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Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath,.
Graf von Renard, von Groß⸗Strehlitz. Der Erbschenk in Hinterpommern, Graf Krockow von
Wickerode, von Frockow.
Abgereist: Der General-Bau⸗-Direktor Mellin, nach Bad Teplitz.
Berlin, 21. Juni. Se. Majestaͤt der König haben Aller— gnädigst geriht, . nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung des von des Sultans Majestaäͤt ihnen verliehenen Med— schidie⸗Ordens zu ertheilen, und zwar;
der zweiten Klasse: . dem vortragenden Rath im Ministerium der auswaͤrtigen An⸗ gelegenheiten, Geheimen Legations-Rath Abeken; l dem Legations-Secretair von Gundlach, bisher bei der Ge⸗ sandtschaft zu Konstantinopel, und . dem Geheimen Hofrath Weymann im Ministerium der aus— wärtigen Angelegenheiten; so wie der vierten Klasse: dem stonsul in Belgrad, Meroni, dem Geheimen expedirenden Secretair Franke und dem Hülfsarbeiter Sperling bei der Gesandtschaft zu Konstan⸗ tinopel.
Summarische Uebersicht der immatrikulirten Stu⸗ direnden auf der Akademie zu Münster im Sommer— Semester 1858.
Von Michaelis 1857 bis Ostern 1858 sind gewesen
Davon sind abgegangen
Es sind demnach geblieben
Dazu sind in diesem Semester gekommen..
Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt also Davon befinden sich:
n der theologischen Fakultät 8 der philosophischen Fakultät
Summa
Außerdem besuchen die Akademie, als Hospitanten, die zum Hören . der Vorlesungen berechtigt sind 5 Gesammtzahl 454 Unter den immatrikulirten Studirenden sind aus der Rheinprovinz 146, aus der Provinz Sachsen 10, Brandenburg 2, Schlesien 1, Posen 6, Westpreußen 7, Ostpreußen 6, Ausländer 33; nämlich 15 aus dem König⸗ reiche Hannover, 13 aus dem Großherzogthum Oldenburg, 2 aus Luxem⸗ burg, Laus Waldeck, 1 aus dem Großherzogthum Hessen und 1 aus dem
Herzogthum Nassau.
Vt i cht amtliches.
Preußen. Potsdam, 21. Juni. Ihre Majestäten der König und die Königin begaben Sich gestern Vormittags nach Sacrow und wohnten in der dortigen Kirche dem Gottes⸗ dienste bei. Nach der Rückkehr empfingen Allerhöchstdieselben auf Sanssouci den Besuch des Prinzen Friedrich von Preußen Königliche Hoheit. Abends begaben Sich Ihre Königlichen Majestäten nach Charlottenhof zum Thee, woran auch Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Karl, Friedrich, Georg und Adalbert Theil nahmen.
Berlin, 21. Juni. Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen traf heute Vormittags um 11 Uhr von Schloß Ba— belsberg im Palais hier ein. Unterwegs hatte Se. Königliche Hoheit den Vortrag des Wirklichen Geheimen Rathes Illaire ent— gegen genommen. Im Palais erwartete der Minister-Präsident Se. Königliche Hoheit, um Höchstdemselben Vortrag zu halten. Gegen 2 Uhr empfing Höchstderselbe den Präsidenten des Ober— tirchenraths, Wirklichen Geheimen Rath von Uechtritz.
Lippe. Detmold, 18. Juni. Die Landtags⸗-Abgeordneten find am 15ten in ihre Heimath wieder zurückgekehrt. Waͤhrend der diesmaligen kurzen Diät von 8 Tagen haben sie hauptsächlich die Etats berathen und, wie es scheint, ohne erhebliche Abweichun— gen von den Propositionen, festgestellt, aber auch noch zwei andere Gegenstände berührt. Zunächst haben sie nämlich, unter dem Aus— druck des Wunsches, daß Prinz Woldemar geneigen möge, sich bal⸗ digst zu vermählen, vom Lande eine jährliche Dotation von 6000 Thlrn. offerirt, und dann die Proposition wegen Entschädigung der
