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Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Geseß⸗ Sammlung zur offentlichen niniß zu bringen. Baden⸗Baden, den 19. Juli 1858.
Im Alerböchsten Auftrage Sr. Majestäͤt des Königs: Prinz von Preußen.
Fur den abwesenden Finanz⸗Minister:
von der Heydt. von Raumer.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz⸗Minister.
Ministerium für Sandel, Gewerbe und ffentliche / Arbeiten.
Verfügung vom 5. August 1858 — die Mitgabe don ontroll⸗Attesten bei Wildpret⸗ Sendungen, welche in Berlin eingeführt werden sollen, betreffend.
Vom 24. Uugust d. J. neter Gattungen:
Rothwild, Dammwild, Schweine, Rebe, Frischlingt, Fasanen, Waldschnepfen, Birkbühner, Auerhähne, Trappen, Hasen,
wilde Enten und Rebhühner,
auch wenn es in einzelnen Theilen der betreffenden Thiere, als
Ziemer, eulen, Vorderblätter, öpfe, dald es in die Stadt Ber bei Strafe der Confisration mit Kontroll ⸗ Attest sein. Die ontrol⸗ Atteste müssen die Stüuͤckjabl des zu legitimirenden Wildes in Worten, die Gattung desselben und das 7 7 in welchem es erlegt worden, genau angeben, auch das
atum der Ausstellung, so wie Namen und Siegel des Ausstellers enthalten. Zur Austellung derartiger Atteste sind, außer den stöniglichen Forstbeamten auch adlige Inhaber von Jagdgerechtigkeiten und deren
jun Verfendung kommt, so— in eingefübrt wird,
5 Verwalter berechtigt. Es werden jedoch auch die Atteste aller
übrigen Jagd-⸗Inhaber zugelassen, deren Qualität als solche unter dem Atteste von der Polizei⸗Obrigkeit des Bezirks, in welchem das Jagd⸗-Revier liegt, unter Beidrückung des Amtssiegels bescheinigt sst. e
und Unterschrift nicht notorisch, d. b. den biesigen Exckutiv⸗Beam—
ten bekannt sind, können auf die Anerkennung ibrer Atteste nur
dann mit Gewißheit rechnen, wenn sie dirselben ebenfalls in der vorstebenden Art haben beglaubigen lassen.
Die Verwalter adliger Jagd-Inhaber müssen, wenn sie Legi⸗
timations-Atteste ausstellen, ihre Eigenschaft immer don den Auf— traggebern unter Berücksichtigung der vorbezeichneten Formen be— glaubigen lassen. Ist der Jagd⸗Inhaber zur Zeit der Attest— ausstellung zugleich ausübender Inhaber der Polizeigewalt über das Jagdrevier, so ist diese Eigenschaft net af im Atteste unter Beifügung des Amtssiegel-Abdrucks zu vermerken.
Die Post-Anstalten werden angewiesen, bei der Annahme von Wildpretsendungen, welche vom oben bezeichneten Termine ab mit der Vost in Berlin eingeführt werden sollen, auf Beibringung vorschriftsmäßiger Legitimations-Atteste zu balten. Dieselben sind
den Frachtkarten auf das biesige Hof-Post-Amt, mittelst deren die
Sendungen bergelangen, in haltbarer Befestigung offen beizufügen,
bei solchen Sendungen aber, welche vor der Eneartirung auf
Berlin umspedirt werden müssen, bis zu der letzten Speditions Post« Anstalt bei dem Begleitbriefe und an denselben be— festigt, zu befördern. Auf den Begleitbriefen sowohl, als auch in
den Frachtkarten, ist das Vorhandensein der Legitimations-Atteste
zu notiren.
Wildpret, welches vom Auslande her eingebt, wird auch obne das vorgeschriebene Legitimations⸗-Attest zugelassen werden, sofern aus dem Begleitbriefe oder sonstigen Begleit-Papieren die Ueber— en nd gewonnen werden kann, daß dasselbe im Auslande er— egt ist.
Berlin, den 5. August 1858.
General⸗Post⸗Amt.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und
Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der AÄfsistent an dem biesigen anatomisch- patbologischen In—
Fitut, Pr. Friedrich Grobe, ist zum außerordentlichen Profeffor
in der mediginischen Fakultät der Universitaͤt zu Greifswald er— nannt worden.
ab muß alles Wildpret nachbezeich—
verseben
beabsichtigt.
Adlige Inhaber von Jagdgerechtigkeiten, deren Recht, Siegel
gönigliche Bibliothek.
