1858 / 161 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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werbes, Innung Genosse oder Richt⸗ Innungsgenosse, den Lebrling inner- balb der genannten Frist nur dann annebmen darf, wenn der frübere Lebrberr auf die Fortseßung des Lebrverbältnisses verzig tet und einen Entlaffungsschein autgestellt dat.

S. 5. Lehrlinge der Nicht Innung s Genossen. Die Auf⸗ nabme und Entlassung (S§S. 147 und 157 der Allgemeinen Gewerbe Ordnung dom 17. Januat 18415 jedes Lebrlinge, dessen Lebrberr in Berlin wobnt, soll, wenn dert für das Gewerde des Lebrberrn eine Innung bestebt, oder so bald künftig eine solche errichtet sein wird, vor dieser Innung erfolgen. Jeder Lebrherr, für dessen Gewerbe dort' eine Innung bestebt, ist verpflichtet, seine Lebrlinge dor Ablauf von 6 Wochen nach dem dorläufigen Eintritte derselben in die Lebre bei dem Vorstande der Innung sur Aufnabme anzumelden. Hinsichtlich der Erstattung der durch die kulrebm oder durch die Entlassung solcher Lebrlinge entsteben⸗ den Kosten kommen die Festseßungen des betreffenden Innungs - Statuts auch dann zur Anwendung, wenn der Lebrberr nicht zur Innung geboört. Lebrberren, für deren Gewerbe in Berlin keine Innung bestebt, baben ibre Lebrlinge in gleicher Frist bei dem Magistrat anzumelden.

Ueberwachung der Lebrverbältnisse beziebt sich nur au Innungs⸗Genessen. Der Vorstand jeder Innung bat jedoch von der Be— schaftigung der bei der Innung aufgenommenen Lebrlinge auch dann, wenn der Lebrberr nicht zur Innung geböort, senntniß zu nebmen. Der zu diesem Zweck erforderliche Eintritt in die Werkstätten, in welchen Lebr linge beschäftigt sind, ist dem Innungs Vorstande gestattet. Sollte der Eintritt don dem Lebrberrn verweigert werden, so bat darüber, ob die Weigerung begründet ist, der Magistrat auf den Antrag des Innungt—« Vorstandes zu entscheiden. Der oben gedachten Beborde bat der Innunge—⸗ Verstand auch die zu seiner stenntniß gelangende Versäumniß der Pflichten, welche dem Lebrberrn nach S§. 150 der Allgemeinen Gewerbe Ordnung dom 17. Januar 1845 obliegen, zur weiteren Veranlassung an zuzeigen. Zur Verwarnung oder zur Zurechtweisung solcher Lebrlinge, deren Lebrberrn nicht zur Innung geboren, ist der Innungs - Vorstand nur auf Antrag des betbeiligten Lehrberrn, oder auf ciwanige Anordnung des Magistrats befugt oder derpflichtet. Das Ausscheiden des Lebrlings aus dem Lebrverbältnisse muß binnen 3 Tagen dom Lebrberrn, wenn fuͤr das Gewerbe eine Innung bestebt, dem InnungsVorstande, sonst dem Magistrate angezeigt werden. Bei der Verpflichtung zu dieser Anzeige macht es keinen Unterschied, ob die vertrags mäßige Echt eit bereits ab— gelaufen ist oder nicht, und ob der Lehrling mit oder .

des Lebrberrn die Lebre derläßt.

8. 6. Lebrlinge der Innungs - Genossen. Hinsichtlich der An- und Abmeldung wie Beaufsichtigung der Lebrlinge der Innunge— Gen ossen bewendet es bei den bestebenden Vorschriften.

