1852 na. peng aeten ee r,, an,
aal ub, . —— an. ae Gerin dit Eupen des oni]
Berliner Börse vom S. Juli 1858. . Preußifaen Staate nteigens
Me das Dierteitabr Königli reusßischer Umtlicher Wechsel-. Fonds- und CGeld-(ours. kElsenbahn · Actlen. . w * wier, e, e, e. Brf. G14. 15 Br. ld. If Br. Gl I. Br. . 1er, D, dernen,
preis- Erhohung ; / . Aachen-Dieseldorf.. 3 S1 Magd. Wittenb. Pr. ] — — x ( w eehael- Comrac. PFfandbriete. do. Prioritits- 1 S7 86) Müuneter-llammer. 1 - do. II. Emission WKie derschles. MNirk. 4 92
Amsterdam 50 FL I Kur 111 141IkKur- und Neumiärk. 3) Sit SM. do. III. Emission t do- Frioritate- 2. 1 217 9
dito ; 2 M. 1400 140 Oςtpreussische-.... 31 82 Aachen -— Mastrichter 355 31 do. Cenv. Frioritate- P J — n 3 X ) . Hamburg- 1497 149 Pommersche. 3 231 do. Prioritite s 83 — do. do. III. Serie l 4 ,. 2
ö. 7 u. qᷣo. si = 40. ac. fr. Series — 1 r* 9
8 x ** , . 6 w 56 23 x se mi . e . 3 , R 2 . 2 2 e . ** e e, , . m . . w ö
dito 149 149 Posensehe..... . 1 II. Emission 5 ö 246 S6 Berg- Mark. Lit. A. 75 Niederschl. Lweigb. do. (Stamm-) Prior.
Wien im 20FIF. 150 FI. 96 S965 Vom Staat garantrte do. Prioritiis - 5 . Oberschl. Litt. Au. C. . Auges bur 159 E 1017 1011 Litt. B. 3, do. do. II. Serie 5 1921 do. Litt. B. 3 128
1 O 282 3 n 2 2 AM. 4 im in Cour. im 11 ThlI. 8 T. 99 Westpreuss. do. III. S. . St.-3I gar. 37 761 do. Litt. A. . m 2 2 3 8
1 797 79 Schlesisehe. 86 do. do. Lit. B.
1858.
fue, 00 Thlr oo son a0. ne mr, r 4. 4. Hun. n. n FrRef. a2. N. add. W. 100 FI. 2 M. 56 209565 16 o. do. II. Serie 6 — do. Lütt. D. 4 ; n rtr. ͤ 86 6 86 6 . 4158. Berlin, Sonnabend, den 10. Juli
Fetersburg 109 8. R.... 99 999 Rentenbriete. , a 2 . 6 * * . 2 109 1081 m o o. d0. Ser. 1 . 0. 90. Liti. F. 4 : — * m 1 * 4 Berl. Anh. Litt. Au. B. 23 1231 0ppeln- Tarn. Frior. ;
= , 93 9 2 do. Prioritits- 1 p nen, Wind. isi -V. . 36 91 40. 40 1 97 96 lo. Fr. IL. u. il. Series r mm m, 191 Berlin- IIambhurger. — 1094 40. III. Serie 5
Bremen 100 Th. L...
Fonda - Comree. x — M in iste rium für Sandel, Gewerbe und offentliche enthält eine Verhandlung zwischen demselben und einer Anzahl von Ver⸗
Freiwillige Anleihe
Rhein- und Weetpi. — 931 983. 40.
Staata- Anleihen v. 1850, 18521, 1854, 1855, 1857 4
dito von 1856... ... 4
dito ven 186... ... 4
Sta ats · Schuldseheine .. 3 Pramien-Anl. v. 18552 100 Th. 3 Kur- u. Neum. Schuldverschr. 3 Oder-Deiehbau-0Obligationen.. 4 Berliner Stadt-Obligatie nen. 3 do do. 5.84
Schlesische... ......
