Ehronologische Uebersicht
der in dem
Königlich Preußischen Staats Anzeiger
vom Juli bis Ende Dezember 1858
enthaltenen
Gesetze, Verordnungen, Bekanntmachungen ꝛc.
Datu m. nhalt.
18572 24. Oktober Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz-Konflikte, daß, wenn Jemand seine schulpflichtigen Kinder mit Genehmigung der vorgesetzten Auffichtsbehörde in eine andere als die ordentliche Schule des Ortes schickt und gleichwohl von dem Ortsschullehrer, unter Berufung auf seine Vocation, wegen Zahlung von Schulgeld in Anspruch genommen wird, darüber, ob diese Forderung be⸗ gründet, nicht im Rechtswege, sondern von der Verwaltungsbehörde zu entscheiden ist ; J. Nobember Desgl., daß, wenn bei der Umpflasterung einer Straße von Seiten der Polizeibehörde für nothwendig be⸗ funden wird, den Straßendamm niedriger zu legen; und dadurch für einzelne Hausbesitzer Nachtheile entstehen, diese zwar Entschäͤdigung, nicht aber die Wiederherstellung des früheren Zustandes im Rechts⸗ wege verlangen können, und die Berufung auf §. 187, Theil L. Tit. 8, des Allgemeinen Landrechts nicht geeignet ist, dig Zul it 9 e 5 ern d Desgl., daß, über die Frage, ob die Ei enbahn-Gesellschaften in Berlin ver lichtet si Mieths steue beizutragen, der . unzuläͤssig sei ... 22. . . Desgl., daß, wenn gegen den' Rendanten einer Kirchenkasse Ordnungsstrafen verhängt werde ei er ben Befehle des Landraths, die für die Ausführung einer ö , ö. der Kirchenkasse zu erstatten nicht Folge leistet, der Rechtsweg dagegen unzulässig und der Einwand des Nendanten, daß er ohne Anweisung des ihm vorgesetzten Kirchenraths keine Zählung aus der Kirchen⸗ kasse leisten dürfe, nicht geeignet ist, um den Rechtsweg zu begründen z ; ö ; K ö. Orts-Statut für Berlin, betr. das Verhältniß der selbststaͤndigen Gewerbetrero enen ** * ceich der Gesellen 6
oder Gehülfen und Lehrlinge, so wie der gewerblichen Unkerstützungs⸗Kassen . 2 1858 1381
J. Januar Bekanntm. Ersatzleistung für die präkludirten Kassen⸗Anweisungen vom Jahre 1835 und für die Darlehns⸗ Kassenscheine vom Jahre ö / / : 1507 1553 1617 1741 1774 1914 1942 2049 2082 2103 2134 2209 2253 2346
eidung der Kompetenz⸗ Konflikte, daß, wenn unter den thum ein es bestimmten Armen Fonds der Kirche oder unterworfen, dagegen die Frage, wem die Ver⸗ admuͤnistrativer Natur und deshalb
érkenntniß des Königliche Parteien Streit darüb Fer Orts⸗Gemeinde zusteht, waltung und Beauf sichtigun von den Verwaltungs⸗Vehör se wenn ein Schul lbesuchs die Anwendung g beschlossen hat, gegen welcher in Ausführung Kind, ohne die Grenzen der Schu gezüuͤchtigt hat, eine ge⸗
Desgl., daß Streit wege unterworfen er nich Deckung eines Ki efizits handelt; ; ö Parochle einer best lichen Gemeinde gehöre, orden zusteht. .:.. 4. Februar i r. des Königl. Ober-Tribunals, betr. die allgemeinen ch außerhalb des 1 . Stempelfreiheit amtlicher, zum Zweck der Gerichtshofes zur Enischeidung der Kompetenz⸗Konflikte, daß gegen die Erhebung gommunal⸗Einkommensteuer, welche mit Genehmigung der vorge⸗ 1dnet worden, der Rechtsweg nur zulässig sei, wenn eine Privilegium, Verjährung) in Anspruch ge⸗ der Einwand des Schuldners, daß sein gemeinde gehöre, nicht geeignet sei,
Desgl., daß, wenn zum Bau einer städtischen girche chen Behörden als Patronatslast übernommen und demnãchst riheilt worden