur Hälfte der hiesigen Staatskasse zu Gute. (L. Ztg.)
Großbritannien und Irland. London, 9. Mai. Der „Observer“ bringt heute einen „Meitgetheilt“ überschriebenen Artikel, worin es heißt: „Die Stellung der Regierung Ihrer Majestät wird mit jedem Tage unsicherer, und mit raschen Schritten naht die Krisis heran, wo das Ministerium entweder aus dem Amte treten oder zur Auflösung des Parlaments schreiten wird. Es kann kaum ein Zweifel obwalten; die indische Frage wird in dieser nächsten Woche in eine Pbhase treten, welche eine Ab— stimmung unvermeidlich macht. Herr Roebuck hat für Dienstag ein Amendement angekündigt, welches ein höchst gefährlicher Prüfstein für die Stärke der Regierung sein wird. Es handelt sich nämlich dabei um die Ernennung der Rathskammer, welche dem Mienister für Indien zur Seite stehen soll. Herr Disraeli kann noch immer nicht von seiner Lieblings-Idee, dem Wahl⸗Prinzip, lassen, welches einlgen der großen kommerziellen Wählerschaften als einen Bissen Lockspeise hinwirft. Lord Palmerston und Lord John Russell aber sind gegen eine solche Neuerung, welche sie als höchst gefährlich betrachten. Roebuck ist gegen jede Rathskammer und wird, ohne Zweifel mit Beistand Milner Gibson's und Lord J. Russell's, ein Amendement entwersen, welches hinlänglich umfassend ist, um das Ministerium in einem Netze zu fangen. Allein selbst wenn die indische Verlegenheit glücklich umschifft wer— den sollte, so drohen noch genug andere Klippen, an denen vorbeizusegeln schwer halten möchte. Man nehme z. B. die Art, wie die Regierung die Proclamation Lord Canning's behandelt hat, und man denke an die ihm gesandte Depesche. Die Regierung verdammt in beiden Häusern des Parlaments öffentlich ihren Diener. Es wird das sofort in Indien bekannt werden, und er wird bei den Ein gebornen in Mißkredit gerathen. Auch persönlich ist Lord Canning aufs Unedelmüthigste behandelt worden. Das öffentliche Gefühl sprach sich ziemlich deutlich in den Reden des Lord Granville, des Earl Grey und des Herzogs von Argyll aus, und im Hause der Gemeinen wird man noch mehr von der Sache hören.“ In demselben Artikel wird eine Versöhnung Lord J. Russell's und Lord Palmerston's und ein Ministerium Pal⸗ merston-Russell als gar nicht unwahrscheinlich dargestellt. Daß das Ministerium zu einer Auflösung des Parlamentes schreiten werde, hält der „Observer“ übrigens nicht für unmöglich.
Frankreich. Paris, 9. Mai. Nachdem am Schlusse der Freitags-Sitzung der gesetzgebende Körper das Adelsgesetz nach heftiger Debatte bei 234 Abstimmenden mit 211 gegen 23 Stim⸗ men angenommen, erfolgte in der Sonnabends-Sitzung die Ver— handlung über das pariser Verschönerungs-Gesetz, dessen Annahme bei 225 Abstimmenden mit 180 gegen 45 Stimmen erfolgte. Nach Erlangung dieser beiden, mit ungewöhnlicher Wichtigkeit von der Re gierung behandelten Gesetze wurde (wie bereits telegraphisch ge— melde) die diesjährige Sefsion geschlossen, obgleich noch eine An— zahl Gesetzentwürfe ruͤckstaͤndig blleb. Unter diesen, bis ur nächsten eg verschobenen befindet sich auch der vom Staatsrathe
. ausgearbeitete über die Erfindungs⸗
; ö. essen Hauptbestandtheile nach einer Mittheilung
der „Pxesse' folgende find: Die Dauer ines Erfindungs⸗Pa⸗
tentes ist gegen eine jährk ; . wunde, (lährliche Abgabe von 100 Fr. auf 15 Jahre
festgesetzt, und dem Erfinder' wird für die ersten 6 Monate das G
penhn ner rsnheng ä, , n, once ,, .