Friedrichs d' or.... CGold-Kronen Andere Goldmünzen
Si ehsische.. 493
Pr. Bk. Anth. Scheine 4 140 139 do. Prior. Ob
83 brioritats 1 102 1011IRheinische ** do. do. II. Em. S 101 140. Stamm- Prior. i Berlin- Potsd. . 137 136 do. Prioritate-Oblig. g. 1 90 0. vom Staat gar. 3 do. do. Liti. 8&1 9 981 RhRrt. Erf. .- Kr. Gdb. 3 do. do. Litt. D. 89. 989! do. Prioritats- I Berlin- Stettiner. J. do. II. Serie ] do. Prior. Gblig. 14 98 99 do. IIl. Serie 4 do. do. II. Seri 4 »6J S5 Sitargard-Fosen. 31 Bresl. Schw. Freib. 95 do. Prioritits- 1 Brieg - Neisse. 1 641 631 do. Il. Emiasion 4 Coln- Crefelder... 697 68. Thüringer
do. Prioritats- 1 do. Prior. Oblig. 4 Coöln- Mindener. 3 145 141 40. III. Sene 4
Prior. Oblig. I 1090 991 do. IV. Serie
do. II. En. 5 — 192 Wilh. (Cosel-Odbg. do. ...... 4 — 871d0o. (Stamm-) Frior. 1 IIl. Emission 14. — — 140. do. de. 5 IV. Emission! S6 S5 do. PFriorita te- 1 Magdeb. - Ilalb erst. — 193 40. III. Emission 1 Magdeb. Wittenb. — 311
Nichtamtliche Votirungen.
Ef Br. EGld. Uf Br. Gld.
Aus länd. Eisenb. - Inländ. Fonds.
Stamm- Actien. Kass. Vereins- BR. Act. 4 122 — Amsterdam - Rotterdam 4 66 6 Pantiger Privatbank 1 2844. ür . . — Privatbank i So Loebau- Littau 1 Nas dehurtzer * ; 87
jwigshafen-Bexbach 1431 Posener J 85. . re e. ö !. ‚ z? Berl. Hand. Gesellsch.
Neustadt Weissenburg 4 Disc. Commandit-Anth. n m n 6 47; 46 Preuss. Hand. Gesellsch.
Nordb. (Friedr. Wilh. 1 — 53 Schles. Bank- Verein. Oester franz. Staatsbahn 3 169 168 abrik v. Eisenbahuabed. Larakoje-Selo.... .. fe. .
Ausl. Prioritäts- lIreuss. Eisenb.- Actien. Quittung sbogen.
Nordd. (Friedr. Wilh.) 5 Bresl. Schw. Frb.lII.E. 9 — Belg. Qblig. J. del! Est ] — Rheinische II. Em. — do. Samb. ei Meuse 4 do. III. Em. 80
Oester. franz. Staatsbahn 3 54
79 Rbein-Hahe .... ...... 4 605 —
6 Coburger Creditbank.
Ef Br. EGId. 1f Russ. Engl. Anleihe 1
Ausländ. Fonds. do. Poln. Schatz -ObI. 4
— Bank. 1041 193, do. de. Cert. L. A. 5
Bremer Bank.... 4è 1005 993 do. do. L. B. 29 EI.
701 Poln. Pfandbr. in S.-R. 1 Darmalidter Bunk .... 4 92 91 do. Fart. 500 FI.... 4 Dessauer Credit 4 19 Dessauer-Prämien-Anl. 3
ö Ceraer Bank 80 lIlamb. 8t. — Präm. - Anl.
Gothaer Privath. ..... ᷣ 7 Lübecker Staats- Anl.. 1 Leipziger Creditbank.. 8 671 Kurhess. Pr. OQbl. MM Ih. Meininger Creditb. .. .. N. Bad. do. 35 FI... Norddeutsche Bank... 2 81 Span. 3X inl. Schuld. 3 Thüringer Bank...... 5 74 1. 1234 c2teigende 1 Weimar. Bank. .. .... 957 941 ;
do. National- Anleihe 5 .
do. Prim. Anleihe 14 106 195 Russ. Stiegl. 5. Anl. 5 104 103 do. do. 6. Anl. 5 — 106
do. v. Rothachild Lst.5 — I081
— — —
Berlin-Stettiner 197 2 1097 gem. Darmst. Baak 92 2 91 2 926 gem. Oestr. National-Anleihe 81 a2 * gem.
— —— —
Berlin. S. Juli. Die Börse hewegte sich heut bei jedoch nur geringem Geschäft sowohl für Eisenbahn-, als Bank- und Credit-Actien in fester Haltung, wodurch die meisten ihren gestrigen Stand behaup-— teten, nur einzelne wurden tu besseren Preisen Lehanꝗselt. rer t, . Fonds ohne erhebliche Veränderungen.
Berliner &etretdehörse vom 8. Juli. Weinen loes 66 — 76. Thlr. Roggen loco 45) Thlr, Juli - August 45 — 455 — 44 Thlr. ber., August September 653 — 455 Thlr. bez., September“ Oktober 465. — 45) bis 45 56 Oktbr.- Novbr. 46. — 453 —- 4853 Thlr. ben.
