1859 / 23 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

164

Berliner Börse vom 25. Januar 1859.

Pas Abonnement betrãgt:

Amtlicher Wechsel-, Fonds- ünd Geld-(ours.

Eisenhahn - Actien.

2* Sgr. für das biertelfahr

Br. 61d. f Aachen-Düsseldorf. . 3 do. Prioritäts - 4 do. II. Emission 4 do. III. Emission Aachen -— Mastrichter do. Prioritãts- do. II. Emission 31 Berg. Märk. Lit. A. 45. do. Li. B. do. Prioritãts- do. do. II. Serie do. III. S. v. St. 3 gar. do. Düsseld. -Elbf. Pr. do. do. II. Serie do. (Dortm. - Soest) 2 do. do. II. Serie Berl. Anh. Litt. A. u. B. do. Prioritãts- do. do. Berlin- Hamburger s do. Prioritäts- do. do. II. Em. zB erlin-Potsd. Magd z do. Prior. Obsig. dg n n, do. do. Litt. D. J Berlin- Stettiner do. Prior. Oblig. 32 do. do. II. Serie Bresl. - Schw. - Freib. Brieg-Neisse ..... Cöln- Crefelder do. Prioritãts- Cöln- Mindener do. Prior. Oblig. do, do., II. Eh. . d. l In do. do. de. do. do. IV. do. Magdeb. -Halberst. . .

VM echsel-Conrse. Pfandbriefe. zIKur- und Neumärk.“ do. do. stpreussische Pommersche

Kurz 1. 2 AM. Kurz 24M 300 Fr. 2 M. Wien, österr. Währ. 1501. 8 T. dito 150 FI. 2M. Augsburg südd. W. 100 FI. ZII. FrRf. a. M. sidd. W. 1090. 2 M. : Leipzig in Cour. im 14 Thl. 8 JT. i n, ., n. ĩ he. 109 Thlr. ..... 2M. inn Westpreuss. ... ..... Petersburg 100 S. R.... I3W. do. Bremen. . ... 100 Th. &... 8 T. .

Amsterdam dito Hamburg

M

o

41

do. neue Schlesische .. . . . . . .. Vom Staat garantirte

C C M L Ce e .

wir

Rentenbriefe. uf Kur- und Neumärk. Pommersche bPosensehe Preussische 4 Rhein- und Westph. Sächsische Schlesische

Pr. Bk. Anth. Scheine a

Friedrichsd'ꝰ or Gold- Kronen

* =

o

Fonals - Corse.

Freiwillige Anleihe Staats Anleihen v. 1850, 1852, 1854, 1855, 1857

dito von 1856

dito von 1853 Staats- Schuldscheine .. .. . ... Prämien- Anl. v. 1855 2 100 Th. Kur- u. Neum. Schuldverschr. gder-Deichbau- Obligationen Berliner Stadt- Obligationen.

do. do.

Schuldverschr. d. Berl. Kaufm.

ö

ö.

2 ö =

CC - d = =

C

e

= der

w ö & C ö

rom m

.

Br 80

. Mlagdeb.- Witten..

8 2.

Mlagdb. Witte nb. Pr. Münster- Hammer. . . Niederschles. Märk. do. Prioritãts- do. Conv. Prioritäts- do. do. III. Serie do. IV. Serie Niederschl. Lweigb. do. (Stamm-) Prior. Oberschl. Litt. A. u. C. do. Litt. do. Prior. Litt. do. do. Litt. do. do. Litt. do. do. Litt. E. do. do. Litt. F. Oppeln - Tarnowitz er Prinz Wilh. , do. Prior. IJ. Serie do. do. II. Serie do. do. III. Serie Rheinische

do. (Stamm-) Prior. do. Prioritäts- Oblig. do. vom Staat gar. 3. Rihrt. Erk. Kr. G hᷣ do. Prioritäts- do. II. Serie do. III. Serie Stargard- Posen

do. Prioritäts- do. Il. Emission do. III.

ö

M . = e = = .

6 , O = .

ö *

e C = =. Mn Gr om ö ar e = , = r

.

Thüringer do. ö do.

do. Wilh. (Cosel-Odbg.) do. (Stamm-) Prior. do. do. do. do. Prioritats- 4 do. III. Emission 49

2*—

. allen Theilen der Monarchie

1

Alle Do- Antatten des In- und Auslandes nehmen Sestellung an,

für gertin dit n prdition des Agnigl. Dreußischen Staats- Anzeigers:

Wilhelms⸗Strase No. 1. (nahe der Ceipzigerstr)

ei

' . 1—

] ö. 160 23.

Berlin, Donnerstag, den 27.

Januar

mn, / r 4 2 . .

