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ür die laudwirt hschaftlichen ngelegenheit en.
Dem Rittergutsbesitzer Frank auf Wikoline bei Herrnstadt ist die große silberne Medaille für Verdienste um die Landwirth—
schaft verliehen worden.
M iniste rium
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er don Oheimb auf Neudorf, Kreis
Dem Rittergutsbesi . er aus geprägte Gestüͤt⸗Medaille verlieben
Nimptsch, ist die in Sil worden.
Bescheid vom 3. Juli t 858 — betreffend die Ver— tbheilung von unfixirten Geldleistungen und Dienst⸗ pflichten für Kommunal Kirchen— und Schulzwecke bei Parzellirungen. (Staats-Anzeiger Nr. 122 S. (Staats Anzeiger Nr. 198 S. 1639).
9181.
Gesez vom 14. April 1856 Etrkular Erlaß vom J. Juli 1857 in dem Berichte der Königlichen Regierung vom 10. Mai e. über die Regulirung der Abgaben und Lasten bei Dismembration von Grundstücken vorgetragenen Ansichten ist diejenige die allein richtige, wonach die unsixirten nach Lm gde maligen Bedürfnisse zu bemessenden Geldleistungen und DVienst. pflichten, für Kommunal-, Kirchen und Schulzwecke, eben so wie andere Prästationen nach Vorschrift der S§§. 12 bis 15 und 18 des Gesetzes vom 3. Januar 1845 und unter Beachtung der in dem Cütkular⸗Restripte vom . Juli pr. gegebe nen Fingerzeige auf die Trennstücke der dismembrirten Grundsucke vertbeilt werden sollen, wodurch eine angemesene Verucksichtigung der im §. 12 und 13 des Gesetzes vom 14. April 1826 empfoble⸗ nen Geßichtspunkte bei dieser Vertheilung nicht ausgeschlossen wird. Die entgegengesetzte Ansicht, welche die spezielle Vertheilung der unbestimmten Leistungen in den Dismembrationsplänen aus— schließen und lediglich für den eintretenden Fall die Aus⸗ schreibung nach dem dann gerade vorbandenen Besitß⸗ und dem danach sich bestimmenden Klassen Verhaltnisse vorbe⸗ halten will, würde zwar das Regulirungsgeschaäͤft außerordentlich vereinfachen, aber zugleich dessen Zweck, die offentlichen Lasten zu regeln, in dem wesentlichsten und schwierigsten Tbeile unerfüllt lassen. Zugleich würde diese
Von den beiden
Ansicht in vielen Fällen dabm führen, daß Lasten der dismembrirten Grundstücke diesen abgenemmen und den übrigen Höfen gleicher Klasse in der Gemeinde ohne allen Rechtsgrund aufgebürdet werden. ? Abgeseben davon steben der letzten Ansicht aber auch des Gesetzes vom 3. Januar 1845 direkt entgegen, da F§.“ Nr. 1 daselbst die Vertbeilung der auf dem dismembrirten Grundstücke baftenden oder in Rücksicht auf dessen Besitz zu entrichtenden Abgaben und Leistungen, welche die Natur öffentlicher Lasten baben ein schließlich der aus dem Gemeinde, Kirchen, Pfarr- oder Schul' verbande entspringenden oder sonstigen Corporations. oder Sozie— tätslasten' dusdtücklich vorschreibt. Denn die unsizirten Geld leistungen und Diensipflichten sind entweder zu den auf dem Grund stuͤcke haftenden, den eigentlichen Reallasten, zu rechnen, oder sie geboren zu den personlichen Schuldigkeiten, welche jedoch nicht der Person an sich, sondern um deswillen obliegen, weil sie ein bestimm⸗ tes Grundstuͤck besitzt, wodurch die Verpflichtung bedingt oder deren Umfang bestimmt wird. Derartige persönliche Leistungen sind aber solche, welche in Rü cksicht auf den Besitz eines Grund⸗ stucks zu entrichten find und es erscheint durchaus bedeu— tungslos, einen Unterschied aufstellen zu wollen zwischen Lasten, welke in Rücksicht und solchen, welche im Hinblick auf den Besitz eines Grundstücks oder nach Maßgabe desselben zu ent⸗ richten sind. Ebensowenig ist die Bebauptung gerechtfertigt, daß die gedachten unbestimmten Leistungen im Gegensatze zu den zu vertbeilenden Lasten nach der Schlußbestimmung des 8. T7 Rr. J des Gesetzes vom 3. Januar 1845 nur regulitt werden sollen; denn an dieser Stelle ist die Regulirung lediglich
die Worte
— *
in Betreff der Kommunal- und Sozie taͤtsd erhältnisfse, und zwar im Gegensatze zu der Verthei⸗ lung der Ftommunal, und Sozietäts lasften vorgeschrieben. Die Regulirung kann sich also nicht auf Lasten beziehen, vielmehr bat fich dieselbe mit der Bestimmung der Zubebsrigkeit des Grund⸗ stüäcks zu dem Gemeinde⸗Verbande oder einer anderen Sozietät, der Regelung des Stimmrechtes, der Theilnabmebefugniß an den Ge— meindenutzungen ꝛc. zu beschaͤftigen.
