1176 Berliner Börse vom 14. Juni 1858.
milicher Wechsel-. Fonds- und Geld-Cours.
Eisenhahn · Mctien.
Brf. G14. 1f Br.
Wechsel- (Gre. Pfandbriefe. Amsterdam. 250 FL. Kurz 142
dito 250 Fl. 2M. 1419 Hamburg 3600 M. kurt 150 g9öbommersche.
dito ... 300 M. 2 M. 149 Posensehe. London — 118 M. 6 1856 1 do. m 309 Fr. M. 791 Schlesische. ..... Wien im 20 FĨF. 1509 EFI. M. 96 96IfVom Staat garantirte Augsburg 150 EFI. M. 10ä1 Litt. B. Leipzig in Cour. im 14 ThI. 3 99 Westpreuss.
. 100 Thlr. .. M. 997 — do. FrRf.2. M. südd. W. io FI. 2M. 56 2056 16 Petersburg 100 8. R. 3 W. 100 19948 Rentenhbrieke Bremen 100 Th. L. 6 1099 109
Ostpreussisrhe.- 37
kKkur- und Neumark. 1 Pommersche. . . .... . 4 1Lf Posensche Preussische.... .... 4 Freiwillige Anleihe... ...... 4 1 Westph. 4 2 . . 3 1 D aäaclis ö * 462 . — Staats- Anleihen v. 1850. 1852, 4. Seher , 1 1854 1855 1857 16 . Seh e slsehe w 1 dito von 1856 ; dito von 18d. .... 8 . . ö 33 ö rie drichs d': or Sta ats - Schuldscheine . 1 Prämien- Anl. v. 1855 2 1460 Th. 3 : 8 . ĩ 1 6 2 ndere Goldmünzen Kur- u. Neum. Schuldverschr. 4“ . 5 f. an. Oder-Deichbau-0Ohligationen .. 1 ö. Berliner Stadt-Obligationen .. 3! 40. d0
FOr - CGOciiree.
Kur- und Neumark. 3 84. 38
Pr. B. Anth. Scheine 4 138)
ald. Lf Br. GId. Ef Br. Gd. Aäachen-Düsseldorf.. 3. Si — Magd. Wittenb. Pr. 4 91
do. Prioritits- S6 S6 Münster-llammer 1 31 do. II. Emission 4 S6 — Nie derachles. Mark. I 92 do. III. Emission 1!!! — — do. Prioritat: 4 Aachen -— Maastrichter 377 do. Cem. Prioritits- do. Prioritats 1 84 — Q 440. do. III. Serie! — do. II. Emission 5 81 do. do. IV. Serie 5 1027 Berg. Märk. Lit. A. 718. — WNiederschl. Lweigb. — — Hö. do. Lit. B. — do. (Stamm-) Prior. 5 do. Prioritts 5 OQherschl. Litt. Au. C. — do. do. II. Serie 5 do. Liu. B. 3 126, ; do. III. S. v. St. 3 gar. 3 76 do. Prior. Litt. A. 4 9rd o. Dusseld. Elhf. l'x. do. do. Litt. do. do. II. Serie5 — — do. do. Litt. do. (Dortm. Soest 4 — J do. do. itt. : do. do. II. ver,. 1 92) — Q do. do. Litt.
Berl Anh. Litt. Au.. 121 Oppeln- Tarn. Prior.
4 40. Prioritsis-4 — ¶— Prins Wilh. (St.- V.) do. do. 41 97 — Ido. Pr. I. u. II. Serie ꝰ Berlin- Hamburger 104 10935 0. III. Seri do. Prioritäts-4 — 1015 Rheinische. do. do. II. Em. 4. — Ido. (Stamm-) Prior. Berlin- Potsd. Magd. 133940. Prioritats-Ollig. do. Prior. Oblig. do. vom Staat gar. do. do. Litt., C. 4 es 98 Rhrt. (rf. -KRr. Gdb, do. do. Litt. D. 4 977 do. Prioritats- Berlin- Stettiner. ... 4 — 1918 do. II. Sc rie do. Prior. Oblig. 1. 460 III. Serie do. do. II. Serie 4 85 Stargard- Posen Bresl. Schw. Freih. 94 do Prioritats- Brieg - Neisse 637 do. II. Emiasion 4 Cöln- Crefelder. , binnen, do. Prioritts- 1 do. Prior.-Ohlig. 4 Cöln- Mindener -. 336 142 1 do. III. Serie 4 do. Prior. Oblig. 3 49 1 Serie ; do. do. II. Em. Wilh. (Cosel-Odbg. 1 — 8770. (Siamm-] Prior. do. III. Emission 3 — do. do. do do. IV. Emission z. 851 do. Priorita te- Magd eb.-lIlalberst. 1 do. III. Emission MNagdeb.- Wittenb. ..
