1858 / 111 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

̃. ö.

in Stralsund: an denselben Tagen Cr 6 Uhr Abends, aus Stralsund: jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend 5 Uhr früh,

Das Passagegeld beträgt: J. Platz. II. Platz. n g, e, F, .

zwischen Stettin und Stralsund ...... . . 3 10 ,, ö. ö 3 1 . 3 2 (. v. 1— . Swinemünde und Stralsund . . . 1 25 ö = . . . J ö Putbus und Stralsund .. . .. . . 15 10

Für Kinder unter 12 Jahren ist die Hälfte der obigen Sätze zu entrichten. Jeder Passagier kann 100 Pfd. Gepäck frei mit sich führen. Kinder, welche nur die Hälfte des Passagegeldes zahlen, haben nur 50 Pfd. Gepäck frei. Für das Mehrgewicht sind für je 50 Pfd. zu entrichten:

zwischen Stettin einer- und Stralsund oder Putbus an- e s Sgr. zwischen Stettin und Swinemünde, ferner zwischen Swine— münde einer- und Stralsund oder Putbus anderer— seits, endlich zwischen Putbus und Stralsund .. . . . . . Berlin, den 6. Mai 1858.

General ⸗Post⸗Amt. Schmückert.

Das 20ste Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausge— geben wird, enthält unter Nr. 4873. das Gesetz, betreffend die Gebühren und Kosten des Verfahrens bei Theilungen und bei gerichtlichen Ver— käufen von Immobilien im Bezirk des Appellations— . zu Cöln. Vom 3. Mai 1858 und unter „A874. die Bekanntmachung der zwischen den Zollvereins— staaten und Großbritannien in Betreff der Handels— verhältnisse zu den Vereinigten Staaten der Jonischen Inseln am 11. November 1857 vereinbarten Declara— tion. Vom 4. Mai 1858. Berlin, den 15. Mai 1858. Debits-Comtoir der Gesetz-Sammlung.

Wꝛinisterium der geistlichen, unterrichts- und Vꝛedizinal⸗Angelegenheiten.

Der praktische Arzt Dr. Rosbach zu Trier ist zum Kreis— Physikus des Stadtkreises Trier ernannt; Die Berufung des ordentlichen Lehrers Hermann Domke von der Realschule in Posen an die höhere Bürgerschule zum Heiligen Geist in Breslau genehmigt;

Der Schulamts-Kandidat Theodor Bader als ordentlicher Lehrer am Gymnasium in Schleusingen; und

Der Schulamts-Kandidat Dr. H. O. Hoffmann als ordent— licher Lehrer am Friedrichs-Kollegium zu Königsberg i. Pr. ange⸗ stellt; so wie

Der Seminarlehrer Gottlob Schurig in Münsterberg ist als zweiter Lehrer an das evangelische Schullehrer-Seminar in Barby versetzt worden.

Finanz ⸗Ministerium. Haupt⸗Berwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung vom 10. Mai 1858 betreffend die Vernichtung von 15,000,000 Thalern Kassen— Anweisungen vom Jahre 1851.

Vertrag vom 28. Januar 1856 (Staats-Anzeiger Nr. 111, S. 86). Gesetz vom 7. Mai 1856 (Staats-Anzeiger Nr. 111, S. 866).

Zufolge der Bestimmung im §. 4 des Gesetzes vom 7. Mai 1856 (Gesetz-⸗Sammlung Seite 334) sind die in Gemäßheit des §. 14. des zwischen dem Königlichen Finanz⸗Ministerium und der Preußischen Bank abgeschlossenen Vertrages vom 28. Januar 1856 (Gesetz-⸗Sammlung Seite 336) von der Preußischen Bank einge— lösten und an uns abgelieferten Kassen-Anweisungen vom Jahre 1851, und zwar:

67580 Stück zu 100 Thlr. über 6.758, 0090 Thlr. 128,580 50 , , 65,449, 000 179d] , ig , nn, n. 16 6 m, 65, 90090 , Woh nn , n e,, n., 23.000

zusammen TVT ö Stuck über. ...... ...... .. d i bd Tft.

heute im Beisein von Kommissarien der Staatsschulden-rommission und unseres Kollegiums nach Vorschrift des §. 17 des Geseßes vom 24. Februar 1850 (Gesetz⸗Samml. Seite 57) durch Feuer

vernichtet worden. Berlin, den 10. Mai 1858. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

Natan. Gamet. Nobiling. Guenther.

