1858 / 168 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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nur dann beschlefsen werden, wenn in der zum Jweck der Einberufung zu erlassenden Bekanntmachung ausdrücklich bemerkt ist, daß ein bie raus be · züglicher Antrag zur Berbandlung klemmen soll. die Veschlässe ad 1 bis 3, um verbindliche Kraft zu erbalten, der lan des berrlichen Genebmigung, Beschlüsse ad 1 der Genebmigung des Herrn Handelsministers.

Paragraph ÜAcht und dreißig.

Ueber die Verbandlungen in der General⸗Versammlung wird ein ge— richtliches oder notariellen Protokoll aufgenommen. Die Ramen der zur Tbeilnabme an der Versammlung berechtigten (Paragrapb Ucht und zwanzig) und wirklich erschienenen Actionaire respektive ibrer Bevellmäch tigten, so wie die Zabl der einem jeden von ibnen gebübrenden Stimmen werden durch ein von dem Verwaltungsratbe zu vollziebendes Verzeichniß konstatirt, welches dem Protokolle beizufügen ist. .

Das Protololl ist von dem Vorsißenden, so wie dem beim Schluße jenes anwesenden Skrutatoren zu unterschreiben.

tikel gan Bilanz, Dividende und Reservefonds. Paragraph Neun und dreißig.

Außerdem bedürfen

Mit dem dreißigsten Juni eines jeden Kalender- Jabres ist den der Direction eine vollständige Indentur, die das gesammte Besißtbum der

Gesellschaft, mit Einschluß der Vorrätbe und Außenstände zu umfaßen bat,

aufzunebmen und nebst der Bilanz dem Verwaltungsratbe zur Prufung

und Feststellung mitzutbeilen. In der ersten Inventur werden die Im—

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mobilien und Mobilien nach dem Kostenpreise angesetzt. In jedem folgen

den Jabre bestimmt der Verwaltungsratb, wie viel darauf abiuschreiben ist. Die Abschreibungen auf Bauwerke müssen jedoch mindestens Ein

Prozent, auf Maschinen und Utensilien mindestens fünf Prozent jäbrlicih

betragen. Die Robstoffe, Materialien und Fabrikate werden nach dem laufenden

Werthe, den der Verwaltungsrath zu prüfen und festzustellen bat, zum

Ansaß gebracht.

In der Bilanz sind den aus der Inventur sich ergebenden Activis der Gesellschaft alle Passiva derselben, mit Einschluß der Einschüsse der Actionaire, gegenüberzustellen.

Paragraph dierzig. Der aus der Bilanz eines Betriebsjabres nach Deckung aller Aue

gaben desselben sich ergebende Ueberschuß der Aktiva über die Passida

bildet den Reingewinn des betreffenden Jabres. In welcher Weise dabei die in einem Jabre vorgelommenen Aus—

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gaben für Neubauten, Maschinen und größeren Anschaffungen oder An. lagen, die einen bleibenden Wertb baben, zur Berücksichtigung kommen

sollen, bestimmt der Verwaltungsrath bei Feststellung der Bilanz.

Die Bilanz ist durch die Gesellschafts- Blätter alljäbrlich bekannt zu machen und den Königlichen Regierungen zu Arnsberg und Minden mit— zutheilen.

Paragraph Ein und vierzig.

Aus diesem Jabres-Gewinne werden bei jedem Abschluß vorweg zebn

Prozent zur Bildung eines Reservefonds abgezogen und entnommen,

his dieser die Höbe von zehn Prozent des Grundkapitals erreicht bat. Die

nußbare Llnlegung des Reserdefonds bleibt bem Verwaltungsratbe über. lassen. Zinsen werden demselben nicht zugeschrieben. Wird der Reserve— fonds angegriffen, so wird derselbe in gleicher Weise ergänzt. Der Re— servefonds kann nur auf den besondern und von der General- Versamm lung genebmigten Antrag des Verwaltungsratbes ganz oder tbeilweise zur Verwendung kommen.

