1566
Es sind biernach alle dem entgegenstebende Ausführungen des Appel. lationsrichters unbegründet, und sein Erkenntniß unterliegt nach Art. 10 Nr. 1 des Geseßes vom 3. Mai 1852 der Vernichtung.
In der Sache selbst war nach Art. 116 1. e. in dieser Instanz anderweitig zu erkennen, da die ibatsächliche Feststellung der Vorderrichter ausreicht. Namentlich kommt es nicht darauf an, ob die Abzugsdstnung nicht vollständig verstepft war; wenn sie genügte, um wenigstens 30 Quart unreifer Maische aufiuhalten, und irrig ist die Annabme des Richters zweiter Instanx daß eine solche Verstopfung leine Contravention an und für sich darstellt. Gleichgültig ist es ferner, ob dieselbe nebenbei auch den Zweck gebabt bat, das Eindringen der lalten Luft von Außen abzübalten, da, wenn dies lediglich der Fall ge— wesen wäre, das Aufsammeln der übergäbrenden Maische unter allen Um stnden vermieden werden mußte. Unerbeblich ist es nicht minder, daß das Ueberlaufen gäbrender Maische nicht verbindert werden kann, n eil es, wenn wirklich, in der Verpflichtung der Betbeiligten liegt, für deren Fort schaffung obne Aufenthalt zu sorgen. Einflußlos ist es endlich, daß die auf dem Fußboden sich sammelnde Maische zur Erzielung von Branntwein nicht tauglich sein soll, weil dies nur dann von Belang sein loͤnnte, wenn es sich nebenbei um eine Steuerdefraudation handelte, die hier gar nicht bebauptet worden ist.
Demzufolge unterliegt der Angeklagte 26. der in Nr. 5 der Aller böͤchsten Kabinetsordre vom 10. Januar 1824 bestimmten Ordnungsstrafe von 100 Thlrn. Nach §. 83 der Steuer -⸗Ordnung vom 8. Februar 1819 muß der Dienstherr desselben, der Mitangeklagte c. subsidiarisch dafür haften, und es war demgemäß, unter Aufbebung des Erkenntnisses erster Instanz, auf die Appellation der Staatsanwaltschaft zu erkennen.
Der Kostenpunkt ergiebt sich aus S5. 178, 179 der Verordnung vom 3. Januar 1849.
Ausgefertigt Tribunals.
Berlin, den 26. März 1858.
unter Siegel und Unterschrift des Königlichen Ober
Finanz⸗Ministerium.
Cirtkular-Verfügung vom 3. Mai 1858 — betref fend den steuerfreien Einlaß des aus der Fabrik
Sattler u. Comp. in Lang ensalza berstammen⸗ Stärkegummi in mablsteuerpflichtige Städte.
In der Fabrik von Sattler u. Comp. zu Langensalza wird ein Stärkegummi bereitet, welcher sich zum Genusse für Menschen nicht eignet, sondern nur zum gewerblichen Gebrauche dient.
Es soll daber das gedachte Fabrikat in mabl- und schlacht— steuerpflichtige Städte steuerfrei eingelassen werden, obne vorher nach Maßgabe der Verfügung vom 21. Mai 1841 mit Terpentin Oel vermischt zu werden, weshalb ich Ew. 2c. ermächtige, zu die sem Ende die erforderlichen Anordnungen zu treffen.
Das Hauptsteueramt zu Langensalza wird den zu versen— denden Stärkegummi jedesmal unter amtlichen Verschluß legen und mit einer Bescheinigung darüber verseben, daß er aus der Fabrik von Sattler u. Comp. berstamme.
Berlin, den 3. Mai 1858.
Der General-Direktor der Steuern
An sämmtliche Provinzial-Steuer-Direltoren, auschließlich desjenigen in Muͤnster), die Königlichen Regierungen zu Potsdam und Frankfurt ꝛc.
Verfügung vom 10. Mai 1858 betreffend die
Eingangsverzollung frischer, mit Salzwasserüber—
gossener, in Fässern oder Tonnen eingebender Fische.