Bekanntmachung vom 10. Mai 1858 betreffend die Vernichtung eingelöster Staatsschulden-Do— kumente und Eisenbahn-Actien und Obligationen.

Bekanntmachung vom 28. April 1856 (Staats-Anzeiger Nr. 127. S. 1025). Bekanntmachung vom 21. April 1857 (Staats-Anzeiger Nr. 116 S. 918).

Nachdem die Tilgungsfonds-Rechnungen der Staatsschulden— Tilgungskasse und der Hauptkasse der Münster-Hammer Eisenbahn für das Jahr 1853, so wie der Hauptkasse der Niederschlesisch— Maͤrlischen Eisenbahn für die Jahre 1855 und 1856 von den bei⸗ den Häusern des Landtags dechargirt worden, sind die nach diesen Rechnungen eingelösten, nachstehend bezeichneten Staatsschulden— Dokumente und Eisenbahn-Actien und Obligationen heute im Bei— sein von ommissarien der Staatsschulden⸗Kommission und unseres Kollegiums durch Feuer vernichtet worden, nämlich:

a) die im Jahre 1856 eingelösten Staatsschulden-Dokumente:

1) 2205 Stück Staatsschuldscheine vom

Jahre 1842 über. . . . .. 2, 199, 000 2) 17,683 Schuld⸗Verschreibungen

der freiwilligen Anleihe von 1848 über ..... .. 1, 903,830 3) 984 . Schuld ⸗Verschreibungen

der Anleihe vom Jahre

13559 203,500 4) 745 . Schuld⸗Verschreibungen

der Anleihe vom Jahre

w 216, 300 5 99 Schuld⸗Verschreibungen

der Anleihe vom Jahre . . ehh , nnn, . 57,600 6) 319 Schuld⸗Verschreibungen

der Anleihe vom Jahre ö . JJ 120,000 7) 1,373 Schuld-Verschreibungen

der Prämien ⸗Anleihe

ö 137,300

8) 124 Schuld-Verschreibungen

der Anleihe vom Jahre , 65. 600

9) 1014 Schuld⸗Verschreibungen

der Anleihe vom Jahre . ö 101,100

10) 137 , kurmärkische Schuld ver—⸗ ö schreibungen über. . . . .. 128, 950

11) 33 , neumärkische Schuldver— . schreibungen über. . .. .. 31,450

12) 9 Kammer ⸗Kredit⸗Kassen⸗ scheine höher ,.. 390

13) 154 Steuer ⸗Kredit⸗ Kassen⸗ scheine von 1764 über. 104,700

14) 16 Dergleichen von 1836

. 11,500 165) 14 Schuld-Verschreibungen über einzelne, auf den Regierungsbezirken haf— tende Landes- und Do— mwainen-Schulden über. 4,578tl. 19sg. pf. zusammen 74,906 Stuck über .. ...... .... .... 5, 285, Sy dil. 19g. 5pf. deren Littern, Nummern und Beträge durch unsere Bekannt— machung vom 24. April 1857 veröffentlicht sind; b) die im Jahre 1856 eingelösten 12 Stück Prioritäts-Obliga— tionen der Münster-Hammer Eisenbahn über 1200 Thlr., deren Nummern und Beträge durch dieselbe Bekannt— machung veröffentlicht sind; c) an Actien und Obligationen der Riederschlesisch-⸗Märkischen Eisenbahn

aus der Einloͤsung im Jahre 1855:

792 Stuck Stamm⸗Actien über.. ...... 79,200 Thlr. 324 , Prioritäts⸗-Actien Ser. I. und II. über ...... ..... 26,525 , 319 4 Prioritäts⸗-Obligationen Ser. I. und II. Über...... ... .. 21,400 , 48 dergl. Ser. IV. über. .= 4, So0 , zusammen 1480 Stuͤck über ... ...... 132,075 Thlr.

