1859 / 11 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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kannt gemacht. ; Jahlungstages hort die Verzinsung des betreffenden Kapitals auf.

Den Inhabern der Obligationen steht ein Kündigungsrecht nicht zu. Bie Zurückzahlung des Kapitals erfolgt gegen Auslieferung dieser

Obligation und der nicht verfallenen Zinscoupons.

. In Ermangelung letzterer wird deren Werth vom Kapital einbehalten.

Für die richtige Verzinsung und Tilgung der Schuld haftet die Stadt

Thorn mit ihrem Gesammtvermögen und Einkommen. Thorn, den 18 8.) Der Magistrat der Stadt Thorn.

C o upon zur Thorner Stadt ⸗Obligation über

=... Thaler Preußisch Courant.

Inhaber empfängt am 18. an halbjährigen Zinsen für dle Zeit vom J aus der Käm⸗ merei⸗Kasse zu Thorn

Thorn, den . . ten. 18..

Der Ma gistrat.

Dieser Coupon verjährt nach dem Gesetze vom 31. März 1338 in dier Jahren, verliert also am seine Gültigkeit.

Bestätigung s-Urkunde vom 3. Januar 1859 be treffend die Vermehrung des Stamm-Aetien— Kapitales der Berlin-⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn-Gesellschaft um Eine Million Thaler.

Im Namen Sr. Majestät des Königs:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Prinz von Preußen, Regent.

Nachdem die Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn-Gesell⸗

schaft in ihrer am 26. November 1858 abgehaltenen General-Ver—

fammlung laut des über die Verhandlungen derselben aufgenom—

menen gerichtlichen Protokolls beschlossen hat, ihr Grundkapital zu

erhöhen, so wollen Wir dem dahin lautenden Beschlusse: z öᷣᷣ ,

Zum Behuf der für nothwendig erkannten Vermehrung der und Verbesserung der Betriebs-Einrichtungen soll das im §. 1 der Statuten auf 4000, 000 Thlr. feftgesetzte Actien-Kapital um 1,000,900 Thlr. / durch Ausgabe von 106,000 Stück neuer Actien à 100 Thlr.

Betriebsmittel, so wie der Erweiterung

erhöht werden. tr 2. Die neuen Actien werden in der * 7 * 1 ö . * j Nr. 40,001 bis 50,000 ausgefertigt. 3.

Von diesen Actien wird zunächst und zwar Ende 1858 oder

im Laufe des Jahres 1859 nur die erste unter den Nrn. 40001 bis 45,000 ausgefertigt Hälfte 1. Januar 1859 an allen denjenigen Rechten Theil, welche den älteren Actien zustehen. 50,000 ausgefertigte Hälfte der neuen Actien soll Ende des Jahres 1860 oder im Laufe des Jahres 1861 emitti erde Jah er im Laufe des Jahres 1861 enittirt werden

und vom 1. Januar 1861 an mit den älteren Actien in gleiche

Berechtigung treten.

Artikel 4.

Den Inhabern der Actien Nr. 1 bis 40000 steht bei der ersten Emission das Recht zu, auf je acht Actien, und den In— habern der Actien Nr. 1 bis 45,000 steht bei der zweiten Emis⸗ fion das Recht zu, auf je neun Actien die Lieferung einer neuen zum Paricourse und, falls die Emission nach dem 1. Januar 1859 resp. 1. Januar 1861 erfolgt, gegen Vergütung von 4 Pro— zent Zinsen von diesen Tagen an, zu beanspruchen.

Artikel 5.

Der Termin, bis zu welchem, und die Stelle, an welcher die neuen Aetien abzunehmen find, wird vom Direktorium in den statutenmäßig vorgeschriebenen und sonst von demselben für geeignet erachteten Blaͤttern durch dreimalige Insertionen, von welchen die erste mindestens sechs Wochen vor dem Termin stattfinden muß, bekannt gemacht werden.

. Artikel 6.

. Diejenigen Actiongire, welche bis zu dem bestimmten Ter— mine nicht das ihnen nach Artikel 5 zustehende Recht ausüben, gehen desselben verlustig und die unabgenommenen neuen AÄctien werden zum Besten der Gesellschaft verwerthet.