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ichtamtliche Vofirungen.
Ef Br. Eld. Inländ. Fonds. Kass. Verecins-Bk. - Act. 4 — Danziger Privatbank .. 14 85
kKönigsherg. Privathank 4 —
IJ Magdeburger do. 185 Ludwigshafen-Bexhach 4 142. Losener ; do. 1 84 Maint- Ludwigshafen. 4 88 Berl. Hand. Gescllsch. 77 761 Neustadt Weissenburg 4 — Dise. Commandit-Anth. 4 1092 2 — Mecklenburger ... 4 471 Preuss. Hand. Gesellsch. I S0 79 Nordb. (Friedr. Wilh.) 4 54 Ichles. Bank-Verein 4 S0 79 Qester. fran Staatsbahn 3 171 babrik v. Eisenbahnbed. 5 S2. 81 Lars koje- Selo e. =
, Fp. T Ausländ. Eisenb.“ Stamm- Ayctien.
Amsterdam - Rotterdam 4 671 Kiel-Altona kö
l'reuss. Hisenb.-
G uittungsbogen.
Nordd. (Friedr. Wilh.) 5 Bresl. Schw. Frb.lIII.E. 4 92 91
Belg. an J. de (Est 1 kheinische II. Em. — — do. Samb. et Meuse 4 — do. IIl. Em. 5 839 82
Ausl. Prioritäts- Actien.
Ef Br. (ld. GlId.
Russ. Engl. Anleihe .
do. Poln. Schatu-OhlI. 47 831 1 104 — do. do. Cert. L. A. — 92 1102 ö do. do. L. B. 200 RFI. 261. 1è 71 701 boln. Pfandbr. in S. -k. 89 88 9 86 95 do. Part. 500 EI... , 86z
Dessauer Credit. . .. 151 50 IDessauer-Prämien-Anl. 3 — 93
Geraer Bank 481 d0I1lIamb. St. Pram. - Anl. —
Gothaer Privatb. ...... 4 77 76 Lübecker Staats-Anl. ¶ 1 1 1 1 1 5
Ausländ. Fonds.
Braunschweiger Bank.“ Bremer . . Coburger Credithank-. Darmstädter Bank ....
Leipziger Creditbank é. 1 638 67. Kurhess. Pr. Ml. 40 Th. * Meininger Creditb. .. 4 82 81 N. Bad. do. 35 Fl. .. . Norddeutsehe Bank... — Sd 2* 8 395 inl. Schuld Thüringer Bank. . .... 741 731 Weimar. Bank. . ...... 965 953 Qernterreich. Metall. ... 5 81 80 do. National-Anleihe 5 SIi S801. do. Prm. - Auleihe . .. 1 108 — Russ. Stiegl. 5. Anl. 5 105 0 do. do. 6. Anl. 5 — 106
o. 1 2 3995 steigende
Oester. franz. Staatsbahn 3 51 — Rhein-Nahe , 66 —
do. v. Rothschild LSst.5 — 108
Staats-Anleihe von 1850, 1852, 185, 1855, 1857 1007 a gem.
Staats-Anleihe von 18565. 100 a gem. Aachen-Mastrichter
Oberschles. Lit. A. u. C. 1357 2 1355 gem. Nordbahn . Wilh.) 537 2 54 a 537 gem. Oesterreich. Franz. Staatsbahn 173 a 174
Rhein-Nahe 63 a 655 2a 6 gem.
KRerlin, 14. Juni. Die Börse bewegte sich heute in Folge der höheren auswärtigen Kotirungen in ziemlich animirter Stimmung, wo— durch mehrere Eisenbahn- Actien einen Aufschwung erfuhren; auch einzelne Bank- und Kredit- Actien stellten sich höher, Ausländische Fonds gut behauptet und zum Theil besser bezahlt.
HEerlin er da etr eld ebhörs e vom 14. Juni. Weiten loco 50 — 64 Thlr. Roggen loco 36 — 37 Thlr., Juni- Juli 35. — 37 Thlr. bez. u. Br., 367 G., Juli-August 36H - 37 Thlr. bez. u. Br., 37! G., Septem- ber-Oktober 377 - 397 Thlr. ber. u. G., 39 Br.
w-, m Qᷣᷣ¶·¶ m ·
Gerste, grosse, loco 32 — 34 Thlr., kleine 30 - 3? Thlr.
Hafer, loco 27-31 Thlr. . Rühl loco 5g Tir. bez., Juni 154 Thlr. Br., Juni- Juli s5! Thlr. Br, Juli August 15 Thlr. Br., September - Oktober 181 Tr. e. r. n G
Leinöl loco 13 TRlr. Br.
