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Verjagung der Beberde. Desgleichen bat das Bergamt 2 ge , e, , aufzuheben, falls Umstaͤnde eintreten,
welche das Seilfabren gefährlich machen. § 6. Zu Wartern, welche die bei der Seilsahrt benußzten
Maschinen lenken, dürfen nur zuverläͤssige Personen angenommen werden, welche sich durch ein schriftliches Zeugniß der Revier Berg Geschwornen auszuweisen baden. Sie sind für die Beachtung der
vorgeschriebenen Sicherbeitsmaßregeln deim Betriebe der Maschine
besonders verantwortlich.
§. 7. Zum Ein- und Ausfördern von Menschen dürfen nur
solche Seile denußt werden, welche sich in durchaus gutem Zustande
befinden und ein baldiges Reißen nicht befürchten lassen. Das Seil, dessen Befestigung an das Gefäß und auch das letztere muͤssen in Beziehung auf ibre Haltvarkeit täglich vor der Benußung der Seilfabrt von einer damit betrauten, zuverlässigen und besäbigten brauchen, doch wird er sich hauptsächlich im herzoglichen Schlosse
Person sorgfaͤltig besichigt werden, indem vor deren Augen das Seil einmal langsam im Schachte auf- oder abgewunden wird. §. 8. Es muß bei der Seilfahrt stets ein verständiger und
erfabtener Mann zugegen sein, der für die Ordnung verantwortlich
ist, und dessen Befeblen alle Fabrenden Folge zu leisten daben. Derselbe bat desonders auch das Einsteigen in den Förderkorb oder
in das Foͤrdergefäß zu überwachen, und die erforderlichen Signale berzog Jobann zu empfangen. §. 9. Es ist verboten, auf einem beladenen Fördergefaäße Palaste sofort empfangen.
zu geben.
aus⸗ oder einzufahren. . ꝛ; 2 §. 10. Es ist verboten, in einem und demselben Schacht-
trumme Menschen und gleichzeitig Erze, Kohlen oder Berge zu
fördern. 1
kann niemals Grund zur Entlassung aus der Arbeit sein. 8. 17.
F. 2. ertheilt ist, oder ohne daß die bei der Ertheilung der Er— laubniß festgestellten Bedingungen erfüllt, — oder endlich obne daß
die in den F§. 6. bis 11. einschließlich enthaltenen Vorschriften
beobachtet worden, — so bat der RKepräsentant oder Alleinbesitzer, so wie auch der Betriebsführer dieses Bergwerks, welcher solches entweder anordnet oder wissentlich gescheben läßt — eine Geldstrafe
von 1— 10 Thlr. oder im Unvermogensfalle verhältnißmäßige Ge⸗
fängnißstrafe verwirkt. ö agdeburg, den 26. Mai 1858. Halle, den 4. Mai 1858.
Königlich Preuß. Ober-Berg⸗Amt
Königliche Regierung, für Sachsen und Thüringen.
Abtheilung des Innern.
N i cht amtliches.
Sannover, 109 Juli. Die Erste Kammer hat beute be— schlossen, das die Hinausschiebung der Berathung der Justiz⸗Vor—
lagen nicht genehmigende Regierungsschreiben zu den Akten zu
nehmen, auf die Berathung der Justiz Vorlage nicht einzugehen, sondern mit der Zweiten Kammer daruber in Konferenz zu treten.
Luxemburg, 9 Juli. Die großherzogliche Regierung bat ein ftonkordat mit Rom abgeschlossen. (Aach. 3.)
Württemberg. Stuttgart, 10. Juli. Nach einer langen Sitzung wurde heute in der Zweiten Kammer die Frage wegen der Minister⸗Besoldungen zu Ende gebracht. Bei Abstimmung wurde der Antrag des Abgeordneten der Stadt Ulm, Schuster, auf Tagesordnung mit 48 gegen 40 Stimmen abgelehnt, die beiden Anträge der staatsrechtlichen stommission aber, betreffend Verwahrungen über Verbindungskraft der Normal-Etats und in Betreff des Rechts der Steuerverwilligung, durch einfaches Erheben von den Sitzen angenommen. Ein Amendement des Frbrn. von Varnbüler hierzu, welches sich gegen ein Gebeimenraths-Reskript und gegen angebliche verfassungswidrige Aeußerungen des ftultus— Ministers ausspricht, erhielt hl gegen 27 Stimmen. Zum Schlusse legten die 13 ritterschaftlichen Mitglieder auf den Präsidententisch als Motivirung ibrer Abstimmung eine Erklärung nieder, worin sie sagen, daß sie für die Tagesordnung gestimmt haben, weil sie das verfassungsmäßige Recht der trone, die Minister frei zu ernennen und ihnen eine Besoldung bis zu den Grenzen des Normal⸗-Etats von 10,900 Fl. zu dekretiren, anerkennen, das Verfahren der Minister in dieser Sache aber mißbilligen. (Fr. J.)
