1858 / 212 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1780 z

ferm zu Fuß oder ju Uferde; im leßteren Falle bleibt auch di Meinisterinm für Gandel, Gewerbe und vffentliche Die Ronial : 1791 n e n , 1 ni, W hierdon mit dem Bemerken Berlin, 19 September. S Masestt det Kön

ee Gant! f (r sobald der Allerpächsie Erlaß durch di Allergnaͤdigit erubt, dem Erb Vand ( Hofmesten in J 282

le gendell n geschch⸗ (ELirkular- Erlaß dom 31. August 1858 detref— as angetreten a n mglein wird, der liebergang des Ressorts Grafen bon Scaffgotfch, die Erlaußnf n a n

von Neservwlüen, Landwebrmännern und Rekruten auf dem fend den Uebergang eines Theils der Gewerbe⸗ Berlin, den II. Augu n 1858 n . . *. er ihm Ver l ebenen vrch. lu; des

ü! egollus-Erdens, und dem Direktor in det Admiralitat

Wege zu brem Corp, eder jur Uebung und von da jurgc. Polizei an das Ministerium des Innern. 2 . ; * , wenn ein Offizier oder Unteroffizier in Uniform fie fübrt, oder Der Minister für Handel, Gewerbe Der Minister des Innern. Echeimen Ar nüralitäts, Rath hr. Gaebler zu Berli zur An— und offen tlich⸗ Arbeiten von e fp aF legung des von des staisers von Grasilien Masestät ihm derliehe

wenn fie sich durch die Einberufungs« Ordre, oder den Reserve—⸗ ö l , 2 Allerb. Erlaß vom 17. Mar 1852 (Staats, Unzeiger Rr. 60 S. 4485) ß ausweisen, um gleichen von den zur Gestellung vor die Ersaß-⸗ 1 2 don der Hehdt nen stromthut. Kreuzes des Rosen⸗ O , . 1 im . . m S. 17 Eidens; so wie dem Ober mon burg berufenen Militairpflichtigen beim Allerb. Erlaß vom 30. Jun 1858 (Staata Unzeiger Nr. An S. Mes) r * gam n ö dem ber⸗Garget⸗ , , n Der Finanz-Minister meister Hammers ju Dusseldorf zur Anlegung des von 8

Ein. und Ausgange; r e 2 1 9y

. 1 ö ͤ r ö don GHodelscht 195 onigs von Portugal Masestät ibm hene ite a, .

dem Angespann; von Zugtbieren, welche der Armee angeboren, 1818 (Ges. Sammi. Seite 1, die An a mm n k angnißt Unseret lieben Fraun von Villa⸗Vicosa

auch wenn Liese dor fremde Fubrwerke gespannt sind; . . 24 : ; ͤ ö 31 ellen. ! = zan riwoerii welche Millar personen oder der Armer ange⸗ das Ministerium für Handel, sämmtliche seonigliche Regierungen (inel.

ö. 1 1 11911 * ; n 21 8 boörige oder zu liefernde Gegengände befsrdern, sofern dieselben oma en, und an das Feoönigliche Pelizei⸗PVräsidium hier.

1) der im 5.1 des Gesetzes über die Presse vom 12. Man tsst i

Ranges begleitet werden; aufgefübrten Gewerbe, = ; dt i cht amtliches.

1 dom driegsdorspann auf Vorzeigung der Fubrbefeble oder der 2 der Uuternebmer don Tanz und Fechtschu len. Turn⸗ und

