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Verpftichteten gellagt wurde, als wenn derjenige, der zu einer Abgabe berangeegen worden, nicht dazu verpflichtet zu Fein
bedauptete. . Im vorliegenden Falle wird die Einzebung von Schulgeld, welches
nach der Meinung des Klägers der Regierungs- Raith N. zu zablen bai, aus dem Grunde verweigert, weil dieser seine Kinder mit Genebmigung der Äuffichtsbeborde in eine andere Schule geschidt bat. Daß die Frage über die Zuläffigkeit eines solchen anderweiten Schulbesuchs der Verwal— tung anbeimfalle, ist von dem Gerichtsbofe fur Kompetenz Konflilte schon in cinem fräberen Falle anerkaunt, als aus chen diesem Grunde der Vater eines schulpflichtigen Kindes die Nuückjablung des eingezogenen Schulgeldes derlangie, die Negierung zu Liegniß aber, in Anerlennung desselben Grundsapes, der jeßt von der Regierung zu Marienwerder an gewandt werden, dennech auf die Ausschließung des Rechtsweges beßand, weil nicht festgestellt worden, daß die für den Besuch anderer, als der Ortsschulen, getroffenen Anordnungen gebdrig beobachtet worden. Er kenntniß vom 7. Juni 1856, Ministerial - Blatt von 1856 Seite 231.) Hier kiegt der umgelebrte Fall vor; (s wird gegen die Anordnung der Regierung die Zablung des Schulgeldes verlangt, es muß daber aus demselben Grunde, wie früber, der Rechtsweg als unzulaͤssig betrachlet werden.
Diesem stebt nicht entgegen, daß der Kläger sich auf seine Vocation als einen Vertrag beziebt, denn sofern dies ein Vertrag ist, ist er mit der Schulgemeinde geschlossen; zwischen dem Kläger und dem Verllagten bestebt kein Verbältniß, welches als ein ütulus specialis angeseben wer den könnte, wie sich selbst durch den Inbalt der Vocatien llar anlündigt, indem der Kläger nach derselben das Schulgeld ven der Ortsbebörde em— pfängt. Inwiefern derselbe auf den Grund dieser Vocation ein Klagerecht gegen die Gemeinde babe, weil ihm nicht gewährt worden, was ihm ver— sprochen, kann dabingestellt bleiben; gegen den dermeintlich Verpflichteten, der mit Genebmigung der AÄufsichtsbeborde seine Kinder in eine andere Schule schickt und deswegen vom Schulgelde befreit worden, ist das Klage— recht in Ermangelung eines jus singulare unter leinen Umständen anzu erkennen.
Mus vorstebenden Gründen ist, wie geschehen, zu erkennen gewesen.
Gerlin, den 24. Oltober 1857.
Königlicher Gerichtsbof zur Enischeidung der Kompetenz ⸗Konflilte
Ministerium des Innern.
Erlaß vom 4. Mai 1858 — betreffend den Betrieb des Petschirstecher-!Gewerbes auf Jahrmärkten.
Der im Berichte der *, vom 18. Februar d. J. vorausge⸗˖ setzten Absicht des dortigen Graveurs N., bei dem Beziehen der Jabrmärktte mit seinen Waaren auch Petschafte zu stechen, steben die Erlasse vom 30. April 1835 (Ann. S. 182) und vom 28. Fe⸗ bruar 1839 (Ann. S. 225), nach welchen Gewerbescheine zum Be triebe des Petschustecher Gewerbes im Umberzichen zu versagen sind, nicht entgegen. Als ein Gewerbebetrieb im Umberzieben ist der Verkehr des Bittstellers auf Jabrmärtten nach §. 1 des Hausir— Regulatios vom 28. April 1824 und nach S. 59 der Gewerbe Ordnung auch dann nicht anzuseben, wenn derselbe die feilgehaltenen Petschafte auf den Märtten für den Gebrauch der stäuser zurichtet. Es fehlt an Veranlassung, seinen Gewerbebetrieb in dieser Hinsicht zu beschränken. Demzufelge bat die ꝛc. in Betreff der gem ünschten Ungabe des zulässigen Reisezwecks in den für den Bittftellet und dessen Sobn auszufertigenden Reisepässen den Magistrat mit An— weisung zu versehen und jenen auf die zurüdfelgende Voꝛrstellung vom 7. November v. J. zu bescheiden.