Demnächst wird von dem Reingewinne die Tantieme für den Ver.

waltungsrath (Paragraph Zwei und zwanzig), so wie die etwa zur Be— soldung des Spezial-Direktors bestimmte Tantieme (Paragraph Sieben und zwanzig) entnommen.

Der Rest des Reingewinnes wird als Dividende unter die Actionaire dertbeilt.

Gesellschaft zu erbeben, hat der Verwaltungsrath durch die Gesellschafts—« Blätter jäbrlich bekannt zu machen.

Dididenden, welche nicht binnen vier Jahren nach dem Faͤlligkeits, termine abgeboben sind, verfallen zum Besten der Gesellschaft.

Titel Gechöt Au flösung der Gesellschaft. Paragraph Zwei und dierzig.

Von dem Verwaltungsrathe oder von Actionairen, welche zusammen ein Fünftel des emittirten Actien⸗Kapitals der Gesellschaft besitzen, kann der Antrag auf Aufloͤsung der Gesellschaft gestellt werden. Der Verwal— tungsrath ist zu der Berufung einer außerordentlichen GeneralVersamm— lung zur Beschlußfassung über die Auflösung der Gesellschaft derpflichtet, wenn ein Drittel des Anlage = Kapitals verloren gegangen ist. Diese AÄuf— lösung kann nur in einer außerordentlichen , g, d =. be⸗ schlossen werden, in welcher jede vertretene Actie fur eine Stimme zählt, gleichbiel, wiediel in einer Hand vereinigt sind.

In dieser Versammlung müssen drei Viertel der sämmtlichen Actien vertreten sein; ist dieses nicht der Fall, so ist eine neue außerordentliche General ⸗Versammlung anzuberaumen, in der die dann anwesenden Actio— naire vollgültige Beschlüsse fassen können.

In beiden Versammlungen kann kie Auflösung der Gesellschaft nur durch eine Masorität don zwei Drittheilen der Stimmen, bei welcher wiederum * vertretene Actie für eine Stimme zählt, beschlossen werden. Der Beschluß bedarf der landesberrlichen Genehmigung.

Die Auflösung erfolgt nach Maaßgabe der bestebenden gesetzlichen Bestimmungen. Außerdem tritt die nr end der Gesellschaft in den, in den Paragraphen fünf und went i acht und zwanzig und neun und zwanzig des Gesetzes vom neunten November Achtzehnhundert drei und vierzig bestimmten Fällen ein und wird nach Maaßgabe der in jenen Pa— ragraphen getroffenen gesetlichen Bestimmungen bewirkt.

Den Modus der Liquidation, die Liquidatoren und deren Befugnisse bestimmt die General⸗Versammlung.

Diese Dividende ist am Ersten Novdember zahlbar. Der Betrag der Dididende, so wie die Orte, wo dieselbe etwa außerbalb der Kasse der

Titel Sieben. Schlichtung don Streitigkeiten. Paragraph Drei und dierzig.

Alle Streitigkeiten, welche jwischen der Gesellschaft und den Uetio— nairen als solchen entstehen, mit Ausnabme des Paragraph Zebn dorge sebenen Falles, sollen mit Augschließung des Nechteweges durch Schiede. richter entschieden werden, von denen jeder Tbeil einen ernennt. Ein Oß. mann tritt nur dann binzu, wenn die beiden Schiedarichter sich innerbalb acht Tagen nicht einigen lönnen. In diesem Falle ernennt das Direkt rium des Freisgerichts zu Dortmund den Obmann. Schiedarichter und Obmann müssen in dem streise Dortmund wobnen. Verzögert einer der streitenden Theile auf die ibm durch Notar oder Gericht insinuirte Auf forderung des Gegners, in welcher die Belanntmachung des von diesem ernannten Schiedsrichters und die Aufforderung zu gleicher Ernennung en balten sein muß, die Ernennung des Schiedsrichters länger als acht Tag— so muß er sich gefallen lassen, daß der andere Tbeil auch den jweinen Schiedsrichter ernennt