Bescheinigung der Ortsbebörden, auf der Hin, und Nückreise; Bade Anstalten, h 5 ' 1 neren ben * 8 . . ö i 9 ö 1 8 ö * 467 * 1 Sire der Scauspiel Unternehmer, Nach Vors ĩ ft , . db ung. Preußen. Herlin, 109 September Das Postdampfschiff EMM Ien v9 4 49 ö 6 1, ) 1 . * . = z ö. 0 7 . * P 9 n * 4 * 9 na * 2 ( 18 an * se j 2 —— * 1 F ñ . 1 . t der Pfandleiber, derjenigen, welche mit Schießpäalber han . Vor chritt des Reglements der biefigen Königlichen Vordstetn“, aus Stockbolm am Tten d. Mia abgegangen, ist un J zer Ge 11e Io t 2d . elo tue vegitiman 2. ( B 5 6 4 . 9 ö * 9 = ö g ö ł . 111 2 24 H., 1 ö 94 in ** n deln, welche meublirte zimmer oder Schlafstellen gewerbä Wlu'tetzeichnen Schule vom 8. September 1856 sind die von den Stettin gestern 14 Uhr Nachmittag mit? Baffaase e z ] Schülern der Anstalt an nn, . 9 : achmittag mit 7 Passagieren eingetroffen. ei Antal angefertigten Zeichnungen und Muster in dem

Schullolale im ehemaligen Böͤrsenbause, Lu Lie gnurg, 8. September. In Veranlassung der großen

bon Fuhrwerken und Thieren, mittelst deren Trantporte für un— ver mittdbare Rechnung des Staats gescheben, weise veimietben, der Lehnlalaien und derer, welche auf Reit. öffentlichen Straßen und Plätzen oder in Wirtdsbäusern ihre ) 2 Berbs * n ᷓ‚ * . 7 2 ̃ P *. 3 1 . ⸗— J J tellt worden. J lejentgen, welche sich ge Her dungen des 5 und 656 Armee Corps traf beute Abend 110 Uhr Se. stonigliche Hoheit der Prinz von Preußen begleit⸗

von gewobnlichen PKosten, einschließlich der Schnell-, Kariol und Fußboten Posten, nebst Keiwagen, ingleichen don offentlichen Dien te anbieten, so wie x Courieren und Estafetten, und von allen Posibeforderungen leer 3) des Feleinbandels mit Getränken, der Gastwirthschaft und der nannten Scule int ress ein. 7. deen *

stellten Ardeiten eingeladen gf de. von Sr. Faiserlichen Hoheit dem r

wirüCkebrenden Fuhrwerlen und Pferden; Schantwinthschaft, ssellung ser . . J 1 * 12 . . 21 . z 4 1 ö J 1 8 8 5 . 2 z . . Damm ö Feet r dis eih ch den 18. d. Mis. täglich von üchen Hobeiten den Prinzen Albrecht und Ftiedrich, mik dem e

zer so Thieren und Kubrwerken welche zei Feucräabrünsten, 6 5 97 8* s

* . . 1 * 1 durch den Auerboͤchsten Erlaß vom 17. Marz 182 (esez— 12 bia J üpr Y Gefol d af nlichen Nothständen zu e eilen, 2 14 u n R ( bin h i z 3ffnet fe r dige un ren fremd läußis 66 ; ö asserflutben un er g u id r lung Sene 83) dem Ministerjum des Innern min der Maßgab 1 3 3 Ubr Mittags et sein wird el olige und mehreren fremdländischen Offizieren, auf dem hiefigen

Bedtenung frei; 43 iten. b) don nicht uniformirten Militair Beamten auf die Bescheinigung

der vorgeseßten Gebörde, daß der Uebergang in Dienst . Ange—

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n blyrn d Arrestanten . Tußren e aal- en von stanten n. 1e 1 n ( * - = 1 , m wiesen worden, daß diese Bestimmung auf den Gewerke betrieb imm KHerlin, den 1. September 185 . 6m gen KEabnbefe an, und wurde dort von dem kom— von weistlichen und den fie begleitenden Kirchendienern bei Amt Umberzieben keine Anwendung finde Der Gebeime Lauratb und Direktor des Föntal 6G ö w . rr nn. 3. Armer - Corps, Grafen von Waldersee, verrichtungen mnerbalb der Parochie, Inzwischen bat sich auch in Keztchung auf leßteren eine ander. t n ener des Konig. Gewerbe Inffit ut z 22 ä der/] ta sidenten von Schleinitz dem Regierungs⸗Prässdenten von Kirchen und Leichenfuhren innerbalb der Rarochie, desgleichen weile Feststellung der Re ssortderbältnisse als wünscheng werth beraus R ottebohm me, von Zedliß— Trüͤtzschler, dem Landralh don Bernuth und don sreig⸗ und Gemeinde Hülfefubren ; . gestellt. Es sind Zweifel darüber entstanden, inwieweit dir Ressort— 2 Veagisttats und Stadtverordneten Kollegium ebrfurchtsvoll . 6 ae f. * *I = * 2 * mn ge mn, nt, Kegrlltnßs den e, fen n, 11 man begrüßt. Se stönigliche Hobeit bielt bierauf