Mit dem Ablauf des auf solche Weise angekündigten

2 Ae er e lttten nnn und die dazu gehörigen Dividendenscheine festgesetzten orm unter

emittirt und nimmt vom

Die andere, unter Rr. 45,001 bis

hierdurch die landesherrliche Genehmigung ertheilen,

*

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhaͤndigen Unterschm beigedrucktem stöniglichen Inficgel. rschrift un

Gegeben Berlin, den 3. Januar 1859.

W

(L. s.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.

von der Heydt.

Allerhöchster Erlaß vom 3. Januar 1859 be— treffend die Ueberweisung der bisher mit der Ver— waltung des Staatsschatzes vereinigten Münz—

Verwaltung an das Finanz-⸗Ministerium.

. Auf den Bericht des Staats-Ministeriums vom 22sten v. M will Ich die Münz⸗Verwaltung, welche bisher mit der Verwaltun des Staatsschatzes vereinigt war, dem Finanz-Ministerium über— weisen. Die Verwaltung des Staatsschatzes bleibt unter der Lei— tung, der beiden mit dieser Verwaltung beauftragten Staats— Minister in ihrer gegenwärtigen Stellung als eine selbstständigt Behörde bestehen. .

Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen stenntniß zu bringen. ; ö Berlin, den 3. Januar 1859.

Im Namen Sr. Majestät des Königs:

Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.

Fürst zu Hohenzollern-Sigmaringen.

Auerswald. von der Heydt. Simons.

von Bonin. von Patow. Gr. von Pückler. von Bethmann-Hollweg.

Flottwell. von

von Schleinitz.

An das Staats-Ministerium.

Reinisterium für Gaäandel, Gewerbe und affentliche Arbeiten.

Das 1ste Stück der Gesetz-Sammlung, welches eben wird, enthält unter

86 2. heute aus—⸗

4006 dy g A* y . 63677 2 ; 390 f 365 * 4996. Das Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber

lautender Thorner Stadt-Obligationen zum Betrage . von 80,000 Thlr. Vom 6. Dezember 1858; unter 4997. Den Allerhöchsten Erlaß vom 6. Dezember 1868, be— treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chausseen von Stallupönen im Regierungsbezirk Gumbinnen, bis zur Pillkallener Kreisgrenze in der Richtung auf Schirwindt; unter J die Bestätigungs-Urkunde, betreffend einen Nach— trag zum Statut der Bergisch-⸗Märkischen Eisenbahn— Gesellschaft. Vom 20. Dezember 1858; unter die Bestätigungs⸗ Urkunde, betreffend den dreizehnten Nachtrag zum Statute der Oberschlesischen Eisenbahn— Gesellschaft. Vom 27. Dezember 858; unter die Bekanntmachung über die unterm' s. Dezember 1858 erfolgte Allerhöchste Bestaͤtigung des revidirten Statuts der Magdeburger Hagelversicherungs-Gesell— schaft; vom 29. Dezember 1858; und unter den Allerhöchsten Erlaß vom 3. Januar 1859, be— treffend die Ueberweisung der bisher mit der Verwal— tung des Staatsschatzes vereinigten Münzverwaltung an das Finanzministerium. Berlin, den 14. Januar 1859.

Debits-Comtoir der Gesetz-Sammlung.

Heute wird das Sachregister zur Gesetz-Sammlung für das Jahr 1858 ausgegeben. f Berlin, den 14. Januar 1859.

Debits-Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.

Rriegs⸗Ministerium.

.

wird hierdurch in Erinnerung gebracht: . n mn, 9 für hie Militair⸗Wittwen⸗Pensionirungs⸗Sozietät bestehenden Vorschriften kein Interessent dieser Sozietät, welcher in den Dienst eines fremden Staates übertritt, Mitglied der⸗ selben perbleiber kann, und daß in solchen Fällen mit dem Monate, in welchem der Uebertritt in den fremden Dienst er⸗ folgt, das Ausscheiden aus der Sozietät unbedingt stattfindet.

Berlin, den 3. Januar 1859.

Militair⸗Oekonomie⸗Departement. Abtheilung für das Etats- und Kassenwesen.

Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. Bekanntmachung über die unterm 6. Dezember 1858 erfolgte Allerhöchste Bestätigung des revi⸗ dirten Statuts der Magdeburger Hagelversiche⸗ rungs-⸗Gesellschaft.

Vom 29. Dezember 1858.

Durch Allerhöchsten Erlaß vom 6. d. M. ist eine Verände— rung in

der Organifation der auf Grund des Allerhöchsten Er— lasses vom 24. April 1854 unter dem Namen „Magdeburger

Hagelversicherungs-Gesellschaft“ errichteten Actien-Hesellschaft ge⸗ nehmigt und das zu diesem Behuf durch gerichtlichen Akt vom der Gesellschaft landesherrlich bestätigt worden, was nach Vorschrift des §. 3 des

27. August d. J. anderweit festgestellte Statut

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Gesetzes über Actien-Gesellschaften vom 9. November 1843 mit

Wwe

ö ö 6 . . . 5 8 6 jo sots Ste . 5 58 9 R 8 dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß dieses Statut durch das

Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg zur öffent⸗

lichen Kenntniß gebracht werden wird Berlin, den 29. Dezember 1858.

Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. Graf von Pück

4 Gen

Angekommen: Der Fürst von Pleß, von Pleß.

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober⸗Jäger⸗ meister Graf von der Asseburg-F alckenstein, von Meisdorf. der Land-Hofmeister im Herzogthum

Se. Excellenz der Erb— Schlefien, Graf von Schaffgotsch, von Warmbrunn.

Se. Königliche Hoheit der Prinz-Regent hab, N Sr. Majestät des Königs, zu der von Ihren Hoheiten den Fürsten zu Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern Sigmaringen be⸗ schlossenen Verleihung des Fürstlich Hohenzollernschen Haus⸗Ordens an die nachbenannten Personen Allerhöchstihre Genehmigung zu er⸗ theilen geruht; es haben erhalten:

Die erste Klassse:

erste Kommandant von Coblenz und Ehrenbreitstein, General⸗ Major Prinz Woldemar zu Schleswig Holstein⸗ Sonderburg-Augusten burg und ö Eommandeur der 9g. Division, General ⸗-Lieutenant von Schoeler;

die zweite Klasse

. Commandeur des H. Kürassier-Regiments, Oberst Freiherr

von Bothmar; die dritte Klasse:

Oberst-Lieutenant von Gilsa im 26. Infanterie⸗Regiment, Hauptmann von Hagens àla suite des 17. Infanterie⸗ Regiments, ; . * zur Dienstleistung bei des Fürsten zu Hohenzollern Sig maringen Hoheit kommandirte Hauptmann von der O sten des 26. Infanterie⸗Regiments, V . 3 Ploetz des 26. Infanterie⸗Regi⸗ ments . der Hauptmann von Spitzel des 32. Infanterie⸗Regiments, ; der Hauptmann von Polezyns ki des 6. Infanterie⸗Regiments, der Hauptmann von Normann des . Infanterie⸗Regiments, der Sechnde-LueZutenant von Lewinski des Garde⸗Jäãäger⸗ Bataillons,

besuchen.

weise beliebten Promenaden.

gestern zu ihrer ersten Sitzung um 2 Uhr.

der Ober-Stabs⸗ und Regiments-Arzt Dr. Braune beim 1. Husaren⸗Regiment (1. Leib⸗Husaren⸗Regiment),

der Kaiferlich Oesterreichische Hauptmann und Militair⸗Bade⸗ Inspektor Behrends zu Hofgastein,

der Königlich Baiersche Ober-Lieutenant und Regiments ⸗Ad⸗ jutant Simon im Infanterie⸗Regiment Kronprinz, und

der Königlich Württembergische Ober⸗Steuerrath ov on Nenscheler.

1

Summarische Uebersicht der immatrikulirten Stu⸗ direnden auf der Akademie zu Münster im Winter⸗ Semester 1858 1859.

Von Ostern bis Michaelis 1858 find

Dabon find abgegangen ..... .

Es sind demnach geblieben..

Dazu sind in diesem Semester gekommen

Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt also Davon befinden sich:

In der theologischen Fakultät

In der philosophischen Fakultät ..

