1859 / 28 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Finanz Mintst ert um.

Die der 2ten lasse 119ter stönigl. rlassen⸗-Lotterie ar d. J.,. Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaal

wird den 8. Frhru des Lotterie⸗Gebäudes ihren Anfang nehmen.

Berlin, den 1. Februar 1859. Königliche General-gotterie-Direetion.

d 8 * eim, ed mag

Hanypt⸗Verwaltung der Staats schulden.

Bekanntmachung vom 7. Januar 1858 betref⸗

fend die Ersatzleistung für die p räkludirten Kassen⸗

Anweisungen vom Jahre 1835 und für die Darlehns-Kassensch eine vom Jahte 1848.

Gesetz vom 15. April 1857 (Staats ⸗Anzeiger No. 100. S. 1897). Bekanntmachung vom 29. April 1857 (Stadts-Anzeiger Jo. 103. 6. 817. Bekanntmachung v. 9. September 1857. Staats⸗Anzeiger No. 216. S. 1783).

Mit Bezug auf unsere Bekanntmachungen vom 29. April und 9g. September v. J. und in Folge des Gesetzes vom 15. April v. J. werden alle r , , welche Kassen-Anweisungen vom Jahre 1835 oder Dar ehns-Kassenscheine vom Jahre 1848 nach Ablauf des auf den 1. Juli 1865 fer Lee len Präklufiv- Termins bei uns oder der Kontrolle der Staa Spapiere oder den Provinzial⸗ Kreis- oder Lokal⸗Kassen zum Umtausch eingereicht haben, hiermit wiederholt aufgefordert, den Ersatz für diese Papiere, soweit der— selbe noch nicht erhoben ist, bei der Kontrolle der Staats papiere, Oranienstraße Nr. 92, oder beziehungsweise bei den Regierungs— Hauptkassen, unter Rückgabe des ihnen ertheilten Empfangscheins oder abschlägigen Bescheides, in Empfang zu nehmen.

Zugleich ergeht an diejenigen, welche noch Fassen⸗Anweisungen vom Jahre 1835 oder Darlehns⸗Kassenscheine vom Jahre 1848 besitzen, die wiederholte Aufforderung, dieselben bei der Kontrolle der Staatspapiere oder den Regierungs⸗Hauptkafsen oder den von Seiten der Königlichen Regierungen damit beauftragten Spezial⸗ kassen behufs der Ersatz leift ung ein zux eich en.

Berlin, den 7. Januar 1858.

Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗-Schulden. Ratan. Gamet. Robiling. Guenther.

Angekommen: Der General-Major und erster Bevollmäch⸗ tig ter bei der Bundes⸗Militair⸗ommisslon in Frankfurt a. M., Dannhauer, von Frankfurt a. /M.

Der General⸗Major und Commandeur der 9ten Infanterie— Brigade, von Le Blane⸗Souville, von Düsseldorf.

Bekanntmachung.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der dies— jährige Termin der Aufnahmeprüfung für das hiesige Seminar für Stadtschulen auf

Mittwoch, den 2. März d. J.,

anberaumt worden ist. Diejenigen, welche die Aufnahme wünschen, haben

1) einen selbstverfaßten und geschriebenen Lebenslauf, wecher außer den persönlichen Verhaͤltnissen des Aufzunehmenden besonders den Gang seiner Bildung darstellt,

2 den Tauf⸗ und Confirmationsschein, 3) das Zeugniß über die genossene Schulbildung,

c) ein Zeugniß des Seelsor ers oder der Orts-Ohrigkeit über den sittlichen a le, . g

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) vin aͤrztlick es Attest über den esundheits ʒestanß niberhaunj

6) eine Bescheinigung über die innerhalb der letzten zwei J i, Erfolg vollzogene oder wiederholte Impfung der 86 blattern und

7) eine von dem Vater oder dem Vormunde des Aufzun eh menden vollzogene Erklärung, daß für den Unterhalt desselken waͤh⸗ rend der Bildungszeit im Seminar gesorgt sei,

vor dem Prüfungs- Termin bei uns einzureichen und weitere Ver fügung zu gewärkigen.