Spiritus loco 18 Thlr. bez., Juni Juli 1812 -“ Thlr. bez. u. Br., 185 G., Juli- August 183 — 3 Thlr. bez. u. Br., G., August-Septhr. 18 — 197 Thlr. bez. u. r. 197 G., Sept. -Okthr. 19 - Thlr. ber. u. Br., 193 6. koegen und Spiritus animirt und in schnell steigender Richtung gehandelt. Rüböl sflau.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei.
(Rudolph Decker.)
Staats-
Das Adennement deirägt: 232 Tgr.
für das diertelfahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis Erhe hung. — —— — r —
aur Bes- Antaiten des Pn- und Auslandes nthmen 6esirtfung an. ür Gerlin die Erpedition des dönigt. Preußifchen Staats- Aneigers Wilhelms Ztraße Ro. . nahe der Ceipnigerttr)
M 137.
Berlin, Mittwoch, den 16 Juni
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Eisenbahn-Direktor Maybach zu Breslau, dem Straf⸗ anstalts-Inspeltor und Rendanten Berndt zu Jauer und dem streisSeltetair Wünnenberg zu Hamm den Rothen Adler-Orden
vierter Klasse; so wie dem Stadt-Wundarzt Foerster zu Luckau de Ver . — ; . ; von den Polizeibebörden nicht überall ein Verfahren innegebalten
und dem Torf-Aufseber Herrmann bei der Saline zu Colberg das Allgemeine Ehrenzeichen; ferner
Dem Grafen Jobannes Saurma von der Jeltsch zu Laskowitz in Schlesien die stammerjunker-Wür de zu verleihen;
Den Appellationsgerichts⸗Rath Schütz in Breslau, den
Kammergerichts⸗Ratb Woltemas in Berlin, den Appellations— gerichts Rath Hack in Cöln und den Freisgerichts-Direttor hr. kuh ne in Inowraclaw zu Ober-Tribunals-Räthen; desgleichen
Den bisberigen kommissarischen Vorstebher der Ober-Post⸗
Direction in Cöslin, Post-Rath Braune, zum Ober-Post⸗Direk⸗ sam, daß, wenn der von der Polizeibebérde erlassenen Aufforderung
tor, so wie die bisherigen kommissarischen Hüͤreau-Vorsteber bei
den Ober-Post⸗-Directionen in Breslau, Königsberg i. Pr. und Erfurt, Post-Inspeltoren och, Gruber und Vahl, zu Poß⸗ Räthen zu ernennen.
Potsdam, 14. Juni.
Ibre stönigliche Hobeit die Prinzessin Friedrich Karl von Preußen ist nebst Höchstderen Töchtern, den Prinzessinnen
Marie und Elisabeth von Preußen, stönigliche Heöheiten, von Dessau hier wieder eingetroffen.
Arbeiten.
Cirkular-Erlaß vom 11. Juni 1858 — betreffend das Verfahren bei Festsetzungen wegen Unter⸗ haltung oder Herstellung eines öf fentlichen Weges.
) 10 ; 35ni ö 291 9 d j 36 1 ; = = ⸗ — 566 ; 2 Durch die an die Föniglichen Regierungen der Probinzen ist. Aber auch bier, und namenilich bei Streitigkeiten darüber, ob
Preußen, Pommern, Posen und Brandenburg ergangene Cirkular⸗
Verfügung vom 16. Mai 1847 (V. 7606) ist vorgeschrieben wor-
den, daß in solchen Fällen, in denen es sich darum handelt, rück— sichtlich der Unterhaltung oder Herstellung eines Weges
Festsc bung zu treffen, vor Erlaß der letzteren jedesmal eine nähere Erörterung, bei welcher die Betheiligten mit ihrer Erklä— rung zu hören seien, stattfinden müsse, und daß demnächst
die vorbehaltlich des Rechtsweges zu erlassende interimistische Entscheidung in Form eines Resoluts von der Regierung (wo nicht, wie in Pommern durch das Wege-Reglement vom 25. Juni 1752, die Entscheidung erster Instanz den Landräthen
ausdrücklich zugewiesen ist) abzufassen und mit einer Belebrung
über den binnen einer Präklusivfrist zulässigen Rekurs an die vor- ** — der Sache dient.
gesetzte Administrativ-Instanz den Interessenten zu publiziren sei. In der späteren Cirkular-Verfügung vom 13. April 1850 (III.