Die eingereichten Berichte der Landratbs-Aemter, u. s. w. erfolgen bierneben zurück. Berlin, den 3. Juli 1858. er Minister des Innern. von Westphalen.
Magistrate
D Für den Cbef des Ministeriums für die landwirtbschaftlichen Angelegenheiten.
Im Auftrage:
Fette.
.
Gobelins u. s. w.
denträgern.
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Nichtamtliches.
Baden, 21. Juli. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin von Preußesn bat beute nach fast Swöchentlichem Aufenthalte unsere Stadt wieder verlassen. (Karlsr. tg.)
Niederlande. Haag, 21. Juli. Se. Königliche Hobeit der Prinz Karl von Preußen wird morgen hier erwartet und auf dem in der Nähe unserer Residenz gelegenen Landsitze des Prinzen Friedrich, Ballershagen, seine Wobnung nebmen. (Ftoͤln. 3)
Brüssel, 21. Juli. Heute wurde in der Gu— Te-Deum gesungen zur Feier des 27. Jahresfestes der Thronbesteigung König Leopold's. Se. Majestät erschien in der mit prächtig verzierten schönen Hauptkirche, begleitet von dem Herzoge und der Herzogin von Bradant und vielen Wür⸗ Beim Heraustteten empfing ihn eine unzäblige Volks⸗ menge mit Lebehochs.
Großbritannien und Irland. London. 21. Jul.
Aus Liverpool, Dienstag Morgens, wird gemeldet: „Die amerila— nische Dampf-Fregatte „Niagara“ befand sich am 18. Juli um Urnr Morgens auf der Höbe von Cap Clear (Südwesspitze Ir lands), und Ihrer Majestät Dampfer „Agamemnon“ um 11 Uybhr Morgens am selbigen Tage auf der Hoͤbe von Kmsale (etwas west⸗ lich von Cork).“ Transportschissf „Soutbampton“, ostindischen Com— pagnie angebörend, istam Mentag Nachmittags, von Indien kommend, in die Themse eingelaufen. Es hatte nahe an 200 kranke und derwundete Soldaten an Bord.
