1859 / 24 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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unter Kuratel oder in Haft gesetzten Gewerbtreibenden eingeräumte Be⸗ fugniß, daß während dieser ihr Zustand dauert, das betreffende Gewerbe burch Stellbertreter ausgeübt werden dürfe, keinen Sinn hätte, wenn dies Recht jedem Anderen, der keinem der im §. 1 festgesetzten Erfordernisse genugt hätte und genügen könnte, zustände. Auch dürfte der Umstand noch für unsere Ansicht sprechen, daß die Ausübung eines Gewerbes durch Stellvertreter immerhin ein Betrieb desselben ist, und daß mithin derjenige, welcher ein Preßgewerbe, wenn⸗ gleich durch Stellvertreter ausübt, hlerzu jedenfalls einer auf ihn selbst und seinen Stellvertreter lautenden Konzession bedarf, welche aber nicht anders ertheilt werden kann, als wenn der Gesuchsteller persönlich den Erfordernissen des § 1 des Preßgesetzes ebenso genügt bat, wie der Stellvertreter. Hieraus haben wir auch den, wie uns scheint richtigen, Grundsatz abgeleitet, daß z. B. Buchhändler⸗ommanditen in auswärtigen Orten nur durch Buchhändler selbst unter Benennung eines qualifizirten Stellvertreters errichtet werden dürfen, und Anträge, die e en, von Antiquaren ꝛc. gerichtet waren, zurückzuweisen seien.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Verfügungen vom 5. und 13. Dezember 1858 betreffend die Freigebung polizeilich in Beschlag genommener Druckschriften.

Cir kular⸗Verfügung vom 12. April 1854.

(Staats ⸗Anzeiger Nr. 118 Seite 911.)

Von einigen Polizeibehörden, so insbesondere auch von der dortigen Königlichen Polizei-Direction, ist in einzelnen früheren Fällen dem §. 29 des Preßgesetzes vom 12. April 1851, beziehent— lich dem Cirkular-Erlaß meines Herrn Amtsvorgängers vom 12. April 1854 eine ausdehnende Auslegung dahin gegeben worden, als ob, wenn der Staatsanwalt die Freigabe einer polizeilich in Beschlag genommenen Druckschrift angeordnet hat, nicht allein der hiergegen von der Polizeibehörde an den, Ober-Staatsanwalt etwa eingelegten Beschwerde, sondern auch dem gegen die konforme Ver— fügung des Ober-Staatsanwalts an den Chef der Justiz etwa ergriffenen Rekurse aufschiebende Wirkung in Bezug auf die Rückgabe der saisirten Druckschrift beizulegen sei.

Ich habe mich mit dem Herrn Justiz-Minister darüber ins Einvernehmen gesetzt, daß diese Auslegung, was die Suspensib— Wirkung der bei dem Ehef der Justiz in solchen Fällen zu führenden Beschwerde betrifft, der Absicht des Gesetzes nicht ent⸗ spricht, und daher fallen zu lassen ist. Selbstverständlich bleibt dadurch die Zulässigkeit einer solchen an die höchste Jußtiz— Instanz zu bringenden Beschwerde welche übrigens nur in sehr erheblichen Fällen und immer nur durch Vermittelung des Ministers des Innern zu erheben ist ohne den Suspensin⸗Effekt eben so unberührt, wie die in dem Cirkular-Erlaß vom 12. April 1854 wegen des Suspensiv-Effekts der Beschwerden an den Ober⸗Staats— anwalt und wegen des Verfahrens bei Anbringung solcher Be— schwerden ertheilten Weisungen.

Die Königliche Regierung wolle Sich hiernach achten und die . Königliche Polizei⸗Direction mit entsprechender Eröffnung versehen.

Berlin, den 5. Dezember 1858.

Der Minister des Innern. Flottwell.

An die Königliche Regierung zu X.

Abschrift vorstehender Verfügung erhält die Königliche Regie— rung zur enntnißnahme, Nachachtung und entsprechender In— struction der Polizei⸗Behörden Ihres Departements.

Berlin, den 13. Dezember 1858.

Der Minister des Innern. Flottwell.

An

saͤmmtliche übrige stönigliche Regierungen und das hiesige Königliche Polizei⸗Präfidium.