960 Thlrn. verlangt wurde, abgelehnt hatten.
der Juden im Betrage von jährlich 500 Thlrn, angenommen, die sie auf dem vorigen Landtage, als die volle Summe zu jährlich
(Westf. Itg)
Sachsen. Gotha, 17. Juni. Der jetzt noch der Finanz⸗ Kommission des Sonderlandtags vorliegende Voranschlag zur Staatskasse auf die Finanzperiode vom 1. Juli 1858 bis Ende Juni 1861 zeigt in Einnahme und Ausgabe die Summe von 579,600 Thlr., um 400 Thlr. höher als für die vergangene Finanz⸗ Periode. Durch die Ablösung der von der Domaine an den Staat abgetretenen Lehens⸗ und Zinsgefälle ist ein Einnahme— Abfall von 23,420 Thlr. entstanden und es hat deshalb die Staats— Regierung auf einen Ausweg zur Deckung dieses Defizits Bedacht nehmen müssen. Sie hat geglaubt, einen solchen darin zu finden, daß sie die Position für Sporteln um 3800 Thlr. erhöhte, welche Erhöhung durch eine Erhöhung der Sporteltaxe bei Kauf- und Tauschfällen, so wie bei Verpfändung ermöglicht werden soll. Ferner ist die Grundsteuer mit 73,662 Thlr., anstatt früher 64,377 Thlr., etatisirt.
Frankfurt, 19. Juni. In der Bundestagssitz ung vom 17. d. M. wurden erfolgte Einzahlungen zu dem Fonds für Unterstützung der Gesellschaft für Deutschlands ältere Geschichts— kunde angezeigt, und von dem Präsidium die Ergebnisse der von der Kassenderwaltung über den gedachten Fonds für das verflossene Jahr gestellten Rechnung zur Kenntniß und Genehmigung mitge— theilt. Im Vollzuge des Beschlusses vom 15. April J. J. ließ die herzoglich anhalt⸗dessau⸗-köͤthensche Regierung über die zu Hebung der Beschwerden der Gesammtlandschaft der anhaltischen Herzog— thümer getroffenen Einleitungen Anzeige erstatten. Der Gesandte der freien Stadt Frankfurt stellte den Antrag auf Aufhebung der Bestimmung des Bundesbeschlusses vom 9. Dezember 1830 lit. A. Ziffer 3, nach welcher die Stadt Frankfurt für ihr Kontingent zum Bundesheere, anstatt jedes sie treffenden Kavalleristen und Artlleristen, 3 Infanteristen zu stellen hat, indem diese Bestim— mung unter den gegenwärtigen Verhältnissen eine drückende Ueberbürdung veranlasse. Der Antrag wurde dem Ausschusse in Militair-Angelegenheiten zugewiesen. Dieser Ausschuß legte einen Bericht der Militair-ftommission, in welchem die Beibringung der noch fehlenden Notizen über die Eisenbahnen Deutschlands, und die Vervollständigung derselben in Anregung gebracht wird, der Versammlung vor, und es ersuchte diese die betreffenden Regierun— gen um geneigte Berücksichtigung der Militair-Kommission. Die von demselben Ausschusse vorgelegte Verpflichtung des nen— ernannten Kommandanten der Bundesfestung Luxemburg für den Dienst des Bundes wurde der Vorschrift entsprechend befunden und die desfallsige Urkunde in das Bundes-Archiv hinterlegt. Für den Festungsbau zu Ulm stellte die Versammlung der Mi— litair⸗-Kommission einen Betrag aus dem Reservefonds, zu Bestrei— tung der Kosten einiger unvorhergesehener Bedürfnisse, zur Verfügung. Eine Eingabe des Herrn Bischofs von Mainz vom 7. v. M. in Bezug auf die Wiederherstellung der als Garnisonskirche benutzten Stephanskirche zu Mainz wurde, im Hinblicke auf den Bundes— beschluß vom 6ten v. M., den durch die Pulver-Explosion vom 18. November v. J. veranlaßten Schaden betreffend, in welchem auf die Garnisonskirchen zu Mainz bereits Bedacht genommen ist, der Großherzoglichen hessischen Regierung durch Vermittelung ihres Herrn Gesandten zur thunlichsten Berücksichtigung empfohlen. Einem vormaligen Marine-⸗Beamten ließ die Versammlung auf sein Ansuchen im Wesentlichen die Gründe kund geben, aus welchen der von ihm erhobene Anspruch auf eine Pension aus Bundesmitteln als unbegründet erkannt und abgelehnt worden war. Endlich genehmigte die Versammlung die Antheilnahme des hessen-homburgischen Kontingents an Waffenübungen der zu Frank— furt garnisonirenden Bundestruppen, und stellte die weiteren Ein—
leitungen hierzu der landgräflichen Regierung und dem Oberzstom—
mando hierselbst anheim. (Fr. Bl.)
