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In den Fällen zu a. und b. lann das Kapital an demselben Tage, wo einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden; in dem Falle zu e. ist dagegen eine dreimonatliche Kuündigungefrist zu beobachten. Das Recht 6 Zurückforderung dauert in dem Falle zu a. bis zur Wiederberstellung es unterbrochenen Transportbetriebes, in dem Falle zu b. ein Jabr, nachdem der dorgesebene Fall eingetreten ist, das Recht der Kündigung in dem Falle zu e. drei Monate don dem Tage ab, an welchem die Til— gung der Obligationen bätte erfolgen sollen
Die Obligationen, welche in Folge der Bestimmungen dieses Para— grapben eingeldst werden, kann die Gesellschaft wieder ausgeben.
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Zur Sicherung der Verzinsung und Tilgung der Schuld wird fest— geseßt und verordnet:
a) die vorgeschriebene Verzinsung und Tilgung der Obligationen gebt der Zablung von Zinsen und Dividenden an die Actionaire der Ge— sellschaft vor;
b) bis zur Tilgung der Obligationen darf die Gesellschaft keine zur Eisenbahn und zu den Babnboöͤfen erforderlichen Grundstücke der kaufen, dies beziebt sich jedoch nicht auf die außerbalb der Babn und der Babnhöfe befindlichen Grundstüke, auch nicht auf solche, welche innerbalb der Babnboöͤfe etwa an den Staat oder an Ge— meinden zu postalischen, polizeilichen oder steuerlichen Einrichtungen oder zu Packbofen und Waaren Niederlagen abgetreten werden
möchten. §. 10.
Zur Geltendmachung der im F§. 8 festgeseßten Rückforderungsrechte
ist den Inhabern der Obligationen verbaftet in erster Linie der Bahnköͤrßer von Rolandsed nach Bingen, so wie die Verbindungsbabn um die Stadt Coln und die Bahn durch die Stadt Cöln, 6 sämmtlichen, für den Eisenbabnbetrieb darauf errichteten Gebäuden und darauf zu diesem Zwecke gemachten Anlagen, nebst dem sämmtlichen, für den Betrieb dieser Strecken beschafften fahrenden
Zeuge, Mobilien, Gerätbschaften und Materialien; in zweiter Linie baften die Babnen von Cöln nach Rolandseck und von
Coöln nach Herbestbal, insoweit diese Babnen nicht schon auf Grund früberer Privilegien für frübere Anleiben verpfändet find. §8. 11.
Nur diejenigen Obligationen, welche mit Unserer Genebmigung zu dem Zwecke — die der Rheinischen Eisenbabn - Gesellschaft konzessionirten Bahnen don Rolandsedk nach Bingen, die Verbindungsbabnen um Coln und durch die Stadt Coöln fertig zu stellen, so wie die erforderlichen Be—⸗ triebsmittel dafür anzuschaffen — noch bis zur Höbe von drei Millionen Thalern ferner emittirt werden möchten, konnen den nach ge enwärtigem Privilegium zu emittirenden Obligationen in dem durch da cf festgeseßz⸗ ten Vorzugsrechte gleichgestellt ,
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Die in diesem Privilegium 6 . Bekanntmachungen müssen in eine Zeitung jeder Stadt, in welcher nach 5. 2 die Zinszablung er— folgt, eingerück werden. .
Auf die Zablung der Obligationen, wie auch der Zinscoupons kann kein Arrest bei der Gesellschaft angelegt werden.
Zur Urkunde dieses und zur Eicherheit der Gläubiger baben Wir das gegenwärtige landesberrliche Privilegium 1 doll ogen und unter Unserem stöniglicken Inßiegel ausfertigen lassen, obne je— ER dadurch den Inbabern der Obligatie nen in Ansebung ibrer Befriedigung eine Gewährleiftung von Seiten des Staats zu geben oder den Rechten Dritter und insbesondere der Inhaber der nach Unserem Privilegium vom 12. Oltober 1810 und vom 8. September 1833 emittirten 2,500 00 Thaler 4prozentiger und 14250, 0007balern 31 prozentiger Rbeinischer Eisenbabn- Obligationen, so wie der nach Unserem Privilegium vom 4. August 1854 emittirten 750, 600 Thaler 4pprozentiger Gonn-Colner Obligationen zu präjudigiren.