Bei Rücksendung der Anlagen des Berichts vom 27. v. M. bemerke ich, daß Fisch e, welche nur zur Erbaltung auf dem Transporte mit Salz bestreut oder mit Salzwasser begossen sind, sofern sie von den Revifions-Beamten unzweifelbaft als frische Fische erkannt wer— den, zollfrei zu lassen sind, auch wenn sie in Faͤssern oder Tonnen eingeben. Da indeß, wenn Fische nicht in Körben, sondern in Fäffern oder Tonnen eingehen, die Vermuthung dafür spricht, daß es sich nicht um „frische“, sondern um „gesalzene“ Fische handelt, so muß in diesen Fällen eine sorgfältige Revision stattfinden, und die allgemeine Eingangs -Abgabe zur Erbebung kommen, sobald Zweifel entsteben, ob die Fische nicht in der That zu den gesalzenen zu rechnen sind.
Berlin, den 10. Mai 1858.
Y
Ver
An die Königliche Regierung zu R
—
General⸗-Direktor der Steuern
Verfügung vom 9. Juni 1858 — betreffend die Tarif irung von Weberkämmen.
Ich erklaͤre mich mit der von Ew. ꝛc. in dem Gerichte vom 19. v. Mis. ausgesprochenen Ansicht einverstanden, daß Weber« kämme aus Wollengarn obne Verbindung mit anderen Materialien von der Beschaffenbeit der zurückerfolgenden Probe nach Pos. I 141. c. 2. des Tarifs mit 30 Thlrn. und dergleichen Weberkaͤmme aus baumwollenem Garne nach Pof. II. 2. c. mit 50 Thlrn., für den Centner zur Verzollung zu ziehen sind.
Berlin, den 9. Juni 1858.
Der General- Direktor der Steuern.
An den Königlichen Gebeimen Ober-Finanzrath N. zu RX.
Rriegs⸗Ministerium.
Allerböchste Kabinetts Ordre vom 29. Juni 1858
— den Eintritts Termin und die Berittenmachung
der einjäbrigen Freiwilligen bei der Kavallerie und reitenden Artillerie betreffend.
Nachstebende Allerböchste Kabinets- Ordre:
Auf Ibren gemeinschaftlichen Antrag vom 18. Juni d. J genebmige Ich, daß von jetzt an der Eintritt zum einjährigen Militairdienste bei der Kavallerie nur einmal im Jabre, und zwar am 1. Oltober, gleichwie seither bei der Artillerie, stattsin den darf, imgleichen daß die wegen der Berittenmachung dieser einjährigen Freiwilligen, sowobl bei der stavallerie, als Artillerie bisber bestandene Einrichtung, durch verkäufliche Ucberlassung von Dienstpferden aufgeboben werde; die Truppentheile dagegen die Verpflichtung übernebmen, den Freiwilligen wäbrend seines Dienstjabres, falls er nach seiner Wabl nicht ein qualifizirtes eigenes Pferd mitbringt, beritten zu machen. Für die Benutzung des Pferdes hat derselbe bei seinem Eintritt * des für die Offizier-Chargenpferde des betreffenden Truppentbeils normuten Vergütigungs⸗ Saßes, also zeitig bei einem Kürassier- Regimente 34 Thlr.', bei der übrigen Kavallerie und reitenden Artilleri 32 Tblr. zum sogenannten Pferde- Verbesserungs⸗ Fond des Truppentbeils zu zahlen, und entrichtet außerdem, wie seitber noch die Vergütung für die Reitzeugstuͤcgh und eine jäbrliche Ration, Letztere nach den jedesmal zu normirenden Preisen. Um aber auch die gleiche Zabl von Mannschaften des etatsmäßigen Dienststandes neben den einjäbrigen Freiwilligen beritten zu er balten, genebmige Ich gleichzeitig, daß von den betreffenden Truppentbeilen bei der im Herbste eines jeden Jahres stattfinden— den Ausrangirung von Pferden ebensoviel zuruckbebalten werden als einjährige Freiwillige bei denselben eintreten. Sie, der striegs-Minister, haben das Weitere zur Ausfuübrung dieser Anordnung zu veranlassen.
