1859 / 13 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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z k ; ernung störender Umgebung mbglichst zu sorgen. O ductione ü . 2 2. 2 ** 4 e . gestattende Fälle ö ? ĩ 3 ö . dee Gig nde ausdrnlich zu . 8,

Il. Verfahren lbei Es kann erforderlich sein . . st den O

. J zuvörder st den Ort und die Um , auch . Seits in n n

ie 2 er Leichnam gefunden worden ermi und dessen Kleidungsstücke zu besichtigen. In d e nn,, Obduzenten eine hierauf bezügliche n , n ö doch kann es unter Uinständen auch . . . . , .

ch. t en auch angemessen sein, da d

. Zeiten auf die Nothwendigkeit einer a. ben , sam machen. Dieselben sind auch berechtigt, über andere als die hier be—

derlObduection. d

zeichneten Umstände des Todes des Verstorben nst ̃ . en, wenn u wei e gn . zur Zeit der Obduction bereits ermittelt sind, sich and 6 er anwesenden Gerichtsdeputation zu erbitten.

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Zeigen sich an dem geichnam Verletzu

Zei ; ngen, welche mut ich di . . 9 haben sich ir en . ö.

kungen bewirkt fein konnten, sös haben die Obduz auf Erfordern des Richters jene mit diesen so haben die Obduzenten . r ; en zu vergleichen und sich darüb zu äußern, ob diese Verletzungen mit iel Wer , ge. tzeuge zu bewirke gewesen und ob aus der Lage und Beschaff din d erg ö ne auf die Art, wie der Thäter wahrscheinli enheit der Wunde ein Schluß verfahren, gemacht werden ö 968

Y siᷣ . 5. . Die Obduction selbst zerfällt in zwei Haupttheile; A. änßere Besichtigung Inspection), B. innere Besichtigung (Section). 0

erg. n ., i r ist die äußere Beschaffenheit des Kör— Allgemeinen und die seiner einzelnen Theile zu er be g,, . ! heile zu untersuchen. ae re 2. Körper im Allgemeinen, sind zu ö Alter, Ge⸗ , . . eie, , ee. , , n. Ernährungszustand, besondere Ab⸗ 3. n en ätowirungen, Ueberzahl od Gliedmaßen, Krankheitsr ft . exzzahl oder Mangel an 8 . eits residuen wie Fuß eschwüre d d : sämmtliche Momente namentlicl . un n enn, he . ich bei Leichen noch unbekannter Verstorbe ; w ö er Verstorbener k . 3. k sind bei allen Leichen ohne hier r ö s Todes und die der etwa schon eingetretenen Verwe genau zu prüfen. Zu diesem Behuf müssen, getretenen Verwesung ö , huf müssen, nachdem etw Best lungen der Leiche durch Bl w . . etwanige Besude⸗ . . zlut, Koth, Schmutz und derglei . w . . 26 . Schmutz dergleichen durch Ab⸗ r , Grade der etwanige . e Hautfarbe ver Leiche und Art und - gen Verfärbungen einzelner Thei . 4 , . ) . zelner Theile derselbe ] * . die Art und Beschaffenheit der w n . , . e als solche festzustellen sind, um jede Verwechselun der⸗ , unmöglich zu machen. ö J 39 Besichtigung der einzelnen Theile ist Folgendes zu Silber nnd es .. . Leichen die Farbe der Haare und Augen, deren bas ,, ,, bekannter Personen in der Regel nicht . 7 ensein von fremden (9 aan st3na . 6666 Oeffnuüngen bes R 1 Hegenständen in den natürliche 2 ; 3 Körpers, die 9 3 ; 94 . 8 J ( 1 chen ber! une e Zahnreihen und die Beschaffenheit und Lage 2 ö x ; 6 6 I. ie Henitalien d ö z ö. . t e , . ; e en und endlich die Extremi— e n n, an irgend einem Theile eine Verletzung so ö , 96s e , 6 n; und Richtung mit Beziehung auf feste Punkte anzugeben; das k . ö Rheinländischen Zollen . . n m g. n Kontinuitätstrennungen bei de äußere , ,. der Regel überflüssig, da sich die ice e , ,, Halten, hie f, we des Körpers und der verletzten Stellen ergiebt für erforderlich 9 . a e . Einführung det Sende in die Wunde ; . h en sie die Gründe s ib Ner . ; (6. 19) anzugeben. Bei für ibr Verfahren im Protokoll . uf ei vorgefundenen Wunden i ; ö heit ihrer Ränder unden ist ferner die Besch ö ö , zu berücksichtigen un . weitern, um die ae r fen , en 62 zeschaffenheit ihrer Rä— ; zellgewebes zu prüfen. et hen ganber und es Unterhaut Bei Verletzungen u schädi . nd Beschädigun der Lei einli 36 . ; 6 gen e Leiche, die in⸗ . ö ö i, ,,. dem Tode im Zusammenhang kehr bar Lr er, chen ,, erkmalen von Rettungsversuchen, Zernagungen v 3 a , , genügt eine summarische chien Hünr 29 hautftellen 6 ö * gestattet, bei Blutunterlaufungen, abgeschilferten Tode im Zusam ergleichen, die gleich alls augenscheinlich nicht mit dem mit bekannten . ihrer allgemeinen Gestalt nach . bergleichen, z. B. einem Geldstü— und dergleichen. gleichen, z. B. einem Geldstück, einer Frucht §. 11.