Hafer, loc 31 - 337 Thlr.
küböj loco 167 Talr. ber, 16 Br., Juli u. JuliAugust 163 - 16 Thlr. ber, 165 Br., 16 G., Septemher-Oktober 15 — Thlr. bet. G., 16. Br., Oktober-Nov., iß — Thlr. bet. u. G., 16! Br.
Leinöl 14 Thlr.
Spiritus loco 19, Thlr. bez., Juli - August 19. — — “ Thlr. ber. u. G., 20 Br.,, August - Septbr. MM) — 19 20 Thlr. ber. u. G., 207 Br., 1 „Oktober u. Okiober-November 21-20 — 207 Thlr. bez. u. . 2 Pn.
Roggen und Spiritus int weiteren Rüchgzange, wurden am Schlusse besser bezahlt. Auch Rüböl etwas höhen.
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober Hofbuch druckerei.
(Rudolpb Decker.)
Arbeiten.
Der Baumeister Opel zu Swinemünde ist zum Königlichen Landbaumeister ernannt und demselben die technische Hülfsarbeiter— Stelle bei der Königlichen Regierung zu Merseburg verlieben worden.
Belanntmachung vom 7. Juli 1858 — betreffend die Einrichtung einer Telegraphen-⸗Station zu Hechingen in den hobenzollernschen Landen.
Zu Hechingen, in den bohenzollernschen Landen, ist eine Tele— graphen-Station eingerichtet worden, welche am 11ten d. M. dem offentlichen Verkebre übergeben wind.
Dieselbe wird beschränkten Tagesdienst haben, d H. an den Wochentagen von 9 bis 12 Uhr Vor, und von 2 big 7 Uhr Rachmüttags, an den Sonntagen nur von 2 bis 7 Uhr Nachmit⸗ tags geöffnet sein.
Für die Beförderung von Depeschen nach resp. von Hechingen gelten die Bestimmungen des Reglements für die telegraphische Korrespondenz im Deutsch⸗Oesterreichischen Telegraphen-Vereine vom Jahre 1858.
Abweichend von diesem Reglement wird die Beförderung von Depeschen innerhalb der bobenzollernschen Lande selbst, also zunächst zwischen den Stationen Sigmaringen und Hechingen, nach einem ermäßigten internen Tarife stattfinden.
Berlin, den 7. Juli 1858.
Königliche Tele grapben-Direction. Chauvin.
Justiz⸗Ministerinm.
ESrtenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der ompetenz-stonflikte vom 24. Ot— tober 1857 — daß, wenn Jemand seine schulpflich— tigen 6tinder mit Genehmigung der vorgesetzten Aufsichtsbehörde in eine andere als die ordentliche Schule des Ortes schickt und gleichwohl von dem Ortsschullebrer, unter Berufung auf seine Voca— tion, wegen Zahlung von Schulgeld in Anspruch ge⸗ nommen wird, darüber, ob diese Forderung be⸗ gründet, nichtim Rechtswege, son dern von der Ver— waltungsbehörde zu entscheiden ist.
Auf den von der Königlichen Regierung zu Marienwerder erhobenen Kompetenz- Konflikt in der bei dem Königlichen Kreisgericht zu M. an⸗ hängigen Prozeßsache ꝛc. 2c. erkennt der Königliche Gerichtshof zur Ent⸗ scheidung der Kompetenz⸗Konflikte für Recht: daß der Rechtsweg in dieser Sache faͤr unzulässig und der erhobene Kompetenz⸗Konflikt daher für be— gründet zu erachten. Von Rechts wegen.
Gründe.
19. April 1833 zum Schullehrer der Dorfschaft O. gewählt. Die Vocation
tretern der Gemeinde, worin sub 7 festgeseßt wird, daß er an Schulgeld für jedes schulfähige Kind im Dorfe vom . bis 14. Lebensjahre jäbrlich 20 Sgr. erhalte, welches Schulgeld vom Schulzenamte eingezogen und vierteljährlich ausgezahlt werde.
Demgemäß hat der Kläger von dem Regierungs; Rath N., welcher nach seiner Angabe seit dem Jahre 1824 ein Grundstück zu O. besitzt und drei Kinder des angegebenen Alters hat, — Übrigens im vaufe des Ver⸗ fahrens verstorben ist, — 2 Thaler jäbrliches Schulgeld verlangt, und, nachdem ibm die Beitreibung im Verwaltungswege abgeschlagen worden, wegen eines zweijährigen Rucstandes im Betrage von 4 Thalern Klage erhoben.
Nach ergangenem Mandat meldete der Verklagte Einwendungen an, zu deren Geltendmachung es jedoch nicht gekommen ist, da die Königliche Regierung zu Marienwerder durch Einlegung des Kompetenz - Konflikts mittelst Plenarbeschlusses vom 31. Oktober v. J. — auf Antrag des Ver⸗ klagten — das gerichtliche Verfabren zum Stillstande brachte.