Nassau. Wiesbaden, 18. Juni. In der heutigen Sitzung der Stände-Versammlung wurde eine vom Regierungs— Kommissär übergebene Proposition, die Anforderung von 6000 Fl. als Zuschuß aus der Staatskasse für die Aufbesserung der Schul—
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lehrergehalte betreffend, dem Budget-Ausschuß überwiesen.
Württemberg. Stuttgart, 18. Juni. Die Stände— versammlung ist bis zum 5. Juli vertagt, um den Ausschüssen Zeit zur Vollendung ihrer Arbeiten zu gönnen.
Großbritannien und Irland. London, 18. Juni. In der gestrigen Oberhaus ⸗Sitzung überreichte der Bischof von Sxford eine Petition aus Jamaica, in welcher Beschwerde darüber ge— führt wird, daß die spanische Regierung sortwährend die den Sklaven⸗— handel betreffenden Verträge verletze. Zugleich begehrt die Bittschrift, daß Maßregeln ergriffen werden mögen, um Spanien zur Erfüllung seiner bertragsmäßig eingegangenen Verbindlichkeiten anzuhalten. Er glaube so⸗ gar, daß Personen, die dem spanischen Throne nahe ständen, aus dem
Rentkammer für die weggefallenen Schutz- resp. Konzessionsgelder
cubanischen Sklavenhandel pecuniairen Vortheil zögen. England sei in
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jeder Weise verpflichtet, darauf zu sehen, daß Spanien die Bestimmungen 6 m,, ,, erfülle. So lange die Sklaven⸗ Einfuhr nach Euba fortdauere, werde stets die Gefahr vorhanden sein, daß Eng⸗ land in eine bedenkliche Koͤllision mit den Vereinigten Staaten von Amerika gerathe. Spanien müsse gezwungen werden, das für Cuba zu thun, was Portugal für Brasilien gethan habe. Lord Brougham sprach in ähnlichem Sinne. Der Earl von Malmesburhy bedauerte, daß dieser Gegenstand in anderen Ländern nicht, das gleiche Interesse errege, wie in England. Jedes englische Ministerium habe versucht, Spanien zu ver⸗ anlassen, daß es in der Sache seine Pflicht thue, Alle Bemühungen aber selen vergebens gewesen; denn die spanische Regierung habe denselben das furchtbarste Hinderniß entgegengesetzt, nämlich den hartnäckigsten passiven Widerstand. Daß man das zur e en w des Sklavenhandels be⸗ stimmte Geschwader nach den cubanischen Gewässern gesandt habe, statt es an der afrikanischen Küste zu lassen, halte er für einen bedauerlichen Miß⸗ riff. England und die anderen europäischen Staaten hatten sich stets gar ebt, Cuba für Spanien zu erhalten und gegen feindliche Invafion zu schützen. Wenn aber Spanien fortfahre, sich so gewissenlos zu benehmen und eine solche niederträchtige Undankbarkeit gegen England an den Tag zu legen, so werbe die englische Negierung, statt Partei für Spanien zu ergreifen, dasselbe den Folgen seines Handelns überlassen. Egrl Grey rügte das Benehmen der französischen und der amerikanischen Regierung. Der letzteren gegenüber räth er die größte Vorsicht und Langmuth an. Der Earl bon Aberdeen begreift nicht, wie die englischen See-Offiziere im Golf von Mexiko, wenn sie ihren Instructionen treu geblieben sind, sich frevelhafte Gewalithätigkeiten haben zu Schulden kommen lassen. Es wird beschlossen, die Petition auf den Tisch des Hauses niederzulegen. In der Unterhaus-Sitzung wurde die Debatte über die ind i⸗ schen Resolutionen wieder aufgenommen. Die sechste Resolution kommt zur Sprache. Sie lautet: „Die Mitglieder des zu ernennenden Theiles der Rathskammer sollen als allgemeine Regel unter den vorerwähnten Bedingungen von Ihrer Majestät ernannt