Bei der inneren Besichtigun 6 i m n a,,, g sind die drei Haupthö Brems: 21 ee r fn, e , , ,, , n,, i ie ene ge. , , Wirbelsaule irgend erhebliche Befunde erwnrtet Höhlen fin zuerst ale niet rm water, T weder bee genannten . ieß e Lage der, in ihr befindlichen, Organe, sodann etma zu n ,. bon Flüssigkeiten, deren Menge nach dem Gewicht hetrachten.· Laßt n sch jedes einzelne Organ äußerlich und innerlich insach ö . 1 im Voraus vermuthen, in welcher Höhle sich * machen, sonst aber ere , g. 66. e, n , n, , Unterleib zu eröffnen sind. Wegen ö nnn, , gan , . 12 86 u Die Eröffnung der Kopfhöhl? gescht 1 e geschieht, wenn nicht e , gen, die, so viel als moglich, mit dem Messer 1 1

angẽmessene Lagerung dis ichna n s mr 7m

mn Tiere Ferfeh ren geölten, mm bessen mie eines, von einem d nittes

die Rippenknorpel an ih teini s pel hren Vereinigungsstellen mit den Ri meidung von Einstichen in die Lungen, zu kur hne en ippen, mit Ver

getrennt, das Brustbein nach aufwärts geschlagen und dessen Handbahe

Ri ) 2 ; sorafö 1a 6 ; ,, , en Vermeidung der darunter gelegenen Blutgefißt it. derden nunmehr die etw , 2 . e imehr die etwa noch vorhandene Thymuc— drüse, gen, die Bronchien, das Rippenbrustf 15 66 ö Rippenbrustfell, der Herzbeute sein Inhalt, das Herz, das so vi ell, der Kerzbeute in z Herz, das so viel als möglich in sei s . 2 ——2 * 3 1n 6 * za 2 1sson ist, und die großen Blutgefäße untersucht. 3 för er dan, n,, Zur Eröffnung d ö schain 5 . z Bauchhöhle wird der bereits gemachte Länggh ,,, durch das Bauchfell geführt. Hierauf werden hi unteren Rippen? n . , zurückgelegt, daß der glatte Rand de allgemeinen 96 , Seiten sich dem Auge darbietet. Nach ka Bauchhohle 3. e d, n. Ermittelungen (8. 11) sind, in d Gekröse, Mil . hen Leber Vagen, und. Darn kanal, Netze un un, mir, 36. und Harnblase, bei weiblichen Leichen die Beba . . Anbängen, die großen Blutgefäße, und wenn S nat . . ,, erscheint, das Vauchfell Zur n, yu h ö es Blu ge Mm 18 in der untere ; ; K gell lle lt der uch , nteren Hohlader ist es zweckmäßig, ba 6 Untersuchung der Bauchhöhle den Oberkörper 9 96 jwech mäßig. iu zu lagern. Um die Quelle der Blatung aus w ermittel Ir ; Blätung aus einem verletzter Gefäße s . n, kann der Stamm desselben erbffnet und mi 66h e zuft eingeblasen werden. id mit einem Tubunn ö

Bei Ve d 3 2** ava 4 . .