Berlin, den 4. Mai 1858.
Der Minister für Handel rc. Der Minister des Junern. von der Heydt. don Westphalen. Der Finanz⸗Minister. Im Auftrage: von Pommer -Esche.
An die Königliche Regierung zu R.
Erlaß vom 17. Mai 1858 — betreffend den Klein bandel mit Spiritus.
Verfügung vom 16. Juni 1857 (Staats Anzeiger Rr. 197 S. 1631.
Nachdem in Folge unserer Verfügung vom 16. Juni v. J. von den meisten der Königlichen Regierungen Bekanntmachungen erlassen worden, daß Spiritus von geringerem Alkoholgehalte als 809 Tralles zu den geistigen Getränken im Sinne der Allerhöchsten Erlasse vom 7. Februat 1835 und 21. Juni 1844 zu rechnen sei, und daß demzufolge gegen diejenigen, welche solchen Spiritus in lleineren Quantitäten, als in Gebinden von mindestens einem halben Anker verkaufen, ohne die nach jenen Allerhöchsten Erlassen und
nach F§. 55 der Gewerbe Ordnung für den Kleinbandel mit Ge— jränlen erforderliche Erlanbniß zu besißen, auf Grund der Straf— bestinmungen des F§. 177 a. a. O. einzuschreiten sei, baben die mmittelst gemachten Erfabrungen mebr und mebr ergeben, daß die dadurch gebotene Gelegenbeit, Spiritus mit einem Alkobolgehalt von 80“ und darüber, auch obne besondere polizeiliche Erlaubniß verkaufen zu können, vielfach zu den bedenllichsten Umgebun gen der Vorschriften jener Allerböchsten Erlasse gefübrt hat. Ubgesehen davon, daß es nach den gemachten Erfahrun— gen scon überbaupt unübersteigliche Schwierigleiten bat, mit Sicherbeit polizeilich zu koantroliren, ob der von nicht kon zesstonirtten Händlern verkaufte Spiritus wirklich einen Ullobolge— balt von mindestens 80“ Tralles bat, so ist auch von den ver— schiedensten Seinen, zum Theil unter Anfübrung amtlich konstatirter svpezieller Falle, angezeigt worden, daß seit jener eit selbst Spiritus von dieser Stärke sebr bäufig lediglich zum Trinken in lleinen Quan⸗ nitäten gelauft und nach sofertiger Verdünnung mut Wasser ge⸗ trunlen, ja, daß in einzelnen Fallen solcher Spiritus fogar ohne jede Verdünnung genossen worden ist, und daß in Folge dessen auch die Zabl der Kaufleute und Krämer, welche den Detailvertauf don Spiritus begonnen baben, obne zum Kleinbandel mit Getran len berechtigt zu sein, in neuester Zeit bereits auffallend zugenem men hat.
Es kann biernach nicht zweifelbaft sein, ebenso wobl, daß das Fortbesteben der Eingangs gedachten Verfügung mit der Hand— babung einer wirlsamen Schank- und Getränkebandels , Polizei im Zinne der Allerböchsten Erlasse vom 7. Februar 1835 und vom 21. Juni 1844 nicht vereinbar ist, als auch, daß Spiritus mit einem Ullobolgebalt von 80“ Tralles und darüber, wenn derselbe auch vielfach zum Brennen und allerband technischen Zwecken be- nutzt wird, doch dadurch nech leinesweges unbedingt seine Natur als Getränk verliert.
