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Ju stiz⸗ Ministerinm.
Der disberige Kreisgerichts-Rath Gericke in Havelberg ist jum Rechts- Anwalt bei dem Kreisgericht in Gardelegen und zu— leich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu lagdeburg, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Gardelegen, und mit der Verpflichtung ernannt worden, statt seines bisherigen Amts—⸗ Eharalters den Titel Justiz-Rath“ zu führen.
Der Notariats-ftandidat Eduard van den Bosch zu Koln ist zum Notar für den Friedensgerichts Bezirk St. Vith im Landgerichts Bezirke Aachen, mit Anweisung seines Wobnsitzes in St. Vith, ernannt worden.
Erkenntniß des Königlichen Ober-Tribunals vom 5. Februar 1858 — betreffend den Begriff des Schankwirtbschafts-Betriebes, und daß in' Steuer Untersuchungssachen auf Nachzahlung der defrau— dirten Steuergefälle nicht zu erkennen ist.
Zu dem gesetzlichen Begriff des Schankwirtbschafts⸗-Betriebes ist nicht erforderlich, daß das hierzu benutzte Lokal fuͤr diesen Zweck besonders eingerichtet und' mit den erforderlichen Ge— rätbschaften verseben, noch auch, daß dasselbe lediglich dazu bestimmt sei, Getränke zum Genuß auf der Stelle oder außerhalb feil zu bieten.
Heseßz dom 30. Mai 1820 §S§. 10 und 39 (
Kabinets Ordre vom 7. Feöruar 1835 Rr. 1 (Geseß Sammlung S. 18.
Labinets-Ordre vom 21. Juni 1814 (Gescß⸗ Sammlung S. 714).
Gewerbe- Ordnung vom 77. Januar 1815 85. Sammlung S. 41).
In Steuer- Untersuchungs sachen ist auf Nachzahlung der defrau dirten Steuergefälle nicht zu erkennen.
Restript dom 4. Februar 1835 (Jabrb. Bd. 48. S. 280). Allg. Verfügung vom 12. Mai i833 Just. Minist. Bl. S. 190).
In der Untersuchung wider den Kaufmann 3, auf die Rich— tigkeits Beschwerde des Ober- Staatsanwalts,
sich bedient, um den Branntwein aus den auszufüllen;
und Anwendung des Gesetzes beschwert, die se Beschwerde auch be gründet ist;
in Erwägung
daß der § 10 des Gewerbesteuer Gesößes vom 30. Mai 1820 lautet:
„Wer gewerbsweise ein offenes Lolal bält, um zubereitete Speisen oder Getränke zum Genuß auf der Stelle oder außerhalb feilzubieten, ist als Speise oder Schankwirth steuerpflichtig.“
also im 5. 10 a. a. O. weder gesagt ist,
wie der vorige Richter
Anninmt, daß das zu haltende Letal lediglich dazu bestimmt
sein müsse, Getränke zum Genuß auf der Stelle oder außerhalb feilzubieten, noch daß das benutzte Lolal dazu besonders einge richtet und mit den erforderlichen Geräthschatten verseben sein müsse; dies auch aus der Natur und dem Wesen der Schank— wirthschaft nicht folgt, vielmebr in der Allerböchsten Kabineta— Ordre vom 7. Februar 1835 Rr. 1 Jeder, welcher zubereitete Speisen oder Getränte zum Genuß auf der Stelle gegen We—
zahlung verabreichen will, den Gast— und Schaulwirtben gleich gestellt wird;
esetz Sammlung S. 147).
55 und 177 (Gesetz.