Baiern. Tegernsee, 10. Ful Seine Majestät der König lassen, trotz der häufig ungünstigen und regenigten Wit— terung Sich nicht abhalten, regelmäßig des Morgens und zum Theil Mittags, weitere Fußpromenaden zu unternehmen und machen Nachmittags entferntere Ausflüge zu —
Gestern (Freitag) batten Sn Majestäten der Fönig und die stönigin nebst näͤchstem Gefolge wieder eine längere Gondelspazierfahrt auf dem See gemacht und Nachmittag während „er Promenadenzeit das Bad Kreuth besucht, woselbst Ällerhöchst—
Kein Arbeiter darf gejwungen werden, sich des Seils zum Fabren zu bedienen, und eine Weigerung in dieser Beziebung
Findet sich, daß auf einem Bergwerk von der Seil⸗ fabrung Gebrauch gemacht wird, obne daß die Erlaubniß bierzu
dieselben das Königs Max⸗Denkmal“, zur sogenannten Max ⸗Josepbh⸗ Quelle besichligten. — Heute machten Seine Wasesm it die üblichen Morgenpromenaden in Begleitung des Ober-⸗Schloßhaupt manns von Meverinck und des Ober⸗Hofmarschalls Grafen seeller, so wie des dienstbabenden Flügel⸗Adjutanten und beabsichtigten — dem Vernehmen nach — Nachmittag einen weiteren Ausflug nach dem Rottacher Wasserfall zu machen. Seine Masestät der Fönig von Bavern wird morgen, Sonntag, den 11. d. Met., in Bad „Kreuth“ erwartet und übernachtet beute in Achentbal.
Oesterreich. Triest, 10. Juli. Der König von Griechenland ist auf dem Dampfer ‚„Ottone“ gestern Abends von Venedig bier eingetroffen und bat beute Morgens mittelst Eisenbabn die Reise nach Wien fortgeseßt.
Niederlande. Haag, 109. Juli. Der König wird am 18. d. Mts, nach Wiesbaden abreisen, um dort die Kur zu ge—
zu Biberich aufhalten. — Der Graf von Cbambord befindet sich augenblicklich bier; er bat bei unserem Herrscherpaare Besuche ab— gestattet, worauf der König im Hotel des Grafen einen Gegen— besuch machte. (Köln. 3tg.)
Belgien. Brüssel, 10. Juli. Diesen Morgen reiste der Herzog von Brabant nach der deutschen Gränze, um den Erz— Heute Nachmittags 5 Uhr traf dieser bier auf dem Nord Bahnbofe ein und wurde vom Könige im Der Graf von Flandern, welcher eine Reise nach Deutschland und Italien machen will, reist mit dem beunigen Nachtzuge nach stöln. (Köln. Zig.)
Großbritannien und Irland. vendon, J. Juli. In der gestrigen Oberbaus n Sißung ging die Eidegn (Juden) Bill durch das Comité mit einigen unwesentlichen Amendements und mit Hinzufügung eines von dem Herzoge don Marlborough beantragten Artikels, welchem zufolge es keinem Juden gestattet sein soll, der strone bei der Beseßung geistlicher Stellen Narb zu ertheilen.