hat das htecht ngggesichert. Ein im Auslande Patentirter
t auf, ein Patent in Frankreich, aber? nkr für die
gleiche Dauer wie im Auslande. Während der ersten 183
kann der Erfinder noch unentgeltlich Zusätze und J,,
gen zu seinem Patente machen. um alle Schwierigkeiten und
Zweifel im Falle der Abtretung eines Patents zu vermeiden, wird ein für alle. Mal festgestellt, daß Zusätze und Ver— besserungen nicht mit in der Abtretung einbegriffen sind. Eine Frist von drei Jahren ist für die Ausführung der Erfindung ge— siellt; ist bis dahin nichts geschehen, gleichviel aus welchen Grunden, so ist das Patent verfallen. Ganz neu ist in dem vor— liegenden Gesetzentwurfé die Bestimmung, wonach der Patent— Inhaber die Neuheit semer Erfindung konstatiren lassen kann, während sfruͤber der Staat jede nähere Prufung derselben ablehnte. Wer ein Patent haben will, hinterlegt beim Ministerium eine gewisse Summe, wofür dieses einer besonderen Kommission die Unter— suchung der Erfindung überträgt. Verwirft diese das Gesuch um ein Patent, so wird die Summe zurückbezahlt; erkennt sie dagegen die Erfindung als hinreichend neu an, so wird die Beschreibung derselben drei Mal im „Moniteur“ und anderen geeigneten Blattern veröffentlicht. Hat Jemand Einwendungen gegen die Patentnahme zu machen, so muß dieses innerhalb dreier Monate von der Veroffentlichung an geschehen; entweder ent— scheiden dann die Gerichte, oder wenn keine Einwendungen gemacht werden, so holt das Ministerium das Gutachten der Kommission ein und bewilligt das Patent, wenn nicht andere Gründe zum Verwerfen vorliegen. Jede spätere Reclamation ist dann unzulässig; sollte aber Jemand die Eifindung schon vorher angewandt haben, ohne ein Patent zu besitzen, so behält er doch das Recht, sie aus— zubeuten. Hierauf folgen noch einige Bestlimmungen uͤber die ge— richtlichen Verfolgungen bei ungesetzlicher Anwendung einer Erfin— dung durch Unberechtigte, und endlich über die Expropriirung von Patent-Inhabern im Interesse der Gesellschast. Tie Entschädigung wird dabei durch eine Kommission von neun Mitgliedern festgesetzt, von denen drei durch das Ministerium, drei durch den pariser Gerichtshof und drei durch den Patent-Besitzer ernannt werden.
Durch Delret vom 25. Februar 1853 hatte der Kaiser einen außerordentlichen Preis von 506000 Fr. ausgesetzt, der im Jahre 18097 dem Autor zuerkannt werden sollte, welcher die Anwendung der Volta schen Saule um eine bemerkenswerthe Verwerthung für Industrie oder Medizin erweitert habe. Wie aus dem heute im „Moniteur“ veröffentlichten Berichte des Senators und Alademikers Vumas erhellt, hat der Prüfungs-Ausschuß keiner der aus allen Ländern Europas eingereichten Ärbeiten den Preis zuerkennen lön— nen; die Konturrenz-Frist ist deshalb bis 1863 verlängert worden. Uebrigens haben die Herren Froment und Duchenne in Boulogne eine Aufmunterungs-Medaille und Letzterer zugleich das Kreuz der Ehrenlegion erhalten, während die auswärtigen Gelehrten Ruhm— korff und Mittelsdorff einer öffentlichen Ebrenerwähnung würdig befunden wurden.
Italien. Turin, 6. Mai. Die zur Untersuchung der Vorgange der beanständeten Wahlen zusammengesetzte Kommission hat vier Berichte vollendet, die unter die Mitglieder der Kammern vertheilt wurden. In allen vier Berichten soll auf Annullirung der Wahlen angetragen werden, man glaubt, daß auch rücksichtlich der übrigen Faue Gleiches beantragt werden wird, da sie Priester oder Müglieder der Rechten betreffen. Das Konfulargesetz wurde angenommen, das Anleihegesetz wind erst nach der Feier des Jahres— tages der Verfassung zur Berathung kommen.
— 8. Mai. Bem „Espero“ zufolge beantragt ein von meh— reren Deputirten eingebrachter Gesetzworschlag die Naturalisation der in Folge der Ereignisse von 1848 aus den übrigen italienischen Staaten von Piemont Emigrirten.
Neapel, 3. Mai. Der Spruch des Appellationsgerichts in der „Cagliari“ -Angelegenheit soll nächster Tage erfolgen.