Die Uctionaire sind, wie groß auch ibre Zabl bei einer Streitfrag— sein mag, verbunden, wenn sie ein und dasselde Interesse baben, einen einzigen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten zu Dortmund zu bezeichnen welchem alle prozessualische Verbandlungen und Verfügungen in einem ernngen Exemplare mitgetbeilt werden. Geschiebt solches nicht, dann er folgt die Insinuation rechtsgültig durch Insinuation auf dem Projeß Bureau des Kreisgerichts zu Dortmund. ;

Gegen die schiedsrichterlichen Urtbeile sind nur die in den Para graphen Einbundert ein und siebenzig und Einbundert zwei und siebenüa, Titel Zwei, Theil Eins der Allgemeinen Gerichts, Ordnung aufgefübrten Rechtsmittel zulässig.

1 Verbältniß der Gesellschaft zur Staats Regierung. Baragraph Vier und dierzig.

Die Koͤnigliche Regierung zu Arnsberg, so wie die Königliche Re gierung zu Minden, mit Bejzug auf die in ihrem Bezirke, insbesondere auf den Etablissements der Gesellschaft zu Werther betriebenen Geschäfte, und diejenigen Koniglichen Regierungen, in deren Beünrlen die Gesellscha“ anderweite Etablissements errichten möchte, sind befugt, einen Kommissar zur Wabrnebmung des Aufssichtsrechts für beständig oder für einzelne Fälle zu beftellen. Dieser Kommissar kann nicht nur den Verwaltungsratb, die General ⸗Versammlung oder sonstige Organe der Gesellschatt gültig zusam menberufen and ibren Beratbungen beiwohnen, sondern auch jederzeit den den Büchern, Rechnungen, Registern und sonstigen Verbandlungen und Schriftstücken der Gesellschaft, ibren Kassen und Unstalten Einsicht nehmen

Paragraph Fünf und dierzig.

Die Gesellschaft bat mit Ruückficht auf die von ibr betriebenen Unter nebmungen für die lirchlichen und Schulbedürfnisse der von ihr beschäf tigten Arbeiter zu sorgen, auch zu den Kosten der Polizei, und Gemeinde Verwaltung in angemessenem Verbältnisse beüutragen, und kann, sofern dieselbe sich dieser Verpflichtung entüeben sollte, angebalten werden, für die gedachten Zwecke diejenigen Beiträge zu leisten, welche von der Staats Regierung nach schließlicher Bestimmung der betreffenden Ressort« Minister und des Ministers für Handel, Gewerbe und 6ffentliche Arbeiten für nöthig erachtet werden.

aragrarb Sechs und dierzig. Transitorische Bestim mungen.

Sofort nach erfolgter landesberrlichetr Genebmigung soll durch die Herren GeneralDireltor Wilbelm Brewer in Dusseldorf, Kaufmann August Kopfermann und Kaufmann Vincenz Brewer in Dort— mund eine außerordentliche General Versammlung der Actionaire der Ge sellschaft einberufen werden, in welcher der General-Direktor Wilhelm Brewer den Vorsiß fübren soll.

Trockener Stempel.) Nr. Actie der Actien Gesellschaft Helios zur Gewinnung von Mineral = Oel, araffin ꝛc. über Zweibundert Thaler Courant.

Der Inhaber dieser Actie ist auf Höhe von Zweihundert Thalern Courant an dem gesammten Eigentbum und den Erträgen der oben ge— nannten Gesellschaft mit allen statutenmäßigen Rechten und Pflichten eines Actionairs betheiligt.

Dortmund, den

Formular A.

der Actien⸗ Gesellschaft Helios zur Gewinnung von Mineral- Oel, Paraffin 2c. Unterschrift sämmtlicher Mitglieder des Verwaltungsrathes). Eingetragen nach des Actienbuches. (Unterschrift des Direktors).

Formular B.

Dividendenschein zur Actie Nr.

Gegen Rückgabe dieses Scheins zablt die Kasse der Actien ⸗Gesellschaft Helios zur Gewinnung von Mineral- Oel, Paraffin z. die für das Ge⸗ triebsjahr 18 auf obige Actie fallende Dividende nach Maßgabe der deshalb zu erlassenden Bekanntmachung.