Der Bestimmung des stöniglichen hohen Ministerii der geist. lichen, Unterrichts und Medicinal⸗Angelegenbeiten zufolge, iss die rönigliche Bibliothek, der vorzunebmenden baulichen Einrtchtungen. so wie der Reinigung der Säle und Bücher wegen, auf dre Wochen, und zwar dom 253. August bis 12. September
geschlossen Berlin, den 16. August 1658.
seoönigliche Sibliothe?
Angekommen Se. Excellenz der Föoöniglich schwedisch—
Staatsminister Due, von Stockbolm.
Der General⸗Major und Commandeut der 9. stavallerie⸗Bn gade, Graf von Schlippenbach, von Glogau.
Der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am deutschen Bundestage, don Bismarck Schönhausen, von
Frankfurt a. Main. Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst Heinrich LLXXIV
Reuß-⸗Schleiz - Köstriz, nach Jänkendorf.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, itz. August. Dem Fürsten Auguß Sullowali, Grafen zu Lissa u. s. w, ist von Sr. Heiligkeit dem Pabste Pius 1X. der Christus- Orden verlieben. (Pr. C3
— Nach einer Vereinbarung der Regierungen der Elbufer
Staaten sollen die Dienstbücher der Schiff gleute auf der Elbe auc
als Reiselegitimationen für die Landreisen derselben dienen. (Pr. C — Wegen Erleichterung der Verbindung der meclendurg—Q schwerinschen Stadt Marlow mit dem preußischen Gebiete durch
die Feststellung eines Tarifs für die Erbeburg des Bruückengeldes
werden en, , . durch stommissarien beider Regierungen (Pr. C.)
— 77 Koburg, 13. August. Mit dem gestrigen Regierungsblatt ist ein Gesetz über die Vereidigung der Juden veroffentlicht worden. Nach diesem Geseß geschiebt die Vereidigung der Juden im gewöbnlichen Geschäftstokal der betreffenden Gerichts oder Verwaltungsbebörde, sie unterbleibt aber, Fälle dringender Nothwendigkeit ausgenommen, am judischen Sabbatb und an südischen Feiertagen. Bei der Eidesabnabme muß ein Rabbiner mit der Thora zugegen sein, die Zuzie bung zweier jädischen Scwut— zeugen in einer Civil. toʒeßsache ist nur nötbig, wenn eine det Parteien es verlangt. Die Vereidigung eines Juden als Staats bürger, Landtags- Abgeordneter, Geschworner oder Staatadiener geschiebt nach der durch das Staatsgrundgesetz, durch die Straß, Prezcßordnung und durch das Staatsdiener Gesetz vorgeschrieb— nen Form.
BGessen. Darm stadt, 127. August. Das beute erschienen Regierungsblatt bringt das aus 21 Artikeln bestebende wichtige Gesetz über Herstellung der Jagdberecktigungen in den Prodinzen Starkenburg und Oberbessen. Die Eingangsartitel, welche die Grundprinzipien enthalten, bestimmen:
Art. 1. Die durch das Gesetz dom 26. Juli 1818 aufgebobenen
Jagdberechtigungen sollen den fräberen Jagdberechtigten, nämlich den jenigen, welche solche W Zeit des Ersweinens jenes Geseßes eigentbäm lich oder nußznteßlich besaßen, beziebungsweise deren Nechtsnachfolgern nach Maaßgabt der näberen Bestimmungen gegenwärtigen Geseßes zurüch gegeben werden. — Art. 2. Die Gemeinden und Grundbesißer, welch— in Folge des Geseßes vom 26. Juli 1848 Jagden erworben haben,
nach Art. 1 gegenwärtigen Geseßes den früberen Jagdberechtigten zurüc gegeben werden, können solche mittelst Ablosung der Jagdberechtigungen wieder erwerben. — Art. 3. Das Ablssungscapttal, welches der früber— Jagdberechtigte für Abtretung der Jagd von denjenigen anuprechen ba welche die Ausübung der Yi erwerben wollen (Art. 2), besteht in dem achtzehnfachen Betrag der Summe, welche die betreffende Jagd von den
Zeitpunkte ihres in Folge des Geseßes vom 2tz. Juli 18 eingetretenen Uebergangs an bis zum Erscheinen des gegenwärtigen Gesetzes im Negie rungeblatte im Durchschnitte jährlich ertragen bat ꝛc.