Gegeben Ostende, den 2. August 1858.
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestaͤt des Königs: (L. 8.) Prinz von Preußen.
Für den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten don Pommer Esche.
Für den abwesenden Finanz · Minister: von Raumer.
A. Privilegirte, zu vier und einem halben Prozent verzins— bare Obligation
Der Inhaber hat an die Rbeinische Eisenbabn⸗Gesellschaft „Zweihundert Thaler Preußisch Courant“ zu fordern, als Antheil an dem durch Königliches Privilegium dom ten autorisirten Darlebn von Fänf Millionen Thalern. Die Zinsen sind gegen die ausgegebenen Zins-Coupons zahlbar. Cöln, den ten 18. Die Direction der Rheinischen Eisenbabn-Gesellschaft. Die Direktoren. Der Spezial ⸗Direktor. (Drei Unterschriften.) Unterschrift⸗ Mit Zins-⸗Coupons versehen pro (Raum zur Abstempelung.) Rückseite:
(Hier folgt ein wöoͤrtlicher Abdruck des Privilegiums )
B. Privilegirte, zu vier und einem halben Prosent verzins— bare Obligation 7 Der Inhaber hat an die Nbeinische Eisenbahn⸗-Gesellschaft Einhundert Thaler Preußisch Courant“
zu fordern, als Antheil an dem durch Königliches Privilegium vom gen... autorisirten Darlehn von Fünf Millionen Tbalern Die Zinsen find gegen die ausgegebenen Jing Coupons zablbar. Cöln, den . 7 Die Direction der Rheinischen Eisenbabn-Gesellschaft. Die Direktoren. Der Spezial ⸗Direktor. (Drei Unterschriften. Unterschrift.) Mit Zins Coupons verseben pro (Raum zur Abstempelung.) Rü gseite
(Hier folgt ein woörtlicher Abdruck des Privilegiums)
Jins⸗ Coupon ter Serie Litt. .... zur privilegirten 4 prozentigen Obligation 179. Vier Thaler Fünfzebn Silbergroschen bat der Inbaber dieses Zins. Coupons am (j 2 — 18. Coͤln und in den außerdem von uns zu designirenden Städten bei den be— kannt gemachten Zablstellen zu erbeben. Dieser Zing. Coupon ist nach dem
(* 8 *) 158. ungültig und wertblos.
Göln, den ten Die Direction der Rheinischen Eisenbabn-Gesellschaft. (Facsimile dreier Direktoren und des Spezial Direktors) Controle Fol. ... Unterschrift des stassirers und eines Jing Control-GBeamten)
in Berlin,
Zins. Coupon ler Gene Linn. ..... zur privilegirten 41prozentigen Obligation . Zwei Thaler sieben Silbergroschen sechs Pfennige
bat der Inbaber dieses Zins Coupons am (1838) 18 in Gerlin,
Cöln und in den außerdem don uns zu designirenden Städten bei den bekannt gemachten Zablstellen zu erheben. ö Zins Coupon ist nach
dem *688n ) 18.. ungültig und wertblos.
Cöln, den Die Direction der Rbeinischen Eisenbabn-Gesellschaft. (Facfimile dreier Direktoren und des Spezial ⸗Direktors.) (Controle Fol.. ..... (Unterschrift des Kassirers und eines Zins Control · Seamten.)
E. Anweisung zur Empfangnahme der . ten Serie Zins Coupons
zur privilegirten AIprozentigen Obligation „J.
Inbaber dieses bat vom ab die te Serie Zins. Coupons für 5 Jabre zur vorbezeichneten Obligation, welche auf Berlan— gen zur Abstempelung vorzulegen ist, in Coln in unserem Central-⸗Gareau zu empfangen.