2

Prinz⸗Regent haben, önigs, Allergnädigst

Orden dritter Klasse mit der Schleifs, l und Notar, Justizrath Eisleben zu Prenzlau, den Rothen Adler— 83 Orden vierter Klasse zu verleihen.

9 106 8 8

; j Der Rechts-Anwalt bei dem Ober-Tribunal, p Boots hierselbst, Mhter Einräumung der Prozeß Praxis bei dem Berlin und zugleich zum Rotar gerichts; und

Ju stiz⸗Ministerium.

Stadtgericht in im Departement des Kammer—

Michtamtliehe Motirungen.

Der hisherige Stadtrichter Bu (en in Scih. Berlin zum Rechts

wrTT urn 16fHint i, d-

Anwalt ori dem voer⸗TVribunur rernldunt ir ü

If Br. eld Uf Br. Gd.

Ausländ. Eisenb.- Ausländ. Fonds.

Stamm- Action.

Amsterdam - Rotterdam Kiel- Altona. .... Loebau- Littau... Ludwigshafen-Bexbach Mainz - Ludwigshafen.. Ke. stadt- Weissenhurg Klecklenbhurger. .... ... Nordb. (Friedr. Wilh. 4 ester. franz. Staats bahn

Lars koje-Selo 2820888 fe Prioritãäts-

Ausl.

Actien. Nerdb. (Friedr. Wilh. 5 Belg. Oblig. J. del' Est 4

do. Samb. et Meuse 4 ö Oester. franz. Staats hahn 5

ü

Inländ. Fonds. Cass. Vereins- Bk. Aet. 4 1233 122 Danziger Privatbank .. 4 84 Königsberg. Privatbank 4 Magdeburger do. 4 857 Posener 0. 4 84 Berl. Hand. Gesellseh 4 S3 . Dise. Commandit- Anth. 4 103 102 Preuss. Hand. desellsch. 4 ö Schles. Bank-Verein. 4 81. habrik v. Risenbahnbed 4 786

Braunschweiger Bank.

Coburger Creditbank. . Darmstädter Bank Dessauer Credit. ö Geraer Bank Gothaer Privatb. . Leipziger Creditbank Meininger Credith. .... Norddeutsche Bank Oesterreich. Credit. . .. Lhüringer Bank. ... ,,,, Oesterreich. Metall.. do. National- Anleihe do. Prm.-Anleihe. . Russ. Stiegl. 5. Anl. 5 do. do. 6. Anl

C . . . . . e.

Preuss. Eisenb.- ¶nittungs bogen. Bresl. Schw. - Frb. III. E. Kheinische II. Em.

do. III. Em. Rhein- Nahe... a .

i G = , .

821 57

los 84 Bremer Ban 11911100 2 76

105 104

Russ. v. Rothschild Lst.

Hamb. St. - Präm. - Anl.

do. Engl. Anleihe... 43 do. Poln. Sehatr-Obl. 4 do. do. Cert. L. A. de. do. L. B. 200 FI.

do. Part. 500 FI. ... Dessauer- Prämien- Anl.:

Lübeeker Staats- Anl.. Furhess. Pr. Obl. 10 Th. N. Bad. do. 35 FI.... . 375 inl. Schuld.

o. 1 2 3* ateigende

5 1087 107.

Poln. Pfandbr. in S.-R. ö. —ĩ

Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz Konflikte 36 23. Juni 1858 daß, wenn zwisch en verschiede⸗ nen Gemeinden, die zu einem gem ein schaftlichen Kommunal-Verbande gehören, Streit darüber entsteht, welche von ihnen für den y eines Ortsarmen zu sorgen habe, der Rechtsweg zulässig ist.

. tte Fonflikt in der erhobenen Kompetenz-Konflikt in d ö,, gerichts-Kommission zu B. anhängigen Prozeßsache 26 ze.

der Königliche Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz eon

Berlin-Anhalter Litt. A. u. B. 108 a 107 gem.

3 4 Hteklenbhurger 51 * 2 52 A 51 * bez.

a2 48 gem. Oesterreich. Franz. Staats bahn 153 a 151 bez.

Wilhelmsb.

Darmet. Fark SS a 88 hex.

Cosel-Oderb.) 53 a 52) gem.

Von Rechts wegen. G rn nde.

achten.

Kerim, 25. Januar. In Eisenbahn- Actien war das Geschäft sehr beschränkt und die Course stellten sich bei unerheblichen Ver- nderungen meistens etwas niedriger, als gestern. Preussische Fonds beliebt und höher bezahlt, ausländische matter. Bank- und Kredit- Effekten schwankend, jedoch fest schliessend.

Spiritus loco 187 Thlr.,

Br. u. G., April-Mai 191

Kerim er G&aetrei6dlekhäörse bis 7 Thlr. bez., 193

vom 25. Januar.