In der Unterhaus - Sißung stand auf der Tagesort nung die dritte Lesung der indischen Bill. Hankey fragte, welche Stellun die ostindische Compagnie als eine mit einem Freibriefe versehene * schaft nach dem Durchgeben der Bill einnebmen werde. Sir EC. Perry mißbilligte die Zusammensetzung der Ratbskammer und sprach seine seste Ueberzeugung aus, daß das Projelt keine vier bis fünf Jabre überdauern werde. Lord Palmerston bemerkte, obgleich seine Ansichten binsichtlich der mangelhaften Zusammenseßung der Ratbekammer noch immer die— selben seien, so werde er doch mit Freuden für die dritte Lesung stimmen, da die Bill ein großes und wichtiges Prinzip derksr« pere. Als Antwort auf die Frage Hankey's entgegnete der Solicitor General, die Bill entziehe der ostindischen Compagnie ibre Regierungsgewalt, lasse aber sonst ibre Rechte und Functionen unange—⸗ uten“ Reed ü'c zog heftig gegen die Bill los. Die NRathskammer bezeichnet er als eine Maschine, mit der sich nicht arbeiten lasse. Sie werde eben nichts weiter als ein Stein des Anstoßes sein. Lord J. Russell mochte
nicht gern, daß die Bill mit dem Fluche Roebuck's belastet zur dritten Lesung lomme, und bemühte sich, zu zeigen, daß sie einige ganz gute Eigen
schaften beiäze. Auf der anderen Seite glaubte er, die Erfabrung werde lehren, daß sie einer Redision bedürfe. Auch gebe es noch eine Menge wichtiger Fra— gen, den Grundbesiß, das Pachtrecht, das Heer, das Opium, die Saljsteuer und andere Gegenstände betreffend, die spater eine gründliche Erwägung er— beischten. Der Schaßtanzler sprach seinen Dank aus für die Aufrichtig— keit, mit welcher das Haus eine Maßregel behandelt habe, die seines Erach— tens eine wohlthätige Wirkung auf die Regierung Indiens ausüben werde. Die Bill wurde bierauf zum dritten Male verlesen und ging durch. Sir E. Bulwer Lytton beantragte die zweite Lesung der auf die Regierung don Neu-Caledonien bezüglichen Bill. Es ist dies nicht das australische Reu-Caledonien, sondern das ungefähr unter derselben Breite mit Vancouver's Jaland auf dem amerikfansschen Festlande zwischen den Roddy Mountains und dem Stillen Meere gelegene Gebiet, wo neuerdings reiche Goldlager entdeckt wordön sind. Die Bill setzzt die Grenzen der Kolonie fest und ermächtigt Ibrer Majestät Regierung auf einen bestimm— ten Zeitraum, d. b. bis zum . 1862, für die Verwaltung der Folonie und die Errichtung eines Lokal⸗Parlamentes Sorge zu tragen. Wenn man die Wichtigkeit jenes Gebietes und die vagabundirende Gold jäger⸗ Bevölkerung bedenke, so erbelle die Notbwendigkeit, Maßregeln zu treffen, um die so viel verbeißende Kolonie vor Geseßlosigkeit und Anarchie zu schützen. La bouchere erklärte sich mit der Bill einderstanden. Roebuck meint, wenn man dem Aufkommen des Lynch-Rechtes Einhalt thun wolle, so konne dies nur mit Halfe einer starken Truppenmacht gescheben. Lowe billigte den Gesetzzentwurf im Allgemeinen; doch scheint es ihm, man hätte einen passenderen Namen für die neue Kolonie wäblen konnen. Die Bill wurde schließlich mit 125 gegen 66 Stimmen zum zweiten Male verlesen.
— 10. Juli. Bei Lord Derby war vorgestern eine Depu— tation, um Vorschläge zur schleunigeren Unterdrückung des Sklavenhandels zu machen. Der Premier bemerkte in seiner Erwiderung, daß er mit den Zwecken und Absichten der Deputa— tion vollkommen einverstanden fei. Er pries die Redlichkeit, mit welcher die brasilische Regierung ihre vertragsmäßigen Verpflich— tungen einhält, und sprach die Hoffnung aus, daß Spanien den Vorstellnngen der britischen Regierung schließlich Gebör geben werde, so daß keine Zwangsmaßregeln nöthig sein werden. Er kanne nicht mehr zweifeln, sagte er, daß die französische Neger-Ausfubr in Wirklichkeit nichts als Sklavenhandel sei; die Regierung boffe den franzoöͤsischen staiser davon zu überzeugen, und zu dem Wunsche
Napoleons III., die Sklaverei abzuschaffen, hege er vollkom⸗
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trauen. Die Regierung bemühe sich, den chinesischen i en. rolonien die bestmögliche Behandlung zu * Er sei nicht der Meinung, daß die Ausschlietzung cubanischer Er⸗ zeugnisse von englischen Maäͤrlten (vorausgeseßt selbst, daß eine
s erhalten könnte) sche Maßregel die Zustimmung des Parlament w 1 —— einen Eindruck machen würde, da Jene Produlte dann in 22 Reihe von anderen Ländern augekauft und nun durch die dritte Hand auf den englischen Markt lommen würden. Folgendes gestern in .