Zur Sicherstellung der Zwecke der Allerbochsten Erlasse vom 7. Februar 18565 und vom 21. Juni 1844 und im Einklange mit den Bestimmungen derselben, wird die Königliche Regierung daher
bierdurch veranlaßt, die in Folge unserer Verfügung vem it. Juni pr. erlassene Bekanntmachung unverzüglich wieder aufzubeben, unter dem gleichzeitigen Eröffnen, daß fernerbin der Kleinhandel mit Spiritus, obne Rücsicht auf den größeren oder geringeren Allobol gehalt desselben nur den mit einem polizeilichen Erlaubnißscheine zum Kleinhandel mit Getränken oder zum Schanlwirtbschafts betriebe versebenen Personen gestattet sei, und daß sonach Feder, welcher sich nicht im Besitz eines solchen Erlaubnißscheins befinde, bei Vermeidung der im §. 177 der Gewerbe Ordnung vom
17. Januar 1845 angedrebten Strafen des Verkaufs von Spiritus in fleineren Quantitäten, als in Gebinden von mindestens einem halben Anler, sich streng zu enthalten babe.
Dabei wird es sich jedoch aus dtücsichten der Billigkeit emp feblen, denjenigen Händlein, welche auf Grund der bis berigen Verschriften den Kleinbandel mit Spiritus von 80“ Tralles und darüber obne besendere polizeiliche Erlaubniß bereits begonnen haben, zur Entäußerung ibrer Vorrätbe eine nicht unter drei Monate zu bemessende Frist zu gewaäbren, bevor das neue Verbot für fie in Wurksamkeit trilt.
Berlin, den 17. Mai 1858.
Der Minister des Innern.
Der Meinister für Handel, Gewerbe ze. 8 Im Auftrage: Sulzer.
von der Heydt.
An die Königlichen Regierungen zu Gumbinnen, Danzig, Stralsund Frankfurt a. d. O. Oppeln, Bromberg, Merseburg, Erfurt, Münster, Min⸗ den, Coblenz, Aachen, Trier, Coslin, Stettin, Marienwerder, Breslau und Posen.
Abschrift vorstehender Verfügung zur Kenntnitznabme und mit dem Auftrage, in sorgfältige Erwägung zu nehmen, ob sich nicht eine gleiche Belanntmachung auch für den dortigen Verwaltungs Bezitk empfeblen dürfte und beziebungsweise schon jetzt oder bei eintretendem BHedürfnisse danach zu verfahren.
Berlin, den 17. Mai 1858.
Der Minister für Handel, Gewerbe 1. Der Minister des Innern. von der Heydt. Im Auftrage: Sulzer.
An die Königlichen Regierungen zu Königsberg, Potsdam, Liegnitz, Magdeburg, Arnsberg, Cöͤln, Düsseldorf und das biesige Polizei⸗Prasidium, so wie an die Königliche Regierung zu Sig— maringen.
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d i cht am tliche g.
Preußen. Aachen, 9 st. Hobeit der Erzberzoz Jobaun von Oesterreich, reisend unter dem Namen
(ind? Grafen von Meran, ist von Ems beute bier angekommen.
Dem Vernebmen nach wird Se. g Sf. Hobeit einige Tagt hier verweilen. (Aackn. 3i9.)
Lübeck, 7. Juli. Die auf der Tagesordnung stebenden Anträge des Senates haben die Zustimmung der KBürgerschaft er⸗ halten. Der in nicht oͤffentlicher Sitzung verbandelte Antrag be⸗ traf die Ratification eines Vertrage um Dänemark über die direkte Eisenbabn von Lübeck nach Hamburg siber Oldesloe und Wands— beck, es ward nach der 1 ug beschlossen, die Verhandlung zu veröffentlichen . .
Samburg, * Juli. Die Erdges. H ürgerschaft hat in ihrer beutigen Sitzung mebrere von dem Senat ihr gemachte Vorlagen genebmigt, datunter die über eine direkte Eisenbahn zwischen Hamburg und Lübeck, über eine revidirte Verordnung für hambur— gische Maße und Gewichte Der Vorladung wegen Erbebung einer Hundesteuer ist sie nicht beigetreten und die Anzeige über den Erfolg der durch die Handelskrisis bervorgerufenen außerordent— lichen Maßregeln bat sie dankend entzegengenommen.