Cöln, den
Die Direction der Rbeinischen Eisenbahn-Gesellschaft. (Facfimile dreier Oirektoren und des Spezial⸗Direktors)
Ministerina für Sandel, Gewerbe und 6ffentliche Arbeiten.
S ekanntmachung.
Die Fahrten des Föniglichen Post⸗ Dampfschiffes stoͤnigin Elisabeth“ zwischen Stettin, Swinemünde, Putbus und Stralsund werden bereits am Montag, den 23. d. Mts., geschlossen, an welchem Tage das Schiff zum letzten Male von Stettin abgefertigt
werden wird. Berlin, den 21. August 1853.
General ⸗Post⸗ Amt. Schmückert.
Rriegs⸗Ministerium.
Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 15. Jult 1853 — betreffend die Gewährung der Gehalts⸗om⸗ petenz der überzähligen Feldwebel einer Pro— vinzial-⸗Invaliden⸗-Compagnie an die in den In— validen⸗Instituten befindlichen, das eiserne sereuz besitzenden Unteroffiziere.
Die nachstebende Allerhöchste rabinets-Ordre: In Erweiterung Meiner Ordre vom 17. April 1856, welche den in den Invaliden⸗Instituten befindlichen Inhabern des eiser—⸗ nen ereuzes vom Stande der Gemeinen die Gehalts⸗ und Servis⸗
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Kompetens der Unteroffißiere bewilligt, bestimme Ich hierdurch, daß von jezt ab den mit dem eisernen Kreuz beliehenen Unter— offizierrn in den Invalidenhäusern und Invaliden Compagnieen die Gehalts⸗rompetenz der überzähligen Feldwebel bei den Pro— vinzial- Invaliden Compagnieen gewährt werden darf, so lange und so weit der Löhnungs⸗-Etat jener Institute in seiner Ge— sammtbeit hierzu die Mittel darbietet.
Das seriegsministerium hat hiernach das Weitere zu ver— ügen. 1 Gaben-⸗Baden, den 15. Juli 1858.
Im Allerhöchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs:
(gez) Prinz von Preußen. (gegengez) Graf von Waldersee.
An das seriegs⸗Ministerium. so wie der diesseitige Erlaß vom beutigen Tage:
Dem w General Kommando übersendet die unter— zeichnete Abtheilung, in der abschriftlichen Anlage, die Allerhöchste abinets⸗Ordre vom 15. v. M., mittelst welcher des Königs Majestät zu bestimmen geruht haben, daß von jetzt ab den mit dem eisernen Kreuz beliehenen Unteroffizieren in den Invaliden— häusern und Invaliden-Compagnieen die Gehalts- stompetenz der überzähligen Feldwebel bei den Provinzial⸗Invaliden⸗Compagnieen gewaͤhrt werden darf, so lange und so weit der Löhnungs-Etat jener Institute in seiner Gesammtbeit hierzu die Mittel darbietet.
Zur Ausführung dieses Allerböchsten Erlasses wird hiermit bestimmt, daß die Invalidenhäuser und Invaliden Compagnieen den das eiserne Kreuz befitzenden Unteroffizieren vom 1. d. M. ab die Gehalts- Kompetenz der überzähligen Feldwebel einer — 2 Compagnie zu zahlen und in der monat— lichen Geldverpflegungs⸗Berechnung zu liquidiren haben.
Das Fönigliche General-stommando wolle das Weitere hiernach gefälligst veranlassen und auch der Corpg⸗ Intendantur von der Allerböchsten fkabinets Ordre, so wie don vorstehender Bestimmung Fenntniß geben.
Berlin, den 10. August 1858.
Kriegs- Ministerium. Abtheilung für das Invalidenwesen. von Sommerfeld. von Kirchbach. An sämmtliche stönigliche General-stommandos.
wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Berlin, den 10. August 1858.
Kriegs Ministerium. Abtheilung für das Invaliden Wesen. don Sommerfeld.