aufge j, giebt vielleicht die Erklärung, wesbalb der Agamem mon“ noch nicht in Queenstown angekommen ist:
riftlich nstructionen, unter denen der Agamemnon? 3 , , daß, alls das stabeltau reißen sollte, nachdem eine Stredde von 100 Meilen gelegt, die Schiffe zu dem festgesetzten Sammelplatze in der Mitte des atlantischen Meeres zurückkchren und dort acht Tage auf einander warten solllen. Wabrscheinlich bandelte der „AUgamemnon“ diesen Instructionen
ö denn er He e, . antreten. Vermuthlich waltete irgend ein Miß Ferständniß binsichtlich des Sammelplatzes ob, und daher wird wobl die Rücklebr des „Niagaran rühren.“
das that, so konnte er seme Nückreise nach
In der gestrigen Oberhaus Sißung wurde die indische Bill
zum kersten Male verlesen und die zwelle Lesung auf nächsten Donnerstag
anberaumt. AUls Antwort auf eine Frage Lord Truro's erklärte der
Carl von Malmesburh, die Regierung babe das zur Unterdrüdung
des Stlabenbandels bestimmte Geschwader in den cubanischen Gewässern vermindert, doch bege sie nicht die Absicht, das an der afrilanischen Kuste
zu gleichem Zwece stationitte Geschwader von dort abzuberufen, da die
eich, ö * m, nr wes Lord Portman bätiagteit desselben eine sehr segensreiche gewesen sei. , J * vor Schluß der Session eine Bill einzubringen,
eig . e c ke no * e , 2 über . in einer für alle Tbeile en Weise ein Ende machen werde. ö mam m, m rr rte, ,. erllarte der Schaßlanzler, die 9Räegicrung habe die Absicht, demnaächlt eine die Neinigung der kee, me. treffende Bill einzubringen. Im Subsidien - Somite wurde bin g as Budget für den Civildienst berathen w . fragte, . welche Schritte zur Gründung eines Just iz Min iste rum 2 1m 6 ang mit einer früberen Resolution des Hauses in Aus sicht siänden. Blad⸗ burn fragte, ob ein Beschluß gefaßt worden sei hinsichtlich de den Indigo⸗ Pflanzern und anderen britischen Kolonisten, deren Eigenthum von den Uufstaͤndischen zerstoͤrt worden sei, zu leitenden Entscha digung. Tir Trelawny fragte, ob die Regierung vor Schluß der Sessian noch eine bie Kirchensteuern betreffende Bill einzubringen gedenke. n, lenkt? die Aufmerksamkeit des Hauses darauf wie unbequem es lei a Session bis tief in die Sommer-Monate hinein zu schleppen, und a. Äustunft darüber zu erbalten, ob die Regierung 3csonnen ö. 96 = zu thun, um diesem Uebelstande sur die Zutunst abzuhelsen. or
Elcho lenkte die Aufmerlsamkteit auf die welleidung und Bewaffnung
er brit ppen in Indien, und richtet ,, . * an den Kriegs seeretanr. . * el ee gegncte, er habe noch keinen Bericht daruber erhalten, . uin aer ,. fat ibrer Ankunft in Indien ergangen sei Auch *r 289 ö . schwerden zu Ohren gekommen. Als Antwort auf 1 * — . trag erllärte Lord Stanley, im vorigen Dezember ä der ö 2 verneur Judiens dabin instruirt worden, die auf Cerartige n jüglichen Data zu sammeln und dann einen Ausschuß zur Prüfung der⸗ 1b mernennen. ( . e ,, . Auf die Frage Ew artes erwiderte der = c 6 22n ‚ er. er vermöge den Grund nicht anzugeben, wes halb das notige e nn leine Schritte geiban babe, um die Resolution n , n ea e e dg man ihm bisher keine genügende Definition des warn ns teile des pro jektirten Justiz-Departements gegeben. Er soanz deshalb dem Hause der (Gemeinen! nicht zumuthen, daßz es ein Votum
verschiedene auf diesen . sorisch leiten.