Bescheid vom 7. De zember 1858 betreffend die bedingt zulässige Ertheilung von Wan der-Pässen für Maschinenbau⸗Gehülfen.

Auf den Bericht der 2. vom 29. Juni d. J., welcher dem

Königlichen Polizei⸗Präsidium hierselbst zur gutachtlichen Aeußenmn, mitgetheilt worben ist, wil ich, in Ein erstandniffe mit dem t! Minister für Handel ꝛc. hierdurch genehmigen, Maschinenbau-Behülfen, welche zwar nicht Gelegenheit gefumn haben, als Lehrlinge eines bestimmten gan n r ; bau soweit ausgebildet find, daß von der schaft ein günstiger Erfolg für ihre westere Vervollkommnn erwartet werden darf, Wanderpässe ertheilt werden können.

Hiernach hat die 2. das Weitere zu veranlassen.

Berlin, den 7. Dezember 1858.

Der Minister des Innern.

Flottwell.

An die Königliche Regierung zu X.

Angekommen: Se. Excellenz der Erb⸗üchenmeister in h Kurmark Brandenburg, Graf von der Schulenburg-Wolßß burg, von Wolfsburg.

Se. Excellenz der General-Lieutenant, General-Adjutant Seh Majestät des Königs und Ober-Stallmeister, von Willisg von Redefin.

Berlin, 27. Januar. Se. Königliche Hoheit der Pin Regent haben, im Namen Sr. Majestät des Königs, Allergnaͤds geruht: Dem Genre- und Bildniß-Maler, Professor Edunh Magnus zu Berlin die Erlaubniß zur Anlegung des von Königs von Bayern Majestät ihm verliehenen Ritter-reuzes zwe Klasse des Verdienst-Ordens vom heiligen Michael zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 27. Januar. Wie man uns 4 Rom schreibt, haben Ihre Majestäten der König und M Königin, bei der dort andauernd klaren Witterung, die sch' seit einigen Tagen den winterlichen Charakter, welcher sich beso ders in den Morgen- und Abendstunden durch einige Grade Fi längere Zeit bemerklich machte, abgelegt zu haben schien, täglich! Spazierfahrten und die Befichtigung der Villen und Sehenspi digkeiten fortgesetzt; Se. Majestät der König zeigte dabei besonderes Interesse. Der Aufenthalt in Rom war auf All höchstdessen Befinden von günstigem Einfluß, und es wird s durchaus unbegründet erklärt, daß sich, wie mehrere Zeitungen! meldet, neuere Leiden, wie z. B. Leber-Affectionen, eingestellt h ten, vielmehr fühlten Se. Majestät sich im Allgemeinen mehr! kräftigt. Es ist nunmehr bestimmt, daß der Ober-Konsistorün Rath, Hofprediger Dr. Snethlage, in Rücksicht seiner hiessn dienstlichen Geschäfte, namentlich auch wegen des FKonfirmande Unterrichts, nach Berlin zurückkehren und statt seiner der Hi prediger Heim von der Friedenskirche bei Potsdam sich zu Ihn Königlichen Majestäten nach Rom begeben wird.

Se. Königliche Hoheit der Prinz-Regent nahmen! Laufe des heutigen Vormittags die Meldungen des Genen Lieutenants von Hermann, Commandeurs der 3. Divifion, d General-Lieutenants von Willisen und mehrerer anderen Offijih in Gegenwart des Kommandanten, so wie die Vorträge des h nerals Freiherrn von Manteuffel, im Beisein des Generals Infanterie von Neumann, und der Minister von Auerswald, hi Massow und Frhrn. von Schleinitz entgegen.