Schloß Babelsberg, den 29. Juni 1858. Im Allerböchsten Auftrage Seiner Majestät des Fönigs: gez) Prinz von Preußen.
(gegengez) von Westphalen. Graf von Waldersee
An die Minister des Innern und des Krieges.
wird bierdurch der Armee zur allgemeinen Kenntniß gebracht, un sich darnach vom 1. Oltober c. an zu achten.
Sollten noch einzelne Individuen vorhanden sein, welchen zu Ableistung ihrer einjährigen Militair⸗Diensipflicht der End-Term nur bis längstene den 1. April 1859 hinausgesetzt worden, obn daß es ibnen ausführbar ist, schon ein halbes Jahr früher, all am 1. Ottober dieses Jahres einzutreten; so werden die König lichen General̃Kommandos ermächtigt, diesen Personen ausnahms— weise den Eintritt noch zum vorberegten 1. April zu gestatten Juli 1858.
Meryl ir RKerm M Berlin, den 29.
Kriegs-Ministerium.
Graf Waldersee.
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Berlin, J. August. Seine Majestät der stnig haben Aller— gnaͤdigst gerubt. Dem Kischof von Münster, Hr. Müllz'r, die in zur Anlegung des von des stönigs von Hannover Ma⸗— jestät ihm verliehenen Commandeur⸗ streuzes erster Klasse des Guelpben⸗ Ordens, so wie dem Mitglied des General- Vicariat— Amts in Münster, Geistlichen Rath Dr. Bangen, zur Anlegung des ihm verliehenen Ritter-treuzes dieses Ordens zu ertheilen.
N icht amtliches.
Sannover, 5. August. Die stönigin von Großbritannien wird am 12. Uugust hier eintreffen, bei der „Burg“, in der Nähe vom Schloß Hertenhausen, wo ein Perron errichtet und festlich geschmückt werden soll, aussteigen und zum Diner nach Herren⸗ bausen fabren. Nach dem Diner wird die Königin unverzüglich ihre Reise fortseßen. (Wes. Itg.)
Oldenburg, 5. August. In Ausführung der Bestimmung des Staatsgrundgesetzes, nach welcher jede Religionsgenossenschaft ihre Angelegenheiten selbstständig zu verwalten hat, unbeschadet der Rechte des Staats werden durch ein im neuesten Gesetzblatte er— schienenes Gesetz die Cultus und Unterrichtsangelegenheiten der Juden im Herzogtbum geregelt. Die jüdische Religionsgenossen— schaft wird darnach in 9 Synagogengemeinden eingetbeilt, die je ein freigewähltes vertretendes und zugleich die Verwaltung besor— gendes Organ mit einem Vorsteher erhalten. Eine Vereinigung sämmtlicher Vorsteher unter dem Vorsitze des Landrabbiners ver— tritt und besorgt die Gesammtangelegenbeiten der jüdischen Reli— gionsgenossenschaft des Herzogthums. Die sonstigen Bestimmungen, insbesondere auch wegen der Aufbringung der Lasten und der Ver— mögensverwaltung, sind denjenigen Normen entnommen, welche dieserhbalb wegen der politischen Gemeinden und wegen der christ— lichen Schulgemeinden bestehen, und von dem Grundsatze der Selbst— verwaltung beherrscht. Wes. Ztg.)
Sachsen. Weimar, t. August. Mehr als zwei Dritt— theile der neuen Landtagswahlen, nämlich 22, sind nunmehr voll— zogen. Eilf, darunter die der großen Grundbesitzer und der hiesi⸗ gen Residenz, stehen noch zurück. Das bisherige Wahl -Ergebniß berechtigt zu der Erwartung, daß die Majorität des neuen Land— tages im Wesentlichen wiederum mit der Staatsregierung geben und insbesondere auch denjenigen Propositionen günstig sein werde, welche zur Beseitigung des Mißverhältnisses zwischen Besoldung und Lebensbedarf der Staatsdiener, so wie zur Ausgleichung der von den Rittergutsbesitzern erlittenen wirklichen Rechtsverletzungen erfolgen werden. (V. 3.)