Zachfen. Gotba, T. Juli. Gestern vertagte der Staats Minisser von Seebach den biesigen Spezial- Landtag auf unhe stimmte Zeit, da die Beratbungsgegenstände erledigt waren.
Oesterreich. Venedig, J. Juli. Se. Majestät der König von Griechenland ist gestern über Stra nach Cattajo abgereist.
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— . 1 *
Belgien. Brüssel, 7. Juli Der Central⸗Ausschuß hat
in seiner letzten Sitzung den Regierungs Entwurf der antwerpener
— KBefestigung mit sechs Stimmen gegen Eine desinitio verworfen.
— Gestein sind im ganzen Lande die Prodvinzialstände eroͤffnet
worden. Der König ist gestern mit seiner Familie in Ostende
—
eingetroffen, woselbst er einige Zeit sich aufhalten wird. (Köln. 3.)
Großbritannien und Irland. Lendon. . I. Die Königin und der Prinz-Gemabl langten vorgestern Abends
—
sämmtliche dort versammelte Truppen — mehr als 22 000 Mann —
ab. Ein besonderes Interesse batte das militairische Schauspiel
noch durch die Anwesenbeit des Herzogs von Malakoff, der einer Einladung Ibter Majestät Folge geleistet. Nachdem ein Schein—
gefecht ausgeführt worden war, desilirten die Truppen vor der
Königin.
In der gestrigen Oberbaus- Sitzung zeigte der Herzog von Nal⸗
borougb an, er werde in der Comité, Berathung über die Eides bill die Aufnabme eines Artilels beantragen, kraft dessen Personen israelitischen Bekenninisses nicht befugt sein sollen, der Krone in Bezug auf die Besetzung geistlicher Stellen Rath zu ertbeilen Als der Antrag auf dritte vesung
der auf die chinesischen Pasagiere bezüglichen Bill gestellt wurde, wirderbolte Lord Brougbam seine früher ausgesprochene Ansicht, daß
die an Kord der Negina Coeti' gefundenen Neger wirklich Sllaven ge wesen seien. Der Gail von Derby erklärte, Lord Malmesbury sei zu dem entgegengeseßten Schlusse gelangt. Die Bill wurde bierauf zum drit ten Male verlesen.
In der Unterha us Sitzung wurde die Berathung über die un dische Bill fertgeseßt. Gladstone beantragte die Uufnabme eines
Arnkels, kraft dessen, außer, wo es sich darum handelt, eine Invasion zu—
rückju weisen, oder im Falle dringender Notbwendigkeit, die Streitkräfte
Idrer Majestät in Indien zu keiner militairischen Operation außerhalb der Gränzen des indo - britischen Reiches verwandt werden sollen, es müßte denn das Parlament borber seine Einwilligung dazu gegeben haben. Eine solche Schranke zu zieben, sei prinzipiell sehr rathsam, und die Weis heit einer derartigen Maßregel erhelle aus den Erfabrungen der Geschichte Alg Beispiele wolle er nur den Afgbanen⸗Krieg und den persischen Krieg
anführen. Lord Stanley erklärte sich mit dem Antrage einverstanden;
gord Palmerston hingegen bekämpfte denselben entschieden. Bei der Ab⸗
im Lager zu Alder spott an und bielten gestern Heerschau über
stimmung wird der Artikel mit 157 gegen tz Stimmen angenommen. Lord Palmerst on deantragte die Aufnabme eines Artikels, welchem zufolge die
Rite, in so fern fie die Ernennung, Wabl, Jahl. Amtsdauer, die Ge⸗
bälter und Penfionen der Rathe betrifft, fürs Ersie nut fünf Jabre in
Kraft bleiben soll. Der Zweck des Antrages sei der, dem Hause die Gelegenheit zu geben, oder es vielmebr in die Nothwendigkeit zu ver seßen, nach einer bestimmten Zeit den Gegenstand nochmals in Erwägung
