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Der — * Erlaß ist durch die Geseß Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Gerlin, den 3. Mai 1858. Im Allerböchsten Auftrage Sr. Majestät des stönigs: Prinz von Preußen. von der Heydt. von Bodelschwingb.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanz⸗Minister.
Geseß, betreffend die Anwendung der für den Ver— kebr auf den Kunststraßen bestebenden Vorschrif⸗ ten auf die Kreise Wetlar und Erfurt.
Vom 10. Mai 1858.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 14., verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtags Unserer Monarchie, was folgt:
Einziger Paragraph.
Die Verordnung vom 17. März 1839 (Geseß Sammlung 1839, S. 80) und die Ordre vom 12. April 1840 (Gesetz Sammlung 1840, S. 108), den Verkehr auf den Kunststraßen betreffend, so wie das darauf bezügliche Gesetz vom 12. März 1853 (Geseßtz— Sammlung 1853. S. 87) finden vom 1. Januar 1859 ab auch auf die Kreise Wetzlat und Erfurt Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 16. Mai 1858.
Im Allerboöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs: I. 8.) Prinz von Preußen.
von Manteuffel. von der Heydt. Simons. don Naumer. von Westphalen. von Bodelschwingh. von Massow. Graf Waldersee. von Manteuffel II.
Angekommen: Se. Excellen; der Staats- Weinister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, von der Heydt, aus Schlesien.
Se. Excellenz der Staats-Minister des Innern, von West phal—en, aus Schönfließ.
Se. Excellenz der General-Lieutenant und Inspecteur der tech nischen Institute der Artillerie, von Kunowskti, von Deutz.
Abgercist: Se. Excellenz der General-Licutenant und Di— rektor des Allgemeinen Kriegs- Departements, von Hann, nach Stettin.
Se. Excellenz der General-Lieutenant und Inspecteur der 2. Artillerie Inspection, Encke, nach Magdeburg.
Se. Excellenz der Wirkliche Gebeime Rath und Präsident des Evangelischen Ober-irchen-RfRaths, von Uechtriß, nach der Provinz Preußen.
Der General-Major und Commandeur der 3. Garde Infanterie— Brigade, von Arnim, nach Breslau.
Der General-⸗Major und Commandeur der g. Infanterie— Brigade, Herwarth von Bittenfeld, nach Frankfurt a. O.
Der General-Major und Kommandant von Stettin, Baron don der Goltz, nach Stettin.
Berlin, 25. Mar,. Se. Majestät der König haben AÄller— gnädigst gerubt: dem Commandeur der 2ten Garde-Infanterie— Brigade, General⸗Major von Kleist, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Großberzogs von Baden Königlicher Hobeit ihm ver— liebenen Commandeur-Kreuzes erster Klasse mit dem Stern des Zähringer Löwen-Ordens, und dem Major von Borstell des Garde ⸗Dragoner-Regiments, zur Anlegung des von des Herzogs ven Braunschweig Hobeit ibm verliebenen Ritterkreuzes des Ordens Heinrichs des Löwen, so wie dem Intendantur-Ratb Riecks vom IV. Armee⸗ Corps, zur Anlegung des von des Furfürsten von Hessen Königlicher Hobeit ihm verliehenen Wilbelms-Ordens vierter Klasse zu ertbeilen.
N icht am tliches.