Nach Eröffnung der gestrigen (Zten) Sitzung des Herre hauses, in welcher sich am Ministertische der Fürst von Hohl zollern-Sigmaringen befand, nahm der Präsident Prinz! Hohenlohe das Wort, um die Mitglieder des Hauses zu M suchen, durch Erhebung von ihren Plätzen Se. Hoht den Fürsten von Hohenzollern- Sigmaringen als neu M getretenes Mitglied hochachtungsvoll zu begrüßen. Der Fil, bon Hohenzollern-Sigmaringen sprach darauf seinen Dm aus. Eingebracht wurden vom Justiz⸗Minister h Gesetz-Entwurf über Abänderung einiger Bestimmungen des Stn gesetzbuches (richterliche Ermaͤchtigung zur Milderung der Stra bei betrüglicher Abwendung von Executionen 2c); vom Mini der landwirthschaftlichen Angelegenheiten ein Gefetz-Entwurf il Abänderung der §§. 68, 69 und 72 des Gesetzes vom 20. Mil 1850 wegen Ablöfung der Reallasten, und eine Fischerei⸗Ordnun! für Pommern. .

zem hen daß fin

ö. 8 die Geseln * ̃ s zur Prufung abzulegen, jedoch durch ihre Beschäftigung im Deal. 4 .

Zulasfung zur. Wand, 1845 angehaͤngten Verzeichnisses der Haupt, und. Nebenstraßen in

Söolstein

61 Hauses der Abge⸗

Kommission des Freitag den 28sten, Vormittags 10 Uhr

Ißehoe, 26. Januar. Nachdem in der gestri⸗ holsteinschen Stände-Versamm⸗ Eingaben angezeigt war, wurde Prüfung des Patents, betreffend Wege⸗Verordnung vom 1. März

olstein. ten) Sitzung der

en . der Eingang verschiedener

ung

vorgenommen. Der Präfident schlug der Versammlung vor, für diesen Ausschuß 7 Mitglieder zu wählen und die se größere Zahl deswegen, weil schon einige Petitionen, betreffend bie Veränderung des Wege⸗Gesetzes, eingegangen seien und viel⸗ leicht noch andere in Aussicht ständen, und es nur wünschens⸗ werth sein könne, daß für den vorliegenden Ausschuß Mit⸗ glieder aus den verschiedensten Theilen des Landes gewählt wür⸗ ben. Dieser Vorschlag kam sodann zur Ausfuͤhrung. Der Praͤsi⸗ dent zeigte schließlich noch an, daß eingegangen waren ein Bericht der Petitions-Comité und der Ausschuß-Bericht über den Entwurf einer Verfügung, betreffend die Ausübung der Advokatur in Alteng; diese beiden Berichte, so wie die Schlußberathung über den Ent⸗ wurf eines Patents, betreffend die Verwendung der Klingbeutel⸗ gelder, wurde auf die naͤchste Tagesordnung gesetzt und die nächste Sitzung auf Donnerstag den 27. Januar anberaumt.

München, 24. Januar. Die feierliche Eröff— nung des Landtags ift auf übermorgen, den 26sten d. M., an be⸗ raumt und wird von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Luitpold, als Bevollmächtigten des Königs, vollzogen werden. Ob die Kammer der Abgeordneten unter diesen Umständen eine Adresse an Se. Majestät den ftönig beschließen wird, wie das in einem ähn⸗ lichen Falle 1847 geschah, steht dahin. ;

Heute hat die Kammer die Ausschüsse für Gegenstände der inneren Verwaltung und für Beschwerden über Verletzung der Verfassung gewählt. Es ist noch die Wahl des Ausschusses für die Petitionen im Rückstande.

Oesterreich. Venedig, 24 Januar. Se. Königliche Hoheit der Prinz von Wales ist heute Vormittags von Verona nach Bologna abgereist. Ihre Königliche Hoheit die Frau Her⸗ zogin-Regentin von Parma ist heute früh von hier nach Parma zurückgekehrt.

Schweiz. Bern, 24. Januar. Der Staänderath geneh— migte den Vertrag mit Baden, betreffend die Klettgaubahn, mit 27 gegen 3 Stimmen. Der Nationalrath beschloß die Neuenburger

Kriegsanleihen zurüczubezahlen, sobald Gelder flüssig.

Bayern.