Frankfurt, 11. August. In der Bundestags-Sitzung dom 12. d. Mis, wurden von mehreren Gesandten noch die don ibren Regierungen zur Antbeilnahme an der Musterung der Kontingente zum Bundesheere bestimmten Generale namhaft gemacht. — Eine Regierung ließ Bemerkungen zu den vonder stommisfion zu Nürn— berg gemachten und durch Beschluß vom 15. April J. J. zur Kenntniß der böchsten und bohen Regierungen gebrachten Vorschläge
bezüglich der allgemeinen Wechsel-Ordnung überreichen und dabei ihre Geneigtheit, jenen Vorschläͤgen beizutreten, erklären. —
D er
Gesandte von Hannover legte eine Verwahrung dagegen ein, daß das von ihm in der Sitzung vom 5. August überreichte Separat— Votum zu dem Ausschuß-⸗Vortrage in der Verfassungs-Angelegen heit der Heiogtbümer Holstein und Lauenburg nicht in das Proto—
. . . 1
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loll jener Sipung aufgenommen worden sei. Hei der hierauf er⸗ chr l lin n J wurde den in dieser Angelegenheit am 29. h estell ten bel, er, ge. (s. Nr. 178) von der Maßjoritaͤt der
; mlung beigestimmt.
e , e n, die Versammlung zur Abstimmung über den von der Reclamattons-Kemmisssen erstatteten Vortrag bezüglich der Beschwerde einer Anzahl von Handel svorstanden, . ris⸗ Cotporationen und Schiffern wegen der zwischen eöln und Deutz im Bau begriffenen Brücke und beschloß, den Beschwerdeführern eröffnen zu lassen, daß sie auf die erhobene Beschwerde nicht ein— geben könne, da in derselben nicht nachgewiesen sei, daß sie, die Beschwerdefübrer, in Gerechtsamen, welche die Bundesgeseße zu Gunsten von den deutschen Hundesstaaten angehörigen Privat— personen festgestellt, durch den von der stöniglich preußischen Regie— rung unternommenen Hau einer festen Eisenbahnbrücke zwischen Cöln und Deuß verletzt worden; es sich dielmehr bei den durch dieses Unternehmen hervorgerufenen Differenzen nur um die An— wendung des den Rhbeinuferstaaten gemeinsamen Rechtes handle,
die Bedingungen der Zulässigkeit neuer Stromanlagen durch güt-⸗
iches oder rechtliches lebereinlommen untereinander zu bestimmen, Baiern. Tegernsee, 14. August. Bei der anhaltend
eingetretenen schönen Witterung unternabmen Se. Masestät der
König, nachdem sich — dem Vernebmen nach — die Erscheinun gen des Podagra's bei Allerböchstdemselben ganz verloren haben,
wieder mebrmals des Tages mit früherer Rüßtigteit weitere, nicht
unstrapaziöse Gergpromenaden. Von den sonst noch unternommenen Spazierfahrten Idrer Majestaͤten des Königs und der tönigin
und Ihrer stöniglichen Hoheit der Prinzessin Alexandrine sind
zu nennen: am Mittwoch, den 11ten, ein Ausflug nach Wahlen, am Deonnerstag, den 12ten, nach der Kapelle St. Quirin, woselbst Allerboöchstdieselben die Höhe zu dem sogenannten Angermann hinaufstiegen, und gestern die weitete Land— fahrt um den See. Se. Majestät der König beebtten gestern
auch in Begleitung des Geheimen Ober⸗-Bauraths Stüler und des
diensthabenden Flügel - Adjutanten die Werkstatt des hiesigen Zimmermeisters Toͤlzer mit einem Besuch und sprachen Sich üder das von demselben angesertigte und dort aufgestellte Modell eines Landbauses — welches vor drei Jahren auch in der Industrie— Ausstellung in München war — sehr lobend aus.
Heute Mittag machten Ibre Majestaten der st nig und die önigin wieder eine längere Gondelfabrt auf dem Ser und
lebrten zum Diner nach Schloß 1 . zurück.