Dortmund, den ten .

Der Verwaltungsrath der Actien-Gesellschaft Helios zur Gewinnung von Mineral Oel, Paraffin 2c. Der Vorfitzende (Facsimile der Unterschrift).

Anmerkung. Dividenden, welche nicht binnen vier Jahren nach dem Fälligkeit Termine abgehoben find, verfallen zum Besten der Gesellschaft.

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Formular C.

Actien - Gesellschaft Helios zur Gewinnung von Mineral · Oel, Paraffin ꝛc. Talon. Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen Rückgabe desselben neue Dididendenscheine vom Jahre 18.. 2. laufend zur Actie Nr. ...

Dortmund, den ten 8. Der Verwaltungsrath

der Actien - Gesellschaft Helios zur Gewinnung von Mineral Del, Paraffin ꝛ20. Eingetragen in das Actienbuch. Unterschrift.)

Der Vorsißende. (Faesimile der Unterschrift.)

Ministerium der geistlichen, unterrichts⸗ und

Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der Tbierarzt erster stlasse Friedrich Roloff ist zum Kreis Tbierarzt in den streisen Steinfurt und Tecklenburg des Re⸗ gierungsbezirks Münster ernannt; und

Die Anstellung des Lebrers Bramesfeld als Zeichenlehrer an der Realschule in Elberfeld genehmigt worden

Abgereist: Se. Excellenz der General- Lieutenant und Ge— neral-Inspecteur der Artillerie, von Hahn, nach Stettin.

V ichtanstliches.

Preußen. Berlin, 21. Juli. Das Post-Dampfschiff „Preußischer Adler“, aus Kronstadt am 17. d. M. 2 ist in Stettin gestern Vormittag mit 74 Passagieren eingetroffen. Unter den letzteren befindet sich der portugiesische Gesandte am russischen Hofe, Lobo de Moura.

Das Post-Dampfschiff „Geiser“ ist, von Kopenhagen kom⸗ mend, gestern Vormittag mit 14 Passagieren in Stettin ange— kommen.

Cöln, 20. Juli. Seine Fönigliche Hoheit der Prinz Karl von Preußen traf gestern Nachmittags hierselbst ein. Seine Königliche Hoheit begab sich beute Vormittags nach der Wahner Haide, um das daselbst in seinen Uebungen begriffene 8. Artillerie⸗ Regiment zu inspiziren, und beabsichtigt, beute Nachmittags den Cöln-Mindener Courierzug zu benutzen, um sich nach Wesel zu be— geben. (Köln. 3.)

Sann over, 20. Juli. Die beutige Nummer der „Neuen

Hannoverschen Zeitung“ veröffentlicht in ihrem amtlichen Theile

nachstebendes Königliches Schreiben, gegeben Herrenhausen, den 16. Juli, an die allgemeine Stände Versammlung:

Geo „Fünfte, von Gottes Gnaden König von Hannover, 9 cb 14 . . ö. . ; * stöniglicher Prinz von Großbritannien und Irland, Herzog don

Cumberland, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg z. Es würde zwar Unseren Absichten entsprochen haben, daß mehre von den der allgemeinen Stände-Versammlung gemachten Vorlagen, insbeson dere insoweit dieselben den Finanz-Haushalt, so wie verschiedene Aenderun—

gen in der Gerichtsverfassung betreffen, nech vor einer eintretenden Ver⸗

tagung ibre Erledigung gefunden bätten. In Berüdsichtigung jedoch der Gewichtigkeit der ven der allgemeinen Stände-Persammlung füuͤr die bean