Belgien. Brüssel, 25. Januar. In der heutigen Sitzung der Zweiten stammer, in welcher die Berathung über den Schul zwang und die Einmischung der Geistlichkeit beim Unterricht beendet wurbe, beantragte Herr H. de Brouckere, die Petition, auf deren Grundlage die fünftägige Diskussion entstanden ist, an das soge⸗ nannte Rachweisungs-KWüreau zu verweisen. Herr Frere schlug den Ausweg vor, man solle fuͤr den Antrag des Hrn. de Bruckere mit allem Vorbehalt stimmen, daß die wichtigen in der Petition berührten Gegenstände keineswegs so leichthin abgethan, sondern nur als einer unmittelbaren Löfung unfähig zu betrachten seien. Der Finanz⸗-Minister gab die Erklaͤrung ab, ein Gesetz-Vorschlag über bie Wohlthätigkeits-Frage werde noch in gegenwärtiger Session eingebracht werden. Der Antrag des Hrn, de Brouckere, mit der von Hrn. Frere ihm gegebenen Interpretation, ward darauf mit allen gegen fünf Stimmen genehmigt.

Großbritannien und Irland. Prinz Alfred ist am 2. d. M. an Bord der Fregatte Euryalus“ zu Tunis oder bei Tunis angekommen. Erst am 5. Januar stieg er ans Land und wurde von den Behörden, so wie von dem Bey empfangen. Am folgenden Tage besuchte der Prinz die Ruinen von Karthago, am Tten die von Utica und am Zten abermals die von arthago. Ein furchtbarer Sturm, während dessen nicht we— niger als 11 Fahrzeuge scheiterten, fesselte ihn an das Schiff und verhinderte ihn, an einer Eberjagd Theil zu nehmen, die der Bey für ihn veranstaltet hatte. Nachdem er sich am 13ten von Seiner Hoheit verabschiedet hatte, schiffte Prinz Alfred fich am folgenden Abende ein und segelte am 15ten nach Malta ab.

Frankreich. Paris, 25. Januar. Der Moniteur“ theilt heute die Worte mit, welche Prinz Napoleon in Turin an die In— haber der St. Helena-Medaille, die sich ihm in Reihe und Glied vorgestellt hatten, richtete. Prinz Napoleon rief den alten Kriegern der napoleonischen Kämpfe zu:

Ich danke Ihnen fur den Eifer, womit Sie Sich hier um mich zu schaaren geeilt sind. Ich bin lebhaft davon gerührt. Als edle und glor⸗ reiche Trummer unserer Armeen sind Sie ein Band mehr zwischen Frank⸗ reich und Piemont, welche in Zukunft stets, wie unsere Dhnastieen, ver⸗ bündet find und fein werden. Ich werde Ihr eifriges Entgegenkommen

London, 25. Januar.

zur Kenntniß Sr. Majestãt des Kalsers Napolcon bringen, und i be, . in seinem Namen Dank. Es lebe der Kaiser! Es lebe der König ictor Emanuel! X

Das Budget der Ehrenlegion, welches dem gesetzgebenden Körper vorgelegt wird, beträgt 600,009 Frs, mehr, als im vor— hergegangenen Jahre, nämlich 12,200,900 Frs. Die Mitglieder des Ordens beziehen an Gehalt 8, 00 900 Frs. Die Inhaber der Medaille beziehen 2350000 Frs. Für Kreuze, Ordens ⸗-Urkun⸗ den u. s. w. wurden 180,009 Frs. berausgabt. Auch das Haus von St. Denis und dessen Succursalen machen fast eine Million Unkosten. Aus Dotationen und anderen Revenüen deckt der Orden etwa die Hälfte seiner Ausgaben, so daß das wirkliche Budget, über welches der gesetzgebende Körper abzustimmen hat, 3. i , o Frs. Ergänzungs⸗redite zur Deckung der Dotation

eträgt.

Italien. Aus Marseille, 25. Januar, wird telegraphirt: „Es sind hier Nachrichten aus Neapel vom 22sten d. Mts. ein⸗ getroffen. Der stönig war weniger leidend, hatte Tarent besucht und war in der Nacht zu Lecce angekommen, wo aus Anlaß seiner Anwesenheit eine Illumination stattfand. Se. Majestät erwartete den Vampfer, der ihn nach Manfredonia bringen sollte. Die Großherzoglich toscanische Familie war in Neapel angekommen. Wir haben ferner Nachrichten aus Rom vom 22. Januar. Das Gerücht, welchem zufolge davon die Rede sein sollte, über Ferrara den Belagerungs-Zustand zu verhängen, hat sich nicht bestätigt. Im Kirchenstaat herrschte Ruhe.“