Türkei. Nachrichten aus Ragusa zufolge ist der türkische
Dampfer „Silistria“ nebst einem Linienschiffe, 3500 Mann und 12 Feldgeschütze am Bord, unter dem Kommando Hassan Pascha's in den Hafen von Klek eingelaufen. Rußland und Polen. St. Petersburg, 30. April. Zur Förderung der Volksbildung und des Unterrichls sollen dem Vernehmen nach weitere wichtige Maßregeln im engeren kaiser— lichen Rathe angeregt und vom Monarchen gebilligt worden sein. In allen Gouvernements- und anderen großeren Städten sollen höhere Spezial- und Real-Schulen angelegt werden, die allen Volksklassen ohne Beschränkung geöffnet wären. Ferner soll, wie bereits früher erwähnt, die Regierung mit dem Plane umgehen, das Theaterwesen einer durchgreifenden Reform zu unterwerfen. In Betracht des Einflusses der Bühne auf Volksbildung wird ein Projekt behandelt, wonach in fämmtlichen Gouvernements— und anderen größeren Städten Rußlands, Polens, Sibiriens, des Landes am Kaukasus (in Tiflis besteht bereits ein prachtvoll aus— gestattetes Theater), wo noch keine Theater bestehen, solche Kunst— Institute gegründet und mit einer Oper verbunden werden, subven— tionirt durch Mittel, welche jedes Gouvernement im Ganzen auf— bringt. Die Oper soll vorlaufig, beim Mangel eingeborner Künst— ler, von Ausländern, Italienern, Franzosen, Deutschen zusammen— gesetzt werden. Zur Forderung der National-Bühne soll ein Kon— servatorium gegründet und überhaupt die darstellende Kunst als Bildungsmittel sysiematisch organisirt werden. (H. B.⸗H.)
Bei lage
925 Beilage zum Königlich Preußischen Staats-A1nzeiger.
M 109.
Mittwoch, den 12. Mai
1858.
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Amerika. New-Pork, 24. April. In Bezug auf Kan⸗ sas ist ein Vorschlag von English in der Conferenz beider Häuser angenommen worden, der eine friedliche Ausgleichung des Streites in Aussicht stellt. Er besteht seinem Hauptinhalte nach darin, daß er keine neue sofortige Convention anberaumt, für den Fall, daß die Lecompton-Conbention in Kansas verworfen werden sollte, sondern die Einberufung derselben auf so lange hinausschiebt, bis die Bevölkerung von Kansas auf g3, 9000 Seelen angewachsen sein wird. — Die auf Antrag des Senats vorgelegte, den Sclaven⸗ handel betreffende Correspondenz zwischen dem Staatssekretair und dem britischen Gesandten, Lord Napier, gewährt eine ziemlich klare Einsicht in die Anschauungsweise beider Mächte. General Cass versichert darin unter Anderem, Amerika habe nicht minder aufrichtige Vorkehrungen als England zur Unterdrückung des Sclavenhandels gemacht. Aber er bedaure, sagen zu müssen, daß das Blokade⸗System an der afrikanischen Küste den Opfern an Menschen und Geld nicht entsprochen habe. Deshalb wäre es vielleicht gerathener, dieses System ganz aufzugeben und dafür Cuba's Häfen — die beinahe einzigen Sklaven-Märkte der Welt — streng zu bewachen. General Cass spricht von der Sklaverei in den Vereinigten Staaten als von einer Institution, die, da sie aus früheren Zeiten nun einmal da sei, auch fortbestehen werde, und die ein Beweis sei für den gesunden Sinn Amerika's. Den Handel aber mit Menschenfleisch abschaffen, könne einzig und allein Spanien. Es vermöge in dieser Beziehung mehr zu leisten als die gemeinschaftliche Blokade der afrikanischen Küste. Die Ausdehnung freier farbiger Ansiedelungen an der letzteren werden von Cass als ein sehr wirksames Gegengift gegen den Negerhandel anempfohlen; schließlich schreibt er: „Ich bin vom Präsidenten be— auftragt, Ihnen mitzutheilen, daß er wohl entschlossen ist, den Ver⸗ trag von 1842 getreulich und wirtsam durchzuführen, jedoch unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht gesonnen ist, sich in neue Stipulationen Betreffs des afrikanischen Sklavenhandels einzulassen.“
London, Montag, 10. Mai, Nachts. (Wolff's Tel. Bur.) In heutiger Sitzung des Unterhauses kuͤndigte Cardwell für den nächsten Donnerstag ein Tadelsvotum gegen das Ministerium an, lautend, das Haus habe besorgt und bedauernd gesehen, daß die Regierung Canning's Proclamation getadelt, wo— durch dessen Ansehen geschwächt werde. Die Oppofition applaudirte der Ankündigung und dem ministeriellen Schwei⸗ gen. Russell's Antrag, daß das Unterhaus das Amende⸗ ment des Oberhauses in Betreff des Judeneides verwerfen möge, wurde mit 263 gegen 150 Stimmen angenommen. Hierauf stellte Kussell den neuen Antrag, daß das Unterhaus in dieser Angelegenheit zu einem Konferenz-Comité mit den Lords zusammen— trete. Duncombe beantragte, daß Roth schild zum Mitgliede die— ses Comité's gewählt werde. Die Diskussion über diese Anträge wurde vertagt.
