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Eine genaue Beobachtung dieser Vorschriflen wird bie König— liche Regierung in den Stand seßen, bei den von Ihr zu erlassen— den Fessseßungen mit größerer Sicherheit diesenigen Fälle, in welchen es sich lediglich darum handelt, den Wegebaupflichtigen zur Erfüllung seiner geseßlichen Verbindlichleiten in Beziehung auf bestebende öffentliche Communicationen anzubalten, von solchen zu unterscheiden, in welchen ein erweitertes Bedürfniß des Verkehrs es erfordert, daß demselben neue Wege, welche bisber noch gar nicht oder nur als Privalwege bestanden haben, zum allgemeinen Gebrauche eröffnet werden, und in welchem demgemäß eine ent— sprechende Regulirung, unter Berücksichtigung der etwa dadurch begründeten Entschädigungs⸗Ansprüche, vorzunehmen ist.
Hiernach möge die Ftöönigliche Regierung Sich in der Folge richten und die Unterbebörden in gleicher Weise mit Anweisung dersehen.
Berlin, den 11. Juni 1858.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.
An sämmtliche Königliche Regierungen (mit Ausschluß von Sigmaringen).
Finanz⸗Ministerinm.
P Ian zur Einhundert und Achtzehnten Königlich Preußischen Klassen Lotterie, bestebend aus 960090 Loosen zu 45 Rthlr. Einsaß in Friedrichsd'or, mit 42000 in 4 Klassen vertheilten Gewinnen und 15000 Freiloosen.
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Vorstehender Plan zur 118. Königlichen Klassen Lott welchem vollständige, mit den nder, — — — Druck-Eremplare bei sämmtlichen Lotterie - Einnehmern zu haben er wird zur Ausführun r n und mit der 1. Klasse dieser otterse am 14. Juli d. J. der Anfang gemacht werden Berlin, den 12. Juni 1858. ; Königliche General- Lotterie - Direction. Voigt.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts Me dizinal⸗ zingelegenbeiten. am
Den Oberlehrern uhr und Langbein an iedrich⸗ Wilhelms -Schule in Stck so wie ; , mg Dem ordentlichen Lehrer am Gymnasium in Danzig, Dr Röper, ist das Prädikat „Professor“ beigelegt; Der ordentliche Lehrer Dr. Pfefferkorn am Gymnasium in Neustettin ist zum Oberlehrer ernannt; und Dem ordentlichen Lehrer Honigsbeim an der staͤdtischen
Realschule zu Düsseldorf das Prädikat eines Oberlebrers beigelegt worden.
Ministerium für die landwirthschaftlichen ngelegenheiten.
n eers icht der im Sommer Semester 1858 auf den höheren landwirtbschaft lichen Lehr⸗Anstalten des Staates Studirenden.
J. Stagte⸗ und landwirthschaftliche Akademie zu Eldena. Studirende aus dem vorigen Semester ...... ...... 29 ma hen,, e. 14 usammen. . ... : II. Landwirthschaftliche Lehr⸗Anstalt zu gr er 4 Studirende aus dem vorigen Semester. . ... ... .... 56 Ren m nnn, 18 Gespilannin..z 5. . 1 uf gnnmen. JT III. Landwirthschaftliche Lehr-Anstalt zu Poppelsdorf. Studirende aus dem vorigen Semester ..... .. ..... 441 n , , e n ,, ü, dne, d n, 23 Hospitanten und nicht immatrikulitte Studirende . 26 usammen . . . . . 93 Von der Gesammtzahl von 211 aan, sind ge— buͤrtig: aus ber Rheinnnnnnne ...... ...... .... 40 d 29 . h . . 1 24 1 1 2 Preußen 89e n , 24 ö nn,, ,, e, men ,. 13 . ö 11 ö . . 1 O 8 z mern, , ü. .. 4. n .. 7 zusammen Inländer. . . .. 733 aus dem Auslande. . . .. 56
Gesammtzahl der Studirenden T
mandirende General des 7ten Armee-Corps, Mainz.