Preußen. Potsdam, 25. Mai. Se. Majestät der onig wohnten an beiden Pfingst-Feiertagen dem Gottesdienste in der Friedenslirche bei, was auch am ersten Feiertage seitens . Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin rue fd Wilbelm, des Prinzen Albrecht (Sehn) und der . Alezandrine der Fall war. Ihre Majestät die Henn , durch leichtes Unwoblsein daran verhindert. iq n tʒen 4*— attete Se. Majestät der König Ibrer König—
Hoheit der Prinzessin Friedrich Wilhelm inen Besuch höchstdieselben Nachmittags eine Spazierfahrt
ab und machten Aller
nach 1. Pfaueninsel. erlin, 25. Mai. Se. Könialié i
. igliche Hobeit der Prinz von
Preußen nabm heute Nachmittag z2 Ubr den er ,. des
Wirklichen Geheimen Legationsr . z Balan entgegen 3 aths und Ministerial-Direltors
Oldenburg, 0. Mai. Es bat der Landtag mit 26 gegen 15 Stimmen eine Adresse an den Großberzog beschlossen, in welcher im Wesentlichen ausgesprochen werden soll, daß der Landtag das Nichtzustandekommen der Personen« und Einkommensseuer bedauere und eine demnächstige außerordentliche Werufung erbitte, um die desbalb eingetretenen übeln Folgen wieder gut zu machen. (Old. 3.) STachsen. Coburg, 23. Mai. An unserm Hose besindet sich gegenwartig Se. k Hob. der Herzog von Brabant zum Be— suche. — Der Landtag dat sich vorgestern des Festes wegen bis zum 1. Juni vertagt. Er bat bis jeßt nur die minder wichtigen Vorlagen erledigt. Das Schulgeseß und das Gesetz über die Or— ganisanon der Beboörden sind in den 6ffentlichen Sißungen noch nicht zur Verbandlung gekommen. Das Postulat, die Zustimmung zur Contrabirung eines Anlebens ven 90e) Thlr. zur Deckung der durch die Landesvermessung verursachten Kosten zu ertheilen, ist dem Vernehmen nach wieder zurügezegen worden. (L. Ztg.) Nassau. Wiesbaden, 22. Ständelammer bat die Ausfübrung der Rhein- Labne, so wie der Dill-Eisen babn auf Staatskosten genehmigt und die von der Regierung den Nachbarstaaten gegenüber befelgte Politil gebilligt. Im Verlauf der Debatte wurde ein Antrag auf Beseitigung der Rüdesbeimer Gesellschaft gestellt und von der Kammer zum Weschluß erboben. Württemberg. Stuttgart, 22. Maj. In der gestrigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten beantwortete der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Frbr. von Hügel, die Inter— pellation des Abg. Frbrn. von Wöllwartb: Er freue sich, sagte er, erwidern zu konnen, daß in der Verfassungsangelegenheit der Herzogtbümer Holstein und vauenburg, deren Regelung von allen europaäischen Großmächten als in der cfugniß des deutschen Bundes lie⸗ gend anerkannt worden, nicht eine einzige deutsche Regierung im Ent— serntesten daran gedacht babe, oder daran denke, den, nach den im Februar dieses Jahres gefaßten Veschlüͤssen, eingeschlagenen Weg und Standpunkt zu verlassen, und in wenigen Tagen werde in nach Form und Inbalt wohl einstimmiger weiterer Beschluß dies aufs Unwiderleglichste beurtunden. Frbr. v. Wöllwarth bemerlt, daß die Regierung auf die kräftigste Unterstätzung der stammer und des Landes rechnen dürfe, wenn es sich um den Schutz deut— schen Rechts bandle, werde dies an der Osisee oder am Rhein oder der Donau gelränkt. Zum Zeichen des Einderständnisses mit dieser Bemertung von Wollwarth's erbob sich die Kammer von ibren Sitzen.
Großbritannien und Irland. enden, 21. Mal— Gestern Nachmittag um balb 3 Uhr verließ der Hof Kuckingbam Palace und traf um halb 7 Uhr in Osborne auf der Insel Wight ein. Die Königin, der Prinz Gemabl und die königliche Familie haben aus Anlaß des Todes der Herzogin ven Ortcans auf einen Monat Trauer angelegt. Die verstorbeue Fürstin war die Pathin der Prinzessin Helena. Die Herzogin von Kent und die Prinzessin Anna von Sachsen-Lüöcimar statteten gestern dem Herzoge und der Herzogin von Aumale, dem Grafen von Paris und dem Herzöge von Ebartres einen Beileidsbesuch ab. .
Der Vergänger Lord Canning's als General- Gouverneur von Ostindien, der Marquis von Dalbousie, welcher aus Gesundbeits-Rücksichten den Winter in Malta zugebracht batte, ist gestern an Bord des Dampfers „Indus“ in Southampton an— gekommen. ;
In der gestrigen Oberhaus⸗S 1ßung erklärte der Earl v. Derby es seien im Laufe des Morgens wichtige Depeschen aus Indien einagetrof⸗ fen, unter Anderem ein Schriftstüd, in welchem Sir J. Outram sich über die viel erwähnte, an die Bewohner von AUAudb gersch tete Proclamation aus spreche, so wie von Seiten Lord Canning's eine Darlegung der Gründe die ibn zum Erlaß der leßten Proclamanion bewogen. Er werde diese Schriststucke dem Hause morgen vorlegen.