Eisenach, 5. August. Der Aufenthalt der beiden Prinzen
von Orleans in Wilbelmstbal und, wahrscheinlich vom 9. August
an, im biesigen Großherzoglichen Schlosse selbst dürfte sich, wie der „L. 3.“ mitgetbeilt wird, nicht übet den 22. d. M erstrecken, da die Feier des Geburtstages des Grafen von Paris im Kreise der in Claremont lebenden Mitglieder des Orleanischen Hauses beide Prinzen zum 24. d. dorthin ruft. — Gestern besuchten sie in Begleitung unserer Großherzoglichen Herrschaften und des von Lieben— stein bierber gekommenen Herzogs Bernhard von Weimar zum ersten Mal nach dem Tode ihrer erlauchten Mutter deren Woh⸗ nung im diefigen Großherzoglichen Schlosse. Die Entsiegelung des biesigen Inventars der Herzogin von Orleans war noch kurz vor der Ankünft der Söhne derselben im hiesigen Großberzoglichen Schlosse bewirkt worden.
Sessen. Darmstadt, 35. August. Das heute erschienene „Regierungsblatt“ entbält das Geseß, die Rechtsverh ãltnisse der Standesberren des Großherzogthums betreffend; sodann Bekanntmachung des Großberzogl. Kreisamts Mainz, die ordent— liche Sitzung der Rbeinschifffabrts- Central-ommission im Jahre 1858 betreffend, wonach dieselbe ihre dies jäbrige ordentliche Sitzung, nicht wie alljährlich vom 16. August bis 16. September, sondern fur diesmal vom 26. August bis zum 26. September zu Mamz abhalten wird.
D
Schweiz. Bern, 4. August. Der Bundesrath hat die Aktenstuͤcke, betreffend die Auswanderung nach Brasilien, publizirt. Der brasilianische Gesandte hat die Publication verdankt und gegen den Versuch des Ständeraths, die Auswanderung nach Brasilien zu verbieten, lebhaft remonstrirt. ⸗
Belgien. Brüssel, 5. August. Die heutige stammer—⸗ sitzung war sehr kurz; nach Erledigung einiger Gegenstände bestieg Herr Rogier die Tribüne und verlas zwei Königliche Erlasse, von denen der erste die Rücknahme des großen Bauten-Projektes, dessen ersten Artikel die Antwerpener Befestigung bildete, zur
Kenntniß der Fammer brachte, während der zweite die legislative Session von 1857 — 358 für geschlossen erklͤrte. Die tammer ging
sofort unter dem Rufe. „Es lebe der Fönig!“ aus einander. Köln. Ztg.)
Großbritannien und Irland. London, 4. August. Lord Palmerston begiebt sich in wenigen Tagen auf seine Güter in Irland. — Lood Stratford de Redeliffe tritt am 20. die Reise nach stonstantinopel an, um dem Sultan Lebewobl zu sagen und gedenkt mit seiner Gemahlin in Rom zu überwintern. 6
IFrankreich. Paris, 5. August. Der richtet aus Cherbourg, 4. August: „Die Reise hrer Majestaͤten ist auf das Glüͤcklichste von Statten gegangen. Der faiserliche Zug ging gestern, Mittags 12 Ubr, von Caen ab und gelangte in 35. Minuten nach Bayeur. Ihre Majestäten wurden im Bahn— hofs Saale von den Behörden der Stadt empfangen. Der saiserin ward von den Jungfrauen der Stadt eine Spitzen-Arbeit überreicht. Ihre Majestäten bestiegen einen Wagen, um sich nach der saathedrale zu begeben, wo sie von dem Bischofe an der Spitze seiner Geistlichkeit empfangen wurden. In Carentan wurden die hohen Reisenden mit der lebhaftesten Theilnahme empfangen. Der FKaiser prüfte mit dem größten Interesse einige Proben der Pferde-Race von Cotentin, die ihm als Geschenk darge⸗ bracht worden. Der Faiserliche Zug kam um 5 Uhr in Cherbourg an. Der Maire von Cherbourg überreichte dem Kaiser die Schlüssel ? der Stadt. Ein Altar war in der Mitte des Bahnhofes errichtet. Der HBischof von Coutances, umgeben von seiner Geistlichkeit stimmte das Le deum an; später wurden die Behörden empfangen. Ibre Majestäten bielten ihren Einzug in die Stadt inmitten einer ungeheuren Menschenmasse, die von allen Seiten herbeige strömt war.“ Der Kaiser hat den Befebl gegeben, daß zur Erinnerung an die Feste von Cherbourg ein Linienschiff erbaut werde, das den Namen „Die Stadt Cherbourg“ führen soll.