Belgien. dula⸗tirche ein
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In der gestrigen Oberbaus-Sißung ging die den Verkauf don Grundstücken in Irland betreffende Bill durch's Comité, Als bierauf der Bericht über die indische Bill entgegengenommen wird, beantragte Lerd Cllenborough ein Amendement, durch welches jeder Zweifel darüber beseitigt werden soll, daß die Kosten der indischen Regierung aus schließlich aus den Einkünften Indiens zu bestreiten find. Amende
ment wurde und die dritte Lesung der Bill anberaumt. In der Ansicht der Regieru! der in Indien bereits stattgebabten Hinrichtungen und in Anbetracht der Verbeerungen, die dem Schlachtfelde unter dem Feinde angerichtet worden seien, wünschenswerth wäre, eine allgem ie für alle die— jenigen eintreten zu lassen, welche die Wassen niederlegten, es müßte denn bewiesen werden, daß sie bei der Ermordung von Europäern zugegen gewelen. Stanley: Die Worte, welche der ebrenwertbe Lbgeordnete an mich gerichtet hat, seben mehr einem Natbe als einer Frage ahnlich. Ich denke, ich werde dieselben am besten beantworten, indem ich das Haus an die in den lehßten Wochen von England aus dem wencral-Gouverneur gesandten Instructionen Am 2. März richtete der gebeime Ausschuß, d. b. mein edler Lord Ellenborough, eine Depesche an den General-Gouwverneur Hause vorgelegt worden ist und deren wichtigste Stelle folgender laute „Es scheint uns, daß in allen den Fällen, wo offener auf er Verbängung
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genehmigt
Unterhaus Sißung fragte Burton, ob es nicht nach ig Ibrer Majestät in Anbetracht der ungebeuren Zabl
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gebört bat, es ratbsam sein würde, bei de eber dem Brauche zu folgen, welcher ch der Eroberung eines Landes, das sich bis aufs Acußerste in einem verzweifelten Kriege
er Fömmlid 213 n r nielleis ; an, veribeidigt bat, berkoͤmmlich ist. als senem. der dielleicht nach der Unter 2 1 88 befolgt werden darf,
drückung keuterei und Aufrubr
wobei freilie tets diejenigen, welche das Maß der berechtigten Feind seligkeiten der Strafe
auf noch
von Strafen
mit Recht
würden.“ Lord ey hier versckiedene andere Auszüge aus Instruetionen, welche denselben Geist atbmen, so wie folgende Stelle aus einer De⸗ pesche, welche der Secretair des Gouverneurs der Nordwest⸗Provinzen unterm 28. April an den Kommissar in Rebülkund gerichtet bat: „Was ferner Verratb und Auflebnung gegen die britische Botmäßigkeit betrifft, so wünscht Se. Herrlichkeit, daß nur gegen die Fübrer
aus zuschließen sein
und gegen solche Personen auf dem Wege der Kriminal- Prozedur eingeschritten werde, welche sich durch Tbätigkeit und Haß gegen die Regierung ausgezeichnet baben oder dadurch, daß fie in der Widerseßzlichkeit gegen ibre Autorität be— barrten, nachdem unsere Truppen vorgerückt waren und die Stationen wieder beseßt batten. Der General-Gouverneur will alle anderen Klassen amnestiren, selbs—t wenn sie Waffen auf Seiten der Rebellen getragen baben, dorausgesetzt, daß sie sich schnell und vollständig unterwerfen. Ein Verbarren im Widerstande jedoch schließt sie von der Begnadi gung aus.“ Das — bemerkt Lord Stanley schließlich — ist die offen ausgesprochene Politik Lord Canning's. Was die Politik der Regierung in diesem Lande ist, babe ich bereits gesagt, und wenn wir nicht den bestimmten und peremptorischen Befehl erlassen haben, daß an einem bestimmten Tage eine Amnestie verkündet werden solle, so batte dies seinen Grund nur darin, daß wir im Vertrauen auf die richtige Einficht Lord Cannings ibm nicht die Hände binden wollten, indem wir ibm geradezu befablen, einen bestimmten Schritt zu einer Zeit zu thun, in welcher wir Hier unmsglich wissen konnten, wie die Lage Indiens sein würde. Doch find die Absichten und Wünsche der Regierung Lord Eanning so deutlich kund gegeben worden, wie es nur immer möglich war. Roebuck beantragte folgende Resolutionen: „Die Privilegien der Kzudsons⸗Bai⸗Gesellschaft, welche auf dem Punkte stehen, zu erlöschen (im Mai des näͤchsten Jabres), sind nicht zu erneuern; die legale Gultigkeit der von der Hud⸗ sons Bai⸗Gesell schaft kraft ihres Freibriefes beanspruchten aus schließlichen Rechte ist durch eine gerichtliche Prozedur sofort festzustellen, und von dem Gebiete, das sie bisher inne hatte, nimmt die englische Regierung obne Ver⸗