bat das Königliche Ober-Tribunal, Senat für Strafsachen, Abtheilung J., in der Sitzung vom 5. Februar 1858 20,
in Erwägung:
daß der erste Richter tbatsächlich feststellt: daß der Angeklagte in den Vionaten und März 1856 Branntwein in kleinen Quantitäten theils über die Straße verkauft, tbeils zum Trinken auf der Stelle gegen Bezahlung verabreicht bat, ohne zum Be— treiben des Kleinhandels mit Getränken und zur Aus— übung des Schankgewerbes die. erforderliche polizeiliche
Erlaubniß zu baben; daß der erste Richter den Angeflagten, welcher bereits im Jabre 1854 wegen unbefugten Kleinhandels mit Getränken bestraft ist, auf Grund der obigen Feststellung in Gemäß heit der Allerböchsten Kalinets-Ordre vom 7. Februar 1835 in Verbindung mit der Allerboöͤchsten Kabinets-Ordre vom 21. Juni 1844 und S§. 177 der Gewerbe Ordnung vom 17. Ja— nuar 1845 wegen unerlaubten Kleinbandels mit Getränken, so wie wegen Betriebes des Schankgewerbes, zu einer Geld— / buße von 25 Thlrn. event. vier Wochen Gefängniß verurtheilt,
Januar, Februar
/
den Angeklagten auch für verbunden erklärt, die Jahressteuer fuͤr Betreibung des Schankgewerbes nach zuzahlen; daß der zweite Richter die thatsächliche Feststellung des
ersten Richters beibebalten bat, den Angeklagien jedech nur wegen unbefugten Kleinbandels mit Getränken bestraft, ihn da— gegen des unbefugten Betriebes des Schankgewerbes für nicht schuldig erklärt, weil nach FS. 19 des Gewerbesteuer-Gesetzes vom 30. Mai 1820 als Schanlwirth nur derjenige zu erachten sei, welcher ein dem Zutritt für Jedermann offenes Lokal hält, welches lediglich dazu bestimmt ist, um darin Getränke seilzubieten, deren Genuß entweder auf der Stelle oder außerhalb erfolgen soll, auch bebufs des Denusses der Getränke auf der Stelle das zu haltende, Lokal besonders eingerichtet und mit den dazu erforder- lichen Geraäthschaften verseben einen offenen Laden zum Verkauf we, g. . verschiedene Branntwein fasser und Flaschen e we, en, it verschiedenen Brauntweinsorten mehr oder
der gefüllt sind, im Laden auch verschiedene Maaße und einige Schnapsgläser
aufgestellt seien jedoch we Persone . gestell , enn Personen welchen Branntwein verkauft worden, ; .
sein müsse, der Angeklagte aber rich Ueberschae seiner Materialwaaren halte, nannt worden.
daß zwar der zweite Richter auch bemerkt, wie der im La— den des Angellagten in kleinen Quantitäten verkaufte Brannt- wein nicht in allen Fällen von den Käufern ausgetrunken sei, es ledoch auf die Zahl der Fälle, in welchen der Angeklagte unbe— sugt ausgeschänkt bat, gar nicht ankommt, weil die Gewerbs— mäßigkeit des Verfabrens des Angellagten unbestritten ist, und es eben so unerheblich ist, wenn der vorige Richter auch darauf noch Gewicht legt, daß dem Angeklagten nicht die Gefugnitz zu gestanden habe, die Käufer in der Dispoesition über den ihnen verkauften Kranntwein in der ÄUrt zu beschränken, daß er ibnen den sofortigen Genuß verbot, übrigens der vorige Richter fuͤr erwiesen erachtet, daß der welche den Branntwein auf der seinen eigenen im Laden befindlich
sel bst Angellagte denjenigen stänfern, Stelle getrunken haben, ibu in en Maaßen gereicht hat;
daß hiernach im vorliegenden Falle die §S§. 10 und 39 Gewerbesteuergesetzes vom 30. Mai 3. Kabinets-Ordres vom ? Februar 1835 und bom 2I. Juni 1844, so, wie die S§. 55 und 177 der Gewerbe Ordunng vom 7. Januar 1845 Anwendung finden, und das angefochtene Erlscnsiuiß in Gemaäͤßheit des Artikels 107 Nr. 1 des Gesetzes vom 3. Mai 1852 zu vernichten war, ;
Des
1820, die U llerbächsten
— deaaß jedoch der erste Richter unbefugt auf Nachzablung der Steuer fur Betreibung des Schankgewerbes ertannt, und bei der substituirten Gefängnißstrafe, da es sich nach den vorgedach— ten Bestimmungen, verglichen mit Art. VI Absaß 2 des Ein- lübrungsgesetzes vom 14. April 1865, von einem Wergeben dan— delt, die Vorschrift im §. 17 des Strafgesetzbuchs außer Acht gelassen bat, nach welcher die Dauer der substituirten Gefäng⸗ nißstrafe so bestimmt werden soll, daß der Betrag von einem Thaler bis zu
uu drei Thalern einer Gefängnißstrafe von einem Tage gleichgestellt wird;,
fut Recht erkannt:
daß das Erkenntniß des Kriminal— tionsgerichts zu F. vom 22. Juni 1857 zu vernichten, und auf den Rekurs des Angetlagten das Erkennmitz des Königlichen sereis— gerichts zu N. vom 160. Oktober 1856 insoweit aufzubrben, als darin auf Nachzablung der Jahressteuer für den' Getric des Schankgewerbes erkannt und die substituirte Gefängnißstrafe au f vier Wochen festgesetzt ist, letztere vielmehr auf vierzebn Tage herabzuschen, im Uebrigen aber das Relursgesuch des Ange⸗ lu gsen zutückzuweisen und demskelben die stosten zur Last zu
Senats des Königlie
ichen Appella—
Ober⸗ Rechnungskammter.