Angekommen: Der Erb⸗Truchseß in der sturmark Branden—
180000 1 burg, von Graevenitz, von Queetz.
Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant und kom— von Bonin, nach
Der General-Major und Commandeur der Sten Infanterie—
Brigade, von 46 nach Stettin.
Der General-Major und Direktor des Militair-Oekonomie—
Departements, Vogel von Falkenstein, nach der Provinz Sachsen.
Erste Klasse Betrag. Zweite Klasse Betrag.
zu 10 Rthlr. Einsaß. Rtblr zu 10 Rthlr. Einsatz. Rtblr 1Gew. zu 5000 Rthlr. 5000 1Gew. zu 10000 Rthlr. 10000 2 — — 3000 — 6000 2 — — 4000 — 8000 3 — — 1200 — 3600 38 — — 2000 — 60060 1— 500 — 2000 1 — — 600 — 2400 5 — — 1090 — 500 5 — — 200 — 1000 10 — — 70 — 100 190 — — 100 — 1000 B — — 5 — 1500 25 — — 80 — 2000 50 — — 40 — 2500 50 — — 60 — 3000 100 — — 40 — 1009 100 — — 590 — 5000 300 — — 30 — 9000 309 — — 40 — 12000 3500 — — 20 — 70000 4500 — — 360 — 135000 4000 Freiloose zu 9 — 10000 5009 Freil. zu 10 — 50000 M00 Gew. u. 4000 Freiloose 141800 50090 Gew. u. 5000 Freil. 235400 Dritte Klasse Betrag Vierte Kla sse Betrag.
zu 10 Rthlr. Einsaßtz. Rtblr. zu 15 Rthlr. Einsatz. Rthlr. 1 Gew. zu 1500 Rthlr. 1590) 16ew. zu 150000 Rtl. 150000
2 — 500 — 10000 1— 10000 — 1000090 3 — — 2000 — 36000 1— 5000) — 50009 —1— 1m — 1009 1'— — 410000 — 40009 5 — — 600 — 3000 1— — 3000 — 30000 ' 3000 1— 2500 — 25000 25 — 100, — 2500 1— 2000 — 200 50 — — w — 1000 1— 1500 — 15000 1090 — — 60 — 6000 71— — 1000 — 7009 300 — — 50 — 15009 19 — — 5060 — 95009 550) — — 490 — 226099 366 — — 2060 — 1 72000 6000 Freiloose zu s5 — 90000 l 13 pCt. vom Betrage 550 — — 5090 — 275000 sämmtlicher Freiloose. 24900 900 — — 200 — 180000
od — 166 — 23240 — — 60 — 1394400 6000 Gew. u. H000 Freil. 403400 27000 Gewinne. ... ... . 3136100 EC innahme. Ausgabe. Anzahl
alasse. Einsatz. eb! Setra. alasse. * der Hetrag.
Loose. Nthlr. Gewinne Freiloose. Rthlr.
Iste ihhthlr. 950090 950009 isiel 10090 10090 ] 144800 2ie ih i009 gi 2e 56000 5000 5100 zte ih 36, Sscenn 3te HMM 6000 403409 te 15 6b 12666066] te 266 . 313i Zus. 45 Rithlr. Ueberh. 39200000 Zus. 42000 1850090 39200900
gnädigst geruht:
Berlin, 15. Juni. Se. Majestät der König haben Aller—
dem General-Auditeur der Armee, Fleck zu
Berlin, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Faisers von Rußland Majestät ihm verliehenen St. Wladimir-Ordens dritter
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lasse; so wie dem Re n e, itelmann zu rankfurt 9 . 2 dem Strafanstalts⸗ r fe nr Eickens zu Werden im Regierungs⸗Bezirk D f ers zur Anlegung deg von des Königs der Niederlande Majeslät ihnen verliehenen, Ritter⸗ streuzes des Großherzoglich Luzemburgischen Orbens der Eichen strone zu ertheilen.