München, 13. Angust. as eben erschienene tait-Verordnungsblatt“ bringt eine Allerhöchste über das Unterrichtswesen im Heere. bierber bezuglichen Dienstvorschriften auf und bestimmt Folgendes;
Art. J. Die Schulen bei den Heeresabtheilungen sollen ausschließlich die Heranbildung zu Unteroffizieren und die weitere Ausbildung als solche
zum Zwecke haben. Art. . . J den aus den Unteroffizieren, Kadetten und Soldaten haben nachstehende
Vorschriften in Anwendung zu kommen:
Meili Verordnung
Prüfung den wissenschaftlichen Anforderungen zu entsprechen. weise önnen auch schon länger dienende Unteroffiziere, Kadeiten und Soldaten vor zurüdgelegtem 22. Lebensjahre zu einer solchen Prüfung zugelassen werden. b Nach bestandener Prüfung und mindestens einjäh
rigem Wasfendienst werden die Ofsigiersaspiranten aller Waffengattungen in die zu München augschließlich für militairische Lehrgegenstände zu er-
richtende Kriegsschule berufen. c) Die in einer Schlußprüfung an der
Kriegsschule dargelegte wissenschaftliche, dann die nach den Verordnungen
für die Borschläge der zu höherer Beförderung geeigneten Individuen
nachgewiesene sittliche und dienstliche Befähigung gewähren zunächst die
Augsicht auf Beförderung zum Junker oder Offizier. — 14. August. Die Herabsetzung der osterreichischen Zwanziger
auf 233 streuzer und der Zwölfer auf 11 Kreuzer truüt übermorgen
in Wirtsamkeit. Niemand ist gezwungen, die berabgesetzten Münzen anzunehmen. Die stönigliche Münze nimmt die berabgesetzten Geldsorten bis zum t5. November zum obigen Preise an. (Tel. Dep. des R. C)
Desterreich. Wien, 13. August. Der Erzherzog Ferdi— nand Max bat an die Beamten des lombardisch venetianischen Königreichs ein neues Eirkular erlassen, welches ihnen Strenge in
der Pflichterfüllung, artiges Benehmen gegen die Parteien und
Raschbeit in der Erledigung ams Herz legt. Der Prinz wird,
wie das Eirkular andeutet, mit Energie über die strenge Durch— führung der erwähnten Grundsätze wachen.
Schweiz. Neuen kurg, 12. August. Der Verfassungs— ratb bat sich bis zum 25. Oktober vertagt. Die Kommission wird die inzwischen eingebenden Bittschriften prüfen und Anträge stellen.
Grostbritannien und Irland. London, 13. Auguft. Der Prinz und die Prinzessin Eduard von Sachsen Weimar 'sind in Gordon-Castle, dem schottischen Landsitz des Herzogs von Rich— mond, zu einem mehrwöchentlichen Besuch angelangt.
Se. Königl. Hoheit der Herzog von Cambridge ist von einem
Gichtanfall beimgesucht. „Herr Guigzot befindet sich jetz zum Besuch bei Lord Aberdeen auf dessen Schloß Heatherhouse in Schottland.
Dieselbe hebt die bisherigen
ur Ergänzung der Offiziersstellen im Frie⸗ J 3 . , n, m , aus New⸗Porf angekommene Dampfer „North star“ brachte 602.000
a) Jeder in das Heer Eingetre— Dollars an Contanten und Nachrichten aus New⸗— Vork vom
tene, welcher zu höherer Beförderung gelangen will, hat zunächst in einer Ausnabms⸗ mit der Regierung der nordamerikanischen Freistaaten zum Abschluß
Vaterlandes zu schuͤtzen vermocht.“ sich durch den ihm in der Bretagne überhaupt bereiteten Empfang
Morbihan
, Der mexilanische Gesandte, General Almonte, hat sich aus GBesundheitsrüdfichten gezwungen gesehen, von seinem Posten in England zurn utreten, wird jedoch fortfahren, sein Vaterland in Paris zu repraäͤsentiren, wohin er sich in wenig Tagen begiebt.
General Sir William Fenwick Williamg of Kars segelt heute auf dem Dampfer „ stanada“ von Liverpool nach Amerika ab, wahrschein lich um sein Geburt land Nova Scotia zu besuchen.
General-Lieutenant Sir Charles Felix Smith, stommandant des stöniglichen Geniecorps, det im Alter von 72 Jahren im See— bade Worthing gestorben ist, diente seit den neunzi er Jahren zeichnete sich vorzugsweise im Halbinselkrieg aus und — —— zuletzt die alliirten Landtruppen beim Hombardement von Bairut und bei der Eroberung von St. Jean d'Acre im Jahre 1849. wo er schwer verwundet wurde. ; .
Die „Times“ berichtigt eine frühere Notiz über Sir John Lawrence mit den Worten. Wir sind in den Stand gesetzẽ. zu melden, daß Sir John Lawrence seinen Posten in Indien nicht verlassen wird, bis die Ruhe wieder bergestellt ist, okwohl er sich sehr nach der Heimkehr sehnt und ohne den Ausbruch des Auf— standes vergangenen Winter beimgekehrt sein würde. Im Hinblick auf seine eventuelle Rückkehr wurde ihm ein Sitz in der indischen Raths kammer angeboten und ihm zugleich freigestellt, diesen Posten zu behalten oder wieder nach Belieben mit feinem gegenwartigen Posten in Indien zu vertauschen. .
