1198
Berlin, 17. Junt Se. Majestäͤt der König baben Aller gnaͤdigst gerubt: Dem Major von Roville im sten Garde⸗ Ulanen-Regiment, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Jobanniter⸗Malteser⸗Ordens zu ertbeilen.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 17. Juni. Se. Königliche Hobeit der Prinz von Preußen besichtigte beute früh 8 Uhr im Lustgarten zu Potsdam das zur 14tägigen Uebung zusammengezogene 3te Bataillon 20. Landwehr-Regiments, fuhr hierauf nach Caim und nabm den militairischen Vortrag des Kriegs -Ministers und des Generals von Manteuffel entgegen.
— Seine Königliche Hobeit der Prinz von Preußen nahm
beute Nachmittag 2 Ubr den Vortrag des Minister-Präsidenten Direktorium so ähnlich wie möglich zu machen. Da das Haus einmal be
entgegen.
2 Das Postdampfschiff Wladimir“, aus Kronstadt am 12ten d. M. abgegangen, ist in Stettin vorgestern Vormittag mit 155 Passagieren eingetroffen. Unter den Letzteren befinden lich General⸗ Adjutant Tolstoy, die Fürsten Obolensky und Ourowzoff, Wirklicher Staats-Rath Poltoratzky und General-Major Go— lowine.
Das Postdampfschiff „Geiser“, von Kopenhagen kommend, ist in Stettin gestern Vormittag mit 32 Passagieren angekommen.
Stettin, 1tz. Juni. Se. Fönigliche Hobeit der Prinz Friedrich Wilhelm inspizirte beute die hiesige Garde⸗Landwehr. Morgen früb 7 Ubr findet große Parade der ganzen Gaini— son statt. Abends 7 Ubr werden Se. Königliche Hobeit nach Ber— lin zurückkehren. (Nd. 3.)
Sachsen. Gotha, 14. Juni. Das beute erschienene neue Organisationsgesetz spricht die Trennung der Verwaltung von der Justiz aus, jedoch mit selbstständigem Strafrecht auch der admini— strativen und Polizeibehörden, Einräumung der Polizeigewalt an die Gemeindevorstände, jedoch nur in vollem Umfange bei den Ma— gistraten der drei größeren Städte, wogegen in beschränktem bei den Gemeinevorständen der kleinen Städte und der Dörfer und Mäarktflecken, und enthält Bestimmungen über Kompetenzlonflikte zwischen den Verwaltungs, und Justizbehörden; aber in dem Maße, daß hierfür eine besondere Kommission eingesetzt ist, bestebend aus dem dirigirenden Minister und zwei vom Herzog und drei vom Land— tage gewählten Mitgliedern.
Großbritannien und Irland. London, 15. Juni. Die Königin und der Prinz-Gemahl traten die Reise nach Stoneleigb, dem Landgute des Lord Leigh, Lord-Statthalters von Warwickshire, gestern Nachmittags um 3 Uhr an. Um 5 Uhr trafen die hoben Reisenden in Coventry ein, wo sie von Lord Leigh und General-Lieutenant Sir Harry Smith, Befehlshaber des Nord— Distrikts, empfangen wurden. Der Mayor der Stadt überreichte eine Adresse des Gemeinderathes, in welcher darauf bingewiesen wurde, daß Copentry mit dem Besuche sämmtlicher Souveraininnen Englands beebrt worden sei. Von Coventry fuhren die erlauchten Reisenden zu Wagen über Stichall und Bagington nach der etwa bis 7 Meilen entfernten Stoneleigb Abbey. Als sie den Kahn— hof verließen, stimmten etwa 9000 Schulkinder die Rational— Hymne an. Morgen früh machen Ibre Majeftät und der Prinz⸗ Gemahl einen Ausflug nach Birmingham, wo sie gegen Mittag eintreffen werden.