wn M 12 * m ; . J — — —; Ver bis berige Provinzial teuer Secretair Friedrich Hein r ist zum Gebeimen rebidirenden Kalkulator er—
Angekommen: Se
. 6. ö. ö ECxcellenz der General-Lieutenant und solchen sofort genossen, sie Inspeeteur' der? Artillerie ; ** pre,
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Inspection, Encke, von Schweidnit.
solchen aus den Maaßen getrunken hätten, deren der Angellagte Flaschen oder Faͤssern
daß die Staatsanwaltschast sich über unrichtige Auslegung
we, , K,
,
991
Berlin, 19. Mai. Se. Majestät der König haben Aller- . 7
befindliche Marine Offiziere aufgefordert, unverzüglich auf ibren
J s ᷣ Wöosten zu eilen gnädigst gerubt: dem Landrath des Kreiseg Fraustadt, Geheimen Posten z ;
Dein; le⸗ Regierungs-⸗Rath Freiberrn von Heini, die Erlaubniß zur An
er sse der⸗ gung des ibm verliebenen Ritter Kreuzes erster Klasse vom Her⸗
= * . ⸗ zoglich anbaltischen Gesammt⸗Haus Orden Albrechts des Bären zi ertbeilen.
t icht amtliches.
M. bre Maßsestäten J zotsdam, 19. Mai.. reusten. 1 . . der 1 und die Königin begaben Sich 6 . — — * . 132 7 5 ves * 1 en Sanssouci nach dem Wildpark, wo in Allerböch idero ö. wart dir von des staisers don Rußland , n., 1 i däfiche Freihe zesetzt wurden. ĩ s dirsche s den Käsichen in Freiheit geset tischen Hirsche aus den K M ie fubren beide Majestäten noch nach Charlottenbof und sebrten dann zu Fuß nach Sansseuci zurück.
Berlin, 19. Main Das Postdampsschiff Wlan , 3 eren f si feen r, end ler rn i, rg he. „ Uyr mit 117 Passagieren eingetroffen. Unte den Ketter ö * Fürst Galitzin nebst Gemahlm, m . 1 suroff, General⸗Lieutenant Menandern, . . — . Geier Gestern Mittag ist in Stettin auch das Pestdam . auf der Fahrt von Kopenhagen mit 19 Passagieren angekommen.
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Hamburg, 18. Mat. Die Kronprinzessin von 1 * * — = Pn ; hat sich gestern Nachmittag von bier nach ur . e. . — D . ö. . dy rich ⸗ — JXeferak 9 . nzuschissen. Acch Lse ort nach St. Petersburg e . w. — * ist der „Claw“, auf welchem sich die Kronprinzessin einge 11 . . . .
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schifft bat, beute Morgen in See gegangen. (H. B. H.)
— 1 66 9852
achsen. 1 ; bre sfönlaliche
tung“ telegraphisch gemeldet wird, ist Ihre Königliche
marer Zeitung legrapt , 9 a m , mn te
Hoöbeit die Frau Herzogin von rleanus he
. 1 ( 4 ( ; . 4 z Ubr m Richmond plötzlich verschreden.