man ihm erst eine solche Definition an die Hand gegeben habe, so
werde er bereit f auf Sir J Trelawny's Namen der Negierung zu erklären, daß sie die Ab wärtigen Session eine die Kirchensteuern
sei tes mäß n. Als Antwort en. . 1 2, . ein., der . nr. , i. im von Overst Kane erhielten, in ihren südlichen Ansiedlungen zu blei— rage em . . ͤ sicht habe, in der gegen ⸗
betreffende Bill einzubringen;
doch gebe sie die Hossnung nicht auf, eine befriedigende Loͤsung der Frage
herbeijufübren, und werde in der nächsten Session die erste sich darbielende
9 — * 2 ry 8 1 ö 4 5 d N 22 Gelegenheit dazu benußen. Auf Forster s Frage erwiderte er, die Ne⸗
gierung sei bereit, im nächsten Jabre in Erwagung zu ziehen, ob drr r. 9 ; —ͤ 1446 ; nw ae ) . Sessionen nicht zweckmäßiger seien, als die gegenn artige i n. ine sofortige Neuerung aber habe Vieles gegen sich. void J. Nussel! er—
blickte in der Einführung von Herbst-Sessionen einen Horischrut. ls
R ; — 5 2 27 n * ö Unur⸗ Antwort auf eine Frage Roebuck's sagte S. Fißgerahd, die Auf
mertsamteit der Regierung sei auf die wichtige Frage Les in Gemeinschast
mit anderen Staaten den Fabritzeichen zu leistenden gegenseitigen Schußes . en ; ( ö . . gelenkt worden, und er gebe die Hoffnung nicht auf, noch im Laufe dieser
fanden sich am
Sessien einen diesen Gegenstand betreffenden Gesetzentwurf eingebracht zu
schen. Lord Palmerston zog seine indische Vill, und vVoche King seine bas Stimmrecht in den Grafschaͤften betreffende Bill zurück. Frankreich. Paris, 9. Jult. Mit der Ausfuhrung des Gesezes vom 278. Mai, welches den Artilel 259 des Strafgesehz— buches abändert, wird es nun doch Ernst. Heute verossentlicht der „Monteur“ das bereits vom 19. Juni dalirte Rundschreiben des Justiz⸗Ministers an die General-Proluratoren der kaiserlschen
Ferts anzugreifen.
Verurtheilungen, die es bewirken könne, als in den Grund saäßen, die es aufstelle, und in den Bedenken, die es , e,. ge⸗ eignet seir. Aus diesen Gründen werden die General-Prokuratoren aufgefordert, „einst weilen dabei stehen zu bleiben, daß sie vor jeder Verfolgung wegen Vergehen gegen Art. 259 sich erst an ihn wenden und besondere Instructionen einbolen sollten?“ Das neue Geseß gegen Adels, und Titel Anmaßungen soll demnach zunaäͤchst nur denjenigen seine Schärfe zeigen, denen der Justiz-Meinister zu
den Assekuranz- Zimmern zu Liverpool Leibe will; es ist zwar für Alle gegeben, aber nicht auf Alle an⸗
wendbar. Uebrigens sollen die General-Prokuratoren darauf achten, daß die Gerichte, Civilstands⸗ Beamten, Notare und sonstigen Staats Beamten in ihren Erlassen, Urtbeilen und autbentischen Aktenstücken den Personen nur solche Titel und Namen beilegen, „wozu sie ibre Berechtigung nachzuweisen im Stande sind“.
Das „Siecle“ zeigt an der Spitze seiner heutigen Nummer an, daß ihm durch Bescheid vom 6ten d, der Verkauf auf öffent licher Straße wieder gestattet wurde.
Durch Faiserliches Dekret vom 1. Juli (im Gesetz-Bulletin veroffentlicht wird der dem Kriegs Ministerium pro 1858 gewährte Kredit um 16,568,020 Fr. vermindert, und diese Summe auf das WMinisterium Algeriens und der Folonieen übertragen, um für fol gende Zweige des neuen Ministetiums verwandt zu werden: Cen— fral-⸗Verwaltung (Personal 217,000 Fr., Central-Verwaltung (Material) 20,000, Gouvernement und Verwaltung von Algier 220,800, einheimischer (arabischer) Dienst in Algier 1,550,000, See-Dienst in Algier 979,000, Finanzwesen in Algier 1,795,750, Expropriationen in Algier 1060900, Colonisation in Algier 2,1443, 0090, Straf⸗-Anstalten in Algier 160,000, Civil-Arbeiten in Ulgier 6,700,670, geheime Ausgaben 100,000 Fr.