In der Unterhaus- Sitzung verliest Lord Palmerston folgenden Auszug aus einem an Vernon Smith, den ehemaligen rä sidenten des indischen Central Amtes, gerichteten Briefe Lord Canning's, datirt: Allababad 20. Februar 1858. ‚Die Taluldars, Grundbesizer, und ibre Anhänger, Maͤnner, die nicht unser Salz gegessen haben, die uns nichts schulden die wir, wie sie nicht mit Unrecht glauben, berleßt haben, gehören einer ganz andern Kategorie an. Ich will für sie einen umfassenden Erlaß der Be— gnadigung und Rachsicht verkünden, nachdem Luckno unser ist. Ehe es aber so weit gelommen ist oder wenigstens ehe Sir Colin Campbell das Feuer seiner Kanonen auf die Stadt eröffnet hat, werde ich keine derartige offentliche Einladung an sie ergehen lassen. Was einzelne Personen angeht, 3. B. Maun Singb und alle anderen, die sich geneigt zeigen, sich zu unterwerfen, so werden sie dazu ermuthigt. Ich betrachte dies als hinreichend und glaube nicht, daß ein Sterblicher eine Begnadigungs⸗Proclamation für reuige Meuterer erlassen lönnte, welche, weun man sie jeßt an die Meuterer von Audh erließe, nur als ein Zeichen des Schwankens und der Schwäche angesehen werden und auf diese Weife mehr Boses als Gutes stiften würde.“ In einem späteren, gleichfalls an Vernon Smith gerichteten Briefe, datirt: Allahabad, tz. Mär, schreibe Lord Canning: „Mein mit der letzten Post übersandter Brief that einer Proclamation Erwähnung, welche ich an die Häuptlinge und Grundbesitzer von Audh zu richten beabsichtige Sie er— halten dieselke offiziell mit dieser Post. Ich dachte Anfangs, sie mit einer erllärenden Depesche zu begleiten, welche darlegen sollte, weshalb sie in gewisser Hinsicht so schonungslos durchgreifend und in anderer Hinsicht so nachsichtig ist. Auch wollte ich sie zum Voraus in Bezug auf andere Punkte vertheidigen, denn jedenfalls wird sie angegriffen werden. Allein
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ich batte wäbrend der verflossenen Woche in jeder Stunde dringen dere Dinge zu tbun. Sie werden die Proclamation natürlich nicht eher drucken, als bis sie faltisch zur Geltung gekommen üt. Für jeßt ist sie weiter nichts, als ein Theil einer Instruction an Outram. Er habe es fur wüänschenswerth gehalten, in Erfahrung zu bringen, ob Earl Granville, der bertraute-Freund Lord Canning's, von diesem Mittheilungen in Be— zug auf die Prociamation erbalten habe. Am heutigen Tage nun sei ihm folgender Brief Lord Granville's zugegangen: „In Erwiderung Ibrer meine seit dem Ministerwechsel stattgehabte Privat Korresponden! mit Lord Canuing betreffenden Fragen erlaube ich mir, Ihnen zu bemerlen, daß ich blos Einen Brief von politischer Wichtigkeit er— halten babe. Ich empfing ibn am 19. April und las Lord Ellenborough den großeren Theil lden am folgenden Tage vor. Ich las ihn nicht ganz vor aus Gründen, die ich offentlich angegeben habe und die ich nicht zu wiederbolen brauche; doch ließ ich nichts von wirk— licher Hedeutung aus. Jedes die Proclamation betreffende Wort ward verlesen, mit Einschluß der Thatsache, daß General Outram gegen ibre Strenge Einwand erhoben, und daß Lord Canning in Folge davon der Proclamation einen Saß hinzugefügt babe, aus welchem klar hervorgehe, daß, wenngleich Confiscation des Eigentbumsrechtes an Grund und Boden die allgemeine Strafe, doch die Rüqerstattung der Lohn für Unterwerfung und gutes Betragen sein solle. In Bezug auf das Datum, wann ich den Inbalt des Briefes Lord Ellenborough mittbeilte, war ich nicht sicher;, doch hatte er die Freundlichkeit, seine Papiere einzusehen, und rerlaßs mir ein Memorandum, welches das Datum genau angab, und in welchem es heißt, daß er mich davon in Kenntniß setzte, er habe über die Sache an vord Eannmng. geschrieben. Vord Ellenborougb bat erklärt, die gebeime Depesche sei am 18. geschrie⸗ ben, vom 19. datirt und am 26. April abgesandt worden, und er hat geäußert, keine Erklärungen oder keine Ankündigung von Erklärungen würden feine Ansichten über die Abfassung und Absendung seiner gebeimen Depesche geändert baben. Granville. P. 8.