Summa

Außerdem besuchen die Akademie, als Hospitanten, die zum Hören der Vorlesungen berechtigt find...... ... 8 Gesammtzahl 496 Unter den immatrikulirten Studirenden sind aus der Rheinprovinz 141, aus der Provinz Sachsen 8, Brandenburg 2, Schlefien 1, Posen 5. Westpreußen 10, Ostpreußen 4, Hohenzollern 2, Ausländer 39; nämlich 17 aus dem Königreiche Hannover, 16 aus dem Großherzogthum Oldenburg,

2 aus Luxemburg, 1 aus Waldeck, 2 aus dem Großherzogthum Hessen und

1 aus Mähren.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 13. Januar. Nach Mittheilungen aus Rom vom 6. d. Mts. fahren Ihre Majestäten der König und die Königin fort, bei dem schönen, klaren, wenn auch kuhlen Wetter, die Sehenswürdigkeiten der ewigen Stadt zu Dabei bleiben denn die Villen Wolkonsky und Doria Pamfili, deren Besitzerin vor wenigen Wochen starb, die vorzugs⸗ So sieht man mitunter die Reihe der Königlichen Wagen durch die Hauptstraßen fahren, von der Menge nicht erkannt. Kürzlich begegnete der Königliche Zug dem Päpstlichen, der sich zur Vesper nach der Jesuitenkirche begab. Ein anderes Mal besuchten die Herrschaften die kleine Kirche St. Maria della Vittoria, die zur Verehrung eines Marien⸗

bildes erbaut wurde, das dem Kaiserlichen Heere auf dem weißen Berge hei Prag den Sieg verschafft haben soll und aus Böhmen

hierher gebracht wurde. Einige erbeutete Fahnen aus jener Zeit

schmücken noch das Gesims des Querschiffes. Von dort fuhr man nach Regent haben, im Namen

den Thermen Diocletian's, deren Hauptsaal durch Michel Angelo zu einer Kirche umgeschaffen wurde, und schließlich nach der Villa Albani, die durch den Reichthum ihrer Kunstschätze und die herr⸗ liche Lage gleich entzückt. Die Hauptmerkwürdigkeiten der Stadt werden watühlich wiederholt aufgefucht, so der Lateran, St. Maria maggiore, der Palast Rospigliosi, in dem die Aurora von Guido

Renk ist, und die weltberühmte Juno Ludovisi. Vor einigen Tagen

besuchten der Prinz Albrecht und die Prinzessin Alezandrine St. Peter, als sie plötzlich vom Papst begrüßt wurden, der sich auf das Freundlichste mit ihnen unterhielt. Als die prinzlichen Geschwister danach die Kuppel bestiegen, wurde ihnen dort, hoch über der Stadt, ein Dejeuner servirt.

Se. Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent nahmen die militairischen Meldungen im Beisein des Kommandanten, den ge⸗ meinschaftlichen Vortrag des Kriegsministers und des Generals

von Manteuffel, so wie die Vorträge der Minister von Auerswald

und von Schleinitz entgegen und empfingen den Großherzoglich mecklenburgischen Minister Grafen von Bülow. . i Die Mitglieder des Herrenhauses ver sammelten sich Nach Exöffnung der— selben unter dem Alters⸗-Präsidenten, Herrn bon Frankenberg⸗ Ludwigsdorf, wurde zur Wahl des Präsidenten geschritten, welche mit 110 Stimmen unter 112 auf den Prinzen Adolph zu Hohenlohe⸗Ingelfingen fiel. Derselbe übernahm das Praͤsidium mit der Versicherung, daß er, wie in frühern Jahren, seine Pflicht treu erfüllen werde. Bei der Wahl zum ersten Vice⸗Praͤsidenten erhielt Graf Eberhard zu Stolberg⸗ Wernigerode von 11 Stimmen 91. Zum zweiten Vice⸗-Praͤsidenten wurde mit 89

Stimmen unter 104 Herr b. Düesberg gewählt. Die nächste

Sitzung wurde auf heute anberaumt, um die Wahl der Schrift⸗ führer und die Ernennung der Matrikel⸗Kommission vorzunehmen. Das Haus der Abgeordneten trat gestern zu seiner

ersten Sitzung gegen 2 Uhr uünter dem Alters-Präsidenten, Abg.