tragte Vertagung angefübrten Grunde haben Wir Uns bewogen gefunden,

dem Antrage stattzugeben und die allgemeine Stände Versammlung einst— weilen vom 20. d. M. bis zum 12. Oktober zu vertagen. . Indem Wir den Wiederzusammentritt der allgemeinen Stände— Versammlung auf den 12. Oltober d. J. bestimmen, wollen Wir uugleich zur Forderung einer raschern Erledigung der bei der allgemeinen Stände⸗ Versammlung in der Berathung noch rücständigen Vorlagen genehmigen, daß die zur Prüfung dieser Vorlagen gewählten Ausschüsse auch während der Vertagung ihre Arbeiten fortsetzten, und geben Uns dabei der zu— versichtlichen Erwartung hin, daß die betreffenden Ausschüsse ihre Arbeiten während der Vertagung so zeitig wieder aufnehmen, daß sie in der Lage sind, ihre Berichte der allgemeinen Stände Versammlung sofort bei deren Wiederzusammentritt zu uberreichen. K Unsere Allerhöchste Entschlleßung auf das Budget pro Juli 1858/6560 werden Wir der allgemeinen Stände -! Versammlung nach deren Wieder⸗ zusammentritt eröffnen.“ . Baiern. Tegernsee, 18. Juli. Ihre Majestäten der ftönig und die Königin von Preußen, so wie Ihre König— liche Hoheit die Prinzessin Alexandæine, nebst nächstem Gefolge, hatten' am Donnerstag, den 15. d. Mts,, einen Ausflug nach dem „Lobacher Wasserfall“ gemacht, wozu auch der hier bei seiner Durchreise nach Bad Gastein anwesend gewesene General von Manteuffel eingeladen war. Ibre Majestät die Königin ließen Sich die Höhe hinauftragen, während Se. Majestät der stöͤnig dieselbe zu Fuß erstieg. Freitag, den 16ten, begaben Sich Ihre Majestäͤten der stönig und die Königin, so wie Ihre stoöniglichen Hoheiten die Prinzessin Alexandrine und Prinz Karl von Baiern mit Gefolge nach „Kaltbrunn“. Gestern, Sonnabend den 17ten, wiederholten Ihre Majestäten die Partie nach dem „Marmorbruch“, woselbst Allerhoͤchstdiesel⸗ ben mehrere Bestellungen machten. Die zunebmende Ruftigkeit Sr. Majestät des Königs ist bei den Fußpromenaden immer

mehr wahrzunehmen.

Belgien. BHrüssel, 18. Juli. Der Gemeinderath von Antwerpen hat in seiner vorgestrigen Sitzung beschlossen, bei dem stönige um Gewährung einer Audienz nachzusuchen, wo er in cor— pore St. Majestät gegen den Befestigungs⸗Entwurf der Regierung Vorstellungen zu machen gedenkt. (Köln. Ztg.!

Großbritannien und Irland. vondon, 19. Juli. Wir haben Nachrichten aus Malfa vom 14. Juli. Der „Marl⸗ borough“, das Flaggenschiff des neu ernannten Oberbefehlsbabers der Mittelmeer-Flolte, Vice-Admirals Arthur Fanshawe, so wie die „Hibernia“, das Flaggenschiff des Vice-Admirals Sir Montagu Stopford, waren daselbst angekommen.

Das zur Legung des atlantischen Telegrapben bestimmte Ge⸗ schwader, bestehend aus dem englischen Schiffe „Agamemnon“ nebst den Lichtern „Gorgon“ und „Valorous“, so wie aus der amerika— nischen Fregatte „Niagara“, ist gestern früh von Queenstown aus wieder in See gestochen.

Frankreich. Paris, 19. Juli. Dem „Moniteur“ wird durch eine telegraphische Depesche aus Konstantinopel, 16. Juli, noch einmal bestatigt, daß eine stommission der Pforte nach Dscheddah abgehen wird mit völliger Freiheit, die Schuldigen zu richten und hinzurichten.

Italien. Turin, 15. Juli. An Stelle von dreizehn durch die Deputirtenkammer für nichtig erklärten Wahlen waren Neuwahlen nöthig geworden. Das Ergebniß derselben ist jeßt bekannt. Die liberale Partei hat zwölf Kandidaten, die klerikale, welche im November in acht der dreizehn Wahlbezirke gesiegt hatte, nur einen ihrer Kandidaten durchgebracht.