Ich habe diesen Brief
Lord Ellenboroughb vorgelegt, und er sagt, er halte das, was ich an Sie
geschrieben babe, für ganz richtig. Lord Palmerston verliest hierauf ein ganz turzes Schreiben Lord Ellenborougb's, in welchem diese Erklärung entbalten ist. Bright fragt, ob die Mittheilungen, welche Vernon Smith oder Lord Palmerston über die politischen Angelegenheiten Indiens er— balten hätte, sich auf die erwähnten beiden Briefe beschränkten. Lord Valmerston entgegnet, es seien vier Briefe eingegangen, datirt vom 5. Februar, vom 260. Februar, vom tz. Marz und vom 17. März. Die Debatte über den Antrag Cardwell's wird wieder aufgenommen. vord Goderich spricht für den Antrag. Er behauptet, Lord Canning habe nichts weiter getban, als die ven Lord Dalhousie befolgte Politik fortgesettz. Die Depesche Lord Ellenborocugh's müsse er verdammen; babe doch die Regierung offen erklärt, daß sie dem Volle als Antidotum gegen die Proclamation Lord Canning's dienen wolle. Brigbt erllärt, es babe zwischen ibm und dem Prasidenten des indischen Control Büreau's keine Verabredung hinsichtlich der Canning'schen Pro clamanion stattgefunden. Die Resolution, meint er, umgehe die Frage. Die Proclamation werde in Audh nicht eine polinsche, sondern eine soziale Revolution hervorrufen. Von der Vernichtung des Eigenthumsrechtes würden nicht weniger als 40600 große Grundbesitzer betroffen werden. Die Proclamation sanctonire diese summarische Confiscation und die Reso⸗ lution hinwiederum sanctionire die Proclamation. Collier spricht für Cardwell. Er meint, wenn das Haus die in der Depesche Lord Ellenbo— rougb's ausgesprochene Politik gutheiße, so gebe er keinen Heller auf den Bestand des indo britischen Reiches. Sir J. Graham bemerkt, er sei kein Anhänger der gegenwärtigen Regierung; im Gegentheil, er stehe mit seinen Sympathieen auf Seiten der liberalen Partei; es sei ibm daher sehr peinlich, daß er nach reiflicher Erwägung zu dem Entschlusse habe gelangen müssen, den Antrag Cardwell's nicht zu unterstützen. Die Veröffentlichung der De pesche sei seines Erachtens eine Indiscretion, aber nichts weiter; die Lebre von der solidarischen Verantwortlichkeit eines Ministeriums sei in dem vorliegenden Falle in lächerlichem Grade auf die Spitze getrieben worden. Die Proclamation Lord Canning's müsse er für unpolitisch erachten; wenn man ibm sage, der Antrag solle keinem volitischen Parteizwecke dienen, so heiße das, seiner Leichtgläubigkeit etwas viel zumuthen. Sir R. Betbell wirft der Negierung Undanbkbarkeit für die ihr von ihrem Gegner bewiesene Langmuth vor. Die Veroffentlichung der Depesche müsse als ein nach reiflicher Ueberlegung mit Vorbedacht begangener Akt der gesammten Negierung, nicht als die Handlung eines einzelnen Ministers, Lord Ellenborough's, detrachtet werden. Die Fortsetzung der Debatte wird hiernach vertagt.