Angekommen: Se. Excellenz der General-Lieutenant, Ge— neral- Adjutant Sr. Majestät des Königs und Commandeur der 2ten Pink von Brauchitsch, von Rebme.
Der Erbschenk in Hinterpommern, Graf F roöckow von Wicke rode, von strockow.
Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Gebeime Rath und Ober⸗-Jaägermeister Graf von der Asseburg ⸗Faltenstein, nach Leipzig.
Personal deränderungen in der Armee. Offiziere, vortepeeFähnriche rc.
Ernennungen, efsrderungen und Verseßungen. r Den 7. August.
Zimmermann, Oberst Lieut. vom 12. Inf. Regt., zum Direktor der vereinigten Divisionsschule des III. Armee ⸗Corps ernannt. v. Dewißz, 2 vom 8. Inf. Regt., don dem Verhältniß als Commandeur bes 3. komb. Reserve. Bats., bebufs Uebernahme eines Gats, im Regiment, entbunden. v. Zuülow, Major vom 24 Inf. Regt., als Commdr. des 3. komb. Reserve. Bats. kommandirt. b. Heydebreck, Unteroffiz. vom 12. Inf. Regt, zum Port. Fäbnr. befördert.
Ben 10. Au gu st.
d. Knebel, Hauptm. vom 26. Inf. Regt, zum Comp. Cbef ernannt. k. Nein dorff, Pr. Lt. von demselben Regt, zum Hauptm.,, Augustin, Sec. Lt. von demselben Regt, zum Pr. Lt. beföͤrbert, Herrmann, Hauptm. vom 37. Inf. Regt, zum Comp. Chef ernannt. Kedres; Pr. Lt. von demselben Regt, zum Hauptm. Bergmann, Sec. Lt. don dem— selben Regt., zum Pr. Lt, d. Kropff, v. Stiegliß, Port. Fäbnrs. don demselben Regt, zu Sec. Lts, v. 8. Mülbe, Sec. Lt. vom J. Kur. Regiment zum Premier- Lieutenant befördert. Vw. Kleinsorgen, Seconde Lieutenant vom 16. Inf. Negt., zum Premier-Lieut. befördert. b. Nordhau sen, Hauptm. dom 17. Jaf. Regt. zum Comp. Chef er— nannt. Tscheuschner, Pr. Lt. von demselben Regt., zum Hauptmann,
diger, Sec. Lt. von dems. Regt. zum Pr. Lt., Spiß, Port. Fähnr. von dems. Regt, zum Sec. Lt., v. Müller, Ulan vom Ulanen-Regt., um Port. Fähnr. befördert. Baron de ia Notte ⸗Fouquéè, Port. Aaͤhnr. vom 15., ins 8. Inf. Regt. versetzt. . 56
. Korfs, unn Oen i. Au *
(w. Roell. Vauptmann u. Comp. Chef vom 34. Inf. R P Major befördert. v. Gleißenberg, Hauptmann von 2 enn jum Comp. Chef ernannt., v. Baumbach, Pr. Lt. von dems. Regt. zum
Hauptm., dv. Redow J. b. ee sern, Sec. Lts. von dems. Regt. zu Br. Lts,., v. Kam ecke, Sec. Lt. 2 la suite desselb. Regts. zum *. 2 à la suite befördert. b. Pallmen stein, Hauptm. vom 35. Inf. Regt. zum Comp. Chef ernannt. v. Steinwehr, Pr. Lt. von dems. Regt. jum Hauptm. v. Unrub, Sec. Lt, vom 38. Inf. Regt, zum Pr. Lt. be⸗ foͤrdert. v. Donop, Haupim. vom 46. Inf. Regt, zum Comp. Chef er⸗ nannt, w. Holleben, Pr. Lt. von dems. Negt. zum Hauptm., v. Mie⸗ lecki, Sec Lt. von dems. Regt, zum Premier. Lieutenant befördert. von Du fav, Seconde ⸗Lieuten, vom 14., in das 40. Infanterie⸗gtegt. verseßzt.