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ö viel an fich, als sie zu Zwecken der Colonisation braucht.“
a Kerr lan; e f gegenwartige Zustand des nordamerikanischen estlandes fei far England von sebr großer Wichtigkeit, und man mühsse die Hrn dl auf dem britisch⸗nordamerilanischen 1 o viel wie mankich kegünstigen. Eine Anklage gegen die Hudsons Bai k * kernts wegs. Sie habe nur das gethan, tin ihr Futereffe als Compagnie kee däls ns Gwesellschaft vin Hein nnltern en fernreisen. sation widersetzt, da diese die Zahl der. das PVelzwert liefernden Thiere ver⸗ inder. Was für Rechte die Gesellschaft auch immer haben moge, so müßten sie derselben gegen Entschadigung entzogen und Kolonieen vom west lichen Ufer des Obersee's bis zu den Rocky Mountains und dem Stillen Hrerre angelegt werden. Gladstone baͤlt die zweite Resolution für die wic tigte. Säines Erachtens unterliegt es keinem Zweifel, daß ein großer Theil des Gebietes der Hudsons ⸗ Va. Hesellschaft ihrer Natur nach der Eelonisation feindlich ist. Ihr Freibrief, Jagt er, verleihe ihr das aus—⸗ schließliche Recht des Handels mit den Judianern. Es frage sich aber, ob nicht nach der richtigen Auslegung des Freibriefes die ihr verliehene Gebietsstrecke sich nicht blos auf das Ufer der Hudsons Bai und auf den See und die Flüsse in deren unmittelbaren Nachbarschaft beschränke. Doch halte er es fuͤr wünschenswerth, die Frage leßt in den Händen der Re⸗
ssen. Sir E. Bulwer Lytton räumt ein, daß es sehr wün⸗
. ; e geit le die Civilisation auf das in Nede stehende Gebiet auszu⸗ behnen. Doch seien große Strecken dieses Landstriches so beschaffen, daß kein civilisirter Mensch im Stande sein würde, daselbst zu leben. Die hier angeregte Frage werde von den Kron-Juristen einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden. Er loͤnne nicht umhin, zu erklären, daß die Compagnie sich nichts weniger als hartnäckig und eigensinnig zeige, und er hoffe, in der nächsten Session mit einer den Gegenstand betreffenden Gesetz-Vorlage vor das Parlament treten zu konnen. Die Regierung habe nicht die Ab⸗ sicht, der Compagnie die Konzession zum ausschließlichen Handel in den zur Colonisation geeigneten Gebietstheilen zu verlängern. Lord J. Russell meinte, die schwierigste Seite der Frage bestehe darin, die Rechte der Hudsons. Bai⸗Gesellschaft feftzustellen. 3. B. der geheime Rath oder ein Gerichtshof, müsse diesen Punlt ent⸗ scheiden. Lo we äußerte, wenn man der Compagnie einen Theil ihres Gebietes zu Colonisationszwecken wegnehmen wolle, so werde sie sich nicht besonders dagegen sträuben. Als Handels -Gesellschaft habe sie jedoch Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. gleich dem des . die Vereinigten Staaten zu erreichen und schwer zu vertheidigen sei, eine Kolonie anzulegen, werde aͤutzerft schwer halten. Roebuck zieht schließlich seinen Antrag zurück. Crawford beantragte, die Königin in einer Adresse zu ersuchen, sie möge durch eine Königliche gommission die Beschwerden gewisser britischer Untertbanen untersuchen, deren Eigentbum von Ihrer Majestät Streinlräften zu Uleaborg im Both⸗ nischen Meerbusen während des Kreges mit Rußland zerstört worden sei. In einem dieser Fälle sei eine Quantitat Baubolz, die vermöge ihres Iweckes nicht als Kriegs⸗Contrebande habe betrachtet werden können und Privat-Eigentbum, und zwar zum Theil britisches Eigenthum, gewesen sei, im Jabre 18541 vom Admiral Plumridge vernichtet worden. Ein solches Verfahren sei frepelbaft und barbarisch und durchaus nicht zu rechtferti⸗ gen. Auch laufe es der offen ausgesprochenen Politik der englischen Re— gierung, ja, einer von dem Admirgl Plumridge selbst erlassenen Procla— mation schnnrstracks zuwider. Sur J. Pakington entgegnete, das Gut⸗
achten der Kron-Juristen laute dabimn, daß die Enischädigungs-Ansprüche
nicht statthaft seien. Das besagte Holz sei allerdings Kriegs⸗-Contrebande gewesen. Sir C. Rapier bebauptete, Admiral Plumridge habe ein Recht gehabt, so zu handeln, wie er in Wirklichkeit gehandelt. Er habe gewußt, daß zwoͤlf Kanonenboote in Uleaborg gebaut worden seien.
