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Urtionairen, welche zusammen ein Drittbeil des Gesellschaftg stapitalt be- sißen, kann der Antrag auf Aufloͤsung der Gesellschaft gestellt werden; diese Aufloͤsung kann jedoch nur in einer besonders dazu gerufenen Ge⸗ neral - Versammlung, in welcher jeder Actionair stimmberechtigt und zur Abgabe von so diel Stimmen, als er AÄctien besißt, befugt ist, beschlossen werden, wenn drei Viertbeile der in der Versammlung vertretenen Uctien für die Auflösung stimmen. Auf Beides muß jedoch in der Ein— ladung zu dieser Versammlung ausdrücklich aufmerksam gemacht werden.
Der Beschluß über die Aufhebung der Gesellschaft bedarf der landes berrlichen Genehmigung.
Die General. Versammlung ernennt für den Fall der Aufloͤsung der Gesellschaft die Liquidatoren und bestimmt den Modus der Liquidation. Außerdem tritt eine Auflͤsung der Gesellschaft in den nach dem Geseße dom neunten November Eintausend achtbundert drei und vierzig bestimm— ten Fällen ein und wird nach den Bestimmungen dieses Geseßes bewirkt.
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Schlichtung von Streitigkeiten und Ab anderung des Statuts. Paragraph dreißigg
Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und den Actionairen dürfen, mit Ausnabme des im 5. 7 erwähnten Falles, nur durch Schiedsmänner entschieden werden, von denen jeder Theil Einen wäblt. Ein Obmann tritt nur dann binzu, wenn die beiden Schiedgrichter sich innerhalb acht Tagen nicht einigen koͤnnen. In diesem Falle ernennt das Königliche Berg- Amt zu Bochum den Obmann.
Verzögert einer der streitenden Theile auf die ibm durch einen Notar oder gerichtlich insinuirte Aufforderung des Gegners die Ernennung des Schiedsrichters länger als acht Tage, so muß er sich gefallen lassen, daß der andere Theil auch den zweiten Schiedsrichter ernennt.
Die Actionaire sind, wie groß auch ibre Anzabl bei einer Streitsache sein moͤge, wenn sie ein und dasselbe Interesse baben, verbunden, einen einzigen gemeinschaftlichen Bevollmächngten im Bezirke der Königlichen Kreisgerichts Deputation zu Hattingen zu bezeichnen, welchem alle pro—
d. Verordnungen und Verbandlungen in einer einzigen Aus. ertigung oder Abschrift mitgetbeilt werden konnen. Bestellen fie einen Bevollmächtigten nicht, so ist die Gesellschaft, so wie das Schiedagericht
befugt, ibnen alle Mittheilungen und Insinuationen in Gemäßbeit der Paragrapben jwanzig und ein und zwanzig Titel Sieben Theil Eins der Allgemeinen Gerichts-Ordnung in einer einzigen Abschrift auf dem Prozeß Büreau der Foͤniglichen Kreisgerichts- Deputation in Hattingen zustellen zu lassen.
Gegen den schiedsrichterlichen Spruch findet, außer in den Fällen der Nichtigkeit, nach Paragrapb Einhundert zwei und fiebenzig, Tbeil eins, Titel zwei der Allgemeinen Gerichts-Ordnung kein Rechtsmittel statt. Für das Verfahren der Schiedsrichter sind die Bestimmungen der Paragraphen Einbundert sieben und sechszig ff., Titel zwei, Theil eins der Allgemeinen Gerichts. Ordnung ——
Paragraph ein und dreißig.
Abänderungen der Statuten können in einer General-Versammlung mit einer Mebrheit von drei Viertbeil der vertretenen Actien beschlossen
werden, wenn ihr allgemeiner Inbalt in der Einberufung zur General—
Versammlung ausgedrückt war. Alle Abänderungen der Statuten beduarfen der landesherrlichen Genebmigung.
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Verbältniß der Gesellschaft zum Staate. Paragraph zwei und dreißig.