Turin, 22. Januar. Den Kammern wird nächstens ein Ge⸗— setzporschlag vorgelegt, welcher für die Prinzessin Klotilde ein Heirathsgut von 500,000 Fr. festsetzt.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 19. Januar. Nach den Berichten über die Eisenbahnbauten wird namentlich zwischen Wilna und Grodno rüstig fortgebaut. Der „Rußki Dniewnik“ ertheilt darüber einige Einzelnheiten und bemerkt, daß auch die telegraphische Verbindung bon Orel nach Kursk und weiter hinaus in einigen Tagen eröffnet wird. Dasselbe Blatt bedauert, daß es mit der Enthaltsamkeits-Propaganda in den alt— russischen Provinzen, namentlich Moskau, nicht gelingen wolle, wo Agenten der Branntweinpächter durch allerlei Vorspiegelungen, die sie in Verbindung mit der Bauern-Emancipation bringen, immer wieder zum Branntweingenuß verleiten, trotz Gelübde, Versprechen und des Beispiels, welches das ehemals polnische Gouvernement Kowno gegeben hat. Die Bauern auf den Kronguͤtern in den Ostsee⸗Provinzen sind zu einer allgemeinen Steuer herangezogen zur Bestreitung der Kosten der Lokal-Verwaltung der kaiserlichen Domainen daselbst. Der Justiz-Minister ist von seiner Krank— heit hergestellt und hat die Verwaltung seines Amtes wieder an—

getreten.

Dänemark. Kopenhagen, 25. Januar. Die „Berlingske Tidende“ enthält heute wieder eine lange Rechtfertigung des bekannten am 23. v. W. erlassenen Verbotes gegen die Schleswig und Hol— stein gemeinschaftlichen kunstwissenschaftlichen und gewerblichen Ver⸗ eine. Ihre Argumentation dreht sich im Wesentlichen um den Umstand, daß in General-Verhandlungen und in den revidirten Statuten des im Jahre 1843 gestifteten „Schleswig⸗Holstein—⸗ Lauenburgischen Füunstvereins“, so wie in verschiedenen diesen Ver— ein betreffenden Zeitungs⸗-Artikeln und öffentlichen Reden der Ge— biet⸗Complexus, auf den sich die Bestrebungen des Vereins heziehen, als das „Land“ bezeichnet worden ist, worunter, wie die erwähnte Zeitung unter Hinweisuung auf das Stagtsgrundgesetz für die Herzog— thümer Schleswig-Holstein vom 15. September 1848 meint, eben nichts Anderes als „Schleswig-Holstein“ verstanden werden könne und verstanden werden solle.

Amerika. New-⸗Pork, 11. Januar. Im Senat hat Mason eine Resolution eingebracht, kraft deren, da in Folge des zerrütteten Zustandes von Mexiko und Central-Amerika Leben und Eigenthum amerikanischer Bürger in jenen Landen gefährdet sei, der Präsident ermächtigt wird, in Fällen, wo er es für nothwen⸗ dig erachtet, mit Heer und Flotte zu Gunsten seiner Landsleute einzuschreiten. Die Revolution in der Hauptstadt Mexiko, welche den Sturz Zuloaga's herbeiführte, fand am 23. Dezember statt. General Echegaray, ein Anhänger des Generals Robles, rückte gegen die Stadt vor. Die Eonstitutionellen von Jalapa und Cordova hatten sich ihm angeschlossen. Zulogga versuchte, einen Vergleich mit ihm zu schließen, scheiterte jedoch bei diesem Begin⸗ nen, ward später gefangen genommen und zu Puebla zum Tode verurtheilt, jedoch durch eine in der Stadt Mexiko ausbrechende Revolte gerettet. General Robles hatte alle politischen Gefangenen in Freiheit gesetzz, und man glaubte, Juarez werde an die Spitze der Regierung gelangen. In Vera Cruz waren alle Parteien, mit Einschluß der Liberalen, voll Freude über die neue Wen⸗ dung der Dinge. In Kansas ist die Ruhe noch immer nicht wieder hergestellt.