Weizen loc 48 - 16 Thir.

Kogger, Jannar 47 - Thlr. bez., Januar-Februar 163 477 Thlr. bez. u. G., 47 Br., Februar-Mãär 164 47 Thlr. bez. u. G., 477 Br., April - Mai 47 - 463 - 465 Thlr. bez. u- G., 47 Br., Mai-Juni 46 - 47 Thlr. hez. u. G., 477 Br., Juni-Juli 477— Thlr. bez., Br. u. G.

Hafer, Frühjahr 303-4 Thlr. bexz.

September 213 Thlr. bez. Riübõl

Rüböl loco 159 hlr. Br., Januar 15 Thlr. bez. Januar - Eehruar 143 LThlr. bez., 14 Br., Thlr. bez. u. G., 145 Br., März-A Mai 143 Thir. bez. u. G., 143 Br. Januar u. Januar-Fehbruar 1853 3 Ihr. März -April 183 Thlr, ber, 19 Thlr. bez. u. G., 195 Br., Mai- Juni 19! Br., 195 G., Juni - Juli E., 204 Br., Juli - August 20 - 3 Thlr. bez. u.

ber. u. G., 183 Br., Febrnar-März ebenso

keggen, nahe Termine besser bezahlt,

I e.

pril 144 Lhlr. Br., 143 G.,

206 20 Thlr.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuch druckerei. (Rudolph Decker.)

u. G., 153 Br, 145 G., Februar- Mär. 14h

G, 205 Br., August-

spätere wenig verändert. br, Januar sehr gefragt, spätere Sichten matter.

Spiritus bei etwas lebhafterem Verkehr matter und billiger.

Die beiden Kläger find als Besitzer von Adelig St, April: kungswege angehalten worden, ; Tagelöhners R im Königlich St. zutragen. g a gerichts⸗Kommission zu B. angestellten Klage nr

bez. u St. zurück, indem sie behaupten, daß, wenn auch Adelig eg. l.

Kommunal-Verbande zusammengelegt worden, i kestimmt sei, daß damit ein gemeinschaftlicher i Ründet werde; es ergebe sich vielmehr aus zweien in. bon Sch. bekannt gemachten landräthlichen . und 26. Februar 16855, . Als ein besonderes Gut betrachtet sei und bis zum

Armen ⸗Verband in dem

eder bis dahin für den adeligen Theil des Kreises Sch bestandenen Armen—

ãAasse beigetragen habe.

Dem Kammerherrn und Landschafts-Direktor von Rickisch— Rosenegk auf Kuchelberg im Kreise Liegnitz den Rothen Adler— so wie dem Rechtsanwalt

ssich bemüht. Von der Beklagten nern ist eine Erklärung nicht abgegeben worden.

1859.

worden. Von der Bekl gten ist hi Rekurs ld er Beklagten ist hiergegen Rekurs angeme et, demnächst aber bon der Königlichen Regierung zu Mar enn 6e der , Konflikt erhoben worden, welcher auf die Erwägung gegründet ist, daß, da die Verpflichtung zur öffentlichen Armenpflege nach den §§. 1 und 8 des Gesetzes vom 51. Dezember 1842 eine Last der bürgerlichen Gemeinde sei, die Frage, zu welchem offentlichen Armen⸗Verbande ein Grundstück ge⸗ höre, mit der Frage zusammenfalle, ob und eventuell zu welcher bürger⸗ lichen Gemeinde das betreffende Grundstück gehöre, daß über diese Frage aber nach dem Erkenntnisse des unterzeichneten Gerichtshofes vom 160. Ja⸗ nuar 1852 (Justiz-Ministerial-Blatt S. 69) richterliche Entscheidung nicht statthaft, sondern nur von der Verwaltungsbehörde zu befinden fen Die Kläger haben diese Gründe des Konfliktsbeschlusses zu widerlegen und von dem Herrn Minister des In⸗ Die richterlichen Behör⸗

den, die Gerichts-Kommissjon in B. und das Königliche Appellationsgericht

in Marienwerder erachten den Konflikt, und zwar mit Recht, = Justiz⸗ Rath ĩ . . ist zum Rechts-Anwalt bei dem Kammergericht,

begründet.

Es erscheint zwar nicht erforderlich und selbst nicht einmal zuläsfig, auf das Gesetz vom 11. Mai 1842 hier zu rekurriren, aus dessen §58. und 5 das Appellationsgericht neben anderen Gründen die Hulaͤssigkeit des Rechtsweges glaubt deduziren zu können. Denn wenn auch obrigkeit⸗ liche Anordnungen, welche auf die bffentlich Armenzfleae. fich. Kei Ken.