In der gestrigen Oberhaus-Sitzung wurde auf Antrag des Earl von Malm esbury die zweite Lesung der den parlamentarischen Eid be— treffenden Bill wegen Unpäßlichkeit des Earl von Derby vertagt. Der auf Ehescheidungen bezügliche Gesetzentwurf ging durch das Comiteè,
* der gestrigen Unterhaus-Sitzung kamen wiederum die auf die zukünftige Verwaltung Indiens bezüglichen Resolutionen zur Sprache. Lord Stanley beantragte die fünfte Resolution, welche folgendermaßen lautet! ‚Um der Rathskammer eine segensreiche Wirksamkeit und ÜUn— abhängigkeit zu verleihen, ist es wünschenswerth, daß die Mitglieder der— selben zum Theil ernannt, zum Theil erwähit werden.“ Wenn die Rathskammer überhaupt eine wirkliche Bedeutung haben solle, so müsse sie der Sache nach unabhängig sein, und das Publikum müusse wissen, daß sich die Sache so verhalte. Indem die Regierung vor⸗ schlage, daß ein Thell der Mitglieder erwählt werde, weiche sie nicht sowohl von dem gegenwärtig berrschenden Systeme ab, als daß sie dasselbe weiter ausbilde und verbessere. Er verwechsele das Prinzip der Wahl keinesweges mit dem der Vertretung, sondern schlage es eben als ein Mittel vor, durch welches man sich die Dienste zugleich tüchtiger und unabhängiger Männer sichern könne. Die wah lieschaf von welcher in einer späteren Nesolution die Nede sein werde, solle aus den Inhabern ostindischer Stocks, den eee. ostindischer Eisenbahn⸗Actien und aus verabschiedeten indischen Beamten besteben. Die Zahl dieser Wähler werde
ich auf 7 — 80 belaufen. Lord John Russel beantragte als
mendement, daß die Mitglieber der Rathskammer von Ihrer Majestät zu ernennen seien. Es sei dies, bemerkt er, die regelmäßige Art der Ernennung; en, wisse, von wem die Ernennung ausgehe, und es sei die verfa ungsmäßige Bürgschaft vorhanden, daß es eine Per— sönlichkeit gebe, die für jede unziemliche Anstellung verantwort- lich gemacht werden könne. Wenn man eine Neuerung eintreten
Autoritäten gethbeilt. Folge geben. Obgleich bis jeßt noch Niemand das Direktorium der ostindischen Compagnie angeklagt babe, so sei doch von Gright die Bildung einer Ratbakammer beantragt worden, die jenem Direkt
lassen wolle so mässe sie seines Erachtens durchgꝗreifender sein. Die Zu sammensetzung der vorgeschlagenen Wäblerschaft balte er far sehr mangel baft, indem 2 Ausnabme der verabschiedeten indischen Beamten nicht dorausseßen lasse, daß einer der Wäbler ein i. Interesse an der Woblfabrt Indiens nehmen werde. Wenn der Vorschlag Lord tanleyrs, daß 190 von 15, oder 8 von 12 der Rathskammer - Mütglieder durch ben don ibm beantragten Wablkörper zu wäblen seien, durchgebe, so werde
dies zu einem System der Corruption Anlaß geben. Seiner Änsicht nach
wäre es am besten, wenn alle Räthe von der Krone durch Vermittelung eines verantwortlichen Ministers ernannt würden. Sir J. Grabam be— merkte, er sei von Anfang an der Meinung gewesen, daß eine Verände— rung in der Regierung Indiens in dem gegenwärtigen Augenblick höchst ungelegen sein würde. Diese Meinung werde von bedeutenden Troßdem müsse man dem Beschlusse des Hauses
torium so unäbnlich wie moglich sein würde. Er seinerseits wünsche die Neuerung auf ein Minimum zurüchufübren und die Rathskammer dem
schlossen habe, die Regierung Indiens von der ostindischen Compagnie auf die Krone zu übertragen und dem Minister für Indien eine Ratbskammer zur Seite zu setzen, so halte er es für ratbsam, das neue Gebäude auf der alten Grundlage aufzurichten. Ibm würde es als das Zweckmäßigste erscheinen, wenn die Räthe nicht gewählt, sondern ernannt würden, so lange im Amte blieben, wie sie sich gut fübrten, was so ziemlich einer Ernennung auf