zu ziehen und die betreffenden Bestimmungen zu revidiren. Auch dieses
Mal wieder tadelt er, daß die Zahl der Räthe zu groß sei. Acht, ja,
selbst sechs würden hinreichend sein, und es werde sich herausftellen, daß
13 Räthbe eine sehr schwerfällige Maschinerie seien. Lord Stanley meinte, es habe seine Nachtbeile, wenn man später eine die Fortdauer der Akte verfügende Bill einbringen müsse. Auch sei der Artikel über— flässig, da es dem Parlamente ja stets frei stehe, die Sache nochmals in Erwägung zu ziehen. Was die Zahl der Räthe angebe, so werde es vielleicht moglich sein, die Geschaͤfte in England später bedeutend zu re— duziren, und dann stebe einer Verminderung der Zahl nichts im Wege. Doch sei es nicht recht, zum Voraus einen Plan zu verdammen, den das Haus nach reiflicher Ueberlegung gutgebeißen habe. Bright sprach für den Antrag Lord Palmerston . Doch wird derselbe mit 149 egen 115 Stimmen verworfen. Sir E. Perry stellte den Antrag, ler 10 durch Hinzufügung von Worten zu amendiren, welche es den Näthen untersagen, irgend ein anderes Amt oder eine andere Stel— lung anzunehmen oder sich einem anderen Berufe zu widmen, der ihnen
Geld einbringt. Lord Stanley bekampfte den Antrag. und derselbe wird verworfen. vord J. Russell beantragte die Auslassung der Artilel 27 und . durch welche die Gefugniß. die etzt der gebeime dus schuß befißt, obne Hinzuziehung der Nathäkammer gebeime Oepeschen nach Indien zu senden und von dort zu empfangen, aul den Staats Secretait᷑ siber- tragen wird. Oer Schaßkanzjler entgegnete, es handle sich darum, ob es nicht Fälle geben konne, wo es im Ferret des Landes die Pflicht des Ministers sei, auf seine eigene Verantwortlichkeit zu handeln. Das charakteristische Merkmal der Bill sei die Berantwortlichkeit des Ministers und wenn derselbe in einer eigentbümlichen Lage der Dinge, wo dier bochsten Anforderungen an seine Verantwortlichkeit gestellt wurden ge nöͤtbigt sei, mit Hinzuziehung seiner Rathskammer zu handeln, so werde dadurch eben jene Verantwortlichkeit in gewissem Grade vermindert. Bei der Abstimmung sprachen sich für Beib ehaltung der beiden erwähnten Artikel 116, für Ausmerzung derselben 119 Stimmen aus. Majoritat für die Regierung 27. Die dritte Lesung der Bill wurde auf nächsten Donnerstag anberaumt. .
Ueber die verfeblte Legung des transatlantischen Tele⸗ graphen schreibt man aus Queenstown, den 5. Juli: „Der „Agamemnon“ und ‚Valarous“ werden stündlich erwartet Das Geschwader hatte sebr schlimmes Wetter. Am 13. Juni erhob sich ein starker Sturm, der die Schiffe auseinander trieb, aber alle trafen wiedet beim Stelldichein zusammen, 52 —2 B., 33— 18 L. Beim ersten Versuch gingen ungefäbr 10 Meilen Tau verloren, beim zweiten ungefähr 120 Meilen und im Ganzen waren ungefähr 250 versenkt, als die Verbindung aufhoöͤrte Der „Riagara“ und der „Gorgon“ segelten dann bierber zurück und waren erstaunt, daß der Valatous“ und „Agamemnon“, welche über 200 Meilen Vor— sprung gebabt, noch nicht eingetroffen waren; letzteres Schiff soll im Stuim sehr gelitten baben. Nach dem „Cork Reporter“ beträgt der Verlust ungefähr 500 Meilen stabel; der Werth einer Meile abel wird auf 100 Pfd. geschätzt.