N icht am tli ches.
en. Berlin, 15. Juni. Der Minister⸗Präsident lege wf rr, 1èUhr Nachmittags nach Babelsberg zum Vortrag bef Sr. Königlichen Hoheit dem ingen von Preußen.
Sw ine n ü'n de, C4. Juni. Die „Hrille, ist hier on Havre angekommen. Sie hat die Reise von Kopenhagen nach Swine⸗ münde in circa 6 Stunden gemacht. (Osts. Ztg.
Oldenburg, 13. Junt, Durch ein vor einigen Tagen publizirtes Gesetz wird die bisher aus Eheverloöbnissen n zulässige Klage auf kirchliche Eingehung der Ehe aufgehoben. Es war diese Bestimmung deshalb nothwendig geworden, weil im Gesetze vom Jahre 1855, welches auch die Eingehung einer bürger⸗ lichen Ehe staatlich für zulässig und vollguͤltig erklärt, eine gef. Bestimmung war getroffen worden, so daß nünmehr in allen Fallen aus Verlöbnissen nur eine . auf Ersatz des dem anderen Tbeile durch den Rücktritt erwachsenen positiven Schadens statt— findet. Diese Anordnung bezieht sich indeß nicht auf die Verlõͤb⸗ nisse der statholiken, welche vertragsmäßig vor den bischoflichen Gerichtshof gehören und hier nach dem kanonischen Rechte beur— theilt werden. — (Wes. Zig
Koburg, 10. Juni. Gestern wurde vom Herzogé eine i putation des hiesigen Landtags mit dem Landtags⸗Präͤ⸗ sidenten, Bürgermeister Oberländer, an der Spitze in Gegenwart bes Vorstandes der stoburger Ministerial-Abtheilung empfangen. Dem Vernehmen nach werden von der Staatsregierung Garantieen dafür gegeben werden, daß die hiesige Abtheilung des Staats⸗ Ministetiums nicht ohne Zustimmung des koburger Special-Land— tages verlegt werden solle; dagegen wird, wie verlautet, der Land⸗ tag seine Zustimmung zu . proponirten Gesetz, die Behörden—
isation betreffend, ertheilen. ö . Dian b m ff, 9 Juni. Die hiesige Zeitung enthält ein Ausschreiben des Ministeriums des Innern, die Einberu⸗ fung der Landstände auf den 28 d. M. betreffend,
Frankfurt, 12. Juni. In den am 5. und 19. Juni ab⸗ gehaltenen beiden Bundes tags⸗Sißungen überreichten mehrere Gesandten verschiedene topographische Karten und al ᷓ— sammenstellungen zum Dienstgebrauche und kamen 6 * Archiv⸗Kommission zu Wetzlar über den Stand der , g. un. das Regie-Rechnungswesen vor, welche dem betreff aden lusschusse zur weikeren Behandlung überwiesen wurden,. — Es wurde nt zeigt, daß die Geschäfte der sroͤnigl. belgischen Gesandtschaft, ö ald der Abberufung des bisherigen Königl. Gesandten, zur ein, 2 den Königl. Legationssecretair Bartholeyns de n, . n werden, ferner, daß an Stelle des K. preuß. General⸗Lieutenant Bonin der K. General-Lieutenant Freiherr v. mi n . zun Vice-Gouverneur der Bundesfestung Mainz und an die 5 zes K. preußischen General-Majors von Olberg der K. Gen ga 2 37 von Sydow zum Kommandanten der Bundesfestung Luxem und ernannt worden sei. — Die Koͤniglich preußische Regierung * e den Antrag, den in der Sitzung vom 14. Dezember 1854, in Jolge der damals von ihm gegebenen Anregung, niederges ten ne tn zur Wiederaufnahme seiner Verhandlungen, und zu Erneuerung