Ern rn fn er n n ffn um den unteren Theil du

a . eren des Dünndarms ñ gelegt und eiseröbre ; arms doppe zigaturel r r rern r und Dünndarm zwischen den r nere d , Dünndarms gu deb , hne , Magen mit dem oberen Theile det

. 8 auchh e herausgenomme ri, .

0 ö. 9 1 F * en, na ) . s⸗ ,, in ein reines Gefäß von , a t en. Gexrichtspersonen zur weiteren Veranlaff , u ö Gefäß ist auch die Speisershre gad lassung übergebe uUnterbunde ahn , gigatu a, dem sie nah Halst . , n n. Ligatur durchschnitten worden 29, ö. 9 stanzen ö ntersuchung zu legen. Endlich find auch a an, J k ö ea deiche zu entnehmen und den Gerichts heren . 1. Spuren des i ö. weiteren Veranlassung zu übergeben, we u,

es Gifts in diesen Substanzen erwartet werden fon ne J

Bei den Obductionen gang chern. f en.

Punkte zu beachten. er sind noch folgende besondet Es en e ie ei ö

werden. . ö e n Lebensfähigkeit ermittt

ö . ͤ ewicht des Kindes, Beschaffenhel

r Beschaffenhch

, Größe der Fontanellen membran) , . 54 Kopfes, Beschaffenheit der Augen (Pupillen Nägel, die Gulern ü. „Und Ohrknorbel, Länge und Beschaffenheit , ,. des K 1. 3 ö . n ie Bes enhei . ie Lage der Hode zei Mädcht! ,, . eschie n fen fe dio h e, Zu diesem Behufe ae, . eines Oberschenkels zu ermitteln Querschnitt bis auf de ? Kopfbedeckung über dem Knorpel durch ein lenke stark gebogen de . getrennt, dann die Extremität im 6. schichten so lange b. le niescheibe entfernt und nun? dünne Knorpel

ge abgetragen, bis man auf den größten Sun hen r,

etwa vorhandenen Knoche mesfen sst. ochenkerns gelangt, welcher nach Linien genau

der Längen⸗, Quer⸗ um

eine lebensfähige nicht s

? 4. nommen werden, an r, . lich gefordert wird.

so kann von der Obduction Abstand ge

§. M

untersucht werden,

Um die Brusthöhle zu eröffnen, ist es am zweckmäßigsten, zunäch

; 50 J * . Hier r das Zwergfell von den untersten Rippen und dem e rn e n U

aus der Verbindun it de üsselbei d g mit den Schlüsselbeinen und den Knorpeln der ersten

der allgemeinen Bedeckungen und der Nabelschnur, Länge und Beschaffen . 6 k

Ergiebt fich aus der B enhei . er Beschaffenheit der Frucht, daß dieselbe zweifellot

elbe nicht von den Gerichtspersonen ausdrüc⸗

Hat sich ergeben, daß das Kini . ͤ as Kind lebensfähig gewesen zeiten ob es nach der Geburt wirklich le it lech l, -