Aus Neufoundland erbielt man gestern ein Telegramm von 26 Worten, dessen Inhalt sich auf Signale und Instrumente be⸗ zog. Auf der amenilanischen Seite gebt es mit dem Lesen der Depeschen noch etwas langsam, auf irischer Seite macht es gar keine Schwierigkeiten mehr. .
Die Ministerfrisis in Kanada wurde durch die Weige⸗ rung des Parlaments, die Erbebung Ottawa's zur kanadischen Hauptstadt zu ratifiziren, berbeigeführt. Das Parlament hatte selbst die Königin als Schiedsrichterin angerufen, und die Wahl der rrone war auf Ottawa gefallen. Was die Ansprüche der ver— schiedenen Städte auf die Erbebung zum Mittelpunkte des Landes betrifft, so bemerkt die „Times“, daß Quebek alterthümlich, schän
und geschichtlich denkwardig, aber sebr entlegen und mit einem sibi— rischen Klima gesegnet sei. Montreal sei central und kommerziell, aber mehr franzoͤfisch, als englisch und der Beleidigung der Ver— einigten Staaten ausgesetzt. Kingsion und Toronto könnten beide leicht von einer amerikanischen Flotille überrumpelt werden. Daß die Wahl Ihrer Majtstät zur Ueberraschung von ganz Kanada auf Ottawa fiel, erkläre sich größtentbeils durch den neutralen Charakter des Ortes, durch seine zurückgezogene, im Falle eines Krieges mit den Vereinigten Staaten leicht zu vertheidigende Lage und durch den Impultz, den die Wahl der Colonisation des großen Ottawathales
zu geben versprochen habe, — 14. August. Der gestern bereits gemeldete, in Southampton
zlsten v. Mets. Nach denselben war ein Gesandter aus Nicaragua in Washington eingetroffen, um die Unterhandlungen des Transits
zu bringen. Der Cours auf London war in New-Pork 93, 9g bis 10, Weizen fest, Baumwolle 11. Fonds waren gedrückt. Der Dampfer „Hammonia“ war daselbst aus Europa eingetroffen. Frankreich. Paris, 14. August. Der KFaiser und die Kaiserin sind, wie in einer Ftorrespondenz des „Moniteur“ aus Duimper vom Abende des 12. August berichtet wird, auf ihrer Rundreise durch die Bretagne am Morgen des 12ten mit einem Gefolge von vier Wagen von Brest abgefahren. In Quimper, wo die hoben Reisenden um 4 Uhr Nachmittags bei Glockengeläͤute durch einen Triumpbbogen ibren Einzug bielten, sprach der Maire im Namen der Stadt, „die noch niemals die Ehre gehabt, ihren Herrscher zu empfangen“, Worte der Begeisterung, worin er „das gewaltige Genie“ feierte, „welches die Leidenschaften zu bändigen, Alles mit Frieden zu beglücken und Wohlstand und Ruhe des Der Faiser entgegnete, er fuͤhle
ungemein gerührt, die Aufnabme aker, die ihm in Quimper werde, geböre zu den angenehmsten Erinnerungen seiner Reise. Heut berichtet der, Moniteur“ über die Empfangsfeierlichkeiten am 13ten. Auf der Grenze zwischen Finisterre und wurde der Kaiser vom Unter-Präfekten von Lorient erwartet, worauf um 1 Uhr Mittags der Einzug in diese Stadt erfolgte. Zunächst verfügten sich auch hier wie in Quimper die hoben Reisenden in die Pfarrkirche, wo dieselben durch den Pfarrer mit einer Rede bewillkommt wurden, in welcher derselbe die Bretagne als vorzugsweise dankbar, weil sie vorzüglich christlich sei, bezeich— nete, dann von der Fürsorge des Kaisers für die Arbeiterklassen sprach, und schließlich mit dem Bedauern, daß diese Kirche mit den religiösen Bedürfnissen der Bevölkerung nicht in Einklang stebe, die kaiserliche Freigebigkeit in Anspruch nahm, sich auf die Aeuße— rung des Prinzen Jerome berufend: „Wenn der Faiser kommt, so verfehlen Sie nicht, ihn um eine Kirche anzugeben.“ Der Faiser
in Vorient