Im Oberhause kündigte Lord Shaftesburn ebenfalls für nächsten Donnerstag ein Tadels-Votum desselben Inhalts wie im Unterhause an. Eine Konversation zwischen Malmesbury und Lord Alderley, welche Regierung für die Unterhandlungen mit Oesterreich in Betreff des indischen Telegraphen verantwortlich sei, blieb resultatlos.
London, Dienstag, 11. Mai, Morgens. (Wolffs Tel. Bur.) Sir Henry Bulwer ist zum englischen Gesandten bei der Pforte ernannt worden.
Der „Morning-Herald“ sagt, daß wenn die Regierung bei dem zum Donnerstage angekündigten Tadels-Votum in der Minori— tät bleibt, zuverlässig eine Parlaments-Aufloͤsung erfolgen werde.
Paris, Montag, 10. Mai, Abends. (Wolff's Tel. Bur.) Bei der im fünften Arrondissement stattgefundenen Nachwahl haben vorbehaltlich eines ILVnVrthums der Kandidat der Opposition Picard 10,3323, der Regierungskandidat Eck 8,976 Stimmen erhalten. Picard ist also zum Deputirten erwählt.
Der Erbprinz von Württemberg wird übermorgen in Paris eintreffen.
Statistische Mittheilungen.
Die Vergleichung der Brutto - Einnahmen des Zoll— vereins während des ganzen Jahres 1857 mit den Erträgen des Vor— jahres ergiebt Folgendes: Es wurden im Jahre 1857 vereinnahmt an Eingangs-Abgaben 26,014,819 Thlr. gegen 25,549,599 des Vorjahres, an Ausgangs-Abgaben 198,013 Thlr. gegen 226, sz, an Durchgangs— Abgaben 382, 95tz Thlr. gegen 379,985. Es stellt sich mithin bei den Eingangs-Abgaben eine Mehr⸗Einnahme von 465,220 Thlr., bei den Aus— gangs⸗Abgaben eine Minder-Einnahme von 28,853 Thlr., bei den Durch— gangs-Abgahen eine Mehr⸗-Einnahme bon 2971 Thlr. heraus, im Ganzen eine Mehr-Einnahme von 459,338 Thlr., welche einer Steigerung gegen die Einnahme des Vorjahres im Betrage von etwa 14 pCt. gleichkommnt.
Die aus den Eingangs-Abgaben erzielte Mehr-Einnahme, welche, für sich allein, nicht ganz 2 pCt. beträgt, ist durch die gesteigerten Einnahmen der Vereinsstaaten Preußen, Luxemburg, Sachsen, Württemberg, Baden, Großherzogthum Hessen, Oldenburg und Frankfurt a. M. herbeigeführt worden, wogegen eine Minder- Einnahme bei Hannover, Braunschweig, Baiern, Kurfürstenthum Hessen, Nassau und Thüringen stattfand. Die Steigerung der Einnahme betrug bei dem Großherzogthum Hessen, bei Oldenburg und Baden über 10 pCt., während bei den übrigen angeführ— ten Staaten dieser Prozentsatz nicht erreicht wurde. Die Minder-Ein— nahmen erwiesen sich am beträchtlichsten (über 10 pCt.) bei Hannover und Nassau, was in Betreff des ersteren hauptsächlich seine Er— klärung in der Minderverzollung von Rohzucker fur die Siede— reien findet. Tie Mindereinnahmen der außerdem genannten Staaten sind weniger erheblich und geben nur zu der Bemerkung Veranlassung, daß die Einnahmen in Bayern sich bereits seit mehreren Jahren vermin— dert haben. Der Ertrag der Eingangsabgaben des gesammten Zollver⸗ eins dagegen ist seit drei Jahren im Steigen, und wenn das Ergebniß des verflossenen Jahres in dieser Beziehung keine Ausnahme macht, so ist dies um so bemerkenswerther, als im Laufe desselben außergewöhnliche Hindernisse, wie die während des ganzen Jahres durch den niedrigen Wasserstand der Schifffahrt erwachsenen Störungen, nicht minder die gegen das Ende desselben hervorgetretene Geldkrisis, der Ent— wickelung des Verkehrs hinderlich gewesen find; dazu kommt, daß bein Robzucker für vereinsländische Siedereien eine Minderverzol— lung von 358,098 Etr. eingetreten ist, was einem