Die Koͤnigliche Regierung ist befugt, einen Kommissar zur Wahrneb— mung des Auffichtsrechts für beftändig oder für einzelne Falle zu be— stellen. Dieser Kommissar ist befugt, den Verwaltungsratb, die General. Bersammlung oder sonstige Organe der Gesellschaft gültig zu sammenzu⸗ berufen, allen Berathungen beizuwohnen, die Bücher, Register, RKechnun⸗ gen und Kassen der Gesellschaft einzusehen und von den Schriftfstücken und allen gewerblichen Anlagen Kenntniß zu nehmen.
Paragraph drei und dreißig.
Die Gesellschaft hat mit Rücksicht auf die von ihr betriebenen Berg— bau und anderen gewerblichen Unternehmungen für die kirchlichen und Schulbedürfnisse der don ihr beschäftigten Arbeiter zu sorgen, insoweit die Verpflichtung dazu nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht Gemeinden eder anderen Corporationen, Verbänden obliegt, oder diese dazu nicht im Stande find, auch zu den Kosten der Polizei- und Gemeinde Verwaltung in angemessenem Verbaältnisse beizutragen und kann, sofern dieselbe sich dieser Verpflichtung entziehen sollte, angebalten werden, für die gedachten
wecke, so wie noͤthigenfalls zur Gründung und Unterhaltung neuer irchen, und Schulspsteme diejenigen Beiträge zu leisten, welche don der Staatsregierung nach schließlicher Bestimmung der betreffenden Ressort— Ninister und des Ministers für Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten für nothwendig erachtet werden.
J Transitorische Bestimmungen.
Paragraph vier und dreißig.
Bis zur zweiten ordentlichen General- Versammlung einschließlich
bilden die Herren
1) Jan Jacob van Braam, Gutsbesißer auf Steinbausen, 2 Rentner Diedrich van Aalst zu Haag, 3) Baumeister Heinrich Wilbelm Fromberg zu Arnheim, 4) Grubendirektor Diedrich Kollmann zu Bommern, 5) Gewerke Friedrich Scheerenberg zu Steele, den provisorischen Verwaltungsrath, und von diesen fungiren 2) Herr Jan Jacob van BSraam als Präsident, b) err Diedrich Kollmann als Vice ⸗Präsident. In der dritten ordentlichen General! Versammlung wird der neue Verwaltungsrath desinitiv konstituirt.
Paragraph fünf und dreißig.
Der provisorische Verwaltungsratb darf Eigentbums bandlungen Rament der Gesellschaft nur mit . der General-Versammlung ausüben, insofern derselbe nicht durch einen besonderen Beschluß der General Ver sammlung in die vollen, nach Paragraph sechszebn dem Verwaltungsratbe zustebenden Befugnisse eingewiesen wird.
Formular A. Bergbau ⸗Actien⸗Gesellschaft Geltia, gegründet durch notariellen Vertrag dom ...... bestätigt durch Allerbschste Kabinets-Ordre vom Actie . 17 über Vierbundert Thaler Preußisch Courant. Die n ist mit Vierbundert Thalern geleistet. Der Inbaber bat alle statutenmäßigen Rechte und Pflichten. Ausgefertigt Altendorf den ..... ...... .... Der Verwaltungsratb der Bergbau- Actien ⸗ Gesellschaft Gelria. (Unterschrift dreier Mitglieder.“ Formular B. ⸗ Bergbau ⸗Actien⸗ Gesellschaft Gelria. ...... Dividendenschein jzur Actie . M.. Inbaber empfängt am 2. Januar 18.. gegen diesen Schein an den statutenmäßig bezeichneten Zablstellen die nach Paragraph sechs und zwanzig des Statuts ermittelte Dividende für das Betriebsjabt 18 Altendorf, den . Der Verwaltungsratb der Bergbau ⸗Acten ⸗Gesellschaft Gelria. (Unterschrift dreier Mitglieder.) (Auf der Rückseite! Die Dividendenscheine verjäbren zu Gunsten der Gesellschaft nach Ablauf von fünf Jabren, von dem Tage an gerechnet, an welchem dieselben
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zablbar gestellt sind.