na en Bestimmunge d eg! om M 1m! (vel. ZD 1mmmlun s T *** 1 ) 144 6. ar wear 1 . R Helgn 0 4 ] ind = dom Magistrai⸗ —— ** 11 derseben sind; ,. 2 m, . 6 nach L . * 24 ee ee, wan drängten . . dem Jubel einer dicht ge von allen Einwebnern der Stadt Magdeburg, ingleichen von allen, lenen Ausnazmen don den i , . Vorschr ten uden den Sekanntmachu ng dom 3. September 1858 be⸗ dem stöniglichen 84 *: 26 * m , mn, nam 2 welche im Stadtbezirle in einem Dienstverbältnisse fleben, oder sich Gewerbeb ett ied 1m Umberziebe „der gemeinschaftlichen Genen tteffend die n r n,, n Hoheit dem Ei er w e, nn. nebst St. Kaiserlichen daseltst dauernd oder vorübergebend auftalten, wenn sie zu Fuß die migung der Ministerien des Handels, des Innern und der Finanjen Sta , 21 . , m fellung der 4 UHebuunz genommen, die Vor Hebestellen passiren, ebenso von allen reisenden Handwerlfäburschen; bedürfen, gegenwärtig noch die Vetbeiligung des Ministeriums des w ö der inne n Halle nach * ag der Svißen sammtlicher Givil⸗Behborden, der Truppen 12) von Fubtwerken und Pferden derjenigen Cinwobner der Stadt Magde⸗ Innern bei jenen Entscheidungen begründen Es ist ferner in Er— n = , . der Getstlichkeit und des gesammten Offizier ⸗Corvs durg, welche in Gemaßbeit der nachfolgenden Bestinmungen Frei wägung gekommen, daß die von demselben Mamnisterium rabrzu- 1 in Infanterie. Regiments, dessen Chef Se. Köntgliche Hoben scheine gelost baben nebmenden allgememen polizeilichen Jateressen, welche de Nessort In Eisleben an Linie von Halle nach Nardbans Kit,. Vuldteib entgegen. Juhmmmschen fand großer Zap fenstreich mand gen, e, ee e. nach rennen att, welchem ein imposanter Fackeljug ünd eine don den diestgen gehicktet worden, welche am 11ten dereinigten Sänger Cböten ausgefübrt« Serenade folgte, bel deren