Der Unterrichts- und Cultus-Minister hat sich an die Erz⸗ bischöfe und Bischöfe gewandt, um am 15. August, dem Namens— tage des staisers, „wo Ihre Majestäten die Patronin von Frank— reich in einem der ehrwürdigsten Heiligthümer, errichtet durch den Glauben der Vorfahren“, anrufen werden, ein Te Deum singen zu lassen. Das nämliche Ersuchen ist an die kirchlichen Behörden der übrigen Konfessionen gestellt.
„Moniteur“ be⸗
tz. August. Wie der heutige „Moniteur“ aus Cher bourg, 5. Augufst, meldet, hatte die Königin Victoria an jenem Tage in Gesellschaft des taisers auf der See-Präfektur gefrühstückt und dann einen Spaziergang nach den Höhen von La Roule ge⸗ macht. Für den Abend war ein Diner an Bord des Schiffes „Bretagne“ veranstaltet. . Vermuthlich hat Ihre Majestät die Rückreise nach England noch im Laufe derselben Nacht angetreten.
Spanien. Madrid, 1. August. Die „Novedades“ be richten aus Cieza, Provinz Murcia, daß man dort eine Verschwö—⸗ rung entdeckte, welche Verzweigungen in Alicante, Valencia, Anda⸗— lusien und Catalonien hatte.
Rußland und Polen. St Ein kaiserlicher Ukas verfügt auf Vorl nisters die Reorganisation der Schulanstalten im Lehrbezirk Wilna und Bialystock dergestalt, daß an Stelle der 19 adeligen Freis schulen mit je 5 lassen, 7 Gymnasien und 12 Kreisschulen, letztere mit 3 Flassen organisirt werden, ferner sollen die Abtheilungen von 4 tlassen an den Gymnasien in Wilna und Bialystock in drei andere Parallelklassen dieser Anstalten umgewandelt und darin Ra turwissenschaften vorgetragen (also Realschulen assimilirt) werden Mit dem Lehrjahr 1858 — 59 treten 4 Gymnasien und 8 adelige RKreis⸗ schulen ins Leben. Den preußischen Unterthanen ist gleich an deren in Zukunft gestattet, auch über die Frist hinaus, fü deren Pässe Gültigkeit haben, in Rußland zu verbleiben dem entgegenstebenden Gesetzbestimmungen aufzubeben den fruher nach Ablauf der im Passe angegebenen Frist in ihre Heimath zurückgewiesen, wenn sie nicht vorher die Verlängerung des Passes erwirkt batten. — In Folge der auf Befehl des Kai sers angestellten Untersuchung des Konfliktes zwischen den Studen ten der Kaiserlichen Univerität in Moskau und der Polizei sind die vom Kaiser bestätigten Straferkenntnisse unserer Polizei- Offi— zianten gestern publizirt. (H. B. H.)
Mi⸗
Freitag, 6. August,
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London, Nachmittags. (Wolff's Tel
Bur.) Die meldet aus Valentia in Irland
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