Berlin, den 8. Januar 1859. tönigliches Schul⸗ollegium der Provinz Brandenburg.

N ich tam liches.

Preußen. Berlin, 31. Januar. Se. ftönigliche Hoheit der Prinz-Regent nahmen im Laufe des heutigen Vormlsttags die Vorträge des Wirklichen Geheimen Raths Illaire und deß Geheimen Raths Costenoble in Gegenwart Sr. Hoheit des Fürfteß⸗ von Hohenzollern-Sigmaringen entgegen und empfingen die Mel! dungen der Generale Dannhauer und von Le Blane⸗Souville, ss⸗ wie mehrerer anderer Offiziere im Beisein des General⸗Majors unn Kommandanten von Alvensleben. Hierauf konferirten Allerhöcht⸗ dieselben mit dem Justiz-Minister Simons und dem Kultus⸗Ministet

bon Bethmann⸗Hollweg.

Die Vorschriften des im Bezirk des Appellations-Gerichtz— . hofes zu Cöln geltenden bürgerlichen Gesetzbuchs über die Ge.

währleistung wegen verborgener Mängel bei sK auf.

und Tau sch-Verträgen haben schon seit dem Jahre 185

wiederholte Anträge auf theüweise Ergänzung oder Abänderung hervorgerufen, die bis jetzt aus verschiedenen Gründen unberüch, sichtigt geblieben find. Inzwischen hat man in den benachbarten

Ländern, in welchen dasselbe bürgerliche Gesetzbuch gilt, namentlihh.

in Frankreich durch ein Gesetz vom 20. Mai 1838, in Belgien durch ein Gesetz vom 28. Januar 1850 und im Großherzogthum Luxembin durch ein Gesetz vom 18. April 1851, den des fallsigen Mängeln

des bürgerlichen Gesetzbuches insoweit abzuhelfen gesucht, als dan .

ein praktisches Bedürfniß anerkannt wurde. In der Sitzungt⸗ Periode des preußischen Landtags pro. 1855 1856 wurde im Hause der Abgeorbneten von André und Genossen ein Antreg

auf Abänderung der erwähnten Vorschriften des bürgerlichen Geseßz ·

buches für den Bezitk des Appellationsgerichtshofes zu Cöln ge⸗

stellt und demselben ein Gesetzvorschlag beigefügt, der fast wört.

lich mit dem erwähnten französischen Gesetze vom 20. Mai 183 übereinstimmt. Das Haus der Abgeordneten beschloß, jenen An⸗ trag der königl. Staatsregierung zu überweisen und die Erwartung auszusprechen, daß Einleitungen getroffen würden, um den Gegenstand des Antrags durch ein Gesetz zu regeln. Es sind hierauf umfassen de Gut. achten nicht nur von den Gerichts behörden im Bezirk des Appellations⸗ gerichtshofes zu Cöln, sondern auch von den rheinischen Verwaltungs

behörden, von mehreren sachverständigen Thierärzten jener Provinz und bon der Thierarzneischule zu Berlin eingefordert und erFatt.t.' Au Grund dieses reichhaltigen Materials ist nun der Entwurf eines Hesetzes, die Gewährleistung wegen verborgener Mängel bei dem

Verkaufe und Tausche von Hausthieren im Bezirke des Appella⸗ tionsgerichtshofes zu Cöln betreffend, angefertigt, welcher, nachden er zupörderft der Begutachtung des Provinzial-Landtages der

Rheinprovinz vorgelegen hat, der Landesvertretung von der Staatt— y'

Regierung zugegangen ist.