werden, und mindestens die Haͤlfte der zu wählenden Mitglieder soll den gleichen Bedingungen unter⸗ worfen sein. Lord Stanlev bemerkt, die Regierung habe den Plan, daß von den fünfzehn Mitgliedern der Nathskammer acht durch die Krone zu ernennen und bie sieben übrigen von dem gegenwärtig vorhandenen Direktorium der ostindischen Compagnie zu erwählen seien. Wenn eine Stelle vacant werde, so solle die Neuwahl abwechselnd der Krone und der Rathskammer zustehen. Lord Palmerston räth zur Vertagung der Diskussion über diese Resolution, damit dem Hause Zeit vergönnt werde, fich den Gegenstand reiflich zu überlegen. Seines Erachtens muß den Grundsätzen der britischen Verfassung zufolge die Vexantwortlichkeit für die Ernennung der Nathskammer-Mitglieder den Ministern der Krone zu— fallen. Der Schatzkanzler schlägt vor, die auf Zusammensetzung der Rathskammer bezüglichen Artikel 6 und 7 vorläufig wegzulafsen und die Debatte bis zu dem Augenblicke zu verschieben, wo die Regierungsvorlage gedruckt sein werde, Lord Stanley bringt eine auf die bereits angenomme— nen fünf Resolutionen gestützte Bill ein, und dieselbe wird zum ersten Male verlesen. Die zweite Lesung wird auf nächsten Donnerstag an— beraumt. — 19. Juni. Der Herzog und die Herzogin von Aumale statteten gestern Ihrer Majestät der Königin einen Besuch in Buckingham Palace ab. Der König der n, besuchte gestern die Herzogin von Kent, die Herzogin von Cambridge und den Herzog von Cambridge im Palaste von St. James. Der König der Belgier empfing Vesuche von dem Prinzen August von Sachsen⸗— Coburg, dem Herzog und der Herzogin von Aumale, dem Herzog von Nemours und dem Prinzen von Joinville. Die Königin gab gestern Abends ein Konzert. . In der gestrigen Unterhaus-Sitzung erklärte Fitzgerald in Erwiderung auf eine Frage Horsfgll's die Angabe, daß die Pollmach⸗ ten der Vertreter der verbündeten Mächte in China neuerdings beschränkt worden seien, für unrichtig. Bright drückte den Wunsch aus, daß die Regierung das Haus von dem Stande der Beziehungen zu Amerika in Kenntniß setzen möge. Fitzgerald hält es für nicht rathsam, diesen Hegenstand jetzt zur Sprache zu bringen, da die Anregung desselben in England und Amerila Besorgnisse erwecken könnte. Wenn englischerseits Unrecht begangen worden sei, so werde die Regierung dasselbe offen ein— gestehen. Die Nachrichten von den sogenannten britischen Frevelthaten seien offenbar übertrieben. Doch glaube er gern, daß die amerikanische Regie⸗ rung bona fide gehandelt habe. Auch werde sich mit derselben wohl nach Feststellung der Erxeignisse ein Abkommen in Bezug auf Maßregeln zur Unterdrückung des Sklavenhandels treffen lassen. Das Durch— suchungsrecht sei von der Regierung der Vereinigten Staaten nie aner—
kannt worden, und die englischen ö seien der Ansicht, daß Eng-
land nicht das Recht habe, amerikanische Schiffe zu visitiren. Es würde
der englischen Regierung nicht geziemen, dies nicht einzugestehen. Die
Regierung Ihrer Majestät ziehe in Erwägung, ob es nicht wünschens— werth sei, das englische Geschwader aus den cubanischen Gewässern zu entfernen. Den englischen See-Offizieren seien seit den ihnen unter der Regierung Lord Aberdeen's ertheilten Instructionen keine neuen In— structionen ertheilt worden, außer insofern, als man sie angewiesen habe, mit der größten Vorsicht zu verfahren. Roebuck rügte den Ton dessen sich ben ö en in Washington bedient habe und der anständiger und gebildeter Leute nicht würdig gewesen sei. England sei bestrebt, gute Beziehungen zu den Amerikanern auf— recht zu erhalten und dabei die Rechte Großbritanniens zu vertheidigen,