§. 7. Lebrherren, welche, den obigen Vorschriften SS§. 5, 6) zuwider, die An oder Abmeldung ibrer Lebrlinge oder solcher Personen unter— lafsen, die mit der Absicht, ein Lebrderbältniß einzugehen, bei ibnen ein— getreten find, verfallen in eine vom Pelizeirichter festzuseßende Strafe bis 8 Thlr. Geld, oder im Unvermogensfalle verbältnißmäßiger Freibeits—

* —–— 2 Dr Strefe wird neben den in den Innungs Statuten für die unterlassene An, oder Abmeldung der Keb rting« etwa fest gescpten

Ordnungs⸗Strafen vollstreckt. Lebrberren, welche die Anmeldung der Lebrlinge unterlassen, baben überdies im Wiederbolungéfalle neben der derwirkten Strafe die Entziebung der Befugnisse, Lebrlinge zu balten, zu gewaͤrtigen.

§'. 8. Auf Lehrlinge der Kaufleute und Apotbeler finden dorstebende Festseszzungen (8§. 4 7) keine Anwendung.

Lebrlinge der

ne Zustimmung

IV. Unterstüßungs - Kassen.

FS. 8. Diejenigen, welche im Gemeinde- Bezirke der Stadt Berlin selbstständig ein Gewerbe betreiben, für welches dort eine Innung be— stebt, können mit deren Zustimmung durch die Kommunal- Veborde an⸗ gebalten werden, den stranken«, Sierbe. und Hülfstassen der Innungs— Benossen, ingleichen den Wittwen, und Waisen. Unterstützungs Kässen der. selben, so wie denjenigen Kassen der Innung beizutreten, welche die Unter. stüßung solcher gemeinsamer Gewerks Angelegenbeiten bezwecken, welche den Nicht-⸗Innungs-Genossen denselben Nutzen gewähren, wie den Innungs. Genossen. Für diejenigen selbstständigen Gewerbtreibenden, für deren Gewerbe in Berlin eine Innung künfiig errichtet wird, tritt die dor— stebende Bestimmung durch die Bestätigung des betreffenden Innungs⸗ Statuts in Wirksamkeit. Ein Unterschied binfichts der Beittäge und sonstigen Leistungen zu den erwähnten Kassen und der daraus zu ge wäbrenden Unterstüßungen zwischen den Innungs. Genossen oder ihren . und anderen Betbeiligten findet bierbei nicht statt. Auch muß den nicht zu den Innungen gebsrigen Betheiligten durch statutarische Anerdnungen für die einzelnen sassen Verbände eine den Verbältnissen entsprechende Theilnabme an der staͤssen. Verwaltung und an den Be— rathungen über die gemeinsamen Fassen⸗Angelegenbeiten gesichert und in gleicher Art, wie den Innungs - Genessen, Gelegenbeit gegeben werden, den den Ergebnissen der Kassen Verwaltung stenntniß ju ncbmen. Wenn selbstständige Gewerbtreibende, für deren Gewerbe in Berlin eine Innung nicht besteht, zur Bildung von Kranken⸗, Sterbe oder sonstigen Hülfs⸗ kassen zusammengetreten ind, so können mit Zustimmung der Vertreter der betreffenden Kassen Alle, welche in dem Gemeinde Bezirke Berlin gleiche oder derwandte Gewerbe selbstständig betreiben, durch die Kommunal- Behörde angebalten werden, diesen Kaffen beizutreten. Die vorstehenden sind auf Kassen, zu welchen die neu zutretenden Mitglieder neben den für alle Betheiligte nach gleichen Grundsatzen bestimmten Bei—

trägen ein besonderes Antrüts, ober Ein aufs⸗Geld von mehr als 5 Thlr zu zahlen haben, nicht zu beziehen.

K 109. Alle in diesem Statute bezeichneten Kassen stehen unter der

Aufficht des Magistratt vo Berli 8 r ü miffarien aua me bn bat. 3 Verm. wender diefe Masstcht brh Cra

Die in den Innung Statuten vorgeschriebene Muwirlung der i bei der

V. Schluß bestim mungen.

den berührenden Orte Statute bleiben selbstredend Berlin, den 141. April 1857. Magistrat biesiger Königlichen Haupt, und Residenzstadt. K*Kransnick.

lerneben in Fraft.

1) Der Erlaß derjenigen Bestimmungen, nach welchen die Unterlassung

werden soll, bleibt nach dem Geseße über die Poligei Verwaltung dom 11. März 1850 dem Königlichen Polizei-Kräfdium vorbebalten. Von den betreffenden Strafbestimmungen bleibt auch die Anwendung der Vorschriften des 5. 7 mit Augnahme der Schlußbestimmung, welche bierdurch außer Wirksamkeit geseßt wird, abbängig.