Aus Cagliari wird vom 6. Juli gemeldet: „Der Dampfer „Elba“ fischte die zwei Taue, welche vor zwei Jahren bei der Tele— graphen-Legung zwischen dem Kap Spartivento, Buona und Galita verloren gingen, glücklich auf.“

Rußland und Polen. St. Petersburg, 12. Juli. Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen traf, auf dem Landwege von Galatz kommend, am 4. Juli in Odessa ein und ward am Thore seinem Range gemäß empfangen. Nachdem der Prinz am 5ten die Stadt besehen und das Theater besucht, setzte er am 6ten seine Reise durch das Chersonsche Thor nach Se— bastopol fort. Der Ober Architekt der vor Kurzem eingeweihten St. Isaaks-Kathedrale, Auguste de Montferrant, hat die Vollendung seines letzten Werkes und größten Denkmals seines Genies nicht lange überlebt, denn er verstarb vorgestern im Alter von 74 Jahren als wirklicher Geheimer Staatsratb, und nachdem er kaum die beträchtliche Staatspension erhalten hatte, die nun auf die Wittwe übergeht.

Dänemark. Kopenbagen, ments -Tidende theilt eine Uebersicht d Finanzjahr vom

Die Departe

Staatsbudgets für das 1. April 1858 bis zum 31. März 1859 mit. Die gemeinsamen Einnahmen der Monarchie sind zu 17,1 15,479 Thlr. 18 Schill,, die gemeinsamen Ausgaben zu 17,115,479 Thlr.

19. Juli. es

18 Schill. veranschlagt. Die Einnahme des Königreichs beträgt 6,043,800 Thlr., die Ausgabe 5,518,847 Thlr. 664 Schill.; Ueberschuß 524,952 Thlr. 20 Schill. Die Einnahme des Herzog⸗ thums Schleswig beträgt 1,341,296 Thlr. 87 Schill, die Ausgabe t, 63, 067 Thlr. 80 Schill.; Unterbalance 21,780 Thlr. 89 Schill. Die Einnahme des Herzogthums Holstein beträgt 1ů,752,391 Thlr. 93 Schill., die Ausgabe 1,834,762 Thlr. 767 Schill.; Unterbalance 82,366 Thlr. 797 Schill.

Amerika. New-⸗Pork, 7. Juli. Laut Nachrichten, die von Hrn. Forsyth, dem Gesandten der Vereinigten Staaten zu Mexiko, in Wasbington eingetroffen find, hatte derselbe zwar den diplomatischen Verkehr mit der Regierung Zuloaga's abge— brochen, es jedoch für rathsam erachtet, in Mexiko zu bleiben, um amerikanischen Bürgern erforderlichen Falles Schutz zu gewähren und die Meinungs- Aeußerungen seiner Regierung über die ob⸗ schwebende Streitfrage abzuwarten. Unsere Regierung betrachtet, wie man hört, das Auftreten der mexikanischen mit Bezug auf die den Fremden auferlegte Zwangssteuer als einen Mißbrauch der Gewalt und als nachtheilig für amerikanische Bürger, ist aber noch zu keiner bestimmten Ansicht darüber gelangt, ob auch eine Ver— letzung der Verträge darin liege. Attorney General Black wird dem Präsidenten ein Gutachten daruͤber überreichen. Lord Mal— mesbury soll die höfliche Zuvorkommenheit gehabt baben, dem Ge— neral Caß seine das Durchsuchungsrecht betreffende Rede zu übersenden.

Der Präsident hat in einer Proclamation angezeigt, daß am 7. Februar in Kalifornien Grundstücke im Betrage don zusammen 5,231,070 Acres verkauft werden sollen.

Die Nachrichten aus Camp Scott reichen bis zum 12. Juni. Oberst Hoffmann und Capitain March waren mit Lebensmitteln und Verstärkungen im Lager angekommen, und das Heer sollte am folgenden Tage zum Weitermarsch aufbrechen. Ueber die Plane der Mormonen wußte man nichts Bestimmtes; doch setzten fie ihre Auswanderung nach Suden fort.

St. Thomas, 30. Juni. Die durch Vermittlung der frem—