ohne die Bürger der Vereinigten Staaten zu beleidigen. England sei es
eben blos darum zu thun, einen gräulichen Frevel an der Menschheit, den Sklavenhandel, zu unterdrücken. Zu diesem Zwecke seien gewisse Instruc—
tionen ertheilt worben, und es sei möglich, daß junge Leute sich durch ihren Eifer hätten verleiten lassen, ihre Instructionen ein wenig zu über⸗
schreiten. Im Allgemeinen jedoch glaube er, daß die englischen Offiziere blos ihre Pflicht geihan hätten. Lord J. Russell legte den im Kongreß zu Washington gehaltenen heftigen Reden gegen England keine große
Wichtigkeit bei. Der gemäßigten Rede des Herrn Fitzgerald schenkt er seinen Beifall. Lord Palmerston meinte, daß die in Bezug auf diese Angelegenheit so vielfach verbreiteten Gerüchte hauptsächlich von Skla⸗ venhändlern ausgegangen seien. Die Regierung der Vereinigten Staaten habe stets den Wunsch kund gegeben, dem scheußlichen Menschenhandel Einhalt zu thun. Er hoffe, daß Ihrer Majestät Regierung die der Vereinigten Staaten veranlassen werde, 14 sie amerikanische Kreuzer nach Cuba senden werde, um den Mißbrauch der amerikanischen Flagge durch Portugiesen, Spanier und Banditen aller Nationen zu verhindern. Der Schatzkanzler bemerkte, die englische Re⸗ gierung habe, um dem Piratenthum der scheußlichsten Art ein Ende zu machen, die Regierung der Vereinigten Staaten gebeten, ihr Mittel vor⸗ zuschlagen, durch welche dem Uebelstande Einhalt gethan werden könne, und sie habe ihre Bereitwilligkeit ausgedrückt, mit der amerikanischen Negierung zur Lösung der Frage zu cooperiren. Eine Antwort sei noch nicht eingetroffen, doch glaube er, man dürfe die Sache nicht in einem zu düsteren Lichte ansehen. In Bezug auf alle großen Prinzipien der Politik herrsche im Allgemeinen Uebereinstimmung zwischen den beiden Regierungen. Auch sei eigentlich kein hinreichender Grund vorhanden, der Argwohn oder Eifersucht zwischen ihnen veranlassen könnte. Eine vorübergehende ge⸗ reizte Stimmung werde das gute Einvernehmen zwischen den beiden Ländern, dessen Erhaltung so wuͤnschenswerth sei, wohl schwerlich stören.
Frankreich. Paris, 18. Juni. Der „Moniteur“ meldet,
daß am 13. die Ratificationen des Vertrages vom 16. November 1857 zwischen Frankreich und Baden wegen des Baues einer festen Rhein⸗Brücke bei Kehl ausgewechselt wurden. Der Kaiser hat den Senats-Beschluß vom 14. Mai über die Kompetenz des hohen Gerichtshofes am 14. Juni bestätigt, und der „Moniteur“ veröffentlicht heute nebst dieser Meldung den be— treffenden Beschluß, dessen sieben Artikel lauten:
Artikel 1. Der durch Senatus⸗Consult vom 10. Juli 1852 organi⸗ sirte hohe Gerichtshof erkennt über Verbrechen und Vergehen, welche durch Prinzen der Kaiserlichen Familie und der Familie des Kaisers, durch Minister, Groß-Offiziere der Krone, durch Großkreuze der Ehrenlegion, Gesandte, Senatoren und Staatsräthe begangen wurden. Dennoch aber bleiben die wegen auf den Militairdienst bezüglicher Thaten verfolgten Senatoren, dem Militair⸗Gesetzbuche für die Land- und See-Armeen ent⸗ sprechend, durch die Militair-Gerichtsbarkeit abzuurtheilen. Art. 2. Betrifft die Verfolgung ein Vergehen, so wird nach Art. 11 und 12, §8§. 