2) Im F. g ist am Schlusse des ersten Saßes statt der Worte „so wie denjenigen Kassen der Innung beisutreten, welche die Unterstüßung solcher gemein samer Gewerks. Angelegenbeiten, welche den Nicht · Innunge.

Genossen denselben Nußen gewäbren, wie den Innunga-Genossen,* zu lesen. beizutreten.“

Berlin, den 214. November 1857.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, von der Heydt.

NW i cht amtliches.

Preußen. Danzig, 12. Juli. Sr. Majestaͤt Schrauben— Dampf⸗Vacht Grille“ ist von Stettin bier . und liegt jeßt an der Warine⸗ Werft in der Weichsel. (Ganz. D.)

Cöln, 12. Juli. Heute früh um 5 Uhr langte mit dem aus Belgien kommenden . Se. Königliche Hobeit der Graf von Flandern hier an, seßzte jedoch, obne Coln zu berübren, sogleich über die Ringbabn um die Stadt seine Reise nach Remagen fort, um von da per Dampfboot theinaufwärts zu gehen. (Köln. 3tg.)

Sachsen. Eisenach, 11. Juli. Nach der Weimarer ira. vom heutigen Tage wird vom 22. d. M. an zu weiterer

evision des Vertrags von Gotha dem 15. Juli 1851, betreffend die Verpflichtung zur Uebernahme von Auszuweisenden, eine Kon ferenz von Abgeordneten der diesem Vertrag angebörigen Staaten bier stattsinden. Zum Bevollmächtigten von Sachsen⸗ Weimar ist der Gebeime Regierung Rath Schmith ernannt, welcher auch schon der gotbaer stonferenz mit beigewobnt hat. (Fr. P. Ztg.

Altenburg, 11. Juli. Nach einer CKelannt ach ung des

Ober Kommandos wird das Herzogliche rontingent in feiner dol— len Kriegsstärke von ungefähr 15065 Mann gegen Ende des tänf— tigen Monats einberufen werden, um von Vundeswegen inspizirt zu werden. Die Uebungen werden zwischen Gößnißz und Schmolln stattfinden; als Inspecteur wird ein osterreichsscher General er— wartet. (v. Ztg.) Frankfurt a. M., 11. Juli. In der Hundestagt— Sitzung vom 8. d. M. wurden von mehreren Gesandten die Ge— nerale namhaft gemacht, welche seitens ibrer Höfe zur Theilnahme ah der im Laufe dieses Jahres bundesbeschlußmaßig stattfindenden Mu sterung des Bundesheeres bestimmt worden sind. Von dem Militair⸗Ausschusse wurde Bericht erstattet über den von einer Regierung, deren Truppen der Reserve- Infanterie Division zugetheilt sind, vorgetragenen Wunsck, ihr Kontingent von der dies jährigen Musterung auszunehmen, da dasselbe erst im le tverflossenen Fahr an größeren Uebungen tbeilgenommen habe. Von der Ver— sammlung wurde jedoch hierauf nichi eingegangen, indem die Bundes⸗ riegsverfassung vorschreibt, daß neben der von Seiten des Bundes in der Regel alle fünf Jabre anzuordnenden Musterung des Bundes beeres mindestens alle zwei Jabre eine Vereinigung der kleineren stontingente mit größeren Truppenkörpern zu gemeinschaftlichen Uebungen stattfinden soll. Von dem Ausschusse für das sceassen⸗ und Finanzwesen wurde Vorlage über die Rechnungen der Bundes— Kanzlei- und Bundes-Matrikular-asse fur das Jahr 1857 ge⸗ macht und der Antrag gestellt, solche als richtig anzuerkennen; die Abstimmung hierüber wird ausgesetzt, um den Gesandten' die Möglichkeit zu geben, vorher von den Rechnungen Einsicht zu nebmen. Endlich wurden die durch die Abberufung des vor⸗ maligen Großherzoglich Mecklenburgischen Bundestag s⸗Gesandten, Geheimen Raths von Dertzen, unvollzaͤhlig gewordenen Bundes⸗ tags⸗Ausschüsse durch neue Wahlen ergaͤnzt. (Fr. J.)