Die jetzige Einrichtung des Amts- undZeitu nungs- Cau⸗ tions- eens ist mit einer großen Belästigung' der Sfaats kaff . berbunden. Die neuen Cautions⸗Kapitalien, deren Zahl fich alljaht⸗ lich auf mehrere Tausende beläuft, werden' meissen s' ber den Spezial

stassen eingezahlt, von welchen sie durch die Provbinzial⸗Hauptkassen im Abrechnungswege zur General- Staats kasse gelangen. In ähnlicher Art muß die General⸗Staats kasse der Regel nach die Vermittelung meh—

rerer rassen zur Rückzahlung der erledigten Cautionen, so wie zut Aushändigung der Cautions⸗Empfangscheine an die Cautions- besteller und zur Wiedereinziehung derfelben in Anspruch nehmen. Schon die Einziehung und Rückzahlung der Cautionen macht hier- nach den Ktassen ungusgesetzt viel Mühe. Noch bedeutender i aber die Arbeit, welche die Führung der Bücher Über die Cautions . schuld, die Zahlung der Zinsen? an die Cautionsbesteller, die Anfertigung der Zinsen-Etats und Etats veränderungs-Nach= . weisungen, die Ueberweisung der Cautionseinnahme⸗-Ueberschüse

an die Staatsschulden⸗Tilgungs kasse und deren Verwaltung,

so wie die Rechnungslegung, die Rechnungsabnahme und

die Rechnungsrevision verursachen. Die Staats Regierung .

hat sich daher um so mehr verpflichtet gehalten, auf Verein—

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fachung des Amts- und Zeitungs-Cautions-Wesens Bedacht zu nehmen, als die Geschäfte der General-Staatskasse und der Regie⸗ rungs⸗Hauptkassen, welche das Cautionswesen jetzt vorzugsweise being in den letzten Jahren sich bedeutend vermehrt haben, fo daß sie nur mit Mühe von dem vorhandenen Beamten⸗Personal bewältigt und von den Kassen-Vorstehern gehörig geleitet werden können, und jede irgend zulässige Erleichterung dieser Kassen dem nach besondere Beachtung verdient. Den genannten Kassen eine solche Erleichterung zu verschaffen, ist der hauptsachliche Zweck eines Gesetz⸗Entwurfs wegen anderweiter Einrichtung des Amts- und Zeitungs-Cautions-Wesens, welcher der Landes-Vertretung zur Be— rathung zugegangen ist, indem die mit dem Amts- und Zeitungs⸗ Cautions-Wesen bei der jetzigen Einrichtung desselben verbundene Arbeit größtentheils fortfallen wird, wenn die Cautionen, siatt wie bisher in baarem Gelde, künftig, wie der Gesetz⸗Entwurf vor⸗ schlägt, in inländischen Staatspapieren, bestellt, und die zu den Effekten gehörigen Coupons den Cautionsbestellern der Zinsen⸗Er⸗ hebung wegen belassen werden.

Holstein. Itzehoe, 28. Januar. Das Refultat der am Schluß der gestrigen Sitzung der holsteinischen Ständeversammlung stattgehabten Abstimmung über den Entwurf eines Patents, be⸗ treffend die Verwendung der Klingbeutelgelder und anderer frei⸗ willigen Gaben an die Armen, ist folgendes gewesen. Der Antrag des Ausschusses: den vorliegenden Entwurf mit dem von demselben beantragten Zusatze zu 5. 2, daß die Gemeinde⸗Mitglieder, welche an der Administration Theil nehmen, von dem Prediger „auf drei Jahre“ zu wählen seien, ist von der Versammlung angenommen. Noch ehe die Tribüne behufs Abstimmung geräumt worden, bat der Etatsrath Rathgen, der Vertreter der Universität in Kiel, den Präsidenten ersucht, den früher erwähnten Antrag des akademischen Kon⸗ sistorit der Universität Kiel: „die Ständeversammlung wolle die Ab— hülfe der Uebelstände der Universitaͤt angelegentlichst unterstützen und befördern“, dem Verfassungs-Ausschuß zur Prüfung und Berück— sichtigung übergeben zu wollen.