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Es ist deshalb die Athemprobe anzustellen, und zu

ck ch Eröffnung der Bauchhöhle der Stand des Zwerchfells

nach der in e n, Rippe zu beachten, zu dessen richtiger Er⸗ mittelung bei Neugebornen überall die Bauchhöhle zuerst und dann erst die Brust⸗ und Kopfhöhle zu eröff nen find;

b) die Ausdehnung und die von derselben abhängige Lage der Lungen (letztere namentlich in Beziehung zum Herzbeutel) zu betrachten;

nunmehr

e) behufs der Herausnahme der Brustorgane aus der Brusthöhle der Herzheutel zu eröffnen und die Luftröhre einfach zu unterbinden und oberhalb der Ligatur zu durchschneiden;

d) nach Herausnahme der Brustorgane die Luftröhre und ihre Ver⸗

zweigungen zu eröffnen und zu untersuchen;

sodann ö. ; e) die Farbe und die Konfistenz der Lungen zu prüfen;

ierauf

; ) nach Beseitigung der Thymusdrüse die Lungen mit dem Herzen in einem geräumigen, mit reinem kalten Wasser gefüllten Gefäß auf ihre Schwimmfähigkeit zu prüfen;

alsdann

) die Lungen oh dem Herzen zu trennen un

ihre Schwimmfähigkeit zu průfen;

ferner

h) in beide Lungen Einschnitte zu machen, und auf etwa wahrzuneh⸗ mendes knisterndes Geräusch, so wie ̃ ' ih auf Menge und Beschaffenheit des bei gelindem Druck auf diese Schnittflächen hervorquellenden Blutes zu achten und k) die Lungen auch unterhalb des Wasserspiegels einzuschneiden, um zu beobachten, ob Luftbläschen aus den Schnittflächen emporsteigen; endli fh ede Lungen zunächst in ihre einzelnen Lappen, diese dann noch in einzelne Stückchen zu zerschneiden und alle insgesammt auf ihre

Schwimmfähigkeit zu prüfen.

Im Allgemeinen wird den Obduzenten zur Pflicht gemacht, auch alle in dem Regulativ nicht namentlich aufgeführten Organe, falls sie an den⸗ selben Verletzungen oder sonstige Regelwidrigkeiten sinden, zu untersuchen und den Befund in das Obductions⸗Protokoll aufzunehmen.

III. Abfassung des Obductions-Protokolls und des Obductions⸗-⸗Berichts. §. 19. Ueber alles die Obduction Getreffende wird an Ort und Stelle von dem Richter ein Protokoll aufgenemmen. (Obductions⸗-Protokoll

§. 168 der Kriminal⸗Ordnung.) 39

Beim Erheben der Leichenbefunde müssen die Obduzenten überall den richterlichen Zwectã der Teichen -Untersuchüng und deren Unterschied von einer pathologisch⸗anatomischen Section im Auge behalten, und Ades, was jenem Zwecke dient, mit Genauigkeit und Vollständigkeit untersuchen, da⸗ gegen Ausführlichkeit über diese Grenze hinaus vermeiden. Alle erheb⸗

lichen Richter von den Obduzenten vorgezeigt werden. 6.172

d dieselben abermals auf

Der technische Inhalt des Sbductions⸗Protokolls, welchen der die ß bestimmt und auch

Zu letzterem Zwecke Bezeichnung der Befunde fremde Kunstausdrücke, In dem

Haupt⸗Abthei⸗ mit großen Buchstaben (A. Eröffnungen der drei Haupthöhlen mit römischen Zahlen Außerdem ist die Untersuchung jedes einzelnen zeichnende Rubrik

Mehrere aupt nicht kollektib st und kein Theil darf ganz mit Stillschweigen übergangen wer⸗ nicht in der

„„randig“ und dergleichen)

Obduction leitende Gerichtsarzt angiebt, muß deutlich, dem Nichtarzte möglichst verftändlich abgefaßt sein. sind namentlich bei der so viel es unbeschadet der Deutlichkeit möglich ist, zu vermeiden. technischen Theil des Obductions⸗-Protokolls sind die beiden lungen, die äußere und innere Besichtigung, und B.) und die J. II. III.) zu bezeichnen. Theils unter eine besondere, mit arabischen Zahlen zu be u bringen, welche bis zum Schlusse des Protokolls forrlaufen. Theile dürfen nicht unter Eine Nummer gebracht, überh abgehande den. Die Befunde müssen in thatsaͤchlichen Schilderungen, Form don bloßen Uttheilen . B. „entzündet“, zu Protokoll gegeben werden. duzenten ihr porlaͤufiges Gutachten Angabe der Gründe zum Protokoll Mugen.