Lebenszeit gleichkäme, und wenn ein großer Theil der gegenwärtigen Direk—
toren sich unter den Ernannten befände. Es lasse sich ein Weg ausfindig
machen, der das Ernennungs mit dem Wahl Prinzip lombinire. Deshalb
habe er auch nichts dagegen, für die vorliegende Resolution zu stimmen. Wohl aber werde er die siebente Resolution bekämpfen, welche sich auf die Zusammensetzzung der Wählerschaft für die zu erwählenden Mitglieder der Rathskammer beziebe. Lord Stanley sagte, er lege kein so ganz beson deres Gewicht darauf, daß die Wählerschaft gerade so, wie er vorgeschlagen babe, konstituirt werde. Es sei der Regierung eben hauptsächlich darum zu thun, der unbeschränkten Ernennung durch die Krone Schranken zu seßen. Lord Palmerston meinte, Sir J. Grabam habe sich in Widersprüche der wickelt, indem er gegen das Wahle Prinzip gesprochen und doch erklärt habe, er sei gesonnen, für eine Resolution zu stimmen, welche dieses Prinzip verkörpere. In England lebe man unter einer konstitutionellen Monarchie, deren Prin ö darin bestehe, daß für jeden Akt der Krone ein dafür verantwortlicher onstitutionellen Rathgeber vorhanden sei. Eine Ratbskammer aber, die weder von der Krone ernannt, noch von einer legal definirten Wählerschaft ge wäblt sei, würde eine unverantwortliche und durchaus anomale Koörper— schaft bilden. Wenn das Wablprinzip überbaupt etwas tauge, so müsse es allgemein sein, und die ganze Ratbeskammer müsse gewählt werden. Gladstone bemerkte, es scheine ihm, als habe der Verlauf der Debatte gezeigt, wie das Haus im Allgemeinen gegen beide Extreme sei, sowobl gegen die bloße Ernennung durch die Krone, wie gegen die bloße Wahl. Was die Ernennung durch die Krone angebe, so werde man das Ver— werfliche derselben, je länger die Diskussion dauere, mehr und mehr empfinden. Zuvoörderst lasse sich vom constitutionellen Gesichtspunkte aus viel 96 einwenden. Doch das sei unerbeblich im Vergleich mit der Schwierigkeit, die Ernennung durch die Krone mit der Unabbängigkeit der Rathskammer derträglich zu machen. Er halte eine Combination der beiden Systeme, wie sie Sir J. Graham vorschlage, für das Zwedmäßigste. Bei der Abstimmung wurde Lord J. Nufsell's Amendement mit 250 gegen 185 Stimmen verworfen und sodann die Resolution ge nehmigt.
Frankreich. Paris, 15. Juni. Wie der „Inbepen— dance belge“ von hier geschrieben wird, ist der wesentliche Inbalt des Testamentes der Herzogin von Orleans folgender. Zu— vörderst stellt die Herzogin ihre Kinder unter den Schuß der Königin Marie Amelie und unter den ibrer Oheime, sodann spricht sie den Wunsch aus, der Graf von Paris (der zur Zeit, wo das Testament entworfen wurde, noch nicht mündig war) möge mündig erklärt und die Königin Vormünderin des Herzogs von Chartres werden; dann empfiehlt sie ihren Söbnen, sich stets die Weisheit ihres Groß— vaters und die ritterlichen Tugenden ibres Vaters zum Vorbilde zu nehmen; zugleich spricht sie die Ueberzeugung aus, daß ihre Söhne niemals die politischen Grundsätze verleugnen werden, die den Ruhm ihres Hauses begründet haben, die von ihrem Groß— vater 18 Jahre auf dem Throne vertreten und von ihrem Vater, wie dessen Testament beweise, mit Eifer bekannt wurden. Endlich sagt sie Frankreich, das sie innig liebte, Lebewohl. Hierauf erfolgt die Bestimmung über ihr Vermögen und ihre Kostbarkeiten, die sie zu gleichen Theilen unter ihre Söbne vertheilt. Das Vermoͤgen des Grafen von Paris, welches durch die napoleonischen Dekrete schwere Verluste erlitten, ist, obgleich der Herzog von Aumale bei den Auseinandersetzungen auf seinen Antheil vollständig verzichtet hat, so zusammengeschmolzen, daß es noch keine 100 000 Fr, jähr⸗ lichen Einkommens betragen soll.