Hamburg, 29 Januar. Heute hat eine überaus zahlreiche Bürgerversammlung in der Tonhalle nach zweistündiger Berathung die bon dem Fuͤnfer-Ausschusse entworfene Supplik an den Senat an— genommen. Dieselbe verlangt, zur baldigen Einführung der Ver— fassung von 1850 aufzufordern und zu deren Ermöglichung die so— fortige Einberufung eigep neuen Bürgerschaft zu veranlassen, um mit dieser transitorische Gesetze zu derathen, inöreist. verllt! or! Bin; faffung nach vorhergegangener Abänderung der vom Bunde ge— forderten zwei Punkte unverweilt einzuführen ist.

Lippe. Detmold, 27. Januar, Die Abstimmung der zweiten Curie über das Schulgesetz ist nicht erfolgt, bielmehr weigert sich dieselbe, in getrennten Curien abzustimmen, und will dies nur in einer Plenarsitzung thun. (Westf. Ztg.)

Frankfurt, 29. Januar. In der Bundestags-Sitzung vom 27. d. M (deren in voriger Nummer d. Bl. erwähnt wurde), überreichten mehrere Gesandten die Standes übersichten der betreffen⸗ den Kontingente zum Bundesheere und Notizen über die bestehen— den Eisenbahnen und deren Verwendbarkeit fur militairische Zwecke. Es erfelgten sodann Anzeigen der Bereitwilligkeit, den von der Handelsgesetzgebungs-Kommission zu Nürnberg bezüglich einiger Bestimmungen der allgemeinen Wechselordnung gemachten Vorschlägen beizutreten, so wie Bemerkungen zu diesen Vorschlägen, und Anzeigen uber Einbezahlung von Beiträgen zur Unterstützung

der Gesellschaft für Deutschlands ältere Geschichtskunde.

ie großherzogli oldenburgische Regierung ließ mittheilen, 3 n 6 ir *r als rechtskundigen Beirath und Stellvertreter ihres Commissairs zur Antheilnahme an den Bera— thungen über den Entwurf eines gemeinsamen Seerechts nach Hamburg abgeordnet habe. Im Verfolge von Verträgen des Ausschusses in Militair-Angelegenheiten beschloß die Versammlung die Erhebung einer Matrikular-Umlage zu der Jahresdotation der Bundesfestungen Um und Rastatt, sodann die Gewährung von Mitteln zum Unterhalte der Schwimmanstalt der Garnison von Frankfurt und die Anweisung von Ausgaben für Schießversuche mit Festungs-Geschützen, wie von Kosten der Dienstteise eines Mitgliedes der Festungs-Abtheilung. Schließlich erstattete die Reclamations-öoömmisston Bericht uͤber ihren Geschäftsbetrieb im berflossenen Jahre, und es wurde die Neuwahl dieser Kommission für das laufende Jahr auf die nächste Sitzung anberaumt.

(Fr. J.)

Bayern. München, 29. Januar. In der heute statt⸗ gefundenen (1sten) Sitzung der Kammer der Abgeordneten iheilte der Präsident mit, daß die saͤmmtlichen 144 Mitglieder der Kammer eingetroffen sind und deren Legitimirung vorlckufig keinen Anstand gefunden haben, daß aber über einige eingelaufene Re— dlamationen der Kammer später Vortrag werde erstattet werden. Noch wurde dann die bereits bekannte Wahl und Fonstituirung

der Ansschüsse mitgetheilt.

Vom Königlichen der Justiz wurde ach

Kammer brei Gese ersteren, deren Vo

Strafrecht Abkürzung nach der Sitte

Rathe ftammer die Nachwesse über die Verwe so wie des Standes der Staats schuld und 1855 1856 übergeben. Schließli Abgeordneten stäferlein, Vortrag lichung der Kammerverhanblungen daß wie bisher amtliche Protokolle und deröffentlicht werden sollen. Nach hierher gelangter Deßesche aus Wien wird Ihre König⸗ liche Hoheit die Frau Krronprinzessin beider Sicilien morgen fruͤh die Reise über Triest fortsetzen. Die Kaiserin wird ihre Schwester

* ye begleiten und wenigstens einen Tag daselbst verweilen.