Formular C. Bergbau ⸗Actien⸗Gesellschaft Gelria. Anweisung zum Empfange der Serie der Dividendenscheine zur Actie . 19 Inbaber empfängt am ; gegen diese Anweisung gemäß Paragraph sechs und zwanzig des Statuts an den statutenmäßig
bekannt gemachten Stellen die Serie der Dividendenscheine zur dorbezeich
neten Actie.
Altendorf, den Der Verwaltungsrath der Bergbau-Actien-Gesellschaft Gelria. Unterschrift dreier Mitglieder.)
Angekommen. Der General-Major Freiherr von Moltke, beauftragt mit der Führung der Geschaͤfte des Chefs des General— stabes der Armee, von Hohenzollern.
Nichtamtliches.
Mecklenburg. Schwerin, 27. August. Ihre toͤniglichen Hoheiten der Graf don Paris und der Herzog von Chartres sind gestern Abend von Ludwigslust abgereist.
(Mecklenb. Itg.)
Sachsen. Dresden, 2. August. Ueberaus beirübend lauten die Nachrichten über die Noth und den Schaden, welche die seit fünf Tagen fast ununterbrochen fortdauernden Regengüsse in verschiedenen Theilen des Landes, namentlich im Gebirge herbei⸗ geführt haben. Besonders hart ist bierbei die Stadt Glauchau be— troffen worden, wo alle Rettungsmittel fehlten.
Nach heute Nachmittag noch zugegangenen Nachrichten hat auch der Eisenbahn-, Telegraphen- und Postverkebr mehrfache Störungen erlitten. Die Verbindung zwischen Zwickau, Aue, Schlema und Schwarzenberg ist durch die Hochfluth unterbrochen, da Eisenbahn und Chaussee gleichmäßig unfahrbar sind. Die Dämme der Ober -Erzgebirgischen Bahn find an mehreren Stellen unterbrochen. Leider ist auch die Telegraphen-Ver— bindung nach Schlema unterbrochen, so daß Eibenstock, Schnee— berg und Annaberg zwar unter sich noch verbunden sind, an das Telegraphen Netz aber nur bei Chemniß vermittelst der Post an—
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geschlossen werden können. — Die saͤchsisch-bairische Staats bahn ist bis jetzt durchgängig fahrbar, ein geringerer nahe bei Gößnitz ent— standener Schaden ist schleunigst gehoben worden. — Die Linie Zwickau Glauchau ist sowohl fur die Bahn als Straßen-Verbin—
dung durch Ueberfluthung unterbrochen. — Die Bahn-Verbindung
wischen Dresden und Leipzig ist durch den in der Nähe von Vurzen erfolgten Einsturz einer kleinen Brüde unterbrochen.
Auch hier in Dresden hat es seit fünf Tagen fast obne Unterbrechung geregnet. Der Wasserstand der Elbe ist seit gestern Mittag um (rca 35 Ellen gestiegen (der Pegel zeigte Mittags 1? 21 3. über Rull), die Weißerißz aber hat bereits eine bedrohliche Höbe erreicht und schon mehrfach bedeutenden Schaden angerichtet, indem sie, einem großen Strome gleichend, Brücken, Stege, Holzstöße mit fortgeführt hat. In der Friedrichstadt standen die Anlagen an der Weißerißstraße heute Vormittag völlig unter Wasser, welches im Ostragehege fast eine Elle hoch steht. Im. Plauen'schen Grunde hat untet Anderm auch die neuerbaute Brücke bei der Felsenkeller« Brauerei der Gewalt der Flutben weichen müssen. (Dr. J.)
st ob urg, 30. Juli. Der heute auf einige Wochen beurlaubte Speciallandtag bat in gestriger Sitzung die Berathung des Etats beendigt. Was den Etat pro 1858 bis 1861 betrifft, so stellte er sich nach den Beschlüssen des Landtags in Einnahme auf 4163700 Fl., in Ausgabe auf 412,100 Fl., so daß der Ein— nahmeüberschuß 4600 Fl. beträgt.