Baiern. München, 11. Juli. Es erhält sich das Gerücht, daß der Landtag auf Mitte September einberufen werden soll.— Die stammer der Reichsrätbe wird vier neue Mitglieder zählen: den Herzog Karl Theodor, welcher seit dem leßten Landtag groß⸗ jährig geworden ist bis zum 21sten Jahre aber nur Siß, nicht

auch Stimme in der stammer haben wirds, den neuen Erjbischof

S 11. Die bereits publinrten, die Verbaltnisse der Gewerbetreiben-

AÄuf Grund des F 168 der Gewerbe-Ordnung, der S§. 15 und 36 der Verordnung vom 9. Februar 1819 und des Geseßes vom J. April 1854 genebmige ich das vorstebende Statut bierdurch unter dem Gorbe— balte der Abänderung im Falle des Bedürfnisses, mit folgenden Maßgaben:

der in den JS. 3 und 5 vorgeschriebenen Anzeige der erfolgten Auflösung eines Arbeitsverbältnisses eder der erfolgten Annabme eines vebrlingä respeltive des Kugscheidens eines solchen aus dem vebr.Verbältnisse bestrast

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: in solcher den neuen Erzbischof von Bamberg (wenn ein so 86 rw. Amt getreten n, und den jungen Fürsten Ernst von

i,, beabsichtigte Besuch 5 e er 9 2 2 X.

. i den preußischen Maje a,, 2 3 Max wird auf der unternommenen 8 4 reise beute Mittag in Bad Kreuth eintreffen und sich von da au

nach dem nahen Tegernse begeben. (N. C.)

. rn, 10. Juli. Der Staͤnderath behandelte , r des Kantons Tessin und eines Theils * Fantons Graubünden von den lombardischen Bisthü⸗ mern. Die stommission siellte den Antrag: „Der Bundesrath

is heri zerfal die

ird i utbeißung feines bisherigen Verfahrens eingeladen, n 1 und Graubüändens von den lombardischen Bisthümern mit Nachdruck zu betreiben.“ Der Vorschlag der 1. mission wurde mit 28 gegen 5 Stimmen angenommen. (Fr. P. 3.)

ĩ . Ini. britannien und Irland. London, 11. Ju . Der . „Observer“ schreibt: ‚Wir glauben, daß mehrere . iel, welche die Runde durch die Zeitungen gemacht * 2 welchen zufolge eine besonders frühe Prorogation des Par * ü erwarten wäre, irrig sind. Die Meinister gedenken ihr 8 ö ait? Dinner im Juli zu halten. Von Einigen wird Sonna 6 22. d. M, als der dazu bestimmte Tag, und Donnerstag, 775 . der Prorogations- Tag genannt. Allein wir sind mehr zu * Glauben geneigt, daß die dem Parlamente vorlie . . schaͤste erst eine Woche spaͤter erledigt sein können. Eine Anzab Budget Posten, die drei verschiedenen Rubriken . müssen dem Hause der Gemeinen noch vorgelegt werden, ebe ö Appropriations⸗ Klausel eingebracht werden kann, . zwar * dies die vermischten Posten, welche in der Negel nebst 5 ten Augenblicke gemachten Zusaͤten zu einer lebhaften 6. ' Anlaß geben. ir halten es daher für wahrscheinlich, daß ö Prorogation bis Dienstag den 2. August verschoben werden 2 was der Königin noch immer Zeit lassen würde, am 4. 2 —— bourg abzureisen. Mebrere Mitglieder des auses der . haben Schritte gethan, um einen Dampfer der Penmsular. Oriental Company zu mietben, und Ihre Majest at e,, Ausfluge nach Frankreich von einem beiden sen 1 . ments angehörigen großen Gefolge begleitet werden. as J ö Journal“ meint, das Parlament werde ni egen n * ü z einige vierzi i be. sißen gene , uff oe gen von seinem * Ausfluge nach Osborne zurüdgelebit. Das 6 ** schreibt: „Prinz Alfred 22 die 1— 14 2 2 e egleiten und in Bonn en, t n Der junge Prinz wird sich auf der mir in ähnlicher Weise aufhalten, wie sein erlauchter Vater. Prinz Alfreb wird am 6. August d. J. 14 Jahre alt.