. ö h 2 838 m eimar, 18. Mai. Wie der hiesigen „Wei
1
Eine so eben
2 21 24 Schwarzburg. Rudolstadt, 17. Mar
zerordn lellt den ganzen für unser Fürstenibum publizirte Verordnung siellt den ganz
? 8 gie — mit dem den, wieder ber, o daß die drei Landes Kollegien . * — . 5 6 1 . * 2Raliu ] J . in: gier anz Kolleg in rgeriu reinigt waren: Regierung, Fin en ? 6 verer . aer, , e, m err den d. Konsistorium, nunmer ieder als e ͤ * de . steben. Auch die ausgeführte Trennung der Vermaltung er ö. ; ö . . I * it in derselben Verordnung wieder , . m, r. d ? igsbeboörde dem Titel eines Ve d sondere erwaltungsbebörden unter d 64 da besondere Verwaltun J er, 3 ratboan tes besteben sollen, wo das Hedürfniß des einzelne destbeils solches erfordert
Nassan. Wiesbaden, 17. Mai. In der heutigen 2 ; . ; . w vw]! . . sammer wurden verschiedene Interpellationen un , m ch folgender: „Die Zweite Kammer Anträge gestellt, unter ihnen auch folgender: „ N , , der Ztändeversammlung wolle beschließen, die Herzog iche . gie ring zn ersuchen, über die Regulirung der n . ö ; ; 9 ö. 1a 26. es owe Siaänden baldmöglichst ein Gesetz vorzulegen, welches, en Ständen baldmöglie Geset . 2 (an,. 3 der Bundesbeschluß vem 6. Juli 1854 gestattet, e, r n. weise erfordert, die zum Schutze der verfassungsmaßig garantirten Freibeit der Presse geeigneten Bestimmungen enthält.
abre 1 estan⸗ . . ? 9er bis zum abre 18500 de Bebörden - LUrganismus, wie er dis; *
Württemberg. Stuttgart, 17. Mai. w !. en M.“ bat die Finanz⸗-Kommission der Fammer der e, . mit 13 gegen ? Stimmen den Beschluß gefatzt. an die 24 e. den Antrag zu stellen, sie möge die von der Staats regie 1 Widerspruch mit den ständischen Heschiafsen uber . Finanz- Etat pro 1855 — 58 vorgenommene n gaben für die Gehalte der Departements-⸗Minister als gere fertigt nicht anerkennen.
Großbritannien und Irland. gongt an,; ** Vorgestern, als am Geburts tage oder zur offiziellen 2 tagsfeier der Königin war Drawing-Room im 1 und vor demselben, einer althergebrachten 1 2 r. wünschung durch die behen Würdenträger der Kircbe. — . ; 7 war Hof Konzert, während bei sämmtlichen Ministern i, Festtages große Diners gegeben wurden. — 2 en, cn igen . mittag brachte die stönigin beim Prinzen von Wales in mond zu.