Baiern. München, 31. Juli. Geh. Medigzinal-⸗Rath hr. Schönlein, welcher in der jüngsten Woche in Bamberg ver— weilte, ist gestern in unserer Stadt eingetroffen und begiebt sich von bier zu Sr. Majestät dem Könige von Preußen nach Tegernsee.
Großbritannien und Irland. London, 1. August. Aus Osborne, 31. Juli, wird dem heutigen „Observer“ geschrieben: „Ihre Masestät hielt beute eine Gebeimraths-Sitzung zu dem Zwecke, die Prorogation der gegenwärtigen Session des Parlamenis bis auf den 19. Oktober zu verfügen und der beim morgenden Schlusse der Session zu baltenden Thronrede ihre Genehmigung zu ertheilen. Der Earl von Derby, der Lord-tanzler, der Earl von Malmes bury, der sebr ebrenwertbe Spencer Walpole, General Peel, der Marquis von Salisbury, der Earl von Hardwicke, Earl de la Warr und Lord John Manners waren von London herüberge kommen, um der Berathung beizuwohnen. Auch der Prinz-Gemahl und Sir Jobn Palington waren anwesend.“
Wie das „Court Journal“ meldet, hat die Königin Victoria den Grafen von Persigny für den 5. d. M. mit einer Einladung jum Diner an Bord ibrer Racht zu Cherbourg beehrt.
Moehrere Minister werden Ihre Majestät nach Cherbourg be— gleiten. Muthmaßlich werden zwei Staats Secretaire in London bleiben und zwei in der Umgebung der Königin an dem Ausfluge Theil nehmen,
Prinz Albert hat sich vorgestern mit der Facht „Victoria and Albert‘ nach Portland begeben, um die dortigen Hasenarbeiten zu besichtigen. Privat Pachten, die am 6. August bei Tagesanbruch von den Needles (Insel Wight) eine Wettfahrt bis Cherbourg machen wer— den. Sie gehören sämmtlich dem Koyal-Pacht Club an, zu dessen Mitgliedern Kaiser Napoleon gehört. Preis des Siegers ist ein vom Faiser geschenkter goldener Pokal.
Am vorigen Freitag erklärte im Oberhause der Earl von Donougbmore, die Anlegung einer Telegraphen-Linie nach Indien durch das Rothe Meer sei mit großen Schwierigkeiten verknüpft. Die von ihm in dieser Hinsicht gethanen Aeußerungen klangen durchaus nicht so, als denke die Regierung daran, das Unter— nehmen bald in Angriff zu nehmen. Ber „Observer“ nun meldet, sie babe einen Kontrakt mit der Telegraphen-Gesellschaft des Rothen Meeres Hehufs der Herstellung einer Linie von Alexandria über Aden nach Furratschi abgeschia gen und garantire der Compagnie auf 59 Jahre einen Ertrag von jährlich 43 Prozent.
Dem Sieger von stotah, ftalpzi und Gwalior, Sit Hugb Rose, ist die durch den Tod des Generals Aylmer erledigte Steile als Oberst des 40. Regiments verliehen worden.
Frankreich. Paris, 1. August. Der Entwurf Walewski's über die Donau- Fürstenthuͤmer soll mit geringen Abänderungen von der Konferenz genehmigt sein, und so bliebe nur über die Donau-Schifffabrt zu verhandeln übrig.
Der amtliche Theil des „Moniteur“ enthält ein Dekret, wo— durch die „Société de l'htelet des immeubles de la rue de Rivoli, ermächtigt wird, unter Modification ihrer Statuten, die Benennung „Compagnie immobiliere de Baris“ anzunehmen
Der Oberst vom Generalstabe, Castelnau, ist zum Kabinets— Chef des Kriegs-WMeinisters ernannt worden.