Provinz Schlesien ergangen ist, ist ferner darauf hingewiesen worden, daß, wo es in solchen Streitfällen auf genaue Kenntniß
ber Oertlichkeit ankomme, das Noöthige durch eine Zeichnung
zu den Akten festgestellt werden müsse, und es sind zugleich aus- aufgeklärt und dem Betbeiligten die Gründe, aus welchen die Be⸗
fubrliche Anweisungen ertheilt über das Verfahren, welches die Polizeibebörden bei eintretender Nothwendigteit ihres Einschreitens
in Wegebausachen zu beobachten haben, damit die von ibnen zu! treffenden Anordnungen vollstreckt, resp., die dazu erforderlichen Kosten nach der Festfetzung des Interimistikums exekutibisch beige-
trieben werden können.
Ungeachtet dieser allgemeinen Anweisungen, und obschon bei Gelegenbeit der Entscheidung von Spezialfaͤllen fast sämmtliche Regie⸗
rungen wiederbolt mit ausführlichen Belebrungen im Sinne jener Erlasse verseben worden sind, kommen noch immer im Wege der
Rekursbeschwerde Verhandlungen hierher, welche erseben lassen, daß
wird, welches den Zweck jener Erlasse, dem offentlichen Interesse
auf dem kürzesten Wege genug zu thun, dabei aber den Interessen⸗ ten zur Wabrnehmung ibrer Rechte, so weit thunlich, im Wege
des kontradiktorischen Verfahrens Gelegenheit zu gewähren, mit Sicherheit erreichen läßt. Insbesondere bat sich dies hin und
wieder in solchen Fällen gezeigt, wo die Frage streitig geworden ist, ob ein bisher zum gemeinen Verkehr benutzter Weg em 6ffent⸗ licher sei.
Ich mache deshalb die Königliche Regierung darauf aufmerk—
zur Instandsetzung eines Weges oder zur Beseitigung der Sper—
rung desselben von den Betheiligten die Behauptung entgegen— geseßt wird:
daß der Weg ein Privatweg sei, und deshalb die Einräumung oder Einrichtung desselben für den öffentlichen Verkehr nicht ge⸗ fordett werden därfe, h
hierdurch die Nothwendigkeit einer näberen Erörterung in Gemäß⸗
heit der Eirkular-Verfügung vom 16. Mai 1847 nicht minder be⸗ gründet wird, als wenn der Aufferderung der Polizeibehörde aus dem Grunde widersprochen wird, weil die Verpflichtung dazu nicht
dem in Anspruch genommenen, sondern einem Dritten obliege, oder
weil die geforderte Leistung das Maß des KHedürfnisses oder der gesetz⸗
lichen Velpftichtung übersteige. Nur für die Form des Verfahrens ergiebt
M einisterium für Sandel, Gewerbe un d öffentliche sich ein Unterschied nach der Natur der erhobenen Einwendungen in sofern,
als in dem Falle, wo von dem Widersprechenden ein Dritter —
sei es der Fiskus, eine Gemeinde oder ein Pridatmann — als
verpflichtet bezeichnet wird, wo also verschiedene Privat-Interessen sich gegenüberstehen, allemal ein contradiktorisches Verfahren eintreten muß, während dies in den beiden anderen Faäl— len in der Regel nicht ausfübrbar sein wird, weil dem Weigernden gegenüber ein öffentliches Interesse zu vertreten
ein Weg ein oͤffentlicher oder ein Privatweg sei, wird das öffent— liche Inkeresse häufig zunächst nicht ex ossieio., sondern von Solchen
geltend gemacht, welche noch ein besonderes Interesse dabei haben,
daß der Weg dem Verkehr offen gebalten werde, — wie angren— zende Gutsbesitzer, die Vorstände benachbarter Gemeinden ze.
Wo dergleichen Interessenten vorhanden, oder wo Wege⸗ Kommissarien bestellt sind, welche das oͤffentliche Interesse des
unbehinderten Verkehrs wahrzunebmen haben, ist daher auch in
Fällen dieser Art kontradiktorisch zu verfahren, nur daß sich die Erörterungen nicht auf die Anführungen der Parteien zu beschrän— ken baben, sondern von der instruirenden Polizeibebörde außerdem Alles ex oflicio aufzunehmen ist, was zur vollständigen Uebersicht
In jedem Falle aber müssen, auch wo ein solches kontradikto—
Nat, welche an dieselben Bebörden und an die Regierungen der risches. Verfahren nicht slattfindet. die thatsächlichen Verhältnisse fen durch informatorische Vernehmungen und sonstige geeignete Mittel,
zu denen insbesondere eine unter Zuziehung des Betheiligten an
Ort und Stelle vorzunehmende Erörterung gebören wird, gebörig
hörde ihn zu der geforderten Handlung für verpflichtet erachtet oder durch welche seine Weigerungsgründe widerlegt werden sollen, bekannt gemacht werden, und es muß ihm, event. unter Anberau— mung einer angemessenen präklufivischen Frist, Gelegenbeit gegeben werden, fich darüber zu äußern, bevor die Sache zur Festsetzung des Interimistikums gelangt.