Der Stapellauf des Kriegsschiffes „Windsor Castle“ von 116 Kanonen, dessen Bau vor 8 odet 10 Jahren begonnen wurde, ist auf den 26. August festgesetzt. — Gestern hat sich die Mannschaft des 1sten und 3zten Bataillons Infanterie aus Chatham nach Grabesend begeben und auf dem „Eastern Monarch“ nach Kurraju in Indien eingeschifft.
Frankreich. Paris, 7. Juli. Der „Meniteur“ meldet, daß der Faiser sich in Plombictes im besten Wohlsein befinde, Morgens arbeite, Nachmittags spazieren gebe und sich nebenbei eifrig mit det Kantonnirung der Wälder, d. S. mit der Auseinan⸗ dersetzung und Abgrenzung der Staats- und Gemeinde Waldungen, beschäftigte. Seit zwanzig Jahren werde, besonders in den ostlichen Departements, diese wichtige Angelegenbeit hinausgezogen, doch seien neuerdings auf Betrieb des staisers diele dieser Auseinander— setzungen erfogt.
Durch ein Schreiben des Kaisers von Plombires aus ist der Grenzstreit zwischen dem Kolonial⸗ und dem Marine-Minister über die Marine-Artillerie dabin entschieden worden, daß dieselbe unbe— schraͤnkt dem Marine Minister bleibt, der dem Kolonial Minister die nöthige Anzahl Truppen füt den Hafendienst zu leihen hat.
Die Reise der Königin Victoria nach Cherbourg gilt jetzt als unzweifelhafte Sache. Die Zusammenkunft der hoben Verbündeten wird am 5 August erfolgen. Der Faiser, der nach den früheren Anordnungen erst am 5. August in Paris eintreffen wollte, wird zu dem Zwecke nun schon am 3Zten in Paris erwartet, um die Faiserin ach Cberboutg abzuholen. Die Befehle zu den durch den Besuch der Königin von England erforderlichen Abänderungen im Festprogramme sind bereits ertheilt.
— 8. Juli. Der heutige „Moniteur“ veroffentlicht ein De⸗ kret, welches die Vergrößerung von Lille bezweckt. Das amtliche Blatt bestätigt ferner, daß gestern die achte stonferenz stattge⸗ funden hat.
Spanien. Madrid. 3. Juli. Man liest in der „Cor⸗ responden cia“ „Das Ministerium des Grafen von Lucena ist nicht weniger entschlossen, als das vorbergebende, von England über die beleidigenden Worte Lord Malmesbury's Aufklärungen zu verlangen. Die desfallfigen Depeschen wird der neue Minister der auswärtigen Angelegenbeiten unterzeichnen. — Dem „Correo“ zufolge wurde in dem gestrigen Ministerratbe die Auflösung der Abgeordneten ⸗ Kammer beschlossen. Die Wahlen werden wahr— scheinlich am 15. September stattbaben. Das neue Parlament wird am 1. Oktober zusammentreten.
Aus Madrid, 6. Juli, wird telegraphirt: „General Serrano ist zum Generals Direktor der Artillerie, Roberti zum Post⸗Direktor, . zum Direktor der Staatsschuld und Santa Cruz zum Präsidenten der Rechnungskammer ernannt werden.“
Italien. Turin, 6. Juli. Der an Stelle des Cavaliere de Ciro neu ernannte Gesandte Spaniens, Don Alcala Galiani di Villavicencio, früher Marineminister, wurde bebufs der Ent—
egennahme seiner Beglaubigungsschreiben von dem stönige gestern a besonderer Audienz empfangen.
Aus Catania wird vom 4. d. M. gemeldet. Im Prozesse gegen Luigi Pellegrino und Mitangeklagte wegen eines Kompletts zum Umsturze der Regierung wurden 9 Individuen zu mehrjähri⸗
Jem Kerker derurtheilt, 19 in Freiheit gesetzt.