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burg zu ; ; ; wr. ö Sog mond! zaben ei den vorsttchend zi 16 5 der teten M 82 if Iichærn 1 * b) die Freischeinbewilligung erstredt sich nur auf die im Eigenthume n J ont 2 1. ĩ 4 *2* r. zu 1 die t le zer d. M.. 24 offentlichen Verkebi übergeben wird. Schluß der Burgermeister in n , . 2 Gewerben auch in in den Vordergrund rtten enn einzelne ieselbe wird beschränkten Ta = . : t 8 Se. Ma n t z mar . . Liꝑcselde wird beschräntten Tagen dienst haben, d. h. an de stöͤnig, Se sonigliche Hehett den Prinzen do P = 4 . werden, wenn em solcher Einwobner mebr als ein Pferd besißt trick . 2. . Höh nz don reußen und das Weise bei den in den §v§. 18 und 19 des rusir Reaulatids Nachmittaas . nn, . 2. ; ü 1 1 1 . §J. 111 1 e 1141182 14 mittags an den Con 1a ** 14 n A* 1 M l f d ** ; 1 3. * nniagen nur don ? bis ?; ) Bollsmassen enthusiag n 8. 93 ö mar nur für den in Magdeburg selbst gehaltenen Bferdebenand erwäbnten Gewerben die sicherbeita. und sittenpolizeilicken Rüc mittaga gesffnet sein Alls massen enthusiast ich einftimmten. Se. Königliche Hobeit war ; ar mer. mit den andern bohen Herrschaften auf dem Balkon erschienen und die auf eine bestimmte Person lautenden Freischeine dürfen nie e e manner * au amm. r da 4 ud Um die gleicheenige Wahrnebmung dieset und der gewerbe 6 die Bestimmungen des Reglements für die telegraphische Testgesänge überreichte, auf das duldreichste zu unterbal . ; 1 ö . 1 e erdalten. kann, wenn dennoch eine mißbräuchliche Henußung eines Frei ; r ĩ J . ü vereinsacken, baben des Königs Masestät nach unserem Vntrag— diesem Jahre 223 . scheins durch eine in demselben nicht genannte Person stattfndet ö 88 * ih unserem ? Jahre. früh eintreffen Z. ; * ; ; . cht g ? e fuer 9 eintreffen; Se. stönigliche Hobeit der Prinz Friedrich Kar! ö —⸗. . ; * * 2 , mn nen . 2r”ᷓ . 81 Gew tr bepoltze wegen Umgehung der Brückgeldgefälle ein Strasperfahren ein,. geruht, daß di weldebellzei u ; ; d 1 * d * 2 2 52 8 2 gelenet werden; Uhr sindet bei Eichholz die große Parade des 5. Armer Corps

as Recht bier bt einem jeden Cinwobner der Stadt Magde J ö . xs 2) das Recht bierzu stebt einem jeden Einwobner der Stadt M bestimmung des erwähnten Allerbédsten Erlasses vom 17! Mar eine Telegrapben, Station“ der Einwobner Magdeburg befindlichen Pferde; die Freischeine Um 49 Bes dieser Gewerbe im Umberzieben betrieben w en nd daß in ahn Wwoechentagen von 9 bis 1? Uhr V . : 2 , dis 1? Uhr Vormittags und von 2 bi— sr ganze Königliche Haus 13 te ; t nicht für einzelne Pferde, sondern nur für den ganzen, und licher V x anje Königliche Haus 1usbrachte, in welches die versammelten er theilt. siwten überwiegen. zür die Kerörd 1 . [ . ? Für die Keförderung von Depeschen nach resp. von Eisleben geruhte, Sich mit einer städtischen Deputation, welche den Text der = * . 1 1 ( mals einem Andern zur Benutzung überlassen werden, und es at enn n war, f . ö. m . fe. 8 w roligeilichin Intercssen zu erleichtern und um den Geschärtsqang orrespendeng im deutsch 6sterreichischen Telegrapben⸗ Vereine don Se. Fönigliche Hobeit der Prinz Friedrich Wilbelm wird morg * 6 . r ! : Wildelo morgen 2 ꝛ; üitelst Aderböchsten Erlasses dom 30. J . zu benimmen ö ; der Freischein eingezegen und nach Bewandniß der Umstände 1 IU t Erlasses ee w. Jun I. zu denn Herlin, den 3. September 1858. dat wegen Unpäßlichleit absagen lassen Morgen früh un 1 E11 ö . 1 ö 6 n⸗ l. rüdsichtlich der im Eingange aufgefübrten Gewerbe ich in sKtzniali rel. 6 l . = 112 11 1 831 1 1 1 newerbe, 1 * Konigliche Telegraphen⸗Dire tion ; 1 . . 1 tatt, 175 . 9 2. * 1 9 ö z bebufs deren Abnabme Se' Königliche Hobeit um 9 Ubr die

für einen Freischein ut für jedes Pferd auf das Kalenderjahr soweit einzelne derselben im Umherzieben betrieben werden, . = n . ] 42 43 4, 3 C dauvin c s z 1 Thaler zu entrichten, die Dekonomen und Aderbürger Magde— II. rücksichtlich der in s gtcaulatt vom b biesige Stadt verlassen wird. 2964 ö ewe ren fett a ę * . . . hichaf ) . . r n . burg edoch, welche en 8 der Elbe Aeder bewiribschaften, 8 April 18 24 erwäbnten Gewerbe 12 165. . 1 ). 3 * * 2821 x * . ewerbe . - x lünen! 0 1 8 ö 5 yy 5 * 151 sK.e 1 baben, wenn sie nun d Dortmund, 9 September er Kaise Russische General