deren Nummern und Beträge durch die Bekanntmachung vom 28. April 1856 und ; aus der Einlösung im Jahre 1856: 663 Stück Stamm-Actien über 66,300 Thlr. Sgr. 282 , Prioritäts⸗Actien Ser. J. und II. über 233,662, 15 349 Prioritäts⸗Obliga⸗ tionen Ser. J. und

,, d 54 , Dergl. Ser. IV. uber 1d zusamm en 1348 Stuͤck über ... ...... II8S,512 Thlr. 15 Sgr.

deren Nummern und Beträge durch die Bekanntmachung vom 21. April 1857 veröffentlicht sind.

Dies wird in Gemäßheit des §. 17 des Gesetzes vom 24. Fe⸗ bruar 1850 (Gesetz-Sammlung Seite 57) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Berlin, den 10. Mai 1858. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. Natan. Gamet. Nobiling. Guenther.

Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober-Präͤsident der Provinz Schlesien, Freiherr von Schleinitz, von Breslau.

Abgereist: Der Fuͤrst von Hatzfeldt, nach Trachenberg.

Nichtamtliches.

Preußen. Charlottenburg, 14. Mai. Nachdem Ihre Königlichen Majestäten vorgestern Vormittags eine längere Spazierfahrt in der Umgegend Potsdams unternommen, auch Ihre tönigliche Hoheit der Prinzessin Friedrich ,, . auf den Babelsberg einen Besuch abgestattet hatten, kehrten Allerhöchstdie— selben um 2 Uhr mittelst der Eisenbahn nach Berlin zurück und begaben Sich wieder nach Charlottenburg. Nach dem Diner mach⸗ ten Se. Majestät der König, in Begleitung des Flügel⸗Adju— tanten vom Dienst, eine Fuß -Promenade.

Gestern wohnten Ihre Königlichen Majestäten nebst dem Prinzen von Preußen Königlicher Hoheit in der Schloßkapelle zu Charlottenburg dem vom Hofprediger Dr. Hoffmann gehaltenen Gottesdienste bei. Mittags begaben sich Seine Majestät der König zu Fuß nach Bellevue, wo später Ihre Majestät die Königin eintrafen und darauf mit Seiner Majestät über Berlin durch die Hasenhaide nach Charlottenburg zurückfuhren, wie denn auch beide Majestäten sich nach dem Diner gemein— schaftlich zu Wagen nach Schönhausen begaben, dort im Schloß— garten promenirten und nächstdem nach Charlottenburg zurückkehrten.

Berlin, 14. Mai. Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen nahm gestern Nachmittag um 2 Uhr den Vortrag des Ministerpräsidenten und heute früh die Vorträge des Obersten von Manteuffel und des Polizei-Präsidenten von Zedlitz entgegen. Um 11 Uhr trat bei Sr. Königlichen Hoheit das Minister— Conseil zusammen.

Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen nahm heute Vormittag 11 Uhr den Vortrag des Minister-Präsidenten entgegen.

Nassau. Wiesbaden, 12. Mai. Das gestern erschienene Verordnungsblatt bringt folgende Allerhöchste Verfügung:

Wir Adolph von Gottes Gnaden Herzog zu Nassau ꝛc. haben Uns gnädigst bewogen gefunden, in Gemeinschaft mit Sr. Majestät dem König der Niederlande, Unserm vielgeliebten Herrn Vetter, nach Maßgabe der anliegenden Stiftungsurkunde einen für beide Linien des Hauses Nassau gemeinschaftlichen Orden unter dem Namen: Nassauischer Haus— orden vom goldnen Löwen (Ordre du Lion d'or de la Maison de Nassau) zu stiften. Gegenwärtiges Edikt soll durch das Verordnungs— blatt zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. So gegeben Wiesbaden, den 8. Mai 1858.

Württemberg. Stuttgart, 11. Mai. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz ist heute Vormittag nach Paris abgereist.

13. Mai. Die Kammer der Abgeordneten hat in ihrer gestrigen Sitzung die Uebereinkunft in Betreff der Erhöhung der Rübenzucker-Steuer mit 48 gegen 37 Stimmen angenommen.

Großbritannien und Irland. London, 11. Mai. Die Königin gab gestern einen großen Ball, zu welchem an 1900 Einladungen ergangen waren.

Die Gräfin von Neuilly, die Prinzessin von Salerno, der Herzog und die Herzogin von Aumale, der Graf von Paris, der

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Herzog von Remours und der Prinz und die Prinzessin von Join⸗ ville statteten der Königin von Portugal gestern Nachmittag einen Besuch ab.

An Lord Stratford de Redceliff''s Stelle ist Sir Henrh Bulwer zum Gesandten in Konstantinopel ernannt worden.

In der gestrigen Oberhaus-Sitzung zeigt der Earl von Shaf— tesbury an, daß er am nächsten Freitag, 14. Mai, eine Resolution bean— tragen werde, welche die Veröffentlichung der an den General-Gou⸗ verneur von Indien gerichteten Depesche verdamme. (Beifall) Den Wortlaut der Depesche werde er in der nächsten Sitzung auf den Tisch des Hauses niederlegen. Der Earl von Ellen borough: Um mich dem edlen Lord gefällig zu erweisen, stelle ich jetzt den Antrag, daß besagte Depesche in extenso auf den Tisch des Hauses gelegt werde. Bei diefer Gelegenheit erlaube ich mir, Euren Herrlichkeiten den Zufall zu erklären, durch welchen das Haus der Gemeinen in den Besitz der ganzen Depesche, Eure Herrlichkeiten hingegen nur in den Besitz eines Theiles derselben ge⸗ langten. Ursprünglich hatten wir die Absicht, beiden Häusern die ganze Depesche vorzulegen. Deshalb hatte auch der Secretair des ostin— dischen Büreaus das ganze Schriftstück in Händen, um es dem Hause der Gemeinen vorzulegen. Spät am Tage verabredeten mein edler en,. (Lord Derby), der Schatzkanzler, und ich uns dahin, bloß einen

uszug verlesen zu lassen; denn wir hielten es für rathsam, einzelne Stellen der Wehes he nicht zu verbffentlichen. Es war jedoch schon zu spät, indem der Secretair des Kontrol⸗Amtes dem andern Hause die Depesche bereits in extenso vorgelegt hatte. Ferner will ich noch ein Mißverständniß berichtigen, welches auf der andern Seite des Hauses (in den Reihen der Opposition) hinsichtlich der Mittheilung einer Abschrift dieser Depesche an einen Abgeordneten des Hauses der Gemeinen obzuwalten scheint. Die Sache verhält fich folgendermaßen: Der edle Earl (Earl Granville) hatte privatim eine Abschrift der Depesche in extenso erhalten, und da sich annehinen ließ, daß er dieselbe seinen Freunden mittheilen werde, so hielt ich es für nicht mehr als billig, daß einem ehrenwerthen Herrn, der im Hause der Gemeinen eine ähnliche Frage gestellt hatte, dieselbe Gelegenheit geboten werde, sie zu verlesen. Das ist Alles. Der edle Earl erhielt sein Exem⸗ plar zuerst, da derselbe Bote beide Briefe überbrachte und sich zuerst nach der Wohnung des edlen Earl begab, während der ehrenwerthe Abgeord⸗ nete, da er die Wohnung, auf welche die Adresse lautete, verlassen hatte, den Brief höchst wahrscheinlich erst 3 4 Stunden später, als der edle Earl erhielt. Der Marquis von Clanricarde: Hat der edle Earl (Ellenborough) auf seinem Bureau eine andere von ihm an den General⸗ Gouverneur gerichtete Depesche, welche sich auf den Gegenstand bezieht, deren Inhalt die ausgelassenen Paragraphen bilden, und ist er, falls eine solche Depesche vorhanden, bereit, dieselbe auf den Tisch des Hauses niederzulegen? Der Earl von Ellenborough: Der edle Marquis hat seine Frage nicht vorher angekündigt, und ich möchte sie daher lieber erst morgen beantworten. Earl Granville: Mein neben mir sitzender edler Freund (der Marquis von Lansdowne) sagt mir so eben, der frühere Präfident des Kontrol ! Bureau's (Vernon Smith) habe einen Privatbrief des General-Gouverneurs erhalten, in welchem der⸗ selbe sage, daß seines Erachtens die Proclamation eine erläuternde Depesche erheische, daß er jedoch im Drange der Geschäfte noch nicht dazu gekom⸗ men sel, eine solche abzusenden. Der Earl von Ellen borough: Ich höre dies jetzt zum ersten Male. Der Marquis von Lansdowne sagt, der erwähnte Brief sei erst nach der, wie ihm scheine, höchst unziemlichen Veröffentlichung des mehrfach berührten Dokuments eingetroffen. Der Earl bon Derby erkundigt fich nach dem Tage, an welchem der Brief angekom— men sei. Der Marquis von Lans downe vermag denselben nicht genau anzugeben. Der Earl von Derby sagt, die Proclamation Lord Canning's sei in der „Times“ am vorigen Donnerstage erschienen, und in Folge davon sei die Regierung im Hause der Gemeinen interpellirt worden. Er wünsche nun zu erfahren, ob der Privatbrief, den Vernon Smith von dem General— Gouverneur erhalten habe, vor 5 Uhr am vorigen Donnerstag bei dem Empfänger eingegangen sei. Der Marquis von Lans do wne entgegnet, der Empfang des Schreibens habe nicht eher stattgefunden, als bis das betreffende Aktenstück dem Hause der Gemeinen mitgetheilt und die Pro⸗ clamation in den Zeitungen veröffentlicht worden sei. Der Earl von Albe⸗ marle: Ich habe angezeigt, daß ich die Einverleibung indischer Staaten in das indo-⸗britische Reich zur Sprache bringen werde. Da die Sache jedoch in Zusammenhang mit dem vom 19. April datirten Briefe (der Regierungs⸗ Depesche an Lord Canning) steht, über den schon so viel gesprochen worden ist, so vertage ich meinen Antrag, damit es nicht den Anschein hat, als pflichte ich in irgend einer Weise dem höchst sonderbaren Benehmen bei, das Ihrer Mäjestät Regierung gegen einen General-Gouverneur beobachtet hat, welcher unter den schwierigsten Verhältnissen bemüht ist und er hat viel Geschick dabei bewiesen —, eine der furchtbarsten Meutereien, deren die Geschichte irgend eines civilisirten Landes gedenkt, zu unterdrücken. Ohne irgend ein Urtheil über die Proclamation an und für sich, oder über die in der Regierungs-Depesche enthaltenen Argumente fällen zu wollen, darf ich doch wohl annehmen, daß wenige unter Euren Herrlichkeiten sein werden, die nicht den Ton der Depesche, so wie das Unzeitgemäße ihrer Veröffentlichung mißbilligen. Meines Erachtens ist das dem General⸗ Gouverneur gegenüber beobachtete Verfahren höchst unweise, indiskret, unedelmüthig und rechtswidrig. Der Akte von 1793 zufolge müͤssen die Secretaire des geheimen Ausschusses und der Examinator den Eid leisten, Amtsgeheimnisse zu bewahren. Trotzdem hat der Präsident des Kontrol— Amtes eine Depesche, welche diese Beamten nicht einmal ihren Kollegen mittheilen dürften, ganz Europa mitgetheilt, noch ehe sie zur Kenntniß dessen gekommen, an den sie gerichtet ist. Der Earl von Ellenborough entgegnet, der von Lord Albemarle angekündigte, die Einverleibungs⸗ Politik betreffende Antrag komme dem staäͤrksten Tadels-Votum gegen den Vorgänger Lord Canning's, den Marquis von Dalhousie, gleich. Auf die gegen die Regierung wegen Veröffentlichung der Depesche erhobenen Anklagen geht er nicht ein.

In der gestrigen Unterhaus -Sitzung nimmt Cardwell das.