VIV

11. Mai 1842 handelt, so hat doch das die Armenpflege überhaupt re⸗

gelnde Gesetz vom 31. Dezember 1842 auch das Verfahren bei Streitig⸗

Auf den von der Königlichen Regierung zu Marienwerder bei der stöniglichen Kreis- erkennt

J . 14 ssi

flikte für Recht: daß der Rechtsweg in dieser Sache für . . Cenklikt'daber für unbegründet zu er—

und der erhobene ompetenz-Konflikt daher für unbegründet z

welches mit . bereinigt ist, im Verwal⸗ bͤniglich S tinem Kommunal- Perbande vereinigt ist, im Verwal. H zum Unterhalt der verarmten Kinder des St. 3 Thlr. 21 Sgr. 8 Pf. ein ö bei⸗ Sie fordern diese Beträge in einer bei der Königlichen Kreis⸗ J on der Gemeinde Königlich St. mit der Ge⸗ mei önigli ere äher be ten Ortschafen durch meinde Königlich St. und anderen näher benann t en, andräthliches November 1840 zu einem gemeinschaftlichen landräthliches Resolut vom 1. Nove ae n n,, ge⸗ Kreis⸗ Erlassen vom Adelig St. hinsichtlich der Armenpflege 2 - 1. April 1853 zu

iten über die Armenpflege vorgeschrieben, und es muß daher in borkom⸗ fern, Fällen nur m . spezielle Gesetz vorzugsweise . ö. gemeinen (wenn auch bei beiden die leitenden Ansichten des Gesetzg eber nicht berschieden sind) zurückgegangen werden; nicht zu e nn n in der Bezugnahme der Kläger auf die im Eingange , ) 6 Erlasse eine Berufung auf einen speziellen Rechtstitel im Sinne es F. des Gesetzes vom 11. Mai 1812 nicht gefunden werden könnte. H / Das demgemäß hier anzuwendende Gesetz vom 31. D nn, 3 welches für die hier fragliche Beziehung durch das Gesetz vom 21. ö. 1855 (Gesetz-Samml. S. 311) keine Aenderung erfahren hat, schließt 4 er den Rechtsweg für einen Fall der vorliegenden Art nicht aus so wenig als für eine solche Aus schließung irgend ein ö Gesct i. 6. anderer Rechtssatz sich anführen läßt. Zwischen den Parteien a darüber gestritten, zu welchem Kommunal⸗Verbande das ,, er Kläger gehört; letztere erkennen vielmehr an, daß dasselbe mit . J, lichen Gemeinde und anderen Ortschaften zu einem Kommuna 5 BVerbar ; gebört; es paßt daher das in dem Plenarbeschlusse der Regierung 44 . führte Erkenntniß des unterzeichneten Gerichtshofes vom 10. ir g . Just-Minist.-Bl. S. 69) hier nicht, ebenso wenig als ein anderes, 9 29 36 den Akten erwähntes n,, n, ,,,, in. . von 1857 S. 22). Jenes betraf den Streit zwischen einer stadtischen .

einer anderen Gemeinde darüber, zu welcher von , . 4

Geundstück geböre, und in dem anderen Falle hatte ein ,, , welcher von einer städtischen Gemeinde zur Entrichtung 2. jahr . Grundzinses herangezogen war, auf Befreiung von dieser e, e rn den Gemeinderatb negatorisch mit der ,. geklagt 3 Grundstück zu der Feldmark eines angrenzenden ,, ö den Fallen wurde für die Ausschließung des Nechtsweges ent lieden, ; *. es sich um die in das Gebiet des öffentlichen Rechts , . . delte, zu welchem Kommunalverband ein bestimmtes , ,,. ., Der vorliegende Fall, in welchem die Verpflichtung zur Ar fe fe, . halb eines Kommünalverbandes in Frage kommt, ist hiervon wesen verschieden. .

. , ist derselbe mit dem durch das , 9, bom 16. September 1851 Justiz Minist erial⸗Blatt S. ä ) , n ö Falle verwandt, in welchem zwischen den verschiedenen n,, . Dorfgemeinde über die 6 , ,, und der Rechtsweg für zulässig erachtet wurde. Mit Rech e, .

. ionsgeri ür seine die eben gedachte Ent das Appellationsgericht für seine Ansicht auf die ö schei Wezug, indem dasselbe geltend macht, daß auch der bor iege d n , . verschiedenen Klassen von n n. über die Frage bewege, was beztglich des Unterhalts de

Die Klgge ist im Bagatell-Prozesse eingeleitet und durch Erkenntniß innerhalb der Gemeinde bestehenden Rechtes sei, nicht aber über die Frage

vom 76. Jull i857 die Beilagte nach dem KÄntrage der Kläger verurtheilt i