Militair. Inte ntantur.· Secretair vom Garde⸗Corps,

it zum Gebeinmfen er pebir enden Sccretam und Kallulator

1112 re 21914 C 4 s en ker ? . 3 ', ö * 1 orgelsrieler, Scaulastenführer, n, unh on Todleben kam gestein Abend n— Familie aus dem Bade von Kindern unter 14 Jabren überhaupt, und außerdem don allen 1 * 1 n 8 n * z q J 11 ten tbe chauspieler, und ahn! Resell scha lter Fablfabrik nach Essen gefabren und wird, wie die ‚„Wesphaäͤlische . y em 1 151 rer * . 5 5* r ; inn d. s ł * hn 1 x i Brücken passiren. Gewerbe betrieben werden Jab in den Friedens gerichtsbentt Gleve, im vandgerichta. jurückkebren und morgen seine Reise nach Berlin welter fortsetzen. 9 w Venen, A* Fey nbrudg. oy 1 r* 1a 57 an* affrren = 6 9 Ee der Hebe telle ar d 1 Strombrüdck wird nur das Ur das 1 u nren beite/ an das Ministerium de Innern übergeben soll. dersetzt worden. 1 . . ' . 1 des Dresdener Jaurnals“ Wien zoflaoe z 3m Jeder muß auf Erfordern des Erbebers bei der Hebestelle anhalten, r i z 1 . J mals“, von Wien im Hoflager zu Pillnitz Regulativs den Meinisterien vorbehaltenen Enischeidungen findet, wenn sie zuver in das Horn stoßen, eine Auenabme stait. der Previnzial⸗Kebörden das Ministerium des Innern statt des D 2 ( r 1 3 Großfürstin statharina Michailowna, Gemablin Sr. Hoheit des 1849 ministerium ernannt worden! der Frau Großberzogin Großfürstin au Schloß Belvederr ein

Adcerfubren machen, für jedes Pferd jäbi Dreb lich nur 15 Sgr. zu entrichten, dem städtischen Ackermeißter wird 14. . ꝛ; . 51 9 1011 2 1111 * 3 1 ven ispie 29r 116 981 . * 11 . ö reiter Marionetten und Puppenspieler, Taschenspiel Schedeningen biet an und i m Hotel Bellevue ab. Zeute Kindern, die aus den außerbalb des Stadtbezirkes liegenden Ort aus stellen, so wie der Fusätliche Vorschriften ven dem Ministerium für Hantel, Gewerbe und öffentliche At ben le gleichen Namens, mi Anweisung seines üCobnsiges in Cie. ä. 1 ö L 1 1 . um . ö. w mii . 5 Sachsen. Dre aden, J. September. Se. Kaiserliche Hobeit Den der Zoll, und Langen Krücke alles übrige Brücgaeld erboken . , ; J c * [ l . handelt, sowohl bei den in den SF§5. 9, 12, 16 und 17 des Hausit— auch wenn er nicht verpflichtet ist, Brückgeld zu entrichten, nur bin Dal d * . . . , Jeder ist berechtigt, eine Quittung über das von ibm bezahlte Brad. Handels-Ministeriumès mitzuwirken, auch die für den stehenden 8 ? 2 g uh z . n, auch d c Der Herzogs Georg don Mecklenburg Strelitz, ist, der „Weimarischen 1 . 217 * 12 53 r p . . 95 12 p * * . 7 16 . * 2 d 4 92 94 Eontrabentionen nichtlich der Entrichtung ber Grücgeldes werden 1 rdnung und Rach §. 67 der Verordnung vom 1 Februn J im seriegs x 8 getroffen.