Frankreich. Paris, 21. Juli. Der „Moniteur“ enthält ein Kaiserliches Dekret, wonach der Staatsrath vom 15. August bis 15. Oktober Ferien haben wird. Doch wird ein Ausschuß unter dem Vorsitze des Vice-Präsidenten Herrn von Parieu die dringlichen Geschäfte erledigen.
Das Evolutions-Geschwader des Mitte meeres ist gestern nach ungünstiger Fahrt, aber ohne allen Unfall in Cherbourg ange— kommen.
Das Paketboot von Aegypten hat den franzöfischen General— Konsul in Alexandria, Herrn Sabatier, so wie Herrn Emerat und Fräulein Epeillard aus Dscheddab nach Marseille gebracht.
Herr Leverrier bat den Kometen von 1556 (den Kometen starls V.) gesehen und ihn nach dem über diesen Kometen mit— getbeilten Signalement erkannt. Der Dircktor des pariser Obser— vatoriums findet, der genannte Stern sei in Allem magerer gewor— den. Herr Babinet dagegen meint, daß dessen Appendix bedeutend größer geworden sei.
— 22. Juli. Heute um 2 Uhr sind die Mitglieder der Kon⸗ ferenz zu einer Sitzung zusammengetreten. Die nächste Sitzung wird in kommender Woche stattfinden.
Portugal. Der „Independ. Espan.“ wird aus Lissabon, 14. Juli, geschrieben: „Morgen ist aus Anlaß des Geburtstages der jungen Königin große Gala bei Hof, der sich sodann nach Eintra begiebt, um dort den Rest des Sommers zuzubrigen.“
8 j ; . x . 2 2 ; 6 Misa ier. Genua, 21. Juli. Hiesige Blätter melden, daß 3. ebungs-Geschwader, bestehend aus der Schrauben-Dampf— regatte mit 52 Kanonen „Vittorio Emanuele“, aus der Korvette
9 ö . . * ö 4 58 »Aquila“, und einer Brigg, am 20. ausgelaufen ist. An Bord Aßalinae des öglinge des 7 41 *
* lebts echannten Schiffe befindet sich ein Theil der Marine- Kollegiums; das Geschwader soll zunächst nach Lissa bon gehen. ; ;
Auf einem Gebiete Red River, das kaum auf einem anderen Wege als durch
Türkei. Aus Ragusa wird über Triest, 21. Juli, mitge⸗ theilt, daß der russische Genie⸗Hauptmann Vlangali auf dem Levante⸗Dampfer dort angekommen ist.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 15. Juli. Die Titulatur deutscher, Großherzoge“ enthält bisher in amtsschen Papieren der russischen Armee das deutsche Wort „Groß“. Fai⸗ serlicher Verordnung gemäß soll dasselbe fortan durch das gleich⸗ lautende russische Wort „Weliki“ ersetzt werden, so daß die Titu— latur an der betreffenden Stelle lauten wird „Weliki Herzog“.
London, Donnerstag, 22. Juli, Nachmittags. (Wolff 's Tel. Bur. Offizielle Berichte aus Madras vom 25. v. Me. mel⸗
Irgend eine juristische Beböͤrde,
den, daß Sir Hugh Rose am 20sten Gwalior nach vierstündigem stampfe erobert habe.
Nach Rachrichten aus Hongkong vom 7. Juni sind die durch viele Truppen und 138 Kanonen vertheidigten Forts an der
Peyho-Mündung ohne namhaften Verlust von englischen und fran zösischen Käanonenbooten genommen worden und fuhr das einigte Geschwader am 22. Mai stromaufwärts. 600 Mann Cochinchina bestimmter französfischer Truppen sind nach dem Peyho dirigirt worben. Das Wetter war kühl.
London, Donnerstag, 22. Juli, Nachts. (Wolff's Tel. Bur) In der so eben stattgehabten Sitzung des Unterhauses wieder
holte Fitzgerald auf eine Interpellation in Betreff der Dscheddab—
Angelegenheit die von Malmesburhy im Oberhause bereits gemach— ten Mittheilungen und fügte hinzu, daß der Sultan den Betroffe⸗ nen 1000 Piaster, so wie den Familien des englischen und franzö sischen Konsuls resp. 400 Pfd. jährlich geschenkt habe.