Sei der vandwehr ö. Den 7. Au guft.
Krahmer, Sy dow, Sec. Lis vom 2. Aufg. des 2. Bats. 8 Regts zu Pt. Lis, Wergm ann, Vice ⸗Feldw. vom 1. Bat. 12. Regts. lum a gt . Aufg.,, Roßmy, Maerker, Sec. Lis. vom 2. Aufg. des 2. Bats 12. Reats,, zu Pr Lis, Meyer, Unteroffiz. von demf Bat adam Graßmann Unteroffig. vom 3. Bat. 12. Regts, Pardow Vice Felbw⸗ꝰ vom 1. Bat. 20. Negts, zu Sec. Lts. 1. Aufgebots Lu sch wih Vice Lwachtmeister von dems. Ban, zum Sec. Li. bes der savall. 1 Alufgebots Geron, Sec. Lt. vom 2. Uufg. des 2. Bats 20. Regts zum Ur 9t Tettenbern, v. Fischer Treuen feld, Vier Feldw. von dem gat Cvers, Fleck Nichter, Grande, Fribr. v. Gayl, Bode, Vice⸗ 37 * 3. Bat. 20. Regts, Roch, Port. Fähnr. don dems. Bat.“ rüher im 26 Inf. Regt, Goöttcher, Lviman, Jähnigen, Fried heim, Ziegler, Bötticher, Zander, Gr. vom tzagen Große, Vice⸗Feldw. vom 1. Bat. 24. Regts, zu Set. Lis. 1. Aufg. Noloff, Sec. Lt. von der Kavall. 2. Aufg. desselb. Bats, Laß ner, Sec Lt bom 2. Aufgeb. des 2. Bats. 24. Regts, zu Pr. Lis, p. Vommer⸗Esche Bieler, v. Groote, Vice⸗Feldw. vom vdw,. Bat. 35 Inf. Regts. zu ESeconde Lieutenants 1. Aufgebots befördert. Sckerl, Tec. Lieut vom 1. Aufgebot des 1. Bataillons 12ten, ins ? Bataillon 12. Regiments Krippendorf, Sec. Lt. vom 1. Aufg. des 2. Batt. 18, Stelnrück, Sec. Lö. vom 2. Aufg. des 1. Bats 8, Elsasser, Sec L' dom 2. Aufg des 2. Bats. 1. Lindner, Sec. Lt. vom ?. Aufg. des 3. Bats. 32. ins 53. Bat. 20. Regts. einrangirt. v. Rochow, Pr. Lt. von der Kavall. 1. Aufg. des 2. Bats. 20. Regts., zum interim. Eskadronsführer ernannt.
Den 10. August.
Wernecke, Vice Feldw. vom 3. Bat. 26. Regts.I, Bech, Tepler Martius, Ziebarth, Schwarze, Günther, Vice Feldw. vom 3. Bataillon 32. Regiments, zu Seconde Lieutenants 1. Aufgebots befördert. Alpert, Schneider, Windtborst, Knappmeyer, v. Kleinsor? gen, Vice Feldw. vom 1. Bat 13. Regts., zu Sec. Lts. 1. Aufg., Ros pant, Vice-Wachtm. von dems. Bat. zum Sec. gt., beim Train n' Aufgebots, Faulenbach, Schreiber, Vice Feldwebel vom 3. Bataillon 15. Regts., Böhm, Vice-Feldw. vom 3. Bat. 108. Regts. Baeyer, Wach ter, Vice⸗Feldwebel vom 2. Bat. 17. Regts, zu Sec. Lieutenants 1. Aufgebots befördert. Tiemann, Sec. Lt. vom 2. Aufgebot des 2ten Bats. 2tz. Regts, ins 1. Bat. 13. Landwehr Regiments, Sandkubl, Sec. Lt. dom 1. Aufg. des 1. Bats. 17. Regts, v. Bernurh, Sec. Lt. vom 2. Aufg. desselben Bats, ins 3. Bat. 17. Regiments, De vens, Sec. Lt. von der Kavallerie 2. Aufgeb. des 1. Bats. 16, ins 1. Bat' 16. Regiments einrangirt. Ru st, Pastor, Schl!te, Hasse, Kühl⸗ wetter, Vice⸗ Feldwebel vom 1. Bat. 25. Negmunents, zu Seconde⸗Lieuts. 1. Aufgebots, Albert y, Wachtm. a. D., früher im 8. Kürassier⸗Regt., um Sec. Lt. beim Train J. Aufgebots des 1. Bataillons 25. Regiments, Remer y, Vice - Feldwebel vom 3. Bataillon 25. Regiments, Güntzer, Richter Giesen, Schäffer, Vice-Feldwebel vom J. Bat. 30. Regts., vüling, d. Seelstrang, Vice⸗Feldwebel vom 2. Bat. 30. Regiments, zu Sec. Lis. 1. Aufgebots befoͤrdert. Frhr. v. Massenbach, Sec. Lt. vom 1. Aufgebot 2. Bataillons 18., ins 1. Bataillon 29. Regiments einrangirt.