— 10. Juli. Die Königin von England, so wie der Prinz⸗ Gemahl, werden am 4. August dem Kaiser und der Kaiserin in Cherbourg einen Besuch machen. So lautet im heutigen „Moni—
teur“ die offizielle Bestätigung dieses Ereignisses.
Italien. Nach Briefen aus Rom vom 6. Juli wurde am vorhergehenden Tage, Nachmittags, das Urtbeil in dem Prozesse des Marchese Campana gesprochen. Der Marchese wurde wegen Veruntrtuungen und Mäßbrauchs seiner Amtsgewalt zu 290 Jabren Galeerenstrafe verurtheilt. Derselbe wurde nach dem Urtheils⸗— spruche sofort nach dem Gefängniß San Michele gebracht. Einige Sensanion erregte es in Rom, daß der Advokat ECampang's auf drei Monate süspendirt wurde, und zwar zur Bestrafung für
seine bissigen Repliten und seine zu warme Vertbeidigung des An— gellagten.
(Köln. 3tg.)
Turin, 9. Juli. Während der Abwesenbeit des Grafen Cavour wird General Lamarmora das Meinisterium der auswär— tigen Angelegenheiten, Lanza das Ministerium des Innern prodi— Gestern ist ein neues Journal unter dem Titel: „Il Piemonte“ ausgegeben worden.
Amerika. New⸗Vork, 26. Juni. Einem Briefe aus
Fort Buüdger zufolge waren 150 Mormonen im Hauptquartier des Heeres der Vereinigten Staaten angekommen, da ihnen Brigham Poung semem dem Gouverneur Cumming gegebenen Versprechen
Demgemäß sei auch wirklich ein solchee Ausschuß — gemäß erlaubt halte, die Stadt Il verlassen.
Sie sagten aus, wahrend der neulichen Anwesenbeit des Gouverneurs CEumming in
der Stadt am Salzsee sei derselbe streng überwacht worden, und man habe Niemand, von dem man vorausgesetzt, daß seine Aus⸗ sagen einen ungünsligen Eindruck machen wurden, gestattet, sich ihm
zu näbern. abgebe. Wenn d d
uch hade Brigham Voung ihn nach seiner Abreise mit den gröbsten Schimpfworten uberbäuft. Außerdem habe er den „Heiligen“ andefohlen, so lange, bis sie Heitere Nachrichten
ben. Die letzten Nachrichten widersprechen den früberen Angaben über die friedlite Stimmung der Mormonen. .
Nach Berichten aus Teras ist dort Aussicht auf eine der reichsten Getreide Einten vorbanden, deren man sich zu erinnern weiß.
Asien. Vie amtlich über London, 11. Juli, gemeldet wird, batten die Mobamedaner em Dscheddah am 15. Juni den fran. zösrschen CEonsul, den englischen Vice Consul und 20 Christen nredergem acht. 26 andere Ehristen waren geflüchtet.
Laut Berichten aus Kallutta vom 4. Juni waren die Eng⸗ länder auf dem Marsch nach der Bergfeste Gwalior begrissen.
Die verbündeten Flotten in den chinesischen Gewassern be⸗ 9. April im Meerbusen von Petscheli an der Mündung des Peiho, um die am Eingange des Flusses gelegenen Die Unterhandlungen waren bis dahin erfolg— los gebhiebrn. .
Hamburg, Sonntag, 11. Juli, Vormittags. (Wolff's Tel.
Bur) Nach einer der „Börsenhalle“ zugegangenen Depesche aus
KR openbagen nr. und bestatigt sich die Uebernahme des Ministeriums der auswaͤrti—
Gerschtsböfe, worin er sie auffordert, „Angesichts der Thaisachen,
die aus einer so langjäbrigen Nachsicht sich eniwiiãhelt haben, das neue Gesetz mit Klugheit und Festigteit in Vollzug zu bringen.
2 1 e, ; 3r in de 1241 r Die Bedeutung dieses Geseßes Üiege „weniger in der Anzahl der
vom hbeuligen Tage ist die Ministerkrisis beendet
gen Angelegenheiten durch den Conseils « Präsidenten Hall. —
Nach derselben Depesce soll die Antwort der dänischen Regierung
an den deuischen Hund bereits abgegangen sein.