Türkei. Wie aus Ragusg über Triest, den 15. Juni, mitgetheilt wird, hat die russische Dampffregatte „Polkove“ ihren Ankerplatz bei der Insel Croma verlassen und geht nach Gravosa.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 10. Juni. Von der Ostküste des Schwarzen Meeres wird berichtet, daß die russischen Truppen in Folge der Genehmigung des Ftaisers die Sudschuk-Bai wiederbesetzt haben, wo vor dem Kriege Noworossyisk gestanden. Nach der Ausschiffung der Truppen wurde die Um—
1199
gegend rekognoszirt und zum Bau der neuen Festung Konstantin ow geschritten. Da der Fuͤrst⸗Statthalter am Ftaulasus, Bariatinski, eine neue Eintheilung des tschernomorischen und Linien Kosaken⸗ Heeres beabsichtigt, so ist der Kommandirende des rechten Flügels der kaukasischen Linie, General Filipson, noch beim tommando als Attaman belafssen. Von Stawropol über Astrachan sind Verstaͤr⸗ kungen nach dem staulasus abgegangen; sechs Bataillons der 16. und 17. Infanterie⸗Division und die Reserve⸗Division des 6ten
Armee⸗Corps.
Dänemark. stopenhagen, 15. Juni. In den Volks⸗ thingswahlen sind die Bauernfreunde Frölund und Major Müllen durchgefallen; gewählt wurden dagegen: Conseils⸗ Präsident Hall, Professor Schlern, Pastor Hammerich und Tscherning. Der Conseils-Präsident Hall sprach zu den Wählern von der dänischen Streitfrage und deutete dabei auf die Großmächte als Vermitt—
ler hin.
Amerika. Aus New⸗Pork, 1. Juni, bringt die „Austria“ folgende Nachrichten: Die Commissaire in Kansas, welche kraft der neuesten Kongreß-Akte die Pflicht haben, die nächste Wahl in jenem Territorium anzuordnen, versammelten sich in Fort Leaven— worth und beschlossen, die Wahl im fünftigen August abzuhalten.
In der Bewegung der neuen Regimenter für die Utah-Armee ist keine Unterbrechung eingetreten. Die neulichen Berichte aus Utah sind so unbestimmter Art, daß die Behörden wenig Werth darauf legen und in der Absendung von Truppen und Proviant sich nicht beirren lassen wollen.
Eine Depesche vom Forth Leavenworth vom 24. April be— richtet, daß die zweite Kolonne von Truppen für Utah unter dem Kommando des Col. Munroe am 25sten ihren Marsch fort— setzte. Der Mormonendelegat Bernhisel im Kongreß glaubt aus den Berichten der Salzseestadt, welche übrigens der Regierung noch immer nicht offiziell zugekommen sind, abnehmen zu dürfen, daß seine Glaubensgenossen den Gedanken an Widerstand gegen die Bundesbehörden aufgegeben haben und der Einzug des neuen Gouverneurs Cumming in die beilige Stadt als ein Beweis für die friedliche Lösung der Frage betrachtet werden dürfe. Von an— derer Seite wird hingegen behauptet, daß die Mormonen sich allerdings auf einen großen Auszug in die Gebirge vorbereiteten und den Truppen nichts als Ruinen hinterlassen wollten.