— Im Verlage der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei (R. Decker) sind so eben: „die Verordnungen über die Ehren gerichte im preußischen Heer und uber die Bestrafung der Offiziere wegen Hweikampfs, kommentirt von Eduard Fleck, Königlicher General— Auditeur der Armee“, in zweiter, neu bearbeiteter Auflage erschienen Der rasche Absatz der ersten Auflage ist der beste Beweis für das prakti— sche Bedürfniß nach einem Leitfaden, wie die vorliegende Arbeit ihn bietet Als Anlagen sind die älteren für Offiziere ertheilten Duellgesetze, wie das aͤlteste churbrandenburgische Duell⸗Mandat, dem Buche beigefügt, um die in mancher Beziehung interessante Vergleichung der gegenwärtigen mit der älteren Gesetzgebung zu ermoglichen. Der Preis des Werkchens be— traͤgt 27 Sgr. (Pr. E‚
Statistische Mittheilungen.
Die Vergleichung der gemeinschaftlichen Einnah⸗ men des Zollvereins im ersten Quartal 1858 mit jenen des ersten Quartals 1857 führt zu folgenden Ergebnissen: Die zur gemein schaftlichen Theilung gestellte Brutto Einnahme aus den Eingangszöllen betrug für Preußen 2,949,606 Thlr. (212,059 Thlr. weniger), außerdem bei Luxemburg 260,931 Thlr. (601 Thlr. weniger), zusammen 2.970.537 Thlr. (212,540 Thlr. weniger). Dem gegenüber steht die Brutto Einnahme der saͤmmtlichen übrigen Staaten mit 1,698,655 Thlrn. (71,416 Thlr. weniger). Von dieser Summe kommen auf Baiern 220,028 Thlr. (3862 Thlr. mehr), Sachsen 386,379 Thlr. (61,260 Thlr. weniger), Han— nover 117.5090 Thlr. (25, 168 Thlr. mehr), Wurttemberg 57394 Thlr. (1854 Thlr. mehr), Baden 114,826 Thlr. (3344 Thlr. weniger) Kurfürstenthum Hessen 63,687 Thlr. (1227 Thlr. mehr), Großherzogthum Hessen 88,848 Thlr. (11,855 Thlr. weniger), Thüringen SW, 529 Thlr. (4588 Thlr. mehr), Braunschweig 61,035 Thlr. (9223 Thlr. weniger), Oldenburg N, 588 Thlr. (6445 Thlr. weniger), Nassau 10991 Thlr. (E61 18 Thlr. weniger), Frankfurt a. M. 173,330 Thlr. (19,840 Thlr. we niger). Eine Mehreinnahme hat also nur bei 5 Staaten (Baiern, Han nober, Württemberg, Kurfürstenthum Hessen und Thüringen) mit zusam men 42,699 Thlrn. stattgefunden; die Mindereinnahme der übrigen 8 Staaten zusammen betrug 326,755 Thlr. Im Ganzen ergiebt also die Einnahme aus den Eingangsabgaben (4,566,192 Thlr. gegen 4d, 955,218 Thlr. des Vorjahres eine Mindereinnahme von 284,056 Thlrn. — Die Einnahme aus den Ausgangsabgaben (im Ganzen 30,726 Thlr.) er giebt gegen 5t,i67 Thlr. des Vorjahres eine Mindereinnahme ven 21,041 Thlrn., zusammengesetzt aus einem Mehr von 1881 Thlrn, für 4 Staaten (Sachsen, Thüringen, Braunschweig, Frankfurt 4. M.), und einem Weniger von 22,925 Thlrn. für die übrigen. Die Einnahme aus den Durchgangsabgaben (im Ganzen 54,842 Thlr.) er giebt gegen 61,146 Thlr. des Vorjahres eine Mindereinnahme von 6304 Thlrn., zusammengesetzt aus 2689 Thlr. Mehr für vier Staaten (Sachsen, Württemberg, Kurhessen, Thüringen) und 8993 Thli weniger für die übrigen. Im Ganzen erlitt also der Zollverein mit 4, 754, 760 Thlr. gegen 5,066,161 Thlr. des Vorjahres eine Minder