Abschiedsbewilligungen : Den 7. August.
Schumann, Sec. Lt. vom 8. Inf. Regt, unter dem gesetzl. Vor— behalt entlassen. d. Gauvain L, Hauptmann und Compagnie ⸗ Chef vom 12. Inf. Regt., als Major mit der Regts. Uniform, Ausficht auf An— stellung in der Gendarmerie und Pension, v. TQuiß ow, Rittmeister und Eskadron⸗Chef vom 3. Ulan. Regt. als Major mit der Regts.⸗Uniform, Aussicht auf Civil⸗Versorgung und Penfion, der Abschied bewilligt.
Den 10. August.
v. Liebermann, Oberst-ieut. vom 32. Inf. Regt, als Oberst mit der Regts. Uniform und Pension, Gr. Henckel v Donnersmarck, Rittmeister und Eskadr. Ehef vom 12. Hus. Regt., als Major mit der Regts.⸗Uniform, Aussicht auf Anstellung in der Gendarmerie und Pension, der Abschied bewilligt. Holßbeuer, pens. Feldw., zuletzt im 3. Bat. etz. Ldw. Regts., der Charakter als Sec. Lt. verlieben. Prinz Wolrad zu Waldeck u. Pyrmont, Sec. Lt. vom 4. Kuüͤrass. Regt, der Abschied bewilligt.
Den 13. August. .
Krause, Sec. Lt. vom Zz. Inf. Regt., unter dem geseßlichen Vor— bebalt entlassen. Prescher, Sec. Lt. vom 28. Inf. Negt, mit Penfion der Abschied ertbeilt. Schilling, Sec. Lt. dom 28. Inf. Regt. ausge- schieden und zu den beurl. Offizieren 1. Aufg. 1. Bats. 31. Landw. Regtts. übergetreten. v. Gladiß, Rittm. und Eskadr. Chef mit dem Charakter als Major vom 7. Hus. Regt. mit der Regts. Uniform und Pension der Abschied bewilligt. v. Rö der, Sec. Lt. vom J. Ulanen⸗Regt., unter dem gesetzl. Vorbehalt entlassen. Frbr r. Zedliß-Leipe, Port. Fähnr. vom 29. Inf. Regt, zur Landwehr entlassen.
Bei der Landwehr: Den 7. Au gust.
Bothe, Rittmeister vom Train 1. Aufg. des 1. Bats. 12. Regmts., Sturm, Pr. Lt. vom 2. Aufg. des 3. Bats. 12. Regts, diesem mit der Uniform des 12. Landw. Regts., wie solche bis zum Erlaß der Kabinets⸗ Ordre vom 2. April v. J. getragen wurde, Ortlepp, Sec. Lt. don der Art. 2. Aufg. 3. Bats. 20. Regts,, mit der Uniform für Landw. Offin.
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