Wird von den Obduzenten ein Obduction Gutachten) erfordert, so haben fie, kurzen Eingang, mit Beseitigung unnützer Formalien, Erzählung herigen Verhandlungen dazu im Stande find, voranzuschi fie in diesen ber Sache wesentlichen Inhalte nach, Protokolls aufzunehmen, auch auf . ausdrücklich aufmerksam zu machen; Die Fassung des Obd muß gleichfalls bündig un it. entwickelt werden, daß fie auch für den Nichtarzt überzeugend ist. den Obduzenten für ihre Begutachtung richterlicherseits be vorgelegt worden, so haben fie dieselben vollständig und lich zu beantwort möglich gewesen. Krüninal Ordnung, resp. der vier erlassenen Ministerial⸗Restripts vom durch Verletzungen, bedarf es in Folge des vom 12. April 1851 nicht mehr, es sei denn,

Ciner Beantwortung der drei Fragen des

Befüinde müssen, bevor sie in das Protokoll aufgenommen, dem

Am Schlusse der Obduction haben die Ob⸗ über den Fall summarisch und ohne

s Bericht (motivirtes nach einem gewöhnlichen geschãftlichen eine kurze Geschichts⸗ des Falls, wenn und so weit fie durch Kenntnißnahme der bis⸗ cken. Sodann haben

Bericht das Gbductions⸗Protokoll, seinem, für die Beurtheilung wörtlich und mit den Nummern des etwaige Abweichungen von demselben uctions⸗Berichts d deutlich sein und die Begründung des Gutachtens so Wenn

stimmte Fragen möglichst wört⸗ en, oder die Gründe anzuführen, aus welchen dies nicht §. 169 der

Fragen des für die Rhein⸗Provinzen 15. Mai 1833, betreffend den Tod

§. 185 des Strafgesetzbuchs daß eine solche Begntwor⸗ Da es sich von

, n. dehren . , eg werden muß, so bedarf es ler Verficherung der uzenten, daß dies geschehen sei,

en,. ö 1 J duet 5 dies geschehen fei, am Schlusse Der Obdüctions-Bericht muß don den Obduzenten unterschrieben und, wenn ein Phhfikus die Obbuction mit vorgenommen hat. mit dessen Amts⸗ siegel n, n, 8 m

eder erforderte Obductions-Bericht muß von den Obduzenten späte⸗ stens nach bier Wochen eingereicht . ß 61 * Berlin, den 15. Nobember 1858.

Königliche wissenschaftliche Deputation für das Medizinalwesen.

Das vorstehende Regulatib wird hierdurch, unter Aufhebung des Re⸗ gulatibs vom 21. Oltober 1844, genehmigt und die Beachtung desselben den betreffenden Medizinalpersonen zur Pflicht gemacht.

Berlin, den 1. Degember 1858.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. bon Bethmann-Hollweg. .

Angekommen: Se. Erlaucht der Großherzoglich hessische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am hiesigen Hofe, Graf von Schlitz, gen. von Görtz, von Darmstadt.

Se. Excellenz der General- Lieutenant und kommandirende General des 4. Armee⸗-Corps, von Schack, von Magdeburg. Der Geheime Legations-Rath und bevollmächtigte Minister am deutschen Bundestage, von Bismarck-Schönhausen, von Frankfurt a. M.