ich. Paris, 11. Juli. Da der neue Minister

des rer n 8. Hospitien üter Frage noch nicht 9. nebmen lassen, so fangen die erw eltngz · Cem mi s ohen * an, unruhig zu werden. Namentlich hat die Hospitien⸗ in Straßburg, die aus den angesebensien Männern der 12 besteht, einen sehr ausfübrlichen Bericht an die , , . . worin als Vermittlungs Grundsa vorgeschlagen . 66 erhaltung der Unveräußerlichkeit aller Immobilien, . . 26 eintragen, dagegen langsam und stufenweise zu 3 2 wandlung in Staatsrenten in Betreff aller Güter, welche weisbar keinen Jahresertrag von 3 pCt. abwerfen. .

Die Unterzeichnungen für die 75 Millionen ——— 2 gationen haben in Paris das Dreifache des zu zeichnen 4 . theils ergeben. Dr. Veron unter Anderen bat allein 100 * tionen für fich und 40 für eine hobe Person, die nicht genan sein will, gezeichnet.

anien. Madrid, 7. Juli. Das Dektet wegen Be— Hine. der Wabllisten ist nebst dem Berichte des linisters des Innern an die Fonigin in der beutigen „Gaceta erschienen. Die Berichtigungen sollen von den Eivil-Gouverneurs bis zum Zisten d. M. entgegengenommen und die eingelaufenen Reclama— tionen in den erssen zebn Tagen des August durch die offiziellen Provinzial-Blaäͤtter veroffentlicht werden, worauf eine neue Frist zu Recilamationen bis zum 29. August gestellt ift. Die so tesor⸗ nirten Wahllisten sind daun bis 15. Mai 18650 gültig. Die Gaceta“ theilt zugleich die Weisungen an die Civil Gouverneure mit, worin dieselben aufgefordert werden, sich bei dieser Gelegen⸗ beit in den Schranken der strengsten Unparteilichkeit zu halten. In dem Berichte an die Königin gesteht der Minister des Innen, daß diese Maßregel gewissermaßen die strengen Grenzen des 37 setzes überschreite, aber daß dieselbe gerechtfertigt werde —* ö patriotischen Intentionen und durch die vollständige Unparteilichkeit, welche dadurch dem Lande bewiesen werde.

ld Gouvernture sind abberufen worden. Die schwebende Schu wurde um 33 Millionen vermehrt. Die Nachrichten aus Mexies lauten nicht günstig.“

Nußland und Polen. St. Petersburg, 6. Juli. Aus der i russischen Eisenbahngesell: schaft, zu dessen Entgegennahme sich Kevpräsentanten von 120,000 Actien eingefunden batten, geht bervor, daß die Betbeiligung des Publikums an dem Unternebmen größer sei, als man hier erwartet hatte. Die Regierung selbst begünstigt dasselbe durch die Geneb— migung, daß verschiedene Stifte und Institute derselben ihre api⸗ talien anvertrauen dürfen. So wurde Allerböchst befohlen. daß Obligationen der Gesellschat im Betrage von 15 Millionen Silber- Rubel von den Füͤratel⸗ Aemtern und 3 Millionen von anderen zur Verfügung der Regierung stebenden Summen ange—⸗ kauft werden sollen. Dadurch war die Gesellschaft in den Stand gesetzt, während die Handelssteckung in Eurera alle Unter hann. gen dasellst lähmte, ibren Arbeiten einen besonderen Nachdruck zu geben. Es wird nun eine Modification des Statuts beantragt, um im S. 7, der vom Verkauf der Actien und Obligationen an fremden Plätzen handelt, die Worte „und Obligationen ö sireichen; ferner soll dem Vermaltungsratbe die Modification der . zwischen Tbeodofia, Moskau und Tula in den einzelnen 6 und die Anlage eines Schienenst ranges zur Verbindung des 5 At-Mansfi am asowschen Meere mit dem Schienenmwege Theodosia gestattet werden. Die Polizei⸗ Zeitung veröffentlicht die 8 fenen neuen Paßvorschriften der französischen Regierung zur Nach⸗ achtung hiesiger Untertbanen.