Amerika. Der Dampfer „Afrika“ ist aus New-Rork mit Nachrichten bis zum 21. v. Mts. eingetroffen. Nach denselben sollen der amerikanische und der britische Gesandte in Mexiko Be— fehl erhalten haben, Mexiko zu verlassen, sofern das dortige Gouvernement die britischen Glaͤubiger nicht besser beruͤcksichtige
erhält von den ausgeliehenen Kapitalien durchschnittlich 47 2
Nahe an ihrem Ankerplatze lagen vorgestern an 60
London, Montag, 2. August, Mittags. (Wolff 's Tel. Bur) Heute wurde das Parlament durch den von der Königin ernann— ten Kemmissarius prorogirt In der Thronrede heißt es unter Anderem, die stönigin glaube, fie könne vermöge ibrer Beziehungen zum Auslande vertrauensvoll der Erhaltung des Friedens ent— gegensehen und zuversichtlich auf eine befriedigende Lösung der verschiedenen, den Pariser Konferenzen vorliegenden Fragen hoffen. Die Thronrede gedenkt mit Kübrung der Armee in Indien und giebt fich der Hoffnung hin, der Friede werde bald daselbst ein— kehten. Rachdem die Erwartung ausgesprochen worden, daß die bewilligten Gelder ausreichen werden, geschiebt schließlich meh— rerer in diesem Jahre durch die Häuser gegangenen Gesetze Er— wähnung. s
Statistische Mittheilungen
— Tie amtliche Uebersicht der im Regierungs. Bezirke Srtet tin bei Beginn des Jabres 1858 vorhandenen Schank Anlagen aller Art ergiebt folgende Zahlen, welche wir mit denen des Vorjabres in Vergleich stellen. Es betrug am 1. Januar 1858 die Gesammtzabl a) der Kleinhandlungen mit Getränken 3435, 13 weniger als zu derselben Zeit des Vorjahres, b) der Gastwirthschaften 853, 4 weniger als zu derselben Zeit des Vorjahres; c) der Schank und söscher An⸗ lagen, in welchen überhaupt zubereitete Speisen und Getränke zum Genusse auf der Stelle verkauft werden, 10241, 9 weniger als zu ker selben Zeit des Vorjahres; d) aller zu a. bis vorstehend be zeichneten Anlagen 22206, gegen 272465 am 1. Januar 1857. Mithin waren am 1. Januar 1858 26 Anlagen weniger als zu derselben Heit des Vorjahres vorhanden. Bei Annahme der Bevölkerungszahl auf 595,287 Seelen nach dem Resultate der im Jahre 1855 stattgebabten allgemeinen Vollszäblung des Regierungsbezirks kommt am 1. Januar 1858 durchschnittlich eine Klein- bandlung mit Getränken auf je 1736, eine Gastwirtbhschaft auf je 698, eine Schank und solche Anlage, in welchen überhaupt zubereitete Speisen und Getränke auf der Stelle verkauft werden, auf je 581, und von der Gesammtzabl aller der vorbezeichneten Anlagen durchschnittlich eine auf e 268d Seelen. (Pr. C.)