Die Legislatur von Californien hatte sich am 265. April nach Annahme verschiedener wichtiger Gesetze (worunter ein Gesetz, welches die Einwanderung von Chinesen nach dem 1. Oktober 36. verbietet) vertagt.
Man schreibt der, Pr. C. aus Rio Janeiro vom 14. Mai 1858: „Die feierliche Eröffnung der diesjährigen Session der gesetzgebenden General-Versammlung ist am 3. d. M. durch Se. Fla g al den Kaiser erfolgt. Die Thronrede enthält die Mittheilung, daß die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden des mit Paraguay am 12. Februar d. J. abgeschlossenen Zusatz-Vertrages zum Vertrage vom 6. April 1856 am 30. v. M. stattgefunden hat, und daß am 5. Februar d. J. in London ein Freundschafts- und Handelsver— trag mit der Turkei abgeschlossen worden ist. Weiter ist der Passus bemerkenswerth, welcher der bevorstehenden Vorlage eines Gesetzes über Einführung der Civil-Ehe in Verbindung mit der Kolonisa— tionsfrage in folgenden Worten erwähnt: „Die Ruhe der Familien und die Legitimität der Kinder empfinden sehr den Mangel von le— gislativen Bestimmungen, welche nicht allein die Bedingungen der Ehe regeln, fondern diefer auch ohne Rücksicht auf dle Religion der Kontrahenten, und ohne der Staatsreligion zu nahe zu treten, gesetzliche Anerkennung sichern. Der Fortgang der Kolonifation ist, aller Anstrengungen der Regierung ungeachtet, auf Hemmnisse ge— stoßen. Aber treue Erfüllung der vertragsmäßig übernommenen Verbindlichkeiten und Sicherstellung des künftigen Schicksals der Einwanderer werden ohne Zweifel einige der Heranziehung von Kolonisten ungünstige Vorurtheile beseitigen. Um diefe so instän— dig für die Verhaͤltnisse unserer ländlichen Production begehrte Wohlthat zu erlangen, ist ein Gesetz erforderlich, welches dem Ein— wanderer volles Vertrauen zu seinem Adoptiv-Vaterlande einflößt.“ Der übrige Inhalt der Thronrede bietet kein allgemeineres Interesse.
Asien. Das „Pays“ hat Nachrichten aus China vom 15. April. Die Gesandten waren am 14. nach dem Golfe von Petscheli abgegangen. Baron Gros war an Bord der Fregatte Audacieuse“, Lord Elgin an Bord der Fregatte „Furious“ Zwei tanonenboote begleiten diese Fahrzeuge. Die beiden Fregatten werden zu Hei⸗Ting, an der Mündung des Peiho vor Anker gehen und dort die Antwort des staisers auf eine neue Depesche abwarten, die längstens in der 2, Hälste Juni eintreffen kann. Dann erf wird man einen definitiven Entschluß fassen. Wie derselbe auch ausfallen mag, bis gegen Ende Ottober muß Alles zu Ende sein, weil zu dieser Zeit die Wasser des Petscheli durch das Drehen des Mussons so niedrig werdens, daß Fregatten und selbst Korvetten nicht dort bleiben konnen.
Statistische Mittheilung en.