weden und Norwegen. Stockholm. JT. Juli. J,, Nachrichten zufolge ist das Lager bei 2 beute abgebrochen worden und der stronprinz-Regent von dort 1 ereist; man erwartet ibn zum 11. 8. Mts. hier. Am folgenden Eee. wird die Taufe des neugebornen Herzogs 1 fand, Sobnes des Herzogs von Ostgotbland, im Reichssaale de Schlosses Drottningbolm stattfinden. Den Taufatlt wird bischof von Upsala vollziehen; die Pathen stelle haben der 2 die stönigin, die önigin-Wittwe und der Herzog von assau übernommen.

a . Kopenhagen, 11. Juli. Die „Devarte⸗ . offiziell: e , t 108. ist das Ninisterium det auswärtigen Angelegenheiten von dem Marine. Minister Michel⸗ sen auf den Conseils⸗-Präsidenten H all übergegangen. Das Ab⸗ schiedsgesuch des Finanz⸗Minifters Andrä ist angenommen und der Minister des Innern, Krieger, zugleich einsttweilen mit dem Fi ̃ artement betraut.“ . Sina g , n ü. in der „Börsen- Halle“ zufelge ist die Ant⸗ worts-Note an die hohe deutsche Bundes versammlung bereits don

Kopenbagen expedirt worden. (H. C.)

. V 26 Der mexikanische Amerika. New⸗Jork, 26 Juni. De ni lanist aa in Wasbington, Sennor Robles, bat entschieden die Nachricht abgeleugnet, daß die Provinz Soncra von der męegilanischen Regierung an eine Gesellschaft amerikanischet stapitalisten ver— st sei. l ö : . Londoner Abend-Blätter vom 9. Juli De, , per „Arago“ bei dem Agenten der vereinigten New⸗Vorker Vresse in Liverpool eingegangene Privat ⸗Deresche, wonach die mexikanische Regie tung auf Wagren amerikanischer Bürger Beschlag gelegt het weil deren Eigenthümer jede Betheiligung an . * leihe verweigerten In Folge dessen bat der amerjlanische esandte, Forsyth, seine Pässe verlangt und dieselben erhalten. Asien. Die geflern Lon uns telegraphisch earn, richt uber die Vorgänge in D 1 ö. Hafen 1 is Malta erhalten. J S bat die englische Regierung über, 1 brachte die ** von jenen Ereignissen der daselbst Abends angekommene „Cyclope“. Am 15. Juni versuchte x Bewohner Dscheddab's, fanatische Mohamedaner, , Stadt lebende Christen , , ; *r ie. 56. f franzoͤsische Herr Eveillard, seine z err Page, der franzoöͤsische Konsul, * 2 Personen wurden . Die . ; ͤ . ed 8 ündert. Einer Anzabl Christen ge ang es, m 2 und sich an Bord des „Evclope, zu. flüchten. Unter ihnen befanden sich die Tochter und der Dolmetscher n tanzösi⸗ schen Konsuls; beide waren schwer 6 . * 24 . S ; reichen. Der mi Ihrist elang es, Suez am 6. 8. Mts zu erreich mit 3 Post durch das Rotbe Meer segelnde Bentinck hatte sie unterwegs an Bord genommen.

vom 12. Juli berichtet aus Calcutta vom . *in, daß die Rebellen don Calxpi, den britischen Kolonne verfolgt, idren Weg nach baben. Der Maharadscha Scindig soll eine Riederlase 2 * haben und in Agra angekommen sein. Central Indien witd al

Aus Madrid, 10. Juli, wird telegraphirt: „15 Eivil—

wieder sehr unruhig geschildert.