er Versuche behufs Herbeiführung einer Vereinbarung wegen Augf⸗ hebung der Spielbanken zu beauftragen. Es wuütte dieser Antrag dem gedachten Ausschuß überwiesen. — Dem Antrage des Ausschusses in Militair-A ngelegenheten gemäß beschloß die Versammlung, zu ,. einer stehenden Eisenbahbnbräcke über den Rhein bei Kehl, nach Maßgabe der von der Großherzoglich badischen Regierung vorgelegten, von ihr mit der Kaiferlich französischen Regierung abgeschlossenen Ueberein⸗ kunft, die Zustimmung unter der Bedingung zu ertheilen, daß die Großberzogliche Regierung die Verpflichtung zur Aus—⸗ führung von Maßregeln zur schnellen und dauernden Zerstörung der Brücke in dem Umfange und in finanzieller Beziehung auf Grund— lage des vorgelegten Projekts übernehme und dieselben gleichzeitig meüt dem Bruͤckenbau vollende, übrigens aber die Feststellung ge⸗ dachter Schutzmaßregeln im Detail dorerst noch weiterer Erwägung und Beschlußfassung vorzubehalten. — Es genehmigte sodann die Versammlung auf Grund der hierüber erstatteten Vorträge des nämlichen Ausschusses die Voranschläge der Erfordernisse der Bundesfestungen Mainz, Rastatt und Landau fur das laufende Jahr und bewilligte die hiefür nöthigen Mittel; sie genehmigte
die Bescheidung der Baurechnungen der Festung Udlm für das
Jahr 1854 Ferner beschloß die Versammlung, nach Antrag eben neuen Staatsanlebens von 3,600 000 Speziesthalern ausgesprochen
dieses Ausschusses, im laufenden Jahre eine Musterung sämmt—⸗
geblichen Ersindung, oder
licher stontingente zum Bundesheere vornehmen zu lassen und traf
die hierzu erforderlichen Einleitungen. — Dem Vorschlage der
Reclamations- tommission gemaͤß wurde ein auf Ankauf einer an⸗
rtheilung eines Patents für dieselbe
erichtetes Gesuch ablehnend beschieden; nach dem Gutachten der⸗
selben und nach Antraͤgen des Ausschusses für das stassen⸗ und Rechnungswesen wurden endlich einige Gesuche von früheren und
befunden.
dermaligen Bediensteten des Bundeg und von Relicten eines solchen um Gehaltszulagen und sonstige Bewilligungen gewahrt, andere ähnliche Gesuche aber zur Berüäcksichtigung nicht geeignet
(Fr. J.)
Belgien. Brüssel, 13. Juni. Der Herzog von
Brabant ist gestern von seiner Reise zurück in Laeken einge—
troffen. — Die Repräsentanten⸗-stammer hat einstimmig ein Expro⸗ priations-Gesetz zum Zwecke der Verbesserung ungesunder Stadt⸗
theile genehmigt.
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Großbritannien und Irland. London, 135. Juni. Wie der heutige „Observer“ meldet, wird der König der Belgier am nächsten Donnerstag zu einem Besuche bei der Königin erwartet. Lord Lyons hat Malta am 10. d. M. mit den Schiffen „Royal Albert“, „Conqueror“, „Princeß Royal“ und „Centurion“ ver⸗ lassen, um eine streuzfahrt von drei Tagen zu machen und Uebungen mit den schweren Geschützen anzustellen.
Für die Familie des vor Fürzem gestorbenen John O'Connell (Sohn des größen Agitators) sind bis jetzt 1827 Pfd. St. gesam— melt worden.