— Die provisorische Abrechnung über die gemeinschaft⸗ lichen Gefälle des Zollvereins für an 1. Quartal 1858 er⸗ iebt an Eingangs ⸗ Abgaben folgende Brutto⸗Einnahme der Einzelstaaten n Thaler ⸗ Summen: een 2.945, 684 Thlr., außerdem Luxemburg 20,944 Thlr., Baiern 218,535 Thlr., Sachsen 360,307 Thlr., Hannover 416,158 Thlr.. Württemberg 58,154 Thlr., Baden 119,308 Thlr., Kur— ürstenthum Hessen 63,576 Thlr., Großherzogthum Hessen 88, 861 Thlr., hüringen sa, 54 Thlr. Braunschweig 61,0 stz Thlr., Oldenburg 27.545 Thlr., Nassau 11,020 Thlr., Frankfurt a. M. 173,659 Thlr., im Gan⸗ zen 4.566, 875 Thlr. Dazu treten an anderen Einnahmen 355 Thlr., an eingezogenen Register-Defekten 909 Thlr., die auf Freipässe ganz oder theilweise freigeschriebenen Gefälle 8815 Thlr., der frantfurter Mieß-⸗Kabatt 1816 Thlr., der Rabatt auf Gegenstände übersundischen Ursprungs 661 Thlr.; dagegen kommen in Abzug an Ver ütungen aus Beranlassung der Register⸗Revision 474 Thlr., an 3 irrthümlich erhoben gewe⸗ senen Hefällen 5102 Thlr., an Vergütungen für exvortirte Gegenstände 4667 Thlr. Die gemeinschaftliche Brutto⸗innabme stellt sich danach auf 4,669, 192 Thlr. Hiervon find abzusetzen die Kosten der Zollerhebung und des Zollschutzes an den Außengrenzen und sonstige Ausgaben mit zusammen 619, G Thlrn., und es kommen folglich zur gemeinschaftlichen Theilung zu stellen 4 070,111 Thlr. Davon fallen zul Preußen 2, 03 4,2715 Thlr., außer⸗ dem auf Luxemburg 21,954 Thlr., Bayern 526,87? Thlr., auf Sachsen 236,271 Thlr., auf Hannover 424,310 Thlr., auf Württemberg 193,465 Thlr, auf Baden 152,123 Thlr., auf Kurfürstenthum Hessen 82,225 Thlr., auf Großherzogthum Hessen 98,266 Thlr., auf Thüringen 118,837 Thlr., auf Braunschweig 28.47tz Thlr., auf Oldenburg 53,178 Thlr., auf Nassau 495619 Thlr. Es haben folglich von den beziebhungsweise erhobenen Be— tragen an die übrigen Staaten herauszuzahlen: Preußen 669 493, Sachsen 111,291, Braunschweig 32,559, Frankfurt a. M. 122050, zusammen 35,393 Thlr., wovon empfangen: Luxemburg 22,913 Thlr., Bayern 385,895 Thlr., Hannover 119,003 Thlr., Württemberg 110,096 Thlr., Baden 12,396 Thlr., Kurfürstenthum Hessen 18,538 Thlr., Großherzogthum Hessen 11,543 Thlr., Thüringen 36,3608 Thlr., Oldenburg 50,076 Thlr., Nassau 38,625 Thlr., zusammen vorstehende 9g35,393 Thlr.
— Im Regierungsbezirk Königsberg bestehen , e. Stiftun⸗ gen und Fonds für Kirchen- und Schulzwecke: 1) Unter—⸗ stüzungsfonds für Schulen in den kleinen Städten des Re— gierungsbezirks mit 541 Thlrn. Dieser Fonds ist aus den Tranksteuer⸗ Gefällen der kleinen Städte gebildet und zu dem angegebenen Zwecke
durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 16. Oktober 1817 bestimmt wor⸗
den — 2) Fonds zur Verbesserung der Volksschulen im Ermlande und für Weltgeistliche in Ostpreuß en und Litthauen mit 944 Thlrn. 2 Sgr. 3a. und 245 Thlrn. an sonstigen Einnah⸗ men. Es ko]mmen davon zur Verwendung 10 Thlr. an Verwaltungskosten, 390 Thlr. für katholische Weltgeistliche in Osipreußen, 392 Thlr. für ka—⸗ tholische Schullehrer, 245 Thlr. an das Bisthum Ermland. — 3) West⸗ preußischer Säcularisations-⸗Fonds mit 2140 Thlrn. (aus Staatsfonds)], Derselbe wird dem katholischen Lyceum Hosianum zu Braunsberg als Zuschuß gezahlt.