— Ueber den Zustand der Spar und Prämien -Kasse dee Vereins zur Befoͤrderung der Arbeitsamleit im Regierungsbezirk Aachen geben folgende, aus amtlichen Berichten entnommene Mittheilungen näheren Uufschluß. Die Kasse wurde im Jahre 1834 — 36 errichtet. Das Minimum der Einlagen ist 3 Thlr. resp. 25 Thlr., das Maximum 200 Thlr. resp. 2000 Thlr. An Zinsen gewährt die Kasse den Einzablern 5, 41 und 3 pt. und Am Schlusse des Jahres 185tz war ein Bestand von 4,253,666 Thlrn. 22 Sgr. 5 Pf. vor— banden. Während des Jahres 1857 find hinzugetreten: 2) durch neue Einlagen 2,871 61tz Thir. 10 Sgr. 5 Pf.. b) durch Zuschreibung von Zinsen 114,674 Thlr. 28 Sgr. 2 Pf. Die Ausgaben dessel— ben Jabres betrugen an zurückgenommenen Einlagen 2,289, 601 Thlr. S Sgr., es verblieb daber am Schlusse des Jahres 1857 an
1 1 e — —
Einlagen ein Bestand von 5,010,986 Thlr. 23 Sgr., so daß fich der
Bestand gegen den Abschluß des Jabres 185 um 757 320 Thlr. Pf. vermehrt hat. Der Bestand des Reservefonds beträgt im Gan zen 428,538 Thlr. 25 Sgr. 6 Pf. Von diesem Vermögen der Kasse sind
—
sinsbar angelegt auf Hypothek 748, 804 Thlr. 7 Sgr. 9 Pf. auf städtische,
505,959 Thlr. 1 Sgr. auf ländliche und 40,859 Zblr. 9 Sgr. ? Pf. auf
städtische und ländliche Grundstücke; ferner 1,801,443 Thlr. 10 Sgr. in auf den Inhaber lautenden Papieren, 1,143,781 Thlr. 28 Sgr. 2 Pf. in Jr. 12 Sgr. in Dar⸗
f. bei offentlichen
Instituten und bei Bankhäusern, zusammen 5,164. 207 Thlr. 14 Sgr. 10 Pf. Die Zahl der im Umlaufe befindlichen Sparkassen Quittungsbücher betrug: a) bis zur Einlage von 20 Thlrn. — 5627 Stücks b) von 20 bis 50 Thir. — 5126 Stück; c) von 50 bis 1090 Thlin. — 4409 Stück, d) von 10) bis 200 Thlin. — 75374 Stück; e) don 200 Thlrn. und darüber — 5137 Stück, in Summa — 27,673 Stück. (Pr. C.)
Mark tprelae. Berlin, den 2. August.
Lu Lande: Roggen 2 Thlr. 6 Sgr. J Pf., auch 2 Thlr. Grosse Gerste 1 Thlr. 23 Sgr. 9 Pf., auch 1 Thlr. 18 Sgr. 6 Pf. Hafer 1 Thl 17 8gr. 6 Pf., auch 1 Thlr. 15 Sgr.
bu Wanger: Weizen 3 Thir. 7 Sgr. 6 Pf., aueh 2 Thlr. 1 6 Pf. Roggen 2 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf., aueh 1 Thlr. 28 Sgr. Groesse Geröte 1 Thlr. 23 Szr. 9 Pf.R, aueh 1 Thlr. 18 Sgr.
Hafer 1 Thlr. 16 Sgr. 3 Pf., aueh 1 Thlr. 11 Sgr. 3 Pf. Sonnabend, den 31. Juli.
Das Sehock Stroh 10 Thlr. 10 Sgr., aueh 9 Thlr. Der Centner Heu 1 Thlr. 20 Sgr., geringere Sorte auch 1 Thlr. S Sgr. Kar- toffeln, der Scheffel 27 Sgr. G Pf., auch 20 Sgr., metzen weis 2 Sgr., aueh 1 Sgr. 3 Ef.
Lelilßæin, 2. August., Leipzig-Dresdeaer et. Br. Lobau-Littauer Litt. A. 565 G.; do. Liti. B. 84 Br. Magdeburger-Leipziger I. Emission 248 Br.; do. II. Emiss. berlin - Anhalter Berlin - Stettiner —. Cöln- Mindener Thüringische 113 G. Friedrich- Wilhelms- Nordbahn — Altona - Kieler Auhalt- Dessauer Landesbank- Actien S GlId. Braunschweiger Bank-Actien 106 Br. Weimarische Bank- Actien 98 G. OCesterreichisehe 5prez. Metalliques 8, Br. 1854r Loose 1851er Naüonal - Anleihe SIik 6 Preunsisehe Prämien- Anleihe —.