Frankreich. Paris, 17. Mai. Gestern wurde der als
Bevollmächtigter zur Konferenz hier eingetroffene türkische Minister
e zärtigen, Fuad Pascha, vom Kaiser empfangen. Vor— —— 28 mentenegrinischen Frage bereits eine esprechung mit dem Grafen Walewski im Ministerium des Aus⸗ wärtigen gebabt, und erst nach derselben wurde der ar =. Toulon — daß zwei Linien- Dampfer nach dem a . Meere abgehen sollten. Zugleich wurden sämmtliche auf Urlau
Der „Genstitutionnel“ meldet, daß der Tag der . nung der Konferenzen noch nicht desinitid ehteset, 4 — n trachtet man n. so gut . em i daß die Bevoll mächtig s onnerstag versammeln werden. é — 2 in dem Prozesse gegen Proudhon ist beendet, und bereits ist die Verhandlung der , ,. * dem Zuchtvolizeigerichte 9 266 . es heißt, so s 2. Jun vor die 6te Kammer kom ᷣ 46. . er. . Briefe aus Rom vom 15. Mai bestätigen die Nachricht von der Zusammenkunft, welche zwischen dem Könige — Neapel, der Königin, den beiden lungen Prinzen von 1. * Infanten Don Sebastian und dem Papste kart gesen den * — Tönigin Christine, der Finanz- so wie der Bauten- Minister wohn
se erredung bei. ; na g , aus Neapel vom 14. Mai hatte die Negie⸗ rung 45 zwischen der neapolitanischen und a, 2 rung in Bezug auf die 1 gewechse und Depeschen veröffentlicht. ĩ —
Nußiland und Polen. S1 P et gr 86 urg, . Dem Vernehmen nach wird der saiser seine dzeise nach 1 nach Ankunft der Großfürstin Olga, in Begleitung . e Brüder man sagt, des Großfürsten Konstantin br
Uebermorgen, den 13. Mai, wird der Hof von Zarskoe⸗Se
ch Peterhof übersiedeln. ; 1 16 ert 66. „Canada“ bringt eine , vom z. Man: Im Repräsentantenhause wurde das un . Comités für auswärtige Angelegenheiten über den, , n . Bulwer Traktat vorgelegt, dessen Haupt stelle folgen k ö * lautet: „Insofern als der Clapton ⸗Vuswer, Traftat 1 * englischen Auslegung ein Aufgeben aller ecm von de h. 2 vereinigten Staaten, und der ameritanischen 2 22 n . 1 Verwickelungen erzeugende, unersprießliche, ande , ; ö 3a. die blos Mißverstaͤndnisse und Streitigkeiten nr. i. * Regierungen ,, , , — a. Präsident die nöthigen Schritte thue, eine . zesten zu einer schleunigen Abschaffung besagten Traktates fi , . . die Bemerkung eines Mitgliedes 1 . der Abfassung dieser Resolutien im Comite leine . a geberrscht habe, wurde die weitere Distussion r —— 6. Mai batte das Repräsentantenhaus beschlossen, daß 3 * hrift der vom auswärtigen Comit« über den legen. 23 ö Vertrag empfohlenen Resolution dem Hause in aller Form vorg legt werde (der erste Schritt zur Annahme)
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Triest, Dienstag, 18. Mai, Rachmittags. (Wolff's Tel. Bur.) Hier eingetroffene Privatnachrichten aus Rag 16 melden . daß viele Montenegriner, nachdem sie die genache, Menue . vertheilt, in ihre Heimathb zurückgekehrt seien. Ein Trupp vr tenegriner unter Vukalovich, mit Bewohnern von Grabowo a der Umgegend vereint, haben mehrere türtische Dorfer geplündert, verbrannt und blokiren Klobuk. H usse in Pascha . 6 . sitze einer Original-Erklärung des gr e . 2 ; 6. 8 ein, welche zu dem Schlusse berechtigt, daß der Angriff er. — tenegriner am 13. d, während eines abgeschlossenen re w. i standes und während des Rüäckzuges der Türken von Grahowo nach Klobuk erfolgt sei.
London, Dienstag, 18. Mai, Nachts. (Wolff s Tel. Bur. In der so eben stattgefundenen Sitzung des 1 nter hauses wurde die weitere Diskussion über die Cardwell'sche Tadelsmotion auf nächsten Donnerstag verschoben, weil anderweitige Motionen vor— , ,, Konferenz mit dem Oberhrufe bezůglich der Judeneidbill bat unter Zuziehung Rothschild's stattgefunden.
London, Mittwoch, 19. Mai, Vormittags. Wolffs Tel. Bur) Das heutige Morning. Ebronicler dersichert, 6 Peeliten die Regierung bei der Debatte über die 2 . e Tadelsmotion unterstützen würden. Der Morning-⸗Herald meldet, daß die Turkei die englisch-französischen Vorschläge in der . negrinischen Angelegenheit angenommen babe, und daß an nn Mãchte wahrscheinlich bald die betreffenden Kommissarien ernennen werden.
Paris, Dienstag, 18. Mai. (Wolffs Tel. Bur / 66 der Nachwabl im Departement Haut⸗Rhin ist der Kandidat der Oppo— sition, Wwigeon, zum Deputirten gewäblt worden
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