1 und 2, 13 und 14 des Senatus⸗-Consultes vom 10. Juli 1852 verfahren. Die Aburtheilungs⸗Kammer (Chambre de jugement) wird ohne Beistand der Jury urtheilen. Aber in diesem Falle werden ihr der Präfident des Cassa—⸗ tionshofes und die drei Präsidenten der Kammer dieses Hofes oder an deren Stelle die fie vertretenden Räthe beigegeben werden. Der erste Präsident führt den Vorsitz. Art. 3. Wenn Minister vom Senate in Anklagezustand versetzt werden, so wird auf Grund des Art. 13 der Constitution die Aburtheilungs⸗ Kammer des hohen Gerichtshofes durch kaiserliches Dekret zusammen⸗ berufen, worin der Sitzungsort und der Tag der Eröffnung der Debatten bestimmt ist. Art. 4. Wenn der Angeklagte oder Angeschuldigte für schuldig erkannt ist, so spricht der hohe Gerichtshof die vom Gesetze fest— gestellre Strafe aus. Art. 5. Die in Art. 1J bezeichneten Würdenträger oder hohen Staatsdiener, gegen welche ein Festhaltungs- oder Haftsbefehl erlassen wurde, sind ihrer . provisorisch enthoben. Art. 6. Kein Mitglied des Senates kann wegen eines Verbrechens, Vergehens oder einer Uebertretung, worauf Gefängnißstrafe gesetzt ist, verfolgt oder ver⸗ haftet werden, ohne daß die Ermächtigung des Senates zur Verfolgun vorhergeht. Das Verhaftungs-Protokoll im Falle der Betretung 26 einem Verbrechen wird dem Senat durch den Justiz-Minister unverzüglich übermittelt, und entscheidet dieser vorkommendenfalls über die zu er— theilende Verfolgungs-Ermächtigung. Diese Ermächtigung ist nicht erfor— derlich, wenn es sich um Militair-Dienstsachen handelt. Art. J. Alle Bestimmungen des Senats ⸗Beschlusses vom 10. Juli 1852, welche nicht durch vorstehende Artikel aufgehoben werden, bleiben in Kraft.
— 19. Juni. Die Vereinigung des Mittelmeer- und Ocean— Geschwaders, letzteres mit dem Standorte Brest, in Cherbourg, ist jetzt eine ausgemachte Sache. Am 7. Juni brach Admiral Romain Desfossés von Toulon auf und wird bis zum 30. Juli nach Um— segelung der pyrenäischen Halbinsel in Brest erwartet, während Admiral Jurien de la Graviére am 15. Juli das Adriatische Meer verlassen und dem Mittelmeer⸗Geschwader mit seinem Linien-Dampfer nacheilen soll, indeß eine Dampf-Fregatte an der albanischen Küste verbleibt. Der Kaiser wird mit dem gesammten glänzenden Doppel— Geschwader von Cherbourg nach Brest fahren.
Der „Constitutionnel“ bringt folgende Mittheilung: „Mehrere österreichische Blätter reden fortwährend von türkischen Truppen, welche in der Umgegend von Grahowo zu dem Zwecke, die Mon⸗ tenegriner anzugreifen, zusammengezogen würden. Die von der Pforte eingegangenen förmlichen Verpflichtungen, gegen Montenegro nichts zu unternehmen, gestatten die Annahme nicht, daß diese Vor— kehrungen dieses Fürstenihum bedrohen könnten. Die in Rede stehen— den Truppen sollen vielmehr für die Herzegowina und Bosnien be— stimmt sein.“ Zugleich erklärt der „Constitutionnel“ die Gerüchte von einem zwischen Oesterreich und der Pforte wegen Bosnien und der Herzegowina abgeschlossenen Vertrage für grundlos.
Eine telegraphische Depesche, welche der Mariné-Minister be— kommen hat, kündigt an, daß die „Impetueuse“ vor Gravosa ange— kommen ist, meldet aber noch nichts von der Rückfahrt des „Eylau“.
— 20. Juni. Wie der heutige ‚„Moniteur“ meldet, hat die sechste Konferenz wegen der Organisfation der Don au-Fürsten— thümer gestern startgefunden.
Das amtliche Blatt meldet ferner, daß die gestern von ihm