— 22. Mai. Die Depeschen Lord Cannings, welche Ur— sache oder auch Vorwand waren, daß die Motion Cardwell's sich in Nichts aufloöste, bestehen aus zweiunddreißig Briefen. Der erste ist von Outram an Lord Canning aus dem Lager Chiurlut vom 3. März. Outram, der dazumal noch die Stelle eines Ober-Kom— missars von Audh bekleidete und als solcher von Lord Canning die vielbesprochene Proclamation als Entwurf zugeschickt erhalten batte, findet diese zu streng, zu allgemein strafend. Auf diesen Brief läßt Lord Canning am 19. März aus Allahabad durch seinen Sekretair Folgendes erwiedern: Die Vorstellungen des Generals würdigend, ersuche er ihn, der eingesandten Proclamation die ver— söhnenden Worte anzuhängen: „daß allen jenen, die sich rasch unterwerfen und dem Ober Kommissar bei der Wiederherstellung der Ordnung bebülflich sein werden, eine ausgedebnte Nachsicht zu Theil werden solle, und daß der General-Gouverneur bereit sei, ibre Ansprüche auf die Wiedererlangung ihrer früheren Rechte, welche sie durch dieses schnelle Entgegenkommen geltend machen, in liberaler Weise zu berücksichtigen; die Proclamation, durch diesen Anhang ergänzt, möge Sir James gleich nach der Einnahme von Luckno so rasch als thunlich verbreiten und den ersten Entwurf in allen be—
2 . 4 Indiens
reits gedruckten Exemplaren vernichten lassen. Diesem Briefe folgte drei Wochen später ein anderer, dom Secretair Canning's aus Allababad vom 31. März datirter Brief nach, in welchem die Gründe angegeben sind, weshalb Sir James Outram's Rath (den sich Unterwerfenden die Wiedereinsetzung in ihre alten Besitzt hümer und Rechte zuzusichern) nicht bejolgt werden konnte. Der General⸗ Gouverneur — so heißt es in diesem Schreiben — sei gleichfalls der Ansicht, daß die Bewohner von Audh nicht wie die Rebellen in den anderen Provinzen anzusehen seien. Denn ihr Land sei gegen ihren Willen annexirt worden, und viele Landes-Häupt⸗ linge bätten dadurch an Vermögen und Einfluß gelitten. Dies mildere die Strafbarkeit des Aufstandes, und deshalb sei in der Proclamation gegen Niemanden, der nicht im Kampfe weiter verharrt oder sich gemeiner Mordthaten schuldig gemacht habe, die Drobung der Todes- oder Gefängnißstrafe ausgesprochen worden. Man habe aber nichts weiter verlangt, als Rüdkebr sum Frieden und Beistand zur Unterdrückung der Rebellion. Wurde man überdies Wiedererstattung früher besessener Vorrechte in Aus⸗ sicht gestellt haben, so hätte dies soviel geheißen, als man erkenne sie nicht bloß als ehrenhafte, sondern auch als fiegreiche Gegner an. Eine solche Zusage wäre als Schwäche ausgelegt, wäre als Beweis angesehen worden, daß bei einer Rebellion gegen die engli⸗ sche Regierung in keinem Fall etwas zu verlieren sei. Möglich, daß dadurch die Ruhe rasch wieder hergestellt worden wäre, aber gesichert für die Zukunft wäre sie nimmermebr gewesen.
Alexander Borromeo, alias Tucker, der Erfinder der „Ita— lienischen Konferenzen“ in London, stand gestern vor den Mibdle⸗ sey⸗Assisen wegen Gelderschleichung durch die Konferenz Ente, ver—⸗ theidigte sich selbst mit Geschick und Beredtsamkeit, wurde jedoch schuldig gesprochen und zu 12 Monaten Gefängniß mit 3wangs— arbeit verurtheilt.
In der gestrigen Oberhaus-Sitzung zeigte Lord Lucan an, daß er am 31. Mai die von Lord Lyndhurst angemeldete Motion, die sich auf die Eidbill Amendements bezieht, durch entgegengesetzte Amendements be⸗ kämpfen werde. Lord Derby stellt den Antrag, daß sich das Haus bis zum 31. Mai vertagen möge. Bei dieser Gelegenheit fragt Lord Minto, ob die neapolitanische Regierung auf die Schadenersaß-Forderung für die Maschinisten des „Cagliari“ eine Antwort ertbeilt habe. Lord Malmes⸗ burn sagt, daß eine Antwort don Neapel eingelaufen und ihm allerdings als eine abschlägige Antwort erschienen sei; diesen Morgen jedoch sei eine Depesche eingelaufen, aus welcher bervorgebe, daß jene Antwort nur ein Gegen-Raisonnement und nicht eine kategorische JZurückweisung gewesen sei.