Schweiz. Bern, 28. Januar. Beide Räthe haben die Ratification des Karlsruher Vertrages vom Dezember über Fort⸗ führung der Bahn durch Schaffhausen ausgesprochen. (Karlsr. 39

Aus Bern wird bom 2395. Januar, telegraphirt, die Bundes Versammlung sei geschlossen worden. Der Präsident des National⸗

rathes aͤußerte in seiner Rebe, die Schweiz müsse ihre Unabhängig⸗

keit wahren, wie ein einiges und bewaffnetes Volk, ohne die Rach⸗ barstaaten zu verletzen.

Großbritannien und Irland. London, 28. Januar. Aus Windsor wird der „Times“ Vom heutigen Tage gemeldet: „Die Nachricht, daß die Prinzessin Friedrich, With in glücklich' bon zinem Sohne entbunden worden ist, traf heute Nachmittags um 3 Uhr auf Schloß Windsor ein. Das freufige Ereigniß ward Ihrer Majestät durch den elektrischen Telegraphen mitgetheilt. Die Depesche traf von Berlin aus sechs Minuten nach der Geburt des eki aße wl, Windsor ein. Sobald die willkommene stunde nen zu Ohren kam, liehen sie ihrer Theilnahme ünd Hwreuod Gaowet, Ausdruck, daß sie vor ihren Häusern Fahnen mit den englischen und preußischen Wappen, so wie andere loyale Abzeichen auf— steckten. Die Glocken der Königlichen St. Georgs⸗apelle, so wie der St. Johannis⸗irche, ließen ein lustiges Geläute erschallen, und am Abende waren viele Häuser von Hof-Lieferanten illumi⸗ nirt. In der Königlichen englischen Oper zu Covent Garden verkündigte gestern Herr Harrison die fröhliche Botschaft von der Geburt eines Prinzen. Die zahlreich versammelte Zuhörerschaft beantwortete die Anzeige durch stürmische Kundgebungen der Lohalität. .

Die Antworts-Adresse des Oberhauses auf die demnaͤchst zu erwartende Thronrede wird von dem Earl von Winchilsea und Nottingham beantragt und von Lord Delamere unterstützt werden.

Prinz Alfred ist am 19. d. M. von Tunis aus wieder in

Malta eingetroffen.

29. Januar. Sir Henry Storks ist definitiv zum Nach⸗ folger Gladstone's in Jonien ernannt worden. Die heutige „Times“ empfiehlt Oesterreich Nachgiebigkeit gegen Frankreich in Hetreff römischer Reformen, obgleich sie sich nicht für eine sofor— tige Abberufung seiner römischen Besatzun gen ausspricht.

Das Amt eines Lord High Admiral im vereinigten König— üeiche auszuüben, sind, einem Königlichen Dekrete zufolge fils. Personen ernannt worden: Sir John Pakington, als , dor der Admiralität, die Vice Admirale Martin und Wundas, Contre— Admiral Milne, Capitain Carnegie und Lord Lowaine.

Zwei hochbetagte Peers, der Earl von ih os ng den Northwick, sind im Laufe dieser Woche gestorben. Beide a in früheren Jahren eine hervorragende Rolle gespielt - . als Politiker und Staatsmann, dieser als Kunstfreund und Kunstkenner.

Frankreich. Paris, 29. Janugn. Aus Marseille 39. r nuar, wird telegraphirt, daß der Prinz Napoleon und die Benn ü Clotilde am 1. Februar daselbst mit dem Geschwader, das diesel ein von Genug abholt, eintreffen, am Quai festlich empfangen und sich in der Stadt nur einige Stunden aufhalten werden.

36 ige „Moniteur“ meldet, der Ehe⸗

30. Januar. Der heutige „Moniteur! me te der Eber

Vertrag . der Prinzessin Clotilde sei gestern zu Turin unter⸗ zeichnet worden.

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