— Ueber den Zustand der Sparkasse des Kreises Rosenberg, tm Regierungsbezirk Marienwerder, geben folgende, aus amtlichen Berich= ien entnommene Mittheilungen näheren Aufschluß. Die Sparkasse wurde im Dezember 1847 errichte. Das Minimum der Einlagen ist 2 Sgr. 6 Pf., das Maximum 200 Thlr. An Zinsen gewährt die Sparkasse den Einzahlern 35 pCt. und erhält von den ausgeliebenen Kapitalien durch⸗ schnittlich 59 pCt. Am Schlusse des Jahres 1856 war ein Bestand von 5353 Thlrn. 19 Sgr. 8 Pf. vorhanden. Wahrend des Jahres 1857 sind hinzugetreten: a) durch neue Einlagen 2909 Thlr. 19 Sgr. 7 Pf., b) durch , von Zinsen 177 Thlr. 18 Sgr. 9 Pf. Im Jahre 1857 betrugen die Ausgaben der Sparkasse für zurückgenommene Ein⸗ lagen M] Thlr. 4 Sgr. 7 Pf. und es verblieb am Schlusse des Jahres 1857 an Einlagen ein Bestand von 63663 Thlrn. 23 Sgr. 5 Pf., so daß sich der Bestand gegen den Abschluß des Jahres 1856 um 1010 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. vermehrt hat. Ein Separat- oder Sparfonds ist nicht vor⸗ handen. Der Bestand des Reservefonds beträgt 225 Thlr. 11 Sgr. 1 Pf. Von diesem Vermögen der Sparkasse sind zinsbar angelegt: auf Hypothek 3399 Tblr. auf städtische und 2150 Thlr. auf laͤndliche Grundstuͤcke, 109 Thlr. in auf den Inhaber lautenden Papieren und 450 Thlr. auf ann, gegen Bürgschaft, zusammen 6099 Thlr. Die Zahl der im Umlaufe befindlichen Sparkassen-Quittungsbücher betrug: a) bis zur Ein⸗ lage von 20 Thlrn. — 1M Stück, b) von 20 Thlrn. bis 50 Thlr. — 49 Stück, e) von 50 Thlrn. bis 100 Tblr. — 38 Stück, d) von 109 Thlrn. bis 200 Thlr. — 12 Stuck, e) von 200 Thlrn. und darüber — 2 Stück, in Summa — 208 Stück. (Pr. C.)
— Ueber den Zustand der Sparkasse des Kreises Graudenz im Regierungsbezirk Marienwerder, geben folgende, aus amtlichen Berichten entnommene Mittheilungen näheren Aufschluß. Die Sparkasse wurde im Mai 1846 errichtet. Das Minimum der Einlagen ist 15 Sgr., das Maxi⸗ mum 584 Thlr. 25 Sgr. 19 Pf. An Zinsen gewährt die Sparkafse den Einzahlern 35 pCt. und erhält von den ausgeliehenen Kapitalien durch⸗ schnittlich 6 p6ét. Am Schlusse des Jahres 1856 war ein Bestand von 23 707 Thlr. 14 Sgr. 2 Pf. vorhanden. Während des Jahres 1857 sind hinzugetreten: a) durch neue Einlagen 7171 Thlr. 20 Sgr. 11 Pf., b) durch Zuschreibung von Zinsen 752 Thlr. 8 Sgr. 5 Pf. Im Jahre iss? betrugen die Ausgaben der Sparkasse für zurückgenommene Einlagen 07 Thlr. 11 Sgr. 6 Pf. und es verblieb am Schlusse des Jahres 1857 an Einlagen ein Bestand von 22, 924 Thlrn. 2 Sgr., so daß sich der Bestand gegen den Abschluß des Jahres 1856 um 823 Thlr. 12 Sgr. 2 Pf. vermindert hat. Ein Separat- oder Sparfends ist nicht vorhanden. Der Bestand des Neservefonds 2676 Thlr. 21 Sgr. 8 Pf. Von diesem Vermögen der Sparkasse sind zinsbar angelegt 13.083 Thlr. 9 Sgr. auf