Per sonal Veränderungen. In der Armee.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche : e. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

Den 4. Januar. b. Krieger Rittm. von der Hafen⸗Gendarm. in Swinemünde, an⸗ statt der ihm bewilligten Aussicht auf Anstellung als Platzmajor, die Ausficht auf Anstellung in der Land-⸗Gendarm. ertheilt. Edler⸗ v. d. Planitz, Walbaum, Port. Fähnrs. vom Garde⸗Art Regt, zu außer⸗ ,, Its ö ng u. d. Lasa, Bombardiere von cur. Regt, v. Mer kak. gb ern, charakt. ; ; Regt. zu Port. Fähnrs. befördert. . ö e. e. . Artillerie Regiment, zum Compagnie · resp. Battr. Chef ernannt. v. Wag enfeldt, Premier⸗-Lieutenant von demselben Regiment, zum Hauptm., Oe st erreich, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt, Roe⸗ pell, Kegel, Pohl, Schmidtke, Bombardiere von demselben Regt. Weinberger, char. Port. Fähnr, von demf. Regt., zu Port. Fähnrs. Herhudt, Pr. Lt. ja suite des 1. Art. Regts., unter Belassung in seinem Verhältniß als Assistent der Pulverfabrik zu Neisse, zum Hauptm. la suite des Regts., Vörkel, Bombardier vom 2ten Artill. Regi⸗ ment, Köcher, Zinken-⸗-Som mer, Barchewitz, Bombardiere vom Z3ten Artillerie⸗Regiment, Pierer, Jacobi, Bombardiere vom 4ten Artillerie- Regiment, zu Portepee⸗ Fähnrichs befördert. Baron Kurzbach⸗ v. Seydlitz, Hauptm. vom 5. Art. Regt., zum Comp. resp. Batterie Chef ernannt. v. Tempsky, Pr. Lt. von dems. Regt., zum Hauptm, Dotlmann, Sec. Lt. von dems. Negt, zum Pr. Lt., Linke, Bombardier von dems. Regt., v. Stkopnik, Bombgrdier vom 6. Art. Regt, Hartmann, Goebeis, Bombardiere vom J. Art. Regt. Waldschmidt, charakt. Port. Fähnr. von dems. Regt, Hoecken, Bom⸗ bardier vom 8. Art. Regt., zu Port. Fähnrs. befördert. Den 6. Januar.

Schroeder, Hauptm. von der 3., zur 2. Ingen. Inspection versetzt. Thomann, Hauptm, von der 3. Ingen. Inspeet. Behufs seiner Ver⸗ wendung im Fortifica tionsdienst, von dem Verhältniß als Command. der 2. Comp. 8. Pion. Abtheil. entbunden. Mirich, Hauptm. von der 1, unter Versetzung zur 3. Ingen. Inspect., zum Command. der 2. Comp. 8. Pion. Abtheil. ernannt. Klotz, Rajor vom Stabe des Ingen. Corps, zum Mitgliede der Prüfungs⸗Kommission für Hauptleute 2. Klasse u. Pr. Its. des Ingen. Corps ernannt. Roese, Sec. Lt. von der 2. Ingen. Inspect., zum Pr. Lt., Frhr. v. Schnehen, Port. Fähnr. von der 1 Pion. Abtheil., zum außeretatsm. Sec. Lt. bei der 1. Ingen. Inspection, , , n. Unteroffiz. von der 8., unter Versetzung zur Garde⸗Pion. Ab⸗ theil., v. Boße, Unteroffiz. von der Garde“, unter Versetzung zur 2. Pion. Abtheil., v. Heyden, Unteroffiz. von der 5., unter Versetzung zur J. Pion. Äbtheil. Bertram, Unteroffiz. von der 4, unter Versetzung zur 8. Pion. Abtheil, Bendemann, Unteroffiz. von der Garde-, unter Versetzung zur 6. Pion. Abtheil., zu Port. Fähnrs. befördert.

Bei der Landwehr; Den 4. Januar. Grewe, Vice⸗Feldw. vom 3. Bat. 28. Negts., zum Sec. Lt. bei der Art. J. Aufg. befördert, Abschiedsbewilligungen 2c. Den 31. Dezember 1858. v. Sanden, Hauptm. a. O., zuletzt im 4. Inf. Negt. Aus sicht auf

tung von den Obbuzenten ausdrücklich gefordert worden.

selbst versteht, daß jeder Sbductions⸗Bericht gewissenhaft und nach wissen⸗

Anstellung als Platzmajor ertheilt.