In der Unterhaus-Sitzung beschwert sich Clive über eine an seiner Person begangene Verletzung der Privilegien des Hauses. Er hatte neulich als Präsident eines Comité's zu fungiren, welchem zwei rivali— sirende Eisenbahn-Projette zur Entscheidung vorgelegt waren. Das eine Projekt erhielt den Vorzug, worauf das Blatt „Carlisle Examiner“ ibn eigennütziger Motive beschuldigte. Er trägt darauf an, daß Hudson Scott, der Drucker, und Washington Wilks, der Verleger des genannten Blattes, auf den 28. Mai vor die Schranken des Hauses geladen werden. Hugessen, ein Mitglied des erwäbnten Comiteé's, sekundirt den Antrag. Lord Palmerston fragt den Schaßkanzler, ob die dem Hause vorgeleg— ten Afttenstücke mit einer begleitenden Depesche gekommen seien und ob die Regierung die Cardwell-Debatte heute zu Ende geführt sehen wolle. Das Haus stehe auf dem Punkte, sich über Pfingsten zu vertagen, und die
Erörterung einer so wichtigen Frage auf eine Woche zu verschieben, konne wohl nicht der Wunsch der Negierung sein. Der Schatz⸗ kanzler tann die erste Frage in diesem Augenblicke nicht beant⸗
worten, hat aber nichts gegen die Vorlegung der begleitenden Depesche, falls eine selche vorhanden sein sollte. Was die andere Frage betrifft, so sei wahl Alles einverstanden, daß die Debatte heute Nachts zum Schlusse gelangen solle. Er beabsichtige, das Haus anzureden, und hoffe, daß man zur Abstimmung schreiten werde. Gladstone fragt (mit Beziehung auf den vorgestern verlesenen Brief-⸗Auszug, welchen V. Smith für ganz un⸗ wichtig gebalten), ob die Regierung vor dem Abgang der Ellenborougb schen Depesche Kunde hatte, daß Lord Canning die seiner Proclamation drohen⸗ den Angriffe voraussah und desbalb eine Erläuterung in Aussicht stellte. Disraeli antwortet verneinend. Clav hat gegen den sebr ebrenwertben Antragsteller (Cardwell) einen Wunsch auszusprechen. Er war von Anfang an für die Motion, aber seit Lord Ellenborougb's Abdankung begann sie ihm täglich weniger angemessen zu scheinen. Die Diskussion konnte seit jenem Ereigniß sich nur um die Proclamation drehen, ven welcher die Motion selbst absah, und das Haus sei weder in der Lage noch Willens, über diefe Proclamation abzuurtheilen. Die heute angekommenen wichtigen Depeschen bestärkten ibmin dieser Ansicht. Obgleich er Lord Canning's Politik für recht halte, werde man jetzt einsehen, daß die Motion unzweckmäßig geworden sei. Alle Welt und ganz Indien würden im Votum des Hauses eine Entscheidung für oder wider Lord Canning's Politik sehen, was sie doch nicht wäre. Sie hatte nur die Bedeutung eines Partei Schawzuges. Er ersucht daber das sehr ehrenwertbe Mitglied für Oxford, den Resolu— tions- Antrag zurückzunebmen. Hoffentlich werde die Regierung nichts da— gegen einwenden. Bowyer ertheilt Herrn Cardwell ähnlichen Rath und macht bemerklich, daß Sir J. Outram's Protest gegen die Confiscations⸗ Politik schwer in die Wagschale falle. Cardwell denkt, die Debatte müsse ihren Gang gehen. Sir de Lacy Evans ist der Ansicht, daß ein Votum über Cardwell's Resolution das Land irreführen müßte, und da der Antragsteller nicht nachgeben will, hat er eine Motion entworfen, die er nach Pfingsten einbringen will, des Inhalts — „daß die Audh⸗Pro clamation nicht billig, politisch oder angethan ist, die Pacificirung von Audh zu fördern, und daß sie daher nicht zur Ausführung gelangen sollte.“ Drummond bat auch das Palmerston⸗Kabinet gegen bloße