ein Gransfreischem für ein Pferd bewilligt. , r r 1 18 * * 1 ö 54 1 ä 1 1 . 1 51 , 2 olcher Personen, die Kunst iten zur Scha Justiz⸗ Ministerium. Morgen 8 Uhr ist derselbe ) sichtizung der ruppschen Guß 1456 ten zum Besuche der Nagdeburger Unterrichts anstalten die mögen diese Gewerbe 1m Umbherziehen 2der 18 tebende Der Notar 2 d 3 12 9 Jgeitun * 9 11 . 9 7 . urgt : 666 Friedrich Licht zu Wittlich ist dom Cftober * 83 vernimmt, beute Abend mit dem Courierzuge von da 1 die zrücke allein zu ent ide Brücgeld, be zebestelle zwi 9 . / 8. 5 * leser Brüde u entrich ter rüdgeld, bei der Hebestelle jn Danach hat fortan, so weit es fich um die gedachten Gewerbe der Erbgroßderzog von Toscana ist beute Mittag, nach Angabe 1 * als eingetroffen. J ; r ö n . f . =. ĩ ; 1188 z 9 24 1 2 . J 5 wwe r 1 19 9 51 füaungen n sichtlich der Vostillone, welche Postfubrwerk oder Postpferde führer auch bei der Heschlußnadme über Weschwerden gegen Kersug e 1 ; : 8 21 lich der Voß elche Vostfi ͤ Postpferde Rriegs⸗Ministeriun m. Weimar, 8. September. Ibre Faiserliche Hoheit die Frau eld zu erfordern tüeb solcher Gewerbe von Ausländern nach §. 18 der Gewerbe §. Weinert, Zeitung‘ zusolge, beute zum Hesuch bei Ibrer Faiserlichen Hoheit nach Vorschrift der Gesene aeabnd- . wrift der Geseße geabndet lachzusuchende Erlaubniß allein zu ertheilen.

viston dieses Tarifs von fünf zu fünf Jabren wird ver J . estimmun 140 R . M damm mi In Ansehung der übrigen Gewerbe bleibt die BGestimmu ng 2 9 ö 6 * 2 3 5** ö * 1365 3 . 1 . 3 Dili a ö —— 18 z * 1 Erlasses . 6 April 1848, durch 9 . 18 ä Earl rape, ., September. hrt Köonizliche : ewerde - Polizei dem Handels Veinisterium zugewiesen 4 Ab e n e e , m, * ne g me i 4 ö e, , gereist; Ercelle * . 6 ; derzog d die Großherzogin baben, wie die Im ÄAllerbochsten Au trage Sr. Majestat der Konig rad sichilich 83 Wetriebes im Umherzieben in Wirksamkert un 6 don inn, . Excellenz der Staafꝗ und Fmanz⸗Minister scarlgruher Zeitung meldet sich heute Hermle? mach Baben . 2. 3 14 ( . d mmh. 23 Dr n . rer,, welcher dn r Ee D 1 * Prodinz Preußen. begeben, um don dort aus dem Pferderennen bei Iffezbeim anzu . * ü 2 x ; z ( l 2 n 54 z 9 8 eialfall =. J * 9 1 58 nn 9 * 1. zan den atwesenten Far den Mintster far Hande Gewerbe oli zusteht, bei der Erledigung der pr usd] * der Artiller e, ** . Lieutenant und General- Inspecteur wohnen, und werden beute Abend wieder hierher zurücklehren ern, w zugleich die Wahrnehmung der nach Befinden mit in Erwägung Der Yen n . 47 * Ti en, Schleien. Iñbre Großberzogliche Hoheit die regierende Herzogin von Sachsen (gez. don Raumer on BVomm ; kthmende on n 8 29 fle ; * d 4 ü I 2 ; . 8 ae 1 o denn,, ju nehmenden sonstigen polizeilichen Interessen obliegt. nach der tovinz Preußen er⸗Landforstmeister von Reuß, De ui an i . e g. hier ingen. und im Groß erzoglichen Residenzschlosse abgestiegen

16. Auqust 1858.

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