Frankreich. Paris, 13. Juni. Die Entgegnung des „Moniteur Universel“ auf die Artikel von „Times“ und „Globe“ über die französischen Rüstungen ist sehr kurz und wiederholt nur die schon mehrfach ertheilte Versicherung der kaiserlichen Regierung. Diese Notiz lautet: „Vor nun ungefähr einem Vierteljahre be⸗ haupteten die englischen Blätter, daß die französische Regierung außerordentliche Rüstungen vorbereite. Der „Moniteur“ hat diese Behauptung widerlegt; heute kommen die nämlichen Behauptungen wieder zum Vorschein, und wit erklären dieselben von Neuem für grundlos. Die Streitkräfte zu Lande und zur See, welche vor nun einem Jahre für das Budget von 1858 aufgestellt wurden, sind nicht vermehrt worden.“
Rußland und Polen. St. Petersburg, 10. Juni. Ein Allerhöchster an den dirigirenden Senat gerichteter und von Sr. Majestät unterzeichneter Ukas besagt:
„Der auf Befehl Unseres unvergeßlichen Herrn Vaters, des Kaisers Nikolai Pawlowitsch, zusammengestellte allgemeine Coder der Gesetze des russischen Reiches wurde nach der zweiten Ausgabe desselben im Jahre 1847 in feier Weise wie nach der ersten Ausgabe in seinen verschie⸗ ele cf fle. Il due era gr hihi mlt dhl lf, olan dere erer Hen. dorgingen, ergänzt oder abgeändert. Jede derselben wurde gehöriger Maßen in die Fortsetzungen des Coder aufgenommen mit Beobachtung der durch Manifest von 31. Januar 1833 angewiesenen Ordnung. Die Zahl dieser Fortsetzungen mußte bei dem Umfange und der Mannigfaltigkeit der be— züglichen Gesetzes-Erlasse im Verlaufe von 11 Jahren beträchtlich an⸗ waͤchsen, und so deutlich auch die Negeln und Anweisungen zum Gebrauche
derselben sein mochten, so hätten doch die Gerichte und Behörden in nicht
ferner Zeit bei der Untersuchung und Entscheidung der von ihnen ressortirenden Sachen Schwierigkeit in der Orientirung und in der richtigen Bestimmung der geltenden Gesetze finden müssen. Zur Abwendung der Uebelstände und Säum⸗ nisse, die hieraus entstehen könnten, haben Wir für noͤthig erachtet und der zweiten Abtheilung Unserer Kanzelei befoblen, eine neue dritte Aus⸗ gabe saͤmmtlicher Theile des allgemeinen Coder der Gesetze des Neichs zu beranstalten und in dieselbe aufzunehmen, nicht nur die in die Fort⸗ setzungen desselben von 1843 bis 1854 eingetragenen volle Kraft und Geltung habenden Gesetze, Verordnungen, Statuten und. sonstigen Be⸗ stimmungen, sondern auch diejenigen, welche nach diesen Fortsetzungen in der Form positiver Gesetze bekräftigt und veröffentlicht sind, und außerdem viele von den Statuten und Anordnungen, welche aus besonderen Grün⸗ den bis jetzt nicht im Codex standen. Zu den neu eingetragenen Erlassen gehören: . ĩ . . Die Stiftungsakte des Ministeriums Unseres Hofes, so wie 2 Kabinets und des Apanagen-Departements, bie beide mit diesem Ministe⸗ ium vereinigt sind; 3 ; ny . und Statuten der Verwaltung der r . — gelegenheiten fremder, christlicher und andersglaäͤubiger Bekenntnisse, die Stiftungsakten und Statuten der Post;
das Statut über die Telegraphen und 6 ö
die Comptabilitäts⸗Vorschriften der Anstalten der Kaiserin Maria.
Jetzt ist diese umfassende und komplizirte Arbeit unter Unserer un—
ittelbaren Ke iß — Anwei beendigt. Nachdem Wir die
mittelbaren Kenntnißnahme und Anweisung ig selbe durchgesehen, haben Wir befoblen, die Bücher der neuen dritten Auflage des allgemeinen Coder der Gesetze des Reichs an den dirigiren den Senat gelangen zu lassen, zur gehörigen Publizirung derselben in der festgesetzten Ordnung. ö . ige e g weden und Norwegen. Christiania, 13. Juni. Am 9g. d. M. wurde das außerordentliche Storthing durch eine kurze Rede des Kt ronprinzen-Regenten geschlossen, in welcher insbesondere dem Storthing der Dank des Königs für die Ge⸗ nehmigung der Königlichen Proposition uber bie Aufnahme des
wurde.