In dem Plenar-Beschlusse wird der Regierungsrath N. als Grund⸗ besitzer und Einwohner in O. und als Müuglied der dortigen Schul— gemeinde bezeichnet. Es wird bemerkt, daß der Schulvorstand von der Röniglichen Negierung, welche hierbei unter Beistimmung des Königlichen Ministeriums der geistlichen und Unterrichts Angelegenheiten verfahren, unterm 26. Auguft 1856 den Bescheid erhalten babe, daß die Forderung des Klägers nicht statthaft sei, weil grundsäßlich nur für Kinder, welche die Schule n nrklich besuchten, nicht für solche, welche mit Genedmigung der Aufsichtsbehörde zu einer anderen Schule gingen, Schulgeld zu ent richten sei; der Regierungsrath N. schicke aber seine Kinder in die Stadt⸗ schule zu Marienwerder. Der Kompetenz-Konflikt wird darauf gegründet, daß nach 5. 35 der Beilage zur Instruction für die Regierungen vom 23. Oltober 1817 (Geseßz⸗ Sammlung Seite 238) „gegen allgemeine, in Gegenständen der Regierungs Verwaltung ergangene Verordnungen“ kein Prozeß stattbaft sei, und nach §. 18 lit. f. der gedachten Instruction selbst die Negulirung des Schulgeldes und die Bestimmung der Voraus⸗ seßungen, unter welchen dasselbe gefordert werden könne, unzweifelhaft zur Regierungs-⸗Verwaltung geboͤre. .
Danach nimmt die Negierung die Befugniß in Anspruch, den — dem Kläger entgegenstebenden=— Grundsaß festzustellen, daß für Schullinder, welche auswärts zur Schule gehen, an den Schullehrer des Orts kein Schulgeld zu entrichten ist.
Von den Parteien ist eine weitere Erklärung nicht abgegeben. Der Kommissarius des Kreisgerichts zu M. ist unter Berufung auf die Schul- Ordnung für die Provinz Preußen vom 11. Dezember 1845 der Meinung. daß die Administrativ-Execution mit Unrecht verweigert sei, bat die Klage eingeleitet, um den Folgen dieses Feblers abzubelfen, überzeugt sich aber nunmehr, daß seine Auffassung dabin fübren müsse, den Kompetenz-Kon⸗ flikt für begründet zu erachten. Das Appellationsgericht hält den Kom petenz Konflilt ebenfalls für begründet und beruft sich außer der gedachten Schul Ordnung noch auf die Kabinets-Ordre vom 19. Juni 1836 (Geseß⸗ Sammlung Seite 198). =
Dieser Ansicht muß beigetreten werden. Denn die Kabinets Ordre vom 19. Juni 1836 (GeseBß-Sammlung Seite 198) verordnet sub 1: daß alle beständige dingliche oder persönliche Abgaben und Leistungen, welche an Kirchen und oͤffentliche Schulen oder an deren Beamte vermöge einer allgemeinen geseßlichen oder auf notorischer Orts- oder Bezirks Verfassung beruhenden Verbindlichkeit zu entrichten sind, desgleichen die Forderungen oͤffentlicher Schul, und Erziebungs Unstalten an Schul- und Pensionsgeld, sowohl binsichts der laufenden, als der aus den letzten zwei Jahren ruckt ständigen Beiträge, der exekutivischen Beitreibung durch die betreffende Verwaltungsbehoörde unterliegen. .
Schulgelder-NReste sind also schlechtbhin der adninisrativen Bei⸗ treibung Üüberwiesen, und in Bezug au, solche lemmt mithin die Vorschrift Nr. 4 4. a. O., wonach jährliche Abgaben an Kirchen und Schulen, welche aus besonderen Kontrakten oder testamentarischen Dispositionen auf Grund stücken haften, gewoöhnlichermaßen einzuklagen sind, nicht zur Anwendung. Die Verwaltungs- Behörde hätte demnach die streitigen Beiträge einziehen lassen koͤnnen, und von dem Gerichts bofe für Kompetenz? Konflikte ist gleichförmig in einer Reihe von Fällen da, wo die Aussichts Vehorde über die Einziehung von Abgaben zu befinden hatte, der Rechtsweg eben
Der Kläger ist nach der beigebrachten Vocation de dato M. den so wohl dann ausgeschlossen, wenn im Widerspruch mit den von der Ver—⸗
waltungs - Behörde aufgestellten Grundsäßzen gegen den v ermeintlich