Einnahme-Ausfall don 14 Millionen entspricht. — Aus der Uebersicht der zum Cingange verzoll— ten Gegenstände geht hervor, daß insbesondere die Mehrverzollung don Eisen und Eisenwaaren, rohem Kaffee, Getreide und Hülsenfrüchten, dem— nächst von Baumwollengarn und baumwollenen Waaren, Kupfervitriol, Soda, Bau⸗ und Nutzholz. Holz in geschnittenen Fournieren, Kupfer- und Messingwaaren, kurzen Waaren, rohem und gebleichtem Leinengarn, Wein in Fässern, Gewürzen, Käse, Syrup, Vieh, wollenen, seidenen' und dalb— seidenen Waaren erheblich gewesen find. Die Mehr-Einfuhr bei Roheisen, geschmiedetem und fagonnirtem Eisen ist namentlich durch den vermehrten Betrieb der Hütten- und Walzwerte, durch den gesteigerten Bedarf in den Fabriken und die Anlage neuer Eisenbahnstrecken veranlaßt worden. Minder— Verzollungen von größerer Bedeutung haben vorzugsweise bei Rohzucker für vereinsländische Siedereien, demnächst bei unbearbeiteten Tabaksblät— tern, geschältem Reis, so wie auch bei Talg, Oel in Fässern, Rauchtabak in Rollen, Cigarren und anderen Artikeln stattgefunden. Die Minder— Verzollung von Rohzucker erläutert sich durch die Einstellung oder Ver— minderung des Betriebes in vielen der bedeutendsten Zuckerfabriken. Der berminderte Eingang von geschältem Reis findet seine Erklärung in der Preisermäßigung der einheimischen Cerealien. Hinsichtlich der Minder— Verzollung von unbearbeiteten Tabaksblättern ist zu bemerken, daß im Vor— jahre, in Erwartung einer Erhöhung der Tabakszölle dieser Artikel weit über den Bedarf bezogen worden war, was eine entsprechende Abnahme des Eingangs im folgenden gun. 1857 zur Folge hatte. — Anlangend die Einnahme. Resultate in den einzelnen Provinzen Preußens, so hat eine 19 pCt. der vorjährigen Einnahme übersteigende Mehreinnahme in den Provinzen Posen, Westpreußen, Brandenburg und Pommern stattgehabt, während in Schlesien dieser Prozentsatz nicht erreicht wurde. Die stattgehabten Minder— einnahmen sind am erheblichsten (fast 10 pCt.) in der Rheinprovinz aus— gefallen, wo solche ausschließlich durch die Minderverzollung von 187,000 Etr. Rohzucker herbeigeführt wurde. Weniger beträchtlich waren die Minder— einnahmen der Provinzen Ostpreußen, Sachsen und Westfalen.
Von der Mindereinnahme aus der Ausgangsabgabe fallen 12,723 Thlr. auf den östlichen Verband, wo einerseits im Jahre 1856 noch be— deutende, aus dem Jahre 1855 herrührende Waarenbestände zur Aus— fuhr nach Rußland gelangt waren, während 1857 außer dem Wegfall dieses Transits andererseits noch starke Minderverzollung von roher Baäum— wolle durch die ungünstigen Konjunkturen in Posen und Sachsen eintra— ten. Eine Minderverzollung von 16,130 Thlrn. trifft den westlichen Ver— band, wo eine Verminderung der im Vorjahr sehr beträchtlichen Galmei— ausfuhr nach Belgien eingetreten war, anderntheils ist aus Baden eine große Menge Rindvieh und Schafe nach Frankreich ausgeführt worden, was eine verringerte Ausfuhr von Rohfellen und roher Schafwolle zur Folge hatte.
Die Mehreinnahme aus den Durchgangs-Abgaben (2971 Thlr.) stellt sich als das Ergebniß einer Mehreinnahme in dem westlichen Verband don 3371 Thlr. und einer Mindereinnahme des östlichen Verbandes von 400 Thlrn. dar. Die letztere, übrigens unerhebliche Mindereinnahme beruhte in Ostpreußen auf denselben Gründen, welche den Ausfall an der Aus« gangsabgabe